Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg"

Transkript

1 Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe

2 Programmübersicht 1. Innergemeinschaftliche Lieferungen 2. Versandhandelsregelung 3. Innergemeinschaftliche Erwerbe 2

3 I.g. Lieferungen 3

4 1) I.g. Lieferungen Prüfungsschema der Umsatzsteuer Steuerbarkeit Lieferung oder sonst. Leistung Unternehmer Inland Entgelt Im Rahmen seines Unternehmens Steuerpflicht Wenn nicht steuerfrei Steuerfreie Umsätze 4 Nr. 1 7 UStG mit Vorsteuerabzug Steuerfreie Umsätze 4 Nr UStG grundsätzlich kein Vorsteuerabzug

5 1) I.g. Lieferungen Voraussetzungen Steuerfreie i.g. Lieferung: der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet, der Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat oder bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch jeder andere Erwerber und der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.

6 1) I.g. Lieferungen Voraussetzungen Es ist unschädlich, wenn der Gegenstand der Lieferung durch Beauftragte vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet be- oder verarbeitet worden ist. Eine Beförderungslieferung liegt vor, wenn der liefernde Unternehmer, der Abnehmer oder ein von diesen beauftragter unselbstständiger Erfüllungsgehilfe den Gegenstand der Lieferung befördert. Unter Befördern ist jede Fortbewegung eines Gegenstands zu verstehen. Eine Versendungslieferung liegt vor, wenn die Beförderung durch einen selbstständigen Beauftragten ausgeführt oder besorgt wird.

7 1) I.g. Lieferungen Voraussetzungen Der Liefergegenstand muss somit das Inland, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, physisch verlassen haben und tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, d.h. dort physisch angekommen, sein. Der Abnehmer muss der Empfänger der Lieferung sein und muss zum Zeitpunkt der Lieferung Unternehmer sein; eine gültige USt-Id.-Nr. besitzen

8 1) I.g. Lieferungen Beispiel Unternehmer B mit Sitz in Belgien bestellt mit seiner gültigen belgischen USt-Id.-Nr. beim Unternehmer D mit Sitz in Bremen eine Maschine im Wert von Euro. D erfüllt alle seine umsatzsteuerlichen Nachweis- und Aufzeichnungspflichten. Lösung anhand der gesetzlichen Regelungen: Steuerbarer Umsatz nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Steuerfrei nach 4 Nr. 1b UStG i.v.m. 6a UStG D darf in seiner Rechnung keine USt ausweisen. Er muss auf die Befreiung hinweisen.

9 1) I.g. Lieferungen Voraussetzungen Nach 6a Abs. 3 Satz 1 UStG muss der liefernde Unternehmer die Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachweisen Nach 17a Abs. 1 UStDV hat der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung buchmäßig nachzuweisen

10 1) I.g. Lieferungen Voraussetzungen Der Lieferer muss folgendes Nachweise (Buchnachweis) Die gültige USt-Id.-Nr- des Abnehmers Name und Anschrift des Abnehmers Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers Handelsübliche Bezeichnung und Menge des Liefergegenstands Tag der Lieferung Vereinbartes Entgelt und den Tag der Vereinnahmung

11 1) I.g. Lieferungen Voraussetzungen Nur eine qualifizierte Bestätigung genügt den Anforderungen, mit Gültigkeit der: USt-Id.-Nr., Des Firmennamens, Der Rechtsform und Der Anschrift des Abnehmers Zum Erfüllen der Nachweispflicht ist ein Ausdruck aus dem Internet (Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern) nicht ausreichend

12 1) I.g. Lieferungen Voraussetzungen Gelangensbestätigung (ein möglicher) Nachweis der Steuerfreiheit Außer in Abholfällen kann auch der CMR-Frachtbrief oder eine Spediteurbescheinigung den Nachweis erbringen Die Gelangensbestätigung, 17 Abs. 2 UStDV, ist neben dem Doppel der Rechnung aufzubewahren, sie ist eine Bestätigung des Abnehmers, dass dieser die Ware an einem bestimmten Tag und Ort erhalten hat Inhalt: Name, Anschrift und Unterschrift des Abnehmers, Zeitpunkt und Ort der Lieferung Sollte zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten, nun wahrscheinlich zum

