Pflanzenschutz bei der Einfuhr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflanzenschutz bei der Einfuhr"

Transkript

1 Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD Pflanzenschutztagung für Gemüseproduzenten 17. Januar 2017 Leiter der Eidgenössischen Pflanzenschutzinspektoren Bundesamt für Landwirtschaft

2 Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Beispiele aus dem Berufsalltag a. Einfuhrkontrolle am Flughafen ZH 2

3 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Einleitung: Problemstellung Globalisierung - Internationaler Warenverkehr - Import von (exotischen) Pflanzen - Risiko der Einschleppung neuer Schadorganismen - Wahrscheinlichkeit, dass sich solche Organismen etablieren (Klimawandel) Rückblick Probleme des internationalen Warenverkehrs: nichts Neues! - Internationales Reblausübereinkommen Internationales Pflanzenschutzübereinkommen 1951 der FAO englisch: International Plant Protection Convention (IPPC) Recht (der unterzeichnenden Staaten), Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen auf ihrem Hoheitsgebiet zu treffen 3

4 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Hintergrundinformationen zur bestehenden Pflanzenschutzgesetzgebung: Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den Handel mit Landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen vom 21. Juni 1999) Ziel, freier Handel von Landwirtschaftlichen Produkten zwischen der EU und der Schweiz 4

5 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Voraussetzungen für ein Abkommen im Pflanzenschutzbereich: Äquivalente Gesetzliche Grundlagen CH: Pflanzenschutzverordnung (PSV ; SR ) EU: Richtlinie 2000/29/EG des Rates (Neue Pflanzengesundheitsgesetzgebung in EU ab 2020) Vergleichbare phytosanitäre Systeme im Bereich der Einfuhrkontrollen, der Produktion von Pflanzen und der Landesüberwachung in der Schweiz und der EU Seit 2011 können die phytosanitären Systeme der EU und der CH als äquivalent betrachtet werden. 5

6 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten der Pflanzenschutzbestimmungen der EU und der CH Keine phytosanitären Kontrollen von Waren, die zwischen Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz ausgetauscht werden. phytosanitäre Kontrollen werden nur am Erzeugungsort von Pflanzenmaterialien, die zum Anpflanzen bestimmt sind (z.b. Baumschulen, Jungpflanzenbetriebe, Pflanzkartoffelproduzenten) durchgeführt. betrifft nur Wirtspflanzen von QO die in Europa vorkommen kontrollierte Betriebe erhalten die Befugnis, Pflanzenpässe auszustellen, die die jeweiligen Pflanzensendungen begleiten (leistet Gewähr für Rückverfolgbarkeit) Systematische phytosanitäre Kontrollen von kontrollpflcihtigen Einfuhrsendungen aus Drittländern finden in der Regel am Ersteintrittspunkt (EU oder CH) statt. 6

7 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Prinzip der Einfuhrkontrolle: Kontrolle von Ware mit phytosanitären Risiko beim Eintritt in die EU/CH. Konzentrierung der phytosanitären Kontrolle an der Aussengrenze (Häfen, Hauptverkehrsachsen der Eisenbahn und Strasse) der EU und an Eintrittspunkten in den verschiedenen Mitgliedsländern und der Schweiz (Internationale Flughäfen). Definierung von Boarder inspection points BIP BIPs in der Schweiz sind Flughafen Zürich, Genf und Basel-Mulhouse Pflanzliche Waren aus der EU werden an der Grenze zur Schweiz keinen Kontrollen unterzogen. 7

8 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Kontrollpflichtige Ware: I. Ware aus Drittstaaten, deren Import ein Risiko für die Einschleppung und Etablierung von besonders gefährlichen Organismen (gelistet in Anhang 1 und 2 PSV) darstellt. Waren aus Drittstaaten die bei der Einfuhr kontrolliert werden müssen sind im Anhang 5 Teil B der PSV aufgelistet II. Jegliche Ware aus Drittstaaten, die mit Verpackungsholz eingeführt wird, untersteht den Vorgaben des Internationalen Standards ISPM 15. Die Einhaltung des Standards wird stichprobenartig (seit Sommer 2012 teilweise systematisch) kontrolliert. 8

