Preis- und Leistungsverzeichnis Oktober 2018

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Oktober 2018 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Oktober 2018 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Privatkontomodelle Jugendkontomodelle Preismodelle für Geschäftskonten Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Privatkonten Geschäftskonten Rechnungsabschluss Privatkonten Geschäftskonten Geduldete Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz... 9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Gutschrift einer Überweisung Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Gutschrift einer Überweisung Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschrifteinzug Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) Sparkassen-Card (Debitkarte) GeldKarte Bargeldauszahlung Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bargeldeinzahlung Bargeldauszahlung

3 Preis- und Leistungsverzeichnis Oktober 2018 s 5. Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Kreissparkasse Schwalm-Eder Sparkassenplatz Melsungen II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Fritzlar HRA Nr Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Schwalm-Eder nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: info@kskse.de 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main VI. VII. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 5

6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten 1.1. Privatkontomodelle Leistung Giro Premium Giro Kompakt Giro Online Kontoführung Grundpreis 12,90 Euro 6,50 Euro 2,50 Euro pro Monat 1 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: Unbegrenzte Freiposten pro Monat für Barein- Unbegrenzte Freiposten pro Monat für Barein- Voraussetzungen: Verwendungszweck Standardbereitstellung Kontoauszug Hinweis für Basiskontoinhaber: Leistungspreise pro Geschäftsvorfall 2 beleghaft 3 erteilte SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro und Ausführung im EWR 4 (keine Eilüberweisung) beleglos 5 erteilte SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) Überweisungen über SB Terminal mit IBAN in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) Überweisungen über Online-Banking mit IBAN in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in Euro Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Barein-/ Barauszahlung am eigenen und Barauszahlungen Kontoauszüge / Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form Einreichung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen Qualitäts- und Service- Garantien 1 Sparkassen- Kreditkarte Gold, Nur für private Zwecke für eigene Rechnung KAD oder Elektronisches Postfach und Barauszahlungen Kontoauszüge / Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form Einreichung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen Qualitäts- und Service- Garantien Nur für private Zwecke für eigene Rechnung KAD oder Elektronisches Postfach Auch als Girokonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) erhältlich EUR 1,00 EUR 2,00 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,60 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Rechnungsabschlüsse Einreichung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen Qualitäts- und Service- Garantien Nur für private Zwecke für eigene Rechnung Elektronisches Postfach Auch als Girokonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) erhältlich Geldautomaten Barein-/ Barauszahlung an der Kasse EUR EUR 2,00 EUR Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B I 7. B III vereinbart. 1 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilig Erstattung vorausbezahlter Entgelte gem. 675h Abs. 3 BGB 2 Die Entgelte für die oben aufgeführten Zahlungsdienstleistungen werden nur erhoben, wenn die Leistung vom Zahler autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 3 beleghafte Beauftragung per Vordruck 4 Alle am Zahlungsvorgang beteiligten Dienstleister haben Sitz im EWR. EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6

7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1.2. Jugendkontomodelle Leistung Giro Young Giro Young Premium Giro Young Kompakt Giro Young Online Kontoführung Grundpreis Euro 6,00 Euro 3,00 Euro 1,00 Euro pro Monat 6 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: Voraussetzungen: Verwendungszweck Standardbereitstellung Kontoauszug Kontoinhaber: Leistungspreise pro Geschäftsvorfall 7 beleghaft 8 erteilte SEPA- Überweisung mit IBAN in Euro und Ausführung im EWR 9 (keine Eilüberweisung) beleglos 10 erteilte SEPA- Überweisung mit IBAN in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) Überweisungen über SB Terminal mit IBAN in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) Überweisungen über Online- Banking mit IBAN in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) Einlösung SEPA-Basis- Lastschrift in Euro Gutschrift einer SEPA- Überweisung mit Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Barein-/ Barauszahlung am eigenen Geldautomaten Barein-/ Barauszahlung an der Unbegrenzte Freiposten pro Monat für Bareinund Barauszahlungen Kontoauszüge / Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form Einreichung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen Qualitäts- und Service-Garantien Nur für private Zwecke für eigene Rechnung KAD Kinder und Jugendliche bis max. 18. Geburtstag Unbegrenzte Freiposten pro Monat für Bareinund Barauszahlungen Kontoauszüge / Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form Einreichung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen Qualitäts- und Service-Garantien 1 Sparkassen- Kreditkarte Gold Nur für private Zwecke für eigene Rechnung KAD oder Elektronisches Postfach Schüler, Studenten, Auszubildende und Privatpersonen bis max. 25. Geburtstag Unbegrenzte Freiposten pro Monat für Bareinund Barauszahlungen Kontoauszüge / Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form Einreichung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen Qualitäts- und Service-Garantien Nur für private Zwecke für eigene Rechnung KAD oder Elektronisches Postfach Schüler, Studenten, Auszubildende und Privatpersonen bis max. 25. Geburtstag Rechnungsabschlüsse Einreichung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen Qualitäts- und Service-Garantien Nur für private Zwecke für eigene Rechnung Elektronisches Postfach EUR EUR EUR 2,00 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,60 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2,00 EUR Schüler, Studenten, Auszubildende und Privatpersonen bis max. 25. Geburtstag Kasse Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B I 7. B III vereinbart. 6 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilig Erstattung vorausbezahlter Entgelte gem. 675h Abs. 3 BGB 7 Die Entgelte für die oben aufgeführten Zahlungsdienstleistungen werden nur erhoben, wenn die Leistung vom Zahler autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 8 beleghafte Beauftragung per Vordruck 9 Alle am Zahlungsvorgang beteiligten Dienstleister haben Sitz im EWR. EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7

