Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast

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1 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast Der Verbandsvorsteher Lotsenstraße Wolgast Ansprechpartner: Herr Lüdtke/Frau Krägenbrink Telefon: / Herr/ Frau Sprechzeiten Mustermann Montag Uhr und Uhr Musterstraße Nr. 1 Dienstag Uhr und Uhr Wolgast Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Freitag Uhr und Uhr Uhr Kunden- r.: «Kassenzeichen» Bescheid r.: «Bescheid ummer» (Bei Zahlungen und Schriftverkehr bitte angeben) Datum: Bescheid über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen iederschlagswasserbeseitigung 1 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr/ Frau Mustermann, Sie werden als Eigentümer des nachfolgend aufgeführten Grundstücks gemäß der 1, 2, 7 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Bekanntmachung der Neufassung vom (GVOBl. M-V S. 146) in Verbindung mit den 1 bis 6 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast (Niederschlagswasserbeitrags- und -gebührensatzung) vom zu einem Anschlussbeitrag in Höhe von 3 herangezogen Bei mehreren Eigentümern schulden Sie neben den unter Angaben zum Grundstück aufgeführten anderen Eigentümern die oben genannte Beitragsforderung gemäß 44 der Abgabenordnung als Gesamtschuldner. Die festgesetzte Beitragsforderung ist als Gesamtschuld nur einmal zu entrichten. Angaben zum Grundstück: Eigentümer : Name Grundstückslage : Ort, Straße, Hausnummer Grundstücksbezeichnung : Flurstück Grundstücksgröße : Grundstücksfläche 4 Finanzamt Greifswald peewa@t-online.de Telefax: ( )

2 Bescheid-Nr.: «BescheidNummer» Kundennummer: «Kassenzeichen» Seite 2 Berechnung des iederschlagswasseranschlussbeitrages: anrechenbare Grundstücksfläche in qm : m² Grundflächenfaktor : * 0,4 beitragspflichtige Fläche in qm : = 400 m² Beitragssatz in Euro : * 5,47 Anschlussbeitrag : = 2.188,00 5 Gründe: Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast (ZV) betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung im Verbandsgebiet in Form zweier öffentlicher Einrichtungen zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung nach 1 Abs. 2 Ziffer a) der Abwassersatzung des Zweckverbandes. Nach Maßgabe der Niederschlagswasserbeitrags- und -gebührensatzung werden für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern erhoben, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage Vorteile erwachsen. Beitragsschuldner für den genannten Beitrag ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides Eigentümer des veranlagten Grundstücks ist. Sollten Fragen zu diesem Anschlussbeitrag bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte machen Sie dann von der Möglichkeit Gebrauch, einen Gesprächstermin mit den o. g. Ansprechpartnern zu vereinbaren. Fälligkeit und Zahlung: Der Anschlussbeitrag wird gemäß 8 der Niederschlagswasserbeitrags- und -gebührensatzung einen Monat nach Bekanntgabe dieses Bescheides fällig. Bitte zahlen Sie den Beitrag auf unten angegebenes Konto unter Angabe der Kunden- und Bescheidnummer ein. Allgemeine Information: Auf Grundlage der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen und Ansprüchen des Zweckverbandes können entsprechende Anträge auf Ratenzahlung gestellt werden. Diese Anträge bedürfen der Schriftform. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie von Frau Krägenbrink, Telefon / oder Herrn Lüdtke, Telefon / Finanzamt Greifswald peewa@t-online.de Telefax: ( )

3 Bescheid-Nr.: «BescheidNummer» Kundennummer: «Kassenzeichen» Seite 3 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast, Lotsenstraße 4, Wolgast schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 9 Es wird darauf hingewiesen, dass die Einlegung eines Widerspruches gegen diesen Bescheid gemäß 80 Abs. 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung hat. Daher ist der Anschlussbeitrag auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgerecht zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen 8 Ihr Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast Anlage 10 Bitten zahlen Sie den genannten Betrag bis zum <<Fälligkeitsdatum>> auf das unten angegebene Konto. Der Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Finanzamt Greifswald peewa@t-online.de Telefax: ( )

