BVD. Niedersächsische BVD-Verordnung gilt seit dem BVD Bundesverordnung gilt seit dem

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1 BVD Niedersächsische BVD-Verordnung gilt seit dem BVD Bundesverordnung gilt seit dem Regelungen: Untersuchungen Impfungen Verbringen Schutzmaßregeln

2 BVD / Untersuchungen - Nds. BVD-VO - jedes ab dem in Nds. geborene Kalb - Bundes BVD-VerordnungVerordnung - alle nach dem im Bestand geborenen Rinder spätestens bis zum 6ten Lebensmonat - alle Rinder (d.h. auch die älteren Tiere), die aus oder in den Bestand verbracht werden sollen Erfassung aller BVD Befunde in der HI-Tier

3 BVD / Untersuchungen Ohrstanze 1 x positiv = Dauerausscheider (Virämiker) Lieferung ab Spätsommer 2010 Servicepaket der VIT: Ohrmarken, Zange, Verpackungsmaterial, Rücksendeumschläge, Anleitungen Blutprobe ab 61. Lebenstag 2 x positiv = Dauerausscheider

4 BVD / Untersuchungen Ergebnisse ROW seit neg pos neg pos ,55 % 156 Anzahl Ohrstanzen ,3 % 463 Anzahl Blutproben Insgesamt 394 Virämiker in 127 Betrieben

5 Nutzung der HIT

6 Nutzung der HIT

7 Nutzung der HIT

8 BVD / Verbringen Voraussetzungen für den Handel mit Rindern Antigen-negativ getestetes Einzeltier (N10, N11) Mutter eines negativ getesteten Kalbes (N35) Ausnahmen: unmittelbares Verbringen zur Schlachtung (auch Dauerausscheider) Ausfuhr / Verbringen in andere MS Rinder, die vor dem geboren wurden bis zum in Stallmastbestände tb tä mit unmittelbarer Abgabe b zur Schlachtung (Achtung: nur mit Genehmigung des Veterinäramtes) Rinder < 6 Monate in Stallmastbestände mit unmittelbarer Abgabe zur Schlachtung Isolierung und Untersuchung im aufnehmenden Bestand oder anerkannt BVD-unverdächtiger Bestand (gibt es noch nicht)

9 BVD BVDV-unverdächtiger Rinderbestand Untersuchung aller Rinder des Bestandes mit negativem Ergebnis und alle im Bestand geborenen Rinder werden in einem Zeitraum von 12 Monaten negativ untersucht (Ohrstanze) Status erst nach frühestens 12 Monaten!!!

10 Anerkennung von Alt -Sanierungsbeständen tä Voraussetzungen aus der Vergangenheit: Untersuchung der bis zu 36 Monate alten Kälber Untersuchung der nachgeborenen Kälber (1 Jahr lang) zweistufiges Impfverfahren der weibl. Nachzucht (Nachweis!?) zusätzliche Voraussetzungen: Fazit: Untersuchung aller im Bestand geborenen Kälber mittels Ohrstanze (ab Verfügbarkeit) Untersuchung aller bisher nicht auf fbvd untersuchten Tiere (Zucht / Mast), sofern am noch im Bestand Anerkennung, wenn alle am im Bestand vorhandenen Rinder BVD negativ untersucht sind

11 BVD / Kosten Alle Ohrmarkenkosten für 2 Ohrmarken / Kalb Kosten für Servicepaket Untersuchungskosten Labor

12 BVD / Kosten freiwilliges Verfahren TSK Untersuchungskosten t Labor Impfstoffkosten (zweistufiges Impfverfahren) Ausmerzungsbeihilfe von Reagenten (150,0000 Euro) Kälber nach einmaligen BVD-Virus positiven Befund bei Ausmerzung/ Verendung bis zum 28. Lebenstag direkte Nachkommen von persistent infizierten Muttertieren (beim Muttertier wurde BVD-Virus zweimal im Abstand von 21 bis 60 Tagen nachgewiesen und Muttertier sowie Nachkomme werden innerhalb von 7 Tagen ausgemerzt/verenden) nachgewiesene Tötungskosten (Abtretung an den Tierarzt) Tierhalter: Kosten für die tierärztlichen Tätigkeiten (Blutprobenentnahme, Durchführung der Impfung)

13 BVD freiwilliges Verfahren Untersuchung aller Rinder Ausnahme: Rinder, für die bereits ein negatives Untersuchungsergebnis vorliegt Kühe, deren Kalb mit negativem Ergebnis untersucht wurde Verwendung des maschinenlesbaren Untersuchungsantrages Verwendung der Ohrstanzproben für nachgeborene Kälber und Versand an Untersuchungsinstitut nur Zukauf BVD-Antigen negativer Rinder unverzügliche Ausmerzung von BVD-Virämikern (i.d.r. innerhalb von 7 Tagen) zweistufiges Impfverfahren bei der weibl. Nachzucht muss: bei Betrieben mit BVD-Virämikern kann: bei ibetrieben ohne BVD-VirämikerVi ik

14 BVD Zusammenhang Kalb - Muttertier Kalb Mutter

15 BVD Zusammenhang Kalb - Muttertier Kalb Mutter

16 Schema BVD Sanierung

17 BHV1-Bekämpfung 104 Mio. Euro in 20 Jahren durch Land Nds. und TSK Lage im LK ROW: Zuchtbetriebe (Mutterkuh, Milchkuh, h JRA) Anzahl Tiere Zucht Mastbetriebe Anzahl Tiere Mast % BHV1 frei ROW 71,4 73,4 77,3 81,7 84,3 85,02 %BHV1 frei Nds ,5 87,9

18 BHV1-Bekämpfung Lage im LK ROW: BHV1 freie Betriebe (%) ,7 84,3 85, , ,4 73,

19 BHV1 Beitragsdifferenzierung > 4,50 / 9, > tatsächliche Mehrkosten 6,00 / 13,00

20 BHV1 3. Beihilfen Regelungen TSK ab Impfbeihilfe bei Einzeltiererfassung in HI-Tier: 1 (50% ), sonst 0 (0%) (gilt auch Mastbetriebe z.b. Kälbermast, Fresseraufzucht und Bullenmast!!!) Beihilfe zur Probenentnahme bei Verwendung HIT-Untersuchungsantrag: 3,50 (100%), sonst 1,75 (50%) Beihilfe zu Impfstoffkosten, Laborkosten unverändert (TSK)

21 Blauzungenkrankheit Lage in Europa ( )

22 Blauzungenkrankheit Ergebnisse Impfung 2008, 2009, Anzahl Rinder rinderhaltende Betriebe Anzahl impfpflichtige Rinder (weibl. > 3 Mon.) BTV - Impfungen geimpfte Tiere geimpfte Betriebe

23 Impfstoffkosten Blauzungenkrankheit uuge e Kosten - bis 2010: Niedersächsische Tierseuchenkasse - ab 2011: Tierhalter Impfkosten Tierarzt - bis 2008: Niedersächsische Tierseuchenkasse - ab 2009: Tierhalter

24 Blauzungenkrankheit Impfung / Dokumentation Einzeltierdokumentation ist für organisierte Rinderzuchtbetriebe sehr wichtig! Handel: geimpfte Tiere unter erleichterten Bedingungen in andere Mitgliedstaaten der EU / Drittländer

25 Noch Fragen?

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