Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 17. Oktober 2011 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Gemeinderat Hubert Deisinger, Gemeinderätin Birgit Riecker Andreas Bezner, Melanie Schaible, Holger Schön Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:20 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 35. Baugesuche Aufstellung eines Verkaufsstandes für Schnellgerichte (Schnellimbiss), auf Flste. 858, 732, 728, 731/2, Max-Eyth-Str Überbauung der Rigolen-Mulde mit abnehmbaren Gitterrosten auf Flst. Nr im Paradeißerweg Nutzungsänderung: Einbau von Hofladen, Büro u. Sozialräumen in bestehende Mehrzweckhalle auf Flst. 1892, Römerhof Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Baumgärten - 2. Änderung" der Stadt Brackenheim 37. Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Am Schulzentrum" der Stadt Brackenheim 38. Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Wengertergolf am Zeisigweg" der Stadt Brackenheim 39. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 35 Baugesuche TOP 35.1 Aufstellung eines Verkaufsstandes für Schnellgerichte (Schnellimbiss), auf Flste. 858, 732, 728, 731/2, Max-Eyth-Str. 6 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Ehewiesen Änderung + nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark ). Die Errichtung des Schnellimbisses im Bereich der Parkplätze vor dem Gebäude war bereits in den Plänen des 2. Nachtrags zum Umbau des Real,- SB Warenhauses, der in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am behandelt wurde, dargestellt. Den baurechtlichen Änderungen aus dem laufenden Verfahren wurde damals grundsätzlich zugestimmt. Aus formellen Gründen musste der Antrag nochmal separat eingereicht werden. Die Nachbaranhörung wurde erneut durchgeführt. Die Einwendungsfrist endet am Bisher sind keine Einwendungen eingegangen. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Beschluss: B e s c h l u s s : Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2

3 TOP 35.2 Überbauung der Rigolen-Mulde mit abnehmbaren Gitterrosten auf Flst. Nr im Paradeißerweg Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Ehewiesen - Änderung + nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark ). Im Juni 2009 wurde die Errichtung einer Stützmauer im Bereich der privaten Grünfläche und ein Sichtschutzzaun im Randbereich der privaten Grünfläche an der westlichen Grundstücksgrenze zugelassen. Die Befreiung wurde unter der Maßgabe erteilt, dass der lichte Abstand zwischen Sichtschutzzaun und Stützmauer mindestens 2 m beträgt und die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Mulde entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans erfolgt. Im Juli 2011 wurde durch den Fachbereich Umwelt / Geschäftsteil Wasserwirtschaft beim Landratsamt festgestellt, dass die Mulde mit Kunststoffdielen überbaut ist. Nach Rücksprache der Bauherrengemeinschaft mit dem Landratsamt wurde nun ein Befreiungsantrag für die Überbauung der Rigolen-Mulde mit abnehmbaren Gitterrosten gestellt, um das Ge-fahrenpotential, das sich aufgrund der Höhenunterschiede (50 bis 70 cm) ergibt, abzuwenden. Nach Auffassung der Baurechtsbehörde wäre eine Überbauung von maximal 1/3 der Fläche mit Gitterrosten grundsätzlich vorstellbar. Generell muss sichergestellt sein, dass die Lichtdurchlässigkeit jederzeit gewährleistet ist. Die zuständige Fachbehörde beim Landratsamt wird im Verfahren durch die Baurechtsbehörde beteiligt. Nach kurzer Aussprache ergeht bei 1 Enthaltung (Gemeinderat Schromm) der Beschluss: B e s c h l u s s : Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass die Funktionsfähigkeit des vorhandenen Mulden-Rigolensystems (Regenwasserversickerung) dauerhaft sichergestellt wird und die zuständige Fachbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg der geplanten Ausführung ebenfalls zustimmt. 3

4 TOP 35.3 Nutzungsänderung: Einbau von Hofladen, Büro u. Sozialräumen in bestehende Mehrzweckhalle auf Flst. 1892, Römerhof 2 Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist dementsprechend gemäß 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Bei der Gebrauchsabnahme durch die Baurechtsbehörde der am genehmigten Mehrzweckhalle wurde ersichtlich, dass die Bauausführung von den eingereichten Plänen abweicht. Für diese Änderungen wird nun die nachträgliche Genehmigung beantragt. Die Stellungnahme der zuständigen Behörde beim Landratsamt - Fachbereich Landwirtschaft - hat anhand der vorliegenden Planvorlagen die Privilegierung bestätigt und dem Vorhaben im Nachhinein zugestimmt. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige Beschluss: B e s c h l u s s : Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4

5 TOP 36 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Baumgärten - 2. Änderung" der Stadt Brackenheim Zum Bebauungsplanverfahren Baumgärten 2. Änderung wurde die Gemeinde Kirchheim am Neckar im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs als Träger öffentlicher Belange gehört. Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. September 2011 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Die Abwägung hat unter anderem ergeben, dass die Festsetzung bezüglich des Ausschlusses von Werbeanlagen in dem Gebiet Baumgärten 2. Änderung, dahingehend geändert wird, die Werbeanlagen als gewerbliche Anlage in dem als Mischgebiet vorgesehenen Bebauungsplanbereich, zuzulassen. In der Gemeinderatssitzung wurde daraufhin der Beschluss gefasst, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit der Stellungnahme zum Bebauungsplan Baumgärten 2. Änderung und den örtlichen Bauvorschriften einzuräumen. Daher könnte zum Planentwurf innerhalb eines Monats bis spätestens 4. November 2011 erneut eine schriftliche Stellungnahme zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden. Der Übersichtsplan und die Begründung sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Belange der Gemeinde Kirchheim am Neckar sind nach Auffassung der Verwaltung hiervon nicht berührt. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt die Änderung zur Kenntnis. 5

6 TOP 37 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Am Schulzentrum" der Stadt Brackenheim Die Stadt Brackenheim beabsichtigt für den Bereich Am Schulzentrum in Brackenheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Der förmliche Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat am 17. Februar 2011 in öffentlicher Sitzung gefasst und der Vorentwurf in der Sitzung am 15. September 2011 gebilligt. Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, möchte die Stadt Brackenheim hiervon frühzeitig unterrichten und die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sofern Aufgaben der Gemeinde Kirchheim am Neckar durch den Bebauungsplan Am Schulzentrum berührt werden und Sie eine weitere Beteiligung am Verfahren wünscht, kann Sie zum Planentwurf innerhalb eines Monats bis spätestens 4. November 2011 Stellung nehmen. Weitere Gelegenheit zur Äußerung über die Planung besteht, sobald der Planentwurf zum Bebauungsplan ausgearbeitet ist. Beigefügt ist der Übersichtsplan mit Geltungsbereich sowie der Entwurf der Begründung. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt die Änderung zu Kenntnis und weist darauf hin, dass die Stadt Brackenheim das Thema Pendler und den Nachverkehr im Auge behalten soll. 6

7 TOP 38 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Wengertergolf am Zeisigweg" der Stadt Brackenheim Die Stadt Brackenheim beabsichtigt für den Bereich Wengertergolf am Zeisigweg in Brackenheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Der förmliche Aufstellungsbeschluss wurde vomn Gemeinderat am 04. August 2011 in öffentlicher Sitzung gefasst und der Vorentwurf in der Sitzung am 15. September 2011 gebilligt. Als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, wird sie hiervon unterrichtet und die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern Belange der Gemeinde durch den Bebauungsplan Wengertergolf am Zeisigweg berührt werden und sie eine weitere Beteiligung am Verfahren wünschen, kann zum Planentwurf innerhalb eines Monats bis spätestens 4. November 2011 schriftlich Stellung genommen werden. Weitere Gelegenheit zur Äußerung über die Planung ist möglich, sobald der Planentwurf zum Bebauungsplan ausgearbeitet ist. Belange der Gemeinde Kirchheim am Neckar werden nicht berührt. Eine Zusammenarbeit auf Ebene der Tourismusgemeinschaft Kraichgau-Stromberg ist gegeben. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt das Bebauungsplanverfahren Wengertergolf am Zeisigweg zur Kenntnis. 7

8 TOP 39 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss Informationen und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss lagen keine vor. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 8

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