STAR: Die Berufssituation von Syndikusanwälten 1
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- Katrin Lang
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1 Quelle: Anwaltsblatt 2/2003 (S ) Seite 1 STAR: Die Berufssituation von Syndikusanwälten 1 Alexandra Schmucker, Institut für Freie Berufe, Nürnberg Für das Statistische Berichtssystem (STAR) werden jährlich die deutschen Anwälte zu ihrer wirtschaftlichen Lage befragt. Neben den Rechtsanwälten, die in ihrer eigenen Kanzlei arbeiten, und angestellten und freien Mitarbeitern, ist auch die Situation der Syndikusanwälte von Interesse. Im folgenden sollen daher die Strukturen und die wirtschaftlichen Kennzahlen dieser Gruppe genauer betrachtet werden. In der STAR-Erhebung zum Wirtschaftsjahr 1999 waren 11% der Befragten in den alten und 5% der Befragten in den neuen Bundesländern als tätig. Davon arbeiteten allerdings lediglich 34% ausschließlich als Syndikusanwälte. 44% führten daneben noch eine eigene Kanzlei und 3% hatten eine weitere Beschäftigung als Angestellte bzw. freie Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei. 7% gingen einer weiteren anwaltlichen Tätigkeit nach. Die restlichen 12% hatten mehrere unterschiedliche Beschäftigungen. Für die folgenden Analysen der Strukturdaten wurden jedoch nur die Befragten herangezogen, deren Tätigkeit als Syndikusanwälte mehr als 50% ihrer Gesamttätigkeit ausmacht. 92% der Syndikusanwälte fallen in diese Gruppe und werden im folgenden als "überwiegend als Syndikus tätige Rechtsanwälte" bezeichnet. Strukturmerkmale der Syndikusanwälte Abbildung 1 veranschaulicht die Beschäftigungsformen, in denen die Syndikusanwälte 1999 tätig waren. Auffällig ist der hohe Anteil der Angestellten von 96,6% in den alten Bundesländern und 92,5% in den neuen Bundesländern. Während in den ostdeutschen Kammern 5% als freie Mitarbeiter tätig waren, trifft dies in Westdeutschland nur auf eine Minderheit von 0,4% zu. Ei- Abb. 1: Verteilung der überwiegend als tätigen Rechtsanwälte nach Beschäftigungsform 1999 in den neuen und alten Bundesländern im Vergleich (in %) sonstiges 1,9% Anzahl: 265 bzw. 40 als Angestellter 96,6% als freier Mitarbeiter 0,4% Bei der Analyse der Strukturmerkmale zeigt sich, dass sich die Syndikusanwälte in einigen Bereichen doch deutlich von ihren anderen Kollegen unterscheiden. So liegt der Frauenanteil bei den west- und ostdeutschen Syndikusanwälten etwas höher als bei den anderen Rechtsanwälten (siehe Tab. 1). Auch finden sich bei den mehr spezialisierte Anwälte als in der Vergleichsgrup- Beratungsvertrag 1,1% Beratungsvertrag 2,5% als freier Mitarbeiter 5,0% sonstiges 0,0% als Angestellter 92,5% nen Beratungsvertrag hatten 1,1% in den alten und 2,5% in den neuen Bundesländern. 1 Zwecks Straffung der Darstellung wird im folgenden ausschließlich die männliche Berufsbezeichnung verwendet.
