Geschichte. Schulinterner Lehrplan zum Kernlehrplan für die gymnasiale Oberstufe für das Fach. (Einführungsphase)

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1 Kreisgymnasium Halle (Westf.) Neustädter Str Halle (Westfalen) Schulinterner Lehrplan zum Kernlehrplan für die gymnasiale Oberstufe für das Fach Geschichte (Einführungsphase) Inhalte I. Unterrichtsvorhaben a)überblick über die Inhalte in der Einführungsphase S. 2 b)übergeordnete Kompetenzen für die Qualifikationsphase S. 3 c)differenzierte Darlegung der Unterrichtsvorhaben S. 6 II. Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit S. 14 III.Grundsätze der Leistungsbewertung S. 15 IV. Evaluation S. 18 1

2 I. Unterrichtsvorhaben Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln. a) Überblick über die Inhalte in der Einführungsphase Unterrichtsvorhaben I: Thema: Wie Menschen das Fremde und den Fremden wahrnahmen Fremdsein in weltgeschichtlicher Perspektive Die Darstellung der Germanen in römischer Perspektive Mittelalterliche Weltbilder in Asien und Europa Was Reisende erzählen Selbst- und Fremdbild in der frühen Neuzeit Fremdsein, Vielfalt und Integration Migration am Beispiel des Ruhrgebiets im 19. und 20. Jahrhundert Unterrichtsvorhaben II: Thema: Begegnung von islamischer und christlicher Welt Konfliktpotenziale und Entwicklungschancen Religion und Staat Die Entwicklung von Wissenschaft und Kultur Die Kreuzzüge Das Osmanische Reich und Europa in der Frühen Neuzeit Unterrichtsvorhaben III: Thema: Freiheit und Gleichheit für alle!? Die Menschenrechte in historischer Perspektive Ideengeschichtliche Wurzeln und Entwicklungsetappen Durchsetzung der Menschenrechte am Beispiel der Französischen Revolution Geltungsbereiche der Menschenrechte in Vergangenheit und Gegenwart 2

3 b) Übergeordnete Kompetenzen für die Einführungsphase (siehe: Kernlehrplan) Die nachfolgenden übergeordneten Kompetenzerwartungen sind unterteilt in Sach-, Urteils-, Methoden-, und Handlungskompetenzen. Im Sinne einer progressiven Kompetenzentwicklung sollten diese Kompetenzen in der Qualifikationsphase immer wieder angebahnt und geübt werden. Daher werden sie in den verschiedenen Unterrichtsvorhaben in unterschiedlichem Maße immer wieder aufgegriffen. In den konkretisierten Unterrichtsvorhaben (Punkt c) werden die konkretisierten Sach- und Urteilskompetenz sowie die übergeordneten Methoden- und Handlungskompetenzen, auf die in dem jeweiligen Unterrichtsvorhaben besonderer Wert gelegt wird, aufgeführt. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler ordnen historische Ereignisse, Personen, Prozesse und Strukturen angeleitet in einen chronologischen, räumlichen und sachlich-thematischen Zusammenhang ein (SK1), erläutern historische Ereignisse, Personen, Prozesse, Strukturen und Epochenmerkmale unter sachgerechter Verwendung ausgewählter historischer Fachbegriffe (SK2), unterscheiden Anlässe und Ursachen, Verlaufsformen sowie Folgen und Wirkungen historischer Ereignisse und Prozesse (SK3), beschreiben das Denken und Handeln historischer Akteurinnen und Akteure in ihrer jeweils durch zeitgenössische Rahmenbedingungen geprägten Eigenart (SK4), identifizieren Spuren der Vergangenheit in der Gegenwart (SK5), erläutern Zusammenhänge zwischen Vergangenheit und Gegenwart unter dem Aspekt der Gemeinsamkeiten und dem der historischen Differenz (SK6). Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler treffen unter Anleitung methodische Entscheidungen für eine historische Untersuchung (MK1), recherchieren fachgerecht innerhalb und außerhalb der Schule in relevanten Medien und beschaffen zielgerichtet Informationen zu einfachen Problemstellungen (MK2), erläutern den Unterschied zwischen Quellen und Darstellungen, vergleichen Informationen aus ihnen miteinander und stellen Bezüge zwischen ihnen her (MK3), identifizieren Verstehensprobleme und führen die notwendigen Klärungen herbei (MK4), analysieren Fallbeispiele und nehmen Verallgemeinerungen vor (MK5), 3

