Steuerrecht Aktuell I/2019

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1 Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Steuerrecht Aktuell I/2019 l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l Hinweis zur AO l Hinweise zum Bilanzsteuerrecht Aktuelles Steuerrecht I/2019 StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt Aktuelle Gesetzesänderungen Hinweise zur Einkommensteuer Hinweise zur Umsatzsteuer Hinweis zur Abgabenordnung Hinweise zum Bilanzsteuerrecht Mit Ihnen ins Gespräch kommen Folie 2 1

2 Inhalt Aktuelle Gesetzesänderungen Folie 3 Gesetzesänderungen/-entwürfe 1. Gesetz zur Vermeidung on Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (zuor: Jahressteuergesetz 2018 ) 2. Steuerfreies Existenzminimum, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Einkommensteuertarif 3. Förderung der Elektromobilität ( 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG-E) und der Arbeitnehmer-Mobilität (Jobtickets) 4. Im Koalitionsertrag ereinbarte steuerliche Änderungen 5. Weitere Steuerorhaben BEPS, die Anti-Tax-Aoidance-Directies (ATAD I und II) Anzeigepflicht für Steuersparmodelle EU-Vorschläge in Sachen Besteuerung der digitalen Wirtschaft Aktuelle Länderinitiatien Überblick über sonstige Steuer-Initiatien Folie 4 2

3 2.1 Grundfreibetrag Allein stehend Zusammen eranlagt Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Folie Einkommensteuertarif (1) Einkommensteuertarif 2019 zu ersteuerndes Einkommen* Grenzsteuersatz 0 Euro Euro 0 % Euro Euro 14 % - 24 % Euro Euro 24 % - 42 % Euro Euro 42 % ab Euro 45 % Folie 6 3

4 2.2 Einkommensteuertarif (2) Einkommensteuertarif 2020 zu ersteuerndes Einkommen* Grenzsteuersatz 0 Euro Euro 0 % Euro Euro 14 % - 24 % Euro Euro 24 % - 42 % Euro Euro 42 % ab Euro 45 % Folie Kindergeld Kindergeld Kind 1 Kind 2 Kind 3 Kind Euro 190 Euro 196 Euro 221 Euro Euro 192 Euro 198 Euro 223 Euro Euro 194 Euro 200 Euro 225 Euro ab Euro 204 Euro 210 Euro 235 Euro ab Euro 219 Euro 225 Euro 250 Euro Folie 8 4

5 2.4 Kinderfreibetrag Kinderfreibetrag Euro Euro Euro Euro Euro Folie 9 1. Gesetz zur Vermeidung on Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Mit dem ehemaligen Jahressteuergesetz 2018 erfolgt die notwendige Anpassung des deutschen Rechts an das EU-Recht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an die Rechtsprechung des Bundeserfassungsgerichts (BVerfG) an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Die Umsetzung des Koalitionsertrags ist nicht Gegenstand des Gesetzesorhabens Die wesentlichen materiellen Änderungen: Verhinderung on Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs) Inkrafttreten der Sanierungsklausel des 8c Abs. 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) Daneben gibt es eine Vielzahl on eher formellen und redaktionellen Änderungen Folie 10 5

6 Jahressteuergesetz Folie 11 Jahressteuergesetz 2 Übungsleiter und andere Nebentätigkeiten è 3 Nr. 26 è EUR/Jahr è 3 Nr. 26a è 720 EUR/Jahr è HIER: Ausweitung auf die Schweiz! Förderung betrieblicher Gesundheitsförderung è 3 Nr. 34 è 500 EUR/Jahr è NEU: 20 und 20b SGB Vè Voraussetzung ist eine Zertifizierung! Folie 12 6

