Ordnung für Aus, Fort- und Weiterbildung
|
|
- Mathias Lenz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bereitschaften Ordnung für Aus, Fort- und Weiterbildung Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz
2 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel Qualifizierung der Führungs- und Leitungskräfte Ausbildung Ziel und Zweck odule im Bereich Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz odule im Bereich Rotkreuz-Gemeinschaften Bildungsträger Lehrkräfte Lehrpläne Organisation Teilnahmevoraussetzungen Fort- und Weiterbildung Ziel und Zweck Bildungsträger Lehrkräfte Lehrpläne Organisation Teilnahmevoraussetzungen Qualifikation der Lehrkräfte Ziel und Zweck Bildungsträger ultiplikatoren Lehrplan Organisation Teilnahmevoraussetzungen Fort- und Weiterbildung Ziel und Zweck Bildungsträger ultiplikatoren Lehrplan Organisation Teilnahmevoraussetzungen Lehrberechtigung Erteilung Verlängerung Entzug Qualifizierung der ultiplikatoren Ziel und Zweck Bildungsträger Lehrkräfte für ultiplikatoren Lehrplan Organisation Teilnahmevoraussetzungen Fort- und Weiterbildung Ziel und Zweck Bildungsträger Lehrkräfte für ultiplikatoren...17 AO Teil 3 Seite 1 von 22
3 2.7.4 Lehrplan Lehrgang Teilnahmevoraussetzungen Lehrberechtigung Erteilung Verlängerung Entzug Anhang A: odule Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz Anhang B: odule Rotkreuz-Gemeinschaften Anhang C: Qualifizierung Lehrkräfte/ultiplikatoren...22 AO Teil 3 Seite 2 von 22
4 1 Präambel Der folgende Teil der Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung regelt die Grundsätze der Aus-, Fort- und Weiterbildung in dem Bereich Führungs- und Leitungskräfte des Deutschen Roten Kreuzes im Landesverband Rheinland-Pfalz Das Ziel dieses Teils der Ordnung besteht darin, die Einheitlichkeit und Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz zu gewährleisten. Die Ordnung ist für alle Bildungsträger, ultiplikatoren, Lehrkräfte und Teilnehmer verpflichtend. Die Lehr-Lern-Unterlagen werden i.d.r. vom DRK-Bundesverband herausgegeben, bei vorliegenden Lehrunterlagen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz gelten diese entsprechend. Obgleich sich dieser Teil der Ordnung auf die Gemeinschaften Bereitschaften und als Fachdienst der Bereitschaften die Bergwacht bezieht, stehen die Bildungsmaßnahmen grundsätzlich allen itarbeitern des Deutschen Roten Kreuzes offen. Die Teilnahme von Angehörigen anderer Gemeinschaften und Bereiche kann und soll zur Vernetzung der Bildungsstrukturen und zur Nutzung von Synergieeffekten beitragen. Die Umsetzung dieses Teils der Ordnung setzt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten voraus. Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit werden Begriffe geschlechtsunbestimmt gebraucht; gemeint sind also stets männliche und weibliche Personen. Beschlossen von der Landeskonferenz der Bereitschaften DRK LV RLP am Beschlossen durch den Landesverbandsausschuss DRK LV RLP AO Teil 3 Seite 3 von 22
5 2 Qualifizierung der Führungs- und Leitungskräfte 2.1 Ausbildung Ziel und Zweck Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften folgende Kompetenzen: rotkreuzspezifische Kompetenz fachliche Kompetenz personale Kompetenz soziale Kompetenz organisatorisch-administrative Kompetenz strategische Kompetenz Ziel der Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte ist es, diese Kompetenzen zu vermitteln. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen nicht nur unmittelbar dem Erwerb bzw. der Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer, sondern auch mittelbar der Personalentwicklung und Organisationsentwicklung dienen. Die Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte ist als ein aufgabenorientiertes odulsystem für die Bereiche Rotkreuz-Gemeinschaften und Einsatz/Zivil- und Katastrophenschutz gestaltet, mit einander ergänzenden und aufeinander aufbauenden odulen. In Abhängigkeit von der Aufgabe und Tätigkeit der jeweiligen Leitungs- oder Führungskraft werden die odule entweder als Pflichtmodule (obligatorische odule) oder Wahlmodule (fakultative odule) angesetzt. Das odulsystem ist grundsätzlich offen, d.h. dass die meisten odule auch von Leitungs- und Führungskräften aus anderen Rotkreuz-Gemeinschaften und -Bereichen sowie von interessierten Helfern belegt werden können. Der aufbauende Charakter des odulsystems bringt mit sich, dass für höhere odule bestimmte niedrigere eine fachliche Eingangsvoraussetzung darstellen. Um den offenen Charakter und die Flexibilität des odulsystems zu gewährleisten, beziehen sich die Eingangsvoraussetzungen strikt auf die odule und nicht auf die Funktion der Führungs- und Leitungskräfte. Da deren Tätigkeit das Absolvieren der entsprechenden obligatorischen odule jedoch voraussetzt, müssen insgesamt auch alle relevanten Voraussetzungen automatisch erfüllt sein. Vergleichbare Qualifikationen können durch den Bildungsträger anerkannt werden. AO Teil 3 Seite 4 von 22