4 wenden aufgabengeleitet, an wissenschaftlichen Standards orientiert, grundlegende Schritte der Interpretation von Textquellen und der Analyse von und kritischen Auseinandersetzung mit historischen Darstellungen fachgerecht an (MK6), interpretieren und analysieren sachgerecht unter Anleitung auch nicht-sprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Grafiken, Schaubilder, Bilder, Karikaturen und Filme (MK7), stellen grundlegende Zusammenhänge aufgabenbezogen geordnet und strukturiert in Kartenskizzen, Diagrammen und Strukturbildern dar (MK8), stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher Mittel und Fachbegriffe adressatenbezogen sowie problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich (MK9). Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler beurteilen angeleitet das Handeln historischer Akteurinnen und Akteure und deren Motive bzw. Interessen im Kontext der jeweiligen Wertvorstellungen und im Spannungsfeld von Offenheit und Bedingtheit (UK1), beurteilen angeleitet das Besondere eines historischen Sachverhaltes und seine historische Bedeutung für die weitere Entwicklung und für die Gegenwart (UK2), beurteilen historische Sachverhalte angeleitet unter Berücksichtigung bzw. Gewichtung verschiedener Kategorien, Perspektiven und Zeitebenen (UK3), beurteilen angeleitet Grundlagen, Ansprüche und Konsequenzen einzelner Denk- und Legitimationsmuster, Weltsichten und Menschenbilder (UK4), beurteilen angeleitet die Angemessenheit von wesentlichen Begriffsverwendungen für historische Sachverhalte auch unter genderkritischem Aspekt (UK5), erörtern angeleitet die Aussagekraft von Argumenten aus historischen Deutungen unter Berücksichtigung von Standort- und Perspektivenabhängigkeit (UK6), bewerten angeleitet historische Sachverhalte unter Benennung der wesentlichen jeweils zu Grunde gelegten Kriterien (UK7), bewerten an konkreten Beispielen die geschichtliche Bedingtheit sowie auch die überzeitlichen Geltungsansprüche von Wertesystemen (UK8). Handlungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler stellen innerhalb der Lerngruppe ihre Vorstellungen vom Verhältnis der eigenen Person und Gruppe zur historischen Welt und ihren Menschen dar (HK1), 4

5 entwickeln Ansätze für Handlungsoptionen für die Gegenwart unter Beachtung der Rolle von historischen Erfahrungen in gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen (HK2), beziehen angeleitet Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK3), entscheiden sich begründet für oder gegen die Teilnahme an Formen der öffentlichen Erinnerungskultur (HK4), entwerfen, ggf. in kritischer Distanz, eigene Beiträge zu ausgewählten Formen der öffentlichen Geschichts- und Erinnerungskultur (HK5), präsentieren eigene historische Narrationen und nehmen damit am (schul-) öffentlichen Diskurs teil (HK6). 5

6 c) Differenzierte Darlegung der Unterrichtsvorhaben Unterrichtsvorhaben I: Thema: Wie Menschen das Fremde und den Fremden wahrnahmen Fremdsein in weltgeschichtlicher Perspektive Inhaltsfeld: Erfahrungen mit Fremdsein in weltgeschichtlicher Perspektive (IF 1) Inhaltliche Schwerpunkte: Die Darstellung der Germanen in römischer Perspektive Mittelalterliche Weltbilder in Asien und Europa Was Reisende erzählen Selbst- und Fremdbild in der frühen Neuzeit Fremdsein, Vielfalt und Integration Migration am Beispiel des Ruhrgebiets im 19. und 20. Jahrhundert Zeitbedarf: 24 Std. Unterrichtssequenzen: Germanen - primitive Barbaren oder edle Freiheitskämpfer? Gab es den Germanen überhaupt? Römer und Germanen - Friedliches Miteinander versus kriegerisches Gegeneinander Waren die Germanen primitive Barbaren? - Überprüfen des Urteils eines Römers Mythos Arminius Hermann: zwischen Wissenschaft, künstlerischer Freiheit und Zu entwickelnde Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz: erklären den Konstruktcharakter von Bezeichnungen wie der Germane, der Römer und der Barbar und die damit einhergehende Zuschreibung normativer Art. Urteilskompetenz: beurteilen die Darstellung der Germanen in römischen Quellen im Hinblick auf immanente und offene Selbst- und Fremdbilder. Methodenkompetenz: treffen unter Anleitung methodische Entscheidungen für eine historische Untersuchung (MK1), analysieren Fallbeispiele und nehmen Verallgemeinerungen vor (MK5), Vorhabenbezogene Absprachen: 6

