Chancen der Pflegereform

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1 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Chancen der Pflegereform Schwerpunkte der Pflegepolitik im Land Brandenburg Gerd Künzel Ministerialdirigent, Abteilungsleiter Soziales und Familie im MASGF

2 Wo stehen wir? 1. Leistungsfähige Infrastruktur Heime sind besser als ihr Ruf pflegebedürftige Personen 509 ambulante Pflegedienste 298 Pflegheime 96 Tagespflegestätten MDK anlassbezogene Prüfungen stationär (2005) in Brandenburg: 7 in Berlin: 55 Pflegezustand nicht angemessen: in Brandenburg: 7% in Berlin: 26,6% 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 2

3 Genügt das? Bevölkerungsentwicklung Steigender Bedarf an Häuslicher Pflege durch Angehörige und Dienste Stationärer Pflege med. Behandlung, geriatrischer Rehabilitation Beratung, Hilfe und Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 3

4 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 4

5 Veränderung der Zahl der Pflegebedürftigen Zuwachs Bestand 161 Angabe in Tausend bis bis bis bis Juli 2008 DPBW - Fachtagung 5

6 Schwerpunkte der Landespflegepolitik Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement Vernetzung von Angeboten und Beratung Verbesserung der Betreuung demenziell erkrankter Menschen Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Pflege Verbraucherschutz und Qualitätskontrolle 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 6

7 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 1. Verbesserung der Demenzbetreuung Ausbau der niedrigschwelligen Beratungsangebote nach 45 c und d für Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf Betreuungsassistenz für Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf in stationären Einrichtungen nach 87 b 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 7

8 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 45 a - Berechtigter Personenkreis Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege, mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Dies sind auch: Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht (sog. Pflegestufe 0), mit - demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, - geistigen Behinderungen oder - psychischen Erkrankungen und einer dauerhaften, erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz (Feststellung durch den MDK). 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 8

9 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 45 b Zusätzliche Betreuungsleistungen Versicherte,(Personenkreis nach 45a), erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von 100 oder 200 monatlich - Die Höhe wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des MDK im Einzelfall festgelegt für 1. Tages- oder Nachtpflege, 2. Kurzzeitpflege, 3. besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung zugelassener Pflegedienste 4. der nach Landesrecht anerkannten., oder 5. von Pflegestützpunkten vermittelten niedrigschwellige Betreuungsangebote 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 9

10 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 45 c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen Förderung in Höhe von 25 Mio. pro Kalenderjahr aus Mitteln des Ausgleichsfonds für - den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie - Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. (Voraussetzung : Zuschuss durch das Land oder die kommunale Gebietskörperschaft oder die Arbeitsförderung in gleicher Höhe.) Übertragbarkeit der Mittel ins Folgejahr 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 10

11 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 87 b Vergütungszuschläge stationär 1. Für stationär Versorgte, die die Krieterien des Personenkreises nach 45a erfüllen, kann die Einrichtung Vergütungszuschläge erhalten. 2. Aus den Vergütungszuschlägen sollen sozialversicherungspflichtige Betreuungskräfte (Helfer) beschäftigt werdenm mit einem Orientierungsschlüssel von 1 : 25 (bezogen auf den Personenkreis nach 45a). 3. Mit dem Vergütungszuschlag sind alle zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen abgegolten. 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 11

12 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 2. Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement Einbeziehung von Strukturen der Selbsthilfe und des Ehrenamtes in die Förderung niedrigschwelliger Angebote nach 45d Berücksichtigung der Kosten für Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger in stationäre Pflege nach... 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 12

13 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 45 d Förderung ehrenamtlicher Strukturen 45c Mittel können auch für Auf- und Ausbau von 1. Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger Personen, 2. Selbsthilfegruppen, -organisationen und kontaktstellen, mit dem Ziel der Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen verwandt werden. 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 13

14 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 82 b Ehrenamtliche Unterstützung Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die Aufwendungen haben 1. für die vorbereitende und begleitende Schulung, 2. für die Planung und Organisation des Einsatzes oder 3. für den Ersatz des angemessenen Aufwandes von Ehrenamtlichen, können dies in den Pflegesätzen gem. 84 (1) gesondert ausweisen. 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 14

15 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 3. Verbraucherschutz und Qualitätskontrolle Jährliche Prüfung aller Dienste und Einrichtungen durch den MDK Schwerpunkt Ergebnisqualität Veröffentlichung von Prüfergebnissen in geeigneter Form 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 15

16 Verknüpfung mit dem Landesheimrecht Sozialpolitisches Gesamtkonzept Neujustierung der Zusammenarbeit MDK Heimaufsicht Ziel: Wirksame Identifikation von Gefährdungssituationen und Missständen in der Pflege, Vermeidung von Mängeln im Ergebnis der Pflege, Sicherung der strukturellen Voraussetzungen für Wohlbefinden und Zufriedenheit Methode: Verbraucherschutz, Stärkung der Rechtsposition von Pflegebedüftigen, Soziale Aufmerksamkeit, Beratung und Information, Umgang mit Beschwerden 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 16

17 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 4. Pflegeberatung und Vernetzung von Angeboten Rechtsanspruch auf integrierte Pflegeberatung Errichtung von Pflegestützpunkten 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 17

18 Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 7 a Pflegeberatung Ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei Auswahl und Innanspruchnahme von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfeangeboten zur Unterstützung von Menschen mit Pflege-,Versorgungs- oder Betreuungsbedarf. Anstreben von Einvernehmen bei Erstellung und Umsetzung des Versorgungsplanes Enge Zusammenarbeit mit anderen Koordinierungsstellen Anzusiedeln im jeweiligen Pflegestützpunkt nach 92c Anspruch schon ab Antrag 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 18

19 Einrichtung von Pflegestützpunkten Gegenwärtige Situation für die BürgerInnen Jede Stelle berät für sich Sozialamt Pflege- kasse Gem. Servicestelle Beratungseinsatz Altenhilfe Beratungsstelle 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 19

20 Prinzip Pflegestützpunkt Hilfeplanung Fallsteuerung Koordinierung Pflegekassen + Krankenkassen Örtliche Sozialhilfeträger Gemeinde Pflegeberatung Vernetzung Einrichtungen und Dienste Selbsthilfestrukturen Beratung 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 20

21 Einrichtung von Pflegestützpunkten Auskunft, Beratung, Koordinierung, Vernetzung, Fallsteuerung im Pflegestützpunkt Pflegekassen Krankenkassen Sozialhilfeträger Leistungsentscheidung Pflegekasse A Pflegekasse B Rehaträger Sozialhilfeträger Krankenkasse A Krankenkasse Y 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 21

22 Errichtung von Pflegestützpunkten Soll Ist Vergleich: 1. Bestandsaufnahme durch den Sozialhilfeträger Welche Strukturen sind vorhanden? Was wird bereits wo geleistet? Gibt es vernetzte Angebote? Wo liegen Defizite? Was muss neu geschaffen werden? 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 22

23 Errichtung von Pflegestützpunkten 2. Konzepterarbeitung durch: Sozialhilfeträger Pflege- und Krankenkassen Unter Einbeziehung vorhandener Strukturen 7a Pflegeberatung 92 c - Stützpunkt 1. Ablauforganisation 2. Aufgabenverteilung 3. Aufbauorganistion 4. Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 23

24 Errichtung von Pflegestützpunkten ( 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI) 3. Ausübung des Bestimmungsrechts durch Land für den im jeweiligen Landkreis ausgewählten Pflegestützpunkt 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 24

25 Zusammenfassung Umsetzung der Impulse der Pflegereform Vernetzung von Angeboten und Beratung Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement Verbesserung der Betreuung demenziell erkrankter Menschen Verbraucher schutz und Qualitäts kontrolle Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Pflege sozialpolitisches Gesamtkonzept Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und Pflegende 3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 25

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