6 odule im Bereich Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz odul 1: Führen im Einsatz I: Allgemeines taktisches Führen von Gruppen odul 2: Führen im Einsatz II: Fachdienstspezifisches Führen von Gruppen odul 3: Führen im Einsatz III: Grundlagen für das Führen der Einsatzeinheit odul 4: Führen im Einsatz IV: Taktisches Führen der Einsatzeinheit odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odule im Bereich Rotkreuz-Gemeinschaften odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements odul 13: Leiten von Rotkreuz- Gemeinschaften II odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung odul 15: Grundlagen des Personalmanagements AO Teil 3 Seite 5 von 22
7 Gemäß der nachstehenden Tabelle sind folgende odule verbindlich (obligatorisch): TF BL KBL BBL odule GL ZF RKB GF L BW L BW KV LBL odul 1: Führen im Einsatz I x x x x odul 2: Führen im Einsatz II a, b, c d 1 x x x x odul 3: Führen im Einsatz III x x x odul 4: Führen im Einsatz IV x x x odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe x x odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz x (2) odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten x odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar x x x x x x x odul 9: Leiten und Führen von Gruppen x x x x x x odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I x x x odul 11: Vorstandsarbeit x (1) x x odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements x x x odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II x x odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung x x odul 15: Grundlagen des Personalmanagements x x Erläuterungen: GL = Gruppenleiter (Gemeinschaft) TF = Truppführer (Einsatzformation), GF = Gruppenführer (Einsatzformation) ZF = Zugführer (Einsatzformation) BL = Bereitschaftsleiter, L BW = Bergwachtleiter, KBL = Kreisbereitschaftsleiter, L BW KV = Bergwachtleiter auf KV-Ebene, RKB = Rotkreuz-Beauftragter BBL = Bezirksbereitschaftsleiter LBL = Landesbereitschaftsleiter x = (noch) zu absolvieren 1 soweit Vorstandsmitglied, insbesondere in eingetragenen Vereinen 2 abgedeckt bei Absolvierung von Führen im Einsatz I IV Weitergehende Verbindlichkeitsregelungen können durch den Rheinland-Pfalz im Rahmen ergänzender Bestimmungen zu dieser Ordnung getroffen werden. 1 odul 2a Taktisches Führen der SEG-Sanität, odul 2b Taktisches Führen der SEG-Betreuung, odul 2c Taktisches Führen der SEG-Verpflegung, odul 2d Taktisches Führen der SEG-Technik [Anm.: Weitere Fachdienstmodule sind in Vorbereitung (z.b. Fernmeldedienst FmD/IuK, Bergwacht etc.), diese werden analog der bestehenden Struktur eingebunden] AO Teil 3 Seite 6 von 22
8 2.1.2 Bildungsträger Träger der Ausbildung ist: odule odul 1: Führen im Einsatz I odul 2: Führen im Einsatz II a, b, c, d 2 odul 3: Führen im Einsatz III odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe I odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung odul 15: Grundlagen des Personalmanagements Träger der Ausbildung DRK-Bezirksverband/Landesverband DRK-Bezirksverband/Landesverband DRK-Bezirksverband/Landesverband DRK-Bezirksverband/Landesverband DRK-Kreisverband DRK-Bundesverband DRK-Bundesverband DRK-Bundesverband Die Festlegung der Bildungsträgerschaft erfolgt federführend durch den Rheinland-Pfalz. Bildungsträger sind der Landesverband Rheinland-Pfalz, die Bezirksverbände sowie ggf. die Kreisverbände. Folgende odule laufen in der Verantwortung der Bezirksverbände, wobei der Landesverband Rheinland-Pfalz in begründeten Ausnahmefällen die Bildungsträgerschaft direkt an sich bindet. odul 1: odule 2: odul 8: odul 9: Lehrkräfte Führen im Einsatz I Führen im Einsatz II Rotkreuz-Aufbauseminar Leiten und Führen von Gruppen Lehrkräfte sind in das Programm und die Lehr-Lern-Unterlagen eingewiesene Seminarleiter und Lehrgangsleiter mit gültiger Lehrberechtigung der einweisenden Verbandsstufe Lehrpläne Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach der jeweils gültigen Lehr-Lern-Unterlage, die durch den DRK-Bundesverband herausgegeben wird Organisation Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildungsmaßnahmen in Zusammen- arbeit mit den Lehrkräften und Bildungsstätten übernommen. 2 odul 2a Taktisches Führen der SEG-Sanität, odul 2b Taktisches Führen der SEG-Betreuung, odul 2c Taktisches Führen der SEG-Verpflegung, odul 2d Taktisches Führen der SEG-Technik AO Teil 3 Seite 7 von 22
9 Die odule umfassen in der Regel 16 Unterrichtseinheiten à 45 inuten. Ausnahmen sind: Führen im Einsatz I (24 Unterrichtseinheiten à 45 inuten) und Führen in der DRK-Leitungsgruppe I (24 Unterrichtseinheiten à 45 inuten). Die Zeitansätze für die odule Führen im Einsatz II werden in den jeweiligen gemeinschafts- bzw. fachbezogenen Teilen dieser Ordnung geregelt. An einer Ausbildungsmaßnahme sollen nicht mehr als 20 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 12 bis 16 Personen. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Weitere Ausführungen enthalten die entsprechenden Lehr-Lern-Unterlagen. AO Teil 3 Seite 8 von 22
