Das Bundesamt in Zahlen Asyl, Migration und Integration. Zahlen Statistik

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1 Das Bundesamt in Zahlen 2017 Asyl, Migration und Integration Zahlen 2017 Statistik

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11 Asylgesuche im Jahr 2017 Abbildung I - 1: Asylgesuche im Jahr 2017 nach Staatsangehörigkeit Gesamtzahl der Asylgesuche: ,4 % Syrien, Arab. Republik 11,3 % Irak 6,6 % Afghanistan 5,1 % Eritrea 4,2 % Türkei 4,2 % Iran, Islam. Republik 4,0 % Nigeria 3,3 % Somalia 3,0 % Ungeklärt 2,5 % Russische Föderation 30,4 % sonstige

12 Asylantragszahlen seit 1953 Die Voraussetzungen für die Aufnahme politisch verfolgter sowie anderer schutzsuchender Personen sind in Art. 16 a Grundgesetz (GG), im Asylgesetz (AsylG) sowie in 60 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über die Asylanträge. Die Aufenthaltsregelung während und nach dem Abschluss des Asylverfahrens fällt in die Zuständigkeit der Ausländerbehörden der Bundesländer.

13 1950 Abbildung I - 2: Entwicklung der Asylantragszahlen seit Anträge (Erst- und Folgeanträge) bis 1994 Erstanträge ab 1995 Folgeanträge ab 1995 Angaben in Personen

14 Karte I - 1: Asylerstanträge im Jahr 2017 nach Staatsangehörigkeit

15 Asylantragszahlen seit 1995 Tabelle I - 1: Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 1995 sowie monatliche Zugangszahlen im Jahr 2017 Zeitraum insgesamt Asylanträge davon Erstanträge davon Folgeanträge Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez AsylG Folgeantrag (1) Stellt ein Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag (Folgeantrag), so ist ein weiteres Verfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorliegen; die Prüfung obliegt dem Bundesamt. [...]

16 Asylerstantragszahlen im 5-Jahres-Vergleich Abbildung I - 3: Entwicklung der Asylerstantragszahlen im Jahresvergleich von 2013 bis Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Angaben in Personen

17 Asylfolgeantragszahlen im 5-Jahres-Vergleich Abbildung I - 4: Entwicklung der Asylfolgeantragszahlen im Jahresvergleich von 2013 bis Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Angaben in Personen

18 Aufnahmequoten nach dem Königsteiner Schlüssel Tabelle I - 2: Verteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer im Jahr 2017 Bundesland Baden- Württemberg Asylerstanträge absoluter Wert in Prozent Quote nach dem Königsteiner Schlüssel ,77618 % 12,96662 % Bayern ,22437 % 15,53327 % Berlin ,72425 % 5,08324 % Brandenburg ,79704 % 3,03655 % Bremen ,25809 % 0,95331 % Hamburg ,35179 % 2,55752 % Hessen ,40027 % 7,39885 % Mecklenburg- Vorpommern ,99378 % 2,01240 % Niedersachsen ,51053 % 9,33138 % Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz ,89785 % 21,14424 % ,53045 % 4,83089 % Saarland ,56265 % 1,21111 % Sachsen ,72585 % 5,05577 % Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein ,58072 % 2,79941 % ,06782 % 3,39074 % Thüringen ,54139 % 2,69470 % Unbekannt 113 0,05698 % Insgesamt ,0 % 100,0 %

19 Karte I - 2: Quotenverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2017

20 Die zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten (Erstanträge) von 2008 bis 2017

21 Tabelle I - 3: Die zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten von 2008 bis 2017 (Erstanträge) Staatsangehörigkeit Afghanistan Albanien Bosnien und Herzegowina Eritrea Indien Irak Iran, Islam. Republik Kosovo** Mazedonien Nigeria Pakistan Russische Föderation Serbien* Somalia Syrien, Arab. Republik Türkei Ungeklärt Vietnam Summe Top-Ten Asylerstanträge insgesamt Prozentanteil in Relation zu Gesamtzugang ,6 % 66,0 % 70,8 % 71,0 % 72,8 % 65,7 % 66,9 % 82,3 % 83,4 % 69,5 %

22 Die zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten ausgewählter Jahre Abbildung I - 5: Die zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten des Jahres 2005 Abbildung I - 6: Die zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten des Jahres 2010 Gesamtzahl der Asylerstanträge: Gesamtzahl der Asylerstanträge: ,1 % Serbien u. Montenegro 14,3 % Afghanistan 10,2 % Türkei 13,4 % Irak 6,9 % Irak 5,9 % Russische Föderation 4,2 % Vietnam 3,2 % Syrien, Arab. Republik 3,2 % Iran, Islam. Republik 2,9 % Aserbaidschan 2,5 % Afghanistan 2,2 % China 39,7 % sonstige 12,0 % Serbien 6,0 % Iran, Islam. Republik 6,0 % Mazedonien 5,4 % Somalia 3,9 % Kosovo 3,6 % Syrien, Arab. Republik 3,2 % Türkei 2,9 % Russische Föderation 29,3 % sonstige Abbildung I - 7: Die zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten des Jahres 2015 Abbildung I - 8: Die zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten des Jahres 2017 Gesamtzahl der Asylerstanträge: Gesamtzahl der Asylerstanträge: ,9 % Syrien, Arab. Republik 12,2 % Albanien 24,7 % Syrien, Arab. Republik 7,6 % Kosovo 7,1 % Afghanistan 6,7 % Irak 3,8 % Serbien 2,7 % Ungeklärt 2,5 % Eritrea 2,1 % Mazedonien 1,9 % Pakistan 17,5 % sonstige 11,1 % Irak 8,3 % Afghanistan 5,2 % Eritrea 4,3 % Iran, Islam. Republik 4,0 % Türkei 3,9 % Nigeria 3,4 % Somalia 2,5 % Russische Föderation 2,1 % Ungeklärt 30,5 % sonstige

23 Asylerstanträge im Jahr 2017 nach Geschlecht und Altersgruppen Abbildung I - 9: Asylerstanträge im Jahr 2017 nach Geschlecht und Altersgruppen 65 Jahre und älter von 60 bis unter 65 Jahre von 55 bis unter 60 Jahre von 50 bis unter 55 Jahre von 45 bis unter 50 Jahre von 40 bis unter 45 Jahre von 35 bis unter 40 Jahre von 30 bis unter 35 Jahre von 25 bis unter 30 Jahre (0,6 %) (0,7 %) (1,0 %) (1,5 %) (2,5 %) (3,8 %) (6,0 %) (8,6 %) (11,4 %) von 18 bis unter 25 Jahre (18,9 %) von 16 bis unter 18 Jahre von 11 bis unter 16 Jahre von 6 bis unter 11 Jahre von 4 bis unter 6 Jahre (5,6 %) (6,0 %) (7,0 %) (3,2 %) bis unter 4 Jahre (23,2 %) männlich weiblich Angaben in Personen

24 Tabelle I - 4: Asylerstanträge im Jahr 2017 nach Geschlecht und Altersgruppen Altersgruppen insgesamt Asylerstanträge Aufteilung der männlichen Antragsteller nach Altersgruppen Aufteilung der weiblichen Antragsteller nach Altersgruppen prozentualer Anteil männlicher Antragsteller innerhalb der Altersgruppen prozentualer Anteil weiblicher Antragsteller innerhalb der Altersgruppen bis unter 4 Jahre ,2 % ,9 % ,4 % 51,7 % 48,3 % von 4 bis unter 6 Jahre ,2 % ,7 % ,8 % 52,4 % 47,6 % von 6 bis unter 11 Jahre ,0 % ,1 % ,4 % 52,5 % 47,5 % von 11 bis unter 16 Jahre ,0 % ,6 % ,5 % 56,9 % 43,1 % von 16 bis unter 18 Jahre ,6 % ,2 % ,2 % 77,6 % 22,4 % von 18 bis unter 25 Jahre ,9 % ,5 % ,2 % 72,2 % 27,8 % von 25 bis unter 30 Jahre ,4 % ,5 % ,6 % 66,5 % 33,5 % von 30 bis unter 35 Jahre ,6 % ,6 % ,6 % 60,4 % 39,6 % von 35 bis unter 40 Jahre ,0 % ,7 % ,4 % 57,7 % 42,3 % von 40 bis unter 45 Jahre ,8 % ,6 % ,2 % 56,3 % 43,7 % von 45 bis unter 50 Jahre ,5 % ,3 % ,8 % 56,0 % 44,0 % von 50 bis unter 55 Jahre ,5 % ,4 % ,8 % 54,8 % 45,2 % von 55 bis unter 60 Jahre ,0 % ,9 % ,3 % 50,4 % 49,6 % von 60 bis unter 65 Jahre ,7 % 646 0,5 % 645 0,8 % 50,0 % 50,0 % 65 Jahre und älter ,6 % 552 0,5 % 723 0,9 % 43,3 % 56,7 % Insgesamt ,0 % ,0 % ,0 % 60,5 % 39,5 % Hauptstaatsangehörigkeiten (Asylerstanträge) im Jahr 2017 nach Geschlecht Tabelle I - 5: Hauptstaatsangehörigkeiten (Asylerstanträge) im Jahr 2017 nach Geschlecht Staatsangehörigkeit insgesamt Asylerstanträge männliche Antragsteller weibliche Antragsteller Syrien, Arab. Rep ,0 % ,0 % Irak ,2 % ,8 % Afghanistan ,1 % ,9 % Eritrea ,6 % ,4 % Iran, Islam. Rep ,2 % ,8 % Türkei ,9 % ,1 % Nigeria ,5 % ,5 % Somalia ,8 % ,2 % Russ. Föderation ,9 % ,1 % Ungeklärt ,9 % ,1 % Summe Top-Ten ,0 % ,0 % sonstige ,4 % ,6 % Insgesamt ,5 % ,5 %

25 Unbegleitete minderjährige Asylerstantragstellende Tabelle I - 6: Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Asylerstantragstellenden auf die Bundesländer im Jahr 2017 Bundesland Baden- Württemberg insgesamt Asylerstanträge davon männlich davon weiblich Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Insgesamt Abbildung I - 10: Unbegleitete minderjährige Asylerstantragstellende nach Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 Gesamtzahl der Asylerstanträge: Stand: ,4 % Afghanistan 17,0 % Eritrea 13,3 % Somalia 9,9 % Guinea 7,8 % Syrien, Arab. Republik 27,6 % sonstige

