Baulehrschausondertag Verabreichung von Arzneimitteln über Futter- und Tränkesysteme

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Baulehrschausondertag Verabreichung von Arzneimitteln über Futter- und Tränkesysteme"

Transkript

1 Baulehrschausondertag Verabreichung von Arzneimitteln über Futter- und Tränkesysteme Gesetze, Verordnungen, Leitlinien Dr. A. Wilms-Schulze Kump Haus Düsse 04. Oktober 2012

2 Orale Medikation im Wandel der Zeiten Bis 1999 kein Unterschied zwischen AMV und OAF Ab 1999 Unterscheidung AMV OAF

3 Orale Medikation im Wandel der Zeiten Bis Januar Wege Tierärztliche Verschreibung unter Verwendung einer AMV Erstellung eines Herstellungsauftrages Hofmischung mit AMV Pulver zur oralen Behandlung von Tieren über Futter, Wasser, Milch

4 Ab Januar Wege 1. FAM über 13-AMG-Betriebe 2. OAF zur Behandlung von Tieren Wasser Futter Milch

5 Ab Januar 2006 Erwerb von AMV durch TÄ nach 4 Abs. 11 AMG möglich Abgabe von AMV an Tierhalter nach 56a Abs. 1 Satz 4 AMG jedoch ausgeschlossen Lieferung an 13- AMG-Betrieb

6 Diskussion über orale Medikation Wirtschaftliche Gründe Pharmazeutische Unternehmen haben in AMV-Zulassungen investiert Produzenten nach 13 AMG (Pharmazeutische Unternehmen) haben in Technik investiert. Landwirtschaftliche Betriebe Mehrwertsteuer 19 % auf das gesamte FAM Keine flächendeckende Versorgung.

7 Der Weg Herstellung von Fütterungs- AM über 13 wurde nicht akzeptiert.

8 Die Folge Der Einsatz von Pulvern zur oralen Verabreichung über Trinkwasser und auch über das Futter nimmt zu. Technische Geräte zur Verabreichung von OAF sind inzwischen Standard in den landwirtschaftlichen Betrieben.

9 Diskussion über orale Medikation Fachliche Gründe: Veröffentlichungen des Kollegen Bleyl im BbT-Organ Amtstierärztlicher Dienst- und Lebensmittelkontrolle mit dem Thema: Entspricht der Einsatz von Dosierern dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft und Technik.

10 Ergebnisse Dr. Bleyl Die repräsentativ gezogenen Einzelproben schwanken zwischen 53 und 153 % vom Sollwert, das lässt den Schluss zu, dass mit Dosierern eine therapeutisch angemessene Behandlung von Tiergruppen nicht zu gewährleisten ist. Im Mittel wurden die Schweine unterdosiert (79 % vom Sollwert) Der Einsatz von Dosierern entspricht insofern nicht dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft.

11 Ergebnisse Dr. Bleyl Der Einsatz von oralen Pulvern ist im Gemeinschaftsrecht (RL 90/167 EWG) nicht vorgesehen. Andere Untersuchungen z. B. bela-pharm, Lehr- und Versuchsanstalt Futterkamp führen zu besseren Ergebnissen. s. Prof. Wendt

12 Reaktion OAF oral zu verabreichende Fertigarzneimittel sollte Verboten und der Weg über 13 Betriebe favorisiert werden

13 Reaktion auf vorgelegte Untersuchungsergebnisse Am stellt das BMELV eine sog. Normungsantrag zur Normung von Dosiergeräten an das DIN. Der Arbeitskreis Orale Medikation wird gegründet.

14 Ergebnis der Arbeitskreise Leitfaden der Arbeitsgruppe im BMELV vom Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser

15 Ergebnisse der Arbeitskreise DIN Dosiergeräte für pulverförmige Fertigarzneimittel zur Verabreichung über mehlförmiges Futter Juli 2010

16 Ergebnisse der Arbeitskreise DIN Dosiergeräte für pulverförmige und flüssige Fertigarzneimittel zur Verabreichung über das Trinkwasser Juni 2012

17 Weitere Verordnungen Orale Medikation Verschleppung Rückstandsproblematik

18 Tierärztliche Hausapotheke 12a Im Falle der Abgabe von Arzneimitteln hat sich der Tierarzt ferner von der Möglichkeit der ordnungsgemäßen Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter zu vergewissern

19 Zulässige Rückstandshöchstwerte Verordnung EG Nr. 470/2009 vom 6. Mai 2009 Anhang I Aufführung der zulässigen Rückstandshöchstmengen (die annehmbare Tagesdosis mit Sicherheitsfaktor stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar) Anhang II Tierarzneimittel die nach gegenwärtigen Kenntnisstand keine Gesundheitsgefährdung hervorrufen Anhang III Tierarzneimittel mit vorläufigen Höchstmengen Anhang IV Verbotene Tierarzneimittel (Chloramphenicol; Metronidazol)

20 VO (EG) Nr.470/2009 Rückstandshöchstmengen für Lebensmittel vom Tier = MRL (Maximum Residue Limit) ADI: acceptable daily intake Warenkorb täglich lebenslang Sicherheitsfaktor 1: 100

21 (zulässige Rückstandshöchstwerte in μg / kg) Muskel Haut Niere Leber Fett Wirkstoff Enrofloxacin Difloxacin Doxycyclin Oxytetracyclin Tetracyclin Chlortetracyclin Ampicillin Amoxicillin Tylosintartrat Colistinsulfat Phenoxymethyl Penicillin Ka Benzylpenicillin Kalium Toltrazuril Trimethoprim Sulfamethoxazol Neomycin-Sulfat

22 Anforderungen der Lebensmitteldiscounter ab Der Lieferant verpflichtet sich, ein Untersuchungssystem zu etablieren, wonach alle Schlachtpartien, deren Rohwaren zur Herstellung von Produkten des Käufers verwendet werden, auf antibiotische Rückstände bzw. deren Metaboliten untersucht werden. Eine Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dieser Substanzen ist sicherzustellen.

23 Vorschriften für die Futtermittelhygiene VO (EG) Nr. 183/2005 Anhang III Lagerung: Fütterungsarzneimittel und Futtermittel ohne Arzneimittel die für unterschiedliche Tierkategorien oder arten bestimmt sind, müssen so gelagert werden, daß das Risiko der Fütterung an Tiere, für die sie nicht bestimmt sind, verringert wird.

