Finanzausgleich 2017 und Finanzlage der Schaffhauser Gemeinden 2016

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1 KANTON SCHAFFHAUSEN Finanzausgleich 2017 und Finanzlage der Schaffhauser Gemeinden 2016 Das Volkswirtschaftsdepartement hat den Finanzausgleich für das Jahr 2017 festgelegt. Die Ansprüche der Gemeinden an den Ressourcenausgleich belaufen sich auf 2,9 Mio. Franken und an den Lastenausgleich auf 2,5 Mio. Franken. Die Finanzierung des Gesamtbetrages von 5,4 Mio. Franken wird je hälftig vom Kanton und von den ressourcenstarken resp. lastenarmen Gemeinden getragen. Insgesamt erhalten 14 Gemeinden Zahlungen aus dem Finanzausgleich; 12 Gemeinden leisten Beiträge. Der Ressourcenausgleich dient dem teilweisen Ausgleich der grossen Unterschiede bei der Steuerkraft der Gemeinden. Gegenüber dem Vorjahr (2,2 Mio. Franken) hat er rund 700'000 Franken zugenommen. Die Stadt sorgt mit den ausserordentlich hohen Steuereinnahmen im Jahr 2016 für eine weitere Zunahme der durchschnittlichen Steuerkraft. Zwar konnte ein grosser Teil der übrigen Schaffhauser Gemeinden ebenfalls eine Zunahme der Steuererträge verzeichnen, jedoch nicht im selben Masse. Dies führt, wie bereits in den Vorjahren, bei den finanzschwachen Gemeinden zu höheren Ansprüchen aus dem Ressourcenausgleich. Der Lastenausgleich gleicht die grössten durch die Gemeinden nicht beeinflussbaren Lasten teilweise aus. Er umfasst die Bildungs, Sozialhilfe, Polizei und Zentrumslast sowie die Last der Weite. Der Lastenausgleich hat gegenüber dem Vorjahr (2,3 Mio. Franken) zugenommen. Der Grund für den um rund 150'000 Franken höheren Ausgleich ist insbesondere die überdurchschnittliche Entwicklung der Sozialhilfekosten in der Stadt. Die Gemeinden, Neuhausen am Rheinfall, und bezahlen jeweils mehr als 200'000 Franken an den diesjährigen Finanzausgleich. Im Gegensatz dazu erhält die Stadt Zuschüsse von knapp 1,0 Mio. Franken. Die Jahresabschlüsse der Gemeinden im Jahr 2016 sind insgesamt sehr erfreulich. Mit einem Ertragsüberschuss von 41,7 Mio. Franken liegen diese 32,1 Mio. Franken über dem Vorjahreswert. Zu diesem Ergebnis steuern die Stadt 35,7 Mio. Franken und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall 3,4 Mio. Franken bei. Eine Betrachtung exklusive dieser zwei grossen Kommunen zeigt, dass die übrigen Gemeinden mit insgesamt 2,6 Mio. Franken Überschuss ein ähnliches Ergebnis wie im Vorjahr vorzeigen können. Erneut tätigten einige Gemeinden freiwillige zusätzliche Abschreibungen des Verwaltungsvermögens oder Vorfinanzierungen und können mit diesen zukünftige Jahresabschlüsse entlasten. Die Schaffhauser Gemeinden weisen per 31. Dezember 2016 ein kumuliertes Eigenkapital von 120,9 Mio. Franken aus. Trotz der eher hohen Nettoinvestitionen von 40,5 Mio. Franken, welche gegenüber dem Vorjahreswert um 13,7 Mio. Franken angestiegen sind, ist die Nettoschuld pro Einwohner von durchschnittlich 1'341 Franken im Jahr 2015 auf 823 Franken per Ende 2016 gesunken. Der Grund für diese erhebliche Abnahme ist bei der Stadt zu finden, welche ihre Schulden stark abbauen konnte. Auch die anderen Gemeinden verfügen weiterhin über genügend finanziellen Spielraum. Die höchste Nettoschuld weist die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall mit 2'617 Franken pro Einwohner aus. Die Finanzlage gilt erst ab einer Nettoschuld von mehr als 3'000 Franken pro Einwohner und einer tiefen Steuerkraft als angespannt.

2 1. Finanzausgleich 2017 Gestützt auf das Gesetz über den Finanzausgleich vom 17. Mai 2004 (FAG, SHR ) ist der direkte Finanzausgleich für das Jahr 2017 festzulegen. Der Finanzausgleich besteht aus dem Ressourcen und dem Lastenausgleich. Massgebende Grösse für den Ressourcenausgleich ist die Steuerkraft pro Einwohner. Der Lastenausgleich beruht auf der Lastenbilanz der Gemeinden. Diese setzt sich aus Bildungs, Sozialhilfe, Polizei und Zentrumslast sowie der Last der Weite zusammen (vgl. Art. 6 FAG). Der Kantonsrat hat für das Jahr ,21 Mio. Franken für den Ressourcen und 2,42 Mio. Franken für den Lastenausgleich bewilligt. Zur Erreichung des Ausgleichszieles von 73 Prozent der einfachen Steuerkraft (vgl. Art. 1 Finanzausgleichsdekret, SHR ) sind für den Ressourcenausgleich 2,89 Mio. Franken (2016 2,24 Mio. und ,82 Mio.) erforderlich und somit rund 680'000 Franken mehr als budgetiert. Aus dem Lastenausgleich werden insgesamt Zahlungen von 2,47 Mio. Franken (2016 2,32 Mio. und ,48 Mio.) erfolgen und sind somit wieder auf dem Niveau wie vor zwei Jahren. Der Grund für diese Steigerung ist hauptsächlich die überdurchschnittliche Zunahme der Sozialhilfelast in der Stadt. 1.1 Ressourcenausgleich Anspruch auf Ressourcenausgleich haben Gemeinden, deren relative Steuerkraft im Durchschnitt der letzten drei Jahre weniger als 73 Prozent des gewichteten Mittels der relativen Steuerkraft aller Gemeinden beträgt und deren Steuerfuss im letzten Rechnungsjahr über dem Durchschnitt aller Gemeinden gelegen hat (Art. 4 Abs. 1 FAG). Die relative Steuerkraft entspricht den Steuereinnahmen der Gemeinde bei einem Steuerfuss von 100 Prozent pro Einwohner (Art. 4 Abs. 2 FAG). Die durchschnittliche Steuerkraft der Schaffhauser Gemeinden in den Jahren 2014 bis 2016 beträgt 3'359 Franken (Vorjahr 3'167; Beilage 6) und ist damit gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen. Bei einem Ausgleichsziel von 73 Prozent erhalten Gemeinden, deren Steuerkraft unter 2'452 Franken (Vorjahr 2 312) liegt, einen Ausgleich pro Einwohner bis zu diesem Betrag. Die tiefste Steuerkraft weisen mit 1'618 Franken (Vorjahr 1'543) und Trasadingen mit 1'804 Franken (Vorjahr 1'657) auf. Im dreijährigen Mittel die höchste Steuerkraft hat mit 4'477 Franken (Vorjahr 4'434), vor berg mit 4'464 Franken (Vorjahr 4'355), Rüdlingen mit 4'355 Franken (Vorjahr 4'529) und mit 3'884 Franken (Vorjahr 3'522). Elf Gemeinden (Vorjahr neun) haben eine Steuerkraft, welche unter 73 Prozent des kantonalen Mittels liegt. Das arithmetische Mittel der Steuerfüsse 2016 beträgt 99,09 Steuerprozent (Vorjahr 99,68). Von den elf Gemeinden, welche Ressourcenausgleich erhalten, hat mit 103 Steuerprozent den niedrigsten Steuerfuss und mit 119 Steuerprozent im Jahr 2016 den höchsten. 1.2 Lastenausgleich Anspruch auf den Lastenausgleich haben Gemeinden, die aufgrund der Lastenbilanz eine über dem gewichteten kantonalen Mittel liegende Belastung aufweisen. Der Ausgleichsbetrag entspricht zwei Dritteln der Differenz zwischen der überdurchschnittlichen Last pro Einwohner und dem gewichteten kantonalen Mittel, multipliziert mit der Einwohnerzahl. Die Zahlung aus dem Lastenausgleich wird für jedes Prozent, um den der Steuerfuss der Gemeinde unter dem gewichteten Mittel der Steuerfüsse aller Gemeinden liegt, um einen Fünftel gekürzt. Er entfällt ganz, wenn der Steuerfuss das gewichtete Mittel um mehr als fünf Prozent unterschreitet (Art. 7 FAG). 2

3 1.2.1 Bildungslast Die Bildungslast einer Gemeinde wird aufgrund der Zahl der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler im Durchschnitt der letzten drei Jahre jeder Gemeinde (Beilagen 3 und 4), multipliziert mit dem entsprechenden Verrechnungssatz und geteilt durch die Einwohnerzahl, ermittelt (Art. 6 Abs. 2 lit. a FAG). Seit dem Schuljahr 2010/2011 erfolgt die elektronische Erhebung der Schülerzahlen über das kantonale Schulverwaltungssystem «icampus», welches vom kantonalen Erziehungsdepartement betreut wird. Die Schülerzahlen für den Bereich «Sonderschulen» werden ab dem Schuljahr 2012/2013 von der Fachstelle Sonderpädagogik bezogen. Die durchschnittliche Bildungslast nimmt mit 923 Franken pro Einwohner (Vorjahr 902) wieder zu, entgegen dem Trend der vergangenen Jahre. Steigende Schülerzahlen und leicht höhere Kosten führen zu dieser Wende. Die höchste Bildungslast weisen die Gemeinden mit den höchsten Schülerzahlen bezogen auf die Einwohnerzahl aus. Es sind dies Merishausen mit 1'396 Franken (Vorjahr 1'336) und mit 1'229 Franken (Vorjahr 1'220). Die tiefsten Lasten haben mit 745 Franken (Vorjahr 695), mit 756 Franken (Vorjahr 698), mit 790 Franken (Vorjahr 843) und mit 807 Franken (Vorjahr 753) Sozialhilfelast Die Sozialhilfelast entspricht der durchschnittlichen Gesamtbelastung der Gemeinde der letzten drei Jahre für die Sozialhilfe nach dem Sozialhilfegesetz, geteilt durch die Einwohnerzahl (Art. 6 Abs. 2 lit. b FAG). Die Sozialhilfelast beträgt im kantonalen Mittel 182 Franken pro Einwohner (Vorjahr 171). Der Durchschnitt der anrechenbaren Sozialhilfekosten der letzten drei berücksichtigten Jahre hat sich gegenüber dem Finanzausgleich 2016 um über 1,0 Mio. Franken erhöht. Von dieser Erhöhung sind hauptsächlich die grossen Gemeinden betroffen. Neuhausen am Rheinfall mit 249 Franken (Vorjahr 235) und mit 242 Franken (Vorjahr 221) weisen die höchste Sozialhilfelast aus. Die tiefsten Belastungen sind bei mit 25 Franken (Vorjahr 31), mit 27 Franken (analog Vorjahr), sowie mit 29 Franken (Vorjahr 34) zu finden Polizeilast Die Polizeilast ist der Beitrag pro Einwohner, welchen die Gemeinden gemäss Polizeigesetz an die Schaffhauser Polizei leisten müssen (Art. 6 Abs. 2 lit. c FAG). Im Durchschnitt beträgt die Polizeilast pro Einwohner 51 Franken (Vorjahr 52). Hier weisen mit 102 Franken (analog Vorjahr) und Neuhausen am Rheinfall mit 26 Franken (analog Vorjahr) die höchste Last aus. Den tiefsten Wert weisen, Rüdlingen sowie mit jeweils drei Franken (analog Vorjahr) aus Zentrumslast Aufgrund ihrer Zentrumsfunktion werden den Gemeinden und Neuhausen am Rheinfall zusätzliche Aufwendungen in der Lastenbilanz angerechnet. Für sind dies 3,51 Mio. Franken (3,50 Mio. plus Teuerung 1 ) und für Neuhausen am Rheinfall 250'994 Franken (250'000 plus Teuerung). Diese Beträge sind gesetzlich vorgegeben; vgl. Art. 6 Abs. 2 lit. d FAG. 1 Indexstand per Januar 2017: 101,3 Punkte; plus 0,3 Punkte gegenüber letzter Anpassung 3

4 1.2.5 Last der Weite Auf die Gemeinden, deren Einwohnerzahl pro Hektare unter dem kantonalen Mittel liegen, werden 1,76 Mio. Franken (1,75 Mio. plus Teuerung 2 ) verteilt. Massgebend dafür ist die Abweichung vom gewichteten kantonalen Mittel multipliziert mit der Einwohnerzahl (Art. 6 Abs. 2 lit. e FAG). Im Jahr 2016 beträgt das gewichtete kantonale Mittel 2,71 Einwohner pro Hektare (Vorjahr 2,68). Am stärksten unterschritten wird dieser Wert von mit 0,36 Einwohner pro Hektare (Vorjahr 0,35) gefolgt von mit 0,38 Einwohner pro Hektare (Vorjahr 0,39) und Merishausen mit 0,49 Einwohner pro Hektare (Vorjahr 0,50). 1.3 Verrechnung Die Ausgleichsleistungen beziehungsweise die Beiträge an den Finanzausgleich werden miteinander verrechnet. 1.4 Anspruchsberechtigte Gemeinden Die folgenden Gemeinden erhalten Nettobeiträge aus dem Finanzausgleich: Gemeinde Ressourcenausgleich (+) Anspruch () Beitrag (vgl. Beilage 7) Lastenausgleich (+) Anspruch () Beitrag (vgl. Beilage 7) Total Finanzausgleich in Fr./ Einwohner in Steuerprozent Vorjahr (2016) 49'615 12'614 37' ' '806 59' ' '759 1'530 2'688 1' ' '625 53' ' ' ' ' ' '846 42'920 3'180 39' '980 Merishausen 394' ' ' '495 Neunkirch 4'188 6'814 2' ' '287 34' ' ' '742 1'932' ' '034'714 Schleitheim 592'700 14' ' ' '540 18' ' Trasadingen 392'578 24' ' ' '549 76' ' '468 Total 1'939'956 2'373'581 4'313'537 3'835'024 Den höchsten Finanzausgleich pro Einwohner erhält mit 959 Franken. Die absolut höchsten Beiträge erhalten mit 987'857 Franken, Merishausen mit 609'462 Franken, Schleitheim mit 578'419 Franken sowie mit 462'193 Franken. Die Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden nehmen weiter zu. So erhält die Gemeinde über 200'000 Franken mehr aus dem Ressourcenausgleich. und erhalten neu Zahlungen von jeweils über 100'000 Franken aus demselben Gefäss. wird dadurch wieder eine Empfängergemeinde, nachdem sie sich in den vergangenen drei Jahren am Finanzausgleich beteiligte. 2 Indexstand per Januar 2017: 101,3 Punkte; plus 0,3 Punkte gegenüber letzter Anpassung 4

5 1.5 Beitragspflichtige Gemeinden Beitrag an den Ressourcenausgleich Gemäss Art. 5 FAG sind Gemeinden, deren relative Steuerkraft im Durchschnitt der letzten drei Jahre über 73 Prozent des kantonalen Mittels gelegen hat, verpflichtet, einen Beitrag zur hälftigen Finanzierung des Ressourcenausgleichs zu leisten. Die Verteilzahl für die Berechnung der Beiträge ergibt sich aus der Differenz zwischen der relativen Steuerkraft der Gemeinde und dem Ausgleichsziel, multipliziert mit der Einwohnerzahl am 1. Januar des Berechnungsjahres und geteilt durch den Steuerfuss im letzten Rechnungsjahr Beitrag an den Lastenausgleich Gemäss Art. 8 FAG leisten diejenigen Gemeinden einen Beitrag zur Finanzierung der Hälfte des Lastenausgleichs, welche aufgrund der Lastenbilanz eine unter dem gewichteten kantonalen Mittel liegende Belastung aufweisen. Die Verteilzahl für die Berechnung der Beiträge entspricht der Differenz zwischen der unterdurchschnittlichen Last pro Einwohner und dem gewichteten kantonalen Mittel, multipliziert mit der Einwohnerzahl am 1. Januar des Berechnungsjahres und geteilt durch den Steuerfuss im letzten Rechnungsjahr. Die folgenden Gemeinden zahlen Nettobeiträge an den Finanzausgleich: Gemeinde Ressourcenausgleich (+) Beitrag () Anspruch (vgl. Beilage 7) Lastenausgleich (+) Beitrag () Anspruch (vgl. Beilage 7) Total Finanzausgleich in Fr./ Einwohner in Steuerprozent Vorjahr (2016) 58' ' ' '689 1'423 32'782 34' '429 berg 36'712 71' ' '516 18' ' ' ' '743 8' '641 11' ' '047 Neuhausen 145' ' ' '216 am Rheinfall 2'048 53'801 55' '966 Rüdlingen 36' ' ' '013 Stein am 48' ' ' '668 Rhein 78' ' '456 54' ' ' '304 Total 494'747 1'135'724 1'630'471 1'554'649 Insgesamt machen die Ausgleichszahlungen zwischen 8 Franken (Vorjahr 10) und 132 Franken (Vorjahr 142) pro Einwohner aus. Die nominal höchsten Beiträge leisten mit 309'113 Franken, Neuhausen am Rheinfall mit 284'424 Franken und mit 297'582 Franken. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem 75 Prozent höherem Beitrag gegenüber dem Vorjahr am Finanzausgleich. Grund dafür ist die stark abnehmende Bildungslast, aufgrund eines Bevölkerungswachstums von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Anzahl Schüler hingegen stagniert. 5

6 2. Finanzlage der Schaffhauser Gemeinden 2016 Werden die Rechnungsabschlüsse aller Gemeinden summiert, so ergibt sich folgendes Bild (Beilage 1): In Mio. Franken Ergebnis Laufende Rechnung Aufwand 526,8 525,7 Ertrag ,3 Überschuss/Fehlbetrag () 41,7 9,6 Investitionsrechnung Ausgaben 57,9 54,7 Einnahmen 17,4 27,9 Nettoinvestitionen 40,5 26,8 Finanzierung Ergebnis der Laufenden Rechnung 41,7 9,6 Nettoinvestitionen 40,5 26,8 Finanzierungsbedarf 1,2 17,2 Abschreibungen auf Verwaltungsvermögen und Bilanzfehlbetrag 31,4 33,3 Finanzierungsüberschuss/fehlbetrag () 32,6 16,1 Selbstfinanzierungsgrad in Prozent (exkl. Einlagen und Entnahmen aus Spezialfinanzierungen) In der Laufenden Rechnung haben alle Gemeinden zusammen einen Ertragsüberschuss von 41,7 Mio. Franken ausgewiesen (Vorjahr 9,6 Mio.). Auch im Jahr 2016 haben die Gemeinden zum Teil hohe zusätzliche Abschreibungen des Verwaltungsvermögens oder Vorfinanzierungen vorgenommen. Fünf Gemeinden (Vorjahr zwei) schlossen die Rechnung mit einem Fehlbetrag und 21 (Vorjahr 24) mit einem Überschuss (Beilage 17). Fehlbeträge in der Laufenden Rechnung weisen (2,6 Prozent), (1,9 Prozent), (1,2 Prozent), (0,8 Prozent) und Neunkirch (0,5 Prozent) auf. Keine Gemeinde (analog Vorjahr) hat einen Bilanzfehlbetrag, das heisst ein negatives Eigenkapital. Das kumulierte Eigenkapital aller Gemeinden hat sich Ende 2016 von 79,2 Mio. Franken auf 120,9 Mio. Franken erhöht. Im Jahr 2016 ergeben die Bruttoinvestitionen 57,9 Mio. Franken (Vorjahr 54,7 Mio.). Die Investitionseinnahmen belaufen sich auf 17,4 Mio. und sind damit gegenüber dem Vorjahr um 10,4 Mio. Franken tiefer. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen machen 31,4 Mio. Franken aus und haben gegenüber denjenigen im Vorjahr von 33,3 Mio. Franken abgenommen. Mit knapp 12 Prozent des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens übersteigen diese erneut die gesetzlichen Vorgaben von 10 Prozent. Der Selbstfinanzierungsgrad 3 beträgt im Durchschnitt aller Gemeinden 181 Prozent (Beilage 18). Eine höhere Aussagekraft hat der kumulierte Selbstfinanzierungsgrad in den letzten 10 Jahren, das heisst von 2007 bis 2016 (Beilage 20). 13 Gemeinden (analog Vorjahr) weisen hier einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100 Prozent aus. Bei,,, und liegt der Selbstfinanzierungsgrad unter 75 Prozent. 3 Ergebnis der Laufenden Rechnung zuzüglich Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und dem Bilanzfehlbetrag im Verhältnis zu den Nettoinvestitionen. 6

7 Diese Kennzahl ist aber zu relativieren, weil die Einlagen in und Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen nicht berücksichtigt sind und die Investitionstätigkeit in dieser Periode sehr unterschiedlich ausfällt. Während die Nettoinvestitionen in im Durchschnitt pro Jahr und Einwohner 771 Franken ausmachten, ist bei nur ein Betrag von 107 Franken (vgl. Beilage 21) zu finden. Um die Investitionstätigkeit mit einer Finanzkennzahl abzubilden, hat die Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen empfohlen, den Investitionsanteil (Beilage 28) auszuweisen. Der Investitionsanteil drückt die Investitionsausgaben in Prozent der konsolidierten Ausgaben 4 aus. Ein hoher Wert bedeutet starke Investitionstätigkeit. Bei einem kantonalen Mittel von rund zwölf Prozent im Jahr 2016 (analog Vorjahr) investieren Trasadingen mit 36 Prozent sowie berg und mit je 30 Prozent am meisten, während eine Gemeinde (Vorjahr zwei) nicht oder nur geringfügig investiert (unter fünf Prozent der konsolidierten Ausgaben). Weil der Selbstfinanzierungsgrad von der Höhe der Nettoinvestitionen ausgeht, zeichnet er ein falsches Bild bei Gemeinden, welche wenig oder keine Investitionen tätigen. Der Selbstfinanzierungsgrad schlägt zudem extrem aus, wenn die Nettoinvestitionen sehr klein sind. Er kann nicht berechnet werden, wenn keine Nettoinvestitionen anfallen oder die Investitionsrechnung einen Überschuss ausweist. Aussagekräftiger ist der Selbstfinanzierungsanteil 5 (Beilage 22), der zeigt, welcher Anteil am Finanzertrag 6 für die Selbstfinanzierung verwendet worden ist. Je höher der Wert, desto eher ist eine Gemeinde in der Lage, Investitionen beziehungsweise ihre Folgekosten zu finanzieren oder Schulden abzubauen. Ein negativer Selbstfinanzierungsanteil bedeutet, dass die Gemeinde nicht in der Lage ist, Investitionen zu finanzieren. Im Jahr 2016 beträgt das gewichtete Mittel aller Gemeinden 16,7 Prozent. Es ist damit gegenüber dem Vorjahr (12,8 Prozent) angestiegen. Die höchsten Werte weisen mit 57,5 Prozent sowie mit 28,5 Prozent auf. In führten hohe gewinne aus Landverkäufen zu diesem Wert. Im Jahr 2016 ergibt das gewichtete Mittel der Steuerfüsse der Gemeinden 96,27 Prozent (Vorjahr 96,60) und das arithmetische Mittel 99,09 Prozent (Vorjahr 99,68). Die tiefsten Steuerfüsse (vgl. Beilage 23) haben mit 61,8 Prozent und Rüdlingen mit 69,9 Prozent. Den höchsten Steuerfuss mit 119 Prozent hat. Der Median 7 der Steuerfüsse liegt bei 100,5 Prozent (Vorjahr 101,0). Die relative Steuerkraft 8 (Beilage 1) beträgt im Jahr 2016 im kantonalen Mittel 3'668 Franken (Vorjahr 3'232 Franken) und ist damit um 13 Prozent angestiegen. Die Spannweite zwischen berg mit der höchsten Steuerkraft (4'543 Franken) und mit der tiefsten (1'753 Franken) hat sich weiter verringert. Neun Gemeinden (Vorjahr sieben), nämlich berg (4'543 Franken), (4'458 Franken), (4'443 Franken), Rüdlingen (4'210 Franken), (3'492 Franken), Neuhausen am Rheinfall (3'480 Franken), (3'220), (3'063) und (3'013) haben eine Steuerkraft von mehr als 3'000 Franken. Zwischen 2007 und 2016 ist das gewichtete Mittel der relativen Steuerkraft um 691 Franken pro Einwohner oder um 23 Prozent angestiegen (Beilage 25). Einen überdurchschnittlichen Zuwachs weisen acht Gemeinden (Vorjahr elf) auf. Spitzenreiter mit einer Zu 4 Ausgaben der Investitionsrechnung und Aufwand der Laufenden Rechnung abzüglich Abschreibungen, durchlaufende Beiträge, interne Verrechnungen und Einlagen in Spezialfinanzierungen. 5 Selbstfinanzierung dividiert durch den Finanzertrag (Ertrag der Laufenden Rechnung abzüglich Einnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds, durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen). 6 Definition siehe Fussnote 5. 7 Der Median ist der Zentralwert (Mittelwert) einer geordneten Zahlenreihe, das heisst die eine Hälfte der Werte liegt über dem Median, die andere darunter. 8 Relative Steuerkraft: Steuereinnahmen pro Einwohner bei einem Steuerfuss von 100 Prozent. 7

8 nahme von 1'437 Franken pro Einwohner ist. Bei vier Gemeinden (Vorjahr zwei) reduzierte sich die relative Steuerkraft gegenüber dem Jahr Die Steuereinnahmen der Gemeinden belaufen sich auf insgesamt 285,4 Mio. Franken und liegen damit um 35,2 Mio. Franken über den Steuereinnahmen von 250,2 Mio. Franken im Vorjahr. Die Stadt alleine kann eine Zunahme der Steuererträge von 25,2 Mio. Franken in Anspruch nehmen. Demgegenüber verzeichnen 5 Gemeinden (Vorjahr 13) einen Rückgang des Steuersubstrats im Jahr Das Steuervolumen liegt weit über den Erwartungen, weisen doch nur gerade vier Gemeinden tiefere Erträge aus, als budgetiert. Aus den effektiven Steuereinnahmen und dem Finanzausgleich beziehungsweise unter Berücksichtigung der Zahlungen an den Finanzausgleich verfügen die Schaffhauser Gemeinden im Jahr 2016 über Mittel zwischen 1'923 Franken und 4'339 Franken pro Einwohner (Beilage 26). Der Median liegt bei Franken pro Einwohner. Über die höchsten Beträge pro Einwohner können (4'339 Franken), berg (3'521 Franken), und Neuhausen am Rheinfall (3'370 Franken) verfügen. Die tiefsten Werte und damit den geringsten Mittelzufluss aus Steuereinnahmen und Finanzausgleich haben (1'923 Franken), (2'152 Franken) und (2'240 Franken). Die Nettolast 9 pro Einwohner (Beilage 24) gilt als Beurteilungsgrösse für die kommunale Vermögens beziehungsweise Schuldenlage. Sie gibt an, welcher Betrag künftig zulasten der allgemeinen Finanzmittel abzuschreiben und entsprechend zu verzinsen ist. Die höchste Nettolast haben (3'527 Franken), Neuhausen am Rheinfall (3'113 Franken), und (2'328 Franken). Keine Gemeinde (analog Vorjahr) hat eine Nettolast, die höher als 4'000 Franken pro Einwohner ist. Sieben Gemeinden (analog Vorjahr) weisen ein Nettovermögen aus. Um die Verschuldung zu messen, wird auf Empfehlung der Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen auch der Bruttoverschuldungsanteil (Beilage 27) ausgewiesen. Er drückt die Bruttoschulden 10 in Prozent des Finanzertrags aus. Überdurchschnittliche Schulden können sich jeweils nach einer Periode mit grösseren Investitionen ergeben. Im kantonalen Mittel beläuft sich der Bruttoverschuldungsanteil auf 84,6 Prozent. Er ist gegenüber dem Vorjahr (97,8 Prozent) erfreulich gesunken. Die höchsten Bruttoverschuldungsanteile weisen mit 166 Prozent sowie mit 134 Prozent ihres Finanzertrags aus. Da der Bruttoverschuldungsanteil nur die Passivseite der Bestandesrechnung berücksichtigt und die den Schulden gegenüberstehenden Vermögenswerte vernachlässigt, empfiehlt es sich, auch die Nettoschuld 11 pro Einwohner (Beilage 29) zu analysieren. Die höchste Nettoschuld pro Einwohner weisen Neuhausen am Rheinfall (2'617 Franken), (1'989 Franken) sowie (1'775 Franken) aus. Die finanzielle Lage einer Gemeinde gilt dann als angespannt, wenn die Nettoschuld pro Einwohner 3'000 Franken übersteigt und die Steuerkraft tief ist. Es ist aber zu beachten, dass die Nettoschuld pro Einwohner von stillen Reserven auf dem Finanzvermögen sowie von nicht korrekt zugewiesenen Rückstellungen und Spezialfinanzierungen beeinflusst werden kann. Auch muss zur Beurteilung der Schulden einer Gemeinde das aktuelle Zinsniveau berücksichtigt werden. Bei den momentan sehr tiefen Zinsen belastet auch eine hohe Nettoschuld die Gemeinde nur moderat. Die Gemeinden sind aber trotzdem gut beraten, wenn sie die Verschuldung möglichst tief halten, damit sie eine zukünftige Zinserhöhung in ihrem finanziellen Spielraum nicht zu sehr einschränkt. 11 Gemeinden (Vorjahr 14) weisen eine negative Nettoschuld aus, das heisst die Vermögenswerte der entsprechenden Gemeinden sind grösser als ihre Schulden. 9 Berechnung: Verwaltungsvermögen minus nicht abzuschreibendes Verwaltungsvermögen minus Eigenkapital, Vorfinanzierungen und Rückstellungen, zuzüglich Bilanzfehlbetrag geteilt durch die Einwohnerzahl. 10 Schulden inklusive Verpflichtungen für Sonderrechnungen. 11 Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen. 8

9 3. Ausblick Die Nettoinvestitionen sind im Jahr 2016 angestiegen und werden auch in den Folgejahren auf höherem Niveau verweilen, was in einzelnen Gemeinden zu einer Zunahme der Nettoschuld führen kann. Ein Teil der Investitionen ist aber gebührenfinanziert und sollte keine Auswirkung auf den Steuerhaushalt haben. Die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III des Bundes sorgt weiterhin für Unsicherheit, insbesondere bei Gemeinden, in denen die Unternehmensgewinnsteuern wesentlich zur Ertragslage beitragen. Aktuell ist die neue Steuervorlage 17 (SV17) in der Vernehmlassung. Auch die zum Teil unstetigen Kosten im sozialen Bereich beschäftigen die Gemeinden nach wie vor, da die Entwicklung dieser Aufwände einen massgeblichen Einfluss auf das Jahresergebnis haben kann. Die Ausgangslage für die finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre darf für die Schaffhauser Gemeinden als gut bezeichnet werden. Die letzten Jahre zeigen insgesamt eine erfreuliche finanzielle Entwicklung der Gemeinden. Das Eigenkapital konnte in den vergangenen Perioden mehrheitlich stetig erhöht werden. Dies als Folge einer positiven Entwicklung der Steuereinnahmen in den meisten Gemeinden, aber auch dank dem haushälterischen Umgang mit den finanziellen Ressourcen in den Kommunen., 10. November

10 Grunddaten Gemeinderechnungen 2016 Beilage 1 1/4 Steuern Laufende Rechnung Investitionsrechnung Gemeinde Einwohner am Steuerfuss 2016 in Prozent Gemeindesteuern 2016 in Fr. Einfache Steuerkraft 2016 in Fr. (Steuereinnahmen bei einem Steuerfuss von 100 %) Relative Steuerkraft in Fr. (einfache Steuerkraft pro Einwohner) Steuereinnahmen und Finanzausgleich, bzw. abzüglich Zahlung an Finanzausgleich in Fr. pro Einwohner Aufwand in Fr. Ertrag in Fr. Ergebnis in Fr. (+Überschuss Defizit) Fehlbetrag () /Überschuss (+) der Laufenden Rechnung in Prozent des Ertrages Ausgaben in Fr. Einnahmen in Fr. Nettoinvestitionen in Fr. Finanzierungsbedarf in Fr ' '946 2'432 2'671 1'103'584 1'135'396 31' '756 30' ' ' ' '142 1'753 2'981 3'751'535 3'756'893 5' '737 1' ' '436 4' '963'435 15'014'446 3'220 2'944 23'773'092 23'870'218 97' '509' '565 2'143'206 2'046' ' '367 3'063 2'828 1'117'071 1'240' ' '103 85' '738 12'055 berg* '006'963 3'752'160 4'543 3'521 3'861'912 4'432' ' '351' ' ' ' ' '791 2'701 2'831 2'065'077 2'490' ' '153 49' '829 63' '026'317 2'775'776 2'827 1'923 3'800'036 3'755'550 44' '081' ' ' ' '092'290 1'868'116 2'245 2'677 4'182'378 4'245'563 63' ' ' '848 2' '587'337 4'988'694 2'342 2'752 21'978'206 22'065'002 86' '330' '006 1'939'230 1'852' '183'017 1'148'560 2'454 2'615 1'732'140 1'736'007 3' ' '868 66'334 62' '028'532 2'049'022 2'685 2'642 2'688'513 2'792' ' '908 70' ' '368 1' '127'944 3'814'566 2'636 2'152 5'489'131 5'350' ' '272 43' ' '980 Merishausen* '051'228 1'834'945 2'141 3'056 4'356'941 4'429'067 72' '663 43' ' '920 Neuhausen am Rhf.* 10' '375'271 36'229'068 3'480 3'370 80'538'660 83'958'662 3'420' '179' '429 4'031' '300 Neunkirch* 2' '816'069 5'914'918 2'769 2'728 15'206'014 15'123'330 82' '177' '221 2'004'969 2'087' '014' '016 1'953 2'772 2'143'629 2'174'387 30' ' ' ' '650 1' '062'715 3'660'104 2'540 2'797 9'467'492 9'542'101 74' '149' ' ' '704 Rüdlingen* '211'383 3'161'871 4'210 2'899 4'022'585 4'131' ' ' ' ' '897 36' '771' '589'370 4'443 4' '263' '991'113 35'727' '729'105 7'548'783 8'180'322 27'547'266 Schleitheim* 1' '358'923 3'819'105 2'267 2'903 13'766'521 13'796'779 30' '709' '773 1'140'232 1'109' '917'027 1'825'740 2'158 2'240 4'296'071 4'215'478 80' ' ' '202 3' '451'359 12'054'062 3'492 3'245 25'836'008 25'865'530 29' '458'472 1'537'966 2'920'506 2'890'984 * 1' '730'438 6'036'421 4'458 2'708 4'764'386 4'725'276 39' '209'224 90'250 1'118'974 1'158'084 5' '988'719 16'292'086 3'013 2'738 32'535'357 33'513' ' '504'745 1'755'126 8'749'620 7'771'293 Trasadingen* '426'644 1'234'329 2'040 3'039 2'885'802 2'948'438 62' '189' ' ' '953 1' '524'592 4'039'814 2'322 2'678 9'227'004 9'237'140 10' '232'284 2'215'986 1'016'298 1'006'162 Total 80' '386' '448' '852' '524'645 41'671'974 57'935'262 17'489'298 40'445'963 1'226'011 arith. Mittel '848 Gew. Mittel '668 3' DES KANTONS SCHAFFHAUSEN *gewichtetes Steuerfussmittel, weil unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen bestehen Finanzausgleich 2017

11 Grunddaten Gemeinderechnungen 2016 Beilage 1 2/4 Finanzierung Gemeinde Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen in Fr. Abschreibungen Bilanzfehlbetrag in Fr. Finanzierungsfehlbetrag (+) bzw. Finanzierungsüberschüss () in Fr. Selbstfinanzierungsgrad 2016 in Prozent (maximal dargestellter Wert = 200) Für die Abschreibungen massgebender Betrag per 31. Dezember 2016 in Fr. (abzuschreibendes Verwaltungsvermögen am 1. Januar zuzüglich Nettoinvestitionen) Abschreibungen in Prozent Selbstfinanzierung unter Zurechnung der Einlagen und Abzug der Entnahmen aus Spezialfinanzierungen in Fr. Selbstfinanzierungsgrad unter Einbezug der Einlagen und Entnahmen aus Spezialfinanzierungen in Prozent Finanzertrag in Fr. (Ertrag der Laufenden Rechnung ohne Entnahmen aus Spezialfinanzierungen, durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen) Selbstfinanzierungsanteil (Selbstfinanzierung in Prozent des Finanzertrages) berg* Merishausen* Neuhausen am Rhf.* Neunkirch* Rüdlingen* Schleitheim* * Trasadingen* Total arith. Mittel Gew. Mittel 104'300 80' ' ' '114' '400 63' ' ' '017' '461' ' '148' '602' '448' '866 80' ' ' '213' ' ' '989' ' '156' ' ' ' '415' '461' ' ' '839' ' '636' '312 26' '182' ' '918' '326' ' '535' '490' '756' '557 29' ' ' '650' ' ' '002' ' '657' ' ' '197' ' '585' ' ' '939' ' '975' '072'598 4'461' '980' '926' '493' '160' ' '550' '002' '634' ' ' '968' ' '068' '752 53' '818' '769' '975' ' ' '207' ' '790' '538'197 38'085' '720' '318' '865' '660' ' '229' '650' '583' ' ' '460' ' '769' '311'805 1'579' '960' '012' '244' ' ' '749' ' '605' '628'558 6'142' '919' '437' '757' ' ' '022' ' '530' ' ' '877' ' '325' '399'148 32'625' '167'753 85'786' '238' DES KANTONS SCHAFFHAUSEN *gewichtetes Steuerfussmittel, weil unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen bestehen Finanzausgleich 2017

12 Grunddaten Gemeinderechnungen 2016 Beilage 1 3/4 Gemeinde berg* Merishausen* Neuhausen am Rhf.* Neunkirch* Rüdlingen* Schleitheim* * Trasadingen* Total arith. Mittel Gew. Mittel Nettozinsen in Fr. (Passivzinsen abzüglich Vermögenserträge vermindert um Aufwand für Liegenschaften des Finanzvermögens) Zinsbelastungsanteil (Nettozinsen in Prozent des Finanzertrages) Für den Kapitaldienst erforderlich in Fr. (Passivzinsen und ordentliche Abschreibungen abzüglich Vermögenserträge vermindert um Aufwand für Liegenschaften des Finanzvermögens) Kapitaldienstanteil (Kapitaldienst in Prozent des Finanzertrages) Eigenkapital (+) /Bilanzfehlbetrag () am in Fr. Bilanzfehlbetrag in Prozent der einfachen Steuerkraft Nettolast in Fr. (abzuschreibendes Verwaltungsvermögen abzüglich Eigenkapital, Vorfinanzierungen und Rückstellungen) Nettolast in Fr. pro Einwohner Nettoschuld in Fr. (Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen) Nettoschuld in Fr. pro Einwohner Selbstfinanzierungsgrad in Prozent (Total Nettoinvestitionen, Abschreibungen und Ergebnisse der Laufenden Rechnungen von ) 17' ' ' ' '078 2' ' '638 6' ' ' '574' '905'026 8'271'429 1'774 3'880' ' ' '173' '067 1' '924 1' ' ' '547' '158 1'014 2'010'372 2' '205' '150' ' '348 1'831 1'547'182 4' ' ' '452' ' ' ' ' '821'314 1'937'300 2'328 1'170'690 1' '362' ' '441'007 4'768'666 2'239 3'353'185 1' ' ' ' ' '328'113 2' ' ' ' ' ' ' ' '655'179 1'194' ' ' ' '031' ' '171'394 2' ' '540' '895'777 32'405'738 3'113 27'240'924 2' ' ' '551'839 4'691'986 2'197 3'634'443 1' ' ' '968 1'004'958 2' ' ' ' '340'091 2'632'909 1' ' ' ' '914 1'258'086 1' ' '178' '993' '699'968 11'675' '405' ' ' '619' ' '049' ' ' '354'186 1'645'167 1' '672 1' ' '330' '964'774 7'254'910 2'102 6'127'629 1' ' ' '673'297 1'980'385 1'463 2'693'686 1' ' '150' '091'362 19'074'806 3'527 6'806'361 1' ' ' ' '522 1' ' ' ' '265'587 2'259'513 1'299 1'354' '438'597 14'265' '895'996 77'702'570 66'544' DES KANTONS SCHAFFHAUSEN *gewichtetes Steuerfussmittel, weil unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen bestehen Finanzausgleich 2017

13 Grunddaten Gemeinderechnungen 2016 Beilage 1 4/4 Gemeinde Nettoinvestitionen von in Fr. durchschnittliche Nettoinvestitionen in den letzten 10 Jahren in Fr. pro Einwohner und Jahr Bruttoschulden am in Fr. (Schulden inkl. Verpflichtungen für Sonderrechnungen) Bruttoverschuldungsanteil (Bruttoschulden in Prozent des Finanzertrages) konsolidierte Ausgaben in Fr. (Ausgaben LR und IR, abzüglich Abschreibungen, durchlaufende Beiträge, interne Verrechnungen und Einlagen in Spezialfinanzierungen) Investitionsanteil (Anteil der Investitionsausgaben in Prozent der konsolidierten Ausgaben) Relative Steuerkraft 2007 in Fr. Veränderung der relativen Steuerkraft in den letzten 10 Jahren in Fr. Zunahme der relativen Steuerkraft in Prozent in den letzten 10 Jahren berg* Merishausen* Neuhausen am Rhf.* Neunkirch* Rüdlingen* Schleitheim* * Trasadingen* Total arith. Mittel Gew. Mittel 650' '088' '041' ' '162' ' '203' ' '332' '377' '355' ' '365' ' '218' '626 1' '615' '435' '565' ' '470' ' '457' ' '025' '930' '178' ' '952' '507' '896' ' '067' '024' '596' ' ' ' '767' ' '601' '932' '582' ' '712' '942' '187' ' '371' '740' '762' ' '249' '002' '747' ' '714' '416' '808' ' '047' '485' '216' ' '983' '575' '355' ' '760' '859' '342' '166 1' '146' '104' '276' '314 1' '995' '291' '641' ' '667' '470' '091' ' '973' '770' '690' ' '088' '180' '421' ' '157' '082' '824' ' '577' '695' '291' ' '365' '002' '865' ' '554' '079' '385' ' DES KANTONS SCHAFFHAUSEN *gewichtetes Steuerfussmittel, weil unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen bestehen Finanzausgleich 2017

14 Finanzausgleich 2017 (Grunddaten Lastenausgleich) Beilage 2 1/2 Steuerfuss 2016 in Prozent Bildungslast 2017 (Durchschnitt Schuljahre 14/15 16/17) in Fr./Einw. Sozialhilfe 2015 in Fr. (Verwaltungsbericht 2016, S. A 24) Sozialhilfe 2014 in Fr. (Verwaltungsbericht 2015, S. A 24) Sozialhilfe 2013 in Fr. (Verwaltungsbericht 2014, S. A 25) Durchschnitt Sozialhilfe in Fr. Sozialhilfelast in Fr./Einw. Angerechnete Zentrumslast in Fr. Zentrumslast in Fr./Einw. Gemeindebeitrag Schaffhauser Polizei in Fr. (Anhang zum Polizeigesetz, SHR ) Einwohner Gemeinde Kolonne '307 56'223 41'833 44' ' '177 48'855 44'070 46'468 46' '445 4' ' ' ' ' ' '620 7'950 8'680 8' '092 berg* '792 24'188 48'146 33' ' '079 42'036 27'408 15'383 18' ' '916 86'791 50'769 81' ' '953 90' ' ' '280 2' ' ' ' ' ' ' '053 12'650 11'420 11'590 11' ' '075 27'478 37'799 43'843 36' '002 1' ' '934 91'640 37' ' '606 Merishausen* '396 47'482 76'441 69'608 64' '002 Neuhausen am Rhf.* 10' '684'960 2'693'467 2'393'585 2'590' ' '927 Neunkirch* 2' ' ' ' ' ' ' '179 11'930 22'540 29'571 21' '943 1' ' ' ' ' '490 Rüdlingen* '151 41'366 33'937 21'858 32' '445 36' '716'512 8'873'473 7'609'050 8'733' '513' '671'146 Schleitheim* 1' ' '108 88' ' ' ' ' ' ' '612 3' ' ' ' ' '874 1' '229 36'414 42'449 38'328 39' '612 5' ' ' ' ' '099 Trasadingen* '126 68'222 61'306 22'870 50' '445 1' '139 82'816 63'776 59'423 68' '924 Total 80'830 16'075'202 14'966'416 13'078'101 14'706'573 3'764'911 4'162'206 gewichtetes Mittel DES KANTONS SCHAFFHAUSEN *gewichtetes Steuerfussmittel, weil unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen bestehen Finanzausgleich 2017