26 Einige Staatsangehörigkeiten fallen durch den hohen Anteil von Schutzsuchenden einer bestimmten ethnischen oder religiösen Gruppe auf. Insoweit spiegeln sich auch in einer Betrachtung der Asylerstanträge nach diesem Kriterium insbesondere die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in diesen Staaten wider. Syrische Antragstellende nach Ethnie im Jahr 2017 Abbildung I - 11: Syrische Antragstellende nach Ethnie im Jahr 2017 Gesamtzahl der Asylerstanträge: ,6 % Araber 36,3 % Kurden 5,6 % Unbekannt 0,4 % Palästinenser 1,1 % sonstige Afghanische Antragstellende nach Ethnie im Jahr 2017 Abbildung I - 12: Afghanische Antragstellende nach Ethnie im Jahr 2017 Gesamtzahl der Asylerstanträge: ,6 % Tadschiken 27,4 % Hazara 15,6 % Pashtunen 7,1 % Unbekannt 5,3 % sonstige

27 Religionszugehörigkeit der Antragstellenden im Jahr 2017 Abbildung I - 13: Asylerstanträge im Jahr 2017 nach Religionszugehörigkeit Gesamtzahl der Asylerstanträge: ,9 % Islam 20,6 % Christentum 6,7 % Jesiden 2,2 % Konfessionslos 0,9 % Hinduismus 3,7 % sonstige/unbekannt Tabelle I - 7: Zehn zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2017 insgesamt Staatsangehörigkeit Syrien, Arab. Rep. davon Islam davon Christentum Religionszugehörigkeiten davon Jesiden davon konfessionslos davon Hinduismus davon sonstige ,1 % ,3 % ,6 % 361 0,7 % 0 0,0 % ,2 % Irak ,2 % 788 3,6 % ,0 % 432 2,0 % 0 0,0 % 715 3,3 % Afghanistan ,0 % 428 2,6 % 1 0,0 % 200 1,2 % 134 0,8 % 544 3,3 % Eritrea ,2 % ,0 % 0 0,0 % 2 0,0 % 0 0,0 % 277 2,7 % Iran, Islam. Rep ,8 % ,7 % 2 0,0 % ,3 % 4 0,0 % 357 4,1 % Türkei ,7 % 57 0,7 % 117 1,5 % 175 2,2 % 0 0,0 % 158 2,0 % Nigeria ,2 % ,9 % 0 0,0 % 24 0,3 % 0 0,0 % 120 1,5 % Somalia ,7 % 13 0,2 % 0 0,0 % 6 0,1 % 0 0,0 % 274 4,0 % Russische Föderation ,5 % ,2 % 167 3,4 % 60 1,2 % 0 0,0 % 82 1,7 % Ungeklärt ,6 % 375 9,2 % 173 4,3 % 40 1,0 % 8 0,2 % 151 3,7 % Summe Top-Ten ,3 % ,7 % ,2 % ,8 % 146 0,1 % ,8 % sonstige ,8 % ,2 % 578 1,0 % ,1 % ,5 % ,4 % Insgesamt ,9 % ,6 % ,7 % ,2 % ,9 % ,7 %

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29 Asylzugangszahlen der letzten fünf Jahre im internationalen Vergleich

30 Tabelle I - 8: Asylbewerberzugänge im internationalen Vergleich von 2013 bis 2017 Staaten Europäische Union (EU-28) Veränderung 2017 zu 2016 Belgien ,2% Bulgarien ,0% Dänemark ,8% Deutschland ,1% Estland ,6% Finnland ,8% Frankreich ,9% Griechenland ,8% Irland ,5% Italien ,8% Kroatien ,2% Lettland ,4% Litauen ,1% Luxemburg ,7% Malta ,7% Niederlande ,1% Österreich ,5% Polen ,9% Portugal ,5% Rumänien ,1% Schweden ,6% Slowakei ,8% Slowenien ,6% Spanien ,6% Tschechische Republik ,0% Ungarn ,5% Vereinigtes Königreich ,1% Zypern ,5% Summe EU ,0% Sonstige Staaten Island ,6% Liechtenstein ,5% Norwegen ,1% Schweiz ,5% Australien ,8% Kanada ,8% Neuseeland ,0% Vereinigte Staaten* ,9% * nur Hauptantragsteller Quellen: IGC (Australien, Kanada, Neuseeland, USA), Eurostat (EU-28, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Abfragestand:

31 Internationale Asylzugangszahlen in ausgewählten europäischen Staaten im Jahr 2017 Abbildung I - 14: Internationale Asylzugangszahlen in ausgewählten europäischen Staaten im Jahr 2017 Deutschland (1) Italien (2) Frankreich (3) Griechenland (4) Vereinigtes Königreich (5) Spanien (6) Schweden (7) Österreich (8) Belgien (9) Niederlande (10) Schweiz (11) Polen (12) Finnland (13) Rumänien (14) Zypern (15) Bulgarien (16) Norwegen (17) Ungarn (18) Dänemark (19) Irland (20) Luxemburg (21) Malta (22) Portugal (23) Slowenien (24) Tschechische Republik (25) Island (26) Kroatien (27) Litauen (28) Lettland (29) Estland (30) Slowakei (31) Liechtenstein (32) Quelle: Eurostat Abfragestand:

32 Europäischer Vergleich Asylzugänge pro Einwohner im Jahr 2017 Karte I - 3: Europäischer Vergleich Internationale Asylzugänge in europäischen Staaten in absoluten Zahlen und pro Einwohner im Jahr 2017

33 Asylanträge in der Europäischen Union nach Staatsangehörigkeiten Tabelle I - 9: Asylanträge in der Europäischen Union nach Staatsangehörigkeiten in den Jahren 2016 und 2017 Rang Staatsangehörigkeit Veränderung 2016/ Syrien ,0% 2 Irak ,2% 3 Afghanistan ,3% 4 Nigeria ,1% 5 Pakistan ,2% 6 Albanien ,2% 7 Eritrea ,1% 8 Bangladesch ,8% 9 Iran ,4% 10 Guinea ,1% Quelle: Eurostat Abfragestand: Tabelle I - 10: Top 5 Zielländer syrischer Staatsangehöriger in den Jahren 2016 und 2017 Rang Zielland Veränderung 1 Deutschland ,2% 2 Griechenland ,6% 3 Österreich ,2% 4 Schweden ,1% 5 Frankreich ,3% Quelle: Eurostat Abfragestand: Tabelle I - 11: Top 5 Zielländer irakischer Staatsangehöriger in den Jahren 2016 und 2017 Rang Zielland Veränderung 1 Deutschland ,7% 2 Griechenland ,8% 3 Vereinigtes Königreich ,6% 4 Rumänien ,9% 5 Frankreich ,2% Quelle: Eurostat Abfragestand:

34 Tabelle I - 12: Top 5 Zielländer afghanischer Staatsangehöriger in den Jahren 2016 und 2017 Rang Zielland Veränderung 1 Deutschland ,7% 2 Griechenland ,1% 3 Frankreich ,9% 4 Österreich ,0% 5 Vereinigtes Königreich ,3% Quelle: Eurostat Abfragestand: Tabelle I - 13: Top 5 Zielländer nigerianischer Staatsangehöriger in den Jahren 2016 und 2017 Rang Zielland Veränderung 1 Italien ,9% 2 Deutschland ,0% 3 Frankreich ,2% 4 Vereinigtes Königreich ,3% 5 Österreich ,3% Quelle: Eurostat Abfragestand: Tabelle I - 14: Top 5 Zielländer pakistanischer Staatsangehöriger in den Jahren 2016 und 2017 Rang Zielland Veränderung 1 Italien ,8% 2 Griechenland ,1% 3 Deutschland ,7% 4 Vereinigtes Königreich ,7% 5 Frankreich ,9% Quelle: Eurostat Abfragestand: Tabelle I - 15: Top 5 Zielländer albanischer Staatsangehöriger in den Jahren 2016 und 2017 Rang Zielland Veränderung 1 Frankreich ,9% 2 Deutschland ,7% 3 Griechenland ,9% 4 Vereinigtes Königreich ,7% 5 Belgien ,0% Quelle: Eurostat Abfragestand:

35 Entscheidungen über Asylanträge im internationalen Vergleich Tabelle I - 16: Entscheidungen über Asylanträge im internationalen Vergleich im Jahr 2017 Land insgesamt darunter Gewährung von Flüchtlingsschutz nach GFK Entscheidungen darunter Gewährung von subsidiärem Schutz darunter Gewährung von humanitärem Schutz absolut in % absolut in % absolut in % Belgien ,1% ,2% k.a. k.a. Bulgarien ,9% ,9% k.a. k.a. Dänemark ,6% ,2% 45 0,7% Deutschland ,6% ,7% ,6% Estland ,3% 45 29,0% 0 0,0% Finnland ,4% 650 9,0% 380 5,3% Frankreich ,1% ,2% k.a. k.a. Griechenland ,4% ,2% 0 0,0% Irland ,5% 45 5,6% 70 8,7% Italien ,5% ,2% ,9% Kroatien ,3% 30 6,3% 0 0,0% Lettland ,7% ,3% k.a. k.a. Litauen ,3% 15 4,1% 0 0,0% Luxemburg ,1% 40 2,3% k.a. k.a. Malta ,9% ,7% 10 0,9% Niederlande ,0% ,9% 645 4,0% Österreich ,9% ,6% 470 0,8% Polen ,3% ,5% 20 1,0% Portugal ,6% ,8% k.a. k.a. Rumänien ,9% ,4% 0 0,0% Schweden ,8% ,1% ,9% Slowakei ,0% 20 22,2% 40 44,4% Slowenien ,3% 15 6,3% k.a. k.a. Spanien ,5% ,6% 0 0,0% Tschechische Republik ,1% 115 9,7% 5 0,4% Ungarn ,5% ,6% 75 1,8% Vereinigtes Königreich ,8% 250 0,9% 840 3,0% Zypern ,0% ,6% 0 0,0% Summe EU ,8% ,2% ,5% Island ,0% 20 5,1% 5 1,3% Liechtenstein ,5% 5 12,5% 0 0,0% Norwegen ,9% 150 2,2% ,6% Schweiz ,4% ,6% ,9% Quelle: Eurostat Abfragestand:

