A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land"

Transkript

1 A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 8. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 21. Dezember 2017 Nr. 24 Inhalt Seite Bekanntmachungen des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land - Anstalt des öffentlichen Rechts Beschlüsse aus der Sitzung des Verwaltungsrates am Nachtrag zum Wirtschaftsplanes 2017 des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land AöR.. 4, 5 Bekanntmachung des 2. Nachtrages zum Wirtschaftsplanes 2017 des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land AöR.. 5 Bekanntmachungsanordnung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Weida-Land vom Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Weida-Land vom Bekanntmachungsanordnung zur 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Trink- und Abwasserzweckverbandes Untere Weida vom Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungs-anlage des Trink- und Abwasserzweckverbandes Untere Weida vom Bekanntmachungsanordnung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasserund Abwasserbetrieb Weida-Land vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land vom Impressum. 12

2 Seite 2 Amtsblatt Nr Dezember 2017 Bekanntmachungen des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land - Anstalt des öffentlichen Rechts Beschlüsse aus der Sitzung des Verwaltungsrates am aus dem öffentlichen Sitzungsteil. Beschluss-Nr.: Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land AöR den 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land AöR lt. Anlage. Beschluss-Nr.: Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Weida-Land vom die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Weida-Land vom lt. Anlage. Beschluss-Nr.: Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Trink- und Abwasserzweckverbandes Untere Weida vom die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Trink- und Abwasserzweckverbandes Untere Weida vom lt. Anlage.

3 21. Dezember 2017 Amtsblatt Nr. 24 Seite 3 Beschluss-Nr.: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land lt. Anlage. Beschluss-Nr.: Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Elster-Kabelsketal und dem Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land AöR zur Durchführung der Verwaltungsvollstreckung die Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Elster-Kabelsketal und dem Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land AöR zur Durchführung der Verwaltungsvollstreckung lt. Anlage. Beschluss-Nr.: Beschluss zu einer Vergabeangelegenheit eine Vergabeangelegenheit. Beschluss-Nr.: Beschluss zu einer Personalangelegenheit eine Personalangelegenheit.

4 Seite 4 Amtsblatt Nr Dezember 2017 Beschluss-Nr.: Beschluss zu einer Vertragsangelegenheit eine Vertragsangelegenheit. Beschluss-Nr.: Beschluss zu einer Vergabeangelegenheit eine Vergabeangelegenheit. 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land AöR Gemäß 13 der Anstaltsverordnung in der derzeitig gültigen Fassung hat der Verwaltungsrat des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land AöR am den folgenden 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 beschlossen. Mit Schreiben vom hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis die Rechtmäßigkeit des 2. Nachtrages zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 bestätigt und die beschlossene Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von EUR genehmigt. Der 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird: 1 im Erfolgsplan im Aufwand auf im Ertrag auf festgesetzt ,00 EUR ,00 EUR Es entsteht ein Gewinn in Höhe von ,00 EUR. im Vermögensplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt ,00 EUR ,00 EUR

5 21. Dezember 2017 Amtsblatt Nr. 24 Seite 5 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im 2. Nachtrag zum Wirtschaftsjahr 2017 wird 4 im Abrechnungsbereich III und IV auf im Abrechnungsbereich I und II auf festgesetzt ,00 EUR ,00 EUR Nichtzuordenbare Aufwendungen / Erträge werden zwischen den Abrechnungsgebieten I/II, III und IV auf nachstehender Basis verteilt. Abrechnungsgebiet I 36,00 % Abrechnungsgebiet II 4,50 % Abrechnungsgebiet III 33,20 % Abrechnungsgebiet IV 26,30% 5 Bekanntmachung des 2. Nachtrages zum Wirtschaftsplanes 2017 des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land AöR Der 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land AöR für das Wirtschaftsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 einschließlich der Anlagen liegt in der Zeit vom 08. Januar bis 19. Januar 2018 in dem Büro des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes AöR Schulstraße 1 in Schraplau während folgender Dienstzeiten aus: montags - freitags donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Schraplau, den

