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2 IAKS/VDEM Kälteanlagenseminare zur Unterweisung der Beschäftigten an Kälteanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Regel der Berufsgenossenschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 500) Gemäß 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Der Arbeitgeber hat durch die Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich insbesondere durch eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten ergeben. Gemäß 9 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Beschäftigten, die Arbeitsmittel benutzen, eine angemessene Unterweisung insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren erhalten. Gemäß der Regel der Berufsgenossenschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 500) gilt für das Betreiben von Arbeitsmitteln nach Kapitel 2.35 Abschnitt 3.2: Unterweisung, Betreiben, Wartung: Der Unternehmer hat die Versicherten vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich über 1. die Gefahren im Umgang mit Kälteanlagen und Kühleinrichtungen, 2. die Sicherheitsbestimmungen und 3. das Verhalten bei Unfällen oder Störungen und die dabei zu treffenden Maßnahmen zu unterweisen. Der Unternehmer darf Versicherte an Kälteanlagen und Kühleinrichtungen oder in Maschinenräumen nur beschäftigen, wenn die Versicherten unterwiesen sind und zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen. Es ist die Aufgabe des Unternehmers (Betreibers), die Beschäftigten über die gefährlichen Eigenschaften der Kältemittel und Kühlmittel zu unterrichten und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen übungsweise durchzuführen, insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage, bei Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder nach einem längeren Stillstand. Besondere Anweisungen über das Verhalten der Beschäftigten im Gefahrfalle sind vom Unternehmer auszuarbeiten und die Rettungswege (Fluchtwege) festzulegen. Treten Störungen auf, so müssen die Beschäftigten wissen, welche Handgriffe vorzunehmen sind, um die Störungen zu beseitigen. Die Beschäftigten sind über den Aufbau und die Wirkungsweise der Anlage zu unterrichten. Die wichtigsten Anweisungen sind schriftlich an geeigneter Stelle und in geeigneter Form anzubringen; siehe auch Technische Regeln Druckbehälter Betrieb von Druckbehältern (TRB 700). Die vorgenannten Verpflichtungen des Arbeitgebers gelten nicht nur für Kälteanlagen mit dem Kältemittel Ammoniak. Alle Betreiber von Kunsteisbahnen (direkt, indirekt, Sole, Ammoniak und andere Kältemittel) sind zu einer Unterweisung verpflichtet. Seite 2 von 6
3 Teilnehmern der IAKS/VDEM Kälteanlagenseminare wird eine CD mit allen relevanten Vorschriften und Dokumentationen zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der CD werden im folgenden anhand der Unterverzeichnisse in alphabetischer Reihenfolge in Kurzform beschrieben. Nicht alle Inhalte werden während des Seminars behandelt, da dies den Rahmen einer eintägigen Veranstaltung übersteigen würde. [Seminare CD Regelwerk] Folgende Dateien befinden sich auf der CD: [Ammoniak R717 Sattdampf] - Sattdampftafel für das Kältemittel Ammoniak (Kurzbezeichnung R717) [Andere Kältemittel] - EG-Verordnung 2037/ ChemOzonSchichtVerordnung - F-Gase Verordnung 842/2006 Die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (ChemOzonSchichtV) konkretisiert die Anforderungen der EG-Verordnung 2037/2000 hinsichtlich Rückgewinnung und Rücknahme ozonabbauender Stoffe, wie R 22 sowie die Vorschriften zu Dichtigkeitsprüfungen bestimmter Einrichtungen. Darüber hinaus übernimmt sie die bisher geltenden nationalen Vorschriften, die über die EG-Verordnung 2037/2000 hinaus schon galten. Die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase regelt die Reduzierung der Emissionen, z.b. durch regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit, die Verwendung, die Rückgewinnung und die Zerstörung von bestimmten fluorierten Treibhausgases (im folgenden HFKW) sowie die Kennzeichnung und die Entsorgung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Gase enthalten. [Arbeitsstätten] - Arbeitsschutzgesetz - Arbeitsstättenverordnung Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung regeln allgemeingültig den Arbeitsschutz der Beschäftigten. [Berufsgenossenschaft (BG)] - BGR Exschutz BGR Merkblatt Ammoniak BG 1954 Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften regeln den Arbeitsschutz von Versicherten. Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wurden im Laufe der Zeit überarbeitet. Die BGV D4 ist zurückgezogen und durch die BGR 500 ersetzt worden. Zurzeit ist die BGR 500 für Kälteanlagen heranzuziehen. Die BGR 500 enthält keine materiellen Anforderungen an die Ausrüstung von Kälteanlagen. Die Seite 3 von 6
4 BGR 500 stellt jedoch Anforderungen an die Unterweisung der Beschäftigten (siehe Einleitung). [Druckgeräterichtlinie etc] - Betriebssicherheitsverordnung Stand BetrSichV-Diagr-WKP - BetrSichV Änderungen - BetrSichV-Diagr-Inbe - Leitlinien BetrSichV Der Betrieb (auch Prüfungen) von Druckgeräten war früher über die Druckbehälterverordnung geregelt. Die Druckbehälterverordnung wurde durch die Druckgeräterichtlinie und durch die Betriebssicherheitsverordnung abgelöst. Die Betriebssicherheitsverordnung verweist für Alt-Anlagen auf das alte Regelwerk. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert durchzuführende Prüfungen und fordert ein Ex-Schutzdokument für Ammoniak-Kälteanlagen. Die Druckgeräterichtlinie stellt insbesondere Anforderungen an die Herstellung von Druckgeräten. Die Betriebssicherheitsverordnung nimmt häufig Bezug auf die Druckgeräterichtlinie. [Firma Witt] - Kältekomponenten - Hermetische Kältemittelpumpen - Programm: Witt Pumpen Auslegung [Firma Grasso] - Animation Kolbenverdichter - Animation Schraubenverdichter [Firma Sabroe] - Dieses Programm zeigt den Aufbau und die Wirkungsweise der Kolben und Schraubenverdichter. [Firma GfKK] - direkte-indirekte Kühlung - Dr.-Ing. Ralf Möller - Bau, Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen - Dr.-Ing. Ralf Möller - Grundlagen der Kältetechnik und Möglichkeiten der Energieeinsparung - Dr.-Ing. Ralf Möller - Technische Möglichkeiten der Energieeinsparung für Kunsteisbahnen - Dr.-Ing. Ralf Möller Seite 4 von 6
5 [Internetadressen] Inhalt: wichtige Internetadressen, über diese Internetadressen können die Gesetze/Verordnungen abgerufen und teilweise auch aktualisiert werden. Weiterhin sind Internetadressen der Hersteller und Lieferanten enthalten. [Kältemittel Dampftafeln] - Dampftafeln von anderen Kältemitteln [Kältemittel Report Fa Bitzer] - Kältemittelreport Bitzer Die Firma Bitzer veröffentlicht regelmäßig einen Kältemittelreport. Hier werden Hinweise für den Einsatz der verschiedenen Kältemittel gegeben. Diese Empfehlungen beziehen sich auf die gesamte Kältetechnik (nicht nur Eisbahnen). [Norm] - VDI 2075 Eissportanlagen Zusätzliche Anforderungen an die Gebäude / Ausstattung der Eishallen sind in der DIN oder in der VDI-Richtlinie enthalten. Die DIN wurde im März 2010 neu aufgelegt und kann über den Beuth-Verlag zum Preis von 108,80 (Stand 04/2010) bezogen werden. Neu erschienen ist die DIN EN 378 Teil 1-4. Diese darf zur Zeit jedoch noch nicht veröffentlicht werden. [Schutzanzüge etc] - Schutzanzüge Hier werden Firmenadressen und Informationen über Schutzanzüge etc. gegeben. [Technische Regeln] - HP TRAS 110 Endfassung TRB 801 Nr Versammlungsstättenverordnung BW - Sonderbauverordnung NRW (Vstättvo) - Versammlungsstättenverordnung Bayern Besondere Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen sind in der TRB 801 Nr. 14 enthalten. Diese TRB wurde überarbeitet und unter der Druckgeräterichtlinie unter HP 801 Nr. 14 geführt. Seite 5 von 6
6 [Umweltschutz (Störfallverordnung)] - EG Verordnung Störfallverordnung Juni Wasserhaushaltsgesetz August 2002 Ammoniak-Kälteanlagen mit einer Füllmenge von mehr als 3 t unterliegen dem BImSchG. Es sind die Anforderungen der TRAS 110 (Neuerscheinung) einzuhalten. Durch die Novellierung der Störfallverordnung unterliegen nur Anlagen mit einer Füllmenge von mehr als 50 t giftiger Stoffe (z.b. Ammoniak, jedoch sind auch sonstige giftige, brennbarer, explosive usw. Stoffe zu berücksichtigen) noch der Störfallverordnung. Das Wasserhaushaltsgesetz ist bei allen Kälteanlagen einzuhalten. [VdMA] - VDMA Einheitsblatt Entwurf Die betrieblichen Anforderungen und auch die erforderlichen Prüfungen sind in einem VDMA-Einheitsblatt (Entwurf) zusammengefasst. Dieses Einheitsblatt enthält auch das Ex-Schutzdokument. Das veröffentlichte VDMA-Einheitsblatt (Stand 04/2010) kann zum Preis von 67,70 über den Beuth-Verlag bezogen werden. [Vorträge] Dieses Unterverzeichnis enthält einige Vorträge, welche auf den IAKS- Eismeister- und Managementveranstaltungen zum Thema Kältetechnik angeboten wurden: - Grundlagen zur Kältetechnik - Prof. Dr. Achim Bothe - Diagramm Energieverbräuche Eissportanlagen - NH3 Vortrag Feuerwehr Erfurt - Grundlagen der Kältetechnik - Tim Petrat - Bausteine der Kältetechnik - Torsten Bendig - Ammoniak Hans-Peter Wolf - Wiederkehrende Prüfungen an Ammoniak-Kälteanlagen - Hans-Peter Wolf - Merkblatt Feuerwehr NH3 - Ergänzung zum Feuerwehr NH3 - NH3 medizinische Leitlinien von BASF - Wie entsteht Kälte? - Dieter Matz - Fertiger Kältemittelkreislauf - Dieter Matz Seite 6 von 6
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