9 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Verpackung s-holz Schnittblumen Kontrollpflichti ge Ware Früchte Holz Pflanzen zum anpflanzen Gemüse 9

10 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Bestandteile einer phytosanitären Kontrolle Dokumentenkontrolle Kontrolle der Identität der Ware Physische Kontrolle 10

11 2. Beispiele aus dem Berufsalltag a. Ablauf einer phytosanitären Kontrolle (Bsp. Flughafen Zürich) I. Voranmelden einer Sendung beim EPSD (SPEDITEUR = zollanmeldepflichtige Person) 11

12 2. Beispiele aus dem Berufsalltag I. Voranmelden einer Sendung beim EPSD (Notwendige Dokumente) AWB = Luftfrachtbrief Lieferantenrechnung Pflanzenschutzzeugnis 12

13 2. Beispiele aus dem Berufsalltag a. Ablauf einer phytosanitären Kontrolle (Bsp. Flughafen Zürich) II. Die Container mit der angemeldeten Fracht aus fernen Ländern werden ausgeladen (SWISSPORT) 13

14 2. Beispiele aus dem Berufsalltag a. Ablauf einer phytosanitären Kontrolle (Bsp. Flughafen Zürich) III. In der Gemüsehalle werden die Waren entladen und für die Pflanzenschutzkontrol le vorbereitet (Handling Agent) 14

15 2. Beispiele aus dem Berufsalltag Pflanzenschutzkontrolle Dokumentenprüfung Identitätsprüfung Phytosanitäre Kontrolle Ohne Pflanzenschutzzeugnis kein Import! Dokumentenprüfung Identitätsprüfung Phytosanitäre Kontrolle Passen die Papiere zur Sendung? 15

16 2. Beispiele aus dem Berufsalltag Pflanzenschutzkontrolle Dokumentenprüfung Identitätsprüfung Phytosanitäre Kontrolle Blinde Passagiere? (Quarantäneorganismen) 16

17 2. Beispiele aus dem Berufsalltag Dokumentenprüfung Identitätsprüfung Physische Kontrolle Freigabe der Sendung Beanstandete Waren werden vernichtet 17

18 2. Beispiele aus dem Berufsalltag Bsp. Beanstandungsgrund: 18

19 2. Beispiele aus dem Berufsalltag 19

20 2. Beispiele aus dem Berufsalltag 20

21 2. Beispiele aus dem Berufsalltag 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen (VvPM) Änderung vom 19. Dezember 2011 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet: I Die Anhänge 1 und 2 der Verordnung vom 25.

Mehr

TRACES NT für Bio-Importe

TRACES NT für Bio-Importe Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW TRACES NT für Bio-Importe TRACES-Schulung bei bio.inspecta AG, 24. Mai 2018 BLW, Fachbereich Qualitäts-

Mehr

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Robert Steffek, AGES; Gerhard Marosi, BMF 4. ÖSTERREICHISCHE NEOBIOTA-TAGUNG; AGES, 26.01.2017 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Kontrollen an

Mehr

Das Pflanzenpass- System ab 2020

Das Pflanzenpass- System ab 2020 Das Pflanzenpass- System ab 2020 Am 1. Januar 2020 tritt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Dies hat auch einen Einfluss auf das 2002 eingeführte Pflanzenpass-System. Durch die

Mehr

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden.

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden. 1 GROßBRITANNIEN Die Pflanzengesundheitsverordnung (Forst) (Änderung) 2012 (The Plant Health (Forestry) (Amendment) Order 2012) Quelle: Schreiben der Food and Environment Research Agency vom 29.10.2012

Mehr

(4) Die Mitgliedstaaten sollten gegebenenfalls ihre Rechtsvorschriften anpassen, um diesem Beschluss nachzukommen.

