Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 127 Huntlosen Südlich Wilhelmstraße (Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen )

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1 Vorentwurf (Stand: ) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 127 Huntlosen Südlich Wilhelmstraße (Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen ) Gemeinde Großenkneten

2 Vorentwurf (Stand: ) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), des 84 Abs. 3, 4 und 6 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten in seiner Sitzung am.. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 Huntlosen - Südlich Wilhelmstraße beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am.. ortsüblich bekannt gemacht. 2. PLANUNTERLAGE Die Planzeichnung wurde unter Verwendung eines vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Cloppenburg - zur Verfügung gestellten Katasterplanes im Maßstab 1 : erstellt. 3. GELTUNGSBEREICH Das Plangebiet umfasst mit Ausnahme des Standortes der Feuerwehr Huntlosen (= Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen ), der sich als Enklave im Nordosten des Geltungsbereiches befindet, eine arrondierte Fläche, die größtenteils auf der westlichen Seite der Straße Ziegelhof (L 871) südlich der Wilhelmstraße liegt. Lage und Abgrenzung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.

3 Vorentwurf (Stand: ) Seite 3 4. STAND DER RÄUMLICHEN PLANUNG 4.1 Raumordnung und Landesplanung Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Oldenburg ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen entwickelt worden. Das RROP ist am in Kraft getreten, war jedoch nur bis zum gültig. Das LROP i. d. F. vom enthält für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 Huntlosen Südlich Wilhelmstraße keine Festlegung. Die Bauleitplanung ist gemäß 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst. 4.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Großenkneten i. d. F. der 89. Änderung im Wesentlichen als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 127 Huntlosen Südlich Wilhelmstraße ist gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4.3 Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Der Bebauungsplan Nr. 127 Huntlosen Südlich Wilhelmstraße überlagert eine im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen entlang der

4 Vorentwurf (Stand: ) Seite 4 Wilhelmstraße als Verkehrsfläche ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) bzw. Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr" ( 9 Abs. 1 Nr. 5) festgesetzten Bereich. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 127 treten in dessen räumlichem Geltungsbereich die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 124 außer Kraft. 5. STÄDTEBAULICHE BESTANDSAUFNAHME 5.1 Naturräumliche Grundlagen Das Plangebiet liegt im Naturraum Huntloser Sandebene, die eine Teillandschaft der Delmenhorster Geest darstellt. Bei der Huntloser Sandebene handelt es sich um eine schwachwellige bis ebene Sandplatte, die sich mit Ausnahme einer kleinen Grundmoräneninsel überwiegend aus Geschiebelehmen mit Flugsandüberlagerung zusammensetzt. Als Böden sind in der Bodenkarte von Niedersachsen (BK 50) überwiegend Tiefer Gley bzw. im Nordwesten Mittlerer Gley-Podsol dargestellt, wobei sich in höheren Lagen Podsole und in tieferen, grundwasserbeeinflussten Lagen Gleye entwickelten (LBEG 2018).

5 Vorentwurf (Stand: ) Seite 5 Die potenziell natürliche Vegetation ist ein Feuchter Eichen-Buchenwald. Das Plangebiet gehört zum maritim - subkontinentalen Flachland mit ausgeglichenem Wärmehaushalt, d. h., mittleren jährlichen Temperaturschwankungen. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge beträgt 748 mm pro Jahr. Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt etwa bei 9 C, die mittlere Luftfeuchte beträgt 81 v. H. Die Vegetationszeit dauert durchschnittlich etwa 220 Tage im Jahr. 5.2 Städtebauliche Bestandsaufnahme Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, die u. a. eine differenzierte städtebauliche / naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und -bewertung des Plangebietes beinhaltet. Die Beschreibung und Bewertung der im Zuge der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt in dem sog. Umweltbericht, der gemäß 2a Satz 3 BauGB als Anlage einen gesonderten Teil der vorliegenden Begründung bildet. Bestandteil der Umweltprüfung ist u. a. eine städtebauliche / naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und -bewertung des Plangebietes. Auch wenn diese zum gegenwärtigen Verfahrensstand noch nicht vorliegt, zeigt bereits das vorstehende Luftbild, dass der überwiegende Teil des Geltungsbereiches bisher unbebaut ist und

6 Vorentwurf (Stand: ) Seite 6 landwirtschaftlich genutzt wird. Entlang der Wilhelmstraße sowie der Straße Ziegelhof stehen im Bereich der Wegeparzellen mehrere, z. T. ortsbildprägende Laubgehölze; so z. B. eine nach Aussage des Landkreises Oldenburg 1 als Wallhecke zu beurteilende Eichenreihe entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches auf Höhe der Bushaltestelle an der Straße Ziegelhof (L 871) sowie eine weitere Wallhecke auf der westlichen Seite der Straße Brookweg. Neben mehreren Entwässerungsgräben gibt es im Plangebiet nur den Ziegelhofsbach als natürliches, aber begradigtes Fließgewässer. Er verläuft zunächst nordwestlich parallel zur Straße Ziegelhof, um kurz vor der Einmündung der Straße Brookweg nach Osten abzuknicken und die Straßen Ziegelhof und Brookweg zu unterqueren. Das Plangebiet liegt vollständig außerhalb von geschützten Gebieten sowie außerhalb von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäischen Vogelschutzgebieten. 6. PLANUNGSZIELE Im Ortsteil Huntlosen ist die Nachfrage nach Wohngrundstücken unverändert hoch. Um die städtebauliche Entwicklung fortzuführen, soll mit dem Bebauungsplan Nr. 127 Huntlosen - Südlich Wilhelmstraße eine ca. 7,35 ha große gemeindeeigene Fläche als Wohngebiet entwickelt werden. Die verkehrliche Erschließung für den Kraftfahrzeugverkehr soll ausschließlich über einen Kreisverkehrsplatz im Bereich der Kreuzung Ziegelhof (L871) / Brookweg erfolgen. Gleichzeitig sollen die beiden Schulbushaltestellen an der Straße,Ziegelhof umgelegt werden. Eine ausreichende Fläche ist hierfür nördlich des neuen Feuerwehrhauses vorgesehen. Der für den öffentlichen Personennahverkehr zuständige Landkreis Oldenburg und auch Träger der Schülerbeförderung befürwortet in einer ersten Stellungnahme die vorgesehene Haltestelle. Die Errichtung einer Bushaltestelle ist innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche möglich. Eine detaillierte Planung kann in einem Bebauungsplan nicht erfolgen. Gleichwohl sind im Laufe des Verfahrens die aus dem Busverkehr resultierenden Emissionen zu ermitteln und zu bewerten. Für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes hat die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger eine grundsätzliche Zustimmung gegeben. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Mietwohnungen soll entlang der Straße Ziegelhof die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten ermöglicht werden. Zudem wird in dem westlich angrenzenden Bereich die Möglichkeit geschaffen, eine Häusergruppe (Reihenhaus) oder Doppelhäuser zu 1 Stellungnahme gemäß 4 Abs. 1 BauGB des Landkreises Oldenburg vom zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen

7 Vorentwurf (Stand: ) Seite 7 errichten. Die Mindestgrundstücksgröße wurde in diesem Bereich entsprechend heruntergesetzt. Die westlich des Feuerwehrgeländes befindliche Grünfläche wird der Feuerwehr Huntlosen als Übungsfläche zur Verfügung gestellt. Zur Ableitung des im Gebiet anfallenden Regenwassers wird aufgrund der Bodenverhältnisse im südöstlichen Bereich eine Regenrückhaltung vorgesehen. Um eine Eingrünung insbesondere zur offenen Landschaft sicherzustellen, wird um das gesamte Plangebiet eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Hierdurch wird zudem eine Erschließung von Grundstücken über die Wilhelmstraße ausgeschlossen. Mit der Zielsetzung, für den nicht-motorisierten Verkehr eine bessere Durchlässigkeit des Plangebietes zu erreichen sowie um die Erreichbarkeit des nördlich der Wilhelmstraße liegenden Ortsbereiches zu verbessern, wird das für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmte Straßennetz durch mehrere Fuß- und Radwege ergänzt. Durch entsprechende, von Grünflächen begleitete Wegeverbindungen am westlichen Rand des Geltungsbereiches werden zusätzlich die Trassen, die bei einer evtl. erfolgenden Erweiterung des Baugebietes benötigt werden, freigehalten. Die dem Bebauungsplan Nr. 127 Huntlosen Südlich Wilhelmstraße zugrundeliegende städtebauliche Konzeption ist in der vorstehenden Visualisierung, Am Rieskamp 14 Fax: ( ) info@planforum-nord.de Großenkneten

8 Vorentwurf (Stand: ) Seite 8 die als Umsetzungsbeispiel zu verstehen ist, dargestellt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Erschließung etc. ergeben sich allein aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan. 7. UMWELTPRÜFUNG Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes befindet sich westlich der (vorhandenen) Bushaltestelle eine Eichenreihe, die nach Aussage des Landkreises Oldenburg als Wallhecke zu beurteilen ist. Ein weiterer Wallheckenabschnitt liegt westlich der Straße Brookweg. Ansonsten liegen für das Plangebiet bisher keine Informationen über besonders geschützte Biotope, gefährdete Tier- und Pflanzenarten oder sonstige Schutzgebiete oder Schutzobjekte vor. Gleichwohl sind nach gegenwärtigem Wissensstand bei einer Umsetzung des Vorhabens erhebliche Umweltauswirkungen grundsätzlich in Bezug auf folgende Schutzgüter zu erwarten: Tiere / Pflanzen Verlust von Teillebensräumen, Boden Verlust von Bodenfunktionen durch teilw. Überbauung / Befestigung, Klima / Luft Veränderung des örtlichen Kleinklimas, Landschaftsbild Veränderungen. Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Prüfung der Umweltauswirkungen stützt sich im Wesentlichen auf folgende Unterlagen: Schalltechnisches Gutachten zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer Fläche an den Straßen Ziegelhof und Wilhelmstraße in Huntlosen (itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH, Stand ), Biotoptypenkartierung, Brutvogelerfassung 2017 (Dr. Klaus Handke Ökologische Gutachten, Stand ), Fachbeitrag Fledermäuse, Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen 2017 (plan Natura - Ingenieurbüro für Landschaftsentwicklung, Stand , mit Ergänzung vom ), Eingriffsbilanzierung. Der Untersuchungsraum beschränkt sich auf das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung, da weiträumige Auswirkungen nach gegenwärtigem Sachstand nicht zu erwarten sind.

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