I. Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung. II. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger

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1 Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung des Sondervermögens SIGMA II Real Multi Asset Strategy HI auf das Sondervermögen All Asset Allocation Fund HI Die HANSAINVEST hat beschlossen, die beiden Gemischten Sondervermögen SIGMA II Real Multi Asset Strategy HI ( übertragendes Sondervermögen ) und All Asset Allocation Fund HI ( übernehmendes Sondervermögen ) zu verschmelzen. Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen soll durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden ( Verschmelzung ). I. Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Fondsvolumens, um eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger zu erreichen. Die Verschmelzung dient zur Straffung der Fondspalette des Fondsinitiators und Portfoliomanagers Ergin Finanzberatung AG, München, der aktuell insgesamt drei Gemischte Sondervermögen verwaltet. In diese Fonds sind zu nahezu 100% nur Kunden der Ergin Finanzberatung investiert. Geplant ist, dass die beiden Sondervermögen SIGMA II Real Multi Asset Strategy HI und SIGMA VI Real Multi Asset Strategy HI auf das Sondervermögen All Asset Allocation Fund HI verschmolzen werden. Durch die Reduzierung auf ein Sondervermögen wird eine Reduzierung der Transaktions- und Prüfungskosten erreicht. Zusätzlich werden sich die Vertriebsaktivitäten auf einen Fonds konzentrieren, was zu einer Steigerung des Fondsvolumens führen soll. II. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich hinsichtlich ihrer Rechtsposition keine Änderungen. Insbesondere gelten die Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens unverändert fort. Die HANSAINVEST geht davon aus, dass sich die Verschmelzung nicht signifikant auf die Wertentwicklung des übernehmenden Sondervermögens auswirken wird. Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht, so dass Anleger des übertragenden Sondervermögens sofern sie sich nicht zur Rückgabe entschließen Anteile am übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die Besonderen Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens unterscheiden sich von denen des übertragenden Sondervermögens. Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Zusammensetzung des Portfolios der beiden Sondervermögen. Das übernehmende Sondervermögen weist auf Grund seiner Zusammensetzung und des möglichen Einsatzes von Derivaten verglichen mit dem übertragenden Sondervermögen höhere Wertschwankungen auf, d. h. die Anteilpreise des übernehmenden Sondervermögens können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein, so dass eine Investition in das übernehmende Sondervermögen mit höheren Risiken verbunden ist. Das übertragene Sondervermögen weist verhältnismäßig wenige Schwankungen auf.

2 Im Unterschied zum übertragenden Sondervermögen, das auch für Anleger geeignet ist, die Erfahrungen an den Finanzmärkten sammeln wollen, eignet sich das übernehmende Sondervermögen daher nur für erfahrene Anleger, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen und die bereit und in der Lage sind, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und ggfs. einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Weitere Unterschiede bezüglich der Anlagepolitik sowie sonstiger wesentlicher Merkmale der beiden Sondervermögen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Sondervermögen SIGMA II Real Multi Asset Strategy HI (übertragendes Sondervermögen) Anlagepolitik und -strategie Die Auswahl der Vermögensgegenstände wird insbesondere durch Volatilitätsvorgaben beschränkt. Die Vermögensgegenstände sollen eine geringe Korrelation zueinander haben. Ziel ist es, die Gesamtvolatilität des Sondervermögens dadurch sehr niedrig zu halten. Anlagegrenzen im Überblick Aktien: Verzinsliche Wertpapiere: Bankguthaben: Geldmarktinstrumente: Aktienfonds: Rentenfonds: Fonds, die überwiegend in Geldmarktinstrumente investieren: Immobilienfonds: Gemischte Sondervermögen: Sonstige Sondervermögen: Single-Hedgefonds: max. 50% max. 50% All Asset Allocation Fund HI (übernehmendes Sondervermögen) Mit Ausnahme des in der linken Spalte abgedruckten Textes identisch. Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung Fondswährung EUR EUR Verwaltungsvergütung Depotbankvergütung Erfolgsvergütung bis zu 0,80 % des Wertes der jeweiligen Anteilklasse bis zu 0,05 % p.a. des Wertes des Sondervermögens 7 % mit High-Watermark. Der Erfolg wird nur bis zu einer Höhe von max. 12M-Euribor + 5,50% berücksichtigt. Der Portfoliomanager verzichtet bis zum Übertragungsstichtag auf die Erhebung einer Erfolgsvergütung. Laufende Kosten 1,77% 0,97% bis zu 1,45 % des Wertes der jeweiligen Anteilklasse 0,05 % p.a. des Wertes des Sondervermögens 10 % bei 12-Monats-Euribor Hurdle-Rate und High-Watermark Die Ermittlung der Erfolgsvergütung für das übernehmende Sondervermögen beginnt mit Datum des Bis zu diesem Datum wird keine Erfolgsvergütung berechnet. Ausgabeaufschlag bis zu 3 % des Anteilwertes bis zu 5 % des Anteilwertes