7 politischem Kalkül wenden aufgabengeleitet, an wissenschaftlichen Standards orientiert, grundlegende Schritte der Interpretation von Textquellen (und der Analyse von und kritischer Auseinandersetzung mit historischen Darstellungen) fachgerecht an (MK6). Das Eigene und das Fremde wie Menschen im Mittelalter sich wechselseitig wahrnahmen Weltkarten spiegeln Weltbilder wider - ethnokultureller Vergleich von historischen Karten Grenzen der Welterkenntnis im Mittelalter Sachkompetenz: erklären mittelalterliche Weltbilder und die jeweilige Sicht auf das Fremde anhand von Weltkarten (Asien und Europa). Urteilskompetenz: beurteilen den Einfluss wissenschaftlicher, technischer und geographischer Kenntnisse auf das Weltbild früher und heute. Methodenkompetenz: identifizieren Verstehensprobleme und führen die notwendigen Klärungen herbei (MK4), interpretieren und analysieren sachgerecht unter Anleitung auch nichtsprachliche Quellen (und Darstellungen) wie Karten, Grafiken, Schaubilder (und) Bilder, (Karikaturen und Filme) (MK7). Fremder Nachbar Afrika zur Rekonstruktion des Bildes vom Fremden in einem frühen Bericht über Afrika Formen des Reisens in der Frühen Neuzeit Zur Funktion von Reiseberichten Peter Kolbs Reise zum Vorgebirge der Guten Hoffnung von 1719 (Auszüge) Handlungskompetenz: stellen innerhalb der Lerngruppe ihre Vorstellungen vom Verhältnis der eigenen Person und Gruppe zur historischen Welt und ihren Menschen dar (HK1). Sachkompetenz: analysieren multiperspektivisch die Wahrnehmung der Fremden und das jeweilige Selbstbild, wie sie sich in Quellen zu den europäischen Entdeckungen, Eroberungen oder Reisen in Afrika und Amerika in der frühen Neuzeit dokumentieren. Urteilskompetenz: erörtern beispielhaft Erkenntniswert und Funktion europazentrischer Weltbilder in der Neuzeit. Methodenkompetenz: Unter Hottentotten Die Aufzeichnungen des Peter Kolb 7

8 kontroverser Vergleich zu späteren Reiseberichten nach Afrika (z.b. von Georg Schweinfurth) analysieren Fallbeispiele und nehmen Verallgemeinerungen vor (MK5), wenden aufgabengeleitet, an wissenschaftlichen Standards orientiert, grundlegende Schritte der Interpretation von Textquellen (und der Analyse von und kritischer Auseinandersetzung mit historischen Darstellungen) fachgerecht an (MK6). Arbeit in der Fremde als Grunderfahrung wie Millionen von Polen in das Ruhrgebiet kamen und dort lebten Industrialisierung und Urbanisierung zur Entstehung einer Industrieregion Go west! das Ruhrgebiet als ersehnte Heimat von Arbeitsmigranten? Die Ruhrpolen ein Beispiel gelungener Integration? Vielfalt und Veränderung der Lebenswelt - dargestellt an einem zentralen Ort der Industrialisierung (Fallbeispiel Essen) Polnisch-sprachige Zuwanderer und die Entwicklung des Fußballs im Ruhrgebiet Sachkompetenz: stellen an ausgewählten Beispielen die Loslösung der von Arbeitsmigration Betroffenen von ihren traditionellen Beziehungen und die vielfältige Verortung in ihre neue Arbeits- und Lebenswelt dar. Urteilskompetenz: erörtern kritisch und vor dem Hintergrund differenzierter Kenntnisse die in Urteilen über Menschen mit persönlicher oder familiärer Zuwanderungsgeschichte enthaltenen Prämissen. Methodenkompetenz: interpretieren und analysieren sachgerecht unter Anleitung auch nichtsprachliche Quellen (und Darstellungen) wie Karten, Grafiken, Schaubilder (und) Bilder, (Karikaturen und Filme) (MK7). Handlungskompetenz: entwickeln Ansätze für Handlungsoptionen für die Gegenwart unter Beachtung der Rolle von historischen Erfahrungen in gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen (HK2), präsentieren eigene historische Narrationen und nehmen damit am (schul-) öffentlichen Diskurs teil (HK6). Anlassbezogene Präsentation zur Arbeitsmigration in das Ruhrgebiet Statistiken und Diagramme auswerten 8