4 Berechnungsbeispiel zum Anschlussbeitragsbescheid (Wolgast) Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche - im allgemeinen entspricht sie der Grundstücksfläche ( Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich oder in B-Plangebieten), Ausnahmen regelt 4 Absatz 2 der Niederschlagswasserbeitrags- und gebührensatzung. Bestimmung der Grundflächenzahl (GRZ) Die GRZ liegt zwischen 0,2 und 1,0 entsprechend 4 Absatz 3 der Niederschlagswasserbeitrags- und gebührensatzung. Beispiel für die Berechnung der bevorteilten Fläche Grundstücksfläche : 1000 m² anrechenbare Grundstücksfläche : 1000 m² Grundflächenzahl (Grundstückslage im unbeplanten Innenbereich- Wolgast) : 0,4 anrechenbare Fläche x Grundflächenzahl = beitragspflichtige (bevorteilte) Fläche 1000 m² x 0,4 = 400 m² Berechnungsbeispiel des Anschlussbeitrags beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz gemäß 5 der NWBS = Anschlussbeitrag 400 m² x 5,47 /m² = 2.188,00 Einen Auszug aus der Niederschlagswasserbeitrags- und -gebührensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast (ZV) finden Sie auf der Rückseite. Die gesamte Satzung ist auf der Internetseite des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast unter www. zv-festland-wolgast.de veröffentlicht oder kann beim Zweckverband eingesehen werden. Finanzamt Greifswald peewa@t-online.de Telefax: ( )

5 Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die iederschlagswasserbeseitigung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast ( iederschlagswasserbeitragsund -gebührensatzung) 4 Beitragsmaßstab (1) Der Niederschlagswasserbeitrag wird für die bevorteilte Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der Überbaubarkeit des Grundstückes errechnet. (2) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes (B-Plan) liegen, die gesamte im Plangebiet liegende Fläche, wenn für das Grundstück eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, b) bei Grundstücken nach Buchstabe a), die über die Grenzen des B-Planes hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Plangebietes, soweit diese Fläche baulich oder gewerblich genutzt werden kann, c) bei Grundstücken, für die kein B-Plan besteht und die vollständig innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ( 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, d) bei Grundstücken, die im Übergangsbereich vom unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) zum Außenbereich ( 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der der Straße zugewandten Grundstücksgrenze und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Parallelen. Liegt das Grundstück an mehreren Straßen, so ist die Tiefenbegrenzung von jeder einer Straße zugewandten Grundstücksseite über die gesamte Grundstücksbreite anzusetzen. e) Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über die sich nach Buchstabe d) und f) ergebende Grenze hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der baulichen Nutzung bestimmt wird. Die hintere Grenze der baulichen Nutzung wird durch eine über die gesamte Grundstücksbreite verlaufende Parallele bezeichnet, welche die von der der Straße zugewandten Grundstücksseite am weitesten entfernte Gebäudegrenze tangiert. f) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Abrundungs- oder Klarstellungssatzung ( 34 Abs. 4, BauGB) liegen, geht in den Randlagen des von der Abrundungs- oder Klarstellungssatzung umfassten Gebietes die dort festgelegte Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Tiefenbegrenzungslinie nach Buchstabe d) vor. Buchstabe e) gilt entsprechend. g) Bei Grundstücken im Außenbereich ( 35 BauGB) die tatsächlich anschließbare bebaute Fläche, geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2, höchstens jedoch die tatsächliche Grundstücksgröße. Die unter Berücksichtigung des Maßes der Nutzung ermittelte Fläche wird den betreffenden Gebäuden so zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der Gebäude verlaufen. Bei Überschreitung der Grundstücksgrenze durch die Zuordnung erfolgt eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück. Die genaue Lage dieser Umgriffsfläche ist in einer Anlage zum Beitragsbescheid zeichnerisch darzustellen. (3) Zur Ermittlung der bevorteilten Grundstücksfläche wird die Grundstücksfläche nach Abs. 2 mit einem Grundflächenfaktor wie folgt vervielfacht: a) bei Grundstücken im Geltungsbereich eines B-Planes mit der dort festgesetzten Grundflächenzahl, b) bei Grundstücken, die nicht im Geltungsbereich eines B-Planes liegen oder für die im B-Plan keine Grundflächenzahl festgesetzt ist, wird die nach Abs. 2 ermittelte Grundstücksfläche - in Kleinsiedlungs-, Wochenendhaus- und Campingplatzgebieten mit dem Faktor 0,2; - in Wohn-, Dorf-, Misch- und Ferienhausgebieten mit dem Faktor 0,4; - in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten mit dem Faktor 0,8; - in Kerngebieten mit dem Faktor 1,0; - für Sportplätze u. selbständige Garagen- und Einstellplatzgrundstücke mit dem Faktor 1,0; - für Grundstücke im Außenbereich ( 35 BauGB), bei Friedhofsgrundstücken und Schwimm- bädern mit dem Faktor 0,2 multipliziert. (4) Die Gebietseinordnung richtet sich für Grundstücke, die im Geltungsbereich eines B-Planes liegen, nach den Festsetzungen im Bebauungsplan; für Grundstücke, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen ( 34 BauGB) nach dem Erscheinungsbild der vorhandenen Bebauung und den Kriterien von 2 bis 12 der Baunutzungsverordnung. 5 Beitragssatz Der Beitragssatz für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung beträgt für Lassan 4,44, für Wolgast 5,47 je m² der nach 4 Abs. 2 und 3 ermittelten bevorteilten Grundstücksfläche. 6 Beitragsschuldner (1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes oder zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigter ist. Bei einem erbbaubelasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist der Inhaber dieses Rechtes anstelle des Pflichtigen nach Satz 1 oder Satz 2 beitragspflichtig. (2) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück bzw. auf dem Erbbaurecht oder sonstigen dinglichen Nutzungsrechten oder auf dem Wohnungsoder Teileigentum. Finanzamt Greifswald peewa@t-online.de Telefax: ( )