(4) Die Mitgliedstaaten sollten gegebenenfalls ihre Rechtsvorschriften anpassen, um diesem Beschluss nachzukommen. 4.2.2017 DE L 31/29 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/198 DER KOMMISSION vom 2. Februar 2017 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Pseudomonas syringae pv. actinidiae

Mehr

Amtl.Pfl.Best., (Braunschweig), NF 1

Amtl.Pfl.Best., (Braunschweig), NF 1 Amtl.Pfl.Best., (Braunschweig), NF 1 EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT RICHTLINIE 2004/105/EG DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse

Mehr

Verordnung über Pflanzenschutz

Verordnung über Pflanzenschutz Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) Änderung vom 20. April 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 40 Absatz 3 der Pflanzenschutzverordnung

Mehr

Abschnitt 8 Massnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster)

Abschnitt 8 Massnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster) Abschnitt 8 Massnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster) I In diesem Abschnitt bedeuten: a. spezifizierte Pflanzen: zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen

Mehr

Liste der Gemischten Ausschüsse Schweiz-EU 1

Liste der Gemischten Ausschüsse Schweiz-EU 1 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Recht und Verträge September 2017 Liste der Gemischten Ausschüsse Schweiz-EU 1 Abkommen vom

Mehr

Merkblatt Nr. 11: Anhang 3a Kontrollrapport Betriebskontrolle Behandler ISPM 15

Merkblatt Nr. 11: Anhang 3a Kontrollrapport Betriebskontrolle Behandler ISPM 15 Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD Referenz/Aktenzeichen: G274-0575 Bern, Mai 2011 Merkblatt Nr. 11: Anhang 3a Kontrollrapport Betriebskontrolle

Mehr

L 313/16 Amtsblatt der Europäischen Union

L 313/16 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/16 Amtsblatt der Europäischen Union 12.10.2004 RICHTLINIE 2004/103/EG DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2004 zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen Gesheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der

Mehr

EURASISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT KOMMISSION DER ZOLLUNION

EURASISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT KOMMISSION DER ZOLLUNION EURASISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT KOMMISSION DER ZOLLUNION KASACHSTAN, RUSSISCHE FÖDERATION, WEIßRUSSLAND Über ein internationales Abkommen und sonstige normative Rechtsakte hinsichtlich der Anwendung

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 DER KOMMISSION 7.2.2017 L 32/35 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 R KOMMISSION vom 3. Februar 2017 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG

Mehr

Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen

Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV) vom 31. Oktober 2018 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 148a

Mehr

Grenzkontrollstelle: Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Erzeugnissen tierischer Herkunft

Grenzkontrollstelle: Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Erzeugnissen tierischer Herkunft Grenzkontrollstelle: Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Erzeugnissen tierischer Herkunft Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven, Bremen und Cuxhaven sind zuständig für die Einfuhrkontrolle

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/715 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/715 DER KOMMISSION L 125/16 13.5.2016 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/715 R KOMMISSION vom 11. Mai 2016 über Maßnahmen hinsichtlich bestimmter Früchte mit Ursprung in bestimmten Drittländern zum Schutz der Union gegen die

Mehr

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen (VvPM) Änderung vom 31. Mai 2016 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet: I Die Anhänge 2 und 3 der Verordnung des BLW vom

Mehr

Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft

Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft Änderung vom 26. November 2003 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern, verordnet:

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger: Nr.

Mehr

12. Zwischenbericht per 31. Dezember 2013

12. Zwischenbericht per 31. Dezember 2013 Grenzkontrolle ISPM Standard Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD ISPM Kontrollen (im Auftrag des BAFU) c/o Pan Bern AG, Postfach 7, 0 Bern;

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/474 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/474 DER KOMMISSION L 76/64 20.3.20 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 20/474 R KOMMISSION vom 18. März 20 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/92/EU betreffend die Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen,

Mehr

HOLZWERK & INDUSTRIEVERPACKUNGEN. Erwin Schmid. Ilgentaler Straße 7 88605 Sauldorf / Boll. Fon 0 77 77-93 02-0 Fax 0 77 77-93 02-22