36 Deutschland Italien Frankreich Griechenland Vereinigtes Königreich Spanien Schweden Österreich Belgien Niederlande Summe EU Abbildung I - 15: Schutzquoten in den zehn zugangsstärksten europäischen Staaten im Jahr ,0% 90,0% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Flüchtlingsschutz subsidiärer Schutz humanitärer Schutz Quelle: Eurostat Abfragestand:

37 Asylentscheidungen in der Europäischen Union nach Staatsangehörigkeiten Abbildung I - 16: Entscheidungen nach Staatsangehörigkeiten im Jahr 2017 Gesamtzahl der Entscheidungen: ,5 % Afghanistan 15,2 % Syrien, Arab. Republik 10,2 % Irak 4,2 % Nigeria 4,2 % Iran 4,1 % Pakistan 3,0 % Albanien 2,8 % Eritrea 2,6 % Somalia 2,2 % Russische Föderation 33,0 % sonstige Quelle: Eurostat Abfragestand: Tabelle I - 17: Positive Entscheidungen zu ausgewählten Staatsangehörigkeiten in EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2017 Staatsangehörigkeit Mitgliedstaat insgesamt darunter Flüchtlingsschutz Entscheidungen darunter subsidiärer Schutz darunter humanitärer Schutz Afghanistan Deutschland ,3% ,3% ,0% Schweden ,3% ,3% 615 2,4% Österreich ,5% ,5% 85 0,5% Frankreich ,0% ,1% k.a. k.a. Syrien Deutschland ,5% ,2% 530 0,6% Österreich ,1% ,8% 0 0,0% Schweden ,2% ,8% 40 0,5% Griechenland ,4% 0 0,0% 0 0,0% Irak Deutschland ,0% ,4% ,6% Schweden ,9% ,9% 105 1,1% Österreich ,6% ,1% 5 0,1% Finnland ,1% 200 5,7% 115 3,3% Belgien ,5% 180 6,5% k.a. k.a. Quelle: Eurostat Abfragestand:

38 Im Dublin-Verfahren wird bestimmt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Ziel des Verfahrens Rechtsgrundlage Verfahrensablauf

39 EURODAC VIS

40 Aufnahme-/Wiederaufnahmeersuchen an und aus den Mitgliedstaaten im Jahr 2017 Abbildung I - 17: Aufnahme-/Wiederaufnahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten im Jahr Jan 2017 Feb 2017 Mrz 2017 Apr 2017 Mai 2017 Jun 2017 Jul 2017 Aug 2017 Sep 2017 Okt 2017 Nov 2017 Dez 2017 Gesuche ohne EURODAC-Treffer Gesuche mit EURODAC-Treffer Angaben in Personen

41 Abbildung I - 18: Aufnahme-/Wiederaufnahmeersuchen von den Mitgliedstaaten an Deutschland im Jahr Jan 2017 Feb 2017 Mrz Apr 2017 Mai 2017 Jun Jul 2017 Aug 2017 Sep 2017 Okt 2017 Nov Dez 2017 Gesuche ohne EURODAC-Treffer Gesuche mit EURODAC-Treffer Angaben in Personen

42 Karte I - 4: Ersuchen von und an Deutschland in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2017

43 Überstellungen von und an Deutschland in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten 2017 Abbildung I - 19: Überstellungen von und an Deutschland in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2017 Österreich Belgien Bulgarien Schweiz Zypern Tschechische Republik Dänemark Spanien Finnland Frankreich Griechenland Kroatien Ungarn Island Norwegen Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Vereinigtes Königreich Italien 77 Litauen Luxemburg Lettland 29 1 Niederlande Überstellungen an die Mitgliedstaaten Überstellungen an Deutschland Angaben in Personen

44 Entwicklung der Dublin-Verfahren von 2008 bis 2017 Tabelle I - 18: Relation der Dublin-Verfahren zur Gesamtzahl der Asylverfahren in Deutschland von 2008 bis 2017 Jahr Asylerstanträge in Deutschland Von Deutschland gestellte Ersuchen absoluter Wert prozentualer Anteil ,8 % ,0 % ,8 % ,8 % ,8 % ,2 % ,3 % ,2 % ,7 % ,4 %

45 Tabelle I - 19: Aufnahme-/Wiederaufnahmeersuchen nach den Dublin-Verordnungen und nach dem Dubliner Übereinkommen von 2008 bis 2017 Jahr Ersuchen an die Mitgliedstaaten gestellt Ablehnungen Zustimmungen Überstellungen Jahr Ersuchen an Deutschland gestellt Ablehnungen Zustimmungen Überstellungen

46 Rechtliche Voraussetzungen Erläuterung: Rechtsgrundlagen für die Asylentscheidungen sind:

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48 Entscheidungen und Entscheidungsquoten der letzten zehn Jahre

49 Tabelle I - 20: Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit 2008 in Jahreszeiträumen (Erst- und Folgeanträge) Jahr insgesamt davon Rechtsstellung als Flüchtling ( 3 Abs. 1 AsylG, Art. 16 a GG) darunter Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16 a GG und Familienasyl) Entscheidungen Sachentscheidung davon Gewährung von subsidiärem Schutz gem. 4 Abs. 1 AsylG davon Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG davon Ablehnungen (unbegründet / offensichtlich unbegründet) Formelle Entscheidung ,0 % 233 1,1 % 126 0,6 % 436 2,1 % ,5 % ,8 % ,2 % 452 1,6 % 395 1,4 % ,2 % ,4 % ,8 % ,0 % 643 1,3 % 548 1,1 % ,4 % ,6 % ,9 % ,4 % 652 1,5 % 666 1,5 % ,4 % ,7 % ,0 % ,2 % 740 1,2 % ,3 % ,3 % ,7 % ,6 % ,5 % 919 1,1 % ,7 % ,7 % ,5 % ,7 % ,8 % ,8 % ,0 % ,6 % ,4 % ,2 % ,5 % ,7 % ,6 % ,7 % ,4 % ,8 % ,8 % ,3 % ,1 % ,5 % ,0 % ,6 % ,5 % ,7 % ,3 % ,6 % ,5 % ,1 % Abbildung I - 20: Quoten der einzelnen Entscheidungsarten von 2008 bis ,0 % 90,0 % 80,0 % 70,0 % 60,0 % 50,0 % 40,0 % 30,0 % 20,0 % 10,0 % 0,0 % Quote Rechtsstellung als Flüchtling Quote 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG Quote formelle Entscheidungen Quote 4 Abs. 1 AsylG Ablehnungsquote Angaben in Prozent

50 Abbildung I - 21: Quoten der einzelnen Entscheidungsarten im Jahr 2017 Gesamtzahl der Entscheidungen: ,5 % ( ) Rechtsstellung als Flüchtling 16,3 % (98.074) subsidiärer Schutz gem. 4 Abs. 1 AsylG 6,6 % (39.659) Abschiebungsverbot gem. 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG 38,5 % ( ) Ablehnungen 18,1 % ( ) formelle Entscheidungen Entwicklung der Schutzquote Jahr Gesamtschutzquote ,7 % ,8 % ,6 % ,3 % ,7 % ,9 % ,5 % ,8 % ,4 % ,4 %

51

52 Entscheidungsquoten nach Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 Tabelle I - 21: Entscheidungsquoten nach Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 insgesamt Staatsangehörigkeit Syrien, Arab. Rep. davon Rechtsstellung als Flüchtling ( 3 Abs. 1 AsylG, Art. 16 a GG) darunter Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16 a GG u. Familienasyl) Entscheidungen über Asylanträge Sachentscheidungen davon Gewährung von subsidiärem Schutz gem. 4 Abs. 1 AsylG davon Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG davon Ablehnungen (unbegründet / offensichtlich unbegründet) formelle Entscheidungen ,0 % 739 0,7 % ,0 % 534 0,5 % 133 0,1 % ,3 % Irak ,9 % 334 0,5 % ,9 % ,3 % ,9 % ,9 % Afghanistan ,5 % 100 0,1 % ,0 % ,8 % ,1 % ,6 % Eritrea ,1 % 665 3,0 % ,5 % 728 3,3 % 455 2,1 % ,0 % Iran, Islam. Rep ,2 % 545 1,8 % 652 2,1 % 349 1,1 % ,2 % ,4 % Türkei ,1 % 969 7,7 % 141 1,1 % 111 0,9 % ,4 % ,5 % Nigeria ,8 % 36 0,2 % 275 1,2 % ,3 % ,2 % ,5 % Somalia ,2 % 19 0,1 % ,1 % ,6 % ,5 % ,6 % Russische Föderation ,5 % 184 1,1 % 438 2,5 % 371 2,1 % ,3 % ,6 % Ungeklärt ,2 % 64 0,6 % ,9 % 388 3,4 % ,4 % ,0 % Summe Top-Ten ,1 % ,9 % ,9 % ,2 % ,8 % ,9 % sonstige ,2 % 704 0,4 % ,9 % ,7 % ,8 % ,4 % Insgesamt ,5 % ,7 % ,3 % ,6 % ,5 % ,1 %

53 Entscheidungsquoten ausgewählter Staatsangehörigkeiten Abbildung I - 22: Entscheidungen über Asylanträge syrischer Staatsangehöriger im Jahr 2017 Gesamtzahl der Entscheidungen: Schutzquote: 91,5 % 35,0 % Rechtsstellung als Flüchtling 56,0 % subsidiärer Schutz gem. 4 Abs. 1 AsylG 0,5 % Abschiebungsverbot gem. 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG 0,1 % Ablehnungen 8,3 % formelle Entscheidungen Abbildung I - 23: Entscheidungen über Asylanträge irakischer Staatsangehöriger im Jahr 2017 Gesamtzahl der Entscheidungen: Schutzquote: 56,1 % 33,9 % Rechtsstellung als Flüchtling 19,9 % subsidiärer Schutz gem. 4 Abs. 1 AsylG 2,3 % Abschiebungsverbot gem. 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG 30,9 % Ablehnungen 12,9 % formelle Entscheidungen Abbildung I - 24: Entscheidungen über Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger im Jahr 2017 Gesamtzahl der Entscheidungen: Schutzquote: 44,3 % 15,5 % Rechtsstellung als Flüchtling 6,0 % subsidiärer Schutz gem. 4 Abs. 1 AsylG 22,8 % Abschiebungsverbot gem. 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG 49,1 % Ablehnungen 6,6 % formelle Entscheidungen