6 Bescheid-Nr.: «BescheidNummer» Kundennummer: «Kassenzeichen» Seite 6 1. Ansprechpartner Auf dem Bescheid sind die mit der Bescheidsachbearbeitung betrauten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benannt. Bei Fragen können Sie diese unter den hier genannten Telefonnummern direkt ansprechen. 2. Kundennummer/ Bescheidnummer In dem grau gekennzeichneten Feld auf Ihrem Bescheid finden Sie Ihre Kundennummer und die Nummer Ihres Bescheides. Geben Sie diese bitte bei Schriftverkehr, Überweisungen etc. immer mit an, um die Bearbeitung zu erleichtern. 3.Anschlussbeitrag Die ermittelte Summe des zu zahlenden Anschlussbeitrags ist hier vermerkt. 4. Angaben zum Grundstück Im Bescheid sind hier die aus dem Liegenschaftskataster entnommenen amtlichen Daten zu Ihrem Grundstück vermerkt. Der im Grundbuch bei Bescheiderhebung eingetragene Grundstückseigentümer, die Lagebezeichnung des Grundstückes, mit Angabe des Ortes, der Straße und der Hausnummer, sowie Flurstück und Flurstücksnummer sind benannt. Weiterhin ist hier die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche vermerkt. Sollten diese Daten nicht mit den Eintragungen im Grundbuch übereinstimmen, bitten wir Sie um eine kurzfristige Information. 5. Berechnung des Anschlussbeitrages Im Bescheid finden Sie hier die für die Berechnung herangezogenen Daten zu Ihrem Grundstück. Erläuterungen und relevante Auszüge aus der Satzung hierzu sind Ihrem Bescheid als Anlage beigefügt. 6. Allgemeine Informationen/ Fälligkeit Die Zahlungsfrist für den Anschlussbeitrag beträgt gemäß 8 der Niederschlagswasserbeitrags- und - gebührensatzung 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Da diese Frist relativ kurz ist, bietet der Zweckverband auf der Grundlage seiner Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass und den Vorschriften der Abgabenordnung auf schriftlichen Antrag Ratenzahlungen an. Sollten Sie Zahlungsschwierigkeiten haben oder der Meinung sein, das der Ihnen zugegangene Anschlussbeitragsbescheid rechtswidrig ist, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bescheidsachbearbeitung und lassen sich zu den Möglichkeiten einer Ratenzahlung oder Stundungsvereinbarung eingehend beraten. Nur wenn sie hier Kontakt mit dem Zweckverband aufnehmen, können wir gemeinsam eine Lösung Ihres Problems finden und so unnötige Kosten und Ärger vermeiden. 7. Bankverbindung Im unteren Abschnitt ist die Bankverbindung des Zweckverbandes angegeben. Der erhobene Beitragssatz ist unter Angabe der Bescheidnummer und der Kundennummer auf das angegebene Konto einzuzahlen. 8./ 9. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Bescheid wird nach Ablauf der Frist rechtskräftig. Beachten Sie bitte, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt, d.h. der Widerspruch befreit nicht von der Zahlung des Beitrages. 10. Fälligkeitsdatum Hier ist das Fälligkeitsdatum des Bescheides vermerkt. Die Zahlungen müssen bis zu diesem Termin auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Finanzamt Greifswald peewa@t-online.de Telefax: ( )

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