7 3.1 Geförderte Elektromobilität ( 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG-E) 3 Die erlaubte priate Nutzung eines betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs soll pauschal mit 1 % des halbierten inländischen Bruttolistenpreises ersteuert werden. Diese Regelung soll auf Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum om bis zum angeschafft oder geleast werden, anzuwenden sein. Der bisherige Nachteilsausgleich, der die Bemessungsgrundlage für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mindert, fällt ab 2019 weg und greift wieder ab Folie Sanierungsklausel (1) ( 3a Abs. 1 EStG; 3a Abs. 5 EStG) 4 Grund der Änderungen: die Entscheidung des EuGH Der Werdegang der Regelung: Die gesetzliche Regelung über Sanierungserträge wurde gestrichen. Der Grund: Die EU-Kommission hatte dies als unzulässige Beihilfe angesehen. Die Verwaltung hielt mittels eines Erlasses die Regelung am Leben. Diese Praxis war erfassungswidrig. Die Bundesregierung hatte nicht rechtzeitig Widerspruch gegen die Entscheidung der EU-Kommission eingelegt. Auf den rechtzeitigen Widerspruch einiger Unternehmen hin, erklärte der EuGH die Entscheidung der EU-Kommission für nichtig, da sie die Unereinbarkeit mit EU- Beihilferecht nicht nachgewiesen habe. Bereits letztes Jahr gab es eine Neuregelung, die allerdings erst in Kraft treten sollte, wenn die Natur der Regelung geklärt worden ist. Der geplante Gesetzeswortlauf enthielt eine zusätzliche Voraussetzung, dass es sich nicht um eine Beihilfe handele. Das aber hat der EuGH nicht festgestellt, weshalb das Gesetz nicht in Kraft treten konnte. Deshalb wird jetzt diese Anforderung im neuen 34 Abs. 2 EStG gestrichen. Folie 14 7

8 1.6. Sanierungsklausel (2) ( 3a Abs. 1 EStG; 3a Abs. 5 EStG) Damit ein Sanierungsertrag steuerfrei ist, muss das Unternehmen sanierungsbedürftig und sanierungsfähig sein, muss der Schuldenerlass als Sanierungsmaßnahme geeignet sein, müssen die Gläubiger die Sanierungsabsicht haben, müssen betriebliche Gründen für den Forderungserzicht bestehen. 3a Abs. 3 EStG n. F. ordnete zwingend eine Verlusterbrauchsreihenfolge an. Verlusterrechnungspotenziale aus den Vorjahren sowie dem Sanierungsjahr und dem darauffolgenden Jahr sind mit dem Sanierungsertrag zu errechnen. Folie Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften Die anteilige steuerliche Verlustuntergang ist wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) erfassungswidrig. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber Frist bis zum eingeräumt, rückwirkend die Verfassungswidrigkeit für die Jahre zu beseitigen. Dem 34 Abs. 6 KStG soll folgender Satz orangestellt werden: 8c Absatz 1 Satz 1 ist auf schädliche Beteiligungserwerbe, die nach dem 31. Dezember 2007 und or dem 1. Januar 2016 stattgefunden haben, nicht anzuwenden. Die Änderung genügt formal. Diese Minimalregelung ist aber unbefriedigend. Der Verdacht liegt nahe, dass der Gesetzgeber ein weitere anhängiges Verfahren or dem BVerfG abwarten will, um genauere Informationen zu erhalten, wie eine erfassungskonforme Regelung aussehen könnte. Folie 16 8

9 Folie 17 Folie 18 9

10 Jahressteuergesetz 5 Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge è Halbierung der Bemessungsgrundlage Einlage on Wertpapieren è 6 Abs. 1 Nr. 5 è Einlage mit den fortgef. AK/HK /nicht TW) è Erweiterung auf WG i.s.d. 2 Abs. 4 InStG Folie 19 Jahressteuergesetz 6 Verzinsungsregelung gem. 6b Abs. 2a EStG è Spezialregelung: V-Gewinn wird auf 5 Jahre erteilt, wenn Reinestition in BV im EU/ EWR-Ausland è Bisher keine Zinssanktionen orgesehen è JETZT: analoge Anwendung 234 AO Vorsorgeaufwendungen on EU/EWR-Bürgern è Bisher: Kein Zusammenhang mit stfreien Einkünften è JETZT: Grundsatz bleibt, aber Einschränkung wenn durch DBA innerhalb EU/EWR-Bürger è Kritisch: Gilt nur für Arbeitnehmer! Folie 20 10

