UMFRAGE FÜR DIE 44. TAGUNG DER ABTEILUNGSLEITER/GENERALDIREKTOREN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION
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- Martin Brandt
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1 UMFRAGE FÜR DIE 44. TAGUNG DER ABTEILUNGSLEITER/GENERALDIREKTOREN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION (Luxemburg, Januar-Juli 2005) DIE FLEXIBILISIERUNG DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES VON ÖFFENTLICH BEDIENSTETEN: VON DER ERNENNUNG AUF LEBENSZEIT ZU FLEXIBLEREN BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN?
2 Die Flexibilisierung des Beschäftigungsverhältnisses von öffentlich Bediensteten: von der Ernennung auf Lebenszeit zu flexibleren Beschäftigungsbedingungen? Die Flexibilisierung des Beschäftigungsverhältnisses von öffentlich Bediensteten ist Teil eines allgemeinen Trends der Flexibilisierung der europäischen öffentlichen Dienste, der in den 1980er Jahren mit dem Ziel der Umgestaltung rigider monolithischer Bürokratien in flexiblere und bürgerorientiertere Organisationen seinen Ausgangspunkt nahm. Weitere Formen der Flexibilisierung, die seit dieser Zeit gefördert und durchgeführt werden, umfassen eine Flexibilität in der Bezahlung, in den Aufgaben, den Arbeitsstunden und eine geographische Flexibilität. Hauptantriebsfaktoren für diese Entwicklung sind ein sich veränderndes Umfeld des öffentlichen Dienstes, das durch einen sich verändernden Arbeitsmarkt allgemein, einen zunehmenden Wettbewerb, begrenztere staatliche Haushaltsmittel, einen schnellen technologischen Wandel und ein langsameres Wirtschaftswachstum gekennzeichnet sind. Erhofft wird sich in diesem Kontext von der größeren Flexibilität in der Personalwirtschaft eine Erhöhung der Produktivität und eine flexiblere Reaktion auf interne und externe Zwänge etwa zur Kostenreduktion. Ein Weg zum Erreichen dieses Ziels ist eine bessere Abstimmung der Beschäftigungsbedingungen von öffentlich Bediensteten auf die Ziele und Erfordernisse der Organisation. Während der letzten zehn Jahre haben einige Mitgliedstaaten der EU bereits eine größere Flexibilität in die bestehende Personalpolitik eingeführt. In einigen Ländern ging dieser Trend bis hin zu einer Privatisierung der Beschäftigungsbedingungen und zur Ablösung des spezifischen öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses für Beamte durch ein Vertragsverhältnis zur Regelung der Beschäftigungsbedingungen. In Italien wurde z. B. das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Verwaltung und dem öffentlich Bediensteten 1993 privatisiert. Eine Ausnahme bilden nur die Beschäftigungsverhältnisse von Richtern, Diplomaten, Präfekten und Hochschullehrern. Eine interessante Frage ist natürlich, welche Auswirkungen diese Privatisierung der Beschäftigungsbeziehungen zwischen den Bediensteten und dem Staat zeigt. Ein weiteres Land, das in Richtung einer Flexibilisierung sehr weit gegangen ist, ist Schweden. In Schweden entspricht die Sicherheit des Arbeitsplatzes von öffentlich Bediensteten jetzt der Sicherheit im privaten Sektor. Das Beschäftigungsverhältnis ist nicht länger öffentlich-rechtlich mit der Garantie einer Beschäftigung auf Lebenszeit geregelt. Abhängig von ihrem System des öffentlichen Dienstes und der verwaltungsrechtlichen Tradition, dem politischen Kontext und aufgrund von Haushaltszwängen usw. sind jedoch nicht alle Mitgliedstaaten der EU in dem Prozess so weit gegangen. Generell besteht in der EU ein breites Spektrum an Beschäftigungsverhältnissen zwischen dem öffentlichen Arbeitgeber und den Bediensteten, das von einer Ernennung auf Lebenszeit bis zu einem Vertragsverhältnis reicht. In einigen Ländern ist die dauerhafte und 2
3 endgültige Natur des Beschäftigungsverhältnisses von öffentlich Bediensteten auf der Ebene der Verfassung oder in spezifischen Rechtsvorschriften fest verankert, während in anderen Ländern dieses Beschäftigungsverhältnis durch das allgemeine Arbeitsrecht geregelt wird. Abhängig von diesen Unterschieden gestaltet sich auch die Sicherheit einer Beschäftigung für öffentlich Bedienstete in den jeweiligen Ländern unterschiedlich, wodurch die Bestimmung einer einheitlichen Definition schwierig wird, was Arbeitsplatzsicherheit für die Bediensteten in einem unterschiedlichen Kontext bedeutet. Eine Betrachtung der gegenwärtigen Literatur zum Management der Humanressourcen zeigt, dass sich die Unterschiede zwischen einem spezifischen öffentlichen Dienstrecht und dem Arbeitsrecht allgemein verwischen, auch wenn noch nicht von einer völligen Angleichung des Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen und privaten Sektor gesprochen werden kann. Vor diesem Hintergrund ist eine interessante Frage, inwieweit die Sicherheit des Arbeitsplatzes von öffentlich Bediensteten ebenfalls von dem Privatisierungstrend betroffen ist. Ein weiterer maßgeblicher Aspekt der Flexibilisierung der Beschäftigung im öffentlichen Sektor ist die Möglichkeit einer Beschäftigung von anderen Personalkategorien neben Beamten im öffentlichen Dienst (z. B. Vertragsbedienstete, Bedienstete mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag). Ein solch differenzierter Ansatz ermöglicht eine flexiblere Einstellung von Personal mit stärker individualisierten Verträgen und falls notwendig einer Entlohnung von Fach- und Führungskräften, die über den Gehältern im öffentlichen Dienst liegt. In einer geringeren Anzahl von Staaten steht nur ein kleiner Teil der öffentlich Bediensteten in einem Beamtenverhältnis. Z. B. sind in Deutschland nur 35 % der öffentlich Bediensteten Beamte, während die übrigen Bediensteten Vertragsbedienstete (Angestellte oder Arbeiter) sind. Als Kriterium, um zwischen diesen beiden Personalkategorien zu unterscheiden, gibt das Grundgesetz die Beteiligung an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch den Bediensteten vor. Auch in Schweden unterliegt nur eine kleine Gruppe der Beschäftigten im öffentlichen Sektor dem öffentlichen Dienstrecht. Für alle anderen Beschäftigten gilt das allgemeine Arbeitsrecht. In anderen Staaten wie etwa im Vereinigten Königreich gilt der Beamtenstatus nicht für alle Personalkategorien im öffentlichen Dienst, Lehrkräfte sind z. B. hiervon ausgenommen. Diese Unterschiede sind aufschlussreich, denn sie lassen erkennen, dass die Größe der öffentlichen Kernverwaltung durch die Zahl an Beamten bestimmt wird, die zwischen den Mitgliedstaaten stark variiert. 3
4 Das Ziel der Studie unter luxemburgischer Präsidentschaft Die vorliegende Studie, die im Rahmen der luxemburgischen Präsidentschaft durchgeführt wird, untersucht 1) Entwicklungen in dem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Beamten und dem öffentlichen Arbeitgeber und genereller Natur; 2) die verschiedenen Formen von Beschäftigungsverhältnissen in den öffentlichen Diensten der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ermittelt werden soll, inwieweit eine Annäherung zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor in Bezug auf die Sicherheit des Beschäftigungsverhältnisses besteht und welche Faktoren eine solche Angleichungstendenz begünstigen. Dabei wird zwischen den verschiedenen Systemen des öffentlichen Dienstes in den Mitgliedstaaten unterschieden. Darüber hinaus werden die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Union in Bezug auf die Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse behandelt sowie die Beschäftigungsverhältnisse von öffentlich Bediensteten ohne Beamtenstatus. Die Studie untersucht darüber hinaus die Auswirkungen der Sicherheit der Beschäftigung/Flexibilität auf die Attraktivität einer Beschäftigung im öffentlichen Sektor und allgemein die Motivation der Beamten. Fragebogen: Das Beschäftigungsverhältnis von öffentlich Bediensteten in den Mitgliedstaaten der EU: Geht der Trend zu einer Einstellung von Vertragsbediensteten und einer Flexibilisierung der Beschäftigung auf Lebenszeit? 1) In welcher Form (Verfassung, öffentliches Dienstrecht, Arbeitsrecht usw.) ist das Beschäftigungsverhältnis von öffentlich Bediensteten geregelt? Bitte fügen Sie, falls Ihnen dies möglich ist, eine Kopie des fraglichen Artikels der Rechtsvorschrift bei! 2) Sieht die Verfassung eine vorrangige Beschäftigung von Beamten in der Zentralverwaltung Ihres Landes vor? 3) Falls es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis der öffentlich Bediensteten um ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis handelt, welche Unterschiede bestehen dann mit Blick auf die Sicherheit des Beschäftigungsverhältnisses im Vergleich zum privaten Sektor? Bitte unterscheiden Sie, falls erforderlich, zwischen den folgenden Personalkategorien: Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis, sonstige Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis, Bedienstete in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis. 4
5 4) Haben Beamte/öffentlich Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis noch immer ein Recht auf eine Ernennung auf Lebenszeit? Falls ja, sind hier für die nahe Zukunft Veränderungen geplant? 5) Können öffentlich Bedienstete z. B. im Fall schlechter Leistungen oder aufgrund organisatorischer oder wirtschaftlicher Gründe entlassen werden? Falls eine Entlassung möglich ist, bitte beschreiben Sie dann die Gründe, das Rechtsverfahren und die Rechtsmittel, die der öffentlich Bedienstete einlegen kann. Bitte unterscheiden Sie, falls erforderlich, zwischen den drei Kategorien von öffentlich Bediensteten! 6) Wird dieses Verfahren häufig verwendet und welchen Schutz genießen die öffentlich Bediensteten im Fall einer Entlassung (z. B. aus organisatorischen Gründen)? 7) Wenn die Beschäftigungsverhältnisse der öffentlich Bediensteten flexibilisiert wurden, was sind dann die Hauptgründe hierfür? Bitte ordnen Sie die folgenden Gründe nach Ihrer Relevanz: Verbesserung der Leistung von öffentlich Bediensteten Besserer Umgang mit unterdurchschnittlichen Leistungen Kostenreduzierung Umstrukturierung des öffentlichen Dienstes Allgemeine Anpassung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Sektor an die Beschäftigungsbedingungen in der Privatwirtschaft Sonstiges Entwicklungen in Bezug auf die Beschäftigung von Beamten: Ist ein Trend zur Reduzierung der Zahl an Beamten mit einem starken Beschäftigungsschutz zu verzeichnen und eine Beschränkung dieses Schutzes auf eine Kerngruppe öffentlich Bediensteter? 8) Wie viel Prozent der Bediensteten der unterschiedlichen Personalkategorien in der Zentralverwaltung sind Beamte? Wie hoch ist der Prozentsatz anderer dauerhaft beschäftigter öffentlich Bediensteter? 9) Welchen Schutz genießen die anderen Personalkategorien in Bezug auf ihre Stelle? 10) Geht bei einer Neueinstellung von Bediensteten der Trend zu einer Reduzierung der Beamtenzahl auf eine kleine Kerngruppe und zu einer erhöhten Zahl an Bediensteten, die dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen? 5
6 Zeitlich befristete Beschäftigung: Besteht ein Trend zu einer verstärkten Vergabe befristeter Verträge? 11) Wie hoch ist der prozentuale Anteil zeitlich befristet (nicht dauerhaft) beschäftigter Bediensteter im öffentlichen Sektor Ihres Landes und welche Entwicklung ist in Bezug auf diesen Anteil zu verzeichnen? Für welche Funktionen werden Bedienstete zeitlich befristet eingestellt? Praktische Informationen: Bitte senden Sie Ihre Antworten in englischer, französischer oder deutscher Sprache bis zum 28. Februar 2005 an: - das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA), z. Hd. der für diese Studie zuständigen Mitarbeiterin, Danielle Bossaert, Senior Lecturer (d.bossaert@eipa-nl.com), Tel.: oder ; - das luxemburgische Ministerium für den öffentlichen Dienst, z. Hd. Frau Jacqueline Betzen (Jacqueline.Betzen@mfp.etat.lu; Tel.: ) Verbreitung der Ergebnisse: Ein zusammenfassender Bericht wird vor dem Treffen in Luxemburg an alle Delegationen verteilt und möglicherweise auf der Website des EIPA und/oder der Circa-Website bereitgestellt. 6
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