Mietpreise Berechnung Zahlungsweise Kaution

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1 AGB ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN FÜR DOCA-MOBIL, WOHNMOBILVERMIETUNG, WUTÖSCHINGEN Mietpreise Es gelten die Preise der zu Vertragsabschluß gültigen Preislisten. Im Mietpreis enthalten sind: Je Tag 250 Freikilometer, ab 3 Wochen Mietzeit Km frei. Ergänzend ist der Kastenwagen frei für 300 Km am Tag. Versicherung f. Mietfahrzeuge Vollkaskovers SB und TK 1000 SB die gesetzl. Mehrwertsteuer. Weitere Versicherungen können abgeschlossen werden (Urlaubsschutzpaket). Berechnung Des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Der Rücknahmetag ist im Mietvertrag festgelegt. Vorherige Rückgabe reduziert den Mietpreis nicht (Reiseabbruch). Zahlungsweise Bei Vertragsabschluß ist innerhalb von 10 Tagen, eine Anzahlung von 30% des Mietpreises auf das Konto des Vermieters zu leisten. Es erfolgt die verbindl. Reservierung des Fahrzeuges mit schriftl. Bestätigung. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Übernahme des Fahrzeuges per Überweisung, Bar oder Paypal zu leisten. Kaution Die Kaution ist der jeweilige Selbstbeteiligungsbeitrag zur Vollkaskound Teilkaskoversicherung und ist bei Übernahme in bar zu hinterlegen. Soweit die Versicherung einen eingetretenen Schaden übernimmt, wird der Mieter nicht vom Vermieter in Anspruch genommen. Unberührt davon bleiben etwaige Regressansprüche des Vermieters gegen den Mieter in schwerwiegenden Fällen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen, Trunkenheitsfahrten, usw.). Der Mieter haftet mit dieser Kaution ebenso für die pünktliche Rückgabe der Fahrzeugpapiere und Schlüssel. Die Kaution wird auch zur Deckung von Schäden verwendet, die der Mieter zu verschulden hat. Wird das Reisemobil/Wohnwagen ohne Beschädigungen zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine

2 Beschädigung vor oder wird das Reisemobil/Wohnwagen verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist. Die Kaution wird auch zur Deckung etwaiger Reinigungskosten verwendet. Rücktritt - Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, mehr als 60 Tage vor Mietbeginn sind 50% es Mietpreises fällig bei weniger als 60 Tage fallen der volle Mietpreis, sowie die NK an. Ersatzmieter können vorgeschlagen werden. Kann das Fahrzeug übergangslos vermietet werden, können sich die Rücktrittskosten vermindern. Der Betrag ist jedoch sofort fällig. - Der Rücktritt ist schriftlich zu übermitteln. Es gilt der Posteingangsstempel des Vermieters. Geht kein Rücktritt ein, ist der volle Mietpreis incl. der NK fällig. - Rücktrittkosten können mit einer entsprechenden Versicherung abgedeckt werden. Ich berate Sie gern! Reinigungsgebühren, Rückgabe und Übergabe - Das Reisemobil kann am vereinbarten Tag, lt. Mietvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden. Es erfolgt eine ausführliche Einweisung in die technischen Voraussetzungen. Nehmen Sie sich bitte etwa 1-2 Stunden Zeit. - Die Rückgabe des Reisemobiles erfolgt am letzten Miettag zum vereinbarten Zeitpunkt in den Geschäftsräumen des Vermieters. - Die Rückgabe- und Übernahmezeiten werden im Mietvertrag festgelegt. Wird das Reisemobil verspätet zurück gegeben, entstehen je angefangene 30 Minuten Gebühren in Höhe von 50. Weiter haftet der Mieter für Folgeschäden. - Bei Rückgabe und Übernahme wird ein Protokoll erstellt und mit Bildern von Aussen und Innen ergänzt. Dies dient der Dokumentation. - Das Reisemobil wird gereinigt übergeben und entsprechend zurück erwartet. Schränke, Truhen, Waschraum, Toilette und Führerhaus, sowie der Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkaltank der Toilette ist zu entleeren und zu spülen. Keine Scheuermittel oder Spiritushaltigen Reiniger (Fenster) verwenden. Für Schäden haftet der Mieter. - Ist die Innen-Reinigung nicht oder nur teilweise erfolgt wird dies dem Mieter mit 120,00 f. Innenreinigung, 70,00 f.