6 Seite 6 Amtsblatt Nr Dezember 2017 Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird angeordnet, die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Weida-Land vom , beschlossen am unter der Beschluss-Nr und ausgefertigt durch den am durch handschriftliche Unterzeichnung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde öffentlich bekannt zu machen. 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Weida-Land vom (Schmutzwasserbeitrags- und Anschlusskostensatzung) Aufgrund der 8, 9, 11, 45 und 98 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntgabe vom (GVBl. LSA S.288), 3 des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstG) vom zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 288, 339), der 1, 2, 5, 6 und 8 des Kommunalen Abgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) und des 2 der Unternehmenssatzung vom , zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom , hat der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land (TAWL) in seiner Sitzung am folgende Schmutzwasserbeitrags- und Anschlusskostensatzung beschlossen: 1 Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Weida-Land vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wein-Weida-Land Nr. 16 vom , zuletzt geändert durch die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Weida-Land vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Weida-Land Nr. 18 vom , wird wie folgt verändert: 11 (1) erhält folgende Fassung: (1) Die Aufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse an die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. Die Satzung tritt am in Kraft. 2

7 21. Dezember 2017 Amtsblatt Nr. 24 Seite 7 Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird angeordnet, die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungs-anlage des Trink- und Abwasserzweckverbandes Untere Weida vom , beschlossen am unter der Beschluss-Nr und ausgefertigt durch den am durch handschriftliche Unterzeichnung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde öffentlich bekannt zu machen. 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Trink- und Abwasserzweckverbandes Untere Weida vom (Grundstückskostenanschluss- und Gebührensatzung) Aufgrund der 8, 9, 11, 45 und 98 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntgabe vom (GVBl. LSA S.288), 3 des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstG) vom zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 288, 339), der 1, 2, 5, 6 und 8 des Kommunalen Abgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) und des 2 der Unternehmenssatzung vom , zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom , hat der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land (TAWL) in seiner Sitzung am folgende Grundstückskostenanschluss- und Gebührensatzung beschlossen: 1 Die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Untere Weida vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weitzschker-Weidatal Nr. 18 vom , zuletzt geändert durch die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Trink- und Abwasserzweckverbandes Untere Weida vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Weida-Land Nr. 34 vom , wird wie folgt verändert: 2 Absatz (1) erhält folgende Fassung: (1) Die Aufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse an die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. Die Satzung tritt am in Kraft. 2

8 Seite 8 Amtsblatt Nr Dezember 2017 Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird angeordnet, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasser-beseitigung der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land vom , beschlossen am unter der Beschluss-Nr und ausgefertigt durch den am durch handschriftliche Unterzeichnung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde öffentlich bekannt zu machen. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land (Dezentrale Gebührensatzung) Aufgrund der 8, 9, 11, 45 und 98 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntgabe vom (GVBl. LSA S.288), 3 des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstG) vom zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 288, 339), der 1, 2, 5, 6 und 8 des Kommunalen Abgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA, S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) und des 2 der Unternehmenssatzung vom , zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom , hat der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land (TAWL) in seiner Sitzung am folgende dezentrale Gebührensatzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Der TAWL betreibt die Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen einschließlich vollbiologische Kleinkläranlagen nach DIN 4261 und abflusslose Sammelgruben) als öffentliche Einrichtungen in den Entsorgungsgebieten I, II und IV. (2) Für die Inanspruchnahme der Anlage zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung erhebt der Verband Schmutzwassergebühren nach Maßgabe dieser Satzung. 2 Gebührenmaßstab (1) Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Leistungsgebühr erhoben. (2) Die Leistungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die aus der Grundstücksentwässerungsanlage entnommen und abgefahren wird. Die Berechnungseinheit für die Leistungsgebühr ist 1 Kubikmeter Fäkalschlamm bzw. Schmutzwasser. Grundlage der Berechnung ist der Entsorgungsnachweis.