HOLZWERK & INDUSTRIEVERPACKUNGEN. Erwin Schmid. Ilgentaler Straße 7 88605 Sauldorf / Boll. Fon 0 77 77-93 02-0 Fax 0 77 77-93 02-22 IPPC-Standard / ISPM 15 Neuseeland (seit 042003) USA (ab 212004)* Kanada ab 212004 Mexiko ab 212004 erwinschmid@holz-schmidde Neuseeland (seit 042003) USA (ab 212004)* Kanada ab 212004 Mexiko ab 212004

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.1.2016 L 8/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/24 R KOMMISSION vom 8. Januar 2016 zur Festlegung besonderer Bedingungen für die Einfuhr von Erdnüssen

Mehr

Verpackungsrichtlinie interkontinental

Verpackungsrichtlinie interkontinental ID800999 Version1 27.02.2013 123 Verantwortung Allgemeine Vorgaben für die... ordnungsgemäße Verpackung 4 Bauteilspezifische Korrosionsschutzmaßnahmen Anforderungen... 3 567 Einfuhrvorschriften Glossar

Mehr

Rebenpflanzgut Rechtliche Grundlagen und Berufsorganistionen. Rebbautagung Bielersee 20. Februar 2015

Rebenpflanzgut Rechtliche Grundlagen und Berufsorganistionen. Rebbautagung Bielersee 20. Februar 2015 Rebenpflanzgut Rechtliche Grundlagen und Berufsorganistionen Rebbautagung Bielersee 20. Februar 2015 Pflanzenschutz-Verordnung Betrifft Einfuhr, Handel und Produktion Stellt praxis- und risikogerechten

Mehr

Verordnung über Pflanzenschutz. (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Verordnung über Pflanzenschutz. (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 916.20 vom 27. Oktober 2010 (Stand am 1. Januar 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 148a Absatz 3, 149 Absatz 2,

Mehr

Kontrollen von gebietsfremden Pflanzen und Tieren am Schweizer Zoll

Kontrollen von gebietsfremden Pflanzen und Tieren am Schweizer Zoll Kontrollen von gebietsfremden Pflanzen und Tieren am Schweizer Zoll AGIN Tagung vom 29.6.2015 Mathias Lörtscher, Leiter CITES Vollzugsbehörde, BLV Inhalt Was ist CITES? Wie funktioniert CITES? Wie vollzieht

Mehr

Verordnung über Pflanzenschutz. (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Verordnung über Pflanzenschutz. (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 916.20 vom 27. Oktober 2010 (Stand am 1. Januar 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 148a Absatz 3, 149 Absatz 2,

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2017 COM(2017) 2 final 2017/0006 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Frankreichs, ein Abkommen mit der Schweiz abzuschließen,

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2012D0138 DE 14.06.2014 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom

Mehr

Grenzkontrollstelle: Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Erzeugnissen tierischer Herkunft

Grenzkontrollstelle: Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Erzeugnissen tierischer Herkunft Grenzkontrollstelle: Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Erzeugnissen tierischer Herkunft Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven, Bremen und Cuxhaven sind zuständig für die Einfuhrkontrolle

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Mitteilungen, Angaben und Erhebungen zu Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Mitteilungen, Angaben und Erhebungen zu Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Mitteilungen, Angaben und Erhebungen zu Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse Vorblatt A. Problem und Ziel Nach 34 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz gehört

Mehr

Phytosanitäre Anforderungen an die Produktion und das Inverkehrbringen von Pflanzkartoffeln und anderen knollenbildenden

Phytosanitäre Anforderungen an die Produktion und das Inverkehrbringen von Pflanzkartoffeln und anderen knollenbildenden Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD Merkblatt Nr. 5 Pflanzenschutzdienst Datum: 19. Februar 2014 Referenz/Aktenzeichen: 2009-10-08/137 /

Mehr

Um die Schweiz besser vor bgso zu schützen und die Gleichwertigkeit des phytosanitären Rechts zu sichern, soll die PSV total revidiert werden.