8 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 2. Preismodelle für Geschäftskonten Leistung Geschäftsgiro Classic Kontoführung Grundpreis 7,50 Euro pro Monat 11 Leistungspreise pro Geschäftsvorfall 12 beleghaft 13 erteilte SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro und 1,00 EUR Ausführung im EWR 14 (keine Eilüberweisung) beleglos 15 erteilte SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro und Ausführung 0,40 EUR im EWR (keine Eilüberweisung) Überweisungen über SB Terminal mit IBAN in Euro und Ausführung im 0,40 EUR EWR (keine Eilüberweisung) Überweisungen über Online-Banking / Elektronische Kontoführung mit 0,40 EUR IBAN in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in Euro 0,40 EUR Einlösung SEPA-Firmen-Lastschrift in Euro 1,00 EUR Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angabe von IBAN in Euro von 0,40 EUR einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Barein-/ Barauszahlung am eigenen Geldautomaten 0,60 EUR Barein-/ Barauszahlung an der Kasse 2,00 EUR Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B I 7. B III vereinbart. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten auf Anfrage 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1. Privatkonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug, Wochenauszug oder Monatsauszug - bei Postversand 1,00 Postversand von Kontoauszügen, die nach 35 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 3,00 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilig Erstattung vorausbezahlter Entgelte gem. 675h Abs. 3 BGB 12 Die Entgelte für die oben aufgeführten Zahlungsdienstleistungen werden nur erhoben, wenn die Leistung vom Zahler autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13 beleghafte Beauftragung per Vordruck 14 Alle am Zahlungsvorgang beteiligten Dienstleister haben Sitz im EWR. EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 16 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder 8

9 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 4.2. Geschäftskonten Es gelten die unter 4.1. genannten Preise für Privatkonten analog für Geschäftskonten. 5. Rechnungsabschluss 5.1. Privatkonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) 5.2. Geschäftskonten Es gelten die unter 5.1. ausgeführten Regelungen für Privatkonten analog für Geschäftskonten. 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS - - Mobile-Banking-App 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten - fällige Sparraten - Schließfachmietpreis 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse/Landesbank. - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 9

10 B. Girokonto und Zahlungsverkehr II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen sind unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf Euro pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 17 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeit-Überweisung): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 19 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 20 max. 2 Geschäftstage Echtzeit-Überweisungsauftrag max. 20 Sekunden 21 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 22 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 23 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 17 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 19 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 20 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 21 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 22 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 23 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10

11 aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 24 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 25 beleglos 26 per Dauerauftrag SBT Online Überweisung mit IBAN in Giro Premium Euro innerhalb der Giro Kompakt 1,00 Sparkasse/Landesbank Giro Online 2,00 0,60 (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Echtzeit-Überweisung Kwitt-Überweisung - TAN-freier Bereich - TAN-autorisiert Privatgiro - TAN-autorisiert GG* Classic GG* Classic 1,00 Giro Premium Giro Kompakt 1,00 Giro Online 2,00 GG* Classic 1,00 Giro Premium Giro Kompakt 1,00 Giro Online 2,00 GG* Classic 1,00 Giro Premium Giro Kompakt Giro Online GG* Classic 0,40 0,40 0,60 0,40 0,40 0,60 0,40 0,40 0,20 0,20 0,60 0,20 0,60 0,40 0,40 0,40 per Eilüberweisung unabhängig vom Preismodell bis 10 TEUR 15,00 ab 10 TEUR 2 unabhängig vom Preismodell bis 10 TEUR 15,00 ab 10 TEUR 2 unabhängig vom Preismodell bis 10 TEUR 15,00 ab 10 TEUR 2 per Zahlschein unabhängig vom Preismodell 6,00 unabhängig vom Preismodell 6,00 unabhängig vom Preismodell Die Entgelte für Überweisungen in der Kontowährung (II aa) der namensgleichen Jugendkonten Preismodellen Giro Young Premium, Giro Young Kompakt und Giro Young Online entsprechen analog den Entgelten der Privatkonten Preismodelle Giro Premium, Giro Kompakt und Giro Online gem. der oben aufgeführten Tabelle. *GG = Geschäftsgiro 6,00 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 27 SHARE OUR Entgelt (inklusive Courtage) 1,5, mind. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR 1,5, mind. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 28 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse/Landesbank Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 25 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 26 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 27 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 28 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 29 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 11