9 21. Dezember 2017 Amtsblatt Nr. 24 Seite 9 3 Gebührensätze (1) Die Leistungsgebühr beträgt für die Schmutzwasserbeseitigung aus a) Kleinkläranlagen einschließlich vollbiologischen Kleinkläranlagen nach DIN 4261: 22,83 EUR / m³ übernommenes und abgefahrenes Schmutzwasser und Fäkalschlamm b) abflusslosen Sammelgruben: 22,83 EUR / m³ übernommenes und abgefahrenes Schmutzwasser. Auslegen zusätzlicher Schläuche à 3 m (15 m frei) 1,50 EUR/Stück (2) Für eine vergebliche Anfahrt zur Abwasserbeseitigung werden 12,75 EUR dem Gebührenschuldner berechnet. 4 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtiger ist, wer die Anlage zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung tatsächlich in Anspruch nimmt. Daneben ist Gebührenschuldner, wer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Anlage zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung Eigentümer sowie sonst dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes des Grundstücks ist. Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt an Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. (2) Wenn der bisher Gebührenpflichtige die Mitteilung über den Wechsel ( 9 Abs. 1) versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung beim TAWL entfallen, neben dem neuen Pflichtigen. 5 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht bei bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen mit Beginn der dezentralen Entsorgung durch den TAWL und im Übrigen mit der Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage. Sie erlischt, wenn das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis endet (schriftliche Mitteilung an den TAWL über Außerbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage). 6 Erhebungszeitraum und Entstehung der Gebührenschuld (1) Erhebungszeitraum für die Leistungsgebühr ist der Zeitraum der erfolgten jeweiligen Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage. (2) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Erhebungszeitraums.

10 Seite 10 Amtsblatt Nr Dezember Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Leistungsgebühr wird nach erfolgter Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage festgesetzt. (2) Die Schmutzwassergebühr wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. 8 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht (1) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter haben dem TAWL jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. Der Gebührenpflichtige oder dessen Vertreter hat den Entsorgungsnachweis zur Bestätigung der Richtigkeit gegenzuzeichnen. Ein nachträglicher Protest über die dokumentiert entsorgte Menge ist nur bei fehlendem Verschulden der unverzüglichen Geltendmachung vor Ort beachtlich. (2) Der TAWL kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen und in dem erforderlichen Umfange zu helfen. Insbesondere ist der ungehinderte Zugang zu allen auf dem Grundstück gelegenen Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren. 9 Anzeigepflicht (1) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem TAWL sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (2) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen, so hat der Abgabepflichtige dies unverzüglich dem TAWL schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. 10 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Abgabenpflichten sowie zur Festsetzung und Erhebung dieser Abgaben ist die Verarbeitung ( 3 Abs. 3 DSG LSA) der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß 9 und 10 DSG LSA (Vorund Zuname der Abgabepflichtigen und deren Anschriften; Grundstücksbezeichnung nebst Größe und Grundbuchbezeichnung; Wasserverbrauchsdaten) durch den TAWL zulässig. (2) Der TAWL darf die für Zwecke der Grundsteuer, des Liegenschaftsbuches, des Melde-rechts, der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Daten von den entsprechenden Behörden (z.b. Finanz-, Kataster-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen, was auch im Wege automatischer Abrufverfahren erfolgen kann.

11 21. Dezember 2017 Amtsblatt Nr. 24 Seite Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig i. S. 8 Abs. 6 KVG LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig a) entgegen 8 Abs. 1 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt; b) entgegen 8 Abs. 1 die Gegenzeichnung des Entsorgungsnachweises ohne vernünftigen Grund verweigert, c) entgegen 8 Abs. 2 verhindert, dass der TAWL an Ort und Stelle ermitteln kann und die dazu erforderliche Hilfe verweigert; d) entgegen 9 Abs. 1 den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich anzeigt; e) entgegen 9 Abs. 2 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen; f) entgegen 9 Abs. 2 S. 2 die Neuanschaffung, Änderung oder Beseitigung solcher Anlagen nicht schriftlich anzeigt. (2) Ordnungswidrig nach 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer es durch eine der Handlungen aus 12 Abs. 1 lit. a) bis f) ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (3) Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu EUR, nach Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden. Die Satzung tritt am in Kraft. 13 In-Kraft-Treten

12 Seite 12 Amtsblatt Nr Dezember 2017 Impresssum Amtsblatt der Verbandsgemeinde Weida-Land; im Internet unter: Herausgeber: Der Verbandsgemeindebürgermeister; VerbGem Weida-Land, Hauptstraße 43, Nemsdorf-Göhrendorf, Tel.: / 9000; Fax: / Verantwortlich: Hauptamt der Verbandsgemeinde Weida-Land Standort Schraplau, Marktstraße 25, Schraplau, Tel.: /4390; Fax: /43933 Satz/Druck: VerbGem Weida-Land, Hauptstraße 43, Nemsdorf-Göhrendorf Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es wird im Gebäude der Verbandsgemeinde Weida-Land, Hauptstraße 43, Nemsdorf-Göhrendorf ausgelegt. Es kann gegen eine Gebühr einzeln bezogen oder abonniert werden.

