Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße
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- Jens Vogt
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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB 1. Allgemeines zum Verfahren 2. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Stand: Mai
2 1. Allgemeines zum Verfahren Der Ortsgemeinderat Herxheimweyher hat am den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windenergieanlagen" der Ortsgemeinde Herxheimweyher beschlossen. Vom bis wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Am hat der Ortsgemeinderat Herxheimweyher die eingegangenen Stellungnahmen beraten und dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt sowie die Auslegung nach 12 BauGB beschlossen. Danach wurde vom bis einschließlich die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gemäß 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Dabei hatten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden die Gelegenheit, sich zum Entwurf der Bebauungsplanänderung zu äußern. Anschließend ist der Rücklauf der Stellungnahmen sowie deren Abwägung bzw. Berücksichtigung und Beachtung in der weiteren Planung dargestellt. Nr. Träger öffentlicher Belange, Behörden Eingang am Anregungen und Hinweise 1. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd keine Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Straße Neustadt a. d. Weinstraße 2. Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim keine Am Deutschordensplatz Rülzheim 3. Thüga Energie GmbH keine Bahnhofstraße Schifferstadt 4. Deutsche Telekom Technik GmbH Hinweise Technische Infrastruktur Niederlassung Südwest Pirmasenser Straße Kaiserslautern 5. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland keine Pfalz Direktion Landesarchäologie Außenstelle Speyer Kleine Pfaffengasse Speyer 6. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd keine Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Karl-Helfferich-Straße Neustadt 7. Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinpfalz Landesentwicklung/Ländliche Bodenordnung Konrad-Adenauer-Straße Neustadt keine 2
3 Nr. Träger öffentlicher Belange, Behörden Eingang am Anregungen und Hinweise 8. Verband Region Rhein-Neckar keine P 7, (Planken) Mannheim 9. Landesbetrieb Mobilität Speyer keine St.-Guido-Straße Speyer 10. Landesamt für Geologie und Bergbau Hinweise Emy-Roeder-Straße Mainz 11. Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Hinweise An der Kreuzmühle Landau 12. Kabel Deutschland Vertrieb u. Service GmbH keine & Co. KG Zurmaiener Straße Trier 13. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Hinweise Dienststelle Neustadt Chemnitzer Straße Neustadt 14. Verbandsgemeindeverwaltung keine Bellheim Schubertstraße Bellheim 15. Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße Ludwigshafen Hinweise Hinweis: Nachfolgend sind alle Stellungnahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die abgegeben wurden, aufgeführt. Diese wurden zum größten Teil in der Originalfassung abgedruckt und teilweise zur besseren Lesbarkeit neu zugeschnitten. Teilweise werden die Sachdarstellungen der Stellungnahmen jedoch in Kurzform dargestellt. Die Originalstellungnahmen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim eingesehen werden. 3
4 2. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2.1 Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Neustadt Es wird erklärt, dass zum Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen", Ortsgemeinde Herxheimweyher aus Gründen des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Immissionsschutzes für die Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren nach 4 und 6 BImSchG im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.2 Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim Die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim hat eine verspätete Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegeben. Deshalb wird sie im Rahmen der Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB berücksichtigt. Die ursprüngliche Stellungnahme stammt vom Es werden seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim keine Bedenken gegen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windenergieanlagen" in der Ortsgemeinde Herxheimweyher vorgetragen. In der Sitzung vom hat die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim bereits die Zustimmung zur vorliegenden Bebauungsplanänderung erteilt. Es wurde um Berücksichtigung der Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.3 Stellungnahme der Thüga Energienetze GmbH, Schifferstadt Es wird mitgeteilt, dass gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung keine Einwände bestehen. Im geplanten Bereich seien keine Leitungen der Thüga Energienetze GmbH vorhanden. 4
5 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.4 Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Südwest, Kaiserslautern 5
6 Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Rahmen des BIm- Sch-Verfahrens detailliert zu klären. Die Hinweise zur Bundesnetzagentur im Hinblick auf Richtfunknetzbetreiber werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Projektierer der Windenergieanlagen werden entsprechend Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufnehmen. Hinweis: Es lag ein Lageplan mit den Trassen und den bestehenden Wegen der Deutschen Telekom bei. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:... Nein-Stimmen:... Stimmenthaltungen: Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer Es wird erklärt, dass in der Erweiterungsfläche für eine weitere Windenergieanlage in Herxheimweyher bislang keine archäologischen Denkmäler bekannt seien. Es wird auf die Stellungnahme zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren hingewiesen. In den damaligen Stellungnahmen wurde auf mögliche Fundstellen im Geltungsbereich hingewiesen, die in den Planunterlagen bereits dargestellt sind. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 6
7 2.6 Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neustadt Es wird erklärt, dass gegen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windenergieanlagen" zur Errichtung einer weiteren Windenergieanlage aus Sicht der SGD Süd keine Einwendungen bestehen, da wasser- und abfallwirtschaftliche Belange sowie Belange des Bodenschutzes nur unwesentlich berührt sind. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.7 Stellungnahme des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum, Abteilung Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung, Neustadt Es wird erklärt, dass aus Sicht der ländlichen Bodenordnung keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.8 Stellungnahme des Verbandes Region Rhein-Neckar, Mannheim 7
8 Der Hinweis, dass das Vorhaben im Sinne der Energiewende zu begrüßen sei und keine Bedenken erhoben werden, wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.9 Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Speyer Von Seiten des Landesbetriebes Mobilität Speyer bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz 8
9 Die Hinweise zu Bergbau/Altbergbau zu den Erlaubnisfeldern für Erdwärme und zu den Erlaubnisfeldern für Kohlenwasserstoffe sowie die allgemeinen Hinweise zu Boden und Baugrund und mineralischen Rohstoffe werden zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Firmen wurden ebenfalls beteiligt und informiert und in den Planunterlagen ausreichend dargestellt. Eine Abwägung ist nicht erforderlich Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Landau Referat 64 (Untere Naturschutzbehörde) Die Hinweise zu den Ersatzgeldzahlungen werden zur Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich wurde die Kompensation des Eingriffes innerhalb des Gemeindegebietes mit einer Realkompensation geregelt. Die Unterlagen werden entsprechend überarbeitet. 9
10 Referat 63 (Raumordnung und Bauleitplanung) Die Hinweise zum Durchführungsvertrag werden zur Kenntnis genommen. Der Durchführungsvertrag wird mit der Planurkunde rechtzeitig vorliegen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:... Nein-Stimmen:... Stimmenthaltungen: Stellungnahme der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Trier Es wird erklärt, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Es wird erklärt, dass sich im Planbereich keine Telekommunikationsanlagen der Kabel Deutschland befinden. Es sind auch derzeit keine Neuverlegungen geplant. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Neustadt 10
11 Die Hinweise zum Geh-, Fahr- und Leitungsrecht werden zur Kenntnis genommen. Die gesamten Genehmigungen für den Windpark Gollenberg werden durch den Projektbetreiber hergestellt. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes können keine Regelungen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Deshalb ist eine Änderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Hinweise zu der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen, die keine klassifizierten Straßen darstellen und die Hinweise zu den Beeinträchtigungen der Wege während der Baumaßnahme werden zur Kenntnis genommen. Dies ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes und ist durch die Projektierer zu regeln. Der Hinweis zu den naturschutzfachlichen Maßnahmen, dass diese nach Rückbau der Anlagen nicht mehr erforderlich sind und diese deshalb einem Ökokonto gutgeschrieben werden sollen, wird zur Kenntnis genommen. Auch dies ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes und wird im Rahmen weiterer Vereinbarungen geregelt. 11
12 Die Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der Kompensationsflächen wird zur Kenntnis genommen. Auch dies ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Die Hinweise zu den Ersatzgeldzahlungen werden zur Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich wurde eine Vereinbarung für eine Realkompensation getroffen. Entsiegelungsmaßnahmen wurden geprüft, sind jedoch innerhalb des Gemeindegebietes nicht vorhanden. Die Maßnahmen für die Realkompensation des Landschaftsbildes wurden auf Flächen festgelegt, die derzeit aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen sind. Somit sind hierdurch keine Beeinträchtigungen der Landwirtschaft zu befürchten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:... Nein-Stimmen:... Stimmenthaltungen:... 12
13 2.14 Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Gegen das Bauleitplanverfahren der Gemeinde Herxheimweyher "Windenergieanlage, 1. Änderung" bestehen seitens der Verbandsgemeinde Bellheim keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich Stellungnahme der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen 13
14 Der Hinweis zur Bitte zur Aufnahme des hier abgedruckten Textes wird zur Kenntnis genommen und in die Unterlagen so übernommen. Die Hinweise sind so von den Projektierern später zu beachten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:... Nein-Stimmen:... Stimmenthaltungen:... 14
15 3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein. 15
16 Gemeinderatsbeschluss Die Gemeinde Herxheimweyher hat nach reiflicher Prüfung alle Stellungnahmen und Hinweise sowie Anregungen sach- und fachgerecht gegeneinander abgewogen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:... Nein-Stimmen:... Stimmenthaltungen:... Herxheimweyher, den... 16
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