10 2.1.6 Teilnahmevoraussetzungen odule odul 1: Führen im Einsatz I odul 2: Führen im Einsatz II a, b, c, d 3 odul 3: Führen im Einsatz III odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar Teilnahmevoraussetzungen Einsatztaktik, Zivil- und Katastrophenschutz Fachdienstausbildung, Führen im Einsatz I Führen im Einsatz II Führen im Einsatz III allgemein: Rotkreuz-Einführungsseminar, einsatztaktisch: funktionsspezifisch Rotkreuz-Aufbauseminar Rotkreuz-Aufbauseminar, Das DRK im Zivilund Katastrophenschutz oder Führen im Einsatz IV Rotkreuz-Einführungsseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen keine odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit Rotkreuz-Aufbauseminar Rotkreuz-Aufbauseminar odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements Rotkreuz-Aufbauseminar, Leiten und Führen von Gruppen odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I, Vorstandsarbeit odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung Grundlagen des Sozialmanagements odul 15: Grundlagen des Personalmanagements Grundlagen des Sozialmanagements odul 2a Taktisches Führen der SEG-Sanität, odul 2b Taktisches Führen der SEG-Betreuung, odul 2c Taktisches Führen der SEG-Verpflegung, odul 2d Taktisches Führen der SEG-Technik [Anm.: Weitere Fachdienstmodule sind in Vorbereitung (z.b. Fernmeldedienst FmD/IuK, Bergwacht etc.), diese werden analog der bestehenden Struktur eingebunden] AO Teil 3 Seite 9 von 22
11 Fort- und Weiterbildung Ziel und Zweck Die Fort- und Weiterbildung dient der Erweiterung und Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Sinne dieses Teils dieser Ordnung wird bei der Fort- und Weiterbildung der Leitungs- und Führungskräfte unterschieden zwischen Aufstiegsfortbildung, die dann vorliegt, wenn Helfer, Leitungs- oder Führungskräfte vorbereitend odule belegen, die über ihrer jeweiligen Funktionsebene angesiedelt sind; Anpassungsfortbildung, die erforderlich ist, wenn sich erhebliche Änderungen der entsprechenden odule oder des odulsystems ergeben; Weiterbildung, die sich auf erweiternde oder vertiefende Bildungsmaßnahmen außerhalb des odulsystems bezieht. Im Folgenden wird nur die Fortbildung geregelt; die anderen Formen der Fort- und Weiterbildung können durch die DRK-Landesverbände geregelt werden Bildungsträger Der Träger der Fortbildung ist identisch mit dem Träger der Ausbildung Lehrkräfte Lehrkräfte sind in das Programm und die Lehr-Lern-Unterlagen eingewiesene Seminarleiter und Lehrgangsleiter mit gültiger Lehrberechtigung der einweisenden Verbandsstufe Lehrpläne Ziele, Themen und Inhalte von Fortbildungen werden durch den DRK-Bundesverband nach Bedarf festgelegt Organisation Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Bildungsstätten übernommen. Der Zeitansatz für Fortbildungen wird vom DRK- Bundesverband nach Bedarf und in Absprache mit den DRK-Landesverbänden festgelegt. An einer Fortbildungsmaßnahme sollen nicht mehr als 20 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 12 bis 16 Personen. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fortbildung ist die entsprechende Ausbildung. 2.3 Qualifikation der Lehrkräfte Ziel und Zweck Die Ausbildung der Lehrkräfte soll die Qualität der Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte sichern. Die Lehrkräfte benötigen eine fachliche, didaktische und fachdidaktische Qualifikation. Die fachdidaktische Qualifikation wird erworben durch das Absolvieren einer Einweisung in das entsprechende odul; die fachliche und didaktische Qualifikation sind Teilnahmevoraussetzungen für die Einweisung. AO Teil 3 Seite 10 von 22
12 2.3.2 Bildungsträger Träger der Ausbildung (Einweisung) ist: Einweisungen in das odul Träger der Ausbildung odul 1: Führen im Einsatz I odul 2: Führen im Einsatz II a, b, c, d 4 odul 3: Führen im Einsatz III odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II DRK-Bundesverband (1) odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung DRK-Bundesverband (1) odul 15: Grundlagen des Personalmanagements DRK-Bundesverband (1) Anmerkung (1) Lehrkräfte werden vom DRK-Generalsekretariat bestimmt ultiplikatoren ultiplikatoren sind in das Programm, die Lehr-Lern-Unterlagen und die Lehrkräftequalifizierung eingewiesene Lehrkräfte-Trainer mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Bundesverbandes Lehrplan Inhalte sind: Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte Fachdidaktik und -inhalte des oduls Lehr-Lern-Unterlagen zu dem odul Präsentationen aus und zu dem odul Organisation Die Einweisungen umfassen mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 45 inuten. An einer Einweisung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Einweisung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf ein Jahr befristet ist. 4 odul 2a Taktisches Führen der SEG-Sanität, odul 2b Taktisches Führen der SEG-Betreuung, odul 2c Taktisches Führen der SEG-Verpflegung, odul 2d Taktisches Führen der SEG-Technik [Anm.: Weitere Fachdienstmodule sind in Vorbereitung (z.b. Fernmeldedienst FmD/IuK, Bergwacht etc.), diese werden analog der bestehenden Struktur eingebunden] AO Teil 3 Seite 11 von 22
13 2.3.6 Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: grundsätzlich itgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Teilnahme an einem Rotkreuzeinführungsseminar Teilnahme an dem entsprechenden odul sowie grundsätzlich Teilnahme an den jeweils aufbauenden odulen gemäß der nachstehenden Tabelle (oder eine vergleichbare Qualifikation): Einweisungen in die odule Fachliche Voraussetzungen odul 1: Führen im Einsatz I Führen im Einsatz II odul 2: Führen im Einsatz II Führen im Einsatz III, Führen im Einsatz IV odul 3: Führen im Einsatz III Führen im Einsatz IV odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe Führen im Einsatz IV odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen Grundlagen des Sozialmanagements odul 10: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements Grundlagen der Organisationsentwicklung, Grundlagen des Personalmanagements odul 13: Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften II (1) odul 14: Grundlagen des Personalmanagements (1) odul 15: Grundlagen der Organisationsentwicklung (1) Anmerkung: (1) Voraussetzungen werden vom DRK-Generalsekretariat festgelegt AO Teil 3 Seite 12 von 22
14 2.4 Fort- und Weiterbildung Ziel und Zweck Die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte dient der Erweiterung und Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Sinne dieser Ordnung wird bei der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte unterschieden zwischen Anpassungsfortbildung, die erforderlich ist, wenn sich erhebliche Änderungen der entsprechenden odule oder des odulsystems ergeben; Weiterbildung, die sich auf erweiternde oder vertiefende Bildungsmaßnahmen außerhalb des odulsystems bezieht. Im Folgenden wird nur die Fortbildung geregelt; andere Formen der Fort- und Weiterbildung können durch die zuständigen Bildungsträger geregelt werden. Davon unabhängig wird von jeder Lehrkraft eine individuelle Weiterbildung erwartet Bildungsträger Der Träger der Fortbildung ist identisch mit dem Träger der Ausbildung ultiplikatoren ultiplikatoren sind in das Programm, die Lehr-Lern-Unterlagen und die Lehrkräftequalifizierung eingewiesene Lehrkräfte-Trainer mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Bundesverbandes Lehrplan Ziele, Themen und Inhalte von Fortbildungen werden durch den DRK-Bundesverband nach Bedarf festgelegt Organisation Der Zeitansatz für Fortbildungen wird vom DRK-Bundesverband nach Bedarf und in Absprache mit den DRK-Landesverbänden festgelegt. An einer Fortbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Fortbildung sind die entsprechende Ausbildung und eine gültige Lehrberechtigung. AO Teil 3 Seite 13 von 22
15 2.5 Lehrberechtigung Erteilung Voraussetzungen für die Erteilung der Lehrberechtigung sind: erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Einweisung verantwortliche itwirkung bei einer entsprechenden Ausbildungsmaßnahme für Leitungs- und Führungskräfte innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Einweisung Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren ab dem Abschluss der Einweisung durch den Bildungsträger erteilt Verlängerung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: itwirkung bei mindestens zwei Ausbildungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren Teilnahme an einer Fortbildung bei Bedarf Darüber hinaus sind die Lehrkräfte verantwortlich für ihre individuelle Weiterbildung. Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einer Einweisung erforderlich Entzug Die Lehrberechtigung kann von der ausstellenden Verbandsstufe entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten der Lehrkraft für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar ist. AO Teil 3 Seite 14 von 22
16 2.6 Qualifizierung der ultiplikatoren Ziel und Zweck Die Ausbildung der ultiplikatoren soll die Qualität der Qualifizierung der Lehrkräfte sichern. Die ultiplikatoren benötigen eine fachliche, didaktische und fachdidaktische Qualifikation. Die fachdidaktische Qualifikation wird erworben durch das Absolvieren einer Einweisung in das entsprechende odul; die fachliche und didaktische Qualifikation sind Teilnahmevoraussetzungen für die Einweisung Bildungsträger Träger der Ausbildung (Einweisung) ist der DRK-Bundesverband Lehrkräfte für ultiplikatoren Lehrkräfte der ultiplikatoren werden durch das DRK-Generalsekretariat bestimmt Lehrplan Inhalte sind: Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte Fachdidaktik und -inhalte des oduls Lehr-Lern-Unterlagen zu dem odul Präsentationen aus und zu dem odul Qualifizierung der Lehrkräfte Organisation Die Einweisungen umfassen mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 45 inuten. An einer Einweisung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Einweisung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf ein Jahr befristet ist. AO Teil 3 Seite 15 von 22
17 2.6.6 Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: grundsätzlich itgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz Teilnahme am Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Teilnahme an dem entsprechenden odul sowie grundsätzlich Teilnahme an den jeweils aufbauenden odulen gemäß der nachstehenden Tabelle (oder eine vergleichbare Qualifikation): Einweisungen in die odule odul 1: Führen im Einsatz I odul 2: Führen im Einsatz II odul 3: Führen im Einsatz III Fachliche Voraussetzungen Führen im Einsatz II Führen im Einsatz III, Führen im Einsatz IV Führen im Einsatz IV odul 4: Führen im Einsatz IV odul 5: Führen in der DRK-Leitungsgruppe Führen im Einsatz IV odul 6: Das DRK im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7: Aufgaben des Rotkreuz-Beauftragten odul 8: Rotkreuz-Aufbauseminar odul 9: Leiten und Führen von Gruppen odul 10: Führen von Rotkreuz-Gemeinschaften I odul 11: Vorstandsarbeit odul 12: Grundlagen des Sozialmanagements Grundlagen der Organisationsentwicklung, Grundlagen des Personalmanagements odul 13: Führen von Rotkreuz-Gemeinschaften II Führen von Rotkreuz-Gemeinschaften I, Vorstandsarbeit odul 14: Grundlagen der Organisationsentwicklung Grundlagen des Sozialmanagements odul 15: Grundlagen des Personalmanagement Grundlagen des Sozialmanagements AO Teil 3 Seite 16 von 22