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung

Mehr

1 Allgemeines. Einrichtung erhebt die Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf Abwassergebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

1 Allgemeines. Einrichtung erhebt die Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf Abwassergebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Satzung der Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung) Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 17. Juli 2018 Nr. 14 Inhalt Seite Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Weida-Land Bekanntmachung Beschluss aus der

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S.

Mehr

- Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

- Abwasserbeseitigungsabgabensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale (mobile) Schmutzwasserentsorgung für das gesamte Gebiet des Abwasserzweckverbandes Laucha Bad Bibra" - Abwasserbeseitigungsabgabensatzung Aufgrund

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 7. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 23. Dezember 2016 Nr. 34 Inhalt Seite Bekanntmachungen des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land Anstalt des

Mehr

- Lesefassung - 1 Allgemeines. 2 Gebührenmaßstab

- Lesefassung - 1 Allgemeines. 2 Gebührenmaßstab Satzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen (ZWAG) über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Abwasserabgabensatzung

Mehr

SATZUNG. über die Abwälzung der Abwasserabgabe. des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz

SATZUNG. über die Abwälzung der Abwasserabgabe. des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz SATZUNG über die Abwälzung der Abwasserabgabe des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz Aufgrund der 8, 9, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe

2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe 2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe Aufgrund der 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993

Mehr

Satzung der Gemeinde Bördeland über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Bördeland über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung) Satzung der Gemeinde Bördeland über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung) Aufgrund der 5, 8, 11 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenmaßstab. (1) Die von der Verbandsgemeinde zu erhebende Benutzungsgebühr setzt sich wie folgt zusammen:

1 Allgemeines. 2 Gebührenmaßstab. (1) Die von der Verbandsgemeinde zu erhebende Benutzungsgebühr setzt sich wie folgt zusammen: Satzung der Verbandsgemeinde Unstruttal über die Erhebung von Gebühren für die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet der Gemeinde Goseck - Trinkwassergebührensatzung - Aufgrund des 4-8 des Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung SATZUNG der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage) Aufgrund der 4, 6, 8 Ziffer

Mehr

Gebührensatzung. für Grundstücksabwasseranlagen vom 28. November Erlaß und Änderungen der Satzung

Gebührensatzung. für Grundstücksabwasseranlagen vom 28. November Erlaß und Änderungen der Satzung Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen vom 28. November 1994 Erlaß und Änderungen der Satzung Beschluß Genehmigung Veröffentlichung Inkrafttreten vom vom am am Erlaß 28.11.1994 26.01.1995 01.01.1994

Mehr

Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung

Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 17.12.2015: 1 Allgemeines Die Stadt Westerstede betreibt die zentrale Abwasserbeseitigung

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 15. November 2018 Nr. 23 Inhalt Seite Impressum... 1 Bekanntmachungen der Stadt Schraplau Beschluss des Stadtrates

Mehr

- Kostenerstattungssatzung für Trinkwasserhausanschlüsse -

- Kostenerstattungssatzung für Trinkwasserhausanschlüsse - Satzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal (ZWAG) über die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Erweiterung, Veränderung und Beseitigung von Trinkwasserhausanschlüssen

Mehr

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung SATZUNG der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage) Aufgrund der 4, 6, 8 Ziffer

Mehr

2 Grundsatz. 3 Gebührenmaßstäbe

2 Grundsatz. 3 Gebührenmaßstäbe 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung des Wasser- und Abwasserverbandes Wittstock Auf Grund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen des Wasserverbandes Lausitz Kostenerstattungssatzung Schmutzwasser Auf Grund der 5 und 35 der

Mehr

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Satzung zur Kostenerstattung für den