3 Anlegerprofil Risikoindikator (in den Wesentlichen Anlegerinformationen ) Unterschiedliche wesentliche Risiken in den Wesentlichen Anlegerinformationen Die Anlage in den SIGMA II Real Multi Asset Strategy - HI ist in erster Linie für Anleger geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen mit Finanzmärkten gewonnen haben, aber auch für Anleger, die Erfahrungen an den Finanzmärkten sammeln wollen. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, Wertschwankungen der Anteile und ggf. einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anlagehorizont sollte bei mindestens 3 Jahren liegen. 3 4 nein Anlegerbezogene 2 4 Risikoklasse 1 Unterschiede in Bezug auf Jahres- und Halbjahresberichte Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsjahre der zu verschmelzenden Sondervermögen werden der Jahres- und der Halbjahresbericht zu unterschiedlichen Stichtagen erstellt. Das Sondervermögen All Asset Allocation Fund HI ist nur für erfahrene Anleger geeignet, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und ggfs. einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anlagehorizont sollte bei mindestens 5 Jahren liegen. nein Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsjahre der zu verschmelzenden Sondervermögen werden der Jahres- und der Halbjahresbericht zu unterschiedlichen Stichtagen erstellt. Geschäftsjahr 1. Oktober September 1. April -31. März WKN A0MP27 A0YJL5 Das Portfolio des übernehmenden Sondervermögens wird nach Wirksamwerden der Verschmelzung nicht grundsätzlich neu geordnet, sondern es wird eine Justierung der Vermögensaufteilung vorgenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger des übertragenden Sondervermögens im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern zugeflossen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom zu 14 InvStG). Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens erfolgt die Verschmelzung in der Regel steuerneutral: Die Ausgabe der Anteile am übernehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen. Für die Anleger des übertragenden 1 Die anlegerbezogene Risikoklasse beruht auf einer Prognose, wie sich der Fonds unter Berücksichtigung seiner Anlageziele zukünftig entwickeln wird. Es besteht keine Garantie dafür, dass der Fonds seine Anlageziele erreicht. Die anlegerbezogene Risikoklasse kann daher von dem auf Daten der Vergangenheit beruhenden fondsbezogenen Risikoindikator in den Wesentlichen Anlegerinformationen deutlich abweichen.

4 Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Für die Anleger des aufnehmenden Sondervermögens geben sich keine steuerlichen Besonderheiten. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung zu setzen. Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden weder dem übertragenden noch dem übernehmenden noch den Anteilsinhabern belastet. Ausgenommen sind Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden Sondervermögen belastet. III. Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung Da die HANSAINVEST keine Sondervermögen verwaltet, deren Anlagegrundsätze mit denen des übertragenden bzw. denen des übernehmenden Sondervermögens vergleichbar sind, kann die HANSAINVEST den Anlegern kein Sondervermögen zum kostenlosen Umtausch anbieten. Es besteht für die Anleger beider Sondervermögen nur die Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe ihrer Anteile. Die Anleger beider Sondervermögen haben das Recht, von der HANSAINVEST die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Rückgaberecht besteht ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Information der Anleger über die Verschmelzung und kann bis einschließlich bei der HANSAINVEST geltend gemacht werden. Rückgabeerklärungen, die Anleger nach dem in Bezug auf das übertragende Sondervermögen abgeben, gelten nach der Verschmelzung weiter und beziehen sich dann auf Anteile des Anlegers am übernehmenden Sondervermögen. Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die zeitweilige Aussetzung der Rücknahme der Anteile verlangen oder gestatten, wenn eine solche Aussetzung aus Gründen des Anlegerschutzes gerechtfertigt ist. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers gem. 40c Abs. 2 InvG und weitere Informationen gerne zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter unserer Kundenservice erreichen Sie wie folgt: Telefon: (0 40) , Telefax: (0 40) Sie können Ihre Anfrage auch per an service@hansainvest.de richten. Diese Erklärung finden Sie auch unter IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag Die am Übertragungsstichtag im übertragenden Sondervermögen noch vorhandenen Vermögensgegenstände werden 1:1 in den aufnehmenden Fonds übertragen. Ausgegebene Anteilscheine des übertragenden Sondervermögens werden mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anleger des übertragenden Sondervermögens ausgegeben. Sofern die Anleger nicht von ihrem oben unter III. beschriebenen Recht der kostenlosen Anteilrückgabe Gebrauch machen möchten, erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens nach Einbuchung durch ihre depotführende Stelle Anteile am übernehmenden Sondervermögen. Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird der Fondspreis des übertragenden Sondervermögens durch den Fondspreis des übernehmenden Sondervermögens dividiert. Beispiel: Fondspreis übertragender Fonds = 25 Fondspreis übernehmender Fonds = 10 Umtauschverhältnis 1:2, : Für einen alten Anteil des übertragenden Fonds erhält der Anleger 2, Anteile des übernehmenden Fonds.