Um die Schweiz besser vor bgso zu schützen und die Gleichwertigkeit des phytosanitären Rechts zu sichern, soll die PSV total revidiert werden. Vernehmlassung 10 Derzeit in Kraft: Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) Neu ab 1.1.2020: Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung,

Mehr

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten [Signature] [QR Code] Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Gesetzliche Grundlagen. Pflanzenpass. Qualität von Erdbeersetzlingen

Gesetzliche Grundlagen. Pflanzenpass. Qualität von Erdbeersetzlingen Qualität von Erdbeersetzlingen Suzanne Schnieper 03.12.2015 2 Gesetzliche Grundlagen Pflanzenpass Wer braucht eine solche Zulassung? Alle Produzenten von feuerbrandanfälligen Pflanzen Produzenten von weiteren

Mehr

Verordnung über Pflanzenschutz. (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Verordnung über Pflanzenschutz. (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) 916.20 vom 27. Oktober 2010 (Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 148a Absatz 3, 149 Absatz 2,

Mehr

Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind. Inhaltsverzeichnis

Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind. Inhaltsverzeichnis Lebensmittelinspektorat Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind Inhaltsverzeichnis 1. Ziel... 1 2. Geltungsbereich... 1 3.

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 346/61

Amtsblatt der Europäischen Union L 346/61 20.12.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 346/61 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013 über eine Ausnahmeregelung zu Artikel 13 Absatz 1 Ziffer ii der Richtlinie 2000/29/EG des

Mehr

Der Standard für Holzverpackungen - ISPM 15

Der Standard für Holzverpackungen - ISPM 15 Merkblatt Der Standard für Holzverpackungen - ISPM 15 Zur Verhinderung der Einfuhr von Holzschädlingen wenden immer mehr Länder den phytosanitären Standard ISPM 15 an. Die Einfuhr von Waren in diese Länder

Mehr

Entwicklung der Weinklassierung «Von der AOC zur AOP für Weine»

Entwicklung der Weinklassierung «Von der AOC zur AOP für Weine» Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Entwicklung der Weinklassierung «Von der AOC zur AOP für Weine» Informationsveranstaltung Rebbau 2018,

Mehr

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 9460) (2014/917/EU)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 9460) (2014/917/EU) 17.12.2014 L 360/59 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 15. Dezember 2014 mit Durchführungsvorschriften für die Richtlinie 2000/29/EG des Rates betreffend die Meldung des Vorkommens von Schadorganismen

Mehr

Abkommen vom 21. Juni 1999

Abkommen vom 21. Juni 1999 Übersetzung 1 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Beschluss Nr. 1/2005 des

Mehr

TRACES-PHYTO-Kurzanleitung 1. Inhaltsverzeichnis

TRACES-PHYTO-Kurzanleitung 1. Inhaltsverzeichnis TRACES-PHYTO-Kurzanleitung 1. Inhaltsverzeichnis 2. Erste Schritte... 2 2.1. Registrierung... 2 2.2. Anmeldung im System... 2 2.3. Auswahl der Sprache... 2 2.4. Kennwort ändern... 3 2.5. Kennwort vergessen...

Mehr

Situation von Diabrotica virgiferain der Schweiz im 2017 und Fall von Chablais

Situation von Diabrotica virgiferain der Schweiz im 2017 und Fall von Chablais Département fédéral de l économie, de la formation et de la recherche DEFR Agroscope Domaine de recherche Protection des végétaux Situation von Diabrotica virgiferain der Schweiz im 2017 und Fall von Chablais

Mehr

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen (VvPM) vom 25. Februar 2004 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf die Artikel 4 Absatz 2 und 41 Absatz 6 der Verordnung vom

