Vorbemerkung der Fragesteller NachlangeröffentlicherDebattehatdieKonferenzderInnenministerund-senatorenderLänder

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1380 Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 31. März 2010 Vorbemerkung der Fragesteller NachlangeröffentlicherDebattehatdieKonferenzderInnenministerund-senatorenderLänder (IMK)beiihrerTagungimDezember2009eineAnschlussregelungzurgesetzlichen Altfallregelung beschlossen.damitsolltevermiedenwerden,dasszum1.januar2010tausendemenschenihreimrahmender Altfallregelungerworbene AufenthaltserlaubnisaufProbe verlierenundausreisepflichtig werden. ImRahmenderAnschlussregelungderIMKkonntenPersonenmiteinerAufenthaltserlaubnis aufprobe nachdergesetzlichenaltfallregelungeinereguläreaufenthaltserlaubniserhalten,wennsieimvorangegangenenoderfolgendenhalbjahrzumindesteinehalbtagsbeschäftigungoderabereineerfolgreiche Schul-oderBerufsausbildungnachweisenkonnten.Erneut aufprobe sollte dieaufenthaltserlaubnisgemäßimk-beschlussverlängertwerden,wennein BemühenumeineErwerbstätigkeitnachgewiesenwurdeundzumindestAussichtaufeinekünftigeeigenständigeLebensunterhaltssicherungbestand.Die konkreteausgestaltungderzuerfüllendenansprücheundgenauereumsetzungsmodalitätenwurdendenländernüberlassen (vgl.bundestagsdrucksache 17/764). Vorbemerkung der Bundesregierung VerlängerungenvonAufenthaltserlaubnissenaufProbe ( 104aAbsatz1Satz1 desaufenthaltsgesetzes AufenthG)aufderGrundlagedesIMK-Beschlusses vomdezember2009,dieunterdemspeichersachverhaltdes 23Absatz1 AufenthGimAusländerzentralregister (AZR)gespeichertwerden,sindimAZR nichtvonanderenaufenthaltserlaubnissennach 23Absatz1AufenthGunterscheidbar.UmgenauereErkenntnisseüberdieAnwendungdesIMK-Beschlusseszuerhalten,hatdasBundesministeriumdesInnerndieBundesländerdeshalb gebeten,einegesondertestatistikzuverlängerungenvonaufenthaltserlaubnissenaufprobezuführen.fürdaserstequartal2010liegendiesestatistikenbislangausdenbundesländernberlin,hamburgundmecklenburg-vorpommern DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom28.April2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vor.einkonkretertermin,zudemdiestatistikenausallenbundesländernvorliegenwerden,lässtsichnichtmitbestimmtheitvorhersagen;dielandesinnenressortssindihrerseitsaufstatistischezulieferungenihrerjeweiligenausländerbehörden angewiesen, die noch nicht sämtlich vorliegen. 1.WievielePersonenhabenbiszum31.März2010nachAngabenderBundesländereineAufenthaltserlaubnisimRahmendesIMK-Beschlussesvom 4.Dezember2009beantragt (bittenachbundesländerndifferenzieren;soweitangabenausdenfünfbevölkerungsreichstenbundesländernnochnicht vorliegensollten,wirdhiermitvorsorglicheinelängerezeitzurbeantwortung der Anfrage eingeräumt)? FürBerlin,HamburgundMecklenburg-VorpommernistdieZahlderAnträge aufverlängerungeineraufenthaltserlaubnisaufprobe,diebiszum31.märz 2010gestelltwurden,derfolgendenTabellezuentnehmen.DieLänderangaben differenzierennichtnachderrechtsgrundlagederbeantragtenverlängerung ( 104aAbsatz5,6AufenthGoderIMK-Beschluss),diehäufigvomAntragsteller auch nicht spezifiziert wird. HinsichtlichderübrigenBundesländerwirdaufdieVorbemerkungverwiesen. Bundesland Anzahl der Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe Berlin494 Hamburg306 Mecklenburg-Vorpommern328 2.WievielederinFrage1benanntenAnträgewurdenbiszum31.März2010 nochnichtentschieden,wievielewurdenabgelehnt,welcheerkenntnisse gibt es zu den Gründen der Ablehnung, und wie viele Personen erhielten a)eineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1Satz1desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)wegennachgewieseneroderglaubhaftgemachter Halbtagsbeschäftigung, b)eineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1Satz1AufenthGwegen (voraussichtlich) erfolgreicher Schul- oder Berufsausbildung, c)eineaufenthaltserlaubnis aufprobe nach 23Absatz1Satz1 AufenthGwegennachgewiesenerundzukünftigaussichtsreicherBemühungen um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung (bittenachbundesländerndifferenzierenundprozentangabenimvergleich zur Zahl der Anträge machen)? DieAntwortenkönnenderfolgendenTabelleentnommenwerden,soweitAngabenausdenBundesländernbereitsvorliegen.AufdieVorbemerkungwird verwiesen. Bundesland Berlin Hamburg Mecklenburg- Vorpommern Noch nicht entschieden ,1 % 30 9,8 % 4 1,2 % AblehnungenZu azu bzu c ,5 % 5 1,0 % 48 15,7 % 68 20,7 % 0 7 2,3 % 27 8,2 % ,7 % ,2 % ,1 %

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1539 DerHauptgrundfürAblehnungenwardasNichterfüllenderVoraussetzungder Nummer2cdesIMK-Beschlusses (keinbemühenumsicherungdeslebensunterhalts). 3.WelcheAntragsfristenimRahmenderIMK-RegelungvomDezember2009 galtennachkenntnisderbundesregierungindenbundesländern,undin welchenbundesländernkameszueinerverlängerungderantragsfristen und aus welchen Gründen? DiederBundesregierungbekanntenAnwendungshinweisederBundesländer zurimk-regelungvomdezember2009enthaltenkeineregelungenzuantragsfristen. 4.WievielePersonenhabenzumJahreswechsel2009/2010dieVerlängerung ihreraufenthaltserlaubnisnach 104aund104bAufenthGbeantragt,wie vieledieseranträgesindbiszum31.märz2010nochnichtentschiedenworden,undwievieledieseranträgewurdenabgelehnt (bittenachbundesländern differenzieren)? DerBundesregierungliegenvonSeitenderLändernurAngabenzuAnträgenauf VerlängerungvonAufenthaltserlaubnissenaufProbe ( 104aAbsatz1Satz1 AufenthG)vor.InsoweitwirdaufdieAntwortzudenFragen1und2verwiesen. 5.WievielenPersonenwurdennachAngabenderBundesländerbiszum 31.März2010imRahmenderVerlängerungAufenthaltserlaubnissenach 23Absatz1i.V.m. 104aoder104bAufenthGerteilt (bitte auchim Folgenden nachbundesländerndifferenzierenundprozentangabenim Vergleich zur Zahl der Anträge machen)? a)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 Satz1i.V.m. 104aAufenthGerhalten,weilderLebensunterhaltvollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war? b)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 Satz1i.V.m. 104aAufenthGerhalten,weilderLebensunterhaltüberwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert war? c)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 Satz1i.V.m. 104aAbsatz2Satz1AufenthGalsbeiderEinreisenoch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten? d)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 Satz1i.V.m. 104aAbsatz2Satz2AufenthGalsunbegleiteteMinderjährige erhalten? e)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 104bi.V.m. 23Absatz1Satz1AufenthGalsMinderjährigeunterderBedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten? f)beiwievielendernach 23Absatz1Satz1i.V.m. 104aAufenthG erteiltenaufenthaltserlaubnissewarzuvoreineaufenthaltserlaubnis nach 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erteilt worden? g)wievieleaufenthaltserlaubnissewurdennach 23Absatz1Satz1 i.v.m. 104aAbsatz6Nummer1bis5AufenthGals Härtefälle ohne Einkommensnachweiseverlängert (Zahlen soweitvorliegend bitte differenziert nach den Nummern 1 bis 5 angeben)? DerBundesregierungliegenAngabenderBundesländerzurZahlderVerlängerungenvonAufenthaltserlaubnissenaufProbenach 104aAbsatz5und6 AufenthGvor,diederfolgendenTabelleentnommenwerdenkönnen.Hinsicht-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lichderinderfragestellungangesprochenenzahlenzudenfragen5aund5c bis5fliegenderbundesregierungkeineländerangabenvor.zudendiesbezüglichenazr-zahlenwirdaufdieantwortzudenfragen6und7 verwiesen. BundeslandVerlängerungen