Vom Plan zum Bauwerk Die Qualität

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1 Die

2 Alle Leistungen der Architekten/innen, die notwendig werden, das geplantebauvorhaben in die Realität umzusetzen. Ein Flug vom Werkplan, über die Ausschreibung, der Vergabe bis zur Bauleitung. 1. Einleitung

3 Der Verlauf Entwurf Werkplanung Leistungsbe schreibung Angebote Vergabe Ausführung 1. Einleitung

4 Die Beteiligten Entwurf Bauherr Werkplanung Leistungsbe schreibung Viele Unternehmer Angebote Unternehmer, Fachingenieure, Bauherr, Institutionen Fachingenieur e Fachingenieur e Vergabe Ein Unternehmer Ausführung 1. Einleitung

5 Zoom Bis zu 50 Gewerke Bis zu n Menschen Bis zu z Institutionen 1. Einleitung

6 Die Ausführung Jetzt kann s losgehen! 1. Einleitung

7 Die Leistung Die beauftragte Leistung: Hochlochziegel-Mauerwerk der Außenwand. Steinart: Ziegel mit Lochung W HLz 20/1,8 Wärmeleitwert: 0,81 W/mK Mörtelgruppe: II Wanddicke: 36,cm Angebotenes Fabrikat: Referenzprodukt oder gleichwertig 38,750 m3 EP: 210,00 GP:.. 1. Einleitung

8 Die rechtlichen Grundlagen Ansatz: Die VOB/B und somit auch VOB/C sind vereinbart: Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) Leistungsbeschreibung, b) Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) Allgemeinen Technischen Vertragsbedingung für Bauleistungen, f) Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. 1. Einleitung

9 Die rechtlichen Grundlagen 3 VOB/B Die Bauherrenpflichten: Ausführungsunterlagen 1. Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. 2. Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, ebenso der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen sind Sache des Auftraggebers. 5. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte oder auf besonderes Verlangen des Auftraggebers ( 2 Nr. 9) zu beschaffen hat, sind dem Auftraggeber nach Aufforderung rechtzeitig vorzulegen 1. Mängel

10 Die rechtlichen Grundlagen 3 VOB/B Die Prüfungspflicht des Auftragnehmers: Ausführungsunterlagen 3. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Geländeaufnahmen und Absteckungen und die übrigen für die Ausführung übergebenen Unterlagen sind für den Auftragnehmer maßgebend. Jedoch hat der Auftragnehmer sie, soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen. 1. Mängel

11 Die rechtlichen Grundlagen 4 VOB/B Die Pflichten des Auftraggebers: 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen etc. herbeizuführen. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu überwachen. Hierzu hat er Zutritt zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, wo die vertragliche Leistung oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe und Bauteile gelagert werden 1. Mängel

12 4 VOB/B Die Bauherrenpflichten und Rechte: (3) Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist. 1. Mängel

13 Die rechtlichen Grundlagen 4 VOB/B Die Pflichten des Auftragnehmers: (4) Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. 1. Mängel

14 Die rechtlichen Grundlagen 4 VOB/B Die Pflichten des Auftragnehmers: 2. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen. 1. Mängel

15 Die rechtlichen Grundlagen 4 VOB/B Die Pflichten des Auftragnehmers: (2) Er ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu den Arbeitnehmern regeln. 1. Mängel

16 Die rechtlichen Grundlagen 4 VOB/B Die Pflichten des Auftragnehmers: 3. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich. 1. Mängel

17 Die rechtlichen Grundlagen 4 VOB/B Die Pflichten des Auftragnehmers: 5. Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er sie vor Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Schnee und Eis zu beseitigen. Obliegt ihm die Verpflichtung nach Satz 2 nicht schon nach dem Vertrag, so regelt sich die Vergütung nach 2 Nr. 6. Es bietet sich der Abschluss eine Bauleistungsversicherung durch den Bauherren an. 1. Mängel

18 Die rechtlichen Grundlagen 4 VOB/B Die Pflichten des Auftragnehmers: 8. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Erbringt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe ( 8 Nr. 3). 1. Mängel

19 Die Baustelle 15 HOAI Die Aufgaben der Bauleitung: Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). 1. Mängel

20 Die Baustelle 15 HOAI Die Aufgaben der Bauleitung: Führen eines Bautagebuches. 1. Mängel

21 Die Baustelle 15 HOAI Die Aufgaben der Bauleitung: Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung. Kostenfeststellung nach DIN 276.!!!!!!!!!!!!!! Schon vergessen????????? 1. Mängel

22 Die Baustelle 15 HOAI Die Aufgaben der Bauleitung: Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran und Übergabe des Objekts Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle Auflisten der Gewährleistungsfristen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.!!!!!!!!!!!!!!!!!!Vergessen???????? 1. Mängel