9 Unterrichtsvorhaben II: Thema: Begegnung von islamischer und christlicher Welt Konfliktpotenziale und Entwicklungschancen Inhaltsfelder: Islamische Welt christliche Welt: Begegnung zweier Kulturen in Mittelalter und früher Neuzeit (IF 2) Inhaltliche Schwerpunkte: Religion und Staat Die Entwicklung von Wissenschaft und Kultur Die Kreuzzüge Das Osmanische Reich und Europa in der Frühen Neuzeit Zeitbedarf: 30 Std. Unterrichtssequenzen: Christentum und Islamische Welt Kulturkontakt oder Kulturkonflikt? Religion und Staat Kaiser, Päpste und Kalifen Zum Verhältnis von Religion und Staat im Mittelalter Die Stellung religiöser Minderheiten in islamischen und christlichen Staaten Die Entwicklung von Wissenschaft und Kultur Kulturtransfer und Kulturkontakt zwischen islamischer und christlicher Welt Glaube und Vernunft im Widerstreit: Zu entwickelnde Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz: beschreiben das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht im lateinisch-römischen Westen sowie im islamischen Staat zur Zeit der Kreuzzüge, beschreiben Formen der rechtlichen Stellung von religiösen Minderheiten sowie der Praxis des Zusammenlebens mit ihnen in der christlichen und der islamischen mittelalterlichen Welt, erläutern die Rolle des Islam als Kulturvermittler für den christlich-europäischen Westen, erklären die Kreuzzugsbewegung von unterschiedlichen gesellschaftlichen, sozialen, politischen und individuellen Voraussetzungen her, erläutern das Verhältnis zwischen dem Osmanischen Reich und Westeuropa in der Frühen Neuzeit, beschreiben das Verhältnis zwischen christlich und islamisch geprägten Gesellschaften in ihrer gegenseitigen zeitgenössischen Wahrnehmung. Vorhabenbezogene Absprachen: 9

10 Wissenschaft im Mittelalter Die Stadt im Abendland und im Orient Die Kreuzzüge Voraussetzungen und Ursachen der Kreuzzugsbewegung Die Kreuzzüge Heilige Kriege? Kreuzritter im Orient Fremdkörper und Nachbarn Al Andalus Symbiose von Orient und Okzident im maurischen Spanien Das Osmanische Reich und Europa in der Frühen Neuzeit Der osmanische Staat ein islamisches Großreich an der Grenze zu Europa Analyse von Fallbeispielen, zum Beispiel die Eroberung Konstantinopels 1453 oder die Belagerung Wiens 1653 Gegenwartsbezug: Samuel Huntingtons These vom Kampf der Kulturen eine sinnvolle Theorie zur Deutung des Verhältnisses von islamischer und christlicher Welt heute? Urteilskompetenz: beurteilen den Entwicklungsstand der mittelalterlichen islamischen Wissenschaft und Kultur im Vergleich zu dem des Westens, erörtern Erklärungsmodelle für Entwicklungsdifferenzen zwischen islamisch und christlich geprägten Regionen, erörtern aus zeitgenössischer und heutiger Perspektive kritisch und differenziert die Begründung für Krieg und Gewalt, erörtern an einem Fallbeispiel die Bedeutung, die eine Kulturbegegnung bzw. ein Kulturkonflikt für beide Seiten haben kann. Methodenkompetenz: erläutern den Unterschied zwischen Quellen und Darstellungen, vergleichen Informationen aus ihnen miteinander und stellen Bezüge zwischen ihnen her (MK3), identifizieren Verstehensprobleme und führen die notwendigen Klärungen herbei (MK4), analysieren Fallbeispiele und nehmen Verallgemeinerungen vor (MK5), wenden aufgabengeleitet, an wissenschaftlichen Standards orientiert, grundlegende Schritte der Interpretation von Textquellen und der Analyse von und kritischen Auseinandersetzung mit historischen Darstellungen fachgerecht an (MK6), stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher Mittel und Fachbegriffe adressatenbezogen und problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich (MK9), Handlungskompetenz: stellen innerhalb der Lerngruppe ihre Vorstellungen vom Verhältnis der eigenen Person und Gruppe zur historischen Welt und ihren Menschen dar (HK1), entwerfen, ggf. in kritischer Distanz, eigene Beiträge zu ausgewählten Formen der öffentlichen Geschichts- und Erinnerungskultur (HK5). 10