5 Das Umtauschverhältnis wird mit 7 Nachkommastellen ermittelt und eventuell entstehende Bruchstücke werden in bar ausgleichen. Die Höhe des Barausgleichs richtet sich nach der Höhe des Anteilpreises des übernehmenden Sondervermögens. Die Barauszahlung erfolgt nach dem Übertragungsstichtag über die depotführende Stelle des Anlegers. Der genaue Zeitpunkt der Barauszahlung ist abhängig von der jeweiligen depotführenden Stelle. Geplanter Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die HANSAINVEST ab dem die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens aus. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens noch Aufträge für die Zeichnung und Auszahlung von Anteilen erteilen. Anleger des übertragenden Sondervermögens, die von ihrem oben unter III. beschriebenen Recht der kostenlosen Rückgabe innerhalb der oben beschriebenen Frist keinen Gebrauch gemacht haben, können nach Einbuchung der Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen durch ihre depotführende Stelle ihre Rechte als Anleger des übernehmenden Sondervermögens wahrnehmen. V. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens beigefügt, die die Anleger des übertragenden Sondervermögens lesen sollten. Hamburg, den 22. Mai 2012 Die Geschäftsleitung Anlage: Wesentliche Anlegerinformationen für das Gemischte Sondervermögen All Asset Allocation Fund - HI

6 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. All Asset Allocation Fund - HI WKN / ISIN: A0YJL5 / DE000A0YJL51 Verwaltet von der HANSAINVEST Hanseatische Investment- GmbH. Die HANSAINVEST gehört zur SIGNAL IDUNA Gruppe. Ziele und Anlagepolitik Ziel des Fondsmanagements ist es, eine positive Wertentwicklung zu erwirtschaften, die zu einem Vermögenszuwachs führt. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds in Wertpapiere (Aktien und Schuldverschreibungen), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentfonds und Sonstige Anlageinstrumente. Die Anlage kann auch in Form von Instrumenten erfolgen, deren Preis vom Wert anderer Produkte abgeleitet wird ("Derivate"). Das Fondsmanagement darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, einsetzen. Die Erträge verbleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile. Die Anleger können von der Kapitalanlagegesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Das Fondsmanagement ist ausgelagert an die Ergin Finanzberatung AG. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Risiko- und Ertragsprofil Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der All Asset Allocation Fund - HI ist in Kategorie 4 eingestuft, weil sein Anteilpreis moderat schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch Gewinnchancen moderat sind. Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: - Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds setzt Derivatgeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. - Kontrahentenrisiken: Der Fonds schließt Geschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab. Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen. - Operationelle Risiken: Menschliches oder technisches Versagen, innerhalb und außerhalb der Kapitalanlagegesellschaft, aber auch andere Ereignisse (wie z.b. Naturkatastrophen oder Rechtsrisiken) können dem Fonds Verluste zufügen. - Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann. Seite 1 von 2

7 Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 5% 0% Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage / vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen wird. Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden (diese umfassen auch die Kosten der Fonds, in die der All Asset Allocation Fund - HI investiert ist): Laufende Kosten 0,97% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren Es werden 10% pro Jahr der positiven Wertentwicklung über dem Referenzwert des 12M-Euribor als Erfolgsvergütung berechnet. Eine negative Wertentwicklung muss aufgeholt werden. Im letzten Geschäftsjahr wurden 0% Erfolgsvergütung berechnet. Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Der hier angegebene Ausgabeaufschlag/ Rücknahmeabschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im März 2011 endete. Sie können von Jahr zu Jahr schwanken. Nähere Informationen zu den Kosten können Sie dem Abschnitt "Verwaltungskosten und sonstige Kosten" des Verkaufsprospektes entnehmen. Frühere Wertentwicklung Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags/ des Rücknahmeabschlags abgezogen. Der All Asset Allocation Fund - HI wurde am aufgelegt. Die Angaben zur Wertentwicklung im Jahr der Auflegung des Fonds beziehen sich daher nicht auf das volle Kalenderjahr. Die historische Wertentwicklung wurde in <Euro> berechnet. Praktische Informationen Depotbank des Fonds ist Donner & Reuschel AG, Hamburg. Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds erhalten Sie in deutscher Sprache in elektronischer oder in Papierform kostenlos bei der HANSAINVEST oder auf unserer Homepage unter der Rubrik "FONDS & DEPOTS", Unterrubrik "Unsere Fonds". Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom Seite 2 von 2

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