24 Rechtsgrundlage für die Qualität von Tränkewasser Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr.183/2005 Anhang III Gute Futterungspraxis Futtermittel ohne Arzneimittel müssen getrennt von Arzneimittel enthaltenden Futtermitteln gehandhabt werden (Kontamination) Tränkewasser muss für betr. Tiere geeignet sein Bei begründeten Bedenken hinsichtlich einer Kontamination müssen Maßnahmen zur Minimierung des Risikos getroffen werden

25 Tausche schwer verständliches Buch über Empfängnisverhütung gegen gebrauchten Kinderwagen.

26 Allgemeines: Mit Hilfe des Dosiergerätes soll die vom Tierarzt nach der Formel: (mg Wirkstoff/kg KGW) x kg KGW x Tierzahl und der Konzentration des Fertigarzneimittels ermittelte Arzneimittelmenge dem Wasser zu dosiert werden. Anwendungshinweise 1. Das Dosiergerät muss technisch einwandfrei funktionieren und in der Lage sein, dem täglichen Wasserbedarf die Tagesdosis für die zu behandelnde Gruppe zu zudosieren. Die Eignung der Anlage für den Verwendungszweck ist durch den Tierhalter sicherzustellen. Geräte, die nach DIN geprüft wurden, gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit bei der Eindosierung in das medikierte Wasser. 2. Das Gerät ist entsprechend den Herstellerhinweisen zu warten und ggf. zu kalibrieren. 3. Vor der Behandlung muss das Gerät auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden. 4. Das Gerät soll möglichst nahe vor der zu behandelnden Tiergruppe installiert sein. 5. Die exakte Zudosierung durch das Gerät muss entsprechend der Bedienungsanleitung überprüft werden.

27 6. Die Ersteinstellung des Gerätes bei Inbetriebnahme sollte gemeinsam mit dem behandelnden Tierarzt durchgeführt werden. 7. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Anwender durch Staubentwicklung des Arzneimittels sollten Mund- und Nasenschutz sowie Handschuhe getragen werden. 8. Die Angaben zur Löslichkeit / Suspendierbarkeit des OAF (angegeben in mg / ml) müssen beachtet werden. Die Lösung muss regelmäßig frisch angesetzt werden, wie in den Zulassungsbedingungen angegeben. Diese Abstände betragen teilweise nur wenige Stunden. 9. Die Wasserleitungen müssen so dimensioniert und installiert sein, dass durch eine ausreichende Fließgeschwindigkeit und dementsprechend verlegte Rohre keine Ablagerungen entstehen. 10. Entsprechend den Grundsätzen der Trinkwasserhygiene müssen vor Beginn der Behandlung die Wasserleitungen gespült und desinfiziert werden, um evtl. Ablagerungen, die die Arzneimittelwirkung beeinträchtigen können, zu entfernen. 11. Eine Behandlung über das Wasser ist nur zulässig bei Tränkeeinrichtungen, bei denen sichergestellt ist, dass das Wasser annähernd vollständig aufgenommen wird.

28 12. Es ist darauf zu achten, dass die medikierte Tageswassermenge auch innerhalb von 24 Stunden. aufgenommen wird. Ggf. ist die eingesetzte Wassermenge dem täglichen Wasserverbrauch anzupassen. 13. Während der Behandlung sind die Tiergruppe/der Tierbestand und die Dosiereinrichtung in angemessenen Abständen zu kontrollieren. 14. Kranke Tiere mit gestörter Wasseraufnahme müssen nach tierärztlicher Anweisung behandelt und gekennzeichnet werden. 15. Bei ausbleibender Besserung der Symptomatik oder Abweichungen von dem zu erwartenden Krankheitsverlauf ist sofort der behandelnde Tierarzt zu informieren. 16. Nach der Behandlung ist das Dosiergerät und die gesamte Tränkeeinrichtung vollständig zu entleeren und zu reinigen. 17. Die Wartezeit beginnt erst danach.

29 Anwendungshinweise 1. Das Dosiergerät muss technisch einwandfrei funktionieren und in der Lage sein, dem täglichen Wasserbedarf die Tagesdosis für die zu behandelnde Gruppe zu zudosieren. Die Eignung der Anlage für den Verwendungszweck ist durch den Tierhalter sicherzustellen. Geräte, die nach DIN geprüft wurden, gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit bei der Eindosierung in das medikierte Wasser. 2. Das Gerät ist entsprechend den Herstellerhinweisen zu warten und ggf. zu kalibrieren. 3. Vor der Behandlung muss das Gerät auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden.

30 Dosiersystem für pulverfömige AM

31 Dosiersystem für pulverfömige AM innen

32 Dosiersysteme für pulverfömige AM DIN für Hersteller von Dosiersystemen Anwendungsbereich: mehlförmige Futtermittel Dosiergenauigkeit: Ø von 10 Proben im Bereich 90% bis 110% 8 Proben zwischen 75% bis 125% max. 2 Proben zwischen 50% bis 150% Kontinuierliche Messung der Futterdurchflussmenge Dosierbereich zwischen 0,5g und 5g je Kg Futter stufenlos oder in 0,1g/kg Schritten Vermischen nach dem Dosieren Alarm und Abschalten bei leerem AM- Behälter oder leerer Futterkette

33 DIN Elektronische Aufzeichnung über Tagesfutterverbrauch und zugesetzte Tierarzneimittelmenge Leichte Kalibrierbarkeit Vermeidung von Verschleppungen Vorratsbehälter z.b. Lebensmitteltauglich Staub und Flüssigkeitsdicht Reinigung in z.b. Spülmaschine

34 Dosiersysteme für Fertigarzneimittel zur Verabreichung über das Trinkwasser DIN für Hersteller von Dosiersystemen Anwendungsbereich: vollständig wässrige Lösung Dosiergenauigkeit: Ø von 10 Proben im Bereich 90% bis 110% Jede Einzelprobe zwischen 75% bis 125% Dosierbereich zwischen 1% bis 10% stufenlos oder in Schritten 0,5% Vermischen nach dem Dosieren Alarmmeldung bei leerem Dosierbehälter oder Fehlfunktion Kontinuierliche Messung der Wasserdurchflussmenge

