Gemeinde Laar. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010
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- Hannah Brinkerhoff
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2 Gemeinde Laar Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 AKTIVSEITE PASSIVSEITE 1. Sachvermögen 1. Nettoposition 1.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche , Basis-Reinvermögen Rechte an unbebauten Grundstücken Reinvermögen , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche ,00 Rechte an bebauten Grundstücken 1.2 Sonderposten 1.3 Infrastrukturvermögen , Investitionszuweisungen und -zuschüsse , Kulturdenkmäler, Kunstgegenstände 1, Beiträge und ähnliche Entgelte , Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge 1, , Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen , ,99 und Tiere 2. Schulden 1.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , Geldschulden Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ,78 2. Finanzvermögen Verbindlichkeiten aus der Einheitskasse gegen ,74 Samtgemeinde Emlichheim 2.1 Beteiligungen , Öffentlich-rechtliche Forderungen , Verbindlichkeiten aus Kreditähnlichen Rechtsgeschäften , Sonstige privatrechtliche Forderungen 160, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , , , ,57 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 1. Haushaltsausgabereste 0,00 2. Bürgschaften 0,00 0,00
3 Gemeinde Laar Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 A. Allgemeine Angaben Ab dem 1. Januar 2010 wendet die Gemeinde Laar das sogenannte Neue Kommunale Rechnungswesen nach dem Gesetz vom zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften an. Dementsprechend hat der Rat der Gemeinde Laar für das Haushaltsjahr 2010 in seiner Sitzung am den ersten sogenannten doppischen Haushalt, bestehend aus Ergebnis- und Finanzhaushalt, beschlossen. Gemäß Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften hat der Rat der Gemeinde Laar zum 1. Januar 2010 eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen. Für die erste Eröffnungsbilanz gelten die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und die aufgrund der NGO erlassenen Verordnungsregelungen zur Bilanz grundsätzlich entsprechend. Damit gelten für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz die Regelungen der niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHK- VO) zur Bilanz entsprechend sowie insbesondere die speziellen Regelungen zur ersten Eröffnungsbilanz nach 60 GemHKVO. Die erste Eröffnungsbilanz ist in einem Anhang zu erläutern, unterliegt der Rechnungsprüfung und ist nach ihrer Prüfung der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis zum vorzulegen. Die Eröffnungsbilanz entspricht in ihrer Gliederung den Vorgaben des 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ansatz und Bewertung erfolgten gemäß 96 Abs. 4 NGO und den ergänzenden Regelungen der und 60 GemHKVO. Auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuweisungen und -zuschüsse wurde entsprechend dem in 60 Abs. 5 eingeräumten Wahlrecht verzichtet. Der Grund und Boden bei bebauten und unbebauten Grundstücken wurde grundsätzlich mit den Anschaffungswerten angesetzt. Bei unentgeltlichem Erwerb und bei Erwerb vor dem Jahr 2000 soweit ein Anschaffungswert nicht mehr feststellbar war wurde der Grund und Boden mit einem Zeitwert angesetzt, der sich an dem für das Jahr 2007 geltenden Bodenrichtwert orientiert ( 60 Abs. 6 GemHKVO). Hierbei wurden entsprechend der vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichten Hinweise zu Fragen der Inventur, zur Inventurvereinfachung im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz...
4 und zu Bewertungsfragen für den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens und des kommunalnutzungsorientierten Vermögens folgende Wertansätze vorgenommen: - Straßen, Wege, Plätze: 25% des Bodenrichtwertes 2007, mindestens Bodenrichtwert für Ackerland (2,00 /qm) - Spielplätze und Sportanlagen: 25% des Bodenrichtwertes 2007, mindestens Bodenrichtwert für Ackerland (2,00 /qm) Die Gebäude wurden grundsätzlich mit den auf den 1. Januar 2010 fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungswerten angesetzt. Soweit die Anschaffungs- bzw. Herstellungswerte nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln waren, erfolgte die Bewertung auf Basis des sogenannten rückindizierten Zeitwertes ( 96 Abs. 4 S. 3 NGO). Dieser wurde nach dem sogenannten Sachwertverfahren mit Hilfe der Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) entsprechend dem vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichten Bewertungsschema ermittelt. Die Bewertung der Straßenaufbauten erfolgte zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungswerten unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 25 Jahren. Bereits abgeschriebene Straßen wurden mit einem Erinnerungswert von 1,00 angesetzt. Auf die Erfassung von beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- und Herstellungswerte den Einzelwert von 5.000,00 einschließlich Mehrwertsteuer nicht überschreiten, wurde entsprechend dem Wahlrecht gem. 60 Abs. 2 GemHKVO bis zur Einführung der Inventarverwaltung im Jahr 2008 verzichtet. In Ausnahmefällen wurde von dieser Regelung abgewichen. Das Finanzvermögen wurde mit den Anschaffungswerten bzw. mit den Nennwerten bewertet. Das Reinvermögen als Teil der Nettoposition ist die um den Wert der Sonderposten geminderte Differenz zwischen den Werten der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite und den Schulden einschließlich Rückstellungen der Passivseite der Bilanz. Sie zeigt das Eigenkapital der Gemeinde Laar im engeren Sinne. Zur Ermittlung der Werte der Sonderposten wurden die seit 1974 erhaltenen Investitionszuweisungen und zuschüsse sowie Beiträge erfasst. Sie wurden soweit möglich den damit finanzierten Vermögensgegenständen zugeordnet und entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände auf den 1. Januar 2010 fortgeschrieben. Soweit eine Zuordnung nicht mehr möglich war, erfolgt die Auflösung der Sonderposten über 30 Jahre. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gemeinde Laar übernimmt im Wege der Schuldendiensthilfe Zins- und Tilgungsleistungen für einen Teilbetrag eines Darlehens, das von der Samtgemeinde Emlichheim aus der Kreisschulbaukasse des Landkreises Grafschaft Bentheim aufgenommen wurde. Diese Verbindlichkeit der Samtgemeinde Emlichheim belaufen sich zum 01. Januar 2010 auf ,38.
5 Gemeinde Laar Rechenschaftsbericht zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 Gemäß 128 Abs. 3 Nr. 1 NKomVG i.v.m. 57 GemHKVO ist als weitere Anlage zum Anhang ein Rechenschaftsbericht zu erstellen. Im Rechenschaftsbericht werden der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die finanzwirtschaftliche Lage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt. Der Rechenschaftsbericht soll auch Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind und zu erwartende mögliche finanzwirtschaftliche Risiken für die Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung darstellen. Zur Eröffnungsbilanz kann kein vollständiger Rechenschaftsbericht erstellt werden, da der Rechenschaftsbericht vor allem das Ziel hat, die Bewertung des Jahresabschlusses vorzunehmen und den Verlauf der Haushaltswirtschaft darzustellen. Die Eröffnungsbilanz stellt lediglich eine zeitpunktbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden dar und beinhaltet keine zeitraumbezogenen Informationen, die für die Bewertung des Jahresabschlusses und des Verlaufs der Haushaltswirtschaft erforderlich wären. Mit der Eröffnungsbilanz legt die Gemeinde Laar erstmals eine systematische Aufstellung ihres Vermögens und ihrer Schulden vor. Die Bilanzsumme und damit der Buchwert des Vermögens zum 01. Januar 2010 beträgt 8,9 Mio.. Von dem auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögen entfallen 8,7 Mio. (97,8 %) auf das Sachvermögen. Den größten Einzelposten bildet das Infrastrukturvermögen (6 Mio. ). Das Finanzvermögen ist demgegenüber eher von untergeordneter Bedeutung. Auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz macht die Nettoposition (das Eigenkapital) in Höhe von 8,8 Mio. 98,9 % der Bilanzsumme aus. Hiervon entfallen 1,9 Mio. (21,3 % der Bilanzsumme) auf Sonderposten und 6,8 Mio. (76,4 % der Bilanzsumme) auf das Basis-Reinvermögen. Der Verschuldungsgrad (Schulden /Bilanzsumme x 100) in der Eröffnungsbilanz beträgt 1,6 %. Die Schulden in Höhe von 141,4 T bestehen aus Krediten in Höhe von 42,1 T sowie den Verbindlichkeiten aus der Einheitskasse an die Samtgemeinde Emlichheim in Höhe von 77,6 T. Dieser negative Liquiditätssaldo ist vor allem durch die Vorfinanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Dorferneuerung bedingt. Inzwischen verfügt die Gemeinde Laar wieder über ausreichend liquide Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz eingetreten sind. Die zu erwartenden finanzwirtschaftlichen Risiken für die Aufgabenerfüllung sind nach heutigem Kenntnisstand insbesondere durch die Bildung von Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz hinreichend abgebildet. Duling Gemeindedirektor
6 Gemeinde Laar Anlage 1 Anlagenübersicht zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 Anlagenübersicht gem. 56 Abs. 1 GemHKVO Anschaffungsund Herstellungswerte Abschreibungen Buchwerte Anlagevermögen Stand Stand Stand am am am Euro- -Euro- -Euro Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 2. Sachvermögen (ohne Vorräte und geringwertige Vermögensgegenstände) , , ,51 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen) ,00 0, ,00 insgesamt , , ,51
7 Gemeinde Laar Anlage 2 Forderungsübersicht gem. 56 Abs. 2 GemHKVO Forderungsübersicht zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 Art der Forderungen Gesamtbetrag am davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre -Euro- -Euro- -Euro- -Euro Öffentlich-rechtliche Forderungen , , ,96 0,00 2. Forderungen aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige privatrechtliche Forderungen 160,00 160,00 0,00 0,00 Summe aller Forderungen , , ,96 0,00
8 Gemeinde Laar Anlage 3 Schuldenübersicht gem. 56 Abs. 3 GemHKVO Schuldenübersicht zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar Geldschulden Art der Schulden Gesamtbetrag am davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre -Euro- -Euro- -Euro- -Euro Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , , , Liquiditätskredite , ,74 0,00 0, sonstige Geldschulden 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften , , , ,20 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,86 0,00 0,00 4. Transferverbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden insgesamt , , , ,68
9 Beteiligungsbericht gem. 151 NKomVG Nr. Gesellschaft Stammkapital Anteil der Gemeinde Laar in 1 Bnn Bäderbetriebe Nordhorn/Niedergrafschaft GmbH 2 Grafschafter Volksbank eg Genossenschaftsanteil Anteil der Gemeinde Laar in % Zweck der Gesellschaft , ,67 1,30% Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Hallen- und Freibädern sowie das Halten von Beteiligungen, insbesondere der Beteiligung an der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als Organtochter der Gesellschaft 191,00 Aufgrund der Geringfügigkeit wird auf eine umfassende Beschreibung verzichtet. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung: einem oder mehrere Geschäftsführer Gesellschafterversammlung: Die jeweiligen Bürgermeister der Gemeinden bzw. deren Stellvertreter nach NGO Aufsichtsrat: 15 Mitglieder; davon Gemeinde Laar 0 Mitglieder dto.
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