V.F~LAGE 16/2660. ,-d'-~ct '#~7'-? ;"~ ']. Februar 2015

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1 Ministerium for Gesundheit, Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen' Düsseldorf LANDTAG NOHDRHEIN-WESTFAlEN 16. WAHLPERiODE V.F~LAGE An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Herrn GünterGarbrecht MdL Platz des Landtags Düsseldorf A1 _. 16/2660 Information des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Schließung der Pflegeeinrichtung "Seniorenzentrum Haus Dottendorf" in Bonn ;"~ ']. Februar 2015 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, in den letzten Tagen wurde in der Presse über die von der Stadt Bonn verfügte Untersagung des' Betriebs der Pflegeeinrichtung "Seniorenzentrum Haus Dottendorf" in Bonn berichtet. Wegen des erheblichen öffentlichen Interesses möchte ich gerne den zuständigen Landtagsausschuss über die Hintergründe der Schließung dieser Pflegeeinrichtung informieren. Der Bericht ist diesem Schreiben beigefügt. Für die Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen,-d'-~Ct '#~7'-? Barbara Steffens Horionplatz Düsseldorf Telefon Telefax barbara.steffens@mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

2

3 Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter zur Schließung der Pflegeeinrichtung "Seniorenzentrum Haus Dottelidorf" in Bonn: 1. Die Stadt Bonn hat den Betrieb der Pflegeeinrichtung "Seniorelizentrum Haus Dottendorf" in Bonn am untersagt. Betreiberin der Pflegeeinrichtung ist die Senator GmbH mit Sitz in Dortmund. Folge der Betriebsuntersagung ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner desseniorenzentrums in andere Einrichtungen verlegt werden müssen. Die Betriebsuntersagung erfolgte nach den maßgeblichen Vorschriften des Wohnund Teilhabegesetzes (WTG), weil nach Feststellung der Stadt Bon,n die Einrichtung ihrer Verpflichtung, Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner nach dem anerkannten Stand der fachlichen Kenntnisse sicherzustellen, n'icht nachkommen konnte. Vielmehr lag nach Feststellung der Stadt Bonn eine konkrete Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner vor. Hintergrund dieser so genannten, "gefährlichen Pflege" ist die unzureichende Beachtung pflegefachlicher Standards bei der Umsetzung der pflegerischen Tätigkeiten. Einen wesentlichen Grund sieht die Stadt Bonn in dem extrem hohen Anteil von Pflegekräften, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung in der Einrichtung tätig sind. Der Anteil dieser "Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer" am Pflegepersonal beträgt mehr als 90%. Nach Auffassung der 'Stadt Bonn hat dieser hohe Anteil an "Leihpersonal" eine geregelte, den fachlichen Anforderungen entsprechende pflegerische Versorgung unmöglich gemacht. Darüber hinaus ist es in der Einrichtung zu zwei Todesfällen gekommen. In beiden Fällen ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. In diesem Zusammenhang hat der Betreiber der Einrichtung eine falsche Medikamentengabe eingeräumt.

4 Aufgrundvon Hinweisen auf Pflegemissstände befanden sich Beschäftigte der Stadt Bonn seit Anfang Januar täglich bis zu 12 Stunden in der Einrichtung und haben dort geprüft und beraten. Da die Missstände trotzdem nicht abgestellt werden konnten, musste von der Stadt Bonn die Betriebsuntersagung ausgesprochen werden. 2. Die Betriebsuntersagung am wurde von der Stadt Bonn zunächst auf die Versorgung der pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegestufen 2 und 3 beschränkt, so dass die anderen Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung verbleiben konnten, da ihre pflegerische Versorgung vorerst nicht gefährdet erschien. Betroffen von der Teil-Betriebsuntersagung waren 63 Pflegebedürftige, die innerhalb der Stadt Bonn und in Nachbarkreisen untergebracht werden konnten. Da in der Folgezeit aber auch die Versorgung der verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Bonn nicht mehr gesichert erschien, wurde am die vollständige Betriebsuntersagung verfügt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat sich an den Prüfungen beteiligt. Die Pflege kasse prüft eine Kündigung des Versorgungsvertrages. 3. Die Senator GmbH hat gegen die Untersagungsverfügungen Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Diese Klage hat nach 15 Abs. 8 WTG keine aufschiebende Wirkung, so dass die Stadt Bonn die sofortige Schließung hätte durchsetzen können, ohne die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung abzuwarten. Die Senator GmbH hat deshalb im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Köln beantragt, die aufschiebende Wirkung der Untersagungsverfügungen herzustellen, um zumindest eine vollständige Schließung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln hatte zunächst am nach Aktenlage entschieden, dass bis zur Durchführung eines Termins zur mündlichen Erörterung am eine vollständige Räumung unzulässig sei, um die noch verbliebenen

5 Bewohnerinnen und Bewohnern nicht noch durch ggf. mehrfache Umzüge zu. belasten. Im Erörterungstermin am hat es dann aber den 'Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, da nach seiner Auffassung wegen der Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner das Interesse an der sofortigen und vollständigen Schließung höher zu bewerten sei als das Interesse des Betreibers, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung abzuwarten. Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nord rhein-westfalen am zurückgewiesen. Das Verfahren in der Hauptsache wird voraussichtlich noch. einige Ze.it dauern, sofern es nicht für erledigt erklärt wird. 4. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter ist von der. Bezirksregierung Köln, die insoweit die Aufsicht über die Stadt Bonn führt, unmittelbar im Anschluss an die Teil-Betriebsuntersagung unterrichtet worden und wird laufend über neue Entwicklungen unterrichtet. Da nicht auszuschließen war, dass die Missstände im "Seniorenzentrum Haus Dottendorf" auf strukturelle Mängel nicht nur in dieser Einrichtung zurückzuführen waren, wurden am alle mit der Durchführung des WTG beauftragten Behörden in Nordrhein-Westfalen, in deren Zuständigkeitsbereich sich Pflegeeinrichtungen der Betreiberin befinden, um einen Bericht gebeten.... Es wurden in einer Einrichtung im Kreis Euskirchen ebenfalls erhebliche Mängel in der Versorgung von pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern festgestellt;. es handelt sich dabei überwiegend um ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner des "Seniorenzentrums.. Bonn-Dottendorf", die wegen der Schließung ad hoc. in. Euskirchen aufgenommen werden mussten. Der Kreis Euskirchen hat einen befristeten Belegungsstopp angeordnet und überwacht die Einrichtung laufend.

6 In zwei anderen Einrichtungen in Dortmund und Hagen wurden ebenfalls wesentliche Mängel festgestellt, die eine enge Begleitung durch die dortigen WTG-Behörden erforderlich machten. Wegen einer Beschwerde wird in einer Einrichtung im Kreis Steinfurt kurzfristig eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt werden. In den anderen Einrichtungen wurden entweder gar keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt. 5. Die Einrichtung in Bonn-Dottendorf ist seit , Uhr vollständig geschlossen. AUe Bewohnerinnen und Bewohner sind in andere Einrichtungen verlegt worden. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wird die Angelegenheit weiter beobachten l)nd sich von den zuständigen Behörden berichten lassen. Positiv herauszustellen ist das trotz des erheblichen Zeitdrucks gezeigte Engagement sowohl der Bezirksregierung Köln als auch der örtlichen WTG Behörden. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Verwaltungsebenen hat sich insoweit deutlich bewährt. 6.. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat den Bundesländern, in denen die Senator GmbH ebenfalls Einrichtungen betreibt, nur für den dienstlichen Gebrauch die Erkenntnisse aus dem Verfahren mitgeteilt.

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