35 DIN Aufzeichnung über Tageswasserverbrauch und zugesetzte Tierarzneimittelmenge Leichte Kalibrierbarkeit Vermeidung von Verschleppungen Vorratsbehälter z.b. Lebensmitteltauglich Staub und Flüssigkeitsdicht Reinigung in z.b. Spülmaschine

36 Anwendungshinweise 4. Das Gerät soll möglichst nahe vor der zu behandelnden Tiergruppe installiert sein.

37 Dosiersystem für flüssige AM

38

39

40

41 Anwendungshinweise 5. Die exakte Zudosierung durch das Gerät muss entsprechend der Bedienungsanleitung überprüft werden. 6. Die Ersteinstellung des Gerätes bei Inbetriebnahme sollte gemeinsam mit dem behandelnden Tierarzt durchgeführt werden. % Rechnung Dreisatz Beispiel: 1000 Ferkel a 10kg saufen 1000l Wasser AM Dosis: 20mg/ kg KGW AM- Konzentration: 500mg/ 1g 1000 Ferkel x 10kg x 20mg 500mg = 400g/ 1000l = 400g/ 10l Konz. bei 1% Einstellung oder = 400g/ 50l Konz. bei 5% Einstellung

42 Beispiel aus der Praxis Durchführung einer ersten Oralen Medikation z.b. Ca+ Vitamin D3 mit dem Landwirt

43 Anwendungshinweise 7. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Anwender durch Staubentwicklung des Arzneimittels sollten Mund- und Nasenschutz sowie Handschuhe getragen werden.

44 Anwendungshinweise 8. Die Angaben zur Löslichkeit / Suspendierbarkeit des OAF (angegeben in mg / ml) müssen beachtet werden. Die Lösung muss regelmäßig frisch angesetzt werden, wie in den Zulassungsbedingungen angegeben. Diese Abstände betragen teilweise nur wenige Stunden.

45 DOSIER TECHNOLOGIEN entscheidende Parameter Wasser System : Max / min Volumenstrom Max / min Betriebsdruck Druck- / Durchsatzschwankung Filtration erforderlich? Additive Flüssig / Pulver Dosierrate % Inhaltsstoffe ph- Wert Viscosität bei 20 C Löslichkeit Wassertemperatur? Wasser + Additive : Genauigkeit bei Schwankungen Homogenität Druckschwankungen erzeugt durch das Dosiersystem Dosiersystem : Energiequelle (elektrisch, hydraulisch) Max/Min Wasserdruck & Volumenstrom Dosierbereich (max-min) & Einstellung selbstansaugend Max mögliche Viscosität einfache Wartung und Installation Preis

46 Praktische Vorgehensweise bei der Behandlung über Dosierpumpen Auflösen des Arzneimittels durch Zugabe zu lauwarmem Wasser (20 30 C). Löslichkeit in warmem Wasser i.d.r. besser als in kaltem Wasser Gegebenenfalls einen geeigneten Zusatz zur Verbesserung der Löslichkeit verwenden. Bei Dosiersystemen gegebenenfalls größere Verdünnung der Stammlösung (Vormischung) bei entsprechender Erhöhung der Dosierrate Ca Min. vor der Anwendung Ansetzen der Stammlösung in einem Kunststoffbehälter mit Kunststoffrührwerk. Der Saugfilter darf nicht auf dem Boden des Stammlösungsbehälters aufliegen Baypass schließen und das Ventil des Dosierers öffnen. Quelle: Dr. Löhren PHW Zentrallabor

47 Löslichkeit der Präparate Schwache Säuren Amoxycillin, Ampicillin, Fluorquinolone, Sulfonamide (Sulfenazon, Sulfaclozin-Na, Sulfadimidin-Na), Vitamin C, Acetylsalicylsäure Schwache Basen Colistin (starke Base), Erythromycin, Neomycin, Trimetoprim, Makrolide, Tetracycline, Bromhexin, Tiamutin Saure Präparate lösen sich besser in basischem Wasser. Basische Präparate lösen sich besser in saurem Wasser.

48 Einige Hinweise zur Galenik von AM Fluorquinolone können bei Sauerstoffzutritt ausflocken - Daher erst Wasser einfüllen und dann das Fluorquinolone zugeben Potenzierte Sulfonamide (TMPS) können bei bestimmten Wasserqualitäten ausflocken. - Die Zugabe von Propylenglycol kann dem Vorbeugen Toltrazuril kann bei bestimmten Wasserqualitäten ausflocken -Auf Nachfrage bietet Bayer Baycox-Verdünner an. Dabei handelt es sich um Na-EDTA Sulfaclozin-Na kann sich vor dem Druckminderer festsetzen

49 Anwendungshinweise 9. Die Wasserleitungen müssen so dimensioniert und installiert sein, dass durch eine ausreichende Fließgeschwindigkeit und dementsprechend verlegte Rohre keine Ablagerungen entstehen.

50

51

52

53

54

55 Beispiel Biofilm Keimgehalt im Biofilm ist 1000x höher als im Wasser

56 Beispiel Futterqualität GKZ/ g ENT/ g E.coli/ g Clost./ 25g Salm./ 25g No. 22 Trockenfutter Trog No. 15 Trockenfutter Trog 4,1 x 10 5 KBE 1,1 x 10 4 KBE < 10 KBE n. n. n. n. 1,4 x 10 6 KBE 1,4 x 10 5 KBE 4,6 x 10 4 KBE n. n. n. n.

