Windenergie- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
|
|
- Roland Hartmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesetzesänderungen Windenergie- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG UVPG (des Bundes) wurde im Juni 2005 zweimal geändert und anschließend neu gefasst: Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom (BGBl. I S. 1687) Gesetz zur Einführung der strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/ EG (SUPG) vom (BGBl. I S. 1746) Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom (BGBl. I S. 1757)
3 Verordnung vom Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - BImSchV- > Genehmigungspflicht nach BImSchG für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m (bisher: Windfarmen mit 6 oder mehr Windkraftanlagen) Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung > UVP-Pflicht für Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m (bisher: Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen in einer Höhe von 35 m oder einer Leistung von jeweils mehr als 10 KW)
4 Änderung des UVPG vom Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung > neben der bisher bereits im UVPG geregelten Umweltverträglichkeitsprüfung werden nunmehr Regelungen über die strategische Umweltprüfung getroffen
5 Begriffe des UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung ( 2 Abs. 1) = unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen Strategische Umweltprüfung ( 2 Abs. 4) = unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen, die von einer Behörde, einer Regierung oder im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden Pläne und Programme ( 2 Abs. 5) = bundesrechtlich vorgesehene Pläne und Programme, zu deren Ausarbeitung, Annahme oder Änderung eine Behörde durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist. Ausnahme: Pläne und Programme, für Verteidigung, Katastrophenschutz + Finanz- und Haushaltspläne und programme
6 2 Abs. 6 - definiert den Begriff Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes - dazu gehören auch Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes 3 c Abs. 1 Satz 5 stellt klar, dass UVP-Pflicht für das erstmalige Erreichen oder Überschreiten und für jedes weitere Überschreiten der Prüfwerte für Größe und Leistung eines in Anlage 1 (Liste UVP-pflichtige Vorhaben ) aufgeführten Vorhabens besteht
7 Teil 3 des UVPG ( 14 a bis o) regelt die strategische Umweltprüfung 14 a - verlangt, dass die zuständige Behörde frühzeitig feststellt, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung besteht - Feststellung ist bekannt zu geben und ist nicht selbständig anfechtbar 14 b - definiert durch Verweis auf Anlage 3 die Pläne und Programme, bei denen eine SUP durchzuführen ist - stellt klar, dass 34 Abs. 4 und 35 Abs. 6 BauGB unberührt bleiben - bestimmt unter Verweis auf Anlage 4 die Kriterien für die Vorprüfung im Einzelfall
8 Anlage 3 Nr Plan oder Programm Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach 14b Abs. 1 Nr. 1 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes Ausbaupläne nach 12 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes, wenn diese bei ihrer Aufstellung oder Änderung über den Umfang der Entscheidungen nach 8 Abs. 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes wesentlich hinausreichen Hochwasserschutzpläne nach 31d des Wasserhaushaltsgesetzes Maßnahmenprogramme nach 36 des Wasserhaushaltsgesetzes Raumordnungsplanungen nach den 8 und 9 des Raumordnungsgesetzes Raumordnung des Bundes in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone nach 18a des Raumordnungsgesetzes Festlegung der besonderen Eignungsgebiete nach 3a der Seeanlagenverordnung Bauleitplanungen nach den 6 und 10 des Baugesetzbuchs Landschaftsplanungen nach den 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach 14b Abs. 1 Nr. 2 Lärmminderungspläne nach den 47d und 47e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmaktionspläne nach 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Luftreinhaltepläne nach 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Abfallwirtschaftskonzepte nach 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte nach 16 Abs. 3 Satz 4, Alternative des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Abfallwirtschaftspläne nach 29 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, einschließlich von besonderen Kapiteln oder gesonderten Teilplänen über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen
9 14 c - strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach 35 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen (FFH-Verträglichkeitsprüfung) 14 d - regelt Ausnahmen von der SUP-Pflicht bei geringfügigen Änderungen oder Nutzungsfestlegungen kleiner Gebiete auf lokaler Ebene mit voraussichtlich nur unerheblichen Umweltauswirkungen - stellt klar, dass 13 BauGB unberührt bleibt 14 e - o - regeln die Verfahrensschritte der SUP
10 Konsequenz für Bauleitplanverfahren: keine: UP nach BauGB entspricht Anforderungen einer SUP nach UVPG 17 Abs. 2 UVPG gilt unverändert: Besteht für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung, wird hierfür eine Umweltprüfung einschl. der Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt.