nach 104aAbsatz5 (vgl. Frage b) Berlin13 2,6 % Hamburg27 8,8 % Mecklenburg-Vorpommern34 10,4 % Verlängerungen nach 104aAbsatz6 (vgl. Frage g) 57 11,5 % 28 9,2 % 12 3,7% 6.WielautendieAngabendesAusländerzentralregisterszudeninFrage5benanntenAufenthaltstitelnzumStand31.März2010 (bitteauchnachbundesländerndifferenzieren),undwiesindeventuelleabweichungenzuden Länderangaben zu erklären? ErsterteilungenundVerlängerungeneinesAufenthaltstitelswerdenimAZR nichtgesonderterfasst.dieimazrgespeichertendatenzudenerteiltenaufenthaltserlaubnissennachden 104a,104bAufenthGimSinnederFragen5aund 5cbis5esinddennachfolgendenTabellenzuentnehmen.ImAZRwerdenDaten imsinnederfragen5bund5gnichtgesonderterfasst.datenimsinneder Frage5fkönnenaustechnischenGründenstatistischnichtausgewertetwerden. Bundesland a cde Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg95 65 Bremen87 81 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland217 6 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland gesamt

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WievielePersonenmiteinerAufenthaltserlaubnis aufprobe nach 104a Absatz1Satz1AufenthGlebtenzum31.März2010nachAZR-Angabenin Deutschland (bitteauchnachbundesländerndifferenzieren),undwieerklärt diebundesregierungdies,weilesdemgesetzeswortlautnachseitdem1.januar2010eigentlichkeinesolchenaufenthaltserlaubnisse aufprobe nach 104a AufenthG mehr geben kann? DieAngabensindderfolgendenTabellezuentnehmen.DasBundesamtfür MigrationundFlüchtlingehatdieBundesländerinAbsprachemitdemBundesministeriumdesInnerndaraufhingewiesen,dassVerlängerungenvonAufenthaltserlaubnissenaufProbe,dieaufgrunddergesetzlichenRegelung ( 104a Absatz5und6AufenthG)undnichtaufgrunddesIMK-Beschlusseserfolgen, weiterhinunterderursprünglichenrechtsgrundlage ( 104aAbsatz1Satz1 AufenthG)gespeichertwerdensollen.HierdurchsolleinegesonderteErfassung dernach 104aAbsatz5und6AufenthGverlängertenAufenthaltserlaubnisse ermöglicht werden. ImÜbrigenliegenderVollzugdesIMK-Beschlusses,dieErteilungvonAufenthaltstitelnsowiedieentsprechendenMeldungenandasAZRimZuständigkeitsbereich der Länder. BundeslandAnzahl Baden-Württemberg294 Bayern124 Berlin1251 Brandenburg27 Bremen23 Hamburg803 Hessen197 Mecklenburg-Vorpommern11 Niedersachsen427 Nordrhein-Westfalen1498 Rheinland-Pfalz240 Saarland 8 Sachsen11 Sachsen-Anhalt85 Schleswig-Holstein19 Thüringen24 Deutschland gesamt WievielePersonenhabenzumJahreswechsel2009/2010dieVerlängerung ihreraufenthaltserlaubnisbeantragt,dieursprünglichimrahmenderimk- BleiberechtsregelungausdemJahr2006erteiltwurde,wievieledieserAnträgewurdenbiszum31.März2010nochnichtentschieden,undwievielen dieseranträgewurdeentsprochen (bittenachbundesländerndifferenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WelcheErkenntnisseliegenzumAufenthaltsstatus (bittedifferenzieren nachkurzfristigeraufenthaltserlaubnis,fiktionsbescheinigung,duldung, AusreisepflichtohneDuldung)derPersonenvor,derenAnträgeaufVerlängerungoderErteilungeinerAufenthaltserlaubnisnochnichtentschiedenoderabgelehnt (bittedifferenzieren)wurden,undzwaraufgeschlüsselt nach der a)imk-bleiberechtsregelung von 2006, b) gesetzlichen Altfallregelung nach 104a und 104b AufenthG, c) IMK-Bleiberechtsregelung von Dezember 2009? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 10.WievieleMenschenbefandensichzum31.März2010inDeutschland, derenaufenthaltlediglichgeduldetodergestattetwurdeoderdieohne Duldungausreisepflichtigwaren (bittedifferenzieren),undwievielevon ihnenlebtenlängeralssechsjahreindeutschland (bittenachdenzehn wichtigstenherkunftsländernunddenbundesländerndifferenzierenund jeweilsdiequotederlängeralssechsjahrehierlebendenandergesamtzahldergeduldetenbzw.gestattetenbzw.ausreisepflichtigenohneduldunginprozentangeben;bittezudemangeben,wievielederduldungen gemäß 10bzw.11 bittedifferenzieren derbeschäftigungsverfahrensverordnung die Auflage Erwerbstätigkeit nicht gestattet enthielten)? DieimAZRzum31.März2010gespeichertenAngabenzudeninderFragestellungangesprochenenSachverhaltenkönnendennachfolgendenTabellenentnommenwerden.DieAuflage Erwerbstätigkeitnichtgestattet wirdimazr nicht erfasst.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1539 BundeslandDuldungen gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren absolutanteil Baden-Württemberg ,5 % Bayern ,7 % Berlin ,5 % Brandenburg ,9 % Bremen ,7 % Hamburg ,3 % Hessen ,8 % Mecklenburg-Vorpommern ,8 % Niedersachsen ,8 % Nordrhein-Westfalen ,4 % Rheinland-Pfalz ,8 % Saarland ,2 % Sachsen ,7 % Sachsen-Anhalt ,4 % Schleswig-Holstein ,9 % Thüringen ,9 % Deutschland gesamt ,9 % HerkunftsländerDuldungen gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren darunter:absolutanteil ungeklärt ,2 % Türkei ,2 % Irak ,3 % Kosovo ,4 % Syrien, Arabische Republik ,3 % Libanon ,4 % Serbien und Montenegro (ehem.) ,9 % Serbien oder Kosovo (ehem.) ,6 % Serbien ,4 % China ,7 % Deutschland gesamt ,4 %

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BundeslandGestattungen gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren absolutanteil Baden-Württemberg ,2 % Bayern ,3 % Berlin ,0 % Brandenburg ,8 % Bremen ,3 % Hamburg ,6 % Hessen ,7 % Mecklenburg-Vorpommern ,4 % Niedersachsen ,1 % Nordrhein-Westfalen ,9 % Rheinland-Pfalz ,9 % Saarland325175,2 % Sachsen ,7 % Sachsen-Anhalt772526,7 % Schleswig-Holstein ,4 % Thüringen ,5 % Deutschland gesamt ,4 % HerkunftsländerGestattungen gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren darunter:absolutanteil Irak ,4 % Afghanistan ,9 % Türkei ,4 % Iran, Islamische Republik ,1 % Russische Föderation ,1 % Syrien, Arabische Republik ,4 % Kosovo ,6 % Nigeria ,6 % Aserbaidschan ,7 % Sri Lanka814242,9 % Deutschland gesamt ,4 %

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/1539 BundeslandAusreisepflichtige ohne Duldung gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren absolutanteil Baden-Württemberg ,5 % Bayern ,6 % Berlin ,5 % Brandenburg ,8 % Bremen ,2 % Hamburg ,3 % Hessen ,4 % Mecklenburg-Vorpommern ,5 % Niedersachsen ,2 % Nordrhein-Westfalen ,6 % Rheinland-Pfalz ,6 % Saarland ,0 % Sachsen ,9 % Sachsen-Anhalt ,8 % Schleswig-Holstein ,9 % Thüringen ,0 % Deutschland gesamt ,9 % HerkunftsländerAusreisepflichtige ohne Duldung gesamt davon mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren darunter:absolutanteil Türkei ,6 % Kosovo ,2 % Serbien ,0 % Serbien und Montenegro (ehem.) ,0 % ungeklärt ,3 % Afghanistan ,7 % Serbien (alt) ,0 % Irak ,3 % Jugoslawien (ehem.) ,8 % Bosnien und Herzegowina ,7 % Deutschland gesamt ,9 %

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WievieleMenschenbefandensichnachAZR-Angabenzum31.März 2010inDeutschland,derenAufenthaltnurgeduldetwurdeoderdievollziehbarausreisepflichtigwarenunddiezuvorimBesitzeinerAufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1Satz1i.V.m. 104aoder104bAufenthG odereineraufenthaltserlaubnis aufprobe nach 104aAbsatz1Satz1 AufenthG (bitte jeweils getrennt angeben) gewesen sind? Verlaufsdaten im Sinne der Frage können dem AZR nicht entnommen werden. 12.WievielePersonenlebtenzum31.März2010miteinerAufenthaltserlaubnis nach 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG in Deutschland? ZumgenanntenStichtaglebtenausweislichdesAZR59014Personenmiteiner Aufenthaltserlaubnis nach 23 Absatz 1 AufenthG in Deutschland.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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