Beschlussfassungen: Neue Beschlüsse Schulische Höhepunkte 2018/19 Nr. 2018/ Schulfahrten und Zuschüsse 2019 Nr.

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1 Beschlussfassungen: Über nachfolgend aufgeführte Beschlüsse wurde gemäß rechtzeitig übersandter, kommentierter und zum Teil geänderter Beschlussvorlagen abgestimmt. Neue Beschlüsse Schulische Höhepunkte 2018/19 Nr. 2018/19-1 Abstimmung: dafür: dagegen: 2. Schulfahrten und Zuschüsse 2019 Nr. 2018/19-2 Abstimmung: dafür: dagegen: 3. Praktische Radfahrprüfung 2018/19 Nr. 2018/19-3 Abstimmung: dafür: dagegen: 4. Haushaltsmittel 2019 Nr. 2018/19-4 Abstimmung: dafür: dagegen: 5. Elternbeitrag 2018/19 Nr. 2018/19-5 Abstimmung: dafür: dagegen: 6. Kooperationsvereinbarungen/ Projekte 2018/19 Nr. 2018/19-6 Abstimmung: dafür: dagegen: Enthaltung: Enthaltung: Enthaltung: Enthaltung: Enthaltung: Enthaltung: 7. Freibeweglicher Ferientag 2018/19 Nr. 2018/19-7 Abstimmung: 8. Leistungsbewertung und Zensierung Nr. 2018/19-8 Abstimmung: dafür: dagegen: dafür: dagegen: Enthaltung: Enthaltung: 9. Zentrale Klassenarbeiten und Vergleichsarbeiten Nr. 2018/19-9 Abstimmung: dafür: dagegen: Enthaltung:

2 Tangermünde, Schulische Höhepunkte 2018/19 Beschlussfassung Beschluss-Nr /19-1 Rechtsgrundlagen 1. Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (BAS90-4A). RdErl. des MK vom In: SVBl. LSA 4/2013, S. 59 (vgl. S bis S c2!); Auf Schulebene werden verschiedene Höhepunkte organisiert, wovon einige kostenpflichtig für die Eltern sind. Durch Zuschüsse des Landes wird der Elternbeitrag entsprechend reduziert. Im Sinne der Umsetzung des Projektes Schwimmen Klasse 2 werden die Mittel für außerunterrichtliche Projekte, Experteneinsatz und Fortbildung umverteilt. Der Anlage 1b ist die vorgesehene Aufteilung des Budgets zu entnehmen. Termin Gesamtkosten Eigenanteil - Theaterbesuch SDL Kl ,00 max. 5,00 - Landeshauptstadt Magdbg. Kl ,00 max. 20,00 Innerhalb des Schuljahres hat jede Klasse 4 Wandertage. Zusätzlich können Schullandheimaufenthalte oder entsprechende Schulfahrten bis zu 3 Tagen in Klassenstufe 2 und bis zu 5 Tagen in den Klassenstufen 3/ 4 durchgeführt werden. Gemäß oben genannter Rechtsgrundlage werden Schulfahrten nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel genehmigt und sollen alle 2 Schuljahre stattfinden. Des Weiteren stehen jeder Klasse 3 Projekttage zur Verfügung. Über die Verwendung entscheiden die Klassenleiter/ Innen in Absprache mit den Fachlehrern. Alle Aktivitäten für das laufende Schuljahr sind dem beigefügten Terminplan zu entnehmen. Terminänderungen sind nach Rücksprache mit den Betroffenen möglich und werden auf der Homepage der Schule veröffentlicht. Anlagen: - 1b - Terminplan J. Jungherr Protokollführerin

3 Anlage 1 b Schulstempel Landesschulamt Referat 12 Zuschüsse für Schülerinnen und Schüler/ Bildungsbezogene Projekte und Angebote im Rahmen von Schulprogrammen Aufteilung des Schulbudgets im Haushaltsjahr 2018 Die Gesamtkonferenz hat der Budgetaufteilung zugestimmt. Die Budgetaufteilung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesamtkonferenz. Klasse Fahrttermin Fahrtziel verantwortliche Lehrkraft geplanter Zuschuss in 4a Wernigerode E. Bauer 122,10 4b Arendsee S. Gumprecht 116,55 4c Arendsee S. Thiele 116,55 Bildungsbezogene Projekte und Angebote im Rahmen von Schulprogrammen Betrag: Schwimmen Klasse 2 Fahrt und Eintritt ins Altoa 2477,20 Gesamt: 2.832,40 Mit der Budgetaufteilung ist das Kontingent Zuschüsse/ Projekte in Höhe von 1705,00 voll ausgeschöpft. Das Kontingent Zuschüsse/ Projekte wird durch folgende Umverteilungen erhöht: aus Reisekosten für Begleitpersonen von Schulfahrten:. 502,40 aus außerunterrichtlichen schulischen Projekten/Experteneinsatz sowie systembezogener Fortbildung auf Schulebene:.625,00 Gesamtumverteilung: 1127, Datum (Sollte diese Tabelle nicht ausreichen, bitte eine weitere Anlage 1b nutzen.).... Unterschrift des s

4 Termine Schuljahr 2018 / Monat Tag Datum Uhrzeit Veranstaltung August bis Fr Jahresinventur Mo Uhr Dienstberatung Di Uhr FK Ma Uhr FK Englisch Uhr FK Deu / SaU Uhr FK Ethik/ Religion / Sport Uhr FK Mu / Gest Sa Uhr Einschulung Kl. 1b, 1c Uhr Einschulung Kl. 1a, 1d Mo bis Fr Emotikontest Mi Uhr Busschule für Fahrschüler Kl. 1 Do ab Uhr Foto Kautz für Kl. 1 Di Uhr EV - Kl. 3b (mit Wahl) Mi Uhr EV - Kl. 4a September Informationen bzw. Einladungen zum Crosslauf Di Uhr EV - Kl. 1 (mit Wahl) Uhr EV - Kl Uhr EV - Kl. 3a, 3c (mit Wahl) Uhr EV - Kl. 4b, 4c