Mehr

Info: Gebührenänderung der Pflanzengesundheitskontrolle im Land Bremen 1

Info: Gebührenänderung der Pflanzengesundheitskontrolle im Land Bremen 1 Info: Gebührenänderung der Pflanzengesundheitskontrolle im Land Bremen 1 Auszug aus der Gesundheits-Kostenverordnung des Landes Bremen vom 16. August 2002 (Brem.GBl. S. 337--203-c-6) in der Fassung 24.3.2015,

Mehr

Runder Waldtisch Sihlwald, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Runder Waldtisch Sihlwald, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wald Internationale Rahmenbedingungen des Pflanzenschutzes, die Bestimmungen im revidierten

Mehr

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (ALB)

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (ALB) Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (ALB) Ernst Pfeilstetter Julius Kühn-Institut, Institut Pflanzengesundheit,

Mehr

Erkenntnisse aus der aktuellen

Erkenntnisse aus der aktuellen Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Erkenntnisse aus der aktuellen EU Inspektion Fremdstoffe und Tierarzneimittel 14. April 2011 Themen Auftrag / Grundlagen

Mehr

Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau

Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW) Änderung vom 14. Februar 2018 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet: I Die

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) L 156/2 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/949 R KOMMISSION vom 19. Juni 2015 zur Genehmigung der Prüfungen hinsichtlich bestimmter Mykotoxine, die bestimmte Drittländer vor der Ausfuhr bestimmter

Mehr

Bevölkerung und Umwelt Ergebnisse

Bevölkerung und Umwelt Ergebnisse Eidgenössische Zollverwaltung Leistungsauftrag 2013-2016 Evaluation Wirkungsziele Teilprojekt 10: Bevölkerung und Umwelt Ergebnisse Bern, im Juni 2016 Impressum Auftraggeber Eidgenössische Zollverwaltung

Mehr

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen (VvPM) Änderung vom 23. Dezember 2010 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet: I Die Anhänge 1 und 2 der Verordnung des BLW

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung von Durchführungsrichtlinien der EU in nationales Recht Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Änderung der 21 und 22 der Pflanzenschutzverordnung

Mehr

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet:

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet: Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union Änderung vom 13. Juni 2018 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit

Mehr

A b w i c k l u n g v o n L i e f e r u n g e n i n d i e U S A K o n s e q u e n z e n b e i D - K l a u s e l n ( I n c o t e r m s 2010)

A b w i c k l u n g v o n L i e f e r u n g e n i n d i e U S A K o n s e q u e n z e n b e i D - K l a u s e l n ( I n c o t e r m s 2010) A b w i c k l u n g v o n L i e f e r u n g e n i n d i e U S A K o n s e q u e n z e n b e i D - K l a u s e l n ( I n c o t e r m s 2010) 4. IHK Exportforum Rheinland Pfalz Saarland 1. Oktober 2015 /

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2019 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2019 DER KOMMISSION L 323/10 19.12.2018 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2019 R KOMMISSION vom 18. Dezember 2018 zur Erstellung einer vorläufigen Liste von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen mit hohem

Mehr

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und vom 27. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes

Mehr

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und vom 27. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes

Mehr

BBA-AG 2005/04. 1 ABl. Nr. L 26 vom , S ABl. Nr. L 70 vom , S. 27

BBA-AG 2005/04. 1 ABl. Nr. L 26 vom , S ABl. Nr. L 70 vom , S. 27 1 RICHTLINIE 92/105/EWG DER KOMMISSION vom 3. Dezember 1992 über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der

Mehr

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien vom 12. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz

Mehr

PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE

PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 7. Mai 207 (OR. en) 206/025 (COD) LEX 734 PE-CONS 3/2/7 REV 2 VISA 8 COEST 55 COMIX 62 COC 295 VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND

Mehr

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien vom 12. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz

Mehr

Chancen und Risiken der Anpassung der schweizerischen Hygiene- und Veterinärbestimmungen an das EU-Recht

Chancen und Risiken der Anpassung der schweizerischen Hygiene- und Veterinärbestimmungen an das EU-Recht SVT Tagung (9. Mai 2006) Chancen und Risiken der Anpassung der schweizerischen Hygiene- und Veterinärbestimmungen an das EU-Recht Thomas Jemmi Bundesamt für Veterinärwesen Ausgangslage Bilaterale Abkommen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit das JKI keine Gewähr übernimmt.