3 Toilettenreinigung belastet. Hinterlassenschaften von Tieren werden nach Aufwand abgerechnet. Diese Beträge werden sofort von der Kaution einbehalten. Gerne übernehmen wir die Endreinigung, ausser Tierverschmutzungen nach Aufwand für Sie. Fragen Sie uns nach der Servicepauschale. Bei nicht zu klärenden Sachverhalten wird die Kaution bis zur Klärung einbehalten. Fahrer Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens 3 Jahre im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein. Alle Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Kopien der Fahrerlaubnisse und der Personalausweise gehören zum Mietvertrag. Nutzung Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen und anerkannten Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist. Das Reisemobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken genutzt werden. Es darf nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen des Fahrzeuges und der eingeb. Geräte zu beachten. Bei Übergabe erfolgt eine Einweisung. Schäden sind zu vermeiden. Schweiz: Für Mieter aus der Schweiz gelten die Landestypischen Zollbestimmungen und Gesetze der Schweiz. Die Einfuhr von Mietfahrzeugen muß immer angemeldet und der Mietvertrag vorgelegt werden. Das Fahrzeug muß innerhalb von 8 Tagen, mit Abmeldung beim Zoll, die Schweiz wieder verlassen haben. Näheres erklärt Ihnen der Schweizer Zoll. Auslandsfahrten Fahrten ins Ausland, in denen nicht eindeutig der Versicherungsschutz gewährleistet ist, sind verboten. Diese Länder sind nicht erlaubt: Russland, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren Sprechen Sie mit uns ihre Reiseroute ab.

4 Entstehen im Reisegebiet Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, so verlassen sie dieses Gebiet so schnell wie möglich. Für Folgeschäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Unfall - Jeder Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden, Einbruch oder Diebstahl ist sofort der zuständigen Polizei zu melden. Amtseitige Unterlagen mit allen Angaben sind bei der Rückgabe vorzulegen. Fotos bitte zum dokumentieren machen. Bitte beachten, egal was geschieht: - Keine Anerkennung von gegnerischen Ansprüchen. - Der Vermieter ist sofort zu verständigen. Tel oder oder ähnliches wie Whats App. - Der Vermieter behält sich vor weiter Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen. Versicherungsschutz Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, Vollkasko- /Teilkaskovers. mit jeweils 1000 SB, speziell für Vermietfahrzeuge besteht. Der Abschluß von Reiserücktrittsversicherung oder eines Urlaubsschutzpaketes ist zu empfehlen und kann vemittelt werden. Schutzbriefleistungen im Leistungsumfang enthalten Bei Ausfall des Reisemobiles während der Reisedauer können Schutzbriefleistungen, soweit geltend, in Anspruch genommen werden. Sollte dieser Fall eintreten verständigen Sie uns bitte umgehend per Tel. oder . Haftung des Mieters - Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Außergewöhnliche Beanspruchung, die über die allgemein verkehrsübliche Benutzung eines Fahrzeugs hinausgeht (OffRoad), ist nicht zulässig. - Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges. - Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beiträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe (auch bei Steinschlag). - Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem

5 Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkoholoder Drogenkonsum sein. - Der Mieter haftet für die Einhaltung der bestehenden Verkehrsvorschriften in den verschiedenen Ländern, besonders auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und auf das zulässige Gesamtgewicht, auch in Bezug auf Mautgebühren, ist zu achten. Der Mieter hat sich dazu eigenverantwortlich über die geltenden Verkehrsvorschriften zu unterrichten. - Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung a) Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. b) Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter, und an andere beauftragte Dritte (z. B. Inkassounternehmen) erfolgen. c) Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Vertragsdaten an zuständige Behörden erfolgen, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass der Mieter/Fahrer ein schützwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat. d) Der Vermieter kann beim Mieter erhobene personenbezogene Daten auch zu Marktforschungs- und Werbezwecken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen. e) Der Vermieter hat einen Teil seiner Mietfahrzeugflotte mit einem modernen, satellitengestützten Ortungssystem ausgestattet. Dieses System erlaubt es, die Positionsdaten des jeweiligen Fahrzeuges festzustellen und das Fahrzeug im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen zu orten und stillzulegen. Sofern dabei personenbeziehbare Daten erhoben werden, nutzt der Vermieter diese ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Fahrzeugs, bzw. zum Einschalten von Ordnungskräften.

6 Gerichtsstand Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz der Vermietfirma, soweit dies gesetzl. zulässig ist. Schlußbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hast das keinen Einfluss auf die übbrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

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