138. Newsletter. Liebe Leserinnen und Leser,
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- Ferdinand Böhme
- vor 5 Jahren
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1 Liebe Leserinnen und Leser, das Jahr 2016 ist nun fast vorbei und es fanden fünf Expertenkreissitzungen, vier Vor- Ort- Termine, eine Abstimmungsfahrt und zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Landwehrkanal statt. Mit vielen Stunden haben daran nicht nur MitarbeiterInnen aus Verwaltungen und Institutionen teilgenommen, sondern auch BürgerInnen und AnwohnerInnen. Ich möchte mich auf diesem Weg insbesondere bei diesen engagierten Menschen bedanken für die gute Zusammenarbeit. Ihre ZÖB
2 ZÖB 6. Informationsveranstaltung Die 6. Informationsveranstaltung fand am 22.November 2016 im Hause des Wasserstraßenund Schifffahrtsamtes Berlin statt. Den anwesenden Bürgern, Institutionen und Vertretern aus der Politik wurde durch die Berliner Wasserbetriebe und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein Einblick in die durchgeführten Maßnahmen 2016 gegeben. Des Weiteren erfolgte die Vorstellung der Planungen für das Jahr In der anschließenden Fragerunde konnten die Anwesenden noch offene Punkte klären. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: Schulwettbewerb Das WSA Berlin hat in diesem Jahr zu einem Malwettbewerb an Berliner Grundschulen aufgerufen. Die Klasse 4a der Schule Am Fliederbusch meldete sich daraufhin an. Die Schüler malten in den folgenden Monaten nicht nur Bilder, sondern beschäftigten sich mit dem Landwehrkanal in einer Projektarbeit. An einem Unterrichtstag im Sommer fuhren wir gemeinsamen zum Landwehrkanal und die Kinder erstellten Skizzen als Vorlagen für die späteren Zeichnungen. Im Kunsterziehungsunterricht entstanden im Anschluss viele tolle Bilder. Mit Hilfe einer 3 köpfigen Jury wurden aus den Zeichnungen die schönsten Werke ausgesucht. Am überreichte Herr Scholz den Gewinnern des Schulmalwettbewerbes feierlich die Urkunden.
3 WNA Berlin Wie bereits im 136. Newsletter berichtet, hat die Planfeststellungbehörde die vom WNA Berlin vorgelegten Unterlagen zur Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (Screening) zum Vorhaben "Instandsetzung der Ufer des Landwehrkanals in Berlin" geprüft und mit Bescheid vom keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt. Trotzdem sind für das Vorhaben ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) sowie die Fachbeiträge hinsichtlich der umweltbezogenen Themen Flora-Fauna-Habitat (FFH), Biotopund Artenschutz sowie Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) notwendig. Die Ausschreibungsunterlagen werden momentan erstellt und im 1. Halbjahr 2017 erfolgt die Vergabe der Leistungen. Diese sind dann Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen für das Gesamtvorhaben, wobei der LBP die wichtigste Dokumentation der Umweltplanung darstellt. Landschaftspflegerischer Begleitplan Gesetzliche Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bildet das Bundesnaturschutzgesetz ( 14 BNatSchG). Die Erstellung eines LBP erfolgt entsprechend den Vorgaben gem. 17 (4) BNatSchG. Danach hat der Planungsträger bei einem Eingriff, der auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden soll, Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für den Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen im Fachplan oder in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan in Text und Karte darzustellen. In einem Landschaftspflegerischen Begleitplan wird ermittelt, ob ein Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes hervorrufen kann. Dabei sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Falls das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen, Kompensations-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf besonders und streng geschützte Arten ( 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG) werden im Rahmen der Unterlagen zur Planfeststellung in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag untersucht. Dazu wird ermittelt, inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG bezüglich dieser Arten durch das Vorhaben ausgelöst werden, ob gegebenenfalls eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG angenommen bzw. zugelassen werden kann. Der Fachbeitrag wird unter Berücksichtigung des Leitfadens zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen in der jeweils aktuellen Fassung erarbeitet werden. Fachbeitrag zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Die Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik dient der Schaffung eines Ordnungsrahmens
4 zum Schutz aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Auf Bundesebene wurde die Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz (vgl. insbesondere 27 bis 31 WHG) bzw. in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) sowie in den Wassergesetzen der Länder in nationales Recht umgesetzt. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Magdeburg empfiehlt die Prüfung der Vereinbarkeit geplanter Vorhaben mit den Bewirtschaftungszielen im Rahmen der Planfeststellung in einem separaten Fachbeitrag WRRL. Ergebnisse der Technischen Planungen in 2016 Grundlagenermittlung Sammeln und Sichten der Planungsgrundlagen Räumliche Zuordnung der Informationen in selbstentwickeltem Planungstool Objektplanung Entwicklung von Bauverfahren zur Ufersanierung Tragwerksplanung Erste eigene Nachrechnungen zum Ist-Zustand und Abstimmung mit der BAW zu Berechnungsverfahren/ -randbedingungen wurden durchgeführt. Baugrunderkundung Erkundungskonzept vorrangige Uferabschnitte 1. Erkundungskampagne (Feld- und Laborversuche) im Frühjahr/Sommer Kampagne (Reststrecke) im Herbst/Winter 2017/18
5 WSA Berlin Sachbereich 2 Fugenpflege Die Vergabe der Fugenpflege 2016/2017 erfolgte Mitte November an die Firma WKH. Die Fugensanierung von 750 Metern an Kreuzberger Ufern wird bei günstiger Witterung im Frühjahr 2017 abgeschlossen werden. Es werden insgesamt qm Fugen zwischen der Möckernbrücke und Schönberger Brücke instandgesetzt werden. Zurzeit laufen die vorbereitenden Arbeiten wie Freimachung des Abdecksteines und Entfernung des Fugenaufwuchses sowie die notwendig gewordene Wiederherstellung der Rettungswege im Bereich LWK-km 4,780 am linken Ufer. Auf dem kleinen Vorsprung zur eigentlichen Ufersicherung hat sich ein dichter Bewuchs aus Robinien und Götterbäumen angesiedelt, der eine Nutzung der Rettungsleitern unmöglich macht. Sobald im neuen Jahr die Temperaturen wieder über den notwendigen 5 Grad Mindestverarbeitungstemperatur liegen, werden die eigentlichen Verfugungsarbeiten aufgenommen.
6 Für den Rückbau des Leitwerkes der Berliner Wasserbetriebe (BWB) am Halleschen Tor und der Fugenpflege ist der Landwehrkanal zwischen dem 01.November bis 09.Dezember 2016 und im Anschluss ab 02.Januar 2017 bis 31.März 2017 zwischen Urbanhafen und Unterschleuse gesperrt. Außenbezirk Neukölln Die Pflanzungen von 5 Hainbuchen und 5 Säulen- Weißdornen zur Umwandlung des kranken Baumbestandes in standorttypische Gehölze erfolgte im November am Salzufer. Diese Maßnahme wurden auf der Abstimmungsfahrt im Juni 2016 dem Bezirksamt Charlottenburg/ Wilmersdorf und den Vertretern des Expertenkreises vorgestellt. In diesem Bereich ist leider momentan der Biber sehr aktiv. Mehrere Bäume sind abgängig und wurden bereits gefällt. Um die Bäume in diesem Bereich zu erhalten, wurden Baumschutzgitter aufgestellt. Termine Informationsveranstaltung
7 Ich wünsche Ihnen allen eine besinnliche Adventszeit - lassen Sie sich nicht von Hektik verführen, sondern machen sie anderen Freude und lassen Stille einkehren. Ihre ZÖB
136. Newsletter. Liebe Leser/ innen,
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