Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 39/2018 Der Vorstand Seite 1

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1 Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 39/2018 Der Vorstand Seite 1 Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Beirat Lesung Beirat Beschluss Verwaltungsrat Lesung Verwaltungsrat Beschluss Betreff 14. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung) Beschlussvorschlag für den Beirat: 1. Dem Verwaltungsrat der WBD-AöR wird empfohlen, a) die Gebührenbedarfsberechnung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR für das Jahr 2019 (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. b) die 14. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung) in der diesem Beschluss als Anlage 5 beigefügten Fassung zu beschließen. Für das Jahr 2019 werden die Abfallentsorgungsgebühren für die Restabfallentsorgung im Bereich der Leistungsgebühr verringert und im Bereich der Servicegebühr erhöht. Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat der WBD-AöR 1. nimmt die Gebührenbedarfsberechnung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR für das Jahr 2019 (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis. 2. beschließt die 14. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung) in der diesem Beschluss als Anlage 5 beigefügten Fassung. Für das Jahr 2019 werden die Abfallentsorgungsgebühren für die Restabfallentsorgung im Bereich der Leistungsgebühr verringert und im Bereich der Servicegebühr erhöht.

2 Sachverhalt/Begründung: Vorlage 39/ Seite 2 I. Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2019 Mit Urteil des OVG NRW vom (AZ: 9 A 2813/12) wurden die Abfallgebührensätze für das Veranlagungsjahr 2012 für nichtig erklärt. Da das OVG NRW mit diesem Urteil nicht nur grundlegende Berechnungsgrundlagen des Verbrennungsentgeltes der GMVA Gemeinschafs- Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA) beanstandet, sondern der WBD-AöR auch umfassende Prüfpflichten auferlegt hatte, muss das Urteil auch weiterhin berücksichtigt werden. Dementsprechend wurden auch bei der Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2019 die geprüften Verbrennungsentgelte entsprechend dem Bericht der Preisprüfungsstelle (Prüfungsbericht der Bezirksregierung Düsseldorf zur Entgeltkalkulation der GMVA, Oberhausen, für das Jahr 2019, Az.: II-63/18) zu Grunde gelegt. II. Gebührenberechnung 1. Entwicklung der Gebühren Für das Jahr 2019 werden bei der Abfallentsorgung die Gebührensätze für die Servicegebühren aufgrund tariflich bedingter Kostensteigerungen um rd. 3 % erhöht. Die Leistungsgebühren werden aufgrund von Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2017 reduziert. Die Grundgebühr sowie auch die Gebühr für die Bioabfallentsorgung bleiben hingegen stabil. Für das kommende Jahr 2019 wird das notwendige Gebührenaufkommen im Bereich der Abfallentsorgung i.h.v ,71 durch die geänderten Gebührensätze gedeckt. 2. Gebührenberechnung Anlage 1 enthält den Auszug aus dem Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR für die Abfallwirtschaft. Anlage 2 enthält die Ermittlung des notwendigen Gebührenaufkommens 2019 für diesen Bereich. Anlage 3 enthält die Übersicht über die Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens Anlagen 3a und 3b enthalten die Berechnungen zur Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens Anlage 4 enthält einen Vorjahresvergleich für die Grund-, Leistungs- und Servicegebühren.

3 Vorlage 39/ Seite 3 III. Sonstige Satzungsänderungen Aufgrund einer Änderung in der Abfallentsorgungssatzung ( 15 Abs. 7) ist in 2 Abs. 8 der Abfallentsorgungsgebührensatzung eine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Hier wird der entsprechende Verweis von 15 Abs. 7 S. 3 auf 15 Abs. 7 S. 4 geändert. P a t e r m a n n Sprecher des Vorstands L i n s e n Vorstand Anlage 1: Auszug aus dem Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR für die Abfallwirtschaft Anlage 2: Ermittlung des notwendigen Gebührenaufkommens 2019 Anlage 3: Übersicht über die Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens 2019 Anlagen 3a 3b: Berechnung zur Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens 2019 Anlage 4 Anlage 5: Anlage 6: Vorjahresvergleich für die Grund-, Leistungs- und Servicegebühren 14. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung) Gegenüberstellung der Satzungsänderungen

4 Gebührenbedarfsberechnung Abfall 2019 Anlage 1 Auszug aus dem Wirtschaftsplan Erfolgsplan Abfall Ergebnis Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan WBD-AöR Gesamt (in T ) Umsatzerlöse davon Abfallbeseitigungsgebühren Erhöhung des Bestands an in Ausführung befindlicher Bauaufträge Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene a) Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen davon Aufwendungen für thermische Verwertung davon Erträge aus Lieferungen und Leistungen an andere Bereiche davon Aufwendungen aus Leistungsbezügen von anderen Bereichen S Materialaufwand Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung S Personalaufwand Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und a) Sachanlagen b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Sonstige betriebliche Aufwendungen davon Leistungsausgleich Abgabe (Ertrag) davon Leistungsausgleich Zurechnung (Aufwand) Gesamte Betriebliche Aufwendungen Erträge aus Beteiligungen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)

5 Gebührenbedarfsberechnung Abfall 2019 Anlage 2 Ermittlung des notwendigen Gebührenaufkommens ( ) Aufwendungen und Erträge 2019 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren ,00 davon Treib- und Schmierstoffe ,00 Aufwendungen für bezogene Leistungen ,69 davon Müllverbrennung (Entgelte für tatsächlich angelieferte Mengen) ,00 davon Müllverbrennung (Entgelte für freie Kapazitäten) ,00 davon Entsorgung / Verwertung durch Dritte ,00 Personalaufwand ,00 kalkulatorische Abschreibungen ,93 sonstige betriebliche Aufwendungen ,17 davon Umlagen und interne Leistungsverrechnung ,17 kalkulatorische Zinsen ,31 Steuern ,00 Summe gebührenrelevante Aufwendungen ,11 Sonstige Umsatzerlöse und betriebliche Erträge ,40 Auflösung Überdeckung Vorjahre anteilig ,00 Summe ,40 Notwendiges Gebührenaufkommen Abfall ,71

6 Gebührenbedarfsberechnung Abfall 2019 Anlage 3 Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens ( ) notwendiges Gebührenaufkommen Abfall: ,71 Abzüglich geplante sonstige Gebühreneinnahmen: Leerung Bioabfallbehälter Sondereinzelleerungen und Nachleerungen: ,00 Anlage 3b ,60 Anlage 3b ,60 durch Grund- und Leistungsgebühr zu deckende Gebühreneinahmen: ,11 Geplante Gebühreneinnahmen Grund- und Leistungsgebühren (inkl. Service): Leerung Restabfallbehälter: Grundgebühr: Servicegebühr Rolltonnen: ,96 Anlage 3a ,00 Anlage 3a ,40 Anlage 3a ,36 Summe geplante Gebühreneinnahmen Abfall: ,96 nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckte Aufwendungen: ,75

7 Gebührenbedarfsberechnung Abfall 2019 Anlage 3a Grundgebühr, Gebührenaufkommen Leerung und Service Restabfallbehälter voraussichtliche Anzahl Haushalte 1) Gebühr je Haushalt p. a Gebührenaufkommen Grundgebühr , ,00 1) einschließlich Haushaltsäquivalente Wöchentliche Leerung 14- tägliche Leerung Behältertyp voraussichtliche Behälterzahl Leistungsgebühr je Behälter p. a Gebührenaufkommen Behältertyp voraussichtliche Behälterzahl Leistungsgebühr je Behälter p. a Gebührenaufkommen Rolltonne 40 l o. S. Abschlagsbetrag 1) 12-13,24-158,88 Rolltonne 40 l o. S. Abschlagsbetrag 2) 30-26,44-793,20 Rolltonne 40 l ohne Service , ,60 Rolltonne 40 l ohne Service , ,40 Rolltonne 60 l ohne Service , ,00 Rolltonne 60 l ohne Service , ,00 Rolltonne 80 l ohne Service , ,00 Rolltonne 80 l ohne Service , ,00 Rolltonne 120 l ohne Service , ,00 Rolltonne 120 l ohne Service , ,60 Rolltonne 240 l ohne Service , ,00 Rolltonne 240 l ohne Service , ,00 MGB 660 l Vollservice , ,00 MGB 660 l Vollservice , ,20 MGB 770 l Vollservice , ,40 MGB 770 l Vollservice , ,40 MGB l Vollservice , ,40 MGB l Vollservice , ,80 Halbunterflurbehälter 2,2 cbm , ,00 Halbunterflurbehälter 2,2 cbm , ,44 Unterflurbehälter 4,6 cbm , ,00 Unterflurbehälter 4,6 cbm , ,80 Gebührenaufkommen Restmüllbehälter wöchentliche Leerung p. a: ,40 Gebührenaufkommen Restmüllbehälter 14- tägliche Leerung p. a: ,56 Summe Gebührenaufkommen Leerung Restmüllbehälter p. a: ,96 Servicegebühr wöchentliche Leerung Servicegebühr 14- tägliche Leerung Behältertyp voraussichtliche Behälterzahl Servicegebühr je Behälter p. a Gebührenaufkommen Behältertyp voraussichtliche Behälterzahl Servicegebühr je Behälter p. a Gebührenaufkommen Rolltonne 40 l Servicestufe ,64 839,52 Rolltonne 40 l Servicestufe ,32 513,04 Rolltonne 40 l Servicestufe , ,04 Rolltonne 40 l Servicestufe ,24 618,60 Rolltonne 60 l Servicestufe , ,80 Rolltonne 60 l Servicestufe ,32 466,40 Rolltonne 60 l Servicestufe , ,60 Rolltonne 60 l Servicestufe ,24 618,60 Rolltonne 80 l Servicestufe , ,20 Rolltonne 80 l Servicestufe , ,80 Rolltonne 80 l Servicestufe , ,60 Rolltonne 80 l Servicestufe , ,80 Rolltonne 120 l Servicestufe , ,00 Rolltonne 120 l Servicestufe , ,00 Rolltonne 120 l Servicestufe , ,40 Rolltonne 120 l Servicestufe , ,20 Rolltonne 240 l Servicestufe , ,00 Rolltonne 240 l Servicestufe , ,00 Rolltonne 240 l Servicestufe , ,20 Rolltonne 240 l Servicestufe , ,60 Servicegebühren Rolltonnen wöchentliche Leerung p. a: ,36 Servicegebühren Rolltonnen 14- tägliche Leerung p. a: ,04 Summe Servicegebühren Rolltonnen p. a: ,40 1) und 2) Vergleiche Regelung 2 Abs. 7 Abfallentsorgungsgebührensatzung der WBD-AöR

8 Gebührenbedarfsberechnung Abfall 2019 Anlage 3b Sonstige Gebühreneinnahmen Leerung Bioabfallbehälter Behältertyp voraussichtliche Behälterzahl Abfuhrgebühr je Behälter p. a Gebührenaufkommen Rolltonne 80 l ganzjährig , ,00 Rolltonne 120 l ganzjährig , ,00 Rolltonne 240 l ganzjährig , ,00 Rolltonne 80 l Saisonbehälter , ,00 Rolltonne 120 l Saisonbehälter , ,00 Rolltonne 240 l Saisonbehälter , ,00 Summe Biotonne: ,00 Sondereinzelleerung gem. 2 Abs. 8 Abfallentsorgungsgebührensatzung (z. B. zusätzliche Leerung wegen Fehlbefüllung) Behältertyp voraussichtliche Anzahl p. a Gebühr je Behälterleerung Gebührenaufkommen Rolltonne 40 l ohne Service 2 20,24 40,48 Rolltonne 60 l ohne Service 0 20,60 0,00 Rolltonne 80 l ohne Service 41 20,96 859,36 Rolltonne 120 l ohne Service , ,00 Rolltonne 240 l ohne Service , ,84 MGB 660 l Vollservice 12 35,64 427,68 MGB 770 l Vollservice 69 37, ,16 MGB l Vollservice , ,68 Halbunterflurbehälter 2,2 cbm 0 78,20 0,00 Unterflurbehälter 4,6 cbm 0 160,04 0,00 Behältertyp Nachleerung gem. 2 Abs. 9 Abfallentsorgungsgebührensatzung (z. B. erneute Anfahrt aufgrund verhinderter Leerung) voraussichtliche Anzahl p. a Gebühr je Behälterleerung Gebührenaufkommen Rolltonnen 40 l bis 240 l und MGB 660 l bis l 5 18,48 92,40 Halbunterflurbehälter 2,2 cbm und Unterflurbehälter 4,6 cbm 0 35,32 0,00 Summe Sondereinzelleerungen und Nachleerungen: ,60

9 Gebührenbedarfsberechnung Abfall 2019 Anlage 4 Vorjahresvergleich Leerung und Service Restabfallbehälter Gebühr 2018 p. a Gebühr 2019 p. a Veränderung Grundgebühr je Haushalt 37,20 37,20 0,00 Abfuhr wöchentliche Leerung Rolltonne 40 l ohne Service 106,04 105,88-0,16 Rolltonne 60 l ohne Service 159,04 158,84-0,20 Rolltonne 80 l ohne Service 212,08 211,80-0,28 Rolltonne 120 l ohne Service 318,12 317,72-0,40 Rolltonne 240 l ohne Service 636,28 635,44-0,84 MGB 660 l Vollservice 1.825, ,40 0,00 MGB 770 l Vollservice 2.117, ,68-0,36 MGB l Vollservice 3.002, ,08-1,16 Halbunterflurbehälter 2,2 cbm 5.832, ,04-7,52 Unterflurbehälter 4,6 cbm , ,64-15,76 Abfuhr 14- tägliche Leerung Rolltonne 40 l o. S. Abschlagsbetrag -13,28-13,24 0,04 Rolltonne 40 l o. S. Abschlagsbetrag -26,52-26,44 0,08 Rolltonne 40 l ohne Service 53,00 52,92-0,08 Rolltonne 60 l ohne Service 79,52 79,40-0,12 Rolltonne 80 l ohne Service 106,04 105,88-0,16 Rolltonne 120 l ohne Service 159,04 158,84-0,20 Rolltonne 240 l ohne Service 318,12 317,72-0,40 MGB 660 l Vollservice 912,68 912,68 0,00 MGB 770 l Vollservice 1.058, ,32-0,16 MGB l Vollservice 1.501, ,52-0,56 Halbunterflurbehälter 2,2 cbm 2.916, ,52-3,76 Unterflurbehälter 4,6 cbm 6.097, ,80-7,88 Servicegebühr wöchentliche Leerung Rolltonne 40 l Servicestufe 1 45,28 46,64 1,36 Rolltonne 40 l Servicestufe 2 80,08 82,48 2,40 Rolltonne 60 l Servicestufe 1 45,28 46,64 1,36 Rolltonne 60 l Servicestufe 2 80,08 82,48 2,40 Rolltonne 80 l Servicestufe 1 45,28 46,64 1,36 Rolltonne 80 l Servicestufe 2 80,08 82,48 2,40 Rolltonne 120 l Servicestufe 1 45,28 46,64 1,36 Rolltonne 120 l Servicestufe 2 80,08 82,48 2,40 Rolltonne 240 l Servicestufe 1 58,28 60,04 1,76 Rolltonne 240 l Servicestufe 2 103,08 106,16 3,08 Servicegebühr 14- tägliche Leerung Rolltonne 40 l Servicestufe 1 22,64 23,32 0,68 Rolltonne 40 l Servicestufe 2 40,04 41,24 1,20 Rolltonne 60 l Servicestufe 1 22,64 23,32 0,68 Rolltonne 60 l Servicestufe 2 40,04 41,24 1,20 Rolltonne 80 l Servicestufe 1 22,64 23,32 0,68 Rolltonne 80 l Servicestufe 2 40,04 41,24 1,20 Rolltonne 120 l Servicestufe 1 22,64 23,32 0,68 Rolltonne 120 l Servicestufe 2 40,04 41,24 1,20 Rolltonne 240 l Servicestufe 1 29,12 30,00 0,88 Rolltonne 240 l Servicestufe 2 51,52 53,08 1,56

10 Anlage Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom Der Verwaltungsrat der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung die folgende Änderungssatzung beschlossen. Diese Satzung beruht auf: - 7, 9 und 114 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), in Verbindung mit der Unternehmenssatzung der Stadt Duisburg über die Anstalt des öffentlichen Rechts Wirtschaftsbetriebe Duisburg vom 12. Dezember 2006 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 63 vom 29. Dezember 2006, S ), zuletzt geändert durch die 7. Änderung der Unternehmenssatzung vom 4. Juli 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 29 vom 15. Juli 2014, S. 295); - 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90); - 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 442); Artikel 1 Die Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom 18. Dezember 2007 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 52 vom 31. Dezember 2007, S ), zuletzt geändert durch die 13. Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung vom 4. Dezember 2017 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 48 vom 29. Dezember 2017, S ), wird wie folgt geändert: I. 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Bei wöchentlich einmaliger Abfuhr von Abfällen werden für ein Kalenderjahr folgende Leistungsgebühren erhoben: Rolltonnen (ohne Vollservice) 105,88 - Grundpreis 105,88 - normaler Serviceaufwand 46,64 - erhöhter Serviceaufwand 82,48 (ohne Vollservice) 158,84 - Grundpreis 158,84 - normaler Serviceaufwand 46,64 - erhöhter Serviceaufwand 82,48 (ohne Vollservice) 211,80 - Grundpreis 211,80 - normaler Serviceaufwand 46,64 - erhöhter Serviceaufwand 82,48 (ohne Vollservice) 317,72

11 Anlage 5 - Grundpreis 317,72 - normaler Serviceaufwand 46,64 - erhöhter Serviceaufwand 82,48 (ohne Vollservice) 635,44 - Grundpreis 635,44 - normaler Serviceaufwand 60,04 - erhöhter Serviceaufwand 106,16 Großbehälter (fahrbar) je 660 l-abfallgroßbehälter 1.825,40 je 770 l-abfallgroßbehälter 2.116,68 je 1100 l-abfallgroßbehälter 3.001,08 Großbehälter (nicht fahrbar) je 2200 l-halbunterflurbehälter 5.825,04 je 4600 l-unterflurbehälter ,64 Bei erhöhter Abfuhrhäufigkeit erhöht sich die Leistungsgebühr entsprechend. II. 2 Abs. 6 erhält folgende Fassung: (6) Bei vierzehntäglicher Abfuhr von Abfällen werden für ein Kalenderjahr folgende Leistungsgebühren erhoben: Rolltonnen (ohne Vollservice) 52,92 - Grundpreis 52,92 - normaler Serviceaufwand 23,32 - erhöhter Serviceaufwand 41,24 (ohne Vollservice) 79,40 - Grundpreis 79,40 - normaler Serviceaufwand 23,32 - erhöhter Serviceaufwand 41,24 (ohne Vollservice) 105,88 - Grundpreis 105,88 - normaler Serviceaufwand 23,32 - erhöhter Serviceaufwand 41,24 (ohne Vollservice) 158,84 - Grundpreis 158,84 - normaler Serviceaufwand 23,32 - erhöhter Serviceaufwand 41,24 (ohne Vollservice) 317,72 - Grundpreis 317,72 - normaler Serviceaufwand 30,00 - erhöhter Serviceaufwand 53,08 Großbehälter (fahrbar) je 660 l-abfallgroßbehälter 912,68 je 770 l-abfallgroßbehälter 1.058,32 je 1100 l-abfallgroßbehälter 1.500,52 Großbehälter (nicht fahrbar) je 2200 l-halbunterflurbehälter 2.912,52 je 4600 l-unterflurbehälter 6.089,80 Biotonnen (Leerung Januar bis Dezember) 74,00 98,00 166,00 Biotonnen (Gartensaisonbehälter, Leerung April bis Dezember) 55,50 73,50 124,50

12 Anlage 5 III. 2 Abs. 7 erhält folgende Fassung: (7) Für die Entsorgung von 1- Personengrundstücken beträgt der Gebührenabschlag Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. a) gemäß 14 Abs. 10 i.v.m. Abs. 5 S. 3 der Abfallentsorgungssatzung 13,24 b) gemäß 14 Abs. 10 i.v.m. Abs. 5 S. 4-5 der Abfallentsorgungssatzung 26,44 IV. 2 Abs. 8 erhält folgende Fassung: (8) Für die einmalige Abfuhr von Abfallbehältern (Sondereinzelleerung nach 14 Abs. 8 oder 15 Abs. 7 S. 4 der Abfallentsorgungssatzung) werden nachstehende Gebühren erhoben: - 20,24-20,60-20,96-21,68-23,96 - je 660 l-abfallgroßbehälter 35,64 - je 770 l-abfallgroßbehälter 37,64 - je 1100 l-abfallgroßbehälter 44,32 - je 2200 l-halbunterflurbehälter 78,20 - je 4600 l-unterflurbehälter 160,04 V. 2 Abs. 9 erhält folgende Fassung: (9) Für die Nachleerung von Abfallbehältern (bei nicht durchgeführter Leerung z.b. nach 16 Abs. 4 S. 2 der Abfallentsorgungssatzung) werden nachstehende Gebühren erhoben: - 18,48-18,48-18,48-18,48-18,48 - je 660 l-abfallgroßbehälter 18,48 - je 770 l-abfallgroßbehälter 18,48 - je 1100 l-abfallgroßbehälter 18,48 - je 2200 l-halbunterflurbehälter 35,32 - je 4600 l-unterflurbehälter 35,32

13 Anlage 6 Gegenüberstellung der Satzungsänderung Abfallentsorgungsgebührensatzung alt neu 2 Abs. 5 (5) Bei wöchentlich einmaliger Abfuhr von Abfällen werden für ein Kalenderjahr folgende Leistungsgebühren erhoben: Rolltonnen (ohne Vollservice) 106,04 - Grundpreis 106,04 - normaler Serviceaufwand 45,28 - erhöhter Serviceaufwand 80,08 (ohne Vollservice) 159,04 - Grundpreis 159,04 - normaler Serviceaufwand 45,28 - erhöhter Serviceaufwand 80,08 (ohne Vollservice) 212,08 - Grundpreis 212,08 - normaler Serviceaufwand 45,28 - erhöhter Serviceaufwand 80,08 (ohne Vollservice) 318,12 - Grundpreis 318,12 - normaler Serviceaufwand 45,28 - erhöhter Serviceaufwand 80,08 (ohne Vollservice) 636,28 2 Abs. 5 (5) Bei wöchentlich einmaliger Abfuhr von Abfällen werden für ein Kalenderjahr folgende Leistungsgebühren erhoben: Rolltonnen (ohne Vollservice) 105,88 - Grundpreis 105,88 - normaler Serviceaufwand 46,64 - erhöhter Serviceaufwand 82,48 (ohne Vollservice) 158,84 - Grundpreis 158,84 - normaler Serviceaufwand 46,64 - erhöhter Serviceaufwand 82,48 (ohne Vollservice) 211,80 - Grundpreis 211,80 - normaler Serviceaufwand 46,64 - erhöhter Serviceaufwand 82,48 (ohne Vollservice) 317,72 - Grundpreis 317,72 - normaler Serviceaufwand 46,64 - erhöhter Serviceaufwand 82,48 (ohne Vollservice) 635,44

14 Anlage 6 - Grundpreis 636,28 - normaler Serviceaufwand 58,28 - erhöhter Serviceaufwand 103,08 - Grundpreis 635,44 - normaler Serviceaufwand 60,04 - erhöhter Serviceaufwand 106,16 Großbehälter (fahrbar) je 660 l-abfallgroßbehälter 1.825,40 je 770 l-abfallgroßbehälter 2.117,04 je 1100 l-abfallgroßbehälter 3.002,24 Großbehälter (fahrbar) je 660 l-abfallgroßbehälter 1.825,40 je 770 l-abfallgroßbehälter 2.116,68 je 1100 l-abfallgroßbehälter 3.001,08 Großbehälter (nicht fahrbar) je 2200 l-halbunterflurbehälter 5.832,56 je 4600 l-unterflurbehälter ,40 Bei erhöhter Abfuhrhäufigkeit erhöht sich die Leistungsgebühr entsprechend. Großbehälter (nicht fahrbar) je 2200 l-halbunterflurbehälter 5.825,04 je 4600 l-unterflurbehälter ,64 Bei erhöhter Abfuhrhäufigkeit erhöht sich die Leistungsgebühr entsprechend. 2 Abs. 6 (6) Bei vierzehntäglicher Abfuhr von Abfällen werden für ein Kalenderjahr folgende Leistungsgebühren erhoben: Rolltonnen (ohne Vollservice) 53,00 - Grundpreis 53,00 - normaler Serviceaufwand 22,64 - erhöhter Serviceaufwand 40,04 (ohne Vollservice) 79,52 - Grundpreis 79,52 - normaler Serviceaufwand 22,64 - erhöhter Serviceaufwand 40,04 (ohne Vollservice) 106,04 - Grundpreis 106,04 2 Abs. 6 (6) Bei vierzehntäglicher Abfuhr von Abfällen werden für ein Kalenderjahr folgende Leistungsgebühren erhoben: Rolltonnen (ohne Vollservice) 52,92 - Grundpreis 52,92 - normaler Serviceaufwand 23,32 - erhöhter Serviceaufwand 41,24 (ohne Vollservice) 79,40 - Grundpreis 79,40 - normaler Serviceaufwand 23,32 - erhöhter Serviceaufwand 41,24 (ohne Vollservice) 105,88 - Grundpreis 105,88

15 Anlage 6 - normaler Serviceaufwand 22,64 - erhöhter Serviceaufwand 40,04 (ohne Vollservice) 159,04 - Grundpreis 159,04 - normaler Serviceaufwand 22,64 - erhöhter Serviceaufwand 40,04 (ohne Vollservice) 318,12 - Grundpreis 318,12 - normaler Serviceaufwand 29,12 - erhöhter Serviceaufwand 51,52 Großbehälter (fahrbar) je 660 l-abfallgroßbehälter 912,68 je 770 l-abfallgroßbehälter 1.058,48 je 1100 l-abfallgroßbehälter 1.501,08 - normaler Serviceaufwand 23,32 - erhöhter Serviceaufwand 41,24 (ohne Vollservice) 158,84 - Grundpreis 158,84 - normaler Serviceaufwand 23,32 - erhöhter Serviceaufwand 41,24 (ohne Vollservice) 317,72 - Grundpreis 317,72 - normaler Serviceaufwand 30,00 - erhöhter Serviceaufwand 53,08 Großbehälter (fahrbar) je 660 l-abfallgroßbehälter 912,68 je 770 l-abfallgroßbehälter 1.058,32 je 1100 l-abfallgroßbehälter 1.500,52 Großbehälter (nicht fahrbar) je 2200 l-halbunterflurbehälter 2.916,28 je 4600 l-unterflurbehälter 6.097,68 Biotonnen (Leerung Januar bis Dezember) 74,00 98,00 166,00 Biotonnen (Gartensaisonbehälter, Leerung April bis Dezember) 55,50 73,50 124,50 Großbehälter (nicht fahrbar) je 2200 l-halbunterflurbehälter 2.912,52 je 4600 l-unterflurbehälter 6.089,80 Biotonnen (Leerung Januar bis Dezember) 74,00 98,00 166,00 Biotonnen (Gartensaisonbehälter, Leerung April bis Dezember) 55,50 73,50 124,50 2 Abs. 7 (7) Für die Entsorgung von 1- Personengrundstücken beträgt der Gebührenabschlag a) gemäß 14 Abs. 10 i.v.m. Abs. 5 S. 3 der Abfallentsorgungssatzung 13,28 2 Abs. 7 (7) Für die Entsorgung von 1- Personengrundstücken beträgt der Gebührenabschlag a) gemäß 14 Abs. 10 i.v.m. Abs. 5 S. 3 der Abfallentsorgungssatzung 13,24

16 Anlage 6 b) gemäß 14 Abs. 10 i.v.m. Abs. 5 S. 4-5 der Abfallentsorgungssatzung 26,52 b) gemäß 14 Abs. 10 i.v.m. Abs. 5 S. 4-5 der Abfallentsorgungssatzung 26,44 2 Abs. 8 (8) Für die einmalige Abfuhr von Abfallbehältern (Sondereinzelleerung nach 14 Abs. 8 oder 15 Abs. 7 S. 3 der Abfallentsorgungssatzung) werden nachstehende Gebühren erhoben: - 20,28-20,64-21,00-21,72-24,00 - je 660 l-abfallgroßbehälter 35,68 - je 770 l-abfallgroßbehälter 37,68 - je 1100 l-abfallgroßbehälter 44,36 - je 2200 l-halbunterflurbehälter 78,32 - je 4600 l-unterflurbehälter 160,28 2 Abs. 8 (8) Für die einmalige Abfuhr von Abfallbehältern (Sondereinzelleerung nach 14 Abs. 8 oder 15 Abs. 7 S. 4 der Abfallentsorgungssatzung) werden nachstehende Gebühren erhoben: - 20,24-20,60-20,96-21,68-23,96 - je 660 l-abfallgroßbehälter 35,64 - je 770 l-abfallgroßbehälter 37,64 - je 1100 l-abfallgroßbehälter 44,32 - je 2200 l-halbunterflurbehälter 78,20 - je 4600 l-unterflurbehälter 160,04 2 Abs. 9 (9) Für die Nachleerung von Abfallbehältern (bei nicht durchgeführter Leerung z.b. nach 16 Abs. 4 S. 2 der Abfallentsorgungssatzung) werden nachstehende Gebühren erhoben: - 18,52-18,52-18,52-18,52-18,52 - je 660 l-abfallgroßbehälter 18,52 - je 770 l-abfallgroßbehälter 18,52 - je 1100 l-abfallgroßbehälter 18,52 - je 2200 l-halbunterflurbehälter 35,40 - je 4600 l-unterflurbehälter 35,40 2 Abs. 9 (9) Für die Nachleerung von Abfallbehältern (bei nicht durchgeführter Leerung z.b. nach 16 Abs. 4 S. 2 der Abfallentsorgungssatzung) werden nachstehende Gebühren erhoben: - 18,48-18,48-18,48-18,48-18,48 - je 660 l-abfallgroßbehälter 18,48 - je 770 l-abfallgroßbehälter 18,48 - je 1100 l-abfallgroßbehälter 18,48 - je 2200 l-halbunterflurbehälter 35,32 - je 4600 l-unterflurbehälter 35,32

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