54 Nichtstaatliche Verfolgung Tabelle I - 22: Gewährung von Flüchtlingsschutz aufgrund nichtstaatlicher/staatlicher Verfolgung im Jahr 2017 Staatsangehörigkeit Anerkennung als Flüchtling gem. 3 Abs. 1 AsylG (ohne Familienflüchtlingsschutz) insgesamt davon aufgrund nichtstaatlicher Verfolgung davon aufgrund staatlicher Verfolgung davon keine Prüfung erfolgt/ sonstige Irak Syrien, Arab. Republik Afghanistan Iran, Islam. Republik Eritrea Somalia Türkei Ungeklärt Nigeria Staatenlos Summe Top-Ten sonstige Insgesamt

55 Geschlechtsspezifische Verfolgung Tabelle I - 23: Gewährung von Flüchtlingsschutz aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung im Jahr 2017 Staatsangehörigkeit Anerkennung als Flüchtling aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung gem. 3 b Abs. 1 Nr. 4 AsylG (ohne Familienflüchtlingsschutz) insgesamt davon aufgrund nichtstaatlicher Verfolgung davon aufgrund staatlicher Verfolgung davon keine Prüfung erfolgt/ sonstige Afghanistan Irak Syrien, Arab. Republik Somalia Iran, Islam. Republik Eritrea Nigeria Ungeklärt Guinea Äthiopien Summe Top-Ten sonstige Insgesamt

56 Tabelle I - 24: Flughafenverfahren gemäß 18 a AsylG Jahr Einreise gestattet gem. 18 a Abs. 6 Ziffer 1 AsylG Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen nach Antragstellung davon anerkannt davon offensichtlich unbegründet abgelehnt davon eingestellt eingelegt Rechtsmittel bei Verwaltungsgericht Aktenanlagen insgesamt stattgegeben * abgelehnt *

57 bis 6 Monate von 7 bis 12 Monate von 13 bis 18 Monate von 19 bis 24 Monate von 25 bis 30 Monate von 31 bis 36 Monate von 37 bis 42 Monate von 43 bis 48 Monate mehr als 48 Monate Abbildung I - 25: Gesamtverfahrensdauer der im Jahr 2017 beim Bundesamt oder bei Gerichten unanfechtbar abgeschlossenen Fälle (Erst- und Folgeanträge) 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Angaben in Prozent Abfragestand:

58 Abhängig von den Zugangs- und den Entscheidungszahlen ist die Zahl der jeweils beim Bundesamt noch anhängigen Asylverfahren. Die Anhängigkeit eines Asylverfahrens endet mit der Zustellung der Entscheidung an die Asylantragstellenden. Abbildung I - 26: Entwicklung der anhängigen Asylverfahren seit Erstanträge Folgeanträge Angaben in Personen

59 Das Bundesamt entscheidet über eine Asylanerkennung, über eine Anerkennung als Flüchtling, über die Gewährung von subsidiärem Schutz und über die Feststellung von Abschiebungsverboten. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes, die eine dieser Schutzgewährungen ablehnt, steht den Antragstellenden der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Klagequoten Tabelle I - 25: Asylentscheidungen seit 2013 und Klagequoten Jahr Entscheidungen über Asylanträge insgesamt davon beklagt darunter ablehnend davon beklagt ,2 % ,0 % ,2 % ,8 % ,1 % ,9 % ,8 % ,2 % ,8 % ,4 % Tabelle I - 26: Asylentscheidungen nach Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 und Klagequoten Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit 5 entscheidungsstärkste Staatsangehörigkeiten insgesamt davon beklagt Entscheidungen über Asylanträge davon begünstigende Entscheidungen davon beklagt davon ablehnende Entscheidungen davon beklagt Afghanistan ,1 % ,4 % ,3 % Syrien, Arab. Republik ,6 % ,1 % ,6 % Irak ,3 % ,9 % ,9 % Iran, Islam. Republik ,3 % ,4 % ,2 % Nigeria ,3 % ,7 % ,1 % Insgesamt ,8 % ,9 % ,4 %

60 Gerichtsentscheidungen Gerichtsentscheidungen zu beklagten Erst- und Folgeantragsentscheidungen Tabelle I - 27: Entscheidungen in Asylgerichtsverfahren (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2017 Aufschlüsselung nach Rechtsmittel absoluter Wert Entscheidungen über Asylerst- und Asylfolgeanträge insgesamt davon Entscheidungen über Erstanträge %-Anteil in Relation zur Gesamt- entscheidungszahl absoluter Wert davon Entscheidungen über Folgeanträge absoluter Wert %-Anteil in Relation zur jew. Rechtsmittelgesamtzahl %-Anteil in Relation zur jew. Rechtsmittelgesamtzahl erstinstanzliche Urteile ,6 % ,8 % ,2 % Anträge auf Zulassung der Berufung ,4 % ,0 % 410 4,0 % Urteile in Berufungsverfahren ,9 % ,0 % 43 3,0 % Entscheidungen in Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren 161 0,1 % ,4 % 9 5,6 % Urteile in Revisionsverfahren 12 0,0 % 9 75,0 % 3 25,0 % Insgesamt ,0 % ,1 % ,9 %

61 Tabelle I - 28: Erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren (Erst- und Folgeverfahren) nach Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 insgesamt Staatsangehörigkeit Syrien, Arab. Republik Gerichtsentscheidungen in Klageverfahren über Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) davon Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16 a GG und Familienasyl) davon Anerkennungen als Flüchtling gem. 3 Abs. 1 AsylG davon Gewährung von subsidiärem Schutz gem. 4 Abs. 1 AsylG davon Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG davon Ablehnungen (unbegründet/ offensichtlich unbegründet) davon formelle Entscheidungen ,1 % ,2 % 141 0,4 % 335 0,8 % ,1 % ,4 % Afghanistan ,0 % ,2 % ,3 % ,7 % ,6 % ,1 % Irak ,0 % 499 5,0 % 196 1,9 % 235 2,3 % ,8 % ,0 % Russische Föderation ,0 % 68 1,0 % 58 0,8 % 74 1,0 % ,6 % ,5 % Pakistan ,0 % 589 9,2 % 17 0,3 % 46 0,7 % ,3 % ,5 % Albanien ,0 % 1 0,0 % 28 0,5 % 81 1,4 % ,9 % ,2 % Kosovo ,0 % 3 0,1 % 7 0,2 % 115 2,5 % ,8 % ,4 % Serbien ,0 % 6 0,1 % 0 0,0 % 45 1,0 % ,2 % ,6 % Mazedonien ,0 % 4 0,1 % 1 0,0 % 34 0,9 % ,4 % ,5 % Eritrea ,0 % 250 7,9 % 25 0,8 % 19 0,6 % ,3 % ,4 % Summe ,0 % ,1 % ,6 % ,7 % ,5 % ,0 % sonstige ,1 % ,5 % 421 1,0 % 626 1,5 % ,1 % ,8 % Insgesamt ,1 % ,2 % ,4 % ,5 % ,3 % ,5 %

62 Anhängige Gerichtsverfahren Tabelle I - 29: Anhängige Gerichtsverfahren seit dem Jahr 2008 Zeitpunkt Rechtshängige Gerichtsverfahren

63 Anhängige Gerichtsverfahren zu beklagten Erst- und Folgeantragsentscheidungen Abbildung I - 27: Entwicklung der anhängigen Gerichtsverfahren zu Erst- und Folgeverfahren seit dem Jahr Erstanträge Folgeanträge Angaben in Personen

64 Widerruf Rücknahme

65 Abbildung I - 28: Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren von 2008 bis Widerruf / Rücknahme Art. 16 a GG Widerruf / Rücknahme 3 Abs. 1 AsylG Widerruf / Rücknahme 4 Abs. 1 AsylG* Widerruf / Rücknahme 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG* kein Widerruf / keine Rücknahme Angaben in Personen * Eine Unterscheidung zwischen Widerruf/Rücknahme der Gewährung des subsidiären Schutzes und Widerruf/Rücknahme der Feststellung von Abschiebungsverboten erfolgt erst seit Tabelle I - 30: Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren nach Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 Staatsangehörigkeit Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren insgesamt Widerruf / Rücknahme Art. 16 a GG Widerruf / Rücknahme 3 Abs. 1 AsylG Widerruf / Rücknahme 4 Abs. 1 AsylG Widerruf / Rücknahme 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG kein Widerruf / keine Rücknahme Syrien, Arab. Republik Irak Afghanistan Türkei Russische Föderation Summe sonstige Insgesamt

66 Empfang von Regelleistungen von 2000 bis 2017 Abbildung I - 29: Empfang von Regelleistungen nach dem AsylbLG von 2000 bis Angaben in Personen Quelle: Statistisches Bundesamt

67 Nettoausgaben im Rahmen des AsylbLG von 2000 bis 2017 Abbildung I - 30: Nettoausgaben im Rahmen des AsylbLG von 2000 bis Angaben in Euro Quelle: Statistisches Bundesamt

68 Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am wurde die Zuständigkeit für das Ausländerzentralregister dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übertragen. Im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters werden grundsätzlich alle ausländischen Personen, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, erfasst. Daher stammen zahlreiche statistische Strukturdaten zu ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland aus dem Ausländerzentralregister.