11 Jahressteuergesetz 7 49 Abs. 1 Nr. 2 e cc - Immobiliengesellschaften è Annäherung an Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 Schädliche Verwendung on Riester-Verträgen è Anwendung auch auf Wechsel zwischen betrieblichen Altersersorgungen Folie Internationale Gutscheine ( 3 Abs UStG-E) Grund für die Änderung: Die Gutschein-Richtlinie der Europäischen Union (EU) muss in nationales Recht überführt werden. Frist: Die bisher genutzte Abgrenzung zwischen Wertgutscheinen und Waren- oder Sachgutscheinen wird zugunsten der unionsrechtlichen Terminologie aufgegeben. Ein Gutschein ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als ollständige oder teilweise Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung anzunehmen. Instrumente, die lediglich zu einem Preisnachlass berechtigen, sind keine Gutscheine ( 3 Abs. 13 Satz 2 UStG-E). Es gibt zwei Kategorien on Gutscheinen Einzweck-Gutscheine: Hier erfolgt die Besteuerung bereits im Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins ( 3 Abs. 14 Satz 2 UStG-E). Mehrzweck-Gutscheine: Hier erfolgt die Besteuerung erst, wenn die tatsächliche Lieferung oder die tatsächliche Erbringung der sonstigen Leistung erbracht wird ( 3 Abs. 15 Satz 2 HS. 1 UStG-E). Entgelt soll ab dem alles sein, was den Wert der Gegenleistung bildet ( 10 Abs. 1 Satz 2 UStG-E). Der neue Entgeltbegriff führt nicht zu materiellen Änderungen. Folie 22 11

12 Folie E-Commerce ( 3a Abs. 5 Satz 3-5, 14 Abs. 7 Satz 3, 18 Abs. 4c-d UStG-E) Für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen bei auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen gilt das Bestimmungslandprinzip. Voraussetzung: Der im Inland ansässige Unternehmer hatte keine weitere Ansässigkeit im Ausland. Leistungsempfänger müssen identifiziert werden nach: Wohnsitz Aufenthaltsort Sitz Am Grundsatz dieser Regelung wird festgehalten. Aber: Kleinunternehmer werden entlastet: Das Bestimmungslandprinzip wird nicht angewendet, wenn der Gesamtbetrag der Entgelte weder im orangegangenen noch im laufenden Jahr den Betrag on Euro übersteigt. Auf diese Regelung kann erzichtet werden. Die Bindungsdauer für den Verzicht beträgt zwei Jahre. Die Rechnungsstellung wird ereinfacht, weil die Vorschriften des Ansässigkeitsstaates gelten. Die Sonderregelungen für nicht in der EU ansässigen Unternehmer können genutzt werden. Folie 24 12

13 Jahressteuergesetz 7 Entgeltbegriff wird geändert è Keine Änderung im Ergebnis 14 Abs. 7 S. 3 è Rechnungen bei Leistungen i.s.d. 3a Abs. 5 S. 1) Folie Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen Ziel: Umsatzsteuerausfälle bei Verkäufen auf Ebay und Amazon Marketplace oder ähnlichen Plattformen sollen erhindert werden. Nach 22f UStG-E müssen Betreiber on elektronischen Marktplätzen, die Angaben on Nutzern, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzeichnen. Nach 25e UStG-E soll der Unternehmer als Gefährder für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf dem on ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden ist, haften. Der Betreiber haftet nur dann nicht, wenn er eine Bescheinigung der Finanzerwaltung orlegt. Der Betreiber haftet auch dann nicht, wenn er gegenüber dem Finanzamt nachweist, dass er keine Kenntnis daon hatte oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte haben müssen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht oder nicht im ollen Umfang nachkommt. Folie 26 13

14 1.3. Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen Folie Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen Folie 28 14

15 1.5. Rückstellungen für Beitragserstattungen ( 21 KStG) Grund der Änderungen: die andauernde Niedrigzinsphase Versicherungsunternehmen sollen Beträge, die aufsichtsrechtlich zu gewähren sind, als Betriebsausgaben geltend machen können. Folie Baukindergeld Seit dem bis Ende 2020 können Familien und Alleinstehende mit Kindern Baukindergeld beantragen. Der Antrag kann rückwirkend auf den gestellt werden. Es muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren dem gemeinsamen Haushalt angehören. Der Zuschuss pro Kind beträgt insgesamt Euro. Das zu ersteuernde Haushaltseinkommen darf höchstes Euro betragen. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils Euro. Die Höchstgrenze on 120 m 2 Wohnfläche ist entfallen. Folie 30 15

16 4. Weitere Steuerorhaben BEPS, die Anti-Tax-Aoidance-Directies (ATAD I und II) Anzeigepflichten für Steuersparmodelle EU-Vorschläge für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft Aktuelle Länderinitiatien für Steuerorhaben. Sonstige Steuerorhaben Ablehnung der steuerlichen Forschungsförderung Streichung des grenzüberschreitenden Verlustausgleichs Gemeinsame Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage Maßnahmen gegen Share-Deals bei der Grunderwerbs Whistleblower-Schutz in steuerlichen Angelegenheiten Folie 31 Sonstige Gesetzesänderungen Mindestlohn steigt auf 9,19 EUR Betriebliche Altersorsorge: Arbeitgeber müssen Zuschuss geben. Keine Änderungen bei der KSK Beiträge zur Arbeitslosenersicherung sinken Neues Gesetz zur KV: 50% Arbeitgeber + Arbeitnehmer Gesetzliche Änderungen für Midijobs: ab : EUR Minijobs: Tagezahl bleibt bei 70! Bitte im Skript korrigieren! Neues Verpackungsgesetz Folie 32 16

17 Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Diese Regelung wird wohl nicht umgesetzt werden Folie 33 Brexit-Steuerbegleitgesetz Folie 34 17

18 Verschärfung der Grunderwerbsteuer Die Grenze bei der sog. Anteilsereinigung wird è on 95% auf 90% herabgesetzt und è Die Frist on 5 auf 10 Jahre hochgesetzt Folie 35 Verschärfung der Grunderwerbsteuer Folie 36 18

19 Inhalt Hinweise zur Einkommensteuer Folie 37 Aktuelles zur Einkommensteuer Kassenführung / Kassennachschau / Schätzung Folie 38 19

20 Anforderungen an erfahrensfehlerfreie Schätzung Folie 39 Anforderungen an erfahrensfehlerfreie Schätzung Folie 40 20

21 Anforderungen an erfahrensfehlerfreie Schätzung Folie 41 Anforderungen an erfahrensfehlerfreie Schätzung Folie 42 21

22 Anforderungen an erfahrensfehlerfreie Schätzung Folie 43 Anforderungen an erfahrensfehlerfreie Schätzung Folie 44 22

23 Anforderungen an erfahrensfehlerfreie Schätzung Folie 45 Anforderungen an erfahrensfehlerfreie Schätzung Folie 46 23

24 Bewirtung als Gegenleistung Folie 47 Bewirtung als Gegenleistung Folie 48 24

25 Bewirtung als Gegenleistung Folie 49 Keine Deckelung des Werts der Nutzungsentnahme bei 1%- Fahrzeugen auf 50% der Kosten Folie 50 25

26 Keine Deckelung des Werts der Nutzungsentnahme bei 1%- Fahrzeugen auf 50% der Kosten Folie 51 Keine Deckelung des Werts der Nutzungsentnahme bei 1%- Fahrzeugen auf 50% der Kosten Folie 52 26

27 Keine Deckelung des Werts der Nutzungsentnahme bei 1%- Fahrzeugen auf 50% der Kosten Folie 53 Keine Deckelung des Werts der Nutzungsentnahme bei 1%- Fahrzeugen auf 50% der Kosten Folie 54 27

