Windenergie in BY. Kurzer Überblick zu den Windkraftanlagenzahlen für Kommunalkonferenz Energie Innovativ

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1 Windenergie in BY Kurzer Überblick zu den Windkraftanlagenzahlen für Kommunalkonferenz Energie Innovativ 1

2 * Antragsjahr Anzahl genehmigte WKA genehmigte Leistung [MW] Entwicklung der Windenergie Summative Anzahl WKA Summative Leistung WKA [MW] 4. BImSchV am geändert Seit im BImSchG

3 WKA-Anträge Anzahl * Immissionsrechtlich laufendes Verfahren Immissionsrechtlich genehmigte Anlagen Baurechtlich laufendes Verfahren Baurechtlich genehmigte Anlagen Antragsjahr** * nur bis erfasst ** Genehmigungen werden dem Antragsjahr zugeordnet 3

4 Schwaben WKA in den Regierungsbezirken genehmigt neu beantragt nicht genehmigt Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Anzahl

5 Ablehnungsgründe Sonstiges Anzahl Bauplanungsrecht Raumordnungsrecht Naturschutzrecht Landschaftsschutz Immissionsschutz Begründung für Ablehnung Mehrfachnennungen sind in dieser Graphik möglich

6 i.r.g. Windkraftanlagen in BY 6

7 Hinweise zur Planung und Genehmigung von WKA Raumordnung und Regionalplanung Rechtliche Grundlagen Regionalplanung Raumordnungsverfahren 7

8 Hinweise zur Planung und Genehmigung von WKA Genehmigungspflicht insb. Baurecht Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit - Anlagen im Außenbereich - Anlagen im Bereich qualifizierter Bebauungspläne bzw. im unbeplanten Innenbereich 8

9 Hinweise zur Planung und Genehmigung von WKA Bauleitplanung Konzentrationsflächendarstellung Interkommunale Zusammenarbeit bei der Konzentrationsflächendarstellung 9

10 Hinweise zur Planung und Genehmigung von WKA Repowerinmg von WKA Informelle Planungen und Konzepte 10

11 Hinweise zur Planung und Genehmigung von WKA Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Naturschutz 11

12 Hinweise zur Planung und Genehmigung von WKA Waldrecht Denkmalschutz 12

13 Immissionsschutz und Windenergie BImSchG ist deutsches Industriezulassungsrecht Genehmigungsanspruch = keine Alternativplanung Konzentrationswirkung = schließt alle die Anlagen betreffenden behördlichen Entscheidungen ein z.b. Baurecht, LuftVG, Naturschutz, 13

14 Immissionsschutz und Windenergie Problematisiert werden im Verfahren z.b. Nachbarbegriff Infraschall Lärm: Impulszuschlag/Amplitudenmodulation Disco-Effekt Schattenwurf Eiswurf 14

15 Immissionsschutz und Windenergie Richtfunk Tiefflugkorridore Wetterdienst Beleuchtung Denkmalschutz Naturschutz 15

16 Immissionsschutz und Windenergie Sonstige Streitpunkte: Wertverlust von Grundstücken Interkommunale Zusammenarbeit 16

17 Abstände Immissionsschutz und Windenergie keine gesetzlichen Mindestabstände Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm 2 bis 3 MW-Klasse technisch verbessert WKA Erlass NRW 17

18 Immissionsschutz und Windenergie Planungshinweise LfU: 800 m zu einem allgemeinen Wohngebiet, 500 m zu einem Mischgebiet und 300 m zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet. Neu : Belohnung: Mindestabstand von Metern zur Wohnbebauung in allgemeinen Wohngebieten eingehalten, ist die Einholung von Lärmgutachten nicht erforderlich. 18

19 Immissionsschutz und Windenergie Mindestabstand von 800 Metern zur Wohnbebauung in allgemeinen Wohngebieten : Datenblätter wie z. B. eine Herstellerbescheinigung, in denen das Geräuschverhalten der Anlage in allen regulären Betriebszuständen mindestens bis zum Erreichen der Nennleistung belegt ist oder eine nachvollziehbare Immissionsprognose ausreichend. 19

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80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1 Oberbayern Schwaben Mittelfranken Unterfranken Niederbayern Oberpfalz Oberfranken 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

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