13 1) I.g. Lieferungen Voraussetzungen Die Gelangensbestätigung kann auch vom Abnehmer digital übermittelt werden, es gelten auch hier die allgemeinen Grundsätze zu Echtheit und Unversehrtheit Es muss ein Bezug von Leistung und Rechnung hergestellt werden, z.b. über die Rechnungsnummer und die -Adresse muss bekannt sein

14 1) I.g. Lieferungen Beispiel Unternehmer U mit Sitz in Belgien bestellt mit seiner gültigen belgischen USt-Id.-Nr. beim Unternehmer B mit Sitz in Bremen eine Maschine im Wert von Euro. B erfüllt alle seine umsatzsteuerlichen Nachweis- und Aufzeichnungspflichten. Die Lieferung der Maschine erfolgt am Im April 2013 stellt sich heraus, dass dem U die USt-Id.-Nr. irrtümlich erteilt worden ist, obwohl er schon seit Jahren Kleinunternehmer ist, was B allerdings nicht erkennen konnte In diesem Fall handelt es sich um eine steuerfreie i.g. Lieferung

15 1) I.g. Lieferungen Beispiel War jedoch die Unrichtigkeit einer USt-Id.-Nr. erkennbar und hat der Unternehmer dies nicht erkannt z.b. weil das Bestätigungsverfahren nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt als zum Zeitpunkt des Umsatzes durchgeführt wird, genügt der Unternehmer nicht der allgemeinen Sorgfaltspflicht Mit der Folge, dass es sich um eine steuerpflichtige Lieferung handelt

16 1) I.g. Lieferungen Zusammenfassende Meldung Ist verfahrensrechtlich eine Steuererklärung, 18a Abs. 8 UStG (Verspätungszuschlag) Die Meldung ist zu erstatten, wenn innergemeinschaftliche Lieferungen oder denen gleichgestellte unternehmensinterne Verbringensfälle vorliegen, die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte unter ihrer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vorliegen seit dem auch von allen Unternehmen, die steuerpflichtige sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausführen, für die der dort ansässige Leistungsempfänger die Umsatzsteuer dort schuldet. Ausgenommen davon sind demnach im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare Umsätze, die nach den dortigen Vorschriften steuerfrei sind bzw. bei denen kein Übergang der Steuerschuldnerschaft erfolgt (z. B. Vermietungsumsätze).

17 1) I.g. Lieferungen Zusammenfassende Meldung Abgabe bei innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen des mittleren Unternehmers im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte ( 25b UStG) monatlich, wenn in einem Kalendervierteljahr die Summe aller Bemessungsgrundlagen EUR überschreitet Ansonsten für das Kalendervierteljahr Die Abgabe hat bis zum 25. Tag des auf den Meldezeitraum folgenden Monats zu erfolgen, wobei eine Dauerfristverlängerung nicht (mehr) möglich ist Unrichtige USt-Id.-Nrn. sind zu berichtigen, sonst droht ein Bußgeld: 26a UStG i. H. v. bis zu EUR

18 Versandhandelsregelung 18

19 2) Versandhandelsregelung Voraussetzung: der Empfänger ist kein Unternehmer, dieser hätte einen i.g. Erwerb zu versteuern Oder der Empfänger ist sog. Halbunternehmer (erbringt nur steuerfreie Umsätze oder ist Kleinunternehmer oder Land und Fortwirt) Es muss ein Gegenstand geliefert werden, allerdings kein Neufahrzeug Der Gegenstand muss durch den Händler von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat selbst befördert oder versendet werden Beim Überschreiten einer Erwerbschwelle oder bei freiwilliger Registrierung kann an diese Personengruppe steuerfrei geliefert werden (i.g. Lieferung)

20 2) Versandhandelsregelung Wird die Lieferschwelle für den oben genannten Abnehmerkreis überschritten, hat der Lieferant sich im Bestimmungsland umsatzsteuerlich zu registrieren und mit der Steuer des Bestimmungslandes abzurechnen In den Rechnungen muss dann mit der jeweiligen Umsatzsteuer des betreffenden Staats fakturiert werden. Der Versandhändler muss sich in diesem Staat bei der zuständigen Finanzverwaltung registrieren lassen und erhält in dem Land eine Steuernummer, unter der der Steueranmeldungen und -erklärungen abzugeben sind. Da der Ort der Lieferung dann beim Käufer liegt, ist die Lieferung im Ansässigkeitsstaat des Lieferanten nicht steuerbar.