57 Beispeil Futterqualität GKZ/ g ENT/ g E.coli/ g Clost./ 25g Salm./ 25g No. 22 Breiautomat No. 15 Breiautomat 6,0 x 10 6 KBE 3,7 x 10 6 KBE 1,9 x 10 6 KBE n. n. S.typhimurium 9,4 x 10 7 KBE 5,5 x 10 5 KBE 3,6 x 10 5 KBE n. n. S.typhimurium

58 Anwendungshinweise 10. Entsprechend den Grundsätzen der Trinkwasserhygiene müssen vor Beginn der Behandlung die Wasserleitungen gespült und desinfiziert werden, um evtl. Ablagerungen, die die Arzneimittelwirkung beeinträchtigen können, zu entfernen. 1.) Säuren 2.) Peroxide 3.) Chlorbleichlauge 4.) Chlordioxid

59 Anwendungshinweise 11. Eine Behandlung über das Wasser ist nur zulässig bei Tränkeeinrichtungen, bei denen sichergestellt ist, dass das Wasser annähernd vollständig aufgenommen wird. 12. Es ist darauf zu achten, dass die medikierte Tageswassermenge auch innerhalb von 24 Stunden. aufgenommen wird. Ggf. ist die eingesetzte Wassermenge dem täglichen Wasserverbrauch anzupassen. 13. Während der Behandlung sind die Tiergruppe/der Tierbestand und die Dosiereinrichtung in angemessenen Abständen zu kontrollieren. 14. Kranke Tiere mit gestörter Wasseraufnahme müssen nach tierärztlicher Anweisung behandelt und gekennzeichnet werden. 15. Bei ausbleibender Besserung der Symptomatik oder Abweichungen von dem zu erwartenden Krankheitsverlauf ist sofort der behandelnde Tierarzt zu informieren.

60

61 Anwendungshinweise 16. Nach der Behandlung ist das Dosiergerät und die gesamte Tränkeeinrichtung vollständig zu entleeren und zu reinigen. 17. Die Wartezeit beginnt erst danach.

62

63

64 Fazit Politik Gesetzliche Vorgaben Ausschöpfen des Genetischen Potentials Verbraucherschutz Tierarzt/ Landwirt Tierschutz Restriktiver Einsatz von Reserveantibiotika Therapiefreiheit Gesetze/ Richtlinien von Exportländern

65 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER

ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER LEITFADEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER Dr. Helga Vergara Orale Medikation Bedeutung

Mehr

Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser

Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser Leitfaden der Arbeitsgruppe im BMELV vom 19.06.2009 Allgemeines 1. Die orale Anwendung von Arzneimitteln erfolgt

Mehr

Arzneimittelkreislauf, vom Tier zum Futter?! Forum LEJ,

Arzneimittelkreislauf, vom Tier zum Futter?! Forum LEJ, Arzneimittelkreislauf, vom Tier zum Futter?! Forum LEJ, Fortbildungsveranstaltung der Futtermittelüberwachung am 18.10.2006 auf Gut Havichhorst Dr. Frank Matthies (Dez. 50) Inhalt Ergebnisse des NRKP 2005

Mehr

Orale Anwendung von Tierarzneimitteln. über das Futter oder das Wasser. Leitfaden. Allgemeines

Orale Anwendung von Tierarzneimitteln. über das Futter oder das Wasser. Leitfaden. Allgemeines Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Wasser Leitfaden Allgemeines 1. Die orale Anwendung von Arzneimitteln erfolgt mit oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln

Mehr

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Bekanntmachung. Vom 2. Mai 2014

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Bekanntmachung. Vom 2. Mai 2014 Seite 1 von 9 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Leitfaden Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Wasser Vom 2. Mai 2014 In den heutigen Tierhaltungssystemen

Mehr

Fehlentwicklungen und Konsequenzen aus der 11. AMG-Novelle (Dr. Hubert Bode, Fa. dabomed GmbH)

Fehlentwicklungen und Konsequenzen aus der 11. AMG-Novelle (Dr. Hubert Bode, Fa. dabomed GmbH) Fehlentwicklungen und Konsequenzen aus der 11. AMG-Novelle (Dr. Hubert Bode, Fa. dabomed GmbH) Rückblick 2001 Die 11. AMG-Novelle und deren Ziele Entwicklungen nach der 11. AMG-Novelle Anforderungen, Vor-

Mehr

Untersuchungen zu Antibiotikarückständen in tierischen Lebensmitteln - auch unterhalb zulässiger Höchstmengen

Untersuchungen zu Antibiotikarückständen in tierischen Lebensmitteln - auch unterhalb zulässiger Höchstmengen Untersuchungen zu Antibiotikarückständen in tierischen Lebensmitteln - auch unterhalb zulässiger Höchstmengen BfR-Symposium Antibiotikaresistenz, Berlin, 11.- 12. November 2013 Dr. Beate Hausmann Gliederung

Mehr

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten

Mehr

Die Wassermedikation Fragen und Lösungen A L B R E C H T

Die Wassermedikation Fragen und Lösungen A L B R E C H T Die Wassermedikation Fragen und Lösungen FARMGROUP A L B R E C H T Vorwort Sehr geehrte Tierhalter, In der modernen Nutztierhaltung sind die Anforderungen an die Therapie kranker Tiere sehr hoch, schließlich

Mehr

Tierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung

Tierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung Dezernat 23 Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst Tierhalter Arzneimittel - alte Bestandsbuch-Verordnung Ziele der neuen Verordnung 1 Nachweispflichten des Betriebes / Tierhalters, der

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Gesetzliche Grundlagen

1 Geltungsbereich. 2 Gesetzliche Grundlagen Seite 1 von 5 Leitfaden für die Kontrollen der nicht bewilligungspflichtigen Herstellung und Verabreichung von Fütterungsarzneimitteln über betriebseigene technische Anlagen auf Landwirtschaftsbetrieben

Mehr

Europäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln

Europäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln Europäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln Karlsruher Futtermitteltag LTZ Augustenberg, 18. Juni 2015, MLR, Referat 32 - Tierarzneimittel Gliederung Vorschlag für eine Verordnung

Mehr

Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes

Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Bernhard Kühnle Leiter der Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit Berlin, 11. November 2013 Ziele

Mehr

D as P fe rd a ls Le bens mi ttel lieferndes Tier E quiden pass

D as P fe rd a ls Le bens mi ttel lieferndes Tier E quiden pass D as P fe rd a ls Le bens mi ttel lieferndes Tier E quiden pass Seit dem 1. Juli 2000 ist für alle Equiden beim Verbringen aus dem Bestand ein Equidenpass mitzuführen, der eine eindeutige Identifizierung

Mehr

Antibiotika und gute Veterinärpraxis

Antibiotika und gute Veterinärpraxis Fortbildungsveranstaltung HAPO-Zusatzqualifikation Österreichische Tierärztekammer Wien, 29.11.2014 Antibiotika und gute Veterinärpraxis Ivo Schmerold Vormals Institut für Pharmakologie und Toxikologie

