Neues Mindestlohngesetz Auswirkungen in der Praxis
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- Emma Hertz
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1 Neues Mindestlohngesetz Auswirkungen in der Praxis
2 Wenn der Zoll anklopft. 2
3 Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung Arbeitgeber-Meldepflichten zur Sozialversicherung Leistungsbezug nach SGB II, SGB III, Altersteilzeitgesetz Arbeitgeberbescheinigungen (Arbeits-/Verdienstbescheinigungen) Steuerliche Pflichten (Landesfinanzbehörden; Mitwirkung der Behörden der Zollverwaltung) Ausländerbeschäftigung (Arbeitsbedingungen im Vergleich zu inländischen Arbeitnehmern) Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach MiLoG AEntG AÜG (Lohnuntergrenze) = Totalkontrolle! 3
4 Prüfungsbefugnisse der Zollverwaltung Befragungsrecht Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen Betretungsrecht 4
5 Befragungsrecht 3, 5 SchwarzArbG Das Befragungsrecht dient der Informationsgewinnung, insbesondere über: Art, Umfang und Dauer der Beschäftigung (bzw. der in Auftrag gegebenen Tätigkeit) Arbeitsbedingungen Art und Höhe der Entlohnung Auch: Einsichtnahme in mitgeführte Unterlagen ( 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG) 5
6 Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen Meldungen zur Sozialversicherung (In- und Ausland) Entgeltabrechnungen, Buchhaltung Zahlungsnachweise (Quittungen, Lohnzettel) Konten, Buchungsbelege Arbeitszeitnachweise (Stundenzettel, Urlaubs- und Anwesenheitslisten) Arbeitsverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge, Praktikumsverträge Eingangs- und Ausgangsrechnungen Auskömmliche Verrechnungssätze 6
7 Betretungsrecht von Geschäftsräumen und Grundstücken Prüfung von Personen 3 SchwarzArbG Beim: Arbeitgeber Auftraggeber selbstständig tätiger Personen Entleiher Dritten Während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen Prüfung von Geschäftsunterlagen 4 SchwarzArbG Beim: Arbeitgeber Auftraggeber von Dienstund Werkleistungen Entleiher Während der regelmäßigen Geschäftszeit 7
8 Mitwirkungs- und Duldungspflichten Auskunftserteilung Vorlage mitgeführter Ausweispapiere Vorlage von Geschäftsunterlagen (elektronische Unterlagen: ggf. Aussonderung) Duldung des Betretens von Grundstücken und Geschäftsräumen Verstöße gegen die Mitwirkungs- und Duldungspflichten: Geldbuße bis zu ,00 Euro ( 21 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 MiLoG). 8
9 Aufzeichnungspflichten 17 MiLoG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind arbeitnehmerbezogen aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages des auf die Arbeitsleistung folgenden Tages (insoweit auch neu in 19 AEntG) keine bestimmte Form vorgeschrieben (auch elektronisch möglich) keine persönliche Aufzeichnung durch AN (auch keine Unterzeichnung) notwendig, aber Möglichkeit des Delegierens (AG bleibt verantwortlich!) 9
10 Aufzeichnungspflichten Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit für jeden Arbeitnehmer individuell zu führen Arbeitgeber (Aufbewahrung mind. 2 Jahre) Arbeitnehmer Monat/Jahr.. Tag Beginn (Uhrzeit) Ende (Uhrzeit) Dauer (Stunden/Minuten) Dauer = Differenz (Beginn, Ende) abzüglich Pause(n) Lage der Pause(n) muss nicht erfasst werden
11 Ermittlungsverfahren Die Zollbeamte sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Diesen stehen besondere Befugnisse zu, z. B.: Körperliche Untersuchungen bei Beschuldigten und Zeugen Beschlagnahme von Beweismitteln Durchsuchung beim Verdächtigen 11
12 Sanktionen Bußgelder ( 21 MiLoG): Nichtgewährung des Mindestlohns: Beauftragten von Nachunternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlen: Verletzung von Aufzeichnungsund Aufbewahrungspflichten: Verstoß gegen Duldungsund Mitwirkungspflichten bei Prüfungen: bis zu Euro bis zu Euro bis zu Euro bis zu Euro Straftaten: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ( 266a StGB) Wucher ( 291 StGB) Eintragung ins Gewerbezentralregister: ab einer Geldbuße von 200 Euro ( 18 Abs. 3 MiLoG) 12
13 Zoll Finanzkontrolle Schwarzarbeit: 41 HZA, 113 Standorte ca Beschäftigte Zollbilanz Personenüberprüfungen (Arbeitsstelle) Prüfung von Arbeitgebern Abschluss Ermittlungsverfahren (Straftaten) Abschluss Ermittlungsverfahren (OWi) Bußgelder (in Mio. ) 45,2 41,3 44,7 Schadenssummen (in Mio. ) 660,5 751,9 777,1 Geldstrafen (mit Wertersatz in Mio. ) 30,6 27,2 26,1 Freiheitsstrafen (in Jahren Quelle: Bundesfinanzverwaltung, Jahresstatistik 13
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