12 - per Postversand 0,87 - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 1 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 1 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung bis 10 TEUR 15,00 ab 10 TEUR 2 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Gutschrift einer Überweisung Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 30 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro Kwitt-Überweisung Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: - Eingang über Hessische Landesbank: 1, mind. 1 EUR - Eingang über andere Kreditinstitute: Etwaige Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 31 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 32 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu Staaten 34 außerhalb des EWR beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 31 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 32 z. B. US-Dollar. 33 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 34 Dies sind derzeit Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon 12

13 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 36 SHARE OUR Entgelt 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR bbb) ccc) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte 37 Entgelt (inklusive Courtage) SHARE 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR OUR 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 38 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte 39 Zielland(Produkt) Schweiz, Monaco oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Giro Premium Giro Kompakt Giro Online GG* Classic 0,40 Giro Premium Giro Kompakt Giro Online GG* Classic 0,40 35 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 36 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 37 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 38 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 39 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13

14 Schweiz, Monaco oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) Giro Premium Giro Kompakt 0,20 Giro Online 0,20 GG* Classic 0,60 Giro Premium Giro Kompakt 0,20 Giro Online 0,20 GG* Classic 0,60 übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer Echtzeit-Überweisungen: 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR 5,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR 1 (OUR) 1,5 min. 15,00 EUR / über mind. 2 EUR Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse/Landesbank 40 - per Postversand 0,87 - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 1 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe mind. 2 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern mind. 2 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Gutschrift einer Überweisung a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 41 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro 40 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 41 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 14

15 Schweiz, Monaco oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) Schweiz. Monaco oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) übrige Länder Giro Premium, Giro Kompakt od. Giro Online GG* Classic 0,40 Giro Premium, Giro Kompakt od. Giro Online GG* Classic 0,60 1, mind. 1 EUR Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2), außer Echtzeit-Überweisungen: Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1, mind. 1 EUR 2 1, mind. 1 EUR 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 43 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank Giro Premium, Giro Kompakt od. Giro Online GG* Classic 0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Giro Premium, Giro Kompakt od. Giro Online GG* Classic 0,40 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift 44 durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 0,87 - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand 0,87 - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 42 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 43 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 44 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 15

16 b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 45 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank GG* Classic 1,00 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister GG* Classic 1,00 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 0,87 - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 46 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz, Monaco oder San Marino Giro Premium, Giro Kompakt od. Giro Online GG* Classic 0,40 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank 47 - per Postversand 0,87 - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand 0,87 - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 48 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz, Monaco oder San Marino GG* Classic 1,00 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 0,87 - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 45 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 46 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 47 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 48 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 16

17 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften 2.4. Lastschrifteinzug 49 frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Preis in EUR Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelt pro eingereichtem Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Preismodell Giro Premium Giro Kompakt Giro Online GG Classic 0,40 Einrichtung SEPA-Firmenlastschriftmandat Entgelt pro eingereichtem Lastschriftinkasso Preismodell Giro Premium Giro Kompakt Giro Online GG Classic 1,00 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 50 a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Mastercard Karte/Visa Card - Hauptkarte jährlich 36,00 - Zusatzkarte jährlich 36,00 Mastercard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte jährlich 72,00 - Zusatzkarte jährlich 72,00 Platinum Mastercard Karte/Platinum Visa jährlich 25 Mastercard Business/Visa Card Business jährlich 36,00 Mastercard Business Gold/Visa Card Business Gold jährlich 72,00 b) Ausgabe einer Mastercard Basis/Visa Card Basis (Debitkarte) jährlich 36,00 c) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kreditoder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card: 3,00 d) Mehrwertleistungen für Kreditkarten - Miles & More (nur für Bestandskunden im Angebot) 49 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 50 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 17

18 e) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card f) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) 51 Portokosten g) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 3,00 - per elektronischem Postfach h) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR 52 k) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung außerhalb des EWR 53 l) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) m) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. unentgeltlich 1,5 % des Umsatzes 1,5 % des Umsatzes 2% mind. 6,00 EUR 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) 1 b) Täglicher Verfügungsrahmen 54 Sparkassen-Card je nach Einsatz 55 : - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte - An Geldautomaten der Sparkasse bis zu EUR - An fremden Geldautomaten 56 im Inland bis 51 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 52 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 53 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 54 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 55 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 18

19 5.000 zu EUR - An fremden Geldautomaten 57 im Ausland bis zu EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 58 - Aufladen der girogo-karte/geldkarte (Sparkassen-Card mit 200 Geldkartenfunktion) - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkassen c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card [Debitkarte] und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR 59 unentgeltlich f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung 60 im EWR g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung 61 außerhalb des EWR 62 % des Umsatzes h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbanken ist unentgeltlich GeldKarte Aufladung unserer GeldKarte an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder unentgeltlich dem girogo-logo gekennzeichnet sind 56 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 57 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 58 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 59 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 60 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 61 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 62 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 19

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