Mehr

Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 gemäß 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 gemäß 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: Bundesrat Drucksache 417/14 (Beschluss) 06.02.15 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung

Mehr

Merkblatt für Tierärzte (Stand )

Merkblatt für Tierärzte (Stand ) Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot

Mehr

Informationen für Pferdehalter

Informationen für Pferdehalter Informationen für Pferdehalter Merkblatt (Fassung vom 20.11.2006) der Stabsstelle Ernährungssicherheit am Regierungspräsidium Tübingen Die Inhalte stellen eine verkürzte Zusammenfassung der rechtlichen

Mehr

Gebrauchsinformation. und Puten

Gebrauchsinformation. und Puten Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Gebrauchsinformation Suramox 1000 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner, Enten und Puten 1. Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Mehr

Keine Kompromisse bei der exakten Impfstoff- und Medikamentenapplikation

Keine Kompromisse bei der exakten Impfstoff- und Medikamentenapplikation Keine Kompromisse bei der exakten Impfstoff- und Medikamentenapplikation Was muss aus tierärztlicher Sicht beachtet werden? Angriffspunkte o Wasserqualität/ Hygiene o Verabreichung o Wahl des Medikaments/

Mehr

Arzneimittelgesetz. Nachweispflichten für Arzneimittel (Bestandsbuchverordnung) Bestandsbuch. Arzneimittelgesetz LW01. RL 96/23/EG und 90/676/EG AMG

Arzneimittelgesetz. Nachweispflichten für Arzneimittel (Bestandsbuchverordnung) Bestandsbuch. Arzneimittelgesetz LW01. RL 96/23/EG und 90/676/EG AMG Arzneimittelgesetz Nachweispflichten für Arzneimittel (Bestandsbuchverordnung) Dirk Koslowski Wohnste Leif Broderson Deinste LW01 RL 96/23/EG und 90/676/EG Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel,

Mehr

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte

Mehr

Platzhalter Grafik (Bild/Foto)

Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Fotolia/Tertman Evaluierung des Einsatzes von Antibiotika in der Putenmast Zielsetzung: Ziel und Durchführung Gewinnung von ersten orientierenden Informationen über den Ist-Zustand

Mehr

Untersuchung von Futtermitteln auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe Strategien und Ergebnisse

Untersuchung von Futtermitteln auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe Strategien und Ergebnisse Untersuchung von Futtermitteln auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe Strategien und Ergebnisse Karlsruher Futtermitteltag 18.06.2015 Dr. Tabea Pflaum Gliederung Vorgaben für die Untersuchung

Mehr

Bedürfnisse der Überwachung

Bedürfnisse der Überwachung Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz (LAV) Bedürfnisse der Überwachung Tierarzneimittelrecht in der Europäischen Gemeinschaft nach 2010 Dr. Christine Höfer

Mehr

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Unterer Lindenhof Neues aus dem Hühnerstall, 23.03.2011 Dr. Dagmar Duda-Spiegel, Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) 1. Vorstellung

Mehr

Risikobasierte Lösungsansätze für ein erfolgreiches Tränkwassermanagement. Dr. Pia Münster, Dipl. Agr.-Bio.

Risikobasierte Lösungsansätze für ein erfolgreiches Tränkwassermanagement. Dr. Pia Münster, Dipl. Agr.-Bio. Risikobasierte Lösungsansätze für ein erfolgreiches Tränkwassermanagement, Dipl. Agr.-Bio. 17. Juni 2014 Wasserversorgung beim Geflügel (ml/tier) Nach Aussage des niederländischen Geflügelgesundheitsdienst

Mehr

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) Änderung vom 26. November 2008 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die

Mehr

Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben. Gebrauchsinformation

Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben. Gebrauchsinformation Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Gebrauchsinformation Suramox 1000 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner, Enten und Puten 1. Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Mehr

Fachbericht I Untersuchungen von Tränkwasser aus Hühner- und Putenmastställen auf Rückstände von Antibiotika

Fachbericht I Untersuchungen von Tränkwasser aus Hühner- und Putenmastställen auf Rückstände von Antibiotika FB 81 Fachübergreifende und risikoorientierte Handlungskonzepte Recklinghausen, den 27.06.2012 Fachbericht I Untersuchungen von Tränkwasser aus Hühner- und Putenmastställen auf Rückstände von Antibiotika

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 6.5.2015 DE L 115/25 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/724 DER KOMMISSION vom 5. Mai 2015 über die von Retinylacetat, und Retinylpropionat als e in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung

Mehr

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) (Stand: )

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) (Stand: ) Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) (Stand: 29.08.2006) 1. Was sind Zusatzstoffe im Sinne der Verordnung und wozu zählen Konservierungsstoffe wie z. B. Propionsäure und Futterharnstoff?

Mehr

Kundmachung von Leitlinien im Sinne des 6 Tierarzneimittelkontrollgesetz idgf über die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln am

Kundmachung von Leitlinien im Sinne des 6 Tierarzneimittelkontrollgesetz idgf über die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln am 2. Kundmachung von Leitlinien im Sinne des 6 Tierarzneimittelkontrollgesetz idgf über die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln am landwirtschaftlichen Betrieb GZ 74.200/0011-IV/B/5/2007 GZ: 74200/11-IV/B/5/07

Mehr

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Praziquantel-

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Praziquantel- Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht AMVV Antrag der Firma: Erweiterung des Eintrags um Punkt c Praziquantel ausgenommen zur Anwendung a) bei Hunden und Katzen b) bei Zierfischen der Ordnungen

Mehr

Vom 10. August Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet

Vom 10. August Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet Diese Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 2131 vom 21. August 2001 verkündet und tritt am 24. September 2001 in Kraft. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel,

Mehr

Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring

Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring Juni 2012 Unterscheidung Futtermittel Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Einzelfuttermittel : Erzeugnisse pflanzlichen

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine

GEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine GEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine 1.NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND WENN UNTERSCHIEDLICH DES HERSTELLERS,

