Praktisches Studiensemester im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft
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- Irma Rothbauer
- vor 5 Jahren
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1 Praktisches Studiensemester im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft Stand: S. 1
2 Rechtliche Rahmenbedingungen des praktischen Studiensemesters 2 RaPO (in aktueller Fassung) + einschlägige Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen Auszug 2 RaPO: Ein praktisches Studiensemester ist ein in das Studium integriertes, von der Hochschule geregeltes, inhaltlich bestimmtes, betreutes und mit Lehrveranstaltungen vorbereitetes und begleitetes Studiensemester, das in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis außerhalb der Hochschule abgeleistet wird und einer bereits deutlich berufsbezogenen Tätigkeit gewidmet ist. S. 2
3 Ziel des praktischen Studiensemesters Einblicke, Erfahrungen und Mitarbeit in der Praxis Erweiterung der sozialen Kompetenz Förderung der Eigeninitiative, Selbstverantwortung und Autonomie Vermittlung von grundlegenden Verfahren und Arbeitsweisen S. 3
4 Voraussetzungen und Bedingungen Das praktische Studiensemester findet regelmäßig im 4. oder 5. Fachsemester statt dauert 20 zusammenhängende Wochen (einschließlich Praxisbegleitender Lehrveranstaltungen - PBLV) ist Voraussetzung für die Themenausgabe der Bachelorarbeit S. 4
5 Suche und Auswahl einer Praktikumsstelle Suche einer Praktikumsstelle Praktikumsstelle ist schon genehmigt Praktikumsstelle ist NICHT genehmigt Abschließen eines Ausbildungsvertrags (3-fach) Überprüfung durch Praxisbeauftragte(n) Praktikumsstelle wird genehmigt Praktikumsstelle wird NICHT genehmigt Abschließen eines Ausbildungsvertrags (3-fach) Suche einer neuen Praktikumsstelle S. 5
6 Suche und Auswahl einer Praktikumsstelle Suche auf der Homepage der OTH Regensburg Jobbörse der bayerischen Hochschulen Praktikumsbetriebe in QIS (Praktikumsstellen sind schon genehmigt) NICHT genehmigte/bekannte Stellen werden von der/dem Praxisbeauftragten mittels Erhebungsbogen überprüft Wenn die Überprüfung positiv ist, kann der Ausbildungsvertrag (3- fach) abgeschlossen werden S. 6
7 Suche und Auswahl einer Praktikumsstelle Praxisbeauftragte(r) Frau Prof. Dr. Gänßbauer BW Herr Prof. Dr. Seidel BW Herr Hager M.A. EB S. 7
8 Formulare Vor dem Praktikum: evtl. Erhebungsbogen Ausbildungsvertrag (3-fach: Unternehmen, Studierende/r, OTH) Zum Ende des Praktikums: Praktikumsbericht (1-fach: OTH) Praktikantenzeugnis (3-fach: Unternehmen, Studierende/r, OTH) Alle sonstigen eventuell noch notwendigen Formulare und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: Fakultät Betriebswirtschaft Studierende Praxissemester S. 8
9 Auslandspraktikum Informationen bei dem/der Praxisbeauftragte(n) Spezielle Auskünfte beim Akademischen Auslandsamt S. 9
10 Ausbildungsvertrag Vertragsmuster der OTH Regensburg verwenden, wenn vom Unternehmen keine Formulare zur Verfügung gestellt werden Verträge vollständig ausfüllen!!! 3-fache Ausführung Referat Prüfungen und Praktikum (OTH Regensburg) Praktikumsstelle (Unternehmen) Student/in Ausbildungsvertrag beim Referat Prüfungen und Praktikum oder bei der/dem Praxisbeauftragten einreichen (spätestens 3 Wochen vor Beginn des praktischen Studiensemesters) S. 10
11 Beginn und Dauer des praktischen Studiensemesters Voraussetzung: 1. Studienabschnitt abgeschlossen Praktikum muss 18 Wochen umfassen (ohne Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen) Tipp: Vertrag sollte über 20 Wochen abgeschlossen werden! S. 11
12 Urlaub/Krankheit/Wehrübung Urlaub steht Ihnen während des Praktikums NICHT zu. Im Krankheitsfall muss die Praktikumsstelle SOFORT benachrichtigt werden. Krankheitstage müssen nachgearbeitet werden. Wehrübungen die kürzer als 12 Tage sind müssen NICHT nachgearbeitet werden. S. 12
13 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen (PBLV) WARUM? Vorbereitung des Praktikums Begleitung des Praktikums Die PBLV umrahmen das Praktikum und dienen der Verknüpfung zwischen Praktikum und Studium. Möglichkeit zur Vertiefung, Reflexion und Diskussion der im Praktikum erworbenen Kenntnisse. S. 13
14 Rechtliche Rahmenbedingungen PBLV 39 (1) Satz RaPO: Prüfungen am Ende der praktischen Studiensemester sind studienbegleitende Leistungsnachweise besonderer Art, die der Feststellung dienen, ob der Student die praktischen Studiensemester einschließlich der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeleistet hat. 3 (1) Satz 1 APO: Die erfolgreiche Ableistung der Praxisphase (Praktikum) im praktischen Studiensemester stellt eine Prüfungsleistung dar, die von hauptamtlichen Lehrpersonen bewertet wird. Anlage zur SPO: 6 ECTS-Credits für Leistungsnachweise, die in den PBLV erbracht werden müssen. Würden keine PBLV angeboten werden, müssten die 6 ECTS-Credits in anderen Semestern erbracht werden, was die Anzahl der Module und Prüfungsleistungen erhöhen und damit die Studierbarkeit beeinträchtigen würde. S. 14
15 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen (PBLV) Einführungsblock (4 Tage am Ende des Semesters vor dem Praktikum) Praxisbesprechungstag (1 Tag während des Praktikums) Schlussblock (4 Tage am Ende des praktischen Studiensemesters) Es gilt Anwesenheitspflicht Ausnahme: Erbringung von Prüfungsleistungen Krankheit: Fehlzeiten müssen nachgeholt werden! S. 15
16 Prüfungen Am Ende des praktischen Studiensemesters finden Studienbegleitende Leistungsnachweise (Klausur und Studienarbeit) statt Prüfungsrelevant sind die Inhalte der Praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen Zulassung zur Prüfung Ausbildungsvertrag genehmigt Praktikum weitgehend abgeschlossen S. 16
17 Ende des praktischen Studiensemesters Am Ende des Praktikums müssen Sie den Praktikumsbericht und das Praktikantenzeugnis bei der/dem Praxisbeauftragten einreichen. Diese/Dieser leitet die Unterlagen an das Referat Prüfungen und Praktikum weiter. Die Unterlagen sind in Papierform einzureichen, eine Übersendung per ist nicht möglich! Wichtig: Der Praktikumsbericht muss vom Ausbildungsbeauftragten des Unternehmens/der Institution unterschrieben sein. S. 17
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