15 Finanzausgleich 2017 (Grunddaten Lastenausgleich) Beilage 2 2/2 Gemeinde Kolonne berg* Merishausen* Neuhausen am Rhf.* Neunkirch* Rüdlingen* Schleitheim* Trasadingen* Total gewichtetes Mittel Polizeilast in Fr./Einw. Gemeindefläche in ha (Arealstatistik BFS) Einwohner pro ha (Einwohner/ha) Einwohner/ha unter dem kantonalen Mittel Verteilzahl (Kol.15 * Einwohnerzahl) Angerechnete Last der Weite in Fr. Last der Weite in Fr./Einw. Total in den Lastenausgleich einbezogene Lasten in Fr. Lastenbilanz in Fr./Einw ' '640 1' ' '111 62' '215 1' ' ' '970'245 1' ' ' '073 60' ' ' '607 1' '003 56' ' '283 72' ' ' ' ' '794'486 1' ' '139 1' ' '741 1' ' '822'743 1' ' ' ' '371'220 1' '297'792 1' ' ' ' '625'635 1' ' '036 1' ' ' ' '565'681 1' '012 57' '165 1' ' '156'474 1' ' ' ' '008'944 1' '532 86' '530 1' '505'841 1' '707'142 1' ' '843'708 1' ' '960 1' ' ' ' '244'955 1'290 29'843 31'132 1'756'958 98'971' '756' '224 DES KANTONS SCHAFFHAUSEN *gewichtetes Steuerfussmittel, weil unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen bestehen Finanzausgleich 2017

16 Schülerzahlen Schuljahre 2014/2015 bis 2016/2017 Beilage 3 Wohnort Kindergarten Primarschule Sonderklasse Primarschule Schuljahr Schuljahr Schuljahr Sonderklasse Sekundarstufe I Sonderschulen Realschulen inkl. gegliederte Sekundarstufe I Sekundarschule Total Kindergarten Primarschule Sonderklasse Primarschule berg Merishausen Neuhausen am Rhf Neunkirch Rüdlingen ' ' ' ' ' '243 Schleitheim Trasadingen Sonderklasse Sekundarstufe I Sonderschulen Realschulen inkl. gegliederte Sekundarstufe I Sekundarschule Total 1'541 4' '092 8'060 1'577 3' '106 7'982 1'470 3' '087 7'752 8'060 7'982 7'752 Kindergarten Primarschule Sonderklasse Primarschule Sonderklasse Sekundarstufe I Sonderschulen Realschulen inkl. gegliederte Sekundarstufe I Sekundarschule Total DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Finanzausgleich 2017

17 Bildungslast 2017 (durchschnittliche Schülerzahlen der Schuljahre 2014/2015 bis 2016/2017) Beilage 4 Gemeinden Kindergarten (Durchschnitt der letzten drei Schuljahre) Primarschule (Durchschnitt der letzten drei Schuljahre) Orientierungsschule (Durchschnitt der letzten drei Schuljahre) Sonderklassen und schulen (Durchschnitt der letzten drei Schuljahre) Einwohner Kindergarten (Anzahl Kindergartenschüler x Verrechnungssatz Primarschule (Anzahl Primarschüler x Verrechnungssatz) Orientierungsschule (Anzahl Orientierungsschüler x Verrechnungssatz) Sonderklassen und schulen (Anzahl Schüler x Verrechnungssatz) Total (Summe Kindergarten, Primar, Orientierungs und Sonderschule) Bildungslast 2017 (pro Einwohner; Total dividiert durch Einwohnerzahl) Verrechnungssatz 7'600 9'300 10'700 10' ' '900 82'033 7' ' ' ' '500 14' '600 1' ' '667 2'089'400 1'316' '767 4'383' ' '800 82'033 3' ' berg ' ' '733 10' ' ' ' '667 14' '400 1' ' ' ' ' ' ' '267 21' ' ' '600 1'277' '433 85'600 2'350'833 1' ' ' '200 14' '867 1' ' ' '200 14' '200 1' ' ' ' '600 46'367 1'664'967 1'151 Merishausen ' ' '733 49'933 1'196'300 1'396 Neuhausen am Rhf '411 1'413'600 4'302'800 2'407'500 1'059'300 9'183' Neunkirch ' '267 1'097' ' '567 2'251'467 1' ' ' '367 42' '267 1' ' ' ' '100 74'900 1'265' Rüdlingen ' ' '333 28' '200 1' ' '145 4'706'933 15'004'000 8'535'033 2'992'433 31'238' Schleitheim ' ' ' '067 92'733 1'644' ' ' '733 60' ' ' '800 1'599' ' '000 2'920' ' ' ' '033 67'767 1'664'467 1' ' '333 2'600'900 1'348' '900 5'137' Trasadingen ' ' '933 24' '133 1' ' ' ' '933 89'167 1'981'367 1'139 1' ' ' '830 11'622'933 36'821'800 20'533'300 5'603'233 74'581'267 gewichtete Bildungslast 923 DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Es wurde mit mehreren Stellen nach dem Komma gerechnet, sodass sich dadurch Rundungsdifferenzen ergeben. Finanzausgleich 2017

18 Finanzausgleich 2017 (Lastenausgleich) Beilage 5 1/2 Steuerfuss 2016 in Prozent Last über kant. Mittel in Fr./Einw. 2/3 der das kant. Mittel überschreitenden Last Abweichung Steuerfuss vom gew. Mittel Steuerfuss tiefer als gew. Mittel Lastenausgleich in Prozent nach Kürzung Steuerfuss Gemeinde Einwohner Lastenbilanz in Fr./Einw. Lastenausgleich in Fr./Einwohner Kolonne ' ' ' ' berg* ' ' ' ' '191 1' ' Merishausen* ' Neuhausen am Rhf.* 10' '181 Neunkirch* 2' ' ' ' '087 Rüdlingen* ' ' ' Schleitheim* 1' ' '146 3' '016 1' ' ' '081 Trasadingen* ' ' ' Total 80' gewichtetes Mittel '224 DES KANTONS SCHAFFHAUSEN *gewichtetes Steuerfussmittel, weil unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen bestehen Finanzausgleich 2017

19 Finanzausgleich 2017 (Lastenausgleich) Beilage 5 2/2 Gemeinde Kolonne berg* Merishausen* Neuhausen am Rhf.* Neunkirch* Rüdlingen* Schleitheim* Trasadingen* Total gewichtetes Mittel Gesamtsumme Lastenausgleich in Fr. Last unter dem kant. Mittel in Fr./Einw. Verteilzahl für Zahler (unterdurchschnittliche Last x Einw. : Steuerfuss x 100) Gesamtbeitrag an den Lastenausgleich in Fr '979 12'614 59' ' ' '097 32' '859 71'472 2' ' ' '608 53' ' '584 3' '769 7' ' ' '452 6'814 34' '050 53'801 1'932' '528 14' '192 18' ' ' ' '134 24'114 76'280 2'475'711 4'119'561 1'237'854 DES KANTONS SCHAFFHAUSEN *gewichtetes Steuerfussmittel, weil unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen bestehen Finanzausgleich 2017

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