Mehr

1 Allgemeines. - Westliche Fuhne/Ziethe - Taube Landgraben und - Mulde.

1 Allgemeines. - Westliche Fuhne/Ziethe - Taube Landgraben und - Mulde. Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 56 Wassergesetz für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom 16.07.2015 (Gebührensatzung dezentralen Schmutzwasserbeseitigung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

- Lesefassung - 1 Allgemeines. 2 Grundsatz. 3 Gebührenmaßstäbe

- Lesefassung - 1 Allgemeines. 2 Grundsatz. 3 Gebührenmaßstäbe Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) des Abwasserzweckverbandes Schmerzbach - Abwasserbeseitigungsabgabensatzung - Auf Grund der 6, 9 und 16 des Gesetzes

Mehr

Satzung der Gemeinde Apen. über die Erhebung von Gebühren. für die Beseitigung von Abwasser. aus Grundstücksabwasseranlagen

Satzung der Gemeinde Apen. über die Erhebung von Gebühren. für die Beseitigung von Abwasser. aus Grundstücksabwasseranlagen 30 10 66 05 Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen

Mehr

Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode

Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S.49, zuletzt geändert

Mehr

Satzung. des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der

Satzung. des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Wasser- und Abwasserzweckverband Bode-Wipper - Körperschaft öffentlichen Rechts - Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungsbeträge für die Abwasserbeseitigung Niederschlagswasser der Lutherstadt Eisleben

Satzung. über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungsbeträge für die Abwasserbeseitigung Niederschlagswasser der Lutherstadt Eisleben Lesefassung der 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungsbeträge für die Abwasserbeseitigung Niederschlagswasser der Lutherstadt Eisleben Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

Mehr

Lesefassung. vom 17. Mai 2017

Lesefassung. vom 17. Mai 2017 Lesefassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die nicht leitungsgebundene Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Insel Usedom geändert durch die vom

Mehr

Satzung der Gemeinde Apen. über die Erhebung von Gebühren. für die zentrale. Abwasserbeseitigung

Satzung der Gemeinde Apen. über die Erhebung von Gebühren. für die zentrale. Abwasserbeseitigung Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 gültig ab 01.01.1995 veröffentlicht im Amtsblatt vom 16./30.12.1994 1. Änderungssatzung vom

Mehr

(1) Die Gemeinde Barleben ist gemäß 54 Abs. 3 WG LSA gesetzliches Mitglied der Unterhaltungsverbandes Untere Ohre.

(1) Die Gemeinde Barleben ist gemäß 54 Abs. 3 WG LSA gesetzliches Mitglied der Unterhaltungsverbandes Untere Ohre. Satzung der Gemeinde Barleben zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Untere Ohre Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBL.LSA S. 492),

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsatz

1 Allgemeines. 2 Grundsatz Satzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Braunsbedra (außer Ortsteil Frankleben)

Mehr

Satzung. des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der

Satzung. des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Wasser- und Abwasserzweckverband Bode-Wipper - Körperschaft öffentlichen Rechts - Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008 Auf Grund - der 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) der

Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) der Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) der Stadt Wilhelmshaven Stand: 01.01.2006 - 1 - Satzung über

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS )

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS ) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS ) Aufgrund der 10, 13 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Allgemeines

Inhaltsübersicht. 1 Allgemeines 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Gnarrenburg im Einzugsbereich der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Gnarrenburg (Schmutzwassergebührensatzung Gnarrenburg)

Mehr

Satzung AB LK Mansfeld-Südharz 11/10 1. Änderungssatzung AB Stadt Hettstedt

Satzung AB LK Mansfeld-Südharz 11/10 1. Änderungssatzung AB Stadt Hettstedt Veröffentlichung Ort der Veröffentlichung Satzung 18.12.2010 AB LK Mansfeld-Südharz 11/10 1. Änderungssatzung 19.12.2012 AB Stadt Hettstedt Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von

Mehr

- Dezentrale Gebührensatzung

- Dezentrale Gebührensatzung 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal - Dezentrale Gebührensatzung Aufgrund der 8,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Lübben (Spreewald) (Schmutzwassergebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Lübben (Spreewald) (Schmutzwassergebührensatzung) 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Lübben (Spreewald) (Schmutzwassergebührensatzung) Aufgrund des 3 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 20.11.2014 (In dieser Fassung in Kraft ab dem 01.01.2015) Aufgrund der 10, 11, 58 und 111