11 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe, sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne des 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO Planungsrechtliche Beurteilung 30 BauGB B-Plan vorhanden, Vorhaben entspricht den Festsetzungen Bauleitplanung 30 BauGB Bauleitplan wird aufgestellt, B-Plan vorhanden, geändert, ergänzt oder Vorhaben entspricht nicht aufgehoben den Festsetzungen 34 Abs. 1 oder 34 Abs. 2 BauGB 34 BauGB Vorhaben fügt sich nicht ein 35 BauGB Außenbereich 35 BauGB Außenbereich Bauleitplan wird aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben Bauleitplan wird aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben Plan- UP Plan-UP 2) + weiter Zeile Plan-UP 2) + weiter 30 Plan-UP 2) + weiter 30 Vorlagepflicht nach Ziffer 6 EH- Erlass Projekt- UVP 1) nur, wenn keine allgemeine Vorprüfung erforderlich bei Projekt- UVP 1) Zulassung gem. betrieblicher Änderung ohne Änderung der Baugenehmigungsbehörde hat zu prüfen, ob noch 31, 33 oder Beschaffenheit, d. h. keine bauliche Erweiterung eine Projekt-UVP durchzuführen ist BauNVO 1962/'68 (Definition der Vorhaben: 2 Abs. 2 Nr. 2 b Bundes-UVPG) ja ja Neubau Nutzungsänderung Erweiterung UVPG NW 3) UVPG NW 3) keine allgemeine Vorprüfung erforderlich bei ab 1200 m² Geschossfläche ist eine allgemeine betrieblicher Änderung ohne Änderung der Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 1 Nr. 27 Beschaffenheit, d. h. keine bauliche Erweiterung UVPG NW erforderlich (Verweis auf die Prüfwerte (Definition der Vorhaben: 2 Abs. 2 Nr. 2 b der Anlage 1 des Bundes-UVPG) Bundes-UVPG) UVPG NW 3) UVPG NW 3) keine allgemeine Vorprüfung erforderlich bei ab 1200 m² Geschossfläche ist eine allgemeine betrieblicher Änderung ohne Änderung der Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 1 Nr. 27 Beschaffenheit, d. h. keine bauliche Erweiterung UVPG NW erforderlich (Verweis auf die Prüfwerte (Definition der Vorhaben: 2 Abs. 2 Nr. 2 b der Anlage 1 des Bundes-UVPG) Bundes-UVPG) Projekt- UVP 1) ab 1200 m² Geschossfläche (Bestand u. Erweiterung zusammen) wie unter Neubau > Bestand ist nicht anzurechnen, wenn er vor dem errichtet worden ist ( 3 b Abs. 3 Bundes- UVPG) UVPG NW 3) ab 1200 m² Geschossfläche (Bestand u. Erweiterung zusammen) wie unter Neubau > Bestand ist nicht anzurechnen, wenn er vor dem errichtet worden ist ( 3 b Abs. 3 Bundes- UVPG) UVPG NW 3) ab 1200 m² Geschossfläche (Bestand u. Erweiterung zusammen) wie unter Neubau > Bestand ist nicht anzurechnen, wenn er vor dem errichtet worden ist ( 3 b Abs. 3 Bundes- UVPG) 1) nach 17 UVPG entfällt die Projekt-UVP, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, die zugleich den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht, durchgeführt wird die Projekt-UVP ist zu prüfen nach dem (Bundes-) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), anhand der Prüfwerte in der Anlage 1 Nr und 18.8 eine allgemeine Vorprüfung (A) (bei GF >= 200 qm und <= 000 qm) oder eine Pflicht-UVP (X) (bei GF >= 000 qm) 2) die Plan-Umweltprüfungs-Richtlinie (Plan-UP-Richtlinie) ist anzuwenden, umgesetzt im BauGB n. F., in Kraft getreten am , ; nach 2 Abs. 4 BauGB n. F. ist eine UP (Umweltprüfung) durchzuführen, 2 a BauGB n. F. behandelt den Umweltbericht, 3-4 a BauGB n. F. behandelt die Beteiligung 3) die Projekt-Umweltverträglickeitsprüfungs-Richtlinie (Projekt-UVP-Richtlinie) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land NRW (UVPG NW), Anlage 1 Nr. 27 Buchstabe A (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) ist anzuwenden
12 Hinweise: > stellt eine allgemeine Vorprüfung bei der Projekt-UVP erhebliche (d. h. bezüglich des Ausmaßes, des grenzüberschreitenden Charakters, der Schwere, der Komplexität, der Dauer, der Häufigkeit oder der Irreversibilität) und nachteilige (d. h. bezüglich der negativen Veränderung der menschlichen Gesundheit der physikalisch / chemischen / biologischen Beschaffenheit einzelner Bestandteile oder der gesamten Umwelt) Umweltauswirkungen (d. h. keine nicht- umweltbezogenen Anforderungen des Fachrechts) fest, dann ist (ohne Abwägung) eine "komplette" UVP durchzuführen > das Ergebnis einer Vorprüfung ist eine Einschätzung der Genehmigungsbehörde (d.h. kein Scoping, keine Öffentlichkeits- oder Behördenbeteiligung); das Ergebnis muss nicht öffentlich bekanntgemacht werden, aber es besteht eine Pflicht zur aktiven Veröffentlichung (gem. 3 a, Satz 2, Halbsatz UVPG), d. h. Amtstafel/ Amtsblatt/ Tageszeitung) und es muss auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden und ggf. auf besonderen Antrag gem. Umweltinformationsgesetz veröffentlicht werden Links: UVPG (Bundesrecht) > UVPG NW > BauGB >
