Geschichte Alltags-/ Relevanz Verpflichtungen für Staaten Funktionsweise. 10. Mai 2012 Graz Dr. in Louise Sperl
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- Nele Fried
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1 Geschichte Alltags-/ Relevanz Verpflichtungen für Staaten Funktionsweise 10. Mai 2012 Graz Dr. in Louise Sperl
2 ÜBERBLICK I. Geschichte der CEDAW II. Verbürgte Rechte & korrespondierende Staatenverpflichtungen III. Alltags-/ Relevanz IV. Funktionsweise IV. Resumee
3 I. GESCHICHTE DER CEDAW UN Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) 18. Dezember von UN Generalversammlung beschlossen; tritt am 3. September 1981 in Kraft 2009/2011
4 I. GESCHICHTE D CEDAW I. GESCHICHTE DER CEDAW..ABER WARUM EIN EIGENER UN VERTRAG FUER FRAUEN??
5 I. GESCHICHTE DER CEDAW FRÜHERES INSTRUMENTARIUM: Unzureichend zur Erkennung und Ahndung der vielfältigen Menschenrechtsverletzungen an Frauen! UN Photo/Milton Grant
6 Ratifikation von CEDAW Source:
7 I. GESCHICHTE DER CEDAW MEILENSTEINE AM WEG ZU CEDAW Charta der Vereinten Nationen (1945) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) Vereinzelte frauenspezifische Konventionen (z.b. zu politischen Rechten (1952), Freiwilligkeit/Mindestalter bei Eheschließung (1964)) UN Menschenrechtspakte (IPBPR, IPWSKR (1966)) Erklärung zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (DAW, 1967)
8 II. RECHTE NACH CEDAW WAS MACHT CEDAW SO AUSSERGEWÖHNLICH? Gesamtes Spektrum an Menschenrechten; umfasst alle Lebensbereiche! Diskriminierung als systematisches Problem; direkte und indirekte Diskriminierung erfasst Umfassender Gleichheitsansatz Abstellen auf tatsächliche Gleichstellung! Stichwort affirmative action CEDAW = dynamisches Instrument (Bsp. Gewalt an Frauen)
9 II. RECHTE NACH CEDAW Enthält bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Stellt diese in den Rahmen zweier Vorschriften: Diskriminierungsverbot von Frauen aufgrund des Geschlechts Gleichberechtigungs-, Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsgebot mit Männern.
10 II. RECHTE NACH CEDAW Praeambel und 30 Artikel Inhaltliche und verfahrensorientierte Artikel: Inhaltliche Artikel (Art 1-16, 24) =Diskriminierungsverbot/ Gleichstellungsgebot allgemein (Rahmenartikel) sowie fuer bestimmte Lebensbereiche Verfahrensorientierte Artikel (Art 17-23, 25-30) z.b. Arbeit des Komitees, Berichtspflicht, Vorbehalte
11 Rahmenartikel: II. RECHTE NACH CEDAW Def. Diskriminierung (Art. 1) Def. Gleichheitsbegriff (Art. 2, 44/1, 24) Befuerwortung zeitlich befristeter Sondermaßnahmen Bezug auf alle Formen von Diskriminierung in allen Lebenslagen Bedeutung der Kultur Staatenverpflichtungen
12 I II. RECHTE NACH CEDAW Inhhaltliche Artikel erfasste Lebensbereiche: Verbot von Frauenhandel und Prostitution (Art 6) Öffentliches/politisches Leben (Art 7) Internat. Vertretung eines Landes (Art 8) Staatsangehörigkeitsrecht (Art 9) Bildung (Art 10) Ausbildung und Erwerbsleben (Art 11) Gesundheitsfürsorge (Art 12) Wirtschaftliches/soziales Leben (Art 13) Frauen in ländlichen Gebieten (Art 14) Rechtsstellung und Rechtsfähigkeit der Frau (Art 15) Ehe und Familie (Art 16) Photo: UN Photo/Rick Bajornas
13 II. RECHTE NACH CEDAW ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN Insgesamt 28 Allgemeine Empfehlungen des CEDAW Komitees Erklären Bedeutung einzelner Artikel sowie die enthaltenen Staatenverpflichtungen
14 II. RECHTE NACH CEDAW ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN Beispiele: Berichterstattung durch Vertragsstaaten (Nr. 1 und 2) Staatenverpflichtungen (Nr. 28) Vorbehalte (Nr. 4, Nr. 20) Zeitweilig begrenzte Sondermaßnahmen (Nr. 5, Nr. 25) Gewalt gegen Frauen (Nr. 12 und 19) Gleiches Entgelt fuer gleichwertige Arbeit (Nr. 13) Gleichberechtigung in Ehe- und Familienbeziehungen (Nr. 21) Politisches und öffentliches Leben (Nr. 23)
15 II. VERPFLICHTUNGEN VON STAATEN ZU WELCHEN MASSNAHMEN VERPFLICHTET CEDAW? Art. 2 CEDAW: Verpflichtet Vertragsstaaten zu Politik der Beseitigung von Diskriminierung : unverzüglich mit allen geeigneten Mitteln
16 II. VERPFLICHTUNGEN VON STAATEN ZU WELCHEN MASSNAHMEN VERPFLICHTET CEDAW? Beinhaltet ua folgende Pflichten: Verankerung des Gleichheitsgrundssatzes in Verfassungen und Gesetzen (de facto Gleichheit!) Verbot der Diskriminierung von Frauen durch Gesetze, Maßnahmen; ggf. Sanktionen Wirksamer Rechtsschutz vor Diskriminierung (nationale Gerichte) Beseitigung von Diskriminierung durch Staatsbedienstete, Private und Unternehmen von diskriminierenden Gesetzen, Braeuchen und StereotAbänderung ypen Anerkennung der gemeinsamen Verantwortung von Frau und Mann zur Erziehung/Entwicklung der Kinder
17 II. VERPFLICHTUNGEN VON STAATEN Weg zur Umsetzung von CEDAW frei wählbar MUSS JEDOCH ZU ENTSPRECHENDEN ERGEBNISSEN FÜHREN! ( de facto Gleichheit!)