Mehr

zur Satzung der Verbandsgemeinde Wethautal

zur Satzung der Verbandsgemeinde Wethautal Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Wethautal zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Weiße Elster und Mittlere Saale-Weiße Elster (Umlagesatzung) In der Fassung der 3. Änderungssatzung

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Eberswalde für die Niederschlagswasserbeseitigung

Gebührensatzung der Stadt Eberswalde für die Niederschlagswasserbeseitigung Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Gebührensatzung der Stadt Eberswalde Aufgrund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), der 64 und 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes

Mehr

-Lesefassung- Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube- Landgraben

-Lesefassung- Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube- Landgraben -Lesefassung- Be- schluss- Nr. 03-2015 11-2017 162-2017 Titel der Satzung und der Änderung 1. Änderungssatzung der 2. Änderungssatzung der Sitzung Stadtrat vom Ausfertigung der Satzung am 16.09.2015 17.09.2015

Mehr

Satzung. zur Kostenerstattung für den Schmutzwassergrundstücksanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Satzung. zur Kostenerstattung für den Schmutzwassergrundstücksanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Satzung zur Kostenerstattung für den

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) Aufgrund der 4 und

Mehr

(2) Außerdem erhebt die Stadt eine Kostenerstattung für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse.

(2) Außerdem erhebt die Stadt eine Kostenerstattung für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse. Satzung über die Erhebung von Abgaben zur Beseitigung von Niederschlagswasser für die Stadt Oschersleben (Bode) einschließlich ihrer Ortsteile (Abgabensatzung zur Niederschlagswasserbeseitigung) Aufgrund

Mehr

Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände. Mulde (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände. Mulde (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 54 ff. Wassergesetz

Mehr

Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung

Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung Auf Grund der 52 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung

Mehr

(3) Für die Ableitung von Niederschlagswasser und Dränagewasser in öffentliche NWBA werden Gebühren erhoben.

(3) Für die Ableitung von Niederschlagswasser und Dränagewasser in öffentliche NWBA werden Gebühren erhoben. -nichtamtliche Lesefassung mit letzter Änderung vom 20.02.2014- Satzung über die Erhebung von Abgaben zur Beseitigung von Niederschlagswasser für die Gemeinde Sülzetal (Abgabensatzung zur Niederschlagswasserbeseitigung)

Mehr

- ENTWURF - 1 Allgemeines

- ENTWURF - 1 Allgemeines Anlage 1 zur BV-StRQ/022/16 - ENTWURF - Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und

Mehr

Wasserversorgungsgebührensatzung

Wasserversorgungsgebührensatzung Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Wasserversorgungsgebührensatzung des

Mehr

1 Allgemeines. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn.

1 Allgemeines. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Satzung der Stadt Barby zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände Elbaue und Taube-Landgraben

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage der Stadt Nienburg/Weser

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage der Stadt Nienburg/Weser Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage der Stadt Nienburg/Weser - Niederschlagswasser-Gebührensatzung - INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis

Mehr

Trinkwassergebührensatzung

Trinkwassergebührensatzung Trinkwassergebührensatzung Inhalt: 1. Grundsätze 2. Gebührenmaßstab und Gebührensatz 3. Gebührenpflichtige 4. Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht 5. Erhebungszeitraum. Entstehung der Gebührenpflicht

Mehr

Satzung der Stadt Staßfurt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Untere Bode, Elbaue und Selke/Obere Bode

Satzung der Stadt Staßfurt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Untere Bode, Elbaue und Selke/Obere Bode verantwortlich: FD Planung, Umwelt und Liegenschaften Stand: 12/2015 Satzung der Stadt Staßfurt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Untere Bode, Elbaue und Selke/Obere Bode 1 Allgemeines

Mehr

- Gebührensatzung dezentral -

- Gebührensatzung dezentral - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal - Gebührensatzung dezentral -

Mehr

(4) Die Umlagen werden wie Kommunalabgaben erhoben und beigetrieben. Umlagesatzung Seite 1