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)*)
1746 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2005 Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)*) Vom
MehrBMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017
BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August 2017 Arbeitshilfe Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/ Die nachfolgende Übersicht stellt den Regelungen des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDie strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt)
Prof. Dr. Thomas Bunge, Dessau / Berlin Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt) Referat auf der Tagung SUP-Richtlinie Herausforderung
MehrGesetz. zurwirksamenumweltvorsorgenacheinheitlichengrundsätzendieauswirkungenaufdieumweltimrahmenvonumweltprüfungen
Gesetz 2127 10 über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG-Bln)* Vom 7. Juni 2007*
MehrÄnderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene
MehrDie UVPG-Novelle Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin
Die UVPG-Novelle 2017 Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin Allgemeines I Die UVPG-Novelle 2017 diente der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU (vom 16. April 2014, Abl. L 124 vom 25.04.2014, S. 1) Zusätzlich:
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
MehrBauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 25. Juni 2014 Nr. 29 / S. 1 Inhaltsübersicht: 98/2014 Öffentliche Bekanntmachung des A.V.E. Eigenbetrieb über den Jahresabschluss
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrBezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde
Re Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax: 0251/411-81755 E-Mail: geschaeftsstelle@brms.nrw.de Sitzungsvorlage 21/2009 Novellierung des
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrUmweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben
Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt
MehrDie strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland
Thomas Bunge, Dessau/Berlin Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland Referat auf der Abschlusstagung zum Forschungsprojekt Transnationale strategische Umweltprüfung
MehrDie Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH
Die Strategische Umweltprüfung der ung apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Rechtsgrundlagen der SUP für Lärmaktionspläne Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen
MehrEU-Recht in der Stadtplanung
Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung GeoForum Leipzig 13.06.2006 EU-Recht in der Stadtplanung Dr. iur. Gerold Janssen Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.v., Dresden Gliederung
MehrBrandenburgisches UVP-Recht im Überblick
Brandenburgisches UVP-Recht im Überblick Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat 51- Sachgebiet Rechtsangelegenheiten, Umweltprüfung (UVP/SUP) - Andrea Sander - Land Brandenburg
MehrEntwurf. Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) * )
1 Entwurf Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) * ) 1 Regelungsgegenstand Dieses Gesetz trifft 1. Regelungen über die Durchführung von Umweltprüfungen und Vorprüfungen
MehrDie Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:
MehrGICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017
GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014
MehrGesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Datum: 12. Februar 1990 Fundstelle: BGBl I 1990, 205 Textnachweis ab: 21. 2.1990 Zur Anwendung vgl. G v.