18 2.7 Fort- und Weiterbildung Ziel und Zweck Die Fort- und Weiterbildung der ultiplikatoren dient der Erweiterung und Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Sinne dieses Teil dieser Ordnung wird bei der Fort- und Weiterbildung der ultiplikatoren unterschieden zwischen Anpassungsfortbildung, die erforderlich ist, wenn sich erhebliche Änderungen der entsprechenden odule oder des odulsystems ergeben; Weiterbildung, die sich auf erweiternde oder vertiefende Bildungsmaßnahmen außerhalb des odulsystems bezieht. Im Folgenden wird nur die Fortbildung geregelt; andere Formen der Fort- und Weiterbildung können durch den zuständigen Bildungsträger geregelt werden. Davon unabhängig wird von jedem ultiplikator eine individuelle Weiterbildung erwartet Bildungsträger Der Träger der Fortbildung ist der DRK-Bundesverband Lehrkräfte für ultiplikatoren Lehrkräfte der ultiplikatoren werden durch das DRK-Generalsekretariat bestimmt Lehrplan Ziele, Themen und Inhalte von Fortbildungen werden durch den DRK-Bundesverband nach Bedarf festgelegt Lehrgang Der Zeitansatz für Fortbildungen wird vom DRK-Bundesverband nach Bedarf festgelegt. An einer Fortbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Fortbildung sind die entsprechende Ausbildung und eine gültige Lehrberechtigung. AO Teil 3 Seite 17 von 22
19 2.8 Lehrberechtigung Erteilung Voraussetzungen für die Erteilung der Lehrberechtigung sind: Erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Einweisung Verantwortliche itwirkung bei einer entsprechenden Einweisung für Lehrkräfte innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der ultiplikatoreneinweisung Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren ab dem Abschluss der Einweisung durch den DRK-Bundesverband erteilt Verlängerung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Regelmäßige itwirkung bei Einweisungen für Lehrkräfte Teilnahme an einer Fortbildung nach Bedarf Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einer Einweisungsveranstaltung erforderlich Entzug Die Lehrberechtigung kann vom DRK-Bundesverband entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten des ultiplikators für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar ist. AO Teil 3 Seite 18 von 22
20 Teilnahmevoraussetzungen sind: grundsätzlich itgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Teilnahme an einem Rotkreuzeinführungsseminar Teilnahme an einer Einweisungsveranstaltung des DRK Landesverbandes Rheinland-Pfalz in die entsprechende Lehr-Lern-Unterlage des jeweiligen oduls Teilnahme an dem entsprechenden odul sowie grundsätzlich Teilnahme an den jeweils aufbauenden odulen gemäß der nachstehenden Tabelle (oder eine vergleichbare Qualifikation): Ausbilder Qualifikation Teilnahme für: odul 1 X X odul 2 5 X X X X odul 3 X X X X odul 4 X X X X odul 5 odul 6 6 odul 7 odul 8 7 odul 9 odul 10 odul 11 odul 12 odul 13, 14, 15 X X Ausbildungsvoraussetzungen werden durch den DRK-Bundesverband geregelt. X X X X X X 5 odul 2 wird nur fachbezogen angeboten (Betreuungsdienst, Sanitätsdienst, Verpflegung, FmD, Bergwacht etc.) eine Teilnahme setzt den fachbezogene Besuch, als Teilnehmer, dieses oduls voraus. 6 Teilnehmer die im Rahmen ihrer Qualifizierung zum Seminarleiter odul 3 und odul 4 erlangen, können durch die Teilnahme am odul 6 bzw. odul 7 die Lehrbefugnis nach entsprechender Einweisung- in die odul 6/7 erlangen. 7 Teilnehmer, die die Lehrberechtigung für das odul 8 Rotkreuz-Aufbauseminar erlangen wollen, müssen gleichzeitig eine Lehrbefugnis Seminarleiter Rotkreuz-Einführungsseminar besitzen. AO Teil 3 Seite 19 von 22
21 3 Anhang A: odule Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz odule im Bereich Einsatz, Zivil- und Katastrophenschutz odul 5 Führen in der DRK-Leitungsgruppe (Stabsausbildung) odul 6 Das DRK Im Zivil- und Katastrophenschutz odul 7 Aufgaben des Rotkreuzbeauftragten odul 4 Führen im Einsatz IV Taktisches Führen der Einsatzeinheit odul 3 Führen im Einsatz III Grundlagen für das Führen der Einsatzeinheit odul 2a Führen im Einsatz II Taktisches Führen der SEG Sanität odul 2b Führen im Einsatz II Taktisches Führen der SEG Betreuung odul 2c Führen im Einsatz II Taktisches Führen der SEG Verpflegung odul 2d Führen im Einsatz II Taktisches Führen der SEG Technik odul 1 Führen im Einsatz I Allgemeines taktisches Führen von Gruppen AO Teil 3 Seite 20 von 22
22 4 Anhang B: odule Rotkreuz-Gemeinschaften odule im Bereich Rotkreuz-Gemeinschaften Tätigkeiten Organisation Personal odul 13 Leiten von Rotkreuz- Gemeinschaften II odul 14 Grundlagen der Organisations- Entwicklung odul 15 Grundlagen des Personalmanagements odul 10 Leiten von Rotkreuz- Gemeinschaften I odul 11 Vorstandsarbeit odul 12 Grundlagen des Sozialmanagements odul 8 Rotkreuz- Aufbauseminar odul 9 Leiten und Führen von Gruppen AO Teil 3 Seite 21 von 22
23 5 Anhang C: Qualifizierung Lehrkräfte/ultiplikatoren ultiplikatoren Qualifizierung der Lehrkräfte und ultiplikatoren ultiplikatoren Fachliche Qualifikation Fachdidaktische Qualifikation Didaktische Qualifikation = = = Jeweilige(s) odul(e) der gleichen und höheren Stufe Einweisung in die Lehrkräftequalifizierung Teilnahme Erwachseneng. Unterrichtsgestaltung Lehrkräfte Fachliche Qualifikation Fachdidaktische Qualifikation Einweisung der gleichen _ und in die Lehr-Lern- _ Jeweilige(s) odul(e) höheren Stufe Unterlagen Didaktische Qualifikation Teilnahme Erwachseneng. Unterrichtsgestaltung AO Teil 3 Seite 22 von 22
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil: Fachübergreifende Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht Beschlossen vom
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Betreuungsdienst - Stand 26.05.2003 - Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Betreuungsdienst 2 1.2. Lehrkraft für die Grundausbildung Betreuungsdienst 3-5
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Technik und Sicherheit - Stand 10.09.2005 - Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Technik und Sicherheit 2 2. Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil: Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften - Stand: 16.02.2014
MehrAusbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der Landesbereitschaftsleitung am 27.03.
Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der am 27.03.2010 in Karlstadt Verwirrung Folie 2 Historie Bis in die 80er Jahre: Unterführer, Führer I, Führer II
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
Teil: Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung, Multiplikatoren für Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung, Dozenten für Erwachsenenbildung (gültig für den Bereich Erste Hilfe, Bereitschaften, Bergwacht,
MehrBereitschaften / Leitungs- und Führungskräfte
Qualifikation von Leitungs- und Führungskräften Verbindliche Module Module GL TF/GF ZF BL KBL KB Rotkreuz-Aufbauseminar X X X X X X Leiten und Führen von Gruppen X X X X X Leiten von Rotkreuzgemeinschaften
MehrModulare Leitungs- und Führungskräfteausbildung im BRK
Modulare Leitungs- und Führungskräfteausbildung im BRK Grundlagen und Begriffe Am 18.10.2002 wurde im LA die Umsetzung der modularen Ausbildung beschlossen. Nach entsprechender Muliplikatorenschulung wurden
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz. Teil: Rettungshundearbeit
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Rettungshundearbeit Beschlussfassung Gemäß der Empfehlung des Bundesausschusses der Bereitschaften vom 17. Oktober 2010, der Beschlüsse
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes. Teil: Betriebssanitätsdienst (gem. BGG 949)
Generalsekretariat Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil: Betriebssanitätsdienst (gem. BGG 949) Das DRK-Präsidium hat am 16. Dezember 2005 gemäß 13, 14 der DRK- Satzung
MehrAusbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v.
Ausbildungsordnung des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Stand: 26. April 2015 1 Präambel Die Ausbildung im Bereich des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes wird entsprechend den Richtlinien
MehrHelfergrundausbildung im Kreisverband
Helfergrundausbildung im Kreisverband Als Basis unseres Ausbildungssystems dient sehr erfolgreich die Helfergrundausbildung (HGA) zur Qualifizierung aller Helfer in den Einsatzformationen. Die Helfergrundausbildung
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrLizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport
Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3
MehrAusführungsbestimmungen
Ausführungsbestimmungen für das BJRK als Ergänzung zur Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung Ergänzung zu AO ND Bayerisches Jugendrotkreuz Landesgeschäftsstelle
MehrAusBildung. Führungskräfte im Rettungsdienst. Teil 1 Gruppenführer Rettungsdienst. DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Düsseldorf
AusBildung Führungskräfte im Rettungsdienst Teil 1 Gruppenführer Rettungsdienst DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Düsseldorf LANO - AusBildung profitieren! Das bietet Ihnen nur die LANO Kostenlose Rettungsdienstfortbildungen
MehrGHIJK. Dienstanweisung: Besondere Kennzeichnung von Führungskräften, Funktionsträgern und Fachpersonal im Einsatz. B e r e i t s c h a f t e n
B e r e i t s c h a f t e n Dienstanweisung: Besondere Kennzeichnung von Führungskräften, Funktionsträgern und Fachpersonal im Einsatz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. GHIJK Hier: Dienstanweisung
MehrRichtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen
Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Stand 20. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches... 2 2. Anmeldung... 2 3. Grundausbildung von Leitungskräften im Jugendrotkreuz...
