Leistungen zur Bildung und Teilhabe
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- Hanna Bauer
- vor 5 Jahren
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1 Leistungen zur Bildung und Teilhabe Stand: Datum, Ort, Verfasser
2 7 verschiedene Einzelleistungen ( 28 SGB II) eintägige Schul- oder Kitaausflüge mehrtägige Klassen- oder Kitafahrten persönlicher Schulbedarf Mehrbedarf für Schülerbeförderung Lernförderung für Schülerinnen und Schüler Mittagessen in Schule oder Kita Teilhabeleistung für Sport, Kultur und Freizeit 2
3 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen 3
4 eintägige Schul- bzw. Kitaausflüge ( 28 Abs.2 Nr. 1 SGB II) Leistungsbeantragung und bewilligung im Jobcenter Bewilligung der Leistung erfolgt dem Grunde nach durch das Jobcenter ohne Angabe über die Kostenhöhe und die Anzahl der Ausflüge der berlinpass wird ausgehändigt und gilt als Berechtigungsnachweis zur Vorlage bei der Kita/Schule Erstattung der tatsächlichen Kosten Leistungen werden innerhalb kommunaler Strukturen (Schulamt/Jugendamt) abgerechnet Hinweis: Eine Auszahlung oder Überweisung des Geldbetrages an den Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen. 4
5 mehrtägige Klassen- bzw. Kitafahrten ( 28 Abs.2 Nr. 2 SGB II) Gesondertes Antragsformular mit Bestätigung der Schule/Kita Leistungsbeantragung im Jobcenter Bewilligung der Leistung auf Basis der eingereichten Kostenkalkulation Direktabrechnung der tatsächlichen Kosten zwischen Jobcenter und Schule/Kita Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben kein Anspruch Hinweis: anfallende Kosten für Taschengeld werden nicht zusätzlich übernommen, da diese bereits im Regelbetrag (Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe/Grundsicherung) enthalten sind. Eine Auszahlung oder Überweisung des Geldbetrages an den Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen. 5
6 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ( 28 Abs.3 SGB II) keine gesonderte Beantragung notwendig Nachweis der Leistungsberechtigung durch die Schule Bewilligung zusammen mit Grundbescheid des Jobcenters Direktauszahlung an den Leistungsberechtigten durch das JC: zum 01.August des Jahres in Höhe von 70,- zum 01.Februar des Jahres in Höhe von 30,- 6
7 Mehrbedarf für Schülerbeförderungskosten ( 28 Abs.4 SGB II) Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule ohne Ausbildungsvergütung Leistungsberechtigter hat das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet Entfernung zur Schule oder zum Sportverein bzw. Entfernung zwischen Schule und Sportverein, muss größer als 3 km sein Leistungsbeantragung und -bewilligung im Jobcenter die Bewilligung der Leistung erfolgt dem Grunde nach durch das Jobcenter der berlinpass wird ausgehändigt und dient zur Vorlage bei der BVG und berechtigt zum Erwerb eines ermäßigten Schülertickets 7
8 Schülerlernförderung ( 28 Abs.5 SGB II) Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule ohne Ausbildungsvergütung Leistungsberechtigter hat das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet Leistungsbeantragung und bewilligung im Jobcenter Bewilligung der Leistung erfolgt dem Grunde nach durch das Jobcenter der berlinpass wird ausgehändigt und gilt als Berechtigungsnachweis zur Vorlage bei Schule Die Lernförderung muss für das Erreichen der wesentlichen Lernziele erforderlich sein und durch die Schule bestätigt werden, ansonsten erfolgt eine Ablehnung durch das Jobcenter. Durchführung der Lernförderung in der Schule oder durch außerschulischen Leistungsanbieter möglich Leistung wird innerhalb kommunaler Strukturen (Schulamt/Jugendamt) abgerechnet 8
9 Mehraufwendung für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kita ( 28 Abs.6 SGB II) Leistungsbeantragung und bewilligung im Jobcenter Bewilligung der Leistung erfolgt dem Grunde nach durch das Jobcenter der berlinpass wird ausgehändigt und gilt als Berechtigungsnachweis zur Vorlage bei Kita/Schule/Jugendamt Mittagsverpflegung in Verantwortung der Schule/Kita Eigenanteil des Leistungsberechtigten in Höhe von 1,- / Essen auf Grund der häuslichen Ersparnis Leistung wird innerhalb kommunaler Strukturen (Schulamt/Jugendamt) abgerechnet Hinweis: Eine Auszahlung oder Überweisung des Geldbetrages an den Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen 9
10 Bedarf Teilhabe an Sport, Freizeit und Kultur ( 28 Abs.7 SGB II) hierunter fallen z. B.: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Gebühren für den Unterricht in künstlerischen Fächern oder in kultureller Bildung, die Teilnahme an organisierten Freizeiten und die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen oder Leihgüter, die in kausalem Zusammenhang mit einer förderfähigen Aktivität stehen. Leistungsberechtigung bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres Leistungsbeantragung und bewilligung im Jobcenter Nachweis der tatsächlichen Kosten, Direktzahlung an Leistungsanbieter bis zu 10,- mtl. Ausrüstungsgegenstände: Budget jährl. 120, davon sind 30 als Eigenanteil selber zu zahlen somit max. Auszahlung von 90 Hinweis: Eine Auszahlung oder Überweisung des Geldbetrages an den Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen, außer bei Ausrüstungsgegenständen. 10
11 Nachweis der Leistungsberechtigung dem Grunde nach B 1 Leistungsberechtigte nach SGB II B 2 Leistungsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz sowie Wohngeldgesetz L Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG (Landesleistung) 11
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