Mobile Dienstleistungen für Alltag und Haushalt
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- Wilhelmine Buchholz
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1 Mobile Dienstleistungen für Alltag und Haushalt Umgang mit der Steuerfrage Claudius Hasenau APD Ambulante Pflegedienste GE GmbH Gelsenkirchen Produktentwicklungsstrategie als Überlebensstrategie?
2 Sind die von einem ambulanten Pflegedienst erzielten Umsätze umsatzsteuerbefreit? Umsatzsteuergesetz (UStG) 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Von den unter 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: Nr. 14. (Behandlungspflege) die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker. Nr. 16. (Grundpflege und ev. hauswirtschaftliche Hilfen) die mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung, Einrichtungen zur Geburtshilfe sowie der Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und der Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen eng verbundenen Umsätze, wenn Buchst. e) bei Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen im vorangegangenen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 Prozent der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind;
3 Besonderheit Umsatzsteuergesetz (UStG) 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Von den unter 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: Nr. 18. die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, wenn a) diese Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, b) die Leistungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugute kommen und c) die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben.
4 Exkurs BUNDESFINANZHOF Urteil vom , V R 1/98 Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen aus Behandlungspflegeleistungen einer GmbH sowie aus Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung gegenüber pflegebedürftigen Personen durch eine GmbH in den Jahren 1988 bis 1990 Leitsätze Umsätze einer GmbH, die mit angestelltem qualifiziertem Krankenpflegepersonal Behandlungspflegeleistungen erbringt, sind nach 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Nicht examinierte Pflegekräfte sind zwar regelmäßig keine "qualifizierten" Personen im Sinne der Vorabentscheidung. Der Senat hat bereits dargelegt (Urteil vom 19. Dezember 2002 V R 28/00, BFHE 201, 330, BStBl II 2003, 532), dass zu den maßgebenden gemeinschaftsrechtlichen Befreiungsvoraussetzungen ein "erforderlicher beruflicher Befähigungsnachweis" für die (gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG) "von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe" gehört.
5 Aktuelle Rechtsfragen BFH Anhängiges Verfahren, V R 40/07 (Aufnahme in die Datenbank am ) 1. Fallen nach der Gesetzesbegründung, dem Willen des Gesetzgebers und im Rahmen europarechtskonformer Auslegung Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung in den Anwendungsbereich von 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999? 2. Sind die von einem ambulanten Pflegedienst erzielten Umsätze aus Leistungen zur Haushaltshilfe, die von Versicherungsträgern nach 38 SGB V anerkannt und abgerechnet werden, gemäß 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 umsatzsteuerbefreit? 3. Soweit man diese Leistungen als nicht von der Befreiungsvorschrift des 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 erfasst ansehen würde, wären sie unmittelbar durch Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/ 388/EWG umsatzsteuerbefreit? -- Zulassung durch FG -- Rechtsmittelführer: Verwaltung UStG 4 Nr 16 Buchst e; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g; FGO 55 Abs 2 Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht, Entscheidung vom (16 K 486/03)
6 Warum Befreiungstatbestände? Nach dem System der Mehrwertsteuer bedeutet die Beibehaltung des Befreiungstatbestandes eine Begünstigung der Sozialversicherungsträger und Sozialhilfeträger als Kostenträger.
7 Voraussetzungen der Steuerfreiheit Begünstigte Einrichtung eng verbundene Umsätze Pflegekosten in mindesten 40% der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind.
8 Begünstigte Einrichtung Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sind Einrichtungen, die kranke und pflegebedürftige Personen und deren Wohnung pflegen. Als Einrichtung der ambulanten Pflege kann nur ein Unternehmen angesehen werden, das selbst alle im Zusammenhang mit der Übernahme einer ambulanten Pflege anfallenden Pflegeleistungen erbringen kann.
9 eng verbundenen Umsätze Umbestimmter Rechtsbegriff, d.h. es gibt keine Legaldefinition im EU-Recht noch im nationalen Recht. Nach Auffassung des EUGH verlangt der Begriff keine enge Auslegung. Es ist auf den Zweck der gesondert in Rechnung gestellten Zusatzleistung abzustellen (EUGH, Urteil v ) Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind solche Umsätze eng verbunden, die für die Einrichtung nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.
10 Abgrenzungsmerkmal Keine eng verbundenen Umsätze liegen demnach vor, wenn die Umsätze wesentlich dazu bestimmt sind, der Einrichtung zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarerem Wettbewerb zu steuerpflichtigen Umsätzen anderer Unternehmer stehen, mit der Folge, dass derartige Leistungen nicht steuerfrei sind.
11 Praxisfälle Umsätze aus dem Betrieb einer Rufbereitschaft Steuerpflichtige Umsätze; Begründung: Die Steuerfreiheit beschränkt sich nur auf solche Leistungen, die direkt an die Patienten als Nutzer des Pflegedienstes ausgeführt werden (Hessisches FG, , 6 V 3256/05)
12 Praxisfälle Lieferung von Essen auf Rädern Lieferung von Getränken Hauswirtschaftliche Leistungen außerhalb SGB V, SGB XI, SGB XII Serviceleistungen (Hausmeistertätigkeiten, Gartenpflege, etc.) Premium Leistungen (Krankenhausbesuchsdienste, etc.) Erstellung von Gutachten für die Pflegeversicherung Verkauf von Pflegeprodukten
13 Ergebnis Bei Überschreitung der 40% Grenze sind nur die mit dem Betrieb eines Pflegedienstes eng verbundenen Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. MERKE: Für alle nicht eng verbundenen Umsätze gilt: Zahlung an das Finanzamt, d.h.: Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben!!
14 Literaturhinweis Titel: Das Sozialrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und in der steuerrechtlichen Literatur Verfasser: Palm, Ulrich Fundstelle: JbSozR 27, (2005/2006)
UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g
BUNDESFINANZHOF Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.s. des 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen
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