69 Tabelle I - 31: Aufhältige Asylantragstellende am Staatsangehörigkeit absoluter Wert Gesamtergebnis prozentualer Wert Afghanistan ,8% Syrien, Arab. Republik ,7% Irak ,4% Russische Föderation ,4% Nigeria ,3% Abbildung I - 31: Aufhältige Asylantragstellende am Gesamtzahl: Personen 21,8 % Afghanistan 15,7 % Syrien, Arab. Rep. 10,4 % Irak 4,4 % Russ. Föderation 4,3 % Nigeria 43,4 % sonstige Tabelle I - 32: Aufhältige Asylberechtigte nach Art. 16 a GG am Staatsangehörigkeit absoluter Wert Gesamtergebnis prozentualer Wert Türkei ,8% Syrien, Arab. Republik ,1% Iran, Islam. Republik ,8% Afghanistan ,3% Irak ,2% Abbildung I - 32: Aufhältige Asylberechtigte nach Art. 16 a GG am Gesamtzahl: Personen 26,8 % Türkei 16,1 % Syrien, Arab. Rep. 13,8 % Iran, Islam. Rep. 5,3 % Afghanistan 5,2 % Irak 32,8 % sonstige Tabelle I - 33: Aufhältige anerkannte Flüchtlinge gem. 3 Abs. 1 AsylG am Staatsangehörigkeit absoluter Wert Gesamtergebnis prozentualer Wert Syrien, Arab. Republik ,1% Irak ,7% Afghanistan ,7% Eritrea ,0% Iran, Islam. Republik ,0% Abbildung I - 33: Aufhältige anerkannte Flüchtlinge gem. 3 Abs. 1 AsylG am Gesamtzahl: Personen 54,1 % Syrien, Arab. Rep. 16,7 % Irak Stand: Quelle: Ausländerzentralregister 6,7 % Afghanistan 6,0 % Eritrea 5,0 % Iran, Islam. Rep. 11,5 % sonstige

70 EU-Resettlementprogramm Tabelle I - 34: Aufnahmen von Resettlementflüchtlingen im Resettlementprogramm 2016/ Aufnahmen davon aus Türkei davon aus Libanon Aufnahmen 385 davon aus Ägypten 363 davon aus Libanon 22 Insgesamt Angaben in Personen

71 EU-Relocationprogramm Humanitäre Aufnahme von syrischen Schutzbedürftigen aus der Türkei 2017 Tabelle I - 35: Erfolgte Einreisen von Relocation-Schutzsuchenden in den Jahren Jahr insgesamt Griechenland Italien Insgesamt

72 Zur Förderung der freiwilligen Rückkehr bestehen zwei Programme: REAG und GARP. Bei diesen handelt es sich um zwei zusammengefasste Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Asylantragstellenden und Asylberechtigten, die jeweils zur Hälfte vom Bund und von dem jeweiligen Bundesland, in dem sich der Rückkehrwillige aufhält, finanziert werden. Personen in Prozent Zeitraum ,5% bis zu einem Jahr ,4% zwischen einem und drei Jahre ,5% zwischen drei und fünf Jahre 482 1,6% länger als fünf Jahre ,0% Quelle: IOM, eigene Berechnungen Stand: Staatsangehörigkeit Personen in Prozent Albanien ,5% Mazedonien ,0% Serbien ,9% Quelle: IOM, eigene Berechnungen Stand:

73 Abbildung I - 34: Rückkehrförderung im Jahr 2017 nach Staatsangehörigkeit Gesamtzahl: Personen 23,5 % (6.950) Albanien 10,0 % (2.948) Mazedonien 9,9 % (2.933) Serbien 9,7 % (2.859) Irak 5,6 % (1.649) Russ. Föderation 4,9 % (1.449) Kosovo 36,4 % (10.734) sonstige Quelle: IOM, eigene Berechnungen Stand:

74 In diesem Kapitel wird das Migrationsgeschehen auf der Basis der Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) dargestellt. Das AZR kann neben der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes (siehe dazu Migrationsbericht 2015) als weitere Datenquelle zur Betrachtung des Migrationsgeschehens in Deutschland herangezogen werden. Im AZR werden im Gegensatz zur Wanderungsstatistik die rechtlichen Grundlagen für die Einreise und den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen (Aufenthaltszwecke) nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfasst. 1 Eine Differenzierung nach Aufenthaltszwecken ist nur bei Drittstaatsangehörigen möglich. Allerdings gilt dies nicht für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und -bürgern, deren Aufenthaltsrecht in der Regel nicht durch das Aufenthaltsgesetz, sondern durch das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt ist.

75 Wanderungen insgesamt Tabelle II - 1: Zuzüge und Fortzüge von ausländischen Staatsangehörigen von 2008 bis 2017 Jahr Zuzüge Fortzüge Wanderungssaldo Quelle: Ausländerzentralregister

76 Abbildung II - 1: Zuzüge und Fortzüge von ausländischen Staatsangehörigen von 2008 bis Wanderungssaldo Zuzüge Fortzüge Angaben in Personen Quelle: Ausländerzentralregister

77 Wanderungen nach Staatsangehörigkeit Tabelle II - 2: Zuzüge und Fortzüge nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten in den Jahren 2016 und 2017 Staatsangehörigkeit Zuzüge Fortzüge Wanderungssaldo Rumänien Polen Syrien, Arab. Republik Bulgarien Kroatien Italien Ungarn Türkei Indien Irak China Griechenland Serbien* Bosnien und Herzegowina Vereinigte Staaten Russische Föderation Kosovo Spanien Mazedonien Albanien Frankreich Iran, Islam. Republik Ukraine Afghanistan Vereinigtes Königreich sonstige Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

78 Abbildung II - 2: Zuzüge nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2017 Gesamtzahl: Personen 15,2 % Rumänien 10,0 % Polen 6,0 % Syrien, Arab. Republik 5,7 % Bulgarien 4,3 % Kroatien 3,7 % Italien 3,4 % Ungarn 2,4 % Türkei 2,3 % Indien 2,2 % Irak 44,8 % sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister

79 Abbildung II - 3: Fortzüge nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2017 Gesamtzahl: Personen 15,7 % Rumänien 12,1 % Polen 5,4 % Bulgarien 4,2 % Ungarn 4,2 % Italien 2,7 % Kroatien 2,5 % Albanien 2,5 % Türkei 2,4 % Serbien (inkl. ehem. Serbien und Montenegro) 2,3 % China 46,0 % sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister Abbildung II - 4: Zuzüge und Fortzüge nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2017 Rumänien Polen Syrien, Arab. Republik Bulgarien Kroatien Italien Ungarn Türkei Indien Irak China Griechenland Serbien (inkl. ehem. Serbien und Montenegro) Bosnien und Herzegowina Vereinigte Staaten Zuzüge Fortzüge Angaben in Personen Quelle: Ausländerzentralregister

80 Wanderungen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern 2 Deutsche Staatsangehörige werden dabei nicht berücksichtigt. Tabelle II - 3: Zuzüge und Fortzüge von Unionsbürgerinnen und -bürgern in den Jahren 2016 und 2017 Staatsangehörigkeit Zuzüge Fortzüge Veränderung 2016/2017 in % Zuzüge Fortzüge Rumänien ,9 % +14,9 % Polen ,1 % +6,5 % Bulgarien ,1 % +8,4 % Kroatien ,7 % +15,5 % Italien ,7 % +12,2 % Ungarn ,4 % +7,9 % Griechenland ,5 % +11,4 % Spanien ,0 % +5,4 % Frankreich ,5 % +22,5 % Vereinigtes Königreich ,9 % +14,3 % Slowakische Republik ,0 % +9,2 % Österreich ,4 % +27,2 % Litauen ,0 % +9,0 % Niederlande ,4 % +6,8 % Tschechische Republik ,5 % +2,3 % Portugal ,0 % +13,8 % Lettland ,6 % +14,3 % Slowenien ,2 % +1,3 % Belgien ,8 % +25,5 % Luxemburg ,9 % +10,0 % Schweden ,9 % +14,4 % Irland ,0 % +4,0 % Finnland ,4 % +19,4 % Dänemark ,5 % +20,7 % Estland ,2 % +2,5 % Zypern ,1 % +46,7 % Malta ,9 % +15,1 % EU gesamt ,1 % +11,1 % alle Staatsangehörigkeiten ,8 % -3,0 % Quelle: Ausländerzentralregister

81 Abbildung II - 5: Zuzüge und Fortzüge von Unionsbürgerinnen und -bürgern im Jahr 2017 Rumänien Polen Bulgarien Kroatien Italien Ungarn Griechenland Spanien Frankreich Vereinigtes Königreich Slowakische Republik Österreich Litauen Niederlande Tschechische Republik Portugal Zuzüge Fortzüge Angaben in Personen Quelle: Ausländerzentralregister

82 Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken Tabelle II - 4: Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2017 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken und/oder Aufenthaltstiteln davon Studium davon Sprachkurs, Schulbesuch Aufenthaltserlaubnisse davon sonst. Ausbildung davon Erwerbstätigkeit* davon Humanitäre Gründe davon Familiäre Gründe davon sonst. Gründe Niederlassungserlaubnis** EU- Aufenthaltsrecht Staatsangehörigkeit Aufenthaltsgestattung Duldung *** Insgesamt Syrien Türkei Indien Irak China Serbien**** Bosnien und Herzegowina Vereinigte Staaten darunter weiblich Russische Föderation Kosovo Mazedonien Albanien Iran Ukraine Afghanistan Nigeria Pakistan Brasilien Eritrea Marokko Drittstaatsangehörige insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

83 Abbildung II - 6: Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2017 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken Gesamtzahl: Personen 8,2 % Studium 0,9 % Sprachkurs, Schulbesuch 0,7 % sonstige Ausbildung 11,2 % Erwerbstätigkeit 21,1 % familiäre Gründe 1,1 % Niederlassungserlaubnis 2,4 % EU-Aufenthaltsrecht 6,6 % humanitäre Gründe 11,4 % Aufenthaltsgestattung 3,8 % Duldung 32,6 % sonstige* Quelle: Ausländerzentralregister