11 Unterrichtsvorhaben III: Thema: Freiheit und Gleichheit für alle!? Die Menschenrechte in historischer Perspektive Inhaltsfelder: Die Menschenrechte in historischer Perspektive (IF 3) Inhaltliche Schwerpunkte: Ideengeschichtliche Wurzeln und Entwicklungsetappen Durchsetzung der Menschenrechte am Beispiel der Französischen Revolution Geltungsbereiche der Menschenrechte in Vergangenheit und Gegenwart Zeitbedarf: 30 Std. Unterrichtssequenzen: Freiheit und Gleichheit für alle!? Die Menschenrechte in historischer Perspektive Ideengeschichtliche Wurzeln und Entwicklungsetappen Die theoretischen Grundlagen der Aufklärung in Frankreich und Deutschland Wie sieht der ideale Staat der Aufklärer aus? Durchsetzung der Menschen-rechte am Beispiel der Französischen Revolution Die Ursachen der Französischen Revolution aus dem Ancien Ré- Zu entwickelnde Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz: erläutern wesentliche Grundelemente von Menschenbild und Staatsphilosophie der Aufklärung in ihrem Begründungszusammenhang, beschreiben den Zusammenhang zwischen zeitgenössischen Erfahrungen, Interessen und Werthaltungen sowie der Entstehung eines aufgeklärten Staatsverständnisses, erklären unter Verwendung von Kategorien der Konfliktanalyse den Verlauf der Französischen Revolution, beschreiben den Grad der praktischen Umsetzung der Menschen- und Bürgerrechte in den verschiedenen Phasen der Französischen Revolution, erläutern an ausgewählten Beispielen unterschiedliche zeitgenössische Vorstellungen von der Reichweite der Menschenrechte (u.a. der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin). Urteilskompetenz: beurteilen die Bedeutung des Menschenbildes und der Staatstheorien der Aufklärung für die Formulierung von Menschenrechten sowie für die weitere Vorhabenbezogene Absprachen Analyse von Sekundärtexten Interpretation von Primärquellen Umgang mit historischen Spielfilmen Internetrecherche 11

12 gime 1789 das Jahr 1 der Freiheit - die drei Revolutionen des Jahres 1789 und die Erklärung der Rechte des Menschen und des Bürgers Wie soll die nachrevolutionäre Ordnung aussehen? Die französischen Verfassungen von 1791 und 1793 im Vergleich Wie kam es zur Entwicklung der Terrorherrschaft? Die Rolle Robespierres zur Bewertung historischer Persönlichkeiten Napoleon Vollender oder Verräter der Revolution? Geltungsbereiche der Menschen-rechte in Vergangenheit und Gegenwart I. Frauenrechte und Menschenrechte in der Französischen Revolution II. Die Judenemanzipation im 19. Jahrhundert III. Menschenrechte in der deutschen Verfassung von 1849 IV. Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse 1945/46: Die strafrechtliche Relevanz von Menschenrechtsverletzungen V. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 VI. Die Kontroverse um die Uni- Entwicklung hin zu modernen demokratischen Staaten, beurteilen den in den wichtigsten Etappen der Entwicklung der Menschenrechte bis zur UN-Menschenrechtserklärung von 1948 erreichten Entwicklungsstand, beurteilen Positionen und Motive der jeweiligen historischen Akteure in der Französischen Revolution aus zeitgenössischer und heutiger Sicht, beurteilen die Bedeutung der Französischen Revolution für die Entwicklung der Menschenrechte und die politische Kultur in Europa, bewerten den universalen Anspruch und die Wirklichkeit der Menschenrechte. Methodenkompetenz: recherchieren fachgerecht innerhalb und außerhalb der Schule in relevanten Medien und beschaffen zielgerichtet Informationen zu einfachen Problemstellungen (MK2), wenden aufgabengeleitet, an wissenschaftlichen Standards orientiert, grundlegende Schritte der Interpretation von Textquellen und der Analyse von und kritischen Auseinandersetzung mit historischen Darstellungen fachgerecht an (MK6), interpretieren und analysieren sachgerecht unter Anleitung auch nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie (Karten, Grafiken), Schaubilder, (Bilder), Karikaturen und Filme (MK7), stellen grundlegende Zusammenhänge aufgabenbezogen geordnet und strukturiert auch in Kartenskizzen, Diagrammen und Strukturbildern dar (MK8), Handlungskompetenz: stellen innerhalb der Lerngruppe ihre Vorstellungen vom Verhältnis der eigenen Person und Gruppe zur historischen Welt und ihren Menschen dar (HK1), entwickeln Ansätze für Handlungsoptionen für die Gegenwart unter der Beachtung der Rolle von historischen Erfahrungen in gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen (HK2), beziehen angeleitet Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK3). 12