MehrNovellen von BauGB, UmwRG und UVPG Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill)
Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG 2017 Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill) Novelle BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick UVP im BauGB: Beibehaltung der Integrationslösung
MehrInhalt: 1. Jahrgang Nr. 2
1. Jahrgang 02.02.2012 Nr. 2 Inhalt: 1. Ersatzbestimmung eines Integrationsratsmitgliedes...2 2. Bebauungsplan Nr. 132 Im Rüdinghauser Feld, 2. Änderung...3 3. Bebauungsplan Nr. 241 Kreisstraße...5 Herausgeberin:
Mehr1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775
Mehr2. Interdisziplinäres Fachsymposium Raum Planung Geoinformation 29. September 2006; Orangerie, Schloss Weikersheim
2. Interdisziplinäres Fachsymposium Raum Planung Geoinformation 29. September 2006; Orangerie, Schloss Weikersheim Thema Umweltbericht Strategische Umweltprüfung (SUP) Eingriffsregelung Landschaftsplanung
MehrRECHTSLAGE ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVP) IN DER BAULEITPLANUNG SEIT AUGUST 2001
RECHTSLAGE ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVP) IN DER BAULEITPLANUNG SEIT AUGUST 2001 GESETZ ZUR UMSETZUNG DER UVP-ÄNDERUNGSRICHTLINIE Am 03.08.2001 trat das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,
MehrStrategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne Elbe und Oder
Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne Elbe und Oder Andreas Schreiber SUP der Hochwasserrisikomanagementpläne Elbe und Oder Inhalt Rechtsgrundlagen Planungsebenen Abläufe und Zeitpläne
MehrDie Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland
Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland Vortrag im Rahmen der Workshopreihe Urban Planning Laboratory
MehrBekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes
Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Zum 26.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat bestimmt: 1 Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
MehrGesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)*)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2006 2819 Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)*)
MehrFachdialog Bauleitplanung 2005
Fachdialog Bauleitplanung 2005 Hochwasserschutz und Bauleitplanung Umweltprüfung in der Praxis Einzelhandelskonzepte Gesetzesänderungen Sonstiges Anmerkungen zu den nachfolgenden Praxisbeispielen Die folgenden
Mehrvom 15. März 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Zweck
814.04 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 106 ausgegeben am 9. Mai 2007 Gesetz vom 15. März 2007 über die Strategische Umweltprüfung (SUPG) Dem nachstehenden vom Landtag gefassten
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 19/581(neu) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
Mehr1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen
ANLAGE 1 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS ZUM VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN IV.Änderung B-Plan "Bruchwies" im Stadtteil Besseringen der Kreisstadt Merzig Mai 2017 1 1 RECHTSGRUNDLAGE Zulässigkeit
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof
1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2
MehrDr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
MehrAnforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen
Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen Expertenworkshop Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Zwischen Flexibilität, Beschleunigung und Rechtssicherheit Würzburg
MehrErfasste Gefahren der bergrechtlichen Schadenshaftung und Voraussetzungen für die obligatorische Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung
Erfasste Gefahren der bergrechtlichen Schadenshaftung und Voraussetzungen für die obligatorische Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Erfasste Gefahren der bergrechtlichen
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrDIE NOVELLE DES UVPG
DIE NOVELLE DES UVPG Die wichtigsten Änderungen für die Windenergie Kompetenztag Windenergie an Land Jenny Kirschey Mainz, den 18. Januar 2018 INHALT 1. Grundlegendes 2. Die UVPG-Novelle 2017 a. Prüfung
MehrFolgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:
1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,
MehrGemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung
Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
Mehr2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke
Stadt Wernigerode Landkreis Harz 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke Plandarstellung Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Behörden
MehrGesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz
MehrGesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) UVPG Ausfertigungsdatum: 12.02.1990 Vollzitat: "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl.
MehrAufhebung einer Baugenehmigung für Einzelhandel im Nachbarrechtsstreit wegen Verfahrensmangel. Inhouse-Seminar am Dr.
Aufhebung einer Baugenehmigung für Einzelhandel im Nachbarrechtsstreit wegen Verfahrensmangel Inhouse-Seminar am 12.03.2015 Dr. Michael Oerder Zunahme bei Nachbarklagen gegen Einzelhandelsbaugenehmigung
MehrGesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz
Gesetzesänderungen Windkraftanlagen- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Windkraftanlagen Erlass - vom 210.2005 -
MehrDer Windenergie-Erlass vom
Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes
MehrNeuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I
Neuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Umweltmediation Scoping Dr. Mirja Feldmann Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 2 UVwG Tatbestand UVP-pflichtige Vorhaben (nicht
MehrS a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"
GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,
MehrDas Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 30. November 2015 Bürgerzentrum Groß-Bieberau Genehmigungserfordernis
MehrNr. 4 Brilon, Jahrgang 47
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
MehrBerlin, 30. Juni Vorblatt
Berlin, 30. Juni 2005 Vorblatt Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG- Richtlinie 2003/35/EG A. Problem und Ziel
MehrKreis Mettmann Amtsblatt
Amtsblatt Amtliches Organ des Kreises Mettmann, des Naherholungszweckverbandes Ittertal, der Volkshochschulzweckverbände Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum
MehrA. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht
Mehr11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost
Gemeinde Uetze Region Hannover 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost Plandarstellung Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB
MehrOrganisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland
Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland 27. November 2013 in Glanerbrug Maria Gerling Regierungsvertretung Oldenburg Das System der Raumplanung in Deutschland (im weiteren
MehrNr Pfarrkirchen, I n h a l t
Amtsblatt des Landkreises Rottal-Inn Nr. 22+23 Pfarrkirchen, 09.11.2017 I n h a l t Seite Wesentliche Änderung zur Erweiterung der Biogasanlage der Unertl Max Biogas, Steinberg 7, 94137 Bayerbach 97 Vollzug
MehrDer Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Frankfurt, 28. März 2015 - Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de
MehrUmweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe
MehrAmtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 26. Februar 2014 Nr. 8 / S.