23 Die Baustelle Die Organisation der Baustelle: Kosten 1. Mängel Zeit und Koordination

24 Die Aufgabe Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. 1. Mängel

25 Die Aufgabe Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. 1. Mängel

26 Wie? Überwachen der Bauarbeiten durch persönliche Präsenz auf der Baustelle. Besuche in unregelmäßigen Abständen, jedoch Immer bei Gefahren-geneigten Arbeiten Wenn erhöhter Koordinationsaufwand besteht 1. Mängel

27 Baumangel während der Ausführung? 1. Mängel Im Sturzbereich wurde das Überbindemaß des Auflagers nicht eingehalten. Das Auflager sitzt direkt auf einer Fuge. Die darunter liegende Ziegelreihe endet ebenfalls mit einer Fuge. Durch den nicht beachteten Fugenversatz, kommt es in diesem Bereich zu Rissen.

28 4 VOB/B Wann ist ein Mangel ein Mangel? In der VOB/C Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) für Maurerarbeiten DIN nachschauen, welche Normen gelten. In der Fachliteratur nach entsprechenden Beiträgen suchen. Diese können neue anerkannte Regeln der Technik definieren, die ggf. die bisherigen Normen aufgehoben haben. Tipp: Eigenes Büro-Archiv anlegen. 1. Einführung

29 4 VOB/B Wann ist ein Mangel ein Mangel? In der den aufgeführten Normen nachschauen, wie die Ausführung eines Auflagers ausgeführt wird. 7.2 Die Zuggurte sind am Auflager in ein Mörtelbett zu verlegen. Die Tiefe des Auflagers muss mindestens 11,5 cm betragen. Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen Fassung August 77 berichtigte Fassung Juli Herausgegeben vom Deutschen Ausschuß für Stahlbeton im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 1. Einführung

30 4 VOB/B Wann ist ein Mangel ein Mangel? DIN Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung November 1996 ICS ; Verband Es muß im Verband gemauert werden, d. h., die Stoß- und Längsfugen übereinanderliegender Schichten müssen versetzt sein. Das Überbindemaß ü (siehe Bild 13) muß ³ 0,4 h bzw. ³ 45 mm sein, wobei h die Steinhöhe (Sollmaß) ist. Der größere Wert ist maßgebend. Die Steine einer Schicht sollen gleiche Höhe haben. An Wandenden und unter Stürzen ist eine zusätzlich Lagerfuge in jeder zweiten Schicht zum Längen- und Höhenausgleich gemäß Bild 13c) zulässig, sofern die Aufstandsfläche der Steine mindestens 115 mm lang ist und Steine und Mörtel mindestens gleiche Festigkeit wie im übrigen Mauerwerk haben. 1. Einführung

31 4 VOB/B Wann ist ein Mangel ein Mangel? DIN Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung November 1996 ICS ; Einführung

32 DIN Maßtoleranzen im Bauwesen Wann ist ein Mangel ein Mangel? Prüfen, ob die Abweichung innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen liegt: 1. Einführung

33 DIN Maßtoleranzen im Bauwesen Wann ist ein Mangel ein Mangel? Prüfen, ob die Abweichung innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen liegt: 1. Einführung

34 DIN Maßtoleranzen im Bauwesen Wann ist ein Mangel ein Mangel? Prüfen, ob die Abweichung innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen liegt: 1. Einführung

35 DIN Maßtoleranzen im Bauwesen Wann ist ein Mangel ein Mangel? Prüfen, ob die Abweichung innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen liegt: Beispiel Treppen 1. Einführung

36 DIN Maßtoleranzen im Bauwesen Wann ist ein Mangel ein Mangel? Prüfen, ob die Abweichung innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen liegt: Beispiel Treppen 1. Einführung

37 Die Mängelbeseitigung 1. Einführung Der Auftragnehmer wird freundlich aber bestimmt, darauf hingewiesen, dass er den Sturz ordnungsgemäß einbauen soll. So kann das nicht bleiben! 1. Abnahme 2. Gewährleistung

38 Die Mängelbeseitigung Seltener Fall: Das mach ich doch gerne und sofort. Das war mein Stift. Der häufigste Fall: Das sieht doch keiner mehr, wenn das verputzt ist. Auch ein Fall: Das ist nach neuster DIN zugelassen, ich kann das Ihnen gerne faxen. Das kommt auch vor: Das mache ich nicht., von Dir lasse ich mir doch nichts sagen 1. Einführung

39 4 VOB/B Die Mängelbeseitigung 7. Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe ( 8 Nr. 3). 1. Einführung