18 Umsetzung von CEDAW Source:
19 III. WIE FUNKTIONIERT CEDAW? DER AUSSCHUSS (I) CEDAW Komitee 23 Sachverständige (unterschiedliche Kulturen/Berufe) Sitz in Genf Unterstützt durch Hochkommissariat für Menschenrechte Durchführung drei unterschiedlicher Verfahren
20 III. WIE FUNKTIONIERT CEDAW? DER AUSSCHUSS (II) Hauptaufgaben: 1. Berichtsverfahren (seit 1983): Regelmässige Berichterstattung (1 Jahr nach Inkrafttreten, dann alle 4 Jahre) Ergebnisse der Prüfung in Abschließenden Kommentaren Möglichkeit der Einmahnung bei Diskussion des nächsten Berichtes
21 III. WIE FUNKTIONIERT CEDAW? DER AUSSCHUSS (II) 2. Beschwerdeverfahren (Fakultativprotokoll, seit 2000) Beschwerde von Frauen/Gruppen von Frauen wegen Verletzung ihrer Rechte nach CEDAW Bisher über 20 Fälle; 10 Entscheidungen id Sache: Gewalt gegen Frauen (Österreichfälle!) Zwangssterilisation Haftbedingungen Muttersterblichkeit Zugang zu sicherem Schwangerschaftsabbruch
22 III. WIE FUNKTIONIERT CEDAW? DER AUSSCHUSS (III) 2. Beschwerdeverfahren WIE REICHE ICH EINE BESCHWERDE EIN? Einreichen einer schriftlichen Beschwerde beim Komitee Berechtigt: betroffene Frau/Gruppe von Frauen (im Namen und (idr) mit Zustimmung der Frau(en)) weitere Voraussetzungen: Fakultativprotokoll, Art 4 z.b. Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel
23 III. WIE FUNKTIONIERT CEDAW? DER AUSSCHUSS (II) 3. Untersuchungsverfahren (Fakultativprotokoll) Untersuchung wegen schwerwiegender oder systematischer Menschenrechtsverletzungen Komitee kann von sich aus tätig werden Aussprechen von Empfehlungen Bisher 1 Fall (Mexiko)
24 IV. ALLTAGSRELEVANZ VON CEDAW CEDAW bietet Antworten auf ganz konkrete, alltagsrelevante Fragen! z.b. Was bedeuted Diskriminierung von Frauen? Was hat Diskriminierung mit Gewalt gegen Frauen zu tun? Haben Frauen ein Recht gleichberechtigt in Entscheidungsgremien vertreten zu sein? Haben Frauen Recht auf gleiche Entlohnung? Jede Frau in Österreich hat Recht auf Ausübung ihrer Rechte nach CEDAW!
25 IV. ALLTAGSRELEVANZ VON CEDAW (II) Bei Verletzungen - Möglichkeit einer Individualbeschwerde ans CEDAW Komitee Konkrete Vorgaben fuer Regierungen! Abschließende Kommentare Allgemeine Empfehlungen
26 IV. ALLTAGSRELEVANZ VON CEDAW (III) Einfluss von CEDAW auf Rechtssetzung und Politik: Beispiele Österreich Familienname Kind Erwerbstätigkeit Frauen Vaterschaftskarenz Internationale Beispiele Landrechte von Frauen in Kyrgyzstan/Tajikistan Familienrechtsreform Marokko uvm. Weitere Beipiele:
27 IV. ALLTAGSRELEVANZ VON CEDAW (IV) Landrechte von Frauen in Kyrgyzstan/Tajikistan Privatisierungsprozess De facto Ungleichbehandlung Abänderung der Gesetze zur Landverteilung Prozentsatz der Landbesitzerinnen von 4% auf 12% gestiegen Photo: Weltbank
28 IV. ALLTAGSRELEVANZ VON CEDAW (V) Familienrechtsreform in Marokko Stärkung von Frauenrechten In der Ehe und bei Scheidung Schaffung von Familiengerichten Schulungen der Justiz Photo: Frontline
29 IV. ALLTAGSRELEVANZ VON CEDAW (VII) CEDAW Komitee: Notwendigkeit, NGOs in staatliche Politik einzubinden mit nötigen finanziellen Mitteln auszustatten. Bsp. CEDAW Berichterstattung Kroatien!
30 IV. ALLTAGSRELEVANZ VON CEDAW (VI) Zentrale Bedeutung von Nichtregierungsorganisationen! Erstellung von Schattenberichten Wichtige Lobbyarbeit zur Verbreitung der Konvention Unterstuetzung beschwerdeführender Frauen Hinweis auf gravierende und systematische Menschenrechtsverletzungen an Frauen
31 V. RESUMEE Bisher bedeutende Erfolge zur Verwirklichung der Konvention/de facto Gleichstellung von Frauen Wesentliche Erfolgsfaktoren: Politischer Wille zur Umsetzung der Konvention Einbezug der Zivilgesellschaft Erweiterung der Kapazitäten des CEDAW Komitees Weiterhin starker Handlungsbedarf zur praktischen Umsetzung von CEDAW
32 Danke für das Interesse! Kontakt:
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