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit das JKI keine Gewähr übernimmt. EUROPÄISCHE UNION Durchführungsbeschluss 2013/92/EU vom 18.02.2013 betreffend die Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen, die bei Holzverpackungsmaterial zu ergreifen sind, das bereits

Mehr

Pflanzenbeschauverordnung

Pflanzenbeschauverordnung Pflanzenbeschauverordnung zuletzt geändert durch Artikel 3, Abschnitt 2, 8 des Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und

Mehr

Verordnung des BLV über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan

Verordnung des BLV über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan Verordnung des BLV über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan vom 28. Januar 2016 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), gestützt auf Artikel 68 Absatz

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 4. März 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 7 Absatz

Mehr

Verpackungsholz Einfuhrreglungen erneut überarbeitet. Sehr geehrte Damen und Herren,

Verpackungsholz Einfuhrreglungen erneut überarbeitet. Sehr geehrte Damen und Herren, KDS im BSL e.v. SPEDITIONSHAUS Willy-Brandt-Straße 69 20457 Hamburg An die Mitglieder des Fachausschusses Seehafen- und Seeschifffahrtsspedition nachrichtlich an die Geschäftsführung der Mitgliedsverbände

Mehr

2. Gegenstand und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand und Begriffsbestimmungen Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz RICHTLINIE Nr. des Bundesamtes für Landwirtschaft zuhanden der Kantonalen

Mehr

Beschluss Nr. 1/2017 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz

Beschluss Nr. 1/2017 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz Beschluss Nr. 1/2017 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 8. Februar 2017 zur Änderung der Tabellen II, III und IV b) des Protokolls Nr. 2 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Mehr

Bekämpfung des Feuerbrandes (Erwinia amylovora [Burr.] Winsl. et al.)

Bekämpfung des Feuerbrandes (Erwinia amylovora [Burr.] Winsl. et al.) Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Hauptabteilung Besondere Dienste und Produktionsmittel Richtlinie Nr. 3 Datum: 30. Juni 006 Referenz: 006-06-3/83 / kly Bekämpfung des Feuerbrandes (Erwinia

Mehr

Anleitung zur Anmeldung von Verpackungsholz in Gebrauch aus China für eine phytosanitäre Kontrolle am Bestimmungsort über

Anleitung zur Anmeldung von Verpackungsholz in Gebrauch aus China für eine phytosanitäre Kontrolle am Bestimmungsort über Anleitung zur Anmeldung von Verpackungsholz in Gebrauch aus China für eine phytosanitäre Kontrolle am Bestimmungsort über www.pgz-online.de Sonderverfahren gemäß Durchführungsbeschluss der europäischen

Mehr

VO (EG) 765/2008. Überwachung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln. Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 33 Dr.

VO (EG) 765/2008. Überwachung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln. Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 33 Dr. Überwachung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln VO (EG) Folie 1 Gliederung Einleitung ÜberwachungsVO EG Nr. Zielsetzung Geltungsbereich, Definitionen Anforderungen an die Mitgliedsstaaten

Mehr

Verpackungsholz- Kontroll- Verordnung. Vorblatt. Ziele. Inhalt

Verpackungsholz- Kontroll- Verordnung. Vorblatt. Ziele. Inhalt 1 von 8 Verpackungsholz- Kontroll- Verordnung Einbringende Stelle: BMLFUW Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2013 Vorblatt Ziele - Verhinderung der Einschleppung von gefährlichen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 208/46 DE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1461 DER KOMMISSION vom 8. August 2017 zur Änderung des Anhangs II der Entscheidung 2007/777/EG hinsichtlich der Liste der Drittländer bzw. Teile von Drittländern,

Mehr

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung Kongress Europäischer Binnenmarkt - Regulierung und fairer Wettbewerb am 23. und 24. November 2016 in Stuttgart Aufgaben des Zolls Überwachung des Warenverkehrs

