Vorbemerkung der Fragesteller NachlangeröffentlicherDebattehatdieKonferenzderInnenministerund-senatorenderLänder
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- Kasimir Adenauer
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1380 Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 31. März 2010 Vorbemerkung der Fragesteller NachlangeröffentlicherDebattehatdieKonferenzderInnenministerund-senatorenderLänder (IMK)beiihrerTagungimDezember2009eineAnschlussregelungzurgesetzlichen Altfallregelung beschlossen.damitsolltevermiedenwerden,dasszum1.januar2010tausendemenschenihreimrahmender Altfallregelungerworbene AufenthaltserlaubnisaufProbe verlierenundausreisepflichtig werden. ImRahmenderAnschlussregelungderIMKkonntenPersonenmiteinerAufenthaltserlaubnis aufprobe nachdergesetzlichenaltfallregelungeinereguläreaufenthaltserlaubniserhalten,wennsieimvorangegangenenoderfolgendenhalbjahrzumindesteinehalbtagsbeschäftigungoderabereineerfolgreiche Schul-oderBerufsausbildungnachweisenkonnten.Erneut aufprobe sollte dieaufenthaltserlaubnisgemäßimk-beschlussverlängertwerden,wennein BemühenumeineErwerbstätigkeitnachgewiesenwurdeundzumindestAussichtaufeinekünftigeeigenständigeLebensunterhaltssicherungbestand.Die konkreteausgestaltungderzuerfüllendenansprücheundgenauereumsetzungsmodalitätenwurdendenländernüberlassen (vgl.bundestagsdrucksache 17/764). Vorbemerkung der Bundesregierung VerlängerungenvonAufenthaltserlaubnissenaufProbe ( 104aAbsatz1Satz1 desaufenthaltsgesetzes AufenthG)aufderGrundlagedesIMK-Beschlusses vomdezember2009,dieunterdemspeichersachverhaltdes 23Absatz1 AufenthGimAusländerzentralregister (AZR)gespeichertwerden,sindimAZR nichtvonanderenaufenthaltserlaubnissennach 23Absatz1AufenthGunterscheidbar.UmgenauereErkenntnisseüberdieAnwendungdesIMK-Beschlusseszuerhalten,hatdasBundesministeriumdesInnerndieBundesländerdeshalb gebeten,einegesondertestatistikzuverlängerungenvonaufenthaltserlaubnissenaufprobezuführen.fürdaserstequartal2010liegendiesestatistikenbislangausdenbundesländernberlin,hamburgundmecklenburg-vorpommern DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom28.April2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vor.einkonkretertermin,zudemdiestatistikenausallenbundesländernvorliegenwerden,lässtsichnichtmitbestimmtheitvorhersagen;dielandesinnenressortssindihrerseitsaufstatistischezulieferungenihrerjeweiligenausländerbehörden angewiesen, die noch nicht sämtlich vorliegen. 1.WievielePersonenhabenbiszum31.März2010nachAngabenderBundesländereineAufenthaltserlaubnisimRahmendesIMK-Beschlussesvom 4.Dezember2009beantragt (bittenachbundesländerndifferenzieren;soweitangabenausdenfünfbevölkerungsreichstenbundesländernnochnicht vorliegensollten,wirdhiermitvorsorglicheinelängerezeitzurbeantwortung der Anfrage eingeräumt)? FürBerlin,HamburgundMecklenburg-VorpommernistdieZahlderAnträge aufverlängerungeineraufenthaltserlaubnisaufprobe,diebiszum31.märz 2010gestelltwurden,derfolgendenTabellezuentnehmen.DieLänderangaben differenzierennichtnachderrechtsgrundlagederbeantragtenverlängerung ( 104aAbsatz5,6AufenthGoderIMK-Beschluss),diehäufigvomAntragsteller auch nicht spezifiziert wird. HinsichtlichderübrigenBundesländerwirdaufdieVorbemerkungverwiesen. Bundesland Anzahl der Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe Berlin494 Hamburg306 Mecklenburg-Vorpommern328 2.WievielederinFrage1benanntenAnträgewurdenbiszum31.März2010 nochnichtentschieden,wievielewurdenabgelehnt,welcheerkenntnisse gibt es zu den Gründen der Ablehnung, und wie viele Personen erhielten a)eineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1Satz1desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)wegennachgewieseneroderglaubhaftgemachter Halbtagsbeschäftigung, b)eineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1Satz1AufenthGwegen (voraussichtlich) erfolgreicher Schul- oder Berufsausbildung, c)eineaufenthaltserlaubnis aufprobe nach 23Absatz1Satz1 AufenthGwegennachgewiesenerundzukünftigaussichtsreicherBemühungen um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung (bittenachbundesländerndifferenzierenundprozentangabenimvergleich zur Zahl der Anträge machen)? DieAntwortenkönnenderfolgendenTabelleentnommenwerden,soweitAngabenausdenBundesländernbereitsvorliegen.AufdieVorbemerkungwird verwiesen. Bundesland Berlin Hamburg Mecklenburg- Vorpommern Noch nicht entschieden ,1 % 30 9,8 % 4 1,2 % AblehnungenZu azu bzu c ,5 % 5 1,0 % 48 15,7 % 68 20,7 % 0 7 2,3 % 27 8,2 % ,7 % ,2 % ,1 %
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1539 DerHauptgrundfürAblehnungenwardasNichterfüllenderVoraussetzungder Nummer2cdesIMK-Beschlusses (keinbemühenumsicherungdeslebensunterhalts). 3.WelcheAntragsfristenimRahmenderIMK-RegelungvomDezember2009 galtennachkenntnisderbundesregierungindenbundesländern,undin welchenbundesländernkameszueinerverlängerungderantragsfristen und aus welchen Gründen? DiederBundesregierungbekanntenAnwendungshinweisederBundesländer zurimk-regelungvomdezember2009enthaltenkeineregelungenzuantragsfristen. 4.WievielePersonenhabenzumJahreswechsel2009/2010dieVerlängerung ihreraufenthaltserlaubnisnach 104aund104bAufenthGbeantragt,wie vieledieseranträgesindbiszum31.märz2010nochnichtentschiedenworden,undwievieledieseranträgewurdenabgelehnt (bittenachbundesländern differenzieren)? DerBundesregierungliegenvonSeitenderLändernurAngabenzuAnträgenauf VerlängerungvonAufenthaltserlaubnissenaufProbe ( 104aAbsatz1Satz1 AufenthG)vor.InsoweitwirdaufdieAntwortzudenFragen1und2verwiesen. 5.WievielenPersonenwurdennachAngabenderBundesländerbiszum 31.März2010imRahmenderVerlängerungAufenthaltserlaubnissenach 23Absatz1i.V.m. 104aoder104bAufenthGerteilt (bitte auchim Folgenden nachbundesländerndifferenzierenundprozentangabenim Vergleich zur Zahl der Anträge machen)? a)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 Satz1i.V.m. 104aAufenthGerhalten,weilderLebensunterhaltvollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war? b)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 Satz1i.V.m. 104aAufenthGerhalten,weilderLebensunterhaltüberwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert war? c)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 Satz1i.V.m. 104aAbsatz2Satz1AufenthGalsbeiderEinreisenoch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten? d)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 Satz1i.V.m. 104aAbsatz2Satz2AufenthGalsunbegleiteteMinderjährige erhalten? e)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 104bi.V.m. 23Absatz1Satz1AufenthGalsMinderjährigeunterderBedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten? f)beiwievielendernach 23Absatz1Satz1i.V.m. 104aAufenthG erteiltenaufenthaltserlaubnissewarzuvoreineaufenthaltserlaubnis nach 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erteilt worden? g)wievieleaufenthaltserlaubnissewurdennach 23Absatz1Satz1 i.v.m. 104aAbsatz6Nummer1bis5AufenthGals Härtefälle ohne Einkommensnachweiseverlängert (Zahlen soweitvorliegend bitte differenziert nach den Nummern 1 bis 5 angeben)? DerBundesregierungliegenAngabenderBundesländerzurZahlderVerlängerungenvonAufenthaltserlaubnissenaufProbenach 104aAbsatz5und6 AufenthGvor,diederfolgendenTabelleentnommenwerdenkönnen.Hinsicht-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lichderinderfragestellungangesprochenenzahlenzudenfragen5aund5c bis5fliegenderbundesregierungkeineländerangabenvor.zudendiesbezüglichenazr-zahlenwirdaufdieantwortzudenfragen6und7 verwiesen. BundeslandVerlängerungen nach 104aAbsatz5 (vgl. Frage b) Berlin13 2,6 % Hamburg27 8,8 % Mecklenburg-Vorpommern34 10,4 % Verlängerungen nach 104aAbsatz6 (vgl. Frage g) 57 11,5 % 28 9,2 % 12 3,7% 6.WielautendieAngabendesAusländerzentralregisterszudeninFrage5benanntenAufenthaltstitelnzumStand31.März2010 (bitteauchnachbundesländerndifferenzieren),undwiesindeventuelleabweichungenzuden Länderangaben zu erklären? ErsterteilungenundVerlängerungeneinesAufenthaltstitelswerdenimAZR nichtgesonderterfasst.dieimazrgespeichertendatenzudenerteiltenaufenthaltserlaubnissennachden 104a,104bAufenthGimSinnederFragen5aund 5cbis5esinddennachfolgendenTabellenzuentnehmen.ImAZRwerdenDaten imsinnederfragen5bund5gnichtgesonderterfasst.datenimsinneder Frage5fkönnenaustechnischenGründenstatistischnichtausgewertetwerden. Bundesland a cde Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg95 65 Bremen87 81 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland217 6 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland gesamt
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WievielePersonenmiteinerAufenthaltserlaubnis aufprobe nach 104a Absatz1Satz1AufenthGlebtenzum31.März2010nachAZR-Angabenin Deutschland (bitteauchnachbundesländerndifferenzieren),undwieerklärt diebundesregierungdies,weilesdemgesetzeswortlautnachseitdem1.januar2010eigentlichkeinesolchenaufenthaltserlaubnisse aufprobe nach 104a AufenthG mehr geben kann? DieAngabensindderfolgendenTabellezuentnehmen.DasBundesamtfür MigrationundFlüchtlingehatdieBundesländerinAbsprachemitdemBundesministeriumdesInnerndaraufhingewiesen,dassVerlängerungenvonAufenthaltserlaubnissenaufProbe,dieaufgrunddergesetzlichenRegelung ( 104a Absatz5und6AufenthG)undnichtaufgrunddesIMK-Beschlusseserfolgen, weiterhinunterderursprünglichenrechtsgrundlage ( 104aAbsatz1Satz1 AufenthG)gespeichertwerdensollen.HierdurchsolleinegesonderteErfassung dernach 104aAbsatz5und6AufenthGverlängertenAufenthaltserlaubnisse ermöglicht werden. ImÜbrigenliegenderVollzugdesIMK-Beschlusses,dieErteilungvonAufenthaltstitelnsowiedieentsprechendenMeldungenandasAZRimZuständigkeitsbereich der Länder. BundeslandAnzahl Baden-Württemberg294 Bayern124 Berlin1251 Brandenburg27 Bremen23 Hamburg803 Hessen197 Mecklenburg-Vorpommern11 Niedersachsen427 Nordrhein-Westfalen1498 Rheinland-Pfalz240 Saarland 8 Sachsen11 Sachsen-Anhalt85 Schleswig-Holstein19 Thüringen24 Deutschland gesamt WievielePersonenhabenzumJahreswechsel2009/2010dieVerlängerung ihreraufenthaltserlaubnisbeantragt,dieursprünglichimrahmenderimk- BleiberechtsregelungausdemJahr2006erteiltwurde,wievieledieserAnträgewurdenbiszum31.März2010nochnichtentschieden,undwievielen dieseranträgewurdeentsprochen (bittenachbundesländerndifferenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WelcheErkenntnisseliegenzumAufenthaltsstatus (bittedifferenzieren nachkurzfristigeraufenthaltserlaubnis,fiktionsbescheinigung,duldung, AusreisepflichtohneDuldung)derPersonenvor,derenAnträgeaufVerlängerungoderErteilungeinerAufenthaltserlaubnisnochnichtentschiedenoderabgelehnt (bittedifferenzieren)wurden,undzwaraufgeschlüsselt nach der a)imk-bleiberechtsregelung von 2006, b) gesetzlichen Altfallregelung nach 104a und 104b AufenthG, c) IMK-Bleiberechtsregelung von Dezember 2009? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 10.WievieleMenschenbefandensichzum31.März2010inDeutschland, derenaufenthaltlediglichgeduldetodergestattetwurdeoderdieohne Duldungausreisepflichtigwaren (bittedifferenzieren),undwievielevon ihnenlebtenlängeralssechsjahreindeutschland (bittenachdenzehn wichtigstenherkunftsländernunddenbundesländerndifferenzierenund jeweilsdiequotederlängeralssechsjahrehierlebendenandergesamtzahldergeduldetenbzw.gestattetenbzw.ausreisepflichtigenohneduldunginprozentangeben;bittezudemangeben,wievielederduldungen gemäß 10bzw.11 bittedifferenzieren derbeschäftigungsverfahrensverordnung die Auflage Erwerbstätigkeit nicht gestattet enthielten)? DieimAZRzum31.März2010gespeichertenAngabenzudeninderFragestellungangesprochenenSachverhaltenkönnendennachfolgendenTabellenentnommenwerden.DieAuflage Erwerbstätigkeitnichtgestattet wirdimazr nicht erfasst.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1539 BundeslandDuldungen gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren absolutanteil Baden-Württemberg ,5 % Bayern ,7 % Berlin ,5 % Brandenburg ,9 % Bremen ,7 % Hamburg ,3 % Hessen ,8 % Mecklenburg-Vorpommern ,8 % Niedersachsen ,8 % Nordrhein-Westfalen ,4 % Rheinland-Pfalz ,8 % Saarland ,2 % Sachsen ,7 % Sachsen-Anhalt ,4 % Schleswig-Holstein ,9 % Thüringen ,9 % Deutschland gesamt ,9 % HerkunftsländerDuldungen gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren darunter:absolutanteil ungeklärt ,2 % Türkei ,2 % Irak ,3 % Kosovo ,4 % Syrien, Arabische Republik ,3 % Libanon ,4 % Serbien und Montenegro (ehem.) ,9 % Serbien oder Kosovo (ehem.) ,6 % Serbien ,4 % China ,7 % Deutschland gesamt ,4 %
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BundeslandGestattungen gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren absolutanteil Baden-Württemberg ,2 % Bayern ,3 % Berlin ,0 % Brandenburg ,8 % Bremen ,3 % Hamburg ,6 % Hessen ,7 % Mecklenburg-Vorpommern ,4 % Niedersachsen ,1 % Nordrhein-Westfalen ,9 % Rheinland-Pfalz ,9 % Saarland325175,2 % Sachsen ,7 % Sachsen-Anhalt772526,7 % Schleswig-Holstein ,4 % Thüringen ,5 % Deutschland gesamt ,4 % HerkunftsländerGestattungen gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren darunter:absolutanteil Irak ,4 % Afghanistan ,9 % Türkei ,4 % Iran, Islamische Republik ,1 % Russische Föderation ,1 % Syrien, Arabische Republik ,4 % Kosovo ,6 % Nigeria ,6 % Aserbaidschan ,7 % Sri Lanka814242,9 % Deutschland gesamt ,4 %
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/1539 BundeslandAusreisepflichtige ohne Duldung gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren absolutanteil Baden-Württemberg ,5 % Bayern ,6 % Berlin ,5 % Brandenburg ,8 % Bremen ,2 % Hamburg ,3 % Hessen ,4 % Mecklenburg-Vorpommern ,5 % Niedersachsen ,2 % Nordrhein-Westfalen ,6 % Rheinland-Pfalz ,6 % Saarland ,0 % Sachsen ,9 % Sachsen-Anhalt ,8 % Schleswig-Holstein ,9 % Thüringen ,0 % Deutschland gesamt ,9 % HerkunftsländerAusreisepflichtige ohne Duldung gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren darunter:absolutanteil Türkei ,6 % Kosovo ,2 % Serbien ,0 % Serbien und Montenegro (ehem.) ,0 % ungeklärt ,3 % Afghanistan ,7 % Serbien (alt) ,0 % Irak ,3 % Jugoslawien (ehem.) ,8 % Bosnien und Herzegowina ,7 % Deutschland gesamt ,9 %
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WievieleMenschenbefandensichnachAZR-Angabenzum31.März 2010inDeutschland,derenAufenthaltnurgeduldetwurdeoderdievollziehbarausreisepflichtigwarenunddiezuvorimBesitzeinerAufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1Satz1i.V.m. 104aoder104bAufenthG odereineraufenthaltserlaubnis aufprobe nach 104aAbsatz1Satz1 AufenthG (bitte jeweils getrennt angeben) gewesen sind? Verlaufsdaten im Sinne der Frage können dem AZR nicht entnommen werden. 12.WievielePersonenlebtenzum31.März2010miteinerAufenthaltserlaubnis nach 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG in Deutschland? ZumgenanntenStichtaglebtenausweislichdesAZR59014Personenmiteiner Aufenthaltserlaubnis nach 23 Absatz 1 AufenthG in Deutschland.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6078 16. Wahlperiode 13. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7642 16. Wahlperiode 21. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/4259
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4337 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen und der Fraktion
Mehrvorgeschlagenenveränderungensindmitdervorgelegtengesetzesbegründungnachzuvollziehen.derumfassendeabbauvonrechtsansprüchenund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6239 17. Wahlperiode 21. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter
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