Mehr

KENNZEICHNUNG BEUTEL Chloromed 150 mg/g Pulver zum Eingeben für Kälber

KENNZEICHNUNG BEUTEL Chloromed 150 mg/g Pulver zum Eingeben für Kälber KENNZEICHNUNG BEUTEL Chloromed 150 mg/g Pulver zum Eingeben für Kälber 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH

Mehr

Tierarzneimittel in Gülle, landwirtschaftlich genutzten Böden und oberflächennahem Grundwasser in Nordrhein-Westfalen

Tierarzneimittel in Gülle, landwirtschaftlich genutzten Böden und oberflächennahem Grundwasser in Nordrhein-Westfalen Tierarzneimittel in Gülle, landwirtschaftlich genutzten Böden und oberflächennahem Grundwasser in Nordrhein-Westfalen Dr. Annegret Hembrock-Heger Christiane Ratsak Mathilde Nießner Rolf Reupert 11.09.2011

Mehr

Informationen zur Umsetzung der revidierten Tierarzneimittelverordnung

Informationen zur Umsetzung der revidierten Tierarzneimittelverordnung Informationen zur Umsetzung der revidierten Tierarzneimittelverordnung Weiterbildungsveranstaltung der GZST vom 19. Mai 2016 1. Die wichtigsten Punkte der teilrevidierten TAMV Das Ziel der Revision ist

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION (100 ml PE-Flasche, 500 ml Armadoseflasche) Cestocur 25 mg/ml Suspension zum Eingeben für Schafe

GEBRAUCHSINFORMATION (100 ml PE-Flasche, 500 ml Armadoseflasche) Cestocur 25 mg/ml Suspension zum Eingeben für Schafe GEBRAUCHSINFORMATION (100 ml PE-Flasche, 500 ml Armadoseflasche) Cestocur 25 mg/ml Suspension zum Eingeben für Schafe 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS,

Mehr

zu Punkt der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015

zu Punkt der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015 Bundesrat Drucksache 417/1/14 26.01.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - G zu Punkt der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

Anlage zum Schreiben des StMUV Antworten auf Ihre Fragen zu Medikamentengebrauch und dokumentation beim Veröden der Hornanlage bei Kälbern

Anlage zum Schreiben des StMUV Antworten auf Ihre Fragen zu Medikamentengebrauch und dokumentation beim Veröden der Hornanlage bei Kälbern Anlage zum Schreiben des StMUV Antworten auf Ihre Fragen zu Medikamentengebrauch und dokumentation beim Veröden der Hornanlage bei Kälbern Dokumentation Ist die Dokumentation auf dem Abgabebeleg ausreichend?

Mehr

Rückstände von Tierarzneimitteln

Rückstände von Tierarzneimitteln Rückstände von Tierarzneimitteln Cedric R. Müntener cedric.muentener@vetpharm.uzh.ch Schweiz, FIV EU VO 470/2009 Art. 2.a Von Ratten zu Konsumenten Höchstkonzentrationen MRL Dossier Begutachtung (Swissmedic)

Mehr

Nationaler Rückstandskontrollplan 2008

Nationaler Rückstandskontrollplan 2008 Nationaler Rückstandskontrollplan 2008 Der Nationale Rückstandskontrollplan sieht die Prüfung tierischer Lebensmittel auf den verschiedenen Stufen der Urproduktion auf das Vorhandensein von Rückständen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 289/33

Amtsblatt der Europäischen Union L 289/33 DE 31.10.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 289/33 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1060/2013 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2013 zur von Bentonit als in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von

Mehr

Antibiotikaeinsatz. Infopool: Sicherheit l. Antibiotikaeinsatz. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.

Antibiotikaeinsatz. Infopool: Sicherheit l. Antibiotikaeinsatz.  Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland. Antibiotika werden in der Geflügelhaltung ausschließlich bei erkrankten Tieren eingesetzt, sofern es ihre Behandlung erfordert. Im Falle einer Erkrankung muss der zuständige Bestandsveterinär hinzugezogen

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO)

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) 1. Was sind Zusatzstoffe im Sinne der Verordnung und wozu zählen Konservierungsstoffe wie z. B. Propionsäure und Futterharnstoff? Zusatzstoffe im Sinne

Mehr

Bestandsregister für Schweinehaltungen

Bestandsregister für Schweinehaltungen Bestandsregister für Schweinehaltungen Übertrag (Anzahl Tiere): Name: Registriernummer nach VVVO: Anschrift der Betriebsstätte: Gesamtzahl am Stichtag 01.01.20 : Davon Zuchtsauen: Davon sonstige Zucht-

Mehr

Erfassung von Antibiotika- Abgabemengen gemäß

Erfassung von Antibiotika- Abgabemengen gemäß Erfassung von Antibiotika- Abgabemengen gemäß DIMDI-AMV Wallmann J., Preuss J., Bender A. BVL / BfT Info-Tag, 29. November 2012, BVL, Berlin Jürgen Wallmann 29. November 2012 Seite 1 Agenda Ausgangssituation

Mehr

Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) 2014

Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) 2014 Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) 2014 Der Nationale Rückstandskontrollplan sieht die Prüfung tierischer Lebensmittel auf den verschiedenen Stufen der Urproduktion auf das Vorhandensein von Rückständen

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 17/14702 17. Wahlperiode 05. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter

Mehr

Arzneimittelrückstände in Wirtschaftsdünger und Gärresten Ergebnisse eines Untersuchungsprogramms des LANUV. Christiane Ratsak, Barbara Guhl

Arzneimittelrückstände in Wirtschaftsdünger und Gärresten Ergebnisse eines Untersuchungsprogramms des LANUV. Christiane Ratsak, Barbara Guhl (Panthermedia/ Hesser) Arzneimittelrückstände in Wirtschaftsdünger und Gärresten Ergebnisse eines Untersuchungsprogramms des LANUV Christiane Ratsak, Barbara Guhl 1 Fragestellung: Wie hoch ist die Arzneimittelbelastung

Mehr

Bijsluiter DE versie TRIMAZIN 30 % B. PACKUNGSBEILAGE

Bijsluiter DE versie TRIMAZIN 30 % B. PACKUNGSBEILAGE B. PACKUNGSBEILAGE 1 GEBRAUCHSINFORMATION FÜR TRIMAZIN 30 % Pulver zur Anwendung zum Eingeben über das Trinkwasser/die Mich, bei Schweinen und präruminierenden Kälbern 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