40 4 VOB/B Die Mängelbeseitigung An die Firma Papperazzi und Töchter Bauvorhaben Müller/Sonne Mängelanzeige nach 4 VOB/B Am Montag, den haben wir folgenden Mangel festgestellt: Im Sturzbereich wurde das Überbindemaß des Auflagers nicht eingehalten. Wir fordern Sie auf, den Mangel bis zum zu beheben. Sollte der Mangel bis zu diesem Termin nicht behoben sein, so werden wir Ihnen den Auftrag hierfür entziehen ( 8 Nr. 3). Konstanz, den ArchitektIn 1. Einführung

41 4 VOB/B Die Verfolgung der Mängelbeseitigung Mängelanzeige vom: Ausführende Firma: Papperazzi und Töchter Mangel: Im Sturzbereich wurde das Überbindemaß des Auflagers nicht eingehalten Frist: Nachfristsetzung am: Nachfrist bis: Mangel behoben am: nicht behoben durch Firma Papperazzi und Töchter Auftrag entzogen am: per Einschreiben Mängel behoben durch: Firma Specht und Söhne Kosten: 1.275,25 (Rapport vom ) Schaden: 2.500,00, angemeldet Vorgang beglichen: 1. Einführung

42 8 VOB/B Die Kündigung An die Firma Papperazzi und Töchter Bauvorhaben Müller/Sonne Kündigung nach 8, Abs. 3 VOB/B Mit Schreiben vom hatten wir Sie zur Beseitigung des folgenden Mangel aufgefordert: Im Sturzbereich wurde das Überbindemaß des Auflagers nicht eingehalten. Sie hatten eine Frist, den Mangel bis zum zu beheben. Trotz schriftlicher Aufforderung haben Sie den Mangel nicht behoben. Wir entziehen Ihnen nach 8 (3) VOB/B den Auftrag für diese Arbeiten. Wir werden den Schaden auf Ihre Kosten beheben lassen und behalten uns eventuelle Schadensersatzansprüche vor. Konstanz, den Der Auftraggeber 1. Einführung

43 12 VOB/B Die Abnahmen Die förmliche Abnahme nach 12 (1) VOB/B Die fiktive Abnahme nach 12 (5) VOB/B 1. Einführung

44 12 VOB/B Die förmliche Abnahme 1. Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. 2. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. 3. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. 1. Einführung

45 12 VOB/B Die förmliche Abnahme 4. (1) Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung. (2) Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Termin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist dazu eingeladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen. 1. Einführung

46 12 VOB/B Die Abnahmeerklärung 1. Einführung

47 12 VOB/B Die fiktive Abnahme 5. (1) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. (2) Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. 6. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, soweit er sie nicht schon nach 7 trägt. 1. Einführung

48 13 VOB/B Die Gewährleistung 1. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. 4. (1) Ist für die Gewährleistung keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke und für Holzerkrankungen 4 Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen ein Jahr. (VOB/B 2004) 1. Einführung

49 13 VOB/B Die Gewährleistung 5. (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt mit Ablauf der Regelfristen, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens an, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnen für diese Leistung die Regelfristen, wenn nichts anderes vereinbart ist. 1. Einführung

50 13 VOB/B Die Gewährleistung 2) Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. 6. Ist die Beseitigung des Mangels unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb vom Auftragnehmer verweigert, so kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung verlangen ( 634 Abs. 4, 472 BGB). Der Auftraggeber kann ausnahmsweise auch dann Minderung der Vergütung verlangen, wenn die Beseitigung des Mangels für ihn unzumutbar ist. 1. Einführung

51 13 VOB/B Die Gewährleistung 2) Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. 6. Ist die Beseitigung des Mangels unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb vom Auftragnehmer verweigert, so kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung verlangen ( 634 Abs. 4, 472 BGB). Der Auftraggeber kann ausnahmsweise auch dann Minderung der Vergütung verlangen, wenn die Beseitigung des Mangels für ihn unzumutbar ist. 1. Einführung

52 13 VOB/B Die Gewährleistung 7. (1) Ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt, auf ein Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer außerdem verpflichtet, dem Auftraggeber den Schaden an der baulichen Anlage zu ersetzen, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Leistung dient. 1. Einführung

53 13 VOB/B Die Gewährleistung (2) Den darüber hinausgehenden Schaden hat er nur dann zu ersetzen, a) wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, b) wenn der Mangel auf einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht, c) wenn der Mangel in dem Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft besteht d) soweit der Auftragnehmer den Schaden durch Versicherung seiner gesetzlichen Haftpflicht gedeckt hat oder hätte decken lassen können 1. Einführung

54 Viel Erfolg bei der Bauleitung!

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