Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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1 Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen n und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

2 Allgemeine Angaben Einrichtung Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Name Louise-Schroeder-Heim der ASO ggmbh Anschrift Siepenstr. 30, Oberhausen Telefonnummer ggf. -Adresse und Homepage (der Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Vollstationäre Pflegeeinrichtung SGB XI ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 268 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 06./ Bewertung der Qualität erfolgte am 2

3 Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern Keine Geringfügige Wesentliche Mangel behoben am sowie Gemeinschaftsräume - 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen 3

4 Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung keine Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre keine Information und Beratung 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement keine

5 Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte keine Personelle Ausstattung 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung keine Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

6 Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln keine Dokumentation Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz keine 28. Dokumentation - 6

7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil

8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Wohnqualität: Die Einrichtung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Revierpark Vonderort und ist umgeben von einer parkähnlichen Grünanlage. Die Einrichtung verfügt über 152 Einzelzimmer und 58 Doppelzimmer, aufgeteilt in 6 Wohnbereiche in den Häusern 2 und 3. Auf jeder Etage gibt es einen Wohngruppenraum mit Küche sowie weitere zusätzliche Gemeinschaftsräume, z.b. einen großen Begegnungsraum. Der Wohnbereich in Haus 1 wird nicht mehr bewohnt. Dort befinden sich lediglich das Louisencafé, eine Kapelle sowie die notwendigen Einzelzimmer für Nutzer/innen im Doppelzimmer zur Krisenintervention. Die Einrichtung befand sich am Tag der Prüfung größtenteils in einem einwandfreien Zustand. Ein gesichteter Individualbereich verfügte über keine Gestaltungselemente (z.b. fehlende farbliche Gestaltung, persönliche Einrichtungsgegenstände, Dekoration etc.). Nach der Regelprüfung wurde dieser Individualbereich mit persönlichen Dingen ausgestattet (Fensterschmuck, Wandbild, Spiegel, Wanduhr). Zudem konnte ein gesichtetes Pflegebad nicht seinem Zweck entsprechend genutzt werden. Es existierten zudem keine Regelungen zur Wahrung des Rechts auf Privatsphäre von (Dauer-)Nutzer/innen in Doppelzimmern bei temporärer Belegung des Zimmers mit einem Kurzzeitpflegegast. Der Heimvertrag wurde zum um eine entsprechende Regelung ergänzt, welche allerdings nur für zukünftige Nutzer gelten wird. Hauswirtschaftliche Versorgung: Mittags können die Nutzer/innen aus drei Gerichten wählen. Besondere Bedarfe werden berücksichtigt. Das Mittagessen auf beiden Wohnbereichen verlief am Tag der Prüfung in ruhiger Atmosphäre ab. Zwischenmahlzeiten und Getränke standen zum Zeitpunkt der Prüfung in allen Wohnbereichen zur Verfügung. Die Einrichtung machte einen sauberen und gut gepflegten Eindruck. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung: In der Einrichtung finden regelmäßig Angebote für unterschiedliche Interessen statt, auch Ausflüge in die Umgebung. Am Tag der Prüfung wurde in jedem Gemeinschaftsraum auf einer großen Tafel das aktuelle Angebot des Sozialen Dienstes beworben. Ein Bild unterstützte dabei die Information von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Es kommen auch Institutionen aus der Gemeinde zu Besuch. Information und Beratung: Die Einrichtung informiert alle Interessierten durch eine große, mit Bildern versehene Broschüre, die Internetseite und ein persönliches Erstgespräch. Das vorgegebene Beschwerdeverfahren inklusive der Bearbeitungszeit wurde nur zum Teil eingehalten. Eine Auswertung der Beschwerden hat seit Ende 2016 nicht mehr stattgefunden. Sowohl die bis zum Zeitpunkt der Regelprüfung teilweise nicht erfolgte Bearbeitung der Beschwerden als auch ihre Auswertung hat umgehend nach der Regelprüfung stattgefunden. Ein geeigneter Hinweis, wo die Berichte von Regelprüfungen aufbewahrt werden bzw. eingesehen werden können, war nicht vorhanden. Prüfberichte wurden nach der Regelprüfung an der Pforte ausgelegt. Mitwirkung und Mitbestimmung: 8

9 Die Nutzerinnen und Nutzer werden von einem Beirat vertreten. Der Beirat trifft sich ca. dreimal im Jahr und wird dabei vom Sozialen Dienst sowie von der Pflegedienst- und Einrichtungsleitung unterstützt. Die Hinweise auf die Zusammensetzung und die Aktivitäten des Beirats innerhalb der Einrichtung waren unzureichend. Personelle Ausstattung: Die Beschäftigten in der Einrichtung sind am Tag der Regelprüfung fachlich geeignet (z.b.: Altenpfleger/in, Krankenschwestern/Krankenpfleger, Pflegehelfer/innen). Basierend auf dem stichtagsbezogenen Pflege- und Betreuungsbedarf der Nutzer/innen war am Tag der Regelprüfung eine ausreichende Personalausstattung in der Pflege, jedoch nicht im Sozialen Dienst vorhanden. Dieser Mangel wurde nach der Regelprüfung behoben. Die Mindestfachkraftquote (50%) in der Pflege sowie im Sozialen Dienst wird überschritten. Eine Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit hat im Jahr 2015 stattgefunden. Es werden Fortbildungen angeboten, die den Fortbestand der fachlichen Kenntnisse sicherstellen. Die persönliche Eignung aller Beschäftigten wird bei Einstellung sowie in regelmäßigen Abständen geprüft. Ein Führungszeugnis lag am Tag der Prüfung sowohl von der Geschäftsführung der ASO ggmbh als auch der Pflegedienstleitung vor. Pflege und Betreuung: Die Standards in der Pflege werden umgesetzt. Die Pflege und Betreuung sind grundsätzlich gut. Dies wurde bei sechs Nutzer/innen geprüft. wurden dabei in der Planung (Zwischenmahlzeiten bei Diabetes, Mund- und Zahnpflege, Harninkontinenz, fehlende Biografieerstellung, fehlende Evaluierung der Biografie, Pneumonieprophylaxe, Maßnahmen zur Ernährung in Verbindung mit Unterrichtung des Hausarztes, fehlende Evaluierung von Maßnahmen zur Schmerzerfassung, Thromboseprophylaxe, Sturzprophylaxe) festgestellt. Geringfügige wurden beim Medikamtenumgang festgestellt (fehlende Handzeichen im Übergabeprotokoll BTM, Entsorgung von Bestands- BTM mangels zukünftiger Erforderlichkeit). wurden zudem in der Dokumentation festgestellt (Dokumentation durch eine Bezugspflegekraft an einem lt. Dienstplan dienstfreien Tag, durchgeführte Mund- und Zahnpflege trotz fehlender Utensilien). Darüber hinaus wurden in der Hygiene festgestellt (verschmutzte Hilfsmittel, nicht geleerte Mülleimer, verschmutztes Bett). Sämtliche wurden nach der Regelprüfung schnell erledigt. Freiheitsentziehende Maßnahmen: Zum Zeitpunkt der Begehung war bei einem Nutzer/einer Nutzerin das Bettgitter hochgestellt. Es lag weder die notwendig wirksame Einwilligung des/der Nutzer/in noch eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes vor. Die schriftliche Dokumentation der Einwilligung des Nutzers/der Nutzerin wurde am ersten Tag der Prüfung nachgeholt. Gewaltschutz: Es gibt ein umfassendes Konzept mit Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt. Die Dokumentation dieser Maßnahmen wurde noch nicht geprüft. Die Leistungsanbieterin hat auf ihr Recht zur Selbstdarstellung verzichtet. 9

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