3450 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2006

3450 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2006 3450 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2006 Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über

Mehr

Neues aus der Rechtssetzung

Neues aus der Rechtssetzung Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung

Mehr

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz Initialvorlesung WS 2011 / 2012 Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung in Mainz Folie 1 Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert traditionelle Arzneimittelherstellung

Mehr

Der Tiergesundheitsdienst. Pharmakologie

Der Tiergesundheitsdienst. Pharmakologie Der Tiergesundheitsdienst Pharmakologie Definition Pharmakologie ist die Wissenschaft, die die Wirkung von Arzneimitteln auf den Organismus untersucht. Wieso ist dieses Wissen interessant, sogar sehr wichtig

Mehr

Tränkwasserhygiene verbessern - eine aktuelle Herausforderung. Dr Karsten Augustinski Lohmann Animal Health, Cuxhaven

Tränkwasserhygiene verbessern - eine aktuelle Herausforderung. Dr Karsten Augustinski Lohmann Animal Health, Cuxhaven Tränkwasserhygiene verbessern - eine aktuelle Herausforderung Dr Karsten Augustinski Lohmann Animal Health, Cuxhaven Schlechte Wasserqualität führt zu ökonomischen Verlusten in Wirtschaftsgeflügelhaltungen

Mehr

Gebrauchsinformation Baycox 25 mg/ml, Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner und Puten

Gebrauchsinformation Baycox 25 mg/ml, Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner und Puten Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Gebrauchsinformation Baycox 25 mg/ml, Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner und Puten 1. Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Mehr

Tierarzneimittelrückstände in landwirtschaftlich genutzten Böden und oberflächennahem Grundwasser in Nordrhein-Westfalen

Tierarzneimittelrückstände in landwirtschaftlich genutzten Böden und oberflächennahem Grundwasser in Nordrhein-Westfalen Tierarzneimittelrückstände in landwirtschaftlich genutzten Böden und oberflächennahem Grundwasser in Nordrhein-Westfalen Dr. Annegret Hembrock-Heger, FB 32: Bodenschutz, Altlasten Mathilde Nießner, FB

Mehr

Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90

Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 29.09. 02.10.2009 Garmisch-Partenkirchen MR in Dr. Undine Buettner-Peter 2 Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 21. Juni 2011 Teil II 189. Verordnung: Änderung der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 - MSV 2010 189. Verordnung des

Mehr

Leitlinien für die Durchführung einer. Tierärztlichen Bestandsbetreuung. in Schweinebeständen

Leitlinien für die Durchführung einer. Tierärztlichen Bestandsbetreuung. in Schweinebeständen Leitlinien für die Durchführung einer Tierärztlichen Bestandsbetreuung in Schweinebeständen Leitlinien Tierärztliche Bestandsbetreuung Schwein 1. Vorbemerkungen Regelmäßige Bestandsbesuche sind Grundlage

Mehr

Wirkstoffverschleppung im Nutztierbestand Bedeutung für das Resistenzgeschehen

Wirkstoffverschleppung im Nutztierbestand Bedeutung für das Resistenzgeschehen Wirkstoffverschleppung im Nutztierbestand Bedeutung für das Resistenzgeschehen M. Kietzmann Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Verschleppung

Mehr

Antibiotikaresistenz: Interventionen (preharvest- level) Gertraud Schüpbach

Antibiotikaresistenz: Interventionen (preharvest- level) Gertraud Schüpbach Antibiotikaresistenz: Interventionen (preharvest- level) Gertraud Schüpbach Inhalt des Vortrags Hintergrund Antibiotikaresistenz Mögliche Interventionen Landwirtschaftsbetrieb Tierarztpraxis Lebensmittel

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8020/2006 RS DE AUSZUG AUS DEM NEUSEELAND

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8020/2006 RS DE AUSZUG AUS DEM NEUSEELAND EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/8020/2006 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES

Mehr

Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben ( 11AMG) BayCubis, 325 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner

Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben ( 11AMG) BayCubis, 325 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben ( 11AMG), 325 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner Name und Anschrift des Zulassungsinhabers und, wenn unterschiedlich des

Mehr

Aktuelle Datenlage in Niedersachsen aus Sicht der Tiermedizin und Überwachung

Aktuelle Datenlage in Niedersachsen aus Sicht der Tiermedizin und Überwachung Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion ein Risiko? Aktuelle Datenlage in Niedersachsen aus Sicht der Tiermedizin und Überwachung Prof. Dr. Eberhard Haunhorst Präsident des Niedersächsischen Landesamtes

Mehr

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten

Mehr

Abschlussbericht Evaluierung des Antibiotikaeinsatzes in der Hähnchenhaltung Recklinghausen, den

Abschlussbericht Evaluierung des Antibiotikaeinsatzes in der Hähnchenhaltung Recklinghausen, den Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen e-mail: poststelle@lanuv.nrw.de Abschlussbericht Evaluierung des Antibiotikaeinsatzes in der Hähnchenhaltung Recklinghausen, den 14.11.2011 Abteilung 8 Verbraucherschutz,

Mehr

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Zugelassene Varroabekämpfungsmittel

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Zugelassene Varroabekämpfungsmittel Zugelassene Varroabekämpfungsmittel Varroabehandlungen nach dem Abschleudern (Bayvarol ) (einfache Anwendung, jedoch vielerorts resistente Milben, auch in Bayern!) Thymol Ameisensäure Lange Behandlungsdauer

Mehr

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen Bundesrat Drucksache 97/1/15 27.04.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - G - In zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher

Mehr

Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)

Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Equimucin 2g, Pulver zum Eingeben für Pferde 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Mehr

PACKUNGSBEILAGE. Ausziehbares Etiketten (innen) 100 g Alufolie Beutel Packungsbeilage in Schachtel für die 10x100 g Alufolienbeutel

PACKUNGSBEILAGE. Ausziehbares Etiketten (innen) 100 g Alufolie Beutel Packungsbeilage in Schachtel für die 10x100 g Alufolienbeutel PACKUNGSBEILAGE Ausziehbares Etiketten (innen) 100 g Alufolie Beutel Packungsbeilage in Schachtel für die 10x100 g Alufolienbeutel GEBRAUCHSINFORMATION Centidox 1000 mg/g, Pulver zum Eingeben über das

Mehr

GZ. BMG-74320/0004-II/B/12/2013. Anleitung zur Vorgangsweise bei der Schlachtung in Bezug auf Rückstände

GZ. BMG-74320/0004-II/B/12/2013. Anleitung zur Vorgangsweise bei der Schlachtung in Bezug auf Rückstände GZ. BMG-74320/0004-II/B/12/2013 Anleitung zur Vorgangsweise bei der Schlachtung in Bezug auf Rückstände 1 Inhalt 1. BEWERTUNG DES BIOLOGISCHEN HEMMSTOFFTESTS IM RAHMEN DER MIKROBIOLOGISCHEN FLEISCHUNTERSUCHUNG...