2 Quelle: Anwaltsblatt 2/2003 (S ) Seite 2 pe. Jedoch ist der Anteil der Fachanwälte bei den anderen Rechtsanwälten deutlich höher. So hatten 1999 in der Vergleichsgruppe in den alten Bundesländern 18% einen Fachanwaltstitel und in den neuen Bundesländern 11%. Bei den Synidikusanwälten lag dieser Anteil jedoch jeweils nur bei 5%. Was die Altersverteilung der Syndikusanwälte in Westdeutschland angeht, lassen sich keine bedeutenden Unterschiede zu den anderen Kollegen feststellen. In den neuen Bundesländern hingegen ist der Anteil der unter 35jährigen bei den mit 64% erheblich höher als in der Vergleichsgruppe (51% der Anwälte in den neuen Bundesländern). Auch bei den zusätzlichen Qualifikationen (z.b. Tab. 1: Strukturmerkmale von überwiegend als Syndikus tätigen Rechtsanwälten und anderen Rechtsanwälten 1999 in den neuen und alten Bundesländern im Vergleich (in %) Syndikusanwälte Syndikusanwälte Anzahl: 266 Anzahl: Anzahl: 40 Anzahl: 894 Frauen Alte r unter 35 Jahre Jahre Jahre und mehr Spezialisierung Generalist Spezialisiert Fachanwalt Anwälte m it zusätzlichen Qualifikationen Teilzeit Tab. 2: alte Bundesländer Durchschnittliche Arbeitszeiten von überwiegend als tätigen Rechtsanwälten und anderen Rechtsanwälten 1999 in den neuen und alten Bundesländern im Vergleich Arbeitszeit inkl. Fortund W eiterbildung (in Stunden pro W oche) Zeit für Fort- und W eiterbildung (in Stunden pro W oche) Jahresurlaub (in Tagen) alte Bundesländer neue Bundesländer neue Bundesländer Syndikusanwälte Syndikusanwälte Anzahl: 247 Anzahl: Anzahl: 36 Anzahl: Promotion, Steuerberater, kaufmännische Ausbildung etc.) zeigen sich in den alten Bundesländern keine Unterschiede: Sowohl bei den Syndikusanwälten als auch bei den anderen Anwälten haben 14% eine oder mehrere weitere berufliche Qualifikationen. In den neuen Bundesländern haben dagegen nur 5% der und 10% in der Vergleichsgruppe weitere Abschlüsse. Die Teilzeitquote liegt bei den Syndikusanwälten in den neuen und alten Bundesländern jeweils niedriger als bei den anderen Kollegen. Auch die durchschnittliche Arbeitszeit der westdeutschen liegt mit 47 Stunden pro Woche (inkl. Zeit für Fort- und Weiterbildung) über dem Durchschnitt der anderen Anwälte (45%). Für die ostdeutschen Kollegen zeigt sich eine größere Differenz: Während die Syndikusanwälte lediglich 47 Stunden in der Woche arbeiten, erreichen die Anwälte in der Vergleichsgruppe im Schnitt 52 Stunden (siehe Tab. 2). Bedeutende Unterschiede zeigen sich bei der durchschnittlichen Anzahl der Urlaubstage So hatten die in den
3 Quelle: Anwaltsblatt 2/2003 (S ) Seite 3 alten und neuen Bundesländern im schnitt 27 Tage Urlaub, die andren Rechtsanwälte hatten deutlich weniger Urlaub: In Westdeutschland kamen sie im Schnitt auf 22 Tage und in Ostdeutschland sogar nur auf 16 Tage. Wirtschaftliche Situation Abbildung 2 stellt das durchschnittliche Bruttoeinkommen einschließlich freiwilliger betrieblicher Leistungen bzw. geldwerter Vorteile der Vollzeit- 2 im Verlauf der letzten Jahre dar. Zusätzlich ist in den grafischen Balken, die das arithmetische Mittel darstellen, auch der Median abgetragen 3. Es ist jedoch zu beachten, dass die präsentierten Daten aufgrund der geringen Fallzahlen (insbesondere in den neuen Bundesländern) lediglich als Tendenzen zu werten sind lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen in den alten Bundesländern bei DM und in Ostdeutschland bei DM. Während 1998 die Einkommen sowohl in West- als auch in Ostdeutschland etwas zurückgingen, stiegen sie 1999 wieder auf das Niveau von Dabei ist festzustellen, dass es keine Annäherung bei den Einkünften in den neuen und alten Bundesländern Abb. 2: Durchschnittliches Bruttoeinkommen 1 von Vollzeit- Syndikusanwälten 1997, 1998 und 1999 in den alten und neuen Bundesländern im Vergleich (in TDM) Anzahl: : 1997: 53; 1998: 59; 1999: 72 : 1997: 6; 