Referent: Hans-Christian Allnoch Ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht Bremen Dozent für Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht

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1 Aller Anfang ist gar nicht so schwer (BR I) Frisch gewählt stehen die meisten neuen Betriebsratsmitglieder mehr oder weniger vor den gleichen Fragen: Worin genau besteht meine Aufgabe und wie mache ich sie gut und richtig? Was kann ich vom Arbeitgeber an Information, Kooperation und Mitbestimmung einfordern? Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer in der Funktion Betriebsrat korrekt? Wie gestalte ich die Interessensvertretung meiner KollegInnen erfolgreich und vertrauensvoll? Und nicht zuletzt: Was kann ich tun, damit unser Betriebsrat gut zusammenarbeitet? Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder, die neu gewählt wurden, oder bisher nicht die Gelegenheit zur Teilnahme einer entsprechenden Grundlagenschulung hatten. Dieses Seminar vermittelt das erforderliche Grundlagenwissen zur ordnungsgemäßen und rechtssicheren Ausübung des Betriebsratsmandats. Themenschwerpunkte Arbeit und Leben Bremen Arbeitsgemeinschaft für politische Bildung Bildungsvereinigung Arbeit und Leben (DGB/VHS) e.v. Bremen Bahnhofsplatz Bremen Anmeldung und Verwaltung: Dagmar Lichte Mail: Fax: 0421/ Tel.: 0421/ Inhouseschulungen, Klausuren, Strategie-/konzeptentwicklung Für Betriebs- und Personalräte Hans-Christian Allnoch Tel.: 0421/ hc.allnoch@aulbremen.de Anerkannt nach dem Weiterbildungsgesetz im Lande Bremen Das Arbeitsrecht und die Besonderheit der Betriebsverfassung in Deutschland Aufbau des Arbeitsrechts/ Normenrechtspyramide Das duale System der Interessenvertretungen Position und rechtliche Stellung des Betriebsrats Struktur der Betriebsverfassung Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts Übersicht über die Überwachungs-, Schutz- und Gestaltungsaufgaben Unbestimmte Rechtsbegriffe und deren Bedeutung Arbeiten mit Gesetzen und Kommentaren Durchführung von Betriebsratssitzungen und Ausschussarbeit Vorsitz und Geschäftsordnung des Betriebsrats Freistellung von der beruflichen Tätigkeit Arbeiten im Team: das Betriebsratsgremium Zusammenarbeit mit Belegschaft und Arbeitgeber Freistellung für Betriebsratsschulungen Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats Betriebsversammlungen Organisieren und Durchführen Umgang mit (geheimhaltungswürdigen) Informationen allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Konfliktlösungsebenen Referent: Hans-Christian Allnoch Ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht Bremen Dozent für Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht VA-Nr.: Termin: Montag, , 09.00h bis Freitag, , 14.00h Ort: Seminarhotel Luisenhof, Visselhövede Kosten: 965 VA-Gebühr, VP / EZ 780 zzgl. MWSt Sofern die Voraussetzungen vorliegen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung für Betriebsräte /innen gemäß 37 Abs. 6, BetrVG, Vertrauensperson der Schwerbehinderten gemäß 96 Abse.4 u. 8 SGB IX. Die Teilnahmekosten sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Arbeitgeber zu tragen. Bei den Teilnahmekosten handelt es sich um Pauschalpreise; die Abrechnung der Hotelkosten für Einzelzimmer(EZ) und Tagungskosten (TP) erfolgt durch Arbeit und Leben Bremen und wird dem Arbeitgeber mit den Seminarkosten in Rechnung gestellt; Fahrtkosten und Parkhausgebühren des/der Teilenhmer/in sind darin nicht enthalten. Bei Rücktritt von der Seminaranmeldung können wir die Kosten in Rechnung stellen. Von der Erstattung der Seminarkosten kann abgesehen werden, wenn ein(e) ErsatzteilnehmerIn benannt wird. Anmeldungen bitte bis Seite 1 von 5

2 Verbindliche Anmeldung zu der Veranstaltung Aller Anfang ist gar nicht so schwer (BR I) Referent: Hans-Christian Allnoch Ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht Bremen Dozent für Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht VA-Nr.: Termin: Montag, , 09.00h bis Freitag, , 14.00h Ort: Seminarhotel Luisenhof, Visselhövede Kosten: 965 VA-Gebühr, VP / EZ 780 zzgl. MWSt Anmeldungen bitte bis spätestens zum an Telefon Fax Mail Brief / / d.lichte@aulbremen.de Arbeit und Leben Bremen Bahnhofsplatz 22-28, Bremen TN/ Vorname: TN/ Name: TN Anschrift: TN-Tel. : TN- Betr. Name: Betr. Anschrift: BR-Tel.: BR-Fax: BR- Ich bin damit einverstanden, dass die zur Weiterbearbeitung erforderlichen Daten auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Ein Beschluß gemäß 37.6 BetrVG wurde gefasst, der Arbeitgeber ist informiert und hat keine Einwände erhoben. Die Teilnahmebedingungen des Veranstalters erkenne ich an. Datum: Unterschrift (BR-Vorsitzende/r): Seite 2 von 5