84 Syrien, Arab. Republik Türkei Indien Irak China Serbien* Bosnien und Herzegowina Vereinigte Staaten Russische Föderation Kosovo Mazedonien Albanien Drittstaatsangehörige insgesamt Abbildung II - 7: Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2017 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken und ausgewählten Staatsangehörigkeiten 100% 90% 80% 18,4 36,6 32,3 25,8 38,3 39,9 30,4 38,4 34,0 36,3 70% 52,3 62,1 61,4 60% 50% 47,3 27,0 22,7 28,3 11,2 1,4 17,3 16,2 24,3 30,6 21,1 40% 30% 20% 10% 0% 11,7 17,1 5,4 21,4 7,8 5,6 4,0 23,7 16,6 30,1 15,2 13,0 2,9 32,9 11,5 6,8 1,2 27,0 1,7 36,9 3,1 25,8 6,1 21,1 17,3 2,9 9,7 6,7 3,7 29,7 1,1 9,3 10,2 6,8 9,7 20,7 14,6 1,3 2,4 15,1 6,6 11,2 1,6 8,2 Studium Erwerbstätigkeit Aufenthaltsgestattung und Duldung sonstige Sprachkurs, Schulbesuch und sonstige Ausbildung humanitäre Gründe familiäre Gründe Angaben in Prozent Quelle: Ausländerzentralregister

85 Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration)

86 Erwerbsmigration insgesamt Tabelle II - 5: Erwerbsmigration aus Drittstaaten von 2009 bis 2017 (Einreise im jeweiligen Berichtsjahr) Erwerbsmigration nach 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) 18 AufenthG (Beschäftigung allgemein, alte Regelung) Fachkräfte und Hochqualifizierte: 18 Abs. 4 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung) 19 AufenthG (Hochqualifizierte) 19 a AufenthG i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 2 (Blaue Karte EU) 19b Abs. 1 AufenthG (ICT-Karte)* 20 AufenthG (Forschende) 21 AufenthG (selbstständige Tätigkeit) eingereist im Jahr Fachkräfte insgesamt Erwerbsmigration insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

87 Erwerbsmigration nach 18 AufenthG Karte II - 1: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach 18 AufenthG im Jahr 2017 eingereiste Drittstaatsangehörige

88 Tabelle II - 6: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach 18 AufenthG in den Jahren von 2012 bis 2017 eingereiste Drittstaatsangehörige nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten und Geschlecht Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Frauenanteil Bosnien- Herzegowina darunter weiblich darunter weiblich darunter weiblich insgesamt Frauenanteil insgesamt Frauenanteil insgesamt ,0% ,6% ,5% Serbien* ,9% ,3% ,0% Kosovo ,1% ,4% ,6% Indien ,9% ,4% ,7% Vereinigte Staaten ,8% ,5% ,8% Mazedonien ,0% ,5% ,0% Albanien ,3% ,8% ,3% China ,5% ,5% ,1% Japan ,2% ,6% ,8% Türkei ,0% ,9% ,4% sonstige ,9% ,1% ,3% Insgesamt ,1% ,3% ,6% Frauenanteil Bosnien- Herzegowina darunter weiblich darunter weiblich darunter weiblich insgesamt Frauenanteil insgesamt Frauenanteil insgesamt ,3% ,6% ,0% Serbien* ,7% ,4% ,5% Kosovo ,8% ,6% ,1% Indien ,8% ,2% ,2% 2017 Vereinigte Staaten ,3% ,7% ,7% Mazedonien ,3% ,7% ,8% Albanien ,3% ,4% ,8% China ,1% ,9% ,1% Japan ,3% ,0% ,2% Türkei ,2% ,8% ,4% sonstige ,0% ,4% ,7% Insgesamt ,3% ,1% ,5% Quelle: Ausländerzentralregister

89 Tabelle II - 7: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach 18 AufenthG im Jahr 2017 eingereiste ausländische Personen nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit insgesamt Beschäftigung nach 18 AufenthG davon keine qualifizierte Beschäftigung ( 18 Abs. 3 AufenthG) davon qualifizierte Beschäftigung nach Rechtsverordnung ( 18 Abs. 4 S. 1 AufenthG) davon qualifizierte Beschäftigung im öffentlichen Interesse ( 18 Abs. 4 S. 2 AufenthG) Bosnien-Herzegowina ,7% ,1% 11 0,1% Serbien* ,6% ,2% 12 0,2% Kosovo ,5% ,4% 6 0,1% Indien ,4% ,8% 34 0,8% Vereinigte Staaten ,2% ,3% 19 0,5% Mazedonien ,1% ,6% 8 0,2% Albanien ,8% ,8% 9 0,4% China ,4% ,7% 16 0,8% Japan ,8% ,8% 6 0,3% Türkei ,2% ,6% 29 2,1% Ukraine ,6% ,3% 9 1,0% Kanada ,0% ,5% 12 1,5% Australien ,1% ,0% 7 0,9% Russische Föderation ,5% ,4% 15 2,0% Brasilien ,8% ,0% 24 3,2% sonstige ,5% ,9% 139 1,6% Insgesamt ,0% ,3% 356 0,7% Quelle: Ausländerzentralregister Abbildung II - 8: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach 18 AufenthG im Jahr 2017 eingereiste ausländische Personen nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: Personen 15,1 % Bosnien-Herzegowina 10,9 % Serbien (inkl. ehem. Serbien und Montenegro) 10,1 % Kosovo 8,3 % Indien 7,7 % Vereinigte Staaten 6,6 % Mazedonien 4,3 % Albanien 4,2 % China 3,7 % Japan 2,8 % Türkei 26,3 % sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister

90 Inhaber einer Blauen Karte EU 4 Die Gehaltsgrenzen sind in 2 Abs. 1 Nr. 2 a und in 2 Abs. 2 BeschV geregelt. Tabelle II - 8: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach 19 a AufenthG (Blaue Karte EU) eingereiste Drittstaatsangehörige nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 2013 bis 2017 Staatsangehörigkeit Indien China Russische Föderation Türkei Vereinigte Staaten sonstige Staatsangehörigkeiten Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

91 Tabelle II - 9: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach 19 a AufenthG (Blaue Karte EU) im Jahr 2017 eingereiste Drittstaatsangehörige nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit insgesamt Beschäftigung nach 19 a AufenthG davon Regelberufe nach 19 a AufenthG i. V. m. 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) BeschV davon Mangelberufe nach 19 a AufenthG i. V. m. 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b) oder 2 Abs. 2 BeschV Indien ,7% ,3% China ,0% ,0% Russische Föderation ,3% ,7% Türkei ,0% ,0% Vereinigte Staaten ,5% ,5% Ukraine ,5% ,5% Brasilien ,5% ,5% Ägypten ,3% ,7% Serbien* ,5% ,5% Iran, Islam. Republik ,2% ,8% sonstige Staatsangehörigkeiten ,4% ,6% Insgesamt ,3% ,7% Quelle: Ausländerzentralregister Abbildung II - 9: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach 19 a AufenthG (Blaue Karte EU) im Jahr 2017 eingereiste Personen nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: Personen 24,2 % Indien 8,4 % China 8,2 % Russische Föderation 6,9 % Türkei 5,5 % Vereinigte Staaten 5,1 % Ukraine 4,9 % Brasilien 3,5 % Ägypten 3,2 % Serbien (inkl. ehem. Serbien und Montenegro) 2,3 % Iran, Islam. Republik 27,8 % sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister

92 Hochqualifizierte Tabelle II - 10: Zugewanderte Hochqualifizierte, denen eine Niederlassungserlaubnis nach 19 AufenthG erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 2011 bis 2017 (erteilte Niederlassungserlaubnisse mit Einreise im gleichen Jahr) Staatsangehörigkeit eingereist im Jahr Vereinigte Staaten Indien sonstige Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

93 Forscherinnen und Forscher Tabelle II - 11: Zugewanderte Forschende, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 20 AufenthG erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten in den Jahren 2011 bis 2017 (erteilte Aufenthaltserlaubnisse mit Einreise im gleichen Jahr) Staatsangehörigkeit eingereist im Jahr insgesamt darunter weiblich China Vereinigte Staaten Indien Japan Türkei sonstige Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

94 Selbstständige Tabelle II - 12: Zugewanderte Selbstständige, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 21 AufenthG erteilt wurde, nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 2011 bis 2017 (erteilte Aufenthaltserlaubnisse mit Einreise im gleichen Jahr) darunter freiberuflich Staatsangehörigkeit eingereist im Jahr insgesamt darunter weiblich Vereinigte Staaten China Kanada Türkei Australien Iran, Islam. Rep Ukraine Russ. Föderation Japan Israel sonstige Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

95 Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug)

96 Tabelle II - 13: Familiennachzug in den Jahren von 2011 bis 2017 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit 2011 Familiennachzug im Jahr Veränderung 2016/2017 absolut in % Syrien, Arab. Rep ,1% Türkei ,3% Irak ,0% Indien ,3% Kosovo ,7% Russische Föderation ,0% Bosnien und Herzegowina ,1% Vereinigte Staaten ,9% China ,2% Ukraine ,2% Serbien* ,1% Japan ,6% Brasilien ,8% Pakistan ,1% Albanien ,2% Mazedonien ,7% Thailand ,6% Marokko ,8% Iran, Islam. Rep ,3% Vietnam ,0% sonstige ,6% Insgesamt ,8% Quelle: Ausländerzentralregister

97 Karte II - 2: Familiennachzug im Jahr 2017 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Abbildung II - 10: Familiennachzug im Jahr 2017 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: Personen 29,1 % Syrien, Arab. Republik 6,7 % Türkei 6,5 % Irak 5,4 % Indien 4,5 % Kosovo 3,6 % Russische Föderation 3,1 % Bosnien-Herzegowina 2,7 % Vereinigte Staaten 2,4 % China 2,2 % Ukraine 33,9 % sonstige Quelle: Ausländerzentralregister

98 Tabelle II - 14: Familiennachzug im Jahr 2017 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten davon sonstige Familienangehörige Staatsangehörigkeit insgesamt davon Ehefrauen zu Deutschen davon Ehemänner zu Deutschen Familiennachzug davon Ehefrauen zu Ausländern davon Ehemänner zu Ausländern davon Kinder davon Elternteil Syrien, Arab. Rep Türkei Irak Indien Kosovo Russische Föderation Bosnien und Herzegowina Vereinigte Staaten China Ukraine Serbien* Japan Brasilien Pakistan Albanien Mazedonien Thailand Marokko Iran, Islam. Rep Vietnam sonstige Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