21 2) Versandhandelsregelung Für die Höhe der Lieferschwelle ist immer der von dem jeweiligen Land festgelegte Betrag entscheidend in dem die Beförderung oder Versendung endet. Die Verlagerung des Lieferortes nach 3c UStG ins Land des Abnehmers mit dortiger umsatzsteuerlicher Registrierung tritt ein, sobald die Lieferschwelle im laufenden Kalenderjahr überschritten wird Überschreitet der Lieferer die Lieferschwelle nicht, so kann er nach 3c Abs.4 Satz 3 UStG auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichten und damit zur Regelung nach 3c UStG optieren indem er einen Antrag auf umsatzsteuerliche Registrierung im jeweiligen Lieferland stellt.

22 2) Versandhandelsregelung Der Antrag auf Verzicht der Lieferschwelle ist frist- und formlos bei der Finanzverwaltung im Lieferland und getrennt nach einzelnen Mitgliedstaaten einzureichen Dieser Antrag kann z.b. dann sinnvoll sein, wenn der Umsatzsteuersatz im Bestimmungsland niedriger als im Ursprungsland ist

23 Innergemeinschaftliche Erwerbe 23

24 3) I.g. Erwerbe Definition ein Unternehmer bezieht eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, dieser Umsatz unterliegt beim unternehmerischen Leistungsempfänger grundsätzlich der Besteuerung als innergemeinschaftlicher Erwerb, 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, 1a UStG

25 3) I.g. Erwerbe Voraussetzungen für innergemeinschaftlichen Erwerb 1. Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) gelangt von einem EU-Mitgliedstaates in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder aus dem EU-Ausland in die in 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete (z.b. Freihäfen); 2. der Erwerber (= zivilrechtliche Vertragspartner) muss Unternehmer sein und den Gegenstand für sein Unternehmen erwerben (oder die Lieferung erfolgt an eine juristische Person in den nicht-unternehmerischen Bereich); 3. die Lieferung an den Erwerber wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt; dieser Unternehmer darf in seinem Sitzland nicht als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sein. D.h. unentgeltliche Lieferung, z.b. Geschenke, Warenproben und ähnliches, lösen keinen innergemeinschaftlichen Erwerb aus.

26 3) I.g. Erwerbe Definition Der Erwerber muss sog. regelbesteuerter Unternehmer sein. Nicht der Erwerbsbesteuerung unterliegen daher: Unternehmer, die ausschließlich Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, Unternehmer, die der Kleinunternehmerregelung ( 19 Absatz 1 UStG) unterliegen, Land- oder Forstwirte, die die Umsatzsteuer pauschalieren, juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die die Ware nicht für ihr Unternehmen beziehen (öffentliche Hand mit ihrem Hoheitsbereich, Vereine in Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben).

27 3) I.g. Erwerbe Definition Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dieser Personenkreis nur dann der Erwerbsbesteuerung nicht unterliegt, solange er die Erwerbsschwelle von im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat, bzw. im laufenden Jahr voraussichtlich nicht überschreiten wird, und er nicht zur Erwerbsteuerpflicht "optiert" hat. Eine solche Erklärung bindet für mindestens zwei Jahre. Ab 2011 gilt die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferanten als Verzicht auf die Erwerbsschwellenregelung. Dieser Personenkreis wird als Halbunternehmer bezeichnet, da er umsatzsteuerlich unter gewissen Voraussetzungen wie ein regelbesteuerter Unternehmer behandelt wird

28 3) I.g. Erwerbe Definition Der Betrag von bezieht sich auf die Summe aller Erwerbe aus allen EU- Ländern, nicht nur auf Erwerbe aus jeweils einem Land Beachte: der innergemeinschaftliche Erwerb eines Neufahrzeugs wird unabhängig von der Eigenschaft des Abnehmers immer als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt

29 3) I.g. Erwerbe Beispiel Ein Kleinunternehmer möchte bei einem Hersteller in Dänemark eine Maschine erwerben. Der Preis beträgt zuzüglich 25% dänische Umsatzsteuer. Der Kleinunternehmer hat im Vorjahr und im laufenden Jahr keine weiteren Erwerbe aus anderen EU-Mitgliedstaaten bezogen Grundsätzlich ist der Umsatz in Dänemark steuerpflichtig. Damit müsste der Kleinunternehmer die dänische Umsatzsteuer bezahlen.