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03

Mehr

Dieser Baustein gilt für klinische Einrichtungen und den gesamten Pflegebereich.

Dieser Baustein gilt für klinische Einrichtungen und den gesamten Pflegebereich. 1 Tätigkeitsbeschreibung Dieser Baustein gilt für klinische Einrichtungen und den gesamten Pflegebereich. Arzneimittel ohne CMR-Eigenschaften werden als Fertigarzneimittel verabreicht oder vor der Gabe

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014

Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014 Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Arbeitskreis Futtermittelsicherheit Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014 Dr. Helga Behn Dezernatsleiterin 610 Überwachung

Mehr

Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)

Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) In der Fassung vom 10. August 2001 BGBl. I Nr.42, S. 2132 vom 21. August 2001, geändert am 03.11.2006 durch BGBl. I Nr.51, S. 2523 vom 09. November 2006

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 313/14 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/2023 DER KOMMISSION vom 18. November 2016 zur Zulassung von Natriumbenzoat, Kaliumsorbat, Ameisensäure und Natriumformiat als e in Futtermitteln für alle Tierarten

Mehr

Equiden: Arzneimittelrecht

Equiden: Arzneimittelrecht Equiden: Arzneimittelrecht Neuerungen in 16. AMG Novelle bei Therapie von Equiden? Dr. Iris Fuchs 16. AMG Novelle: Kurzfassung Zielsetzung: Reduktion des Antibiotikaeinsatz Vermeidung von Resistenzen Wen

Mehr

B-TS Duo 75 ZUSAMMENSETZUNG EIGENSCHAFTEN / WIRKUNGEN PHARMAKOKINETIK. ad us. vet. Arzneimittelvormischung für Schweine und Kälber

B-TS Duo 75 ZUSAMMENSETZUNG EIGENSCHAFTEN / WIRKUNGEN PHARMAKOKINETIK. ad us. vet. Arzneimittelvormischung für Schweine und Kälber B-TS Duo 75 ad us. vet. Arzneimittelvormischung für Schweine und Kälber ZUSAMMENSETZUNG Sulfadimidinum 62,5 g Trimethoprimum 12,5 g Excipiens ad pulverem pro 1 kg EIGENSCHAFTEN / WIRKUNGEN Sulfadimidin

Mehr

Ergebnisbericht zur Tränkwasserqualität in Thüringer Milchviehbetrieben

Ergebnisbericht zur Tränkwasserqualität in Thüringer Milchviehbetrieben Ergebnisbericht zur Tränkwasserqualität in Thüringer Milchviehbetrieben Silke Dunkel, Roland Neumann, Jessika Schönlebe, Birgit Sauerteig Landwirtschaft und Umwelt Wassereinsatz nach Sektoren Rechtliche

Mehr

Themenbox Arzneimittel

Themenbox Arzneimittel Themenbox Arzneimittel Arzneimittel und Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung Landwirte stehen als Lebensmittelunternehmer in besonderer Verantwortung. Als Halter von Tieren, die der Erzeugung

Mehr

Zulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU

Zulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU Zulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU Gesine Hahn, BVL Berlin 18. September 2014 Seite 1 Gesetzliche Grundlagen Ein Tierarzneimittel darf in einem EU Mitgliedsstaat erst dann in Verkehr

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 174/8 DE 3.7.2015 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1061 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2015 zur von Ascorbinsäure, Natriumascorbylphosphat, Natrium-Calcium-Ascorbylphosphat, Natriumascorbat, Calciumascorbat

Mehr

Anlage I : Niederschrift über die Inspektion der tierärztlichen Hausapotheke

Anlage I : Niederschrift über die Inspektion der tierärztlichen Hausapotheke Anlage I : Niederschrift über die Inspektion der tierärztlichen Hausapotheke Tierärztin / Tierarzt: Name(n), Vorname(n) Praxisstempel: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Telefon Telefax E-Mail

Mehr

2. Lange Nacht der Tierernährung in Nürtingen,

2. Lange Nacht der Tierernährung in Nürtingen, in Nürtingen, 01. 12.2006 Wasserqualität als Voraussetzung für das Wohlbefinden und die Leistung der Tiere Möglichkeiten der Optimierung Referent: Kai Aumann, HDD-Technik GmbH Wasserbedarf von Schweinen

Mehr

VETERINÄRANTIBIOTIKA IN DER UMWELT

VETERINÄRANTIBIOTIKA IN DER UMWELT VETERINÄRANTIBIOTIKA IN DER UMWELT ABSCHÄTZUNG VON EINTRAGSMENGEN AUF DER BASIS VON VERBRAUCHSDATEN Symposium Antibiotikaresistenz in der Lebensmittelkette Berlin, 03.11.2015 J. Menz, M. Schneider, O.

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1990R2377 DE 16.08.2008 058.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EWG) Nr. 2377/90 DES

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision:

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision: Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 04.05.2010 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische

Mehr

Erfassung des Antibiotikaverbrauchs: Beantwortet die Datenbank alle Fragen?

Erfassung des Antibiotikaverbrauchs: Beantwortet die Datenbank alle Fragen? Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erfassung des Antibiotikaverbrauchs: Beantwortet die Datenbank alle Fragen? FitPig-Tagung, 27. Oktober

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2004R1646 DE 24.09.2004 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1646/2004 DER

Mehr

Vitamin D I.E. ad us. vet.

Vitamin D I.E. ad us. vet. Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Vitamin D3 1.000.000 I.E. ad us. vet. Injektionslösung

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 08.05.2018 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr