VERSICHERUNGEN FACHAUSDRÜCKE VON A BIS Z
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- Elly Schwarz
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 A Angehörigenklausel Antrag Außenversicherung B Bewegungs- und Schutzkosten Brand Bündelversicherung D Dauerrabatt Schäden, die einer/einem nahen Angehörigen zugefügt werden, sind in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Der Einschluss von Angehörigen, die nicht im Haushalt mit dem/der Versicherungsnehmer/-in leben, ist aber möglich (erweiterte Privathaftpflicht). Formular, mit dem der Versicherungsschutz vom/von der Versicherungsnehmer/-in beantragt wird. Die Annahme durch die Versicherung erfolgt zumeist in Form der Zusendung der Polizze. Versicherung von Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend in andere Gebäude nicht jedoch in weitere Wohnsitze des/der Versicherungsnehmers/-in verbracht werden gegen bestimmte Gefahren und mit eingeschränkten Versicherungssummen. Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Feuer, das bestimmungswidrig entsteht und/oder sich bestimmungswidrig ausbreitet (Schadenfeuer). Zusammenfassung (Bündelung) von mehreren Einzelversicherungen unter einer Polizze: z.b. Eigenheim-, und Haushaltsversicherung. Die Einzelverträge bleiben dabei aber rechtlich selbstständig. Hat der Versicherer mit Rücksicht auf die vereinbarte lange Vertragsdauer (z.b.10-jahresvertrag) eine Ermäßigung der Prämie gewährt, kann er diesen Rabatt (bzw. einen Teil davon) bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages zurückfordern, sofern dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde und die Klausel gesetzeskonform ist (siehe dazu die Ausführungen zur Eigenheim- bzw. zur Haushaltsversicherung auf unserer Homepage). Seite 1/6
2 Direkter Blitzschlag E Einfacher Diebstahl Erstes Risiko Explosion H Höchsthaftungssumme I Indirekter Blitzschlag K Korrosion Kulturen Kumulschadengrenze Unmittelbares (direktes) Einschlagen eines Blitzes in ein (versichertes) Gebäude und/oder dessen Inhalt. >> Siehe auch: Indirekter Blitzschlag Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn der/die Täter/-in Sachen entwendet, ohne dass die Voraussetzungen eines Einbruchsdiebstahles oder einer Beraubung vorliegen. Bei Versicherung auf erstes Risiko erfolgt die Versicherungsleistung bis maximal zur vertraglich vorgesehenen Höchstgrenze ohne Bezug auf die vereinbarte Versicherungssumme und ohne Einwand einer allfälligen Unterversicherung. Eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzliche Kraftäußerung. Geldbetrag, der im Schadenfall maximal zur Verfügung steht (= Versicherungssumme) Ein indirekter Blitzschlag ist eine durch direkten Blitzschlag hervorgerufene Überspannung bzw. Induktion, die zu einem Schaden an Gegenständen des Haushalts führt. >> Siehe auch: Direkter Blitzschlag Rohrbruch an versicherten wasserführenden Rohren ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache. Bäume oder Pflanzen (meist auch als Einfriedungen) Übersteigen alle Entschädigungen zu einem Schadenereignis (z.b. Hochwasser) eine von der Versicherung im Versicherungsvertrag vereinbarte Schadengrenze (z.b. 30 Millionen Euro), werden die Entschädigungen der einzelnen Anspruchsberechtigten verhältnismäßig gekürzt. Seite 2/6
3 M Mietsachschäden N Neuwert O Obliegenheiten P Polizze Prämie Prämienberechnung nach individuell festgelegter Versicherungssumme Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von kurzfristig gemieteten Räumen (z.b. im Urlaub) sowie des darin befindlichen Inventars. Im Wege der erweiterte Privathaftpflicht mitversicherbar. Kosten der Wiederbeschaffung neuer bzw. gleichwertiger neuer Sachen zum Zeitpunkt des Schadens. >> Siehe demgegenüber: Zeitwert Obliegenheiten sind vertraglich vereinbarte Pflichten, die der/die Versicherungsnehmer/-in vor bzw. nach dem Schadensfall einhalten muss, ansonsten er/sie Gefahr läuft, vom Versicherer gekündigt zu werden bzw. die Leistung im Schadensfall zu verlieren. Dokument, mit dem das Versicherungsunternehmen die Annahme eines Antrages bestätigt und das Bestehen des beantragten Versicherungsschutzes für einen bestimmten Zeitraum garantiert. Gegenleistung des/der Kunden/-in für den seitens des Versicherungsunternehmens zur Verfügung gestellten Versicherungsschutz. Bei dieser Berechnungsvariante wird die Versicherungssumme individuell festgelegt. Übersteigt der Wiederbeschaffungswert des gesamten Wohnungsinhalts/Gebäudes die Versicherungssumme der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung liegt Unterversicherung vor. Diese führt im Schadenfall zu einer anteiligen Kürzung der Ersatzleistung. Seite 3/6