28 Kostendeckelung beim Leasing-Modell Folie 55 Kostendeckelung beim Leasing-Modell Folie 56 28

29 Kostendeckelung beim Leasing-Modell Folie 57 Übergang des wirtschaftl. Eigentums an einem MU-Anteil Folie 58 29

30 Übergang des wirtschaftl. Eigentums an einem MU-Anteil Folie 59 Berechnung der 44-EURO-Grenze bei Sachbezügen Folie 60 30

31 Berechnung der 44-EURO-Grenze bei Sachbezügen Folie 61 Berechnung der 44-EURO-Grenze bei Sachbezügen Folie 62 31

32 Ehe für alle ab 2001? Folie 63 Inhalt Hinweise zur Umsatzsteuer Folie 64 32

33 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 65 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 66 33

34 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 67 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 68 34

35 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 69 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 70 35

36 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 71 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 72 36

37 Umsatzsteuer bei Besorgungsleistungen Folie 73 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben Pauschbeträge für 2019 sind durch BMF-Schreiben om bekanntgegeben worden: Aktuelles I/2018 Folie 74 37

38 Inhalt Hinweise zur Abgabenordnung Aktuelles I/2018 Folie 75 Vorläufigkeitsermerk gem. 165 AO 1. a) Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ( 4 Absatz 9, 9 Absatz 6, 12 Nummer 5 EStG) - für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2014 b Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ( 4 Absatz 9, 9 Absatz 6 EStG) - für Veranlagungszeiträume ab 2015 BMF, Schr kinderbezogene Freibeträge VZ ab Abzug einer zumutbaren Belastung ( 33 Abs. 3) bei der Berücksichtigung on Aufwendungen für Krankheit/Pflege als agb Sonstige Hinweise Folie 76 38

39 Inhalt Hinweise zum Bilanzsteuerrecht Aktuelles I/2018 Folie 77 Hinweise zum Bilanzsteuerrecht 1. Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken und Gebäuden 2. Abfindung für Aufhebung einer Nutzungsbeschränkung 3. Nachträgliche Anschaffungskosten 4. Teilwert-AfA und höhere Gebäude-AfA Sonstige Hinweise Folie 78 39

40 Hinweise zum Bilanzsteuerrecht - Betriebsorrichtungen Sonstige Hinweise Folie 79 Hinweise zum Bilanzsteuerrecht Zuordnung Anlageermögen ó Umlaufermögen Geringwertige Wirtschaftsgüter Teilwertabschreibung auf bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter Einlage on GmbH-Beteilung und Forderung gegen die GmbH Teilwertabschreibungen auf Forderungen und Finanzanlagen Forderungen gegenüber GmbH-Gesellschaftern Wertaufholungen Kassenbestand Aktie Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Hinweise Folie 80 40

41 Hinweise zum Bilanzsteuerrecht Einlagen / Ungeklärte Einlagen Einlagen bei einer GmbH Entnahmen Kapitalkonten bei Personengesellschaften Fremdwährungserbindlichkeiten Gläubigererzicht wegen Sanierung Rangrücktritt Umsatzsteuer-VB Zinsen zur Umsatzsteuer ( 233a AO) Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern Abzinsung unerzinslicher Darlehenserbindlichkeiten Lohnsteuer-VB einer GmbH Rücklage nach 6b EStG Erhaltene Anzahlungen Sonstige Hinweise Folie 81 Hinweise zum Bilanzsteuerrecht Rückstellungen Passie Rechnungsabgrenzungsposten Inestitionsabzugsbetrag Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Sonstige Hinweise Folie 82 41

42 Inhalt Aktuelle Gesetzesänderungen Hinweise zur Einkommensteuer Hinweise zur Umsatzsteuer Hinweis zur Abgabenordnung Hinweise zum Bilanzsteuerrecht Mit Ihnen ins Gespräch kommen Aktuelles I/2018 Folie 83...alles wird digital Folie 84 42

43 und ielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 85 43

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