Mehr

Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland

Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Moskau, 27.06.2016, Dr. Stefan Dreesmann Gesetzliche Grundlagen des Ökolandbaus in der EU Entwicklung

Mehr

IRAN. Transport & Import. Graz, November 2016 Andreas Gfrerer

IRAN. Transport & Import. Graz, November 2016 Andreas Gfrerer IRAN Transport & Import Graz, November 2016 Andreas Gfrerer a.gfrerer@condor.co.at +43 662 88984 0 www.condor.co.at IRAN Transport & Import Graz, November 2016 Andreas Gfrerer a.gfrerer@condor.co.at +43

Mehr

Pflanzenschutzinformation. Phytosanitäre Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel - Anforderungen nach dem ISPM 15 -

Pflanzenschutzinformation. Phytosanitäre Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel - Anforderungen nach dem ISPM 15 - Pflanzenschutzinformation Pflanzengesundheitskontrolle 12/2016 Müllroser Chaussee 54 15236 Frankfurt (Oder) Tel.: (033702) 2113645 Fax: (0331) 275484253 pflanzengesundheit@lelf.brandenburg.de Pflanzenschutzdienst

Mehr

Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen

Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5142 Fax: +49611327644502 E-Mail:

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Brüssel, 1. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN

Mehr

Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau

Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW) vom 29. November 2017 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), gestützt auf die Artikel

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.10.2016 COM(2016) 648 final 2016/0316 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen

Mehr

Anhang 1 AT: MELDUNG DER BEANSTANDUNG EINER SENDUNG ODER EINES SCHADORGANISMUS AUS EINEM DRITTLAND

Anhang 1 AT: MELDUNG DER BEANSTANDUNG EINER SENDUNG ODER EINES SCHADORGANISMUS AUS EINEM DRITTLAND BGBl. II - Ausgegeben am 7. September 2011 - Nr. 299 1 von 10 Anhang 1 AT: MELDUNG DER BEANSTANDUNG EINER SENDUNG ODER EINES SCHADORGANISMUS AUS EINEM DRITTLAND AUSFÜHRER a) Name: b) Anschrift c) Land:

Mehr

Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau

Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW) vom 29. November 2017 (Stand am 1. März 2018) Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW),

Mehr

Diagnostik und Forschung im Pflanzenschutzlabor

Diagnostik und Forschung im Pflanzenschutzlabor Diagnostik und Forschung im Pflanzenschutzlabor Daniel Rigling Leiter Gruppe Phytopathologie Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL 1 Eingeschleppte Schadorganismen Definition: Neu:

Mehr

Anleitung zur Anmeldung von Verpackungsholz in Gebrauch aus China für eine phytosanitäre Kontrolle am Bestimmungsort über www.

Anleitung zur Anmeldung von Verpackungsholz in Gebrauch aus China für eine phytosanitäre Kontrolle am Bestimmungsort über www. Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Pflanzenschutzdienst Anleitung zur Anmeldung von Verpackungsholz in Gebrauch aus China für eine phytosanitäre

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.12.2018 C(2018) 8877 final DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 18.12.2018 zur Erstellung einer vorläufigen Liste von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen

Mehr

P. algerinus dispar ist polyphag. Es gibt einen Verdacht, dass. P. algerinus dispar stellt kein phytosanitäres Risiko für

P. algerinus dispar ist polyphag. Es gibt einen Verdacht, dass. P. algerinus dispar stellt kein phytosanitäres Risiko für Express PRA zu Beanstandung erstellt von: Julius Kühn-Institut, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit am: 03.05.2017. Zuständige Mitarbeiter: Dr. Peter Baufeld,

Mehr

Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau

Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW) vom 29. November 2017 (Stand am 1. Juli 2018) Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW),

Mehr

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten [Signature] [QR Code] Achtung: Diese Version dient der Vorabinformation. Massgeblich ist die in der Amtlichen Sammlung (AS) publizierte Verordnung. Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren

Mehr