99 Syrien, Arab. Republik Türkei Irak Indien Kosovo Russische Föderation Bosnien und Herzegowina Vereinigte Staaten China Ukraine Serbien* Japan alle Staatsangehörigkeiten Abbildung II - 11: Familiennachzug im Jahr 2017 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 100,0% 90,0% 2,3% 5,2% 1,2% 3,3% 2,5% 4,6% 10,7% 7,9% 8,2% 6,0% 1,7% 1,3% 5,5% 12,7% 7,2% 13,0% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% 59,1% 2,2% 31,4% 17,1% 9,3% 22,5% 25,6% 14,6% 37,6% 31,6% 6,7% 3,6% 57,0% 33,0% 52,3% 4,4% 13,1% 17,3% 12,1% 2,2% 2,3% 3,0% 26,7% 2,5% 17,0% 6,9% 38,5% 46,6% 36,1% 34,5% 5,9% 6,0% 10,9% 22,1% 31,8% 33,1% 17,1% 1,7% 20,0% 3,6% 10,3% 3,2% 26,8% 3,2% 19,3% 5,3% 39,1% 46,9% 36,5% 13,3% 44,3% 24,7% 5,9% 6,6% 5,7% 41,1% 4,3% 27,2% 7,1% 11,9% Ehefrauen zu Deutschen Ehemänner zu Deutschen Ehefrauen zu Ausländern Ehemänner zu Ausländern Kinder Elternteil sonstigen Familienangehörigen Angaben in Prozent Quelle: Ausländerzentralregister

100 Längerfristige Zuwanderung Tabelle II - 15: Zugewanderte ausländische Personen von 2007 bis 2016 mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr Staatsangehörigkeit zugewanderte ausländische Staatsangehörige im Jahr Rumänien Polen Syrien, Arab. Rep Bulgarien Kroatien Italien Ungarn Türkei Irak Indien China Griechenland Bosnien und Herzegowina Serbien* Kosovo Vereinigte Staaten sonstige Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister

101 Abbildung II - 12: Zugewanderte ausländische Staatsangehörige im Jahr 2016 mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr Gesamtzahl: Personen 13,3 % Rumänien 9,0 % Polen 7,4 % Syrien, Arab. Republik 5,5 % Bulgarien 4,6 % Kroatien 3,6 % Italien 3,1 % Ungarn 2,7 % Türkei 2,6 % Irak 2,4 % Indien 45,8 % sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister

102 Abwanderung aus Deutschland nach Aufenthaltsdauer Tabelle II - 16: Fortzüge von ausländischen Staatsangehörigen nach Aufenthaltsdauer im Jahr 2017 insgesamt Staatsangehörigkeit Aufenthaltsdauer von... bis unter... Jahren unter 1 1 bis 4 4 bis 8 8 bis bis bis und mehr Rumänien Polen Bulgarien Ungarn Italien Kroatien Albanien Türkei Serbien* China Vereinigte Staaten Indien Griechenland Spanien Mazedonien EU-Staaten gesamt Nicht-EU-Staaten gesamt Insgesamt Quelle: Ausländerzentralregister, Statistisches Bundesamt

103 Rumänien Polen Bulgarien Ungarn Italien Kroatien Albanien Türkei Serbien* China Vereinigte Staaten Indien Griechenland alle Staatsangehörigkeiten Abbildung II - 13: Fortzüge von ausländischen Staatsangehörigen nach Aufenthaltsdauer und ausgewählten Staatsangehörigkeiten im Jahr ,0% 90,0% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 1,1 3,4 2,5 1,9 4,8 2,1 1,5 10,5 9,2 6,4 15,4 34,2 50,1 15,8 32,8 37,3 35,4 42,8 18,1 34,1 30,5 37,4 38,1 7,1 9,3 5,7 5,3 3,3 1,5 5,0 3,0 4,1 10,3 32,2 44,5 66,1 32,0 29,8 17,4 6,5 7,4 6,9 11,5 20,4 4,9 8,2 3,2 3,9 12,7 38,8 28,2 1,3 6,3 18,1 10,8 36,7 37,1 1,6 1,7 1,5 5,9 28,9 49,5 4,1 12,5 41,2 40,9 9,1 8,3 4,3 5,3 14,4 29,2 29,3 2,4 3,1 1,9 5,3 11,7 36,7 38,9 0,0% unter 1 Jahr 1 bis unter 4 Jahre 4 bis unter 8 Jahre 8 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 20 Jahre 20 bis unter 30 Jahre 30 Jahre und mehr Angaben in Prozent Quelle: Ausländerzentralregister, Statistisches Bundesamt

104 Tabelle II - 17: Abwanderung von Drittstaatsangehörigen nach dem letzten Aufenthaltsstatus im Jahr 2017 Abwanderung von Drittstaatsangehörigen nach dem letzten Aufenthaltsstatus insgesamt davon Studierende/ Hochschulabsolventen nach 16 Abs. 1, 5, 6 und 7 AufenthG Aufenthaltsstatus vor der Abwanderung davon Sprachkurs/ Schulbesuch nach 16b AufenthG Aufenthaltserlaubnis davon sonstige Ausbildungszwecke nach 17 AufenthG davon Erwerbstätigkeit nach 18, 19 a, 20 und 21 AufenthG davon humanitäre Gründe nach 22 bis 25 AufenthG davon familiäre Gründe nach 28 bis 36 AufenthG Albanien Türkei Serbien*** China Vereinigte Staaten Indien Mazedonien Russische Föderation Syrien Kosovo Bosnien und Herzegowina Irak Drittstaatsangehörige insgesamt sonstiger Aufenthaltsstatus** Staatsangehörigkeit unbefristeter Aufenthaltstitel* Quelle: Ausländerzentralregister

105 Abbildung II - 14: Fortzüge von Drittstaatsangehörigen nach dem letzten Aufenthaltsstatus im Jahr 2017 Gesamtzahl: Personen 6,3 % unbefristeter Aufenthaltstitel 1,1 % EU-Aufenthaltstitel 7,9 % Studierende/Absolventen 1,0 % Sprachkurs/Schulbesuch 0,7 % sonstige Ausbildungszwecke 7,9 % Erwerbstätigkeit 6,3 % familiärer Zweck 4,2 % humanitäre Gründe 7,6 % Aufenthaltsgestattung 6,4 % sonstiger Aufenthaltsstatus 50,8 % Erteilung/Verlängerung abgelehnt bzw. Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen bzw. kein Aufenthaltsrecht Quelle: Ausländerzentralregister

106 Die Zahl der in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen darf auf keinen Fall mit den Daten zur Migration also mit den Zu- und Abwanderungszahlen gleichgesetzt werden. Bei den Daten zu ausländischen Staatsangehörigen handelt es sich um Bestandsgrößen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt angegeben werden (hier zum ); Zuund Abwanderungszahlen beziehen sich dagegen auf einen Zeitraum (zum Beispiel ein Jahr) und stellen so genannte Bewegungsgrößen dar. Ausländische Bevölkerung im Zeitverlauf

107 Mrz 2018 Abbildung III - 1: Ausländische Bevölkerung in Deutschland von 1998 bis Angaben in Personen Quelle: Ausländerzentralregister Tabelle III - 1: Ausländische Bevölkerung in Deutschland von 1998 bis Ausländische Jahr Bevölkerung Quelle: Ausländerzentralregister Ausländische Bevölkerung nach Bundesländern

108 Karte III - 1: Ausländische Bevölkerung nach Bundesländern am

109 Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen Tabelle III - 2: Ausländische Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht am Altersgruppe insgesamt ausländische Bevölkerung davon männlich davon weiblich davon unbekannt Anteil männlich Anteil Altersgruppen keine Angaben ,5 % 0,0 % bis 16 Jahre ,9 % 12,3 % von 16 bis 18 Jahre ,7 % 1,5 % von 18 bis 25 Jahre ,3 % 11,0 % von 25 bis 35 Jahre ,3 % 22,0 % von 35 bis 45 Jahre ,2 % 19,9 % von 45 bis 55 Jahre ,3 % 15,3 % von 55 bis 65 Jahre ,5 % 8,8 % ab 65 Jahre ,2 % 9,2 % Insgesamt ,9 % 100,0 % Quelle: Ausländerzentralregister

110 unter und älter Abbildung III - 2: Altersstruktur am In Deutschland und im Ausland geborene ausländische Bevölkerung im Ausland geboren in Deutschland geboren Angaben in Personen Quelle: Ausländerzentralregister

111 Ausländische Bevölkerung nach Geburtsland Abbildung III - 3: Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeitsgruppen nach Geburtsland am Türkei Polen Syrien Italien Rumänien im Ausland geboren in Deutschland geboren Angaben in Personen Quelle: Ausländerzentralregister

112 Tabelle III - 3: Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeitsgruppen nach Geburtsland am Staatsangehörigkeit Geburtsland insgesamt Deutschland in Prozent Ausland in Prozent Türkei ,1% ,9% Polen ,7% ,3% Syrien ,1% ,9% Italien ,2% ,8% Rumänien ,0% ,0% sonstige Staaten ,3% ,7% Insgesamt ,6% ,4% Quelle: Ausländerzentralregister, eigene Berechnungen Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit Abbildung III - 4: Ausländische Bevölkerung nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten am Gesamtzahl: Personen 13,8 % Türkei 8,1 % Polen 6,6 % Syrien, Arab. Republik 6,0 % Italien 6,0 % Rumänien 3,5 % Griechenland 3,4 % Kroatien 52,5 % sonstige Quelle: Ausländerzentralregister

113 Tabelle III - 4: Ausländische Bevölkerung nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten am Staatsangehörigkeit absolut in Prozent Türkei ,8 % Polen ,1 % Syrien ,6 % Italien ,0 % Rumänien ,0 % Kroatien ,5 % Griechenland ,4 % sonstige Staaten ,5 % Quelle: Ausländerzentralregister Tabelle III - 5: EU-Bürger und Drittstaatsangehörige in Deutschland am ausländische Bürger absolut in Prozent EU-Staaten 14 (alt) ,4 % EU-Staaten 10 (neu) (ab ) EU-Staaten 2 (neu) (ab ) Kroatien (ab ) ,4 % ,0 % ,5 % Drittstaatsangehörige ,7 % Insgesamt ,0 % Quelle: Ausländerzentralregister Abbildung III - 5: EU-Bürger und Drittstaatsangehörige in Deutschland am Gesamtzahl: Personen 19,4 % EU-Staaten 14 (alt) 12,4 % EU-Staaten 10 (neu) (ab ) 9,0 % EU-Staaten 2 (neu) (ab ) 3,5 % Kroatien (ab ) 55,7 % Drittstaatsangehörige Quelle: Ausländerzentralregister

114 Karte III - 2: Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeitsgruppen nach Bundesländern am

115 Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsdauer Tabelle III - 6: Aufenthaltsdauer der ausländischen Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit am Ausgewählte Staatsangehörigkeiten insgesamt Netto-Aufenthaltsdauer in Jahren* nicht berechenbar unter 1 1 bis 4 4 bis 6 6 bis 8 8 bis bis bis und mehr Türkei Polen Syrien Italien Rumänien Kroatien Griechenland Bulgarien Afghanistan Russische Föderation Ausländ. Bevölkerung insgesamt ** Quelle: Ausländerzentralregister, eigene Berechnungen

116 nicht berechenbar unter 1 1 bis 4 4 bis 6 6 bis 8 8 bis bis bis bis bis und mehr nicht berechenbar unter 1 1 bis 4 4 bis 6 6 bis 8 8 bis bis bis bis bis und mehr nicht berechenbar unter 1 1 bis 4 4 bis 6 6 bis 8 8 bis bis bis bis bis und mehr Abbildung III - 6: Netto-Aufenthaltsdauer ausgewählter Staatsangehörigkeiten am Türkei 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Polen 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Syrien 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Angaben in Prozent Quelle: Ausländerzentralregister, eigene Berechnungen

117 Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland und damit unerlässlich für eine erfolgreiche Integration. Teilnehmerinnen und Teilnehmer

118 Tabelle IV - 1: Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen in den Jahren 2005 bis 2017 nach Statusgruppen Neuzuwanderer nach 4 I 1 Nr. 1 IntV (bestätigt durch Ausländerbehörde) davon verpflichtet nach 44 a I 1 Nr. 1 AufenthG Spätaussiedler nach 4 I 1 Nr. 2 IntV (bestätigt durch Bundesverwaltungsamt) Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche nach 4 I 1 Nr. 3 IntV (zugelassen durch BAM F) ,5% ,1% ,9% ,5% ,5% ,7% ,2% ,6% ,7% ,1% ,4% ,0% davon Deutsche ( 44 IV 2 AufenthG)* ALG II-Bezieher nach 4 I 1 Nr. 4 IntV (verpflichtet durch Grundsicherungsträger)** Altzuwanderer nach 4 I 1 Nr. 5 IntV (verpflichtet durch Ausländerbehörde) 2005 bis Insgesamt ,3% ,6% ,0% ,3% ,1% ,5% ,7% ,9% TLA Verpflichtete nach 4 I 1 Nr. 6 IntV*** ,8% ,7% Insgesamt ,0% ,0% ,0% ,0% zuzüglich Kurswiederholende

119 Abbildung IV - 1: Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen im Jahr 2017 nach Statusgruppen Gesamtzahl: Teilnahmeberechtigungen 37,0 % Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 4,8 % Verpflichtung durch TLA* 0,7 % Altzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 1,2 % Spätaussiedler (bestätigt durch BVA) 26,0 % ALG II Bezieher (verpflichtet durch TGS)** 26,4 % Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (zugelassen durch BAMF) 0,7 % davon nur Deutsche 3,9 % Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) Abbildung IV - 2: Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen (Verpflichtungen und freiwillige Teilnahmemöglichkeit) in den Jahren 2005 bis % % % 64 30% % 65 45% 80 57% 61 43% % 63 41% % 53 46% 64 44% % 62 52% 57 48% 72 56% 57 44% % 62 37% % 80 38% % % % % Teilnahmeberechtigung mit freiwilliger Teilnahmemöglichkeit Teilnahmeverpflichtung Absolute Werte: Angaben in Tausend

120 Tabelle IV - 2: Neue Kursteilnehmende in den Jahren 2005 bis 2017 nach Statusgruppen Neuzuwanderer nach 4 I 1 Nr. 1 IntV (bestätigt durch Ausländerbehörde) davon verpflichtet nach 44 a I 1 Nr. 1 AufenthG Spätaussiedler nach 4 I 1 Nr. 2 IntV (bestätigt durch Bundesverwaltungsamt) Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche nach 4 I 1 Nr. 3 IntV ,0% ,8% ,1% ,1% ,9% ,9% ,1% ,9% ,3% ,3% ,0% ,1% davon Deutsche ( 44 IV 2 AufenthG)* ALG II-Bezieher nach 4 I 1 Nr. 4 IntV (verpflichtet durch Grundsicherungsträger)** Altzuwanderer nach 4 I 1 Nr. 5 IntV (verpflichtet durch Ausländerbehörde) 2005 bis Insgesamt ,5% ,6% ,2% ,2% ,3% ,5% ,7% ,1% TLA Verpflichtete nach 4 I 1 Nr. 6 IntV *** ,1% ,5% Insgesamt ,0% ,0% ,0% ,0% zuzüglich Kurswiederholende Abbildung IV - 3: Neue Kursteilnehmende in den Jahren 2005 bis 2017 nach freiwilligen und verpflichteten Teilnehmenden % 99 34% % 31 24% % 49 42% 63 55% 52 45% % 49 40% % 41 46% 51 44% 48 54% % 49 51% % 43 46% % 45 39% % 54 38% % 78 43% % % freiwillige Teilnehmende verpflichtete Teilnehmende Absolute Werte: Angaben in Tausend

121 Tabelle IV - 3: Neue Kursteilnehmende in den Jahren 2016 und 2017 nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Rang Staatsangehörigkeit absolut prozentual Rang absolut prozentual 1 Syrien ,9% ,6% 2 Irak ,2% ,4% 3 Afghanistan ,2% ,9% 4 Eritrea ,2% ,2% 5 Iran ,9% ,1% 6 Rumänien ,9% ,9% 7 Bulgarien ,1% ,1% 8 Polen ,3% ,6% 9 Türkei ,9% ,4% 10 Somalia ,5% ,2% sonstige Staatsangehörige ,9% ,4% Summe zuzüglich Spätaussiedler* ,1% ,9% ,9% ,1% Insgesamt ,0% ,0% nachrichtlich EU-Staaten** ,8% ,2%

122 Abbildung IV - 4: Neue Kursteilnehmende im Jahr 2017 nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: Personen 34,6 % Syrien, Arab. Republik 9,4 % Irak 6,9 % Afghanistan 4,2 % Eritrea 4,1 % Iran, Islam. Republik 3,9 % Rumänien 3,1 % Bulgarien 2,6 % Polen 2,4 % Türkei 2,2 % Somalia 25,4 % sonstige 1,1 % zuzüglich Spätaussiedler* Tabelle IV - 4: Neue Kursteilnehmende im Jahr 2017 nach Bundesländern Bundesland absolut 2017 prozentual Baden-Württemberg ,1% Bayern ,3% Berlin ,9% Brandenburg ,7% Bremen ,5% Hamburg ,1% Hessen ,9% Mecklenburg-Vorpommern ,0% Niedersachsen ,6% Nordrhein-Westfalen ,0% Rheinland-Pfalz ,5% Saarland ,6% Sachsen ,1% Sachsen-Anhalt ,3% Schleswig-Holstein ,3% Thüringen ,0% Unbekannt 674 0,2% Insgesamt ,0% zuzüglich Kurswiederholende

123 Karte IV - 1: Neue Kursteilnehmende im Jahr 2017 nach Bundesländern

124 Aufbau des Integrationskurses Kursarten Sprachkurs Orientierungskurs Kursarten

125 Tabelle IV - 5: Neue Kursteilnehmende in den Jahren 2005 bis 2017 nach Kursarten Kursart 2005 bis Insgesamt Allgemeiner Integrationskurs ,5% ,5% ,0% ,0% Alphabetisierungskurs ,3% ,5% ,3% ,1% Eltern- und Frauenintegrationskurs ,5% ,5% ,7% ,3% Förderkurs * ,8% 143 0,0% 59 0,0% ,5% Intensivkurs * ,3% ,4% 572 0,2% ,3% Jugendintegrationskurs ,2% ,6% ,1% ,7% Zweitschriftlernerkurs ** ,1% ,6% sonstiger Integrationskurs *** ,5% ,5% ,5% ,5% Insgesamt ,0% ,0% ,0% ,0% zuzüglich Kurswiederholende

126 Abbildung IV - 5: Neue Kursteilnehmende in den Jahren 2005 bis 2017 nach Kursarten 100% % 80% 70% 60% 50% 76,5% 73,5% 63,0% 40% 30% 20% 10% 0% 2005 bis Allgemeiner Integrationskurs Eltern- und Frauenintegrationskurs Förderkurs Intensivkurs Alphabetisierungskurs Jugendintegrationskurs Zweitschriftlernerkurs sonstiger Integrationskurs Tabelle IV - 6: Neue Kursteilnehmende im Jahr 2017 nach Kursarten und Geschlecht Kursart Männlich Weiblich Insgesamt Allgemeiner Integrationskurs ,8% ,2% Alphabetisierungskurs ,4% ,6% Eltern- und Frauenintegrationskurs ,2% ,8% Förderkurs* 37 62,7% 22 37,3% 59 Intensivkurs* ,1% ,9% 572 Jugendintegrationskurs ,5% ,5% Zweitschriftlernerkurs ** ,5% ,5% sonstiger Integrationskurs*** ,0% ,0% Insgesamt ,5% ,5% zuzüglich Kurswiederholende ,6% ,4%

127 Tabelle IV - 7: Begonnene und beendete Integrationskurse in den Jahren 2005 bis bis Insgesamt Anzahl der begonnenen Kurse Anzahl der beendeten Kurse Abbildung IV - 6: Begonnene Integrationskurse im Jahr 2017 nach Kursarten Gesamtzahl: Kurse 58,5 % Allgemeiner Integrationskurs 31,8 % Alphabetisierungskurs 2,5 % Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 0,02 % Förderkurs 0,2 % Intensivkurs 2,8 % Jugendintegrationskurs 3,9 % Zweitschriftlernerkurs 0,2 % sonstiger Integrationskurs

128 Karte IV - 2: Begonnene Integrationskurse im Jahr 2017 nach Gemeinden

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