4 Prämienberechnung nach Quadratmeter R Regress Risiko Risikoadresse Rohbauversicherung Rückstau S Selbstbehalt Sparte, Versicherungssparte Sturm Suchkosten Berechnungsgrundlage sind die Quadratmeterzahl des Haushalts bzw. des Eigenheims und die Ausstattungskategorie. Bei dieser Variante verzichten die Versicherer zumeist auf den Einwand einer allfälligen Unterversicherung. Wichtig ist jedoch, dass die Quadratmeterzahl stimmt, sonst kann es im Schadensfall zu einer anteiligen Kürzung der Ersatzleistung kommen. Ersetzt der Versicherer dem/der Versicherungsnehmer/-in den Schaden, gehen allfällige Schadenersatzansprüche des/der Versicherungsnehmers/-in gegen den Schädiger (z.b. den/die Brandstifter/-in) auf den Versicherer über. Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine/n im gemeinsamen Haushalt mit dem/der Versicherungsnehmer/-in lebenden Familienangehörigen, ist ein Regress der Versicherung jedoch nur bei Vorsatz des/der Familienangehörigen möglich. Gefahr, gegen deren negative finanzielle Folgen man sich absichern (= versichern) kann. Adresse, an der Versicherungsschutz besteht. Versicherung eines Gebäudes im Bauzustand gegen bestimmte Gefahren, die im Rohbaustadium bereits gegeben sind (z.b. Feuer, Haftpflicht für Haus und Grundbesitz). Wenn Wasser infolge einer Überschwemmung, Hochwasser, etc. durch Abwasserleitungen oder daran angeschlossene Einrichtungen in das versicherte Gebäude eindringt. In der Polizze vereinbarte Summe, die im Schadenfall von der Versicherungsleistung abgezogen wird. Gliederungseinheit von Versicherungsarten, z.b. Sparte Haushaltsversicherung oder Sparten Feuer-, Sturm,- und Leitungswasserversicherung in der Gebäudeversicherung, etc. Wind mit einer Spitzengeschwindigkeit von mehr als 60 km/h Kosten, die bei einem Schadenereignis durch das Aufsuchen der Schadenstelle (Rohrbruch) entstehen. Seite 4/6
5 T Tätigkeitsschäden Schäden, die bei der Verwendung einer Sache entstehen (z.b. ein zum Trinken bei Bekannten in die Hand genommenes Sektglas fällt aus Unachtsamkeit hinunter). Sind oftmals vom Versicherungsschutz ausgenommen, können aber zusätzlich versichert werden (erweiterte Privathaftpflicht). U Überversicherung Unterversicherung V Vandalismus Versicherungsperiode Wenn die vereinbarte Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Sollte vermieden werden, da man trotz überhöhter Prämie im Schadensfall keine höhere Leistung erhält. Umstand, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen; führt zur anteilsmäßigen Kürzung einer Versicherungsleistung nach der Formel: Schaden x Versicherungssumme / realen Wert (außer die Versicherung verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung (= Unterversicherungsverzicht). Dies ist zumeist der Fall, wenn die Prämie nach Quadratmeter berechnet wird. >> Siehe: Prämienberechnung nach Quadratmeter Vorsätzliche Beschädigung der versicherten Sachen durch eine/n Einbrecher/-in, nachdem diese/r durch Einbruch in die Versicherungsräumlichkeiten gelangt ist. Als Versicherungsperiode gilt grundsätzlich der Zeitraum eines Jahres. Versicherungssumme Geldbetrag, der im Schadenfall maximal zur Verfügung steht (= Höchsthaftungssumme). W Wertsicherung, Wertanpassung Regelmäßige (z.b. jährliche) Anpassung von Versicherungssumme und Prämie entsprechend den Veränderungen eines bestimmten Index (zumeist Verbraucherpreisindex bei Haushaltsversicherung bzw. Baukostenindex bei Gebäudeversicherung). Seite 5/6
6 Z Zeitwert Anschaffungswert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadens abzüglich Abnutzung (Wertminderung). >> Siehe demgegenüber: Neuwert Seite 6/6
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