(4) Die Umlagen werden wie Kommunalabgaben erhoben und beigetrieben. Umlagesatzung Seite 1 Satzung der Stadt Zörbig zur Umlage der Verbandsbeiträge der Verbände Unterhaltungsverband Westliche Fuhne / Ziehte, Unterhaltungsverband Mulde und Unterhaltungsverband Taube-Landgraben Auf Grund der 54

Mehr

Lesefassung mit den eingearbeiteten Änderungen. Satzung

Lesefassung mit den eingearbeiteten Änderungen. Satzung Lesefassung mit den eingearbeiteten Änderungen Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage der Stadt Achim - - Aufgrund der 10,

Mehr

1 Allgemeines. (3) Die Schmutzwassergebühren gliedern sich in Grund- und Verbrauchsgebühren. 2 Gebührenmaßstab

1 Allgemeines. (3) Die Schmutzwassergebühren gliedern sich in Grund- und Verbrauchsgebühren. 2 Gebührenmaßstab Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche (KMS Zossen) Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Lesefassung. Allgemeines

Lesefassung. Allgemeines Lesefassung Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für die Grundstücksabwasseranlagen) der Stadt Wilhelmshaven 1 Allgemeines Die Gemeinde

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung - 1 - Nichtamtliche Lesefassung Satzung der Gemeinde Scheeßel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) In der Fassung der 10. Änderungssatzung vom

Mehr

Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Velten STADT VELTEN

Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Velten STADT VELTEN STADT VELTEN Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Velten Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten hat aufgrund der 2, 3 und 28 Abs. 2

Mehr

1 Allgemeines. (3) Die Schmutzwassergebühren gliedern sich in Grund- und Verbrauchsgebühren. 2 Gebührenmaßstab

1 Allgemeines. (3) Die Schmutzwassergebühren gliedern sich in Grund- und Verbrauchsgebühren. 2 Gebührenmaßstab Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS Zossen) Auf der Grundlage des 3 Kommunalverfassung

Mehr

- Trinkwassergebührensatzung -

- Trinkwassergebührensatzung - Satzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Trinkwasserversorgung - Trinkwassergebührensatzung - Aufgrund der 8, 9,

Mehr

Allgemeines. Grundsatz

Allgemeines. Grundsatz Veröffentlichung Ort der Veröffentlichung Neufassung der Satzung 26.06.2010 Amtsblatt LK Mansfeld-Südharz 06/10 1. Änderungssatzung 29.01.2011 Amtsblatt LK Mansfeld-Südharz 01/11 2. Änderungssatzung 21.12.2013

Mehr

Fäkalgebührensatzung

Fäkalgebührensatzung Fäkalgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Havelland (Fäkalgebührensatzung) Präambel Aufgrund

Mehr

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Schmutzwasser

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Schmutzwasser 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Schmutzwasser Aufgrund 10 und 111 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.

Mehr

Neufassung der. Satzung des Abwasserzweckverbandes Saalemündung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung

Neufassung der. Satzung des Abwasserzweckverbandes Saalemündung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die in dem Amtsblatt für den Salzlandkreis Nr. 52 am 17.12.2014 veröffentlichten Inhalte.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Trinkwasserversorgungsgebühren der Stadt Coswig (Anhalt) Trinkwasserversorgungsgebührensatzung. Stadt Coswig (Anhalt)

Satzung über die Erhebung von Trinkwasserversorgungsgebühren der Stadt Coswig (Anhalt) Trinkwasserversorgungsgebührensatzung. Stadt Coswig (Anhalt) Satzung über die Erhebung von Trinkwasserversorgungsgebühren der Stadt Coswig (Anhalt) Trinkwasserversorgungsgebührensatzung Stadt Coswig (Anhalt) Stand: 08.12.2011 Leseexemplar 2 Satzung über die Erhebung

Mehr

Satzung. - Dezentrale Gebührensatzung - (nachfolgend DGS - ZWA genannt) vom Änderungen:

Satzung. - Dezentrale Gebührensatzung - (nachfolgend DGS - ZWA genannt) vom Änderungen: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg (ZWA) (Neufassung) - Dezentrale Gebührensatzung

Mehr

Lesefassung. vom 25. Jul. 2017

Lesefassung. vom 25. Jul. 2017 Lesefassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Insel Usedom - geändert durch die vom 25.

