Rheinischer Unternehmertag 9. November Digitalisierung Personal Datenschutz Was Unternehmer jetzt wissen müssen
|
|
- Gundi Weiner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
3 I. Sofortprogramm für niedrig Verdienende, in Kraft am II. III. IV. Sofortprogramm für besser Verdienende, ebenfalls in Kraft am Sehr vorsichtige Anreize zur (Brutto)Entgeltumwandlung, ( 1a, 20, 23, 26a BetrAVG) Der große Aufreger: Die reine Beitragszusage ( 1 Abs. 2, BetrAVG) V. Fazit
4 I. Sofortprogramm für niedrig Verdienende, in Kraft am Förderbetrag an Arbeitgeber für zusätzliche Leistungen an Versorgungsträger (Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen), 100 EStG Anwendungsbereich: Altersversorgung von Arbeitnehmern in einem ersten Dienstverhältnis mit höchstens 2200,00 mtl. Geringe Höhe: 30 % von Beiträgen zwischen 240,00 und 480,00 jährlich Einschränkende Voraussetzung: Leistungen müssen zusätzlich sein; deshalb keine Entgeltumwandlung und wohl auch keine Riesterrente Immerhin Schnellverfahren: Arbeitgeber darf den Betrag von der abzuführenden Lohnsteuer einbehalten; hilfsweise Erstattung Ausführungsbestimmungen der Finanzverwaltung zu erwarten
5 I. Sofortprogramm für niedrig Verdienende, in Kraft am Befreiung betrieblicher (wie bisher schon privater) Riesterrenten von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, 229 Nr. 5 SGB V Zweck: Wiederbelebung der trotz staatlicher Zuschüsse stagnierenden Riesterrente Neue Versorgungs- und Verfahrensordnungen zu erwarten
6 I. Sofortprogramm für niedrig Verdienende, in Kraft am Keine Anrechnung betrieblicher Altersversorgung auf die Grundsicherung wegen Alters und Erwerbsminderung ( Hartz IV ), 82 SGB XII Höhe des Freibetrages: 100 mtl., zzgl. 30 % eines höheren Beitrages bis zum halben Regelbedarf (zzt. ca. 200 ) Großer Anwendungsbereich: alle Arbeitnehmer, deren gesetzliche Renten und sonstige Einkommen, ggf. unter Einbezug von Ehegatten, hinter dem Grundbedarf (ca. 800 mtl. für Alleinstehende, 1594 für Alleinstehende mit zwei Kindern, 1933 für Paare mit zwei Kindern) zurückbleiben. Betrifft vor allem Frauen wegen ihrer meist niedrigen gesetzlichen Renten (75 % der gesetzlichen Rentnerinnen haben eine Rente unter 900 mtl.) Denkbare Nutzung für Geringverdiener mit der Aussicht auf Grundsicherung: Einbeziehung in die betrieblichen Systeme der Altersversorgung; Entgeltumwandlung, weil die dadurch verminderte gesetzliche Rente im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung auf die Grundsicherung angerechnet würde. Fraglich ist, ob betriebliche Versorgungszusagen mit der auflösenden Bedingung verknüpft werden können, dass sie entfallen, wenn sie auf die Grundsicherung angerechnet würden
7 II. Sofortprogramm für besser Verdienende, ebenfalls in Kraft am Erhöhung der Befreiung der Arbeitgeberbeiträge an Versorgungsträger von der Lohnsteuer auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung (2018 p.a. 6240,00), 3 Nr. 63 EStG Die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen bleibt bei 4 %
8 III. Sehr vorsichtige Anreize zur (Brutto)Entgeltumwandlung, ( 1a, 20, 23, 26a BetrAVG) 1. Obligatorischer Arbeitgeberzuschuss von 15 %, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart Vorsichtsmaßnahmen: Geltung erst ab ; für frühere Entgeltumwandlungen erst ab ; tarifvertragliche Regelungen (anders Nichtregelungen) bleiben unberührt 2. Automatische Entgeltumwandlung, wenn der Arbeitnehmer einem Angebot des Arbeitgebers nicht widerspricht (Optionssytem), 1a, 20, 23, 26a, BetrAVG Vorsichtsmaßnahme: Tarifvertrag erforderlich, der auch von nicht tarifgebundenen Arbeitgebern im einschlägigen Tarifbereich angewendet werden kann. Vor dem auf der Grundlage von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen eingeführte Optionssysteme bleiben wirksam
9 IV. Der große Aufreger: Die reine Beitragszusage, ( 1 Abs. 2, BetrAVG) 1. Zweck: weniger Pflichten für Arbeitgeber und Versorgungsträger und mehr Rente für die Arbeitnehmer 2. Verpflichtung des Arbeitgebers zu Beiträgen an einen Versorgungsträger, nicht zu einer späteren Rente (defined contribution anstatt defined benefit) Folgen: u.a. keine finanziellen Rückstellungen, keine subsidiäre Haftung für Versorgungsträger; keine Verpflichtung zur Anpassung von Anwartschaften und Renten (pay and forget). Bei Entgeltumwandlung tariflich nicht abdingbare Verpflichtung, 15 % des umgewandelten Entgelts an den Versorgungsträger weiterzuleiten, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart
10 IV. Der große Aufreger: Die reine Beitragszusage, ( 1 Abs. 2, BetrAVG) 3. Verpflichtung der Versorgungsträger zu einer Zielrente, die sie nach bestem Wissen und Können anstreben sollen, aber nicht garantieren dürfen. Verminderung und Erhöhung laufender Renten möglich 4. Aussicht der Arbeitnehmer auf höhere Renten wegen freierer Kapitalanlage; dazu sofortige Unverfallbarkeit von Altersrenten
11 IV. Der große Aufreger: Die reine Beitragszusage, ( 1 Abs. