Herzlich willkommen. TTVN Vereinskongress 2007 Versicherungsschutz im Sportverein der Sportversicherungsvertrag. Sportversicherungsvertrag

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1 TTVN Vereinskongress 2007 Versicherungsschutz im Sportverein der Sportversicherungsvertrag Herzlich willkommen 1

2 Ausgangsfall g Tischtennis-Training: Einige Spieler des Vereins TTV FUN e.v. beschädigen durch Unachtsamkeit den Fußboden der kommunalen Sporthalle. Beim Transport der TT-Tische in den Geräteraum wird ein Tisch über den Boden gezogen. Im Hallenboden entsteht eine Rille. Vorher bereits, während des Trainings hat sich Christian, der Mitglied und Spieler des Vereins ist, verletzt. Er hat sich bei einer Drehbewegung das Knie verdreht. Wahrscheinlich eine Meniskusverletzung, die ihn nun für mehrere Monate ausfallen lässt. 2

3 Versicherungsschutz g Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen einschließlich Vorbereitung und Abwicklung g Versichert sind u.a. - Mitglieder (aktive und passive), - Funktionäre, - Turn- und Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter, Schieds-, Kampf- und Zielrichter, - Helfer bei Veranstaltungen g Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am versicherten Vereinsbetrieb einschließlich Hin- und Rückweg 3

4 Versicherte Sparten g Sport-Unfallversicherung g Sport-Haftpflichtversicherung g Vertrauensschaden-Versicherung g Sport-Rechtsschutzversicherung 4

5 Sport-Unfallversicherung g Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet g Leistungen (ab Vollendung des 18. Lebensjahres): g Todesfall g 2.500,-- zzgl 1.500,-- für jedes unterhaltsberechtigte Kind g Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z.b. optische Unfälle g 1.000,-- Übergangsleistung nach 6 Monaten und weitere g 1.000,-- Übergangsleistung nach 9 Monaten, g 3.000,-- für Bergungskosten 5

6 Sport-Unfallversicherung g ,-- für den Invaliditätsfall g Leistungsanspruch ab einem Invaliditätsgrad von 20 % g ,-- Maximale Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 % g Die Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen beträgt 30 Monate, Voraussetzung: g Der Unfall ist rechtzeitig gemeldet g Invalidität ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten g Die Invalidität ist innerhalb weiterer 3 Monate ärztlich festgestellt 6

7 Sport-Unfallversicherung g Unfall-Deckungsschutz Kinder und Jugendlicher bis 18 Jahre g Leistungen Kommunaler Schadenausgleich: Begräbnisgeld bis zu 2.500,00,-- Bergung/Überführung bis zu 1.200,00,-- Invaliditätsentschädigung bis zu ,00,-- g Leistungen Sporthilfe Niedersachsen: Nachrangige Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen, einschließlich Material- und Laborkosten bis zu 40 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch bis 2.600,-- (Leistung erfolgt längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) g Sportbrillen, Gestelle und Gläser ärztlich verordneter Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte bis zu 75,-- 7

8 Unfall-Zusatzleistungen g Nachrangige Kostenerstattung g für zahnärztliche Leistungen, einschl. Material- und Laborkosten bis zu 40 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch bis 2.600,-- je Unfall g für Gestelle und Gläser ärztlich verordneter Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen und Hörgeräte bis 75,-- je Schadenfall g Die Kosten für die Behandlung werden für die Dauer von bis zu 2 Jahren - vom Unfalltag an gerechnet - gezahlt 8

9 Reha-Management g Voraussetzung: versicherter Sportunfall mit voraussichtlich mehr als 75% Invalidität g Freie Entscheidung des Verunfallten über Inanspruchnahme g Leistungserbringer: GenRe RehaDienst GmbH, Köln g Es werden nur Maßnahmen empfohlen, die von einem Leistungsträger übernommen werden oder aus der fälligen Versicherungsleistung erbracht werden können. g Leistungsarten (nur Beratung/Organisation nicht die Kosten!) g Medizinische Rehabilitation g berufliche Rehabilitation g Pflege-Management g Soziales Reha-Management 9

10 Sport-Haftpflichtversicherung g Schützt den Verein, die Mitarbeiter und Mitglieder vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts g Schadenersatzpflicht ( 823 BGB): g Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. g Schadenersatzansprüche g Art und Umfang des Schadenersatzes BGB g Deckungssumme g ,-- pauschal für Personen- und Sachschäden 10

11 Sport-Haftpflichtversicherung g Versichertes Risiko: Vereinshaftpflicht g Mitversichert: g Haus- und Grundbesitz des Vereins g Gewässerschäden (Anlagenrisiko) bis ,-- g Bauherren-Haftpflichtversicherung bis ,-- Bausumme g Tierhalterrisiko für vereinseigene Tiere (Reitpferde, Hunde) g vereinseigene Wasserfahrzeuge g vereinseigene Arbeitsmaschinen bis 20 km/h g Mietsachschäden bis ,-- g Schlüsselverlust bis 1.000,-- (SB 10 %) g Nebenrisiken bei Veranstaltungen (Schießbuden, Zeltaufbau u.ä.) g Vermögensschäden bis ,-- 11

12 Vertrauensschaden-Versicherung g Versichert sind die Vermögenswerte (Geld,Geldwerte) des LSB, der Verbände und Vereine gegen die Risiken g schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Veruntreuung) von Mitgliedern der Organe, Kassierer und hauptberuflich Angestellte (Wagnispersonen) g Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten (wie Raub, Erpressung, Überfall auf dem Transportweg u.ä.) g Versicherungsleistungen je Schadenfall: g betragen zwischen 7.500,-- und ,-- 12

13 Sport-Rechtsschutzversicherung g für Organisationen und Personen g Schadenersatzrechtsschutz g Strafrechtsschutz g Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz g für Organisationen zusätzlich g Arbeitsrechtsschutz g Sozialgerichtsrechtsschutz g Grundlage: ARB 75 g Versicherungssumme: ,-- g Selbstbeteilung: 250,-- (entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwaltes) 13

14 Fallvariante g Der Vorstand des TTV FUN e.v. verfolgt das Ziel, die Vereinsangebote zu erweitern, attraktiver zu gestalten, neue Zielgruppen zu erschließen und neue Vereinsmitglieder zu gewinnen. Da nicht jede Person, die diese Vereinsangebote nutzen möchte, sofort Mitglied im Verein werden möchte, fragt sich der Vorstand, wie die versichert werden können. 14

15 Die Versicherung von n g Versichert sind alle, die an Sportveranstaltungen des Vereins/Verband aktiv teilnehmen (z.b. Übungsstunden auf Probe, Kursprogramme, Lauftreff) g Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Leistungs- und Deckungsumfang des zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Sportversicherungsvertrages g Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der für die Sportveranstaltung vorgesehenen Veranstaltungsstätte zum Zwecke der aktiven Teilnahme und endet mit deren Verlassen. Mitversichert ist der direkte Rückweg g Nicht versichert sind als Zuschauer/Besucher g Der Beitrag richtet sich nach der Vereinsgröße 15

16 Fallvariante g Nachdem der verletzte Christian versorgt und die Beschädigung des Hallenbodens in das Hallenbuch eingetragen ist, will sich der Trainer Bastian nach diesem aufregenden Tag endlich auf den Heimweg begeben. Er startet seinen PKW und fährt rückwärts aus der Parklücke. Den engen Parkplatz und die in den gegenüberliegenden Parkbuchten parkenden Fahrzeuge hat er nicht beachtet. Erst ein Aufprall machen ihn wieder darauf aufmerksam. Der TTV FUN e.v. hat vor Kurzem die Kfz- Zusatzversicherung mit Comfortschutz abgeschlossen. 16

17 Die Kfz-Zusatzversicherung g Was ist versichert Standardschutz g Unfallschäden an Kfz, die im Auftrage des Vereins anlässlich satzungsgemäßer, versicherter Veranstaltungen zur Beförderung von Personen eingesetzt werden. g Mitversichert sind die Kosten für Verbesserter Deckungsschutz ab g Bergung des Fahrzeugs g Abschleppen bis zu 150,-- g öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Taxi zur Rück- oder Weiterbeförderung bis zu 150,-- g Versicherte Fahrzeuge g PKW, Krafträder und deren Anhänger, die nicht als gewerbliches Beförderungsmittel eingesetzt sind (Mietwagen, Taxi o.ä.) 17

18 Die Kfz-Zusatzversicherung g Versichert ist der direkte Hin- und Rückweg g Versicherte Veranstaltungen sind g Wettkämpfe/-spiele, sportliche Darbietungen im Auftrag des Vereins g offiziell angesetzte Trainings-/Übungsstunden des Vereins g offiziell angesetztes Sondereinzeltraining von Leistungssportlern g alle satzungsgemäß vorgesehenen Versammlungen des Vereins g Vorstands- und Ausschußsitzungen des Vereins oder Verbands g Lehrgänge und Tagungen der Sportorganisationen 18

19 Die Kfz-Zusatzversicherung g Versicherte Veranstaltungen sind (Teil II) g offizielle Repräsentationsaufgaben des Vereins g offiziell vom Verein angesetzte Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (nicht versichert: Materialtransport) sowie Auf- und Abbauten bei versicherten Veranstaltungen g offiziell vereinbarte Gesprächstermine mit Behörden, übergeordneten Sportorganisationen. g mehrtägige Jugendfreizeiten des Vereins 19

20 Die Kfz-Zusatzversicherung g Versicherte Veranstaltungen N E U g offiziell angesetzte Sportkurse (z.b. Mutter& Kind-Turnen) des Vereins g Jedermann-Veranstaltungen/Volkswettbewerbe des Vereins g Vorbereitung und Abnahme von Sport- und Leistungsabzeichen g Festumzüge des Vereins sowie Auftritte von Vereinsgruppen im offiziellen Auftrag des Vereins. g alle ein- oder mehrtägigen Ausflüge des Vereins (z.b. Wanderungen) g Gesellige bzw. gesellschaftliche Veranstaltungen des Vereins 20

21 Die Kfz-Zusatzversicherung g Versicherte Veranstaltungen (Teil II) N E U g Während des mehrtägigen Aufenthalts anlässlich von Sportturnieren, Trainingslagern und Ausflügen besteht Versicherungsschutz für alle Fahrten am Veranstaltungsort für Zwecke des Vereins g Transport von Geräten, die anlässlich der versicherten Sportveranstaltungen u. Versammlungen des Vereins benötigt werden g Offiziell vereinbarte Gesprächstermine mit Rechtsanwälten, Steuerbehörden und dem Versicherungsbüro g Auf- und Abbauarbeiten bei versicherten Veranstaltungen 21

22 Die Kfz-Zusatzversicherung g Versichert ist die Beförderung/Selbstbeförderung von g aktiven Sportlern des Vereins g Funktionären g Übungsleitern, Turn-/Sportlehrern, Trainern, Schieds-, Kampf- und Zielrichtern des Vereins g Angestellte, Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, Lizenzspieler, unentgeltlich tätige Helfer und Betreuer g Vorleistung der eigenen Kaskoversicherung N E U Die eigene Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkasko), sofern vorhanden, ist zunächst immer zuerst in Anspruch zu nehmen. Der eventuelle Rabattverlust der eigenen Fahrzeugversicherung wird nach Vorlage einer Bestätigung des Versicherers mit bis zu 300,-- ausgeglichen. 22

23 Die Kfz-Zusatzversicherung g Die Kfz-Zusatzversicherung gilt für Fahrten in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres g Es gibt keine Maximierung der Leistung g Mitversichert ist eine Rechtsschutzversicherung bis ,-- mit folgenden Leistungen N E U g Schadenersatz-RS g Straf-RS g Verwaltungs-RS g Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Vereinsgröße und der gewählten Selbstbeteiligung je Schadenfall ( 150,--, 330,-- oder 410,--) 23

24 Die Kfz-Zusatzversicherung g Gegen Zuschlag können die Leistungen des Standardschutzes erweitert werden um: N E U N E U N E U N E U N E U Comfortschutz g Fahrzeug- und Fahrzeugteilschäden (Brand, Diebstahl, Sturm/Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Haarwild, Marderbiss) g Verschrottung und Zoll g Pannenhilfe bis 100,-- Kosten für Fahrzeug-Rücktransporte, wenn innerhalb von 5 Tagen keine Reparatur möglich (nicht bei Totalschaden) Erstattung eines möglichen Rabattverlustes in der Kfz- Haftpflichtversicherung bis maximal 300,-- Mietwagenkosten von maximal 25,-- pro Tag für bis zu 7 Tagen Insassen-Unfallversicherung Rechtsschutzversicherung: Versicherungssumme ,-- 24

25 Service g ARAG-Sport24 g Das Informationsportal im Internet für Vereinsmitarbeiter g vid g Der Vereins-Informations-Dienst, ein kostenloser Internet-Newsletter g Internet g Informationen im Internetauftritt der ARAG: g und g g Sport-Unfallforschung g Wissenschaftlich anerkannte Sport- Unfallforschung unter Federführung der ARAG Sportversicherung g Faltblätter zur Unfall-Prophylaxe für die Vereinsarbeit 25

26 Service g Schadenmeldungen, Information und Beratung Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg Hannover Telefon 05 11/ Telefax 05 11/ vsbhannover@arag-sport.de 26

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