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrKonzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz
Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz Landessportbund Rheinland-Pfalz Ausbilderzertifikat des DOSB 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung 2. Struktur 2.1 Träger der
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD
1. Sinn Zweck Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrSchulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v.
Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Referat Information und Kommunikation Version 1 Ausführungsbestimmungen zur PO 7 Sprechfunkausbildung Version 1 (2015)
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO)
Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1. Sinn Zweck 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes. Teil: Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) 2006
déåéê~äëéâêéí~êá~í Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil: Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) 2006 Inhaltsverzeichnis: 0. Präambel... 5 Ausbildung...
MehrHelferausbildung in den Einsatz-/ Fachdiensten der BRK-Bereitschaften Harald Erhard, LBLg.
Helferausbildung in den Einsatz-/ Fachdiensten der BRK-Bereitschaften Harald Erhard, LBLg. Helferausbildung der BRK-Bereitschaften Die nachstehende Darstellung ist eine Zusammenfassung der Helferausbildung
MehrGesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrEntwurf Stand: 03.02.2014
Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013
MehrVERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden
ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER AQua-SLK1 Kreditpunkte und Notenberechnung Dauer (AQua) bildung der TU Dresden Zentrale Koordinationsstelle Sprachaus- A - Fremdsprachen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrSchiedsrichterordnung
1 Gültigkeit Stand: 19.08.2015 (Vereinheitlichung C-+B-Schein-Gültigkeit mit DSQV-Schiriordnung) Die HSQV-Schiedsrichterordnung tritt ab dem 26.04.2003 in Kraft. Alle früheren Schiedsrichterordnungen und
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrBereitschaften/Leitungs- u. Führungskräfte
Qualifikation von Leitungs- und Führungskräften Verbindliche Module Module GL TF/GF ZF BL KBL KB Rotkreuz-Aufbauseminar X X X X X X Leiten und Führen von Gruppen X X X X X Leiten von Rotkreuzgemeinschaften
MehrMitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit:
Mitarbeitergespräch Datum: Mitarbeiter/Mitarbeiterin Name: Vorname: Funktion: seit: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit: Führungskraft: Name: Vorname: Vorgesetzte/Vorgesetzter des Mitarbeiters 1 seit:
MehrPersonalmanagement. DAM.Deutsche Akademie. für Management GmbH. Ansprechpartner. Angebot-Nr. 00254439. Angebot-Nr. 00254439. Berufliche Weiterbildung
Personalmanagement Angebot-Nr. 00254439 Angebot-Nr. 00254439 Bereich Preis Preisinfo Berufliche Weiterbildung 2.000,00 (MwSt. fällt nicht an) Sie können sich für einen der drei Zahlungsmodi entscheiden:
MehrModul: Führungshilfspersonal Herzlich Willkommen!
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Modul: Führungshilfspersonal Herzlich Willkommen! Vorstellungsrunde Ortsverein Hobbies Sonstiges Warum bin ich hier? Erwartungen Name / Alter Beruf Funktion Über mich
MehrVolleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010
Volleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010 1 S e i t e Lehrordnung des VMV 1. Allgemeines Auf der Grundlage der Satzung des VMV, der Lehrordnung des DVV einschließlich
MehrSchiedsrichterwesen und Regelkunde im Tennisverband Mittelrhein
Schiedsrichterwesen und Regelkunde im Tennisverband Mittelrhein Ausbildungsangebote und Ausbildungsrichtlinien Stand: November 2015 Seite: 1 - die Ausbildungsangebote und Ausbildungsrichtlinien Die Ausbildung
MehrKunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]
Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen
MehrVolleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung
Volleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I 1 Ausbildungsträger 1 2 Lehrkräfte 2 3 Umfang und Dauer der Ausbildungsgänge 3 4 Zulassung zur Ausbildung 5 5
Mehr1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrDokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen
Dokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen Anlage zur: Fachlichen Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für Fort- und Weiterbildungen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
MehrIT Fachwirt IT Fachwirtin
IT Fachwirt IT Fachwirtin - 1-1. Die Weiterbildung zum IT Fachwirt erweitert Ihre Perspektiven Die IT Anwendungen nehmen überproportional zu, demzufolge wachsten die IT-Systeme und IT Strukturen seit Jahren.
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
MehrBetriebswirtschaftlich und rechtlich weiterbilden, in Sachen Praxisführung auf der sicheren Seite sein
INTERVIEW Betriebswirtschaftlich und rechtlich weiterbilden, in Sachen Praxisführung auf der sicheren Seite sein Holzgerlingen, 14.12.2012. Sehr gutes fachliches Know-how ist ein wichtiger Faktor, um eine
MehrVergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze
Vergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze 1. Stundensätze der Übungsleiter, Trainer und Helfer Es gelten folgende Stundenhöchstsätze pro Übungseinheit (je nach Sportart
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
MehrDas Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und
MehrGeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006
GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...
MehrZulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch
Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrKooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld
Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen
MehrInformationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU
Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache
MehrNeue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrDer Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein das beste Förderinstrument zur beruflichen Eingliederung und dem Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt Förderung der beruflichen Weiterbildung 16 SGBII 81 ff SGBIII Förderung der beruflichen
MehrKeine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.
MehrVertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie.
Institut für ESSENTIELLE PSYCHOTHERAPIE Leitung: Wolfgang Erhardt Eichkuhle 22, 53773 Hennef Fon: 02242/9175738 Fax: 02242/915285 info@essentielle-psychoherapie.de www.essentielle-psychotherapie.de Vertrag
MehrBundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Fünf-Punkte-Plan Lebenslanges Lernen Eine Initiative der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Fünf-Punkte-Plan Lebenslanges Lernen Eine Initiative der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung Karlsruhe, 15. Februar 2006 Februar 2006 Hintergrund Fünf-Punkte-Plan
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrHochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar
Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar Studienordnung für das Künstlerische Aufbaustudium Künstlerische Fortbildung und das Künstlerische Aufbaustudium Konzertexamen an der Hochschule für Musik FRANZ
MehrBIC - DO IT YOURSELF LEHRGANG GLOBALISIERUNG UND MERGERS & ACQUISITIONS
BIC - DO IT YOURSELF LEHRGANG GLOBALISIERUNG UND MERGERS & ACQUISITIONS INHALTE: Qualifikations- und Leistungsziele Studienmaterialien Lehrform Voraussetzung für die Teilnahme Voraussetzung für einen Leistungsnachweis
Mehr- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax
MehrWissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe
Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung
MehrDokumentation zur Versendung der Statistik Daten
Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Achtung: gem. 57a KFG 1967 (i.d.f. der 28. Novelle) ist es seit dem 01. August 2007 verpflichtend, die Statistikdaten zur statistischen Auswertung Quartalsmäßig
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
DRK-Generalsekretariat Bonn, 24.02.2000 Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil: Betreuungsdienst Gliederung: Seite 0. Präambel 2 1. Grundausbildung Betreuungsdienst
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrRettungsfähigkeit von Übungsleitern
Rettungsfähigkeit von Übungsleitern Der Rettungsfähigkeit von Übungsleitern wird in der letzten Zeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. Sie spielt bei der Übungsleiteraus- und fortbildung eine wichtige
MehrFührungstraining. Coaching für Frauen
Führungstraining & Coaching für Frauen Workshop-Beschreibung 1 Zielgruppe: Unternehmerinnen, Geschäftsführerinnen & Führungskräfte, die ihre Führungs- und Persönlichkeitskompetenzen entwickeln, intensivieren
MehrOrientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik
Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Mathematik Weiterbildung Technologie Erlaubte Hilfsmittel: Formelsammlung Taschenrechner Maximale Bearbeitungszeit: 1 Stunde Provadis
MehrSIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben
SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG Chancen geben Sie suchen Fachkräfte? Mit geringem Aufwand können Sie durch Umschulung, Ausbildung und Weiterbildung eigene Fachkräfte
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
Mehr72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem
la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der
MehrWindows Server 2008 (R2): Anwendungsplattform
Mag. Christian Zahler, Stand: August 2011 13 14 Mag. Christian Zahler, Stand: August 2011 Mag. Christian Zahler, Stand: August 2011 15 1.5.2 Remotedesktop-Webverbindung Windows Server 2008 (R2): Anwendungsplattform
MehrL E I T B I L D A M E. als gemeinsame Orientierung hinsichtlich Auftrag Lehren und Lernen Schulkultur
L E I T B I L D A M E als gemeinsame Orientierung hinsichtlich Auftrag Lehren und Lernen Schulkultur Auftrag Matura für Erwachsene: Auf dem 2. Bildungsweg zur Hochschule Die AME ermöglicht erwachsenen
MehrEine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener
Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Erstausbildung junger Erwachsener NUTZEN SIE DIE CHANCE FÜR IHRE BERUFLICHE ZUKUNFT Das Erwerbspersonenpotenzial wird
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Erziehungswissenschaft Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrPLATTFORM PERSONALMANAGEMENT
PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT Leitfaden MitarbeiterInnengespräch Vorbereitungsbogen für MitarbeiterInnen Dieser Bogen soll Ihnen als MitarbeiterIn zur persönlichen Vorbereitung auf das MitarbeiterInnengespräch
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrKirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenmusikgesetz KMusG)
Kirchenmusikgesetz KMusG 555 Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenmusikgesetz KMusG) Vom 22. November 2013 (ABl. 2014 S. 16) Die Kirchensynode
MehrGRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management
GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management Das optionale Modul Product-Lifecycle-Management stellt eine mächtige Ergänzung zum Modul Forschung & Entwicklung dar. Folgende Punkte werden dabei abgedeckt: Definition
MehrAnhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung)
1 MTV-Anhang Anhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung) Tätigkeitsbeispiele zu den Gehaltsgruppen Die nachstehenden Tätigkeitsbeispiele sind nicht erschöpfend. Sie geben die übereinstimmende
MehrEhrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren
Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113 S c h r e i b e n des Kirchensenates betr. Bestätigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft über die Zustimmung zu der Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche
MehrKurze Anleitung zum Guthaben-Aufladen bei. www.blau.de
Kurze Anleitung zum Guthaben-Aufladen bei www.blau.de Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 blau.de aufrufen... 3 2 Ihr Konto bei blau.de... 4 2.1 Aufladen über das Internet... 5 2.2 Aufladen direkt am Mobiltelefon
Mehr