Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2016/2116 vom
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1 Anmerkungen zur Lärmaktionsplanung vor dem Hintergrund des durch die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2016/2116 vom
2 Anmerkungen zur Lärmaktionsplanung vor dem Hintergrund des durch die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens EU-Umgebungslärmrichtlinie Vertragsverletzungsverfahren Lärmaktionsplanung
3 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) umgesetzt in deutsches Recht durch die 47a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
4
5 Belastung der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm entlang von Hauptverkehrsstraßen und in Ballungsräumen nach Der Lärmaktionsplan als Instrument zur systematischen Verringerung der Lärmbelastung der Bevölkerung Umgebungslärmrichtlinie, Tag-Abend-Nacht-Index (L DEN) und Nachtlärmindex (L Night) Bundesland L DEN > 55 db(a) L DEN > 65 db(a) L DEN > 70 db(a) L Night > 50 db(a) L Night > 55 db(a) L Night > 60 db(a) Brandenburg Berlin Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Summe Stand: Quelle: Umweltbundesamt 2016, Zusammenstellung der Mitteilungen der Bundesländer entsprechend 47c BImSchG
6 Europäisches Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation (WHO): Krankheitslast durch Umweltlärm Quantifizierung des Verlustes an gesunden Lebensjahren in Europa Verlust von mindestens einer Million gesunder Lebensjahre! (West-Europa)
7 Europäisches Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation (WHO): Nacht-Lärm-Richtlinien für Europa L Nacht, außen (NNG) 40 db(a) Übergangs-Wert 55 db(a)
8 Artikel 1 Abs. 1c) EU-Umgebungslärmrichtlinie Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten mit dem Ziel, den Umgebungs-lärm so weit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern Artikel 8 Abs. 1 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Aktionspläne ausgearbeitet werden
9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 47d Lärmaktionspläne (1) Die zuständigen Behörden stellen bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für 47e Zuständige Behörden (1) Zuständige Behörden für die Aufgaben dieses Teils des Gesetzes sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden, soweit nicht nachstehend Abweichendes geregelt ist.
10 Abgrenzung gebundene Entscheidung sind-ist, haben-hat", müssen-muss oder Indikativ (reale Handlung) Ermessensentscheidung Verpflichtung können-kann, dürfen-darf, sind-ist berechtigt/befugt oder sollen-soll Ermessen
11 Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2016/2116 vom da Deutschland seinen einschlägigen Verpflichtungen aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht nachgekommen ist.
12 Vortrag TMUEN
13
14 Auslegungskonsens zwischen Bund und Bundesländern Lärmkartierte Städte und Gemeinden müssen prüfen, ob innerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereichs das Erfordernis besteht, einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Eine lärmkartierte Kommune ist dieser Auffassung folgend darüber hinaus verpflichtet, sich hinsichtlich der getroffenen Entscheidung gegenüber der für die Mitteilungen nach 47 d Abs. 7 zuständigen Behörde oder der von dieser bestimmten Behörde begründet zu äußern bzw. dieser die Kurzfassung ihres Lärmaktionsplans zur Weiterleitung an den Bund zur Verfügung zu stellen.
15 Bisheriges Fazit aus dem VVV Vermutlich Klage der Kommission beim EuGH Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten Zwischenzeitlich Vollzug der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Sinne der deutschen Auffassung
16 Welche über den Anhang V und VI der EU-UL-RiLi hinausgehende Angaben erwartet die Kommission? Kurzfassung eines LAP (max. zehn Seiten) zuständige Behörde muss erkennbar sein (Unterschrift!) Angaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung
17 Hilfestellung beim Aufstellen eines Lärmaktionsplanes LAI-Website Veröffentlichungen Physikalische Einwirkungen LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung TLUG-Website (in Kürze) Entwurf Zusammenfassung Lärmaktionsplan Entwurf Prüfergebnis
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