13 13 versalität der Menschenrechte und die außereuropäische Kritik

14 II. Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit Fächerübergreifende Grundsätze Grundsatz des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe ist die Wissenschaftspropädeutik im Sinne eines systematischen und methodischen Arbeitens. Der Unterricht ist problem- und kompetenzorientiert. Das Ziel des Unterrichts ist klar, und der Unterricht führt für alle Beteiligten in transparenter Weise zum Ziel. Der Unterricht ist methodisch abwechslungsreich und orientiert sich an den Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkraft berücksichtigt im Sinne der individuellen Förderung die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen in der Lerngruppe. Der Unterricht ermöglicht eine sachgerechte Anwendung von Fachbegriffen, auf die Einhaltung des Fachvokabulars wird Wert gelegt. Fachspezifische Grundsätze Kompetenzen und Inhalte werden miteinander sinnvoll verbunden. Es geht nicht um die Vermittlung von Stoff. Exemplarität ist ein wesentliches Prinzip, an dem sich der Unterricht orientiert. Der Unterricht bietet ausreichend Gelegenheit zur Entwicklung von Urteilsfähigkeit (Sach- und Werturteil). Der Unterricht beinhaltet verschiedene Untersuchungsformen und Herangehensweisen (synchron, diachron etc.). Der Unterricht ist schülerorientiert, knüpft an Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler an und zeigt den Erkenntniswert historischen Denkens. Der Unterricht bietet Gegenwarts- und Zukunftsorientierung für die Schülerinnen und Schüler an. Durch den Unterricht werden Alteritätserfahrungen ermöglicht, die sich positiv auf das Schulleben auswirken. 14

15 III. Grundsätze der Leistungsbewertung Sowohl die Schaffung von Transparenz bei Bewertungen als auch die Vergleichbarkeit von Leistungen sind das Ziel der folgenden Vereinbarungen. a) verbindliche Absprachen: Für die Erfassung der Leistungen werden die jeweiligen Überprüfungsformen gem. Kapitel 3 des Lehrplans (S. 45f.) angewendet. Die Note richtet sich nach der Niveaustufe der Kompetenzerreichung. Für die Interpretation von Quellen und die Analyse von Darstellungen gibt es jeweils ein Methodenblatt, welches in jedem Kurs verbindlich genutzt wird. Die Methodenblätter sind auf der Homepage des Kreisgymnasiums im Fachbereich Geschichte hinterlegt. Die Methodenblätter orientieren sich an den Schritten der Quelleninterpretation bzw. der Analyse von Darstellungen, die unter einzusehen sind. b) übergeordnete Kriterien Die Bewertungskriterien für eine Leistung müssen den Schülerinnen und Schülern transparent und klar sein. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die schriftlichen als auch für die sonstigen Formen der Leistungsüberprüfung: Umfang des Kompetenzerwerbs, Grad des Kompetenzerwerbs. c) Leistungsbewertung von Klausuren In der Einführungsphase wird im Fach Geschichte im ersten Halbjahr nur eine Klausur geschrieben. Dies erfolgt in der zweiten Klausurenphase des Halbjahres, sodass genügend Zeit zur Vorbereitung auf die erste Geschichtsklausur in der Oberstufe gegeben ist. Im zweiten Halbjahr werden zwei Klausuren geschrieben. Die zeitliche Dauer der Klausuren beläuft sich auf zwei Unterrichtsstunden. Die Klausuren orientieren sich immer am Abiturformat und am jeweiligen Lernstand der Schülerinnen und Schüler. Da in der Einführungsphase in der ersten Klausur besonders die Analyse der vorliegenden Quelle im Vordergrund steht, besteht diese Klausur nur aus zwei Aufgabenteilen (z. B. Analyse und Erläuterung). In den folgenden Klausuren sind wie im Abitur - drei Aufgabenteile enthalten (Analyse, Erläuterung und Urteil). Die Bewertung der Klausuren erfolgt grundsätzlich mit Hilfe eines Erwartungshorizontes. 15