1998: 13; 1999: 17 gibt. Auch 1999 hatten die ostdeutschen Syndikusanwälte lediglich drei Viertel des Einkommens ihrer westdeutschen Kollegen. Zum Vergleich soll hier noch kurz auf die durchschnittlichen Bruttogehälter der in einer Anwaltskanzlei beschäftigten angestellten Juristen eingegangen werden. Die westdeutschen Vollzeit- Angestellten verdienten 1999 im Schnitt DM (einschließlich freiwilliger betrieblicher Leistungen bzw. geldwerter Vorteile), ihre ostdeutschen Kollegen erhielten lediglich DM. Im Vergleich zu den Vorjahren ist bei der Gruppe der Kanzleiangestellten jedoch ein leichter Rückgang der Durchschnittsgehälter festzustellen. Allerdings sollte bei der Interpretation dieser Daten auch berücksichtigt werden, dass die Angestellten meist relativ jung und häufig Berufsanfänger unter ihnen zu finden sind * inkl. freiwillige betriebliche Leistungen bzw. geldwerte Vorteile 1 1 Der kursiv geschriebene Wert unter der Trennlinie stellt den Median dar * statistisch abgesichert 2 Unter "Vollzeit-Syndikusanwälten" sind in diesem Zusammenhang alle Rechtsanwälte, die ausschließlich als Syndikus tätig sind, und mindestens 40 Stunden pro Woche (einschließlich Zeit für Fort- und Weiterbildung) arbeiten zu verstehen. 3 Der Median ist derjenige Wert in einer Verteilung, den jeweils 50% der Befragten über bzw. unterschreiten.
4 Quelle: Anwaltsblatt 2/2003 (S ) Seite 4 Aber auch im Vergleich mit den ausschließlich selbständigen Vollzeit-Rechtsanwälten schneiden die mit ihrem Einkommen relativ gut ab. So erzielte ein westdeutscher Anwalt 1999 im Schnitt DM persönlichen Gewinn. Ostdeutsche Selbständige kamen auf DM. Die im Bruttoeinkommen enthaltenen freiwilligen betrieblichen geldwerte Vorteile von Vollzeit-Syndikusanwälten 1999 in Abb. 3: Durchschnittliche freiwillige betriebliche Leistungen bzw. Leistungen bzw. geldwerte Vorteile werden den alten und neuen Bundesländern im Vergleich (in DM) in Abbildung 3 detailliert dargestellt. So erhielten die westdeutschen im Fahrt- Geschäftswagen Altervorsorge wirksame Gehalt, stunden- betriebliche vermögens- 13./14. Über- Sonstiges Schnitt 430 DM Fahrtkostenzuschüssekostenzuschüsse Leistungen Urlaubsgeld vergütung DM für den Geschäftswagen, DM betriebliche Altersvorsorge, 260 DM Fahrt- Geschäftswagen Altervorsorge wirksame Gehalt, stunden- betriebliche vermögens- 13./14. Über- Sonstiges vermögenswirksame kosten- zuschüsse Leistungen Urlaubsgeld vergütung Leistungen, DM als 13./14. Gehalt und Anzahl: 68 bzw. 15 Urlaubsgeld, 540 DM Überstundenvergütung und DM für sonstige Leistungen. Für die ostdeutschen Kollegen bewegen sich die entsprechenden Leistungen durchschnittlich meist unter den Werten in den alten Bundesländern. Lediglich für den Geschäftswagen erhielten sie im Mittel mehr. Die Summe aller Sonderleistungen 1999 beträgt in den alten Bundesländern im Schnitt DM und in den neuen Bundesländern DM. Damit erhalten die ostdeutschen Syndikusanwälte nur etwa 60% der Summe ihrer westdeutschen Kollegen. Neben den freiwilligen betrieblichen Leistungen wurden die Syndi- Syndikusanwälten 1999 in den alten und neuen Abb. 4: Durchschnittliche berufsbedingte Kosten von Vollzeit- Bundesländern im Vergleich (in DM) ci auch nach den berufsbedingten Kosten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstanden sind, gefragt. Die Arbeitszimmer erstattete erstattete kommunikation kosten Kosten EDV, Tele- Pauschal- sonstige Ergebnisse hierzu finden sich in Abbildung kosten Reisekosten Fortbildungs- 4. Während die berufsbedingten Kosten für die Syndikusanwälte in den alten Arbeitszimmer erstattete erstattete kommunikation kosten Kosten EDV, Tele- Pauschal- sonstige Bundesländern relativ Reisekosten Fortbildungskosten niedrig sind und 1999 insgesamt im Durchschnitt lediglich Anzahl: 68 bzw. 15 DM ergaben, hatten die ostdeutschen insgesamt etwa die vierfache Summen an Kosten.
5 Quelle: Anwaltsblatt 2/2003 (S ) Seite 5 Besonders die hohen Ausgaben für erstattete Fortbildungskosten fallen dabei auf. Es muss hier jedoch auch erwähnt werden, dass in Westdeutschland 75% der Syndikusanwälte 1999 keine berufsbedingten Kosten hatten, in Ostdeutschland aber nur 33%. Stimmungsbild Neben den Strukturmerkmalen und den wirtschaftlichen Kennzahlen wurden die Rechtsanwälte bei STAR auch zu den persönlichen Einschätzungen ihrer wirtschaftlichen und beruflichen Lage befragt. Das Wirtschaftsjahr 1999 wurde von 77% der westdeutschen und 72% der ostdeutschen als "wie erwartet" eingestuft. Lediglich 7% der Kollegen in den alten Bundesländern bewerteten es als "weniger erfolgreich als erwartet" und weitere 16% als "erfolgreicher als erwartet". In den neuen Bundesländern hingegen gaben immerhin 18% ein negatives Urteil ab und nur für 10% war 1999 erfolgreicher als erwartet. In der Vergleichsgruppe fällt der relativ große Anteil von Befragten auf, die 1999 als "schlechter als erwartet" einstufen: In Abb. 5: Eigeneinschätzung der beruflichen und wirtschaftlichen Lage 1999 von überwiegend als tätigen Rechtsanwälten und anderen Rechtsanwälten in den neuen und alten Bundesländern (in %) Anzahl: : 264 bzw : 39 bzw. 882 Abb. 6: Westdeutschland tun dies 21% und in Ostdeutschland sogar 23% (siehe Abb. 5) Auch im Vergleich zum gesamten Berufsstand beurteilen die Syndikusanwälte ihre berufliche und wirtschaftliche Lage deutlich besser als ihre anderen Kollegen. So glauben 32% der westdeutschen und 20% der ostdeutschen, dass es ihnen besser geht als ihren Anwaltskollegen. In der Vergleichsgruppe tun dies nur 25% bzw. 12%. Dagegen gibt es kaum Syndikusanwälte, die 77 weniger erfolgreich als erwartet etwa wie erwartet erfolgreicher als erwartet Eigeneinschätzung der beruflichen und wirtschaftlichen Lage im Vergleich zum gesamten Berufsstand von überwiegend als tätigen Rechtsanwälten und anderen Rechtsanwälten in den neuen und alten Bundesländern (in %) Anzahl: : 259 bzw : 39 bzw besser durchschnittlich schlechter
6 Quelle: Anwaltsblatt 2/2003 (S ) Seite 6 ihre Lage schlechter als die ihrer Kollegen einschätzen. Bei den anderen Rechtsanwälten stuft jedoch etwa jeder fünfte seine wirtschaftliche und berufliche Situation als schlechter im Vergleich zum gesamten Berufsstand ein (siehe Abb. 6). Die weitgehend positive Eigeneinschätzung der Syndikusanwälte stimmt durchaus mit dem oben gewonnenen Bild ihrer wirtschaftlichen Lage überein. Da die auch von den starken Umwälzungen auf dem Rechtsberatungsmarkt wohl am wenigsten betroffen sind, zeigt sich insgesamt eine stabile wirtschaftliche und berufliche Situation. Lediglich die weitreichende Selbstbestimmung der selbständigen Kollegen müssen sie entbehren.
STAR: Die Berufssituation von Syndikusanwälten 1
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