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 26. Februar 2014 Nr. 8 / S. 1 Inhaltsübersicht: 32/2014 Öffentliche Bekanntmachung des Wasserverbandes Obere Lippe über die
MehrAmtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf
397 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 196. Jahrgang Düsseldorf, den 4. September 2014 Nummer 36 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 300 Anerkennung
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrÜberblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle 2017 Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht 5 praxisrelevante Änderungen 1. Bekanntmachung im Internet 2. Beteiligungsfristen 3. Beschleunigtes Verfahren
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrBekanntmachung. B 1179 Amtsblatt. 72. Jahrgang Montag, 05. Dezember 2016
B 1179 Amtsblatt Nummer 49 72. Jahrgang Montag, 05. Dezember 2016 Bekanntmachung Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Wesentliche Änderung der Energiezentrale für die Universität
MehrOrtsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrGesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG) 1
Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG) 1 vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816) 1 Anwendungsbereich
MehrKörperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz Agglomeration -
R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Körperschaft des öffentlichen Rechts 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz 2.9.3 Agglomeration - März 2012 Inhaltsverzeichnis 3. Änderung
MehrGesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)
Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG) UmwRG Ausfertigungsdatum: 07.12.2006 Vollzitat: "Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrGesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005
Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere
MehrDie Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht
Die Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht Prof. Dr. Ute Mager Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht Universität Heidelberg I. Die EuGH-Entscheidung
MehrFachdialog Bauleitplanung 2006
Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -
MehrUmwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom
Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27.06.2001 zum Kooperationsprogramm (Interreg V-A) DE-AT-CH-LI - Germany-Austria-Switzerland-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein)
MehrA m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen
A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. und Di. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:
MehrEinführung in die Raum- und Umweltplanung
Ulrike Weiland / Sandra Wohlleber-Feller Einführung in die Raum- und Umweltplanung Mit Beiträgen von Thomas Gawron und Henning Nuissl Ferdinand Schöningh 1 EINFÜHRUNG 19 1.1 Zielstellung, Zielgruppe und
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 2. Jahrgang Leuna, den 15. April 2011 Nummer 23 I N H A L T 1. Erschließungsplanes Günthersdorf, Wohnbaugebiet Hauspläne in der Gemarkung Günthersdorf, Stadt Leuna 2 2. Öffentliche
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrGesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1 1 Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Das Bayerische Straßen-
MehrHinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren
Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 13. März 2017 IV 281 515.131-26 Die Richtlinie
MehrInformation zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrGEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
MehrAnhang 7: Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)
Anhang 7: Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) ANHÖRUNGSENTWURF Stand 31.01.13 Seite 1/5 Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategische Umweltprüfung (SUP) für den Nahverkehrsplan
MehrARBEITSHILFE Informationen für Kommunen im Kreis Bergstraße. Arbeitsschritte für kommunale Entwicklungsplanung
ARBEITSHILFE Informationen für Kommunen im Kreis Bergstraße Arbeitsschritte für kommunale Entwicklungsplanung Vorbereitungsphase In einem kurzen Überblick werden der Bebauungsplan sowie die verschiedenen
MehrBegründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.
Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben. Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg I. UVP-pflichtige Bergbauvorhaben Gewinnung von Kohle, bituminösen Gesteinen, Erzen und sonstigen nichtenergetischen
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrDer Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:
Bekanntmachung Förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in der
MehrStadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -
Stadt Soltau Erste vereinfachte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift - Ausgearbeitet von der Stadt Soltau, - Planungsamt - Poststraße
Mehr