16 Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit können durch zwei Möglichkeiten berücksichtigt werden: einerseits durch die Vergabe von Rohpunkten innerhalb des Bewertungsrasters für die Darstellungsleistung, andererseits gemäß 13 Abs. 2 APO-GOSt. Beide Möglichkeiten können auch in Kombination angewendet werden. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass in der Summer keine Abwertung um mehr als zwei Notenpunkte erfolgt (siehe dazu: Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit in der deutschen Sprache im Rahmen der Darstellungsleistung im Zentralabitur). Kriterien für die Überprüfung und Bewertung der Klausuren: Umfang und Grad des Kompetenzerwerbs werden unter folgenden Gesichtspunkten geprüft: Verständnis der Aufgabenstellung, Textverständnis und Distanz zum Text, Sachgerechte Anwendung der Methoden zur Interpretation von Quellen und Analyse von Darstellungen (siehe Methodenblätter), sachgerechte Anwendung und Transfer von Fachwissen, Formulierung selbstständiger, angemessener, triftiger Urteile, sprachliche Richtigkeit und fachsprachliche Qualität der Darstellung. Diese Kriterien werden bei der Erstellung der Erwartungshorizonte für die Klausuren berücksichtigt. d) Leistungsbewertung der Sonstigen Mitarbeit Als mögliche Instrumente für die Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit gelten insbesondere: mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch, individuelle Leistungen innerhalb von kooperativen Lernformen / Projektformen, Präsentationen, z.b. im Zusammenhang mit Referaten, Vorbereitung und Durchführung von Podiumsdiskussionen, Protokolle, Vorbereitung von Exkursionen, Archiv- oder Museumsbesuchen, eigenständige Recherche (Bibliothek, Internet, Archiv usw.) und deren Nutzung für den Unterricht, Erstellung eines Portfolios im Laufe der Qualifikationsphase, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Reflexion eines Zeitzeugeninterviews, 16

17 Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Mitarbeit Umfang und Grad des Kompetenzerwerbs werden unter folgenden Gesichtspunkten geprüft: Umfang des Kompetenzerwerbs: Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit, Eigenständigkeit der Beteiligung. Grad des Kompetenzerwerbs: Sachliche und (fach-)sprachliche Angemessenheit der Beiträge, Reflexionsgehalt der Beiträge und Reflexionsfähigkeit gegenüber dem eigenen Lernprozess im Fach Geschichte, Umgang mit anderen Schülerbeiträgen und mit Korrekturen, Sachangemessenheit und methodische Vielfalt bei Ergebnispräsentationen. f) Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung Die Leistungsrückmeldungen zu den Klausuren erfolgen in Verbindung mit den zugrunde liegenden kriteriellen Erwartungshorizonten, die Bewertung von Facharbeiten wird in Gutachten dokumentiert. Die Leistungsrückmeldung über die Note für die sonstige Mitarbeit erfolgt in mündlicher Form zu den durch das Schulgesetz und durch die APO-GOSt festgelegten Zeitpunkten sowie auf Nachfrage. 17

18 IV. Evaluation Das schulinterne Curriculum stellt keine starre Größe dar. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz als professionelle Lerngemeinschaft trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei. Zu diesem Zweck wird in der ersten Fachkonferenz zu Beginn des Schuljahres das Curriculum evaluiert. Dabei stehen die Erfahrungen der unterrichtenden Lehrkräfte sowie die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Auf Basis dieser Erkenntnisse entscheidet die Fachschaft über mögliche Änderungen. Sollten im Laufe des Jahres dringende Änderungen nötig sein, werden diese auf der nächsten Fachkonferenz beraten. 18

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