30 3) I.g. Erwerbe Beispiel Verzichtet der Kleinunternehmer auf die deutsche Erwerbsschwelle und verwendet seine deutsche USt-Id.-Nr. würde eine steuerfreie Lieferung des dänischen Unternehmers vorliegen. Der Kleinunternehmer muss dann in dem Monat, in dem dieser Erwerb stattfindet, bei seinem zuständigen deutschen Finanzamt eine Umsatzsteuer- Voranmeldung abgeben und die Erwerbssteuer abführen, 18 Abs. 4 a UStG

31 3) I.g. Erwerbe Innergemeinschaftliches Verbringen Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch den Unternehmer zu seiner Verfügung Fiktion des innergemeinschaftlichen Erwerbs, sofern der Gegenstand im Bestimmungsland nicht nur vorübergehend verwendet wird

32 3) I.g. Erwerbe Innergemeinschaftliches Verbringen Beim Verbringen wird keine Rechnung gestellt, vielmehr nur ein Abrechnungsbeleg, 18a Abs. 5 UStG Der französische Unternehmer F verbringt eine Maschine aus seinem Unternehmen in Frankreich in seinen Zweigbetrieb nach Deutschland, um sie dort auf Dauer einzusetzen. F bewirkt mit dem Verbringen der Maschine nach 1 a Abs. 2 UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland. Handelsrechtlich erfolgt eine unveränderte Weitererfassung (Bewertung, Abschreibung)

33 3) I.g. Erwerbe Ortsbestimmung Ein innergemeinschaftliche Erwerb wird nach 3d UStG grundsätzlich in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gilt der Erwerb so lange in dem Gebiet dieses Mitgliedstaates als bewirkt, bis der Erwerber nachweist, dass der Erwerb durch den in Satz 1 bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist

34 3) I.g. Erwerbe Steuerfreie i.g. Erwerbe Steuerfrei nach 4b UStG ist der innergemeinschaftliche Erwerb z.b.: von Gegenständen, die der Steuerfreiheit der Einfuhren entsprechen, der erworbene Gegenstand später steuerfrei in ein anderes EU-Land geliefert oder in ein Drittland ausgeführt wird.

35 3) I.g. Erwerbe Entstehung der Steuer Die Steuer entsteht für den innergemeinschaftlichen Erwerb nach 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG mit Ausstellung der Rechnung, Jedoch spätestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats. Der Leistungsempfänger ist Steuerschuldner und hat den i.g. Erwerb in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung zu deklarieren.

36 3) I.g. Erwerbe Vorsteuerabzug Die Steuer auf den Erwerb kann als Vorsteuer nach 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG geltend gemacht werden. Aber: Verwendet der Unternehmer bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich der erworbene Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, erteilte USt-Id.-Nr., steht ihm der Vorsteuerabzug nach 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG nicht zu, 3d Satz 2 UStG.

37 3) I.g. Erwerbe Vorsteuerabzug Ein Vorsteuerabzug ist nicht gegeben,wenn der Unternehmer Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen = Umsätze nach 4 Nr UStG Und hat er auch keine Option für bestimmte ausgeübt, Ist die entstehende Umsatzsteuer mit in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzubeziehen, 9b EStG.

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 38

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1. Privatpersonen 1.2. Andere Rechtssubjekte 1.3. Erwerbsteuer des Abnehmers 2. Die Regelungen

Mehr

Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema:

Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema: Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am 05.05.2015 in Detmold Thema: Der Handel über die Grenze und seine umsatzsteuerliche Behandlung Referent : Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernd

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Privatpersonen und gleich gestellte Rechtssubjekte Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1 1.1 Privatpersonen 1 1.2 Andere

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Versandhandelsregelung. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Versandhandelsregelung. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Versandhandelsregelung Inhalt 1 Allgemeines 2 Wann greift die Versandhandelsregelung? 3 Lieferung an Unternehmer 4 Maßgebliche Lieferschwelle 4.1 Allgemeines 4.2

Mehr

C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)

C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellten Rechtssubjekten im EU-Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellten Rechtssubjekten im EU-Binnenmarkt Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellten Rechtssubjekten im EU-Binnenmarkt Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft 1. Anwendungsbereich 1.1 Privatpersonen 1.2 Andere Rechtssubjekte