3 Muster: Beschluss des Betriebsrates nach 37 Abs. 6 i. V. m. 40 Abs. 1 BetrVG Der Betriebsrat der Firma hat auf seiner Sitzung am beschlossen, das Betriebsratsmitglied/ die Betriebsratsmitglieder zur Teilnahme an dem Seminar VA-Nr.: mit dem Thema: Aller Anfang ist gar nicht so schwer (BR I) in der Zeit von , 09.00h bis , 14.00h in Visselhövede, Seminarhotel Luisenhof zu entsenden. Die Veranstaltungskosten betragen pro Teilnehmer/in: 965 VA-Gebühr, VP / EZ 780 zzgl. MWSt Vorsorglich benennt der Betriebsrat das/die Betriebsratsmitgliedder als ErsatzteilnehmerIn/nen. Der Betriebsrat geht davon aus, dass es sich bei dem Lehrgang um eine Schulungsveranstaltung im Sinne des 37 Abs. 6 i. V.m. 40 Abs. 1 BetrVG handelt. Der Betriebsrat hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten. Datum: Unterschrift: Betriebsratsvorsitzende/r Schriftführer/in Freistellungshinweise und Kostenübernahme für Betriebsräte Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber, neben der Entgeltfortzahlung, die mit dem Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gem. 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind in der Regel Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Voraussetzung ist weiter eine ordnungsgemäße Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Bei diesem Beschluss kann gleichzeitig ein/e Ersatzteilnehmer/-in festgelegt werden. So können bei Verhinderung die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber über den Schulungsbeschluss unter Angabe von Thema, Termin, Ort und Kosten gemäß 37.6 BetrVG rechtzeitig zu informieren. Bei der Beschlussfassung sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Seite 3 von 5

4 Muster: Mitteilung an den Arbeitgeber Der Betriebsrat der Firma Bremen, den An die Geschäftsleitung, im Hause Betr.: Seminarbesuch nach 37 Abs. 6 i. V. m. 40 Abs. 1 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am beschlossen, das Betriebsratsmitglied/ die Betriebsratsmitglieder zu dem Seminar VA-Nr.: Aller Anfang ist gar nicht so schwer (BR I) zu entsenden. Im Verhinderungsfall aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen wird/werden Frau / Herr Frau / Herr als ErsatzteilnehmerIn/en benannt. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben des Betriebsrates erforderlich. Der Betriebsrat hat bei der zeitlichen Lage des Seminars die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Das Seminar wird in der Zeit von , 09.00h bis , 14.00h in Visselhövede, Seminarhotel Luisenhof, durchgeführt. Die Veranstaltungskosten betragen pro Teilnehmer/in: 965 VA-Gebühr, VP / EZ 780 zzgl. MWSt Mit freundlichen Grüßen Für den Betriebsrat (Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r) Seite 4 von 5

5 Hinweise zu Kosten, Anmeldung, Abrechnung, Stornierung, Seminarkosten: VA-Gebühr = Veranstaltungsgebühr Die Veranstaltungsgebühr beinhaltet die von Arbeit und Leben zur Realisierung der Veranstaltung erbrachten Leistungen, einschließlich der Schulungsunterlagen und Referentenkosten. VP/ EZ = Vollpension/ Einzelzimmer Beinhaltet die Tagungspauschale, die Übernachtung inkl. Frühstück und Abendessen zzgl MWST. Auf Wunsch übernehmen wir gerne auch die Buchung für eine Anreise am Vortag des Seminarbeginns. Die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten bewegen sich erfahrungsgemäß um ca. 130 für Abendessen, Übernachtung, Frühstück. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Pauschale, werden nach Verzehr berechnet und dem Arbeitgeber von Arbeit und Leben zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Arbeitgeber ist hierüber im Rahmen der Beschlussfassung zu informieren. Fahrtkosten und Parkhausgebühren Fahrtkosten und Parkhausgebühren sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten. Stornierung Kostenfrei per Brief, Fax oder . Posteingang bei Wochenseminaren bis spätestens 10 Wochen vor Beginn, Bei späterer Stornierung stellen wir die Kosten in Rechnung. Wir empfehlen, für die Beschlussfassung für den Verhinderungsfall eine/n Ersatzteilnehgmer/in aufzunehmen. Einladungen, Änderungen, Absagen Je nach Anmeldeentwicklung informieren wir bei Wochenseminaren bis 8 Wochen vor Seminarbeginn darüber, ob das Seminar wie geplant durchgeführt werden kann. Sollte ein Seminar nicht wie geplant durchgeführt werden können, werden wir darüber unverzüglich informieren und uns um ein Alternativangebot bemühen. Wir behalten uns vor, Veränderungen bei der ReferentInnenbesetzung vorzunehmen. Zahlungsbedingungen Die VA-Gebühr wird bis 4 Wochen vor Seminarbeginn in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Hotelkosten für VP, EZ werden nach Seminardurchführung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechungsstellung fällig. Nach den jetzigen gesetzlichen Vorschriften ist die Seminargebühr gem. 4 Nr. 22 USTG steuerfrei; die Leistungen für Unterkunft /Verpflegung unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Haftungsbeschränkung: Die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben haftet gegenüber TeilnehmerInnen nur, soweit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen beruht. Widerrufsbelehrung Mit der Bestätigung der Anmeldung übermitteln wir die Belehrung über den Widerruf gemäß 355 Abs. 2 und die Informationen gemäß 312 c Abs. 2 BGB. Widerrufsrecht: Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen, Bahnhofsplatz 22-28, Bremen; Fax: 0421/ ; E-Mai an info@aulbremen.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. Seite 5 von 5

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