5 Do Uhr EV - zuk. Kl. 1 Sj 2019/20 Saal ist bestellt Di Uhr Dienstberatung Di Uhr Schulelternrat Mi Uhr Konzert Kl. 3 - Altm. Musikfest Mo Waldjugendspiele Kl. 4 Di Uhr FK Mathematik Fr Crosslauf Oktober Mo bis Fr Herbstferien Di Uhr Gesamtkonferenz November ab November Elternsprechstunden indiv. organisieren, SL- Beratung Kl. 4 bis zu den Klassenkonferenzen im Januar Mo Verkehrserziehung Kl. 3 Di Verkehrserziehung Kl. 4 Di Uhr Dienstberatung / Finkenverlag So Uhr Lampionumzug -

6 Martinstag Di Uhr FK Deu /Frau Kaltenbrunner Fr Uhr Vorlesetag Kl. 1 / Lesefreunde der Stadt 3b,3c,4b,4c / Mitarbeiter des Theaters Di bis Fr zahnärztl. Untersuchung Kl. 1-4(1.-4.Std) Fr beweglicher Ferientag??? Dezember Di Uhr Weihnachtsfeier Kollegen u. Rentner "Alte Brauerei" Mi ab Uhr Foto Kautz Kl Do Nikolaus bis sonderp. Förderbedarf anmelden Fr Theater Kl. 1-4 nach Stendal Mo Ball über die Schnur Kl. 3 Zweifelderball Kl. 4 Di Staffelspiele Kl bis Notenschluss Kl.4 Beurteilungsh. durch FL an Kl.1 u.4 individuelle Termine

7 für Klassenweihnachtsfeie rn - außerunterrichtlich Mi bis Fr Weihnachtsferien Januar von Mo bis Fr Ma Klassenolympiade 3/4 Di Uhr Dienstberatung Mo Klassenkonferenzen Di Klassenkonferenzen Do Ma Schulolympiade 3/4 Februar Mo ab Uhr schulärztl. Untersuchung Kl. 3a Di ab Uhr schulärztl. Untersuchung Kl. 3b Mi ab Uhr schulärztl. Untersuchung Kl. 3c bis Halbjahresinventur in den Klassen- und Fachschränken Fr /4. Std. Zeugnisausgabe Mo bis Fr Winterferien Mo bis Fr Schulanmeldung 2020 /2021 bis Mo AH und Schulbücher an

8 Lehrer zur Absprache ausgeben (Beschl. zur GK) Zuarbeit - Bücherzettel Do Uhr Planung - Förderung - VS Di Uhr Dienstberatung März Mo Fasching mit Umzug von Mo bis Fr Rechtschreibass Kl- Olympiade von Mo bis Do Zahngesundheit Kl. 1-4 Di Uhr FK Gestalten??? Mi Rechtschreibass Schulolympiaden Kl-Stufe 1 je 3-1. Std. Kl-Stufe 2 je 3-2. Std. Kl-Stufe 3 je 3-3. Std. Kl-Stufe 4 je 3-4. Std. Mo bis Fr Kl-Olympiaden Ma Kl. 1/2 Di Matheolympiade 2. Stufe Kl. 3/4 Di Uhr Schulelternrat Do Kängurutag Do Std. Hochsprungmeisterscha

9 ft / Jungen Fr Std. Hochsprungmeisterscha ft / Mädchen April Mi Uhr FK Englisch Do Schulolympiade Ma Kl. 1/2 von Mo bis Fr Kl-Olympiade Lesen Kl. 3/4 in der Schule - Ehrung Platz 1-3 Di Uhr FK Ethik/Religion Di /4 Std. Lesekönig 4 - in der Stadtbibliothek Di Uhr Gesamtkonferenz Mi /4 Std. Lesekönig 3 - in der Stadtbebliothek Di Uhr FK Deu/ SaU Mai bis Ostern von Do bis Zuk. Kl. stellen sich in Kitas vor Zusammensetzu ng der 1. Klassen Di Osterferien (Terminabsprache) Di VA Deu Kl.3-1. Testtag Di Uhr FK Sport Di Fr Kl. 4a, 4b, 4c

10 bis Arendsee(120,-,. pro Kd Do VA Deu Kl.3-2. Testtag Mo ab Uhr Geschicklichkeitsturnier Kl Di ab Uhr Geschicklichkeitsturnier Kl. 2 Di Uhr FK Musik Mi ab Uhr Geschicklichkeitsturnier Kl. 1 Di Std. ZKA Mathe Kl. 4 - Pflicht Di Uhr Dienstberatung Mi ab Uhr Fotograf Kl. 4 Mi Sportfest Fr bis Sa Pfingstferien Juni Einwilligung für Eltern Kl. 4 übergeben (für bes. Unterlagen) Anträge - Sport in Schule und Verein Mi Ausweichtermin Sportfest Mo bis Do Klassenolympiade Lesen Kl. 1 / 2

11 Mo Kl. 1a Ber in Stadtbibliothek Di Kl. 1b Gum in Stadtbibliothek Mi Kl. 1c ThS in Stadtbibliothek Do Kl. 1d Scr in Stadtbibliothek Kl. 2a, 2b, 2c, FG in der Schule (4x 3 Kinder) Mo Pfingstmontag Di / 4. Std. Lesekönig Kl. 1 - in der Schule (3-4 ehem. Kollegen anrufen) Di Klassenkonferenzen Mi Klassenkonferenzen Mi / 4. Std. Lesekönig Kl. 2 - in Stadtbibliothek Mo ab Uhr Radfahrprüfung Kl. 4a, 4b, 4c Mo bis Mi Kl. 2c - Wolmirstedt Di Uhr EV - zuk. Schulanfänger bis Fr Abgabe Materialblätter Kl. 1-4 Mi Bücherabgabe Fr Uhr Comeniusfest Juli Mi Uhr Schülerversammlung - Schulhof Verabschiedung der 4.

12 Kl. Mi / 4. Std. Zeugnisausgabe Do bis Mi Mi Sommerferien August bis Fr Jahresinventur Mo Uhr Dienstberatung Di Uhr FG Ma Uhr FG Eng Uhr FG Gestalten / Sport / Musik Uhr FG Ethik / Religion Uhr FG Deu / SaU Sa Uhr Einschulung Kl. 1a, 1b Uhr Einschulung Kl. 1c, 1d Mo Uhr Busschule??? Do ab Uhr Foto Kautz für Kl. 1???

13 Tangermünde, Schulfahrten und Zuschüsse 2019 Beschlussfassung Beschluss-Nr /19-2 Rechtsgrundlagen 1. Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (BAS90-4A). RdErl. des MK vom In: SVBl. LSA 4/2013, S. 59 (vgl. S bis S c2!); 2. Reisekosten für Lehrkräfte an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen aus Anlass von Schulfahrten sowie sonstigen genehmigten Schulveranstaltungen*) (BAS90-4aA). RdErl. des MK vom In: SVBl. LSA 13/02, S. 279 (vgl. S d); wieder in Kraft gesetzt und geändert durch RdErl. d. MK v (SVBl. LSA 12/2007, S. 368); 3. Bereitstellung von Budgets zur Erhöhung der Eigenverantwortung von Schulen (BAS90-25A). RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 6/2010, S. 133) (vgl. S e); Die zur Verfügung stehenden Zuschüsse des Landesschulamtes für mehrtägige Klassenfahrten gliedern sich auf in A: Reisekosten für Begleitpersonen B: Zuschüsse für Schülerinnen und Schüler Diese Zuschüsse werden ausschließlich zur Unterstützung der beantragten Fahrten der Klassenstufe 4 eingesetzt. Die Schulleitung kann freiwerdende bzw. nicht benötigte Mittel durch Umverteilung zur Kostenreduzierung anderer Projekte einsetzen. Alle Reisekosten können, soweit durch Belege nachgewiesen, nach der Bundesreisekostenverordnung abgerechnet werden. Die Zuschüsse für die Schülerinnen und Schüler werden im Verhältnis von Schülerzahlen und Reisedauer auf die Klassen aufgeteilt. Folgende Schulfahrten für das Kalenderjahr 2019 sind beantragt und werden von der Gesamtkonferenz befürwortet. Schulfahrten 2019 Klasse Termin Ziel ca. Kosten/ Schüler Bemerkungen 2a 2b 2c Wolmirstedt 85,00 FG 3a 3b 3c 3d 4a Arendsee 120,00 4b Arendsee 120,00 4c Arendsee 120,00 4d Zusätze bzw. Terminänderungen sind möglich. J. Jungherr Protokollführerin

14 Tangermünde, Praktische Radfahrprüfung - Klassenstufe /19 Beschlussfassung Beschluss-Nr / 19-3 Rechtsgrundlagen: 1. Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule*) (BAS58A). Bek. des MK vom In: SVBl. LSA 8/2012, S. 171; 2. Vorläufige Rahmenrichtlinien für Verkehrserziehung an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt (gültig ab ); 3. RdErl. des MK "Mobilitäts- und Verkehrserziehung an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt" (BAS58-1A). Vom In: SVBl. LSA 7/2013, S. 178 Die Gesamtkonferenz beschließt auf der Grundlage der vorläufigen Rahmenrichtlinien Verkehrserziehung die Durchführung der praktischen Radfahrprüfung in Klassenstufe 4 im öffentlichen Straßenverkehr in der Umgebung der Schule nach folgender Verkehrsführung: Schäferstraße Lange Straße Reuterstr. Kirchstr. Lange Str. Langer Hals Neue Str. Schäferstr.. Voraussetzung ist das Bestehen der theoretischen Prüfung. Diese wird in Verantwortlichkeit der Schulgartenlehrer/Innen durchgeführt. Die Klassenleiter/Innen gehen mit ihren Klassen die Strecke vor der Prüfung ab und erläutern die zu bewältigenden Aufgaben in Absprache mit den Schulgartenlehrer/Innen. Eine Befreiung von der praktischen Radfahrprüfung kann nur nach schriftlichem Antrag der Personensorgeberechtigten unter Angabe von Gründen gewährt werden. Die Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der Polizei (Herr Mücke), von Lehrern, Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Eltern als Betreuer, Sicherungsposten und Wertungsrichtern. Jede 4.Klasse sollte 3 Eltern oder Großeltern gewinnen, die an den Prüfungstagen von ca Uhr zur Verfügung stehen. Termin: Montag, ab 8.00 Uhr Klasse 4a, b, c Dienstag, ab 8.00 Uhr Ausweichtermin J. Jungherr Protokollführerin

15 Tangermünde, Haushaltsmittel 2019 Beschlussfassung Beschluss-Nr /19-4 Die im Schreiben des s vom an die Stadtverwaltung Tangermünde aufgeführten Schwerpunkte für das Kalenderjahr 2019 in Bezug auf Investitionen/ Instandhaltung sowie Ausrüstung/ Ausstattung werden von der Gesamtkonferenz befürwortet. Die Stadtverwaltung sollte dafür sorgen, dass die aufgeführten Positionen erledigt werden bzw. der Schule die erforderlichen Gelder zur Verfügung stehen. Anlage: Schreiben des s an die Stadtverwaltung z. Hd. Frau Herzberg J. Jungherr Protokollführerin

16 Grundschule Comenius Tangermünde Schäferstraße 12-14, Tangermünde Tel.: , Fax: Stadtverwaltung Notpforte 2a z.hd. Frau Herzberg Tangermünde Investitionen / Instandhaltung / Ausrüstung / Ausstattung Sehr geehrte Frau Herzberg, für das Jahr 2019 bitten wir um Aufnahme folgender Vorhaben in die Finanzplanung der Stadt Tangermünde. 1. Investitionen Netzwerkerschließung im Neubau und Umstrukturierung Alarm- und Sicherungsanlage Wasserhähne, Waschbecken, Durchlauferhitzer 2. Instandhaltung/ Unterhaltung 2.1. Malerarbeiten in den Alt- und Neubaufluren Renovierung - Klassenräume, Fenster streichen ca , Erneuerung des Fußbodenbelages ( ein Raum) ca , Gelder zur Wartung (u.a. Tafel TÜV, Trinkbrunnen) ca , sonstige Reparaturen ca ,- 3. Ausrüstung / Ausstattung 3.1. Lehr-und Unterrichtsmittel ca , Schwimmen (Fahrtkosten und Eintritt) ca , Verbrauchsmaterial, Werkstattbereich, ca , Geschäftsaufwendungen ca , Verpflegungskosten, kulturelle Veranstaltungen ca ,- Ich bitte um Kenntnisnahme und um Bearbeitung. Mit freundlichem Gruß

17 Tangermünde, Elternbeitrag Beschlussfassung: Beschluss-Nr.: /19-5 Für das Erstellen von Kopien für Schülerinnen und Schüler der Schule wird ein Elternbeitrag von 2,- pro Schuljahr erhoben. Der Beitrag erhöht sich um 5,-, wenn in den entsprechenden Klassen das Arbeitsheft für den Sachkundeunterricht durch das Anlegen einer eigenen Schülermappe eingespart wird. Der Elternbeitrag ist bis zu den Oktoberferien bei der Klassenleiterin bzw. beim Klassenleiter zu entrichten. Für das Schuljahr 2018/19 gilt: Klasse 1a, = 2,- Klassen 1b, 1c, 1d = 7,- Klassen 2a, 2b, 2c, FG = 7,- Klasse 2d = 2,- Klassen 3a, 3b, 3c = 7,- Klassen 4a, 4b, 4c = 7,- Das Geld wird dem Förderverein GS Comenius Tangermünde e. V. IBAN: DE KSK Stendal überwiesen. Der Förderverein entscheidet über die Verwendung der Mittel nach Antrag der Schulleitung und begleicht die Kosten für Leasing, Wartung und Pflege des eigens dafür angeschafften Kopierers. J. Jungherr Protokollführerin

18 Tangermünde, Kooperationsvereinbarungen/ Projekte Beschlussfassung: Beschluss-Nr.: /19-6 Rechtsgrundlage: RdErl des MK Die Gesamtkonferenz unterstützt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Programm Musisch-ästhetische Bildung mit dem Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalts Name des Projektes für das Kalenderjahr 2019: Klassen musizieren mit Blockflöte und Percussion 2. Die Gesamtkonferenz unterstützt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Programm Kultur in Schule und Verein mit dem ShalomHaus Tangermünde e.v. Name des Projektes für das Kalenderjahr 2019: Ich lebe gern in meiner Stadt. 3. Die Gesamtkonferenz unterstützt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Programm Interkulturelles Lernen mit dem Landesnetzwerk Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt e.v.( LAMSA) Name des Projektes für das Kalenderjahr 2019: Brücken schlagen Entdecke die Welt in ihren Farben J. Jungherr Protokollführerin

19 Tangermünde, Beweglicher Ferientag 2018/ 19 Beschlussfassung Beschluss-Nr /19-7 Rechtsgrundlage: Ferienordnung in den Schuljahren 2017/2018 bis 2019/2020 (Ferienregelung) Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 2012, S. 2), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom Entsprechend der oben genannten Ferienordnung steht den Schulen des Landes Sachsen Anhalt im laufenden Schuljahr ein beweglicher Ferientag zu. Dieser wird wie folgt festgelegt: 1. Freitag,

20 Tangermünde, Festlegungen an der Grundschule Comenius Tangermünde zum Erlass Leistungsbewertung und Beurteilung in der Grundschule Beschlussfassung Beschluss-Nr / 19-8 Rechtsgrundlagen: 1. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. August RdErl. des MK "Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen" (BAS48-2A). Vom In: SVBl. LSA 7/2014, S. 94); (vgl. Seiten 05.00a bis f2!) Geändert durch RdErl des MB vom (SVBl. LSA 2017, S. 212) und RdErl des MB vom Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen (BAS54A)* RdErl. des MK vom In: SVBl. LSA 13/2015, S. 270 (zu Änderungen vgl. S !); 4. Zeugnisliste (BAS54-1A). RdErl. des MK vom In: SVBl. LSA 12/2010, S. 307; (zu Änderungen vgl. S !); (siehe KV bis KV 21.01g!); 5. Versetzungsverordnung (VersetzVO) (BAS32A). Vom In: GVBl. LSA 25/2009, S. 730; (zu Änderungen vgl. S !) Die benannten Rechtsgrundlagen ermöglichen und regeln konkrete Vorgehensweisen in Bezug auf die Bewertung und Zensierung, sie lassen aber auch pädagogischen Handlungsspielraum für die einzelnen Fachlehrer. Die Gesamtkonferenz stimmt einer prozessbegleitenden Entwicklung der Leistungsbewertung und Beurteilung an unserer Schule zu, die sich an neu gewonnene Erfahrungen des Pädagogenteams im Umgang mit den veränderten Modalitäten anpasst. Die folgenden Kerninhalte sind Bestandteil aller Fachkonferenzen, werden alljährlich evaluiert und fortgeschrieben. 1. Inhalte und Form der Dokumentation der Lernentwicklungsgespräche zur Kompetenzentwicklung und zum Leistungsstand Die Klassenleiter/innen führen ab dem Schuljahr 2014/15 zu jeder Schülerin und zu jedem Schüler des 1.Schulbesuchsjahres ein Kompetenzportfolio in dem die Lernstände und -entwicklungen dokumentiert werden. Dieses Portfolio wird in den Folgejahren weitergeführt. Die Fachkonferenzen legen hierzu die jeweiligen fachspezifischen Inhalte fest. Gemäß Punkt 2 des Leistungsbewertungserlasses haben die Lernenden und ihre Erziehungsberechtigten ein Recht auf Rückmeldungen aus der Schule. Alle Klassenlehrer/innen führen in Zusammenarbeit mit den in der Klasse/ Lerngruppe unterrichtenden Fachlehrer/innen ein Lernentwicklungsgespräch mit den Eltern durch. Inhalt der Gespräche sind die Kompetenzentwicklung des jeweiligen Kindes in Hinblick auf die zu erreichenden Ziele der SEP bzw. des besuchten Schuljahrganges, der Leistungsstand in den jeweiligen Fächern sowie Aussagen über das Sozial- und Lernverhalten. Diese Gespräche sind zu protokollieren und von allen Teilnehmern zu unterschreiben. Im Bedarfsfall sind Vereinbarungen zu treffen. Diese Dokumente sind Teil des Kompetenzportfolios und werden ausschließlich schulintern verwendet. 2. Anzahl der Lernentwicklungsgespräche im Schuljahr und deren Zeitpunkt Einmal im Schuljahr (bis zu den Weihnachtsferien) wird zu einem Lernentwicklungsgespräch eingeladen. Kommt ein Lernentwicklungsgespräch nicht zustande, sind die Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form zu informieren.

21 3. Die Berücksichtigung von Prozess, Produkt und Präsentation bei der Leistungsbewertung in den einzelnen Schuljahrgängen Der schulinterne Lehrplan gilt als Zielvorgabe für die einzelnen Schuljahrgänge. Die Leistungsbewertung aller Schülerinnen und Schüler wird in der Schuleingangsphase durch eine verbale Bewertung der individuellen Lernentwicklung vorgenommen. Diese werden in einer Lernentwicklungsdokumentation aufgezeigt. Die Leistungsbewertung mit Noten ist, im 2. Schulbesuchsjahr beginnend, so vorzubereiten, dass im letzten Schulhalbjahr vor dem Wechsel der Schülerin oder des Schülers in den dritten Schuljahrgang eine Benotung in den versetzungsrelevanten Fächern erfolgen kann. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildung-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf bzw. Kindern, die in der parallelen Fördergruppe lernen, kann eine Modifizierung der Bewertung oder eine später einsetzende Zensierung erfolgen. Jede Abweichung bedarf eines Beschlusses der Klassenkonferenz mit schriftlicher Fixierung im Förderplan des betroffenen Kindes. Die weiteren Details von Prozess, Produkt und Präsentation bei der Leistungsbewertung werden von den jeweiligen Fachkonferenzen dem entsprechenden schulinternen Lehrplan hinzugefügt und alljährlich evaluiert. Der Bewertungsschlüssel an unserer Schule für alle schriftlichen Leistungskontrollen und Klassenarbeiten wird wie folgt angepasst: Erreichte Leistung Note ab 93 v. H. 1 ab 75 v. H. 2 ab 60 v. H. 3 ab 40 v. H. 4 ab 20 v. H. 5 unter 20 v. H Die Gewichtung von Klassenarbeiten für Schülerinnen und Schüler, die nach den curricularen Vorgaben der Grundschule unterrichtet werden Klassenarbeiten werden ausschließlich in den Klassen 3 und 4 geschrieben. Hierzu wird festgelegt, dass je Halbjahr in Deutsch, Mathematik und Sachkunde jeweils eine minütige Arbeit geschrieben wird. Über den Inhalt und den Zeitpunkt bestimmt die jeweilige Fachlehrkraft unter Einhaltung des Punktes 4 o.g. Erlasses eigenständig. Eine besondere Wichtung zur Berechnung der Zeugnisnote wird nicht vorgenommen. Als Planungsgrundlage sind Klassenarbeiten im Klassenbuch in der Spalte Hausaufgaben unter dem Vermerk: KA angekündigt am. einzutragen. Die verbindlichen Aussagen des Erlasses sind dabei einzuhalten. Das Formular Informationen zur Klassenarbeit wird dem spätestens eine Woche vor dem Schreibtermin zur Kenntnisnahme vorgelegt. 5. Die Grundlage von Versetzungsentscheidungen zum Übertritt in den Schuljahrgang 3 an Grundschulen und der Umgang mit der Notenbewertung in den Fächern, in denen eine Leistungsbewertung mit Noten vorgesehen ist sowie die Verwendung der Zeugnisformulare Grundlage für die Entscheidung ist die Versetzungsverordnung (VersetzVO) (BAS32A) vom In: GVBl. LSA 25/2009, S. 730 (zu Änderungen vgl. S im Vorspann!). Die Leistungsbewertung aller Schülerinnen und Schüler wird in der Schuleingangsphase durch eine verbale Bewertungen der individuellen Lernentwicklung vorgenommen. Diese werden in einem Kompetenzportfolio dokumentiert.

22 Die Schuleingangsphase ist eine pädagogische Einheit, sodass innerhalb der Schuleingangsphase keine Versetzungsentscheidung getroffen wird (vgl. VersVO Paragraf 5(1)). Am Ende der Schuleingangsphase wird für alle versetzungsrelevanten Fächer eine Zeugnisnote gebildet. Dazu sind ausschließlich die im letzten Halbjahr der Schuleingangsphase erteilten Noten unter Berücksichtigung des allgemeinen Leistungsstandes und der Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler relevant. Die daraus resultierende Versetzungsentscheidung regelt der 4 der Versetzungsverordnung in seinen Absätzen 1 und 2. Schülerinnen und Schüler, die nach drei Schulbesuchsjahren nicht die Voraussetzungen für eine Versetzung in den 3. Schuljahrgang erfüllen, werden durch Beschluss der Klassenkonferenz in diesen Schuljahrgang überwiesen. Bestandteile des Beschlusses sind die festgelegten individuellen Fördermaßnahmen und eine Aussage zur Notwendigkeit eines sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens (vgl. VersVO Paragraf 5(4)). Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Notenzeugnis, begleitet von einer Kurzeinschätzung zum Lern- und Sozialverhalten. In der Schuleingangsphase wird ausschließlich ein Zeugnisformular verwendet, in dem die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beschrieben werden bzw. in Form eines Berichtes dargestellt sind. Das letzte Zeugnis der Schuleingangsphase sowie die Halbjahres- und Jahreszeugnisse des 3. und 4. Schuljahrganges werden als Notenzeugnis erteilt. Die dafür aktuellen Formulare sind dem Runderlass Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen in seiner jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. J. Jungherr Protokollführerin

23 Tangermünde, Zentrale Klassenarbeiten und Vergleichsarbeiten Beschlussfassung Beschluss-Nr / 19-9 Rechtsgrundlagen: Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Im Schuljahr 2018/19 ist die Teilnahme an der Vergleichsarbeit in Deutsch (Klassenstufe 3) und der zentralen Klassenarbeit in Mathematik (Klassenstufe 4) verbindlich. Die entsprechenden Termine sind im Jahresarbeitsplan der Schule veröffentlicht. Die Gesamtkonferenz beschließt, von der Option der Teilnahme an der Vergleichsarbeit Mathematik (Klassenstufe 3) und der zentralen Klassenarbeit Deutsch (Klassenstufe 4) keinen Gebrauch zu machen. Damit folgt sie der Empfehlung der jeweiligen Fachkonferenzen. J. Jungherr Protokollführerin

24 Tangermünde, Zu bestätigende Beschlüsse Über nachfolgend aufgeführte Beschlüsse wurde im Block abgestimmt. Sie wurden im Wortlaut angepasst und sind weiterhin gültig. 1. Bildung von Fachkonferenzen Nr. 2017/ Eltern für Fachkonferenzen Nr. 2017/ Tagesablaufplan Nr. 2017/ Hausordnung Nr. 2008/ Durchführung von Verkaufsbasaren Nr. 2008/ Bargeldlose Essengeldkassierung Nr. 2011/ Schwimmunterricht Nr. 2012/ Aufteilung der Stunden für Mobilitäts- und Nr. 2013/14-7 Verkehrserziehung Abstimmung dafür: dagegen: Enthaltung:

25 Tangermünde, Bildung von Fachkonferenzen Beschlussfassung Beschluss- Nr / 18-6 Rechtsgrundlagen: 1. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt An der Grundschule Comenius werden folgende Fachkonferenzen gebildet. Die aufgeführten Kolleginnen und Kollegen sind als Vorsitzende/Vorsitzender bestätigt und werden beauftragt, mindestens einmal jährlich die Fachkonferenz vorzubereiten und einzuberufen. In Abwesenheit des/der Vorsitzenden übernimmt der /die Stellvertreter/in die Aufgaben. Vorsitzende/r Stellvertreter/in 1. D/Su - Frau Thiele/ Frau Ott Frau Sturm/Frau Blömer 2. Ma - Frau Neumann Frau Bauer 3. Mu - Frau Kampf Frau Bernick 4. Gestalten - Frau Giemsch Frau Gülzow 5. Sp - Herr Blömer Frau Jungherr 6. Eth/Rel - Frau Gumprecht Frau Garlipp 7. Eng - Frau Müller Frau Piepjahn Mitglieder der Konferenzen sind alle im jeweiligen Fach ausgebildeten bzw. unterrichtenden Lehrer und Lehrerinnen sowie die im Beschluss 2017/18 Nr. 7 festgelegte Anzahl an Elternvertreter. Hauptaufgaben der Konferenzen sind: - Fortschreiben der schulinternen Lehrpläne - Stoffplanung - Bewertung - Erfahrungsaustausch - Vorstellung neuer Lehr- und Lernmittel - Bedarfsermittlung/ Bestellung von Lehr- und Lernmitteln Die Leiter der Fachkommission lassen jede Zusammenkunft protokollieren und geben eine Kopie des Protokolls in der Schulleitung ab. S. Sturm Protokollführerin Zuletzt bestätigt am:

26 Tangermünde, Eltern für Fachkonferenzen Beschlussfassung Beschluss- Nr / 18-7 Rechtsgrundlagen: 1. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Für die bestehenden Fachkonferenzen wird in Anlehnung an die Konferenzordnung die Anzahl von Elternmitgliedern folgendermaßen bestimmt: 1. D/Su - Frau Thiele/ Frau Ott 3 Eltern 2. Ma - Frau Neumann 3 Eltern 3. Mu - Frau Kampf 2 Eltern 4. Gestalten - Frau Giemsch 3 Eltern 5. Sp - Herr Blömer 3 Eltern 6. Eth./Rel. - Frau Gumprecht 2 Eltern 7. Eng - Frau Müller 2 Eltern Auf den Sitzungen des Schulelternrates gilt es bei Neuwahlen bzw. Bedarf die Eltern namentlich zu benennen. S. Sturm Protokollführerin Zuletzt bestätigt am:

27 Tangermünde, Tagesablaufplan Beschlussfassung Beschluss-Nr /18-10 Rechtsgrundlagen: 1. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Der in der Anlage enthaltene neue Tagesablaufplan für die Grundschule Comenius Tangermünde ist ab dem Schuljahr 20017/18 gültig und wird dem Schulprogramm als Anlage hinzugefügt. Die gesetzlich festgeschriebene verlässliche Öffnungszeit unserer Schule (5,5 Stunden) beginnt demnach um 7.00 Uhr und endet um Uhr. Für alle Fahrschüler wird eine Betreuung bis zur Abfahrt der Busse garantiert. Zur Vorbereitung auf den Unterricht um 7.20 Uhr befinden sich alle Schüler/Innen in ihren Klassenräumen. Die Hortbetreuung beginnt Uhr. Anlage: Zeitplan S. Sturm Protokollführerin Zuletzt bestätigt am:

28 Anlage Zeitplan 1.Block 7.00 Uhr Offener Anfang (Schulhof) 7.15 Uhr Klassenräume werden geöffnet 7.20 Uhr Uhr Vorbereitung auf den Unterricht 7.30 Uhr Uhr 1. Stunde 8.15 Uhr Uhr 5 min. Pause (flexibel) 8.20 Uhr Uhr 2. Stunde 2. Block 9.05 Uhr Uhr 25 min. Aktivpause/Frühstück 9.05 Uhr Uhr Kl. 1/ 2 Hofpause Kl. 3/ 4 Frühstück 9.15 Uhr Uhr Kl. 3/ 4 Hofpause Kl. 1/ 2 Frühstück 9.25 Uhr Uhr Vorbereitung auf die 3. Std Uhr Uhr 3. Stunde Uhr Uhr 5 min. Pause (flexibel) Uhr Uhr 4. Stunde 3. Block Uhr Uhr 25 min. Aktivpause/Mittagessen Uhr Uhr Hof und Essenpause (Essen nur, wer 4 oder 6 Std. hat) Uhr Uhr Vorbereitung auf die 5. Std Uhr Uhr 5. Stunde Uhr Uhr 5 min. Pause Uhr Uhr Essenzeit für alle Kinder, die 5 Stunden haben oder vom Hort betreut werden Uhr Ende der Betreuungszeit (außer Buskinder) Uhr Uhr 6. Stunde Anmerkung: Die Fachlehrer der 1. Stunde schließen um 7.15 Uhr die Klassenräume auf. Während des Vormittags werden die Klassenräume nicht verschlossen.

29 Tangermünde, Hausordnung Beschlussfassung Beschluss - Nr /10-9 Die Gesamtkonferenz beschließt eine neue Hausordnung, deren Wortlaut in der Anlage zu entnehmen ist. Die alte Hausordnung von 1991 verliert damit ihre Gültigkeit. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind verpflichtet, alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines neuen Schuljahres über den Inhalt der Hausordnung zu belehren Jäger Protokollführerin Zuletzt bestätigt am: Änderung im Pkt. 1 Absatz Unterricht Änderung : Unterricht Pkt. 1 Zusatz: Absatz Pausen, Schulhof Pkt. 1 und Änderung : Pausen und Schulhof Pkt. 2 und 12

30 Anlage Grundschule Comenius Tangermünde Hausordnung Liebe Schülerinnen und Schüler! Diese Hausordnung soll helfen, das Zusammenleben aller so problemlos wie möglich zu gestalten. Allgemeines Verhalten: 1. Verhaltet euch rücksichtsvoll und bewegt euch so vernünftig, dass ihr weder euch noch andere gefährdet! 2. Geht mit den Einrichtungsgegenständen pfleglich um und haltet die Räume sauber! 3. Wer fremdes Eigentum nachweislich zerstört, muss den angerichteten Schaden auf eigene Kosten ersetzen! Unterricht: 1. Der Schultag beginnt um 7.20 Uhr und endet um Uhr. Die Zeit zwischen 7.20 Uhr und 7.30 Uhr wird zur Vorbereitung auf die erste Unterrichtsstunde genutzt. 2. Die Lehrerin oder der Lehrer beginnt und beendet die Unterrichtsstunde! 3. Sollte ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum sein, bitten wir den Klassendienst, dieses im Sekretariat zu melden. 4. Jeder Schüler bringt nur die Dinge mit, die für den Unterricht erforderlich sind! Pausen, Schulhof: 1. In den großen Pausen verlassen alle Schüler das Gebäude und gehen auf den Schulhof! 2. Das Pausengelände ist in 3 Flächen aufgeteilt: - Hof 1und 2(oben) - Hof 3a (unten links) - Hof 3b (unten rechts) Schnelles Laufen und entsprechende Spiele sind nur auf dem Hof 3a erlaubt. Für Ballspiele werden ausschließlich Softbälle benutzt. Beim Spielen achtet jeder darauf, dass er andere Schüler nicht verletzt.

31 3. Bei Regen und ungünstiger Witterung wird abgeklingelt. Alle Schüler gehen dann in ihren Klassenraum. Dabei sind die Punkte 1 bis 3 des allgemeinen Verhaltens zu beachten! 4. Die kleinen Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. 5. Haltet den Schulhof sauber! Abfälle gehören sortiert in den Papierkorb! 6. Das Werfen mit Gegenständen, wie Steinen, Schneebällen und anderen Dingen, ist wegen der großen Unfallgefahr verboten! 7. Die Toiletten sind kein Spielplatz, verlasst sie sauber und ordentlich! 8. Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommen darf, stellt es im Fahrradständer ab und sichert es durch Anschließen gegen Diebstahl! 9. Das Radfahren auf dem Schulhof ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet! 10. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur nach Unterrichtsschluss erlaubt! 11. Die Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen, begeben sich nach dem Essen unverzüglich auf den Schulhof zurück! 12. Jede Pause wird durch ein Klingelzeichen beendet. Am Ende einer Hofpause gehen alle Kinder zügig in ihren Klassen- oder Betreuungsraum. Unterrichtsende: 1. Hinterlasst den Unterrichtsraum nach der letzten Stunde ordentlich und stellt die Stühle hoch! 2. Diejenigen von Euch, die auf den Bus warten müssen, bleiben auf dem Schulgelände! Die Aufsicht führt Euch zum Bus! Alle anderen Schüler verlassen das Schulgrundstück unverzüglich oder gehen in den Hort! 3. Die diensthabende Klasse sammelt Abfälle auf dem Schulhof und leert die Papierkörbe! Diese Hausordnung ist von Vertretern des Lehrerkollegiums und Eltern erarbeitet worden. Sie kann ihren Zweck aber nur erfüllen, wenn Ihr den Inhalt nicht nur kennt, sondern auch beherzigt. Bei groben Verstößen gegen diese Regeln werden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet und die Erziehungsberechtigten informiert. gez.

32 Tangermünde, Durchführung von Verkaufsbasaren Beschlussfassung Beschluss Nr /09-12 Die Gesamtkonferenz beschließt unter Einhaltung des Hygieneplanes, dass jede Klasse zur Aufbesserung ihrer Klassenkasse maximal einen Verkaufsbasar pro Schuljahr auf dem Gelände der Schule durchführen darf. Zur terminlichen Abstimmung wird zu Beginn des Schulhalbjahres ein Plan im Lehrerzimmer ausgehängt, wobei darauf zu achten ist, dass maximal ein Basar pro Woche organisiert werden sollte. Sturm Protokollführerin Zuletzt bestätigt am: Zusatz: Spuckschutz ist bei Kuchenbasaren unbedingt vorzusehen

33 Tangermünde, Bargeldlose Essengeldkassierung Beschlussfassung Beschluss-Nr. 2011/ 12-7 Die Essengeldkassierung erfolgt durch die Altmark Catering GmbH bargeldlos. Der Preis pro Portion beträgt Die Rechnungslegung erfolgt 1mal im Monat. Alle Elternhäuser werden aufgefordert, am Lastschrift - Einzugsverfahren teilzunehmen. J.Jungherr Protokollführerin Zuletzt bestätigt am: Seit kostet die Portion 2,40 statt 2, Ein Essen kostet jetzt 2,

34 Tangermünde, Schwimmunterricht Beschlussfassung Beschluss- Nr.: / Mit Bezug auf den Erlass: Schwimmunterricht an den Schulen vom im SVBl. LSA Nr. 9/2012 vom , S.209 beschließt die Gesamtkonferenz, den Schwimmunterricht an der Grundschule Comenius halbjährlich in Doppelstunden zu erteilen. Begründung: Als Schule mit einem Anfahrtsweg von mindestens 20 Minuten zur Schwimmhalle und in Anbetracht der eingeschränkten Kapazität der Altmark Oase in Stendal wird aus organisatorischer und planungstechnischer Sicht unter Einhaltung der Prinzipien von Effektivität und Sparsamkeit das halbjährliche Unterrichten in Doppelstunden bevorzugt. Bauer Protokollführerin Zuletzt bestätigt am:

35 Tangermünde, Aufteilung der Stunden für Mobilitäts- und Verkehrserziehung Beschlussfassung Beschluss Nr.: /14-7 Die Gesamtkonferenz beschließt gemäß Nummer 4. des RdErl. des MK Mobilitäts- und Verkehrserziehung an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt vom (SVBL. LSA 7/2013, s. 178) die Aufteilung der Stunden für die Verkehrserziehung an der Grundschule Comenius für das laufende Schuljahr wie folgt: 1. Schuljahr im Rahmen des Sachunterrichtes 20 Stunden Theorie und Praxis 2. Schuljahr im Rahmen des Sachunterrichtes 10 Stunden Theorie und Praxis 3. Schuljahr im Rahmen des Sachunterrichtes 10 Stunden Theorie und Praxis 4. Schuljahr im Rahmen des Sachunterrichtes 20 Stunden Theorie und Praxis Gumprecht Protokollführerin Zuletzt bestätigt am:

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