Mehr

6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines

6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines 6 Reihengeschäft 6.1 Allgemeines Das Reihengeschäft ist seit dem 1. Januar 1997 in 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 und Abs. 7 UStG neu geregelt worden. Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt Informationen für die Praxis Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt Stand: Januar 2012 Inhalt: 1. Anwendungsbereich... 1 1.1 Privatpersonen... 1 1.2

Mehr

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I (BFG 4. 8. 2017, RV/5100898/2012) innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I Eine GmbH hat bei einem deutschen Autohändler einen gebrauchten Audi (Erstzulassung 22.11.2006; Kilometerstand

Mehr

Mustergültige Lösung von Praxisfällen

Mustergültige Lösung von Praxisfällen Swetlana Muth und Christoph Wenhardt 1/8 Mustergültige Lösung von Praxisfällen Die innergemeinschaftliche Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb im Lichte des Jahressteuergesetzes 2010 von StB

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Nach 6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Nach 6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: die unentgeltliche Lieferung von Mustern und Proben. Ist der Ausführer ein Unternehmer kann er die auf den ausgeführten Gegenstand entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wird allerdings der ausgeführte

Mehr

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere

Mehr

Umsatzsteuer und innergemeinschaftliche Warenbewegungen

Umsatzsteuer und innergemeinschaftliche Warenbewegungen Umsatzsteuer und innergemeinschaftliche Warenbewegungen Bearbeitet von Matthias Goldhorn 1. Auflage 2017. Buch. 350 S. Softcover ISBN 978 3 95554 132 3 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Umsatzsteuer

Mehr

Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen

Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 15.11.2012 ED Sehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, seit Beginn des Binnenmarktes 1993 müssen Unternehmer

Mehr

Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt

Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt PRIVATPERSONEN UND GLEICH GESTELLTE RECHTSSUBJEKTE Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt Stand: 1. Januar 2015 1. Anwendungsbereich 1.1 Privatpersonen 1.2 Andere Rechtssubjekte 1.3 Erwerbsteuer

Mehr

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 9337 Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Warenverkäufe wird grundsätzlich

Mehr

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen Dok.-Nr.: 9119880 Gesetzgeber Verordnung (Gesamttext) Stand: 25.03.2013 Letzte Bekanntmachung: 21.02.2005 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) (gültig ab 01.10.2013) Zu 4 Nr. 1 Buchstabe b und

Mehr

Umsatzsteuer: Brisante Fälle 12./

Umsatzsteuer: Brisante Fälle 12./ Umsatzsteuer: Brisante Fälle 12./13.10.2018 1 Unternehmer A aus Berlin versendet Notebooks an Unternehmer B aus Paris: Es handelt sich um eine Lieferung Ort der Lieferung: wo die Beförderung oder Versendung

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MRin Himsel Vertreterin Unterabteilungsleiter

Mehr

1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2

Mehr

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen -Informationsveranstaltung für das Handwerk am 21.06.2012- Helmfried Schmitt Finanzamt Trier, 13.06.2012 Informationen

Mehr

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Steuerforum am 11. Mai 2017 1 Lieferung von Ware aus Berlin nach Paris an einen anderen

Mehr

Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher

Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Kernpunkt: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher (i.g.) Weiterlieferung Anwendungsfälle:

Mehr

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES

Mehr

Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06

Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Jörg Kraeusel Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Steuerforum II am 08. Mai 2019 1 Unternehmer A aus Berlin versendet Notebooks an Unternehmer

Mehr

- Kurzinformation. Stand: Januar

- Kurzinformation. Stand: Januar Der Warenverkehr in der EU Erwerb/Bezug - Kurzinformation Stand: Januar 2017 2 Eingänge aus EU-Ländern Seit dem 1. Januar 1993 gelten im Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten in wesentlichen Bereichen

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz)

Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim

Mehr

Umsatzsteuer für digitale Publikationen

Umsatzsteuer für digitale Publikationen Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server

Mehr

Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen

Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen IHK-Merkblatt Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen 1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit 2. Rechnungsstellung bei Steuerbefreiung 3.

Mehr

Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen

Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Inhalt: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer durch ein Doppel der Rechnung sowie weitere nachweisen, dass er oder der Abnehmer

Mehr

Umsatzsteuer richtig gestalten

Umsatzsteuer richtig gestalten Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke

Mehr

Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume

Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 119 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Abgabefristen.1. Monatliche Abgabe.. Vierteljährliche Abgabe.3. Jährliche Abgabe 3. Details

Mehr

A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23

A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 Vorwort Abkürzungsverzeichnis 5 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2. Ziele der Europäischen

Mehr

Fall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer?

Fall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer? Sommersemester 1 Fall 1 Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,-

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174 Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S 7117-65 - St 174 Merkblatt Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die durch im Ausland ansässige Unternehmer an inländische juristische

Mehr

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd

Mehr

Umsatzsteuer im Unternehmen

Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner

Mehr

Wenn Sie mal den Überblick verlieren!

Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Stephan Hackling Reihengeschäft WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung II. Ortsbestimmung III. Risiken

Mehr

Online-Handel aber richtig!

Online-Handel aber richtig! Online-Handel aber richtig! I. Der eigene Internet-Shop II. Online-Handel mit Unternehmern b2b III. Die Versandhandelsregelung IV. Was die Buchhaltung bieten muss Der Online-Handel bietet große Wachstumschancen

Mehr

Innergemeinschaftlicher Erwerb von Medien - Neue Umsatzsteuerregelung -

Innergemeinschaftlicher Erwerb von Medien - Neue Umsatzsteuerregelung - Innergemeinschaftlicher Erwerb von Medien - Neue Umsatzsteuerregelung - Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen 2018 Marburg 27./28. 09. 2018 Harald Müller

Mehr

Anleitung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung. Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der

Anleitung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung. Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/ zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 2016 Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem

Mehr

Steuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9

Steuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 A. Steuergegenstand 8 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 B. Unternehmer und Unternehmer 17 1. Bedeutung des Unternehmerbegriffs 17 2. Selbständigkeit

Mehr

IST DAS ANGEKOMMEN? - WARENLIEFERUNGEN IN EUROPA

IST DAS ANGEKOMMEN? - WARENLIEFERUNGEN IN EUROPA 18.11.2014 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de www.haubner-stb.de IST DAS ANGEKOMMEN? - WARENLIEFERUNGEN IN EUROPA IHK

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 2. Auflage : ; Verlag Neue Wirtschafts-Briefe v Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften STartup und Tax 1 Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften 2 3 Teil 1: unternehmer Aktuell sind über 60% der deutschen Startups bereits auf internationalen Märkten aktiv. Je nachdem ob im

Mehr

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011 www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 6. Veranstaltung Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

Mehr

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen Ratgeber Handwerk / Steuerrecht 1. Anforderungen an Rechnungen Für die Angaben in Rechnungen gelten nach 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Mindestanforderungen.

Mehr

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - 1 Unter- Fallart Steuernummer 2018 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 Finanzamt

Mehr

Leseprobe aus "Die Umsatzsteuer für Spediteure und Frachtführer"

Leseprobe aus Die Umsatzsteuer für Spediteure und Frachtführer Kap 1 Einleitung Die Umsatzsteuer ist besonders im Transportbereich durch komplexe Regelungen zum Ort der Leistung und zu den Steuerbefreiungen geprägt. Die Finanzverwaltung verlangt die korrekte Abbildung

Mehr

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand

Mehr

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Änderungen in der Umsatzsteuer 2013

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Änderungen in der Umsatzsteuer 2013 Änderungen in der Umsatzsteuer 2013 Gemeinsam Die Änderungen in der Umsatzsteuer betreffen drei Bereiche: den Bereich der Rechnungsvorschriften, den Bereich des Ortes der sonstigen Leistungen an eine juristische

Mehr

1 von 9 18.02.2012 17:08 Reihengeschäft Leicht. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 1/12 Rn 1-18 Reihengeschäft 10 12 13 14 15 16 17 11 18 978 1.1.2012 Sachverzeichnis Aktuell A. Einleitung

Mehr

Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft

Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft 1 Die Mitgliedsländer der Europäischen Union bilden eine so genannte Innergemeinschaft. Umsatzsteuerlich ist die Europäische Union ein

Mehr

Warenlieferungen ins Ausland Hierauf müssen Sie achten! - Mandanten-Info-Merkblätter

Warenlieferungen ins Ausland Hierauf müssen Sie achten! - Mandanten-Info-Merkblätter Warenlieferungen ins Ausland Hierauf müssen Sie achten! - Mandanten-Info-Merkblätter Der Online-Handel lässt die Grenzen zwischen In- und Ausland gedanklich verschwimmen. Im realen Warenverkehr ist diese

Mehr

Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen werden.

Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen werden. Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1.1.2014 Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen

Mehr

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht 1. Allgemeines 2. Wer ist Kleinunternehmer 3. Ermittlung der Umsatzgrenzen 4. Folgen der Kleinunternehmerregelung 5. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle 6.

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

Die Fiskalvertretung

Die Fiskalvertretung Die Fiskalvertretung Darstellung des internationalen Warenverkehrs im Umsatzsteuerrecht von Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland Steuerberater unter Mitarbeit von Dipl.-Finanzwirt Paul Eichmann RICHARD BOORBERG

Mehr

Innergemeinschaftliche Leistung und Reverse Charge: Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Umsatzsteuer

Innergemeinschaftliche Leistung und Reverse Charge: Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Umsatzsteuer Innergemeinschaftliche Leistung und Reverse Charge: Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Umsatzsteuer 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Innergemeinschaftliche Leistung und Reverse Charge: Gemeinsamkeiten

Mehr

MERKBLATT Recht und Steuern Dienstleistung und Warenlieferung Unternehmer Inland gegen Entgelt Rahmen seines Unternehmens Umsatzsteuer

MERKBLATT Recht und Steuern Dienstleistung und Warenlieferung Unternehmer Inland gegen Entgelt Rahmen seines Unternehmens Umsatzsteuer Seite 1 von 8 MERKBLATT Recht und Steuern Entstehung und Fälligkeit der Umsatzsteuer Jede Dienstleistung und Warenlieferung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt,

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferung 1 von 13 18.02.2012 17:07 Innergemeinschaftliche Lieferung Leicht Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 1/12 Rn 1-37 Innergemeinschaftliche Lieferung 10 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Mehr

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet?

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? 1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer,

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 8195 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34

Mehr

b) Wo ist der Ort der Lieferung? nach 3 Absatz 6 Satz 1 UStG: Bochum, da dort die Beförderung beginnt

b) Wo ist der Ort der Lieferung? nach 3 Absatz 6 Satz 1 UStG: Bochum, da dort die Beförderung beginnt Geben Sie jeweils die entsprechenden Paragraphen an. Begründen Sie Ihre Angaben kurz. Aufgabe 1 Der Unternehmer U, Bochum, lässt mit eigenem LKW Waren für netto 2.500,00 durch seinen Fahrer an den schweizerischen

Mehr

Fiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:

Fiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele: Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen

Mehr

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte 10.12.2014 1 Voraussetzungen für ein Reihengeschäft nach 3

Mehr

Tabellarische Übersicht der Änderungen des UStG und der UStDV

Tabellarische Übersicht der Änderungen des UStG und der UStDV Anlage Tabellarische Übersicht Änungen und UStDV Jahressteuergesetz (JStG) 2009 vom 19.12.2008 Hier: Änungen beim Ort sonstigen Leistung und bei Zusammenfassenden Meldung Artikel 7 Nr. 2 JStG 3a Neuregelung

Mehr

Agenda der 4. Veranstaltung

Agenda der 4. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 4. Veranstaltung Innergemeinschaftlicher Warenverkehr

Mehr

UMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51

UMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51 UMSATZSTEUER für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH 9/2017 Nr.: 51 UStG 1994 Umsatzsteuergesetz 1994 einschließlich Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 4185 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34

Mehr

Skript zum Online-Training. Umsatzsteuer IV. Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Umsatzsteuer IV. Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit Skript zum Online-Training Umsatzsteuer IV Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Innergemeinschaftliche Leistungen... 4

Mehr

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Kap 3 Lieferungen 3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Eine Ausfuhrlieferung ist steuerfrei ( 7 Abs 1 UStG), wenn der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittland befördert oder versendet

Mehr

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG

Mehr

DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT

DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT von MMag. Dr. Klaus Hilber

Mehr

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben 1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,

Mehr

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro.

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Vorsteuerfallen Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Nach 14 Abs. 4 UStG muss eine ordnungsgemäße Rechnung die folgenden

Mehr

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg

Mehr

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der

Mehr

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand

Mehr