Mehr

Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom

Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.2016 Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Lippstadt AöR hat

Mehr

5. Jahrgang Bad Freienwalde (Oder), den Nr. 1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom

5. Jahrgang Bad Freienwalde (Oder), den Nr. 1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom AMTSBLATT für den Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim 5. Jahrgang Bad Freienwalde (Oder), den 25.06.2015 Nr. 1 Inhaltsverzeichnis Seite Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 03. 06. 2015 2 Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte vom

Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte vom Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte vom 15.12.2010 Auf Grund der 104 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung)

Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) geändert durch 1. Änderungssatzung vom 29.11.2018 (Inkraftsetzung

Mehr

vom Benutzungsgebühren

vom Benutzungsgebühren Gebührensatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 11.12.2008 Aufgrund der 7 und 114 a der

Mehr

Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten. (Kostenerstattungssatzung)

Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten. (Kostenerstattungssatzung) Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten für die leitungsgebundene Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Kostenerstattungssatzung) Auf Grundlage der 151 Abs. 2, 154 und

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsatz

1 Allgemeines. 2 Grundsatz Neufassung der Gebührensatzung für die mobile Entsorgung von Grundstücksabwasseranlagen im Verbandsgebiet des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes (Gebührensatzung für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz. - Entwässerungsgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz. - Entwässerungsgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - Inhalt: 1 Allgemeines 2 Grundsatz 3 Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr

Mehr

Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren der Stadt Zehdenick (Schmutzwassergebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren der Stadt Zehdenick (Schmutzwassergebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren der Stadt Zehdenick (Schmutzwassergebührensatzung) Aufgrund der 5 und 15 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBlBrbg

Mehr

- Lesefassung - Satzung

- Lesefassung - Satzung - Lesefassung - Satzung über die Erstattung der Kosten für die Trinkwasserhausanschlussleitungen des Zweckverbandes Wismar - Trinkwasserhausanschlusskostenerstattungssatzung (TWKS) - vom 23.04.2014 Aufgrund

Mehr

I. Abschnitt. III. Abschnitt Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüsse 10 Entstehung des Erstattungsanspruchs

I. Abschnitt. III. Abschnitt Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüsse 10 Entstehung des Erstattungsanspruchs Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Bredenbek (Beitrags- und Gebührensatzung) in der zurzeit geltenden Fassung Inhaltsübersicht: 1 Allgemeines I. Abschnitt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Rastede

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Rastede Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Rastede 462 Aufgrund 10 und 111 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Gebührensatzung Wasser

Gebührensatzung Wasser Gebührensatzung Wasser Aufgrund der 154 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M- V) i.d.f. der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. S. 205) sowie des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung des Trink- und Abwasserverbandes Börde über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Abwasserabgabenabwälzungssatzung)

Satzung des Trink- und Abwasserverbandes Börde über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Abwasserabgabenabwälzungssatzung) Satzung des Trink- und Abwasserverbandes Börde über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Abwasserabgabenabwälzungssatzung) Präambel Aufgrund des 6 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) Aufgrund des

Mehr

1 Allgemeines. (1) Der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband nachfolgend Zweckverband genannt betreibt zur Schmutzwasserbeseitigung

1 Allgemeines. (1) Der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband nachfolgend Zweckverband genannt betreibt zur Schmutzwasserbeseitigung S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes (Schmutzwassergebührensatzung) Auf der Grundlage der 6 und 8 des Gesetzes

Mehr

Gebührensatzung zentrale Abwasserbeseitigung Lesefassung. Lesefassung

Gebührensatzung zentrale Abwasserbeseitigung Lesefassung. Lesefassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung Egestorf der Samtgemeinde Hanstedt (Gebührensatzung zentrale Abwasserbeseitigung) Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 Grundsatz

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadt Lingen (Ems)

über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadt Lingen (Ems) über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadt Lingen (Ems) In der Fassung vom 15.12.2016 Inhalt Seite 1 Definition Abwassergebühren...2 2 Grundstück...2 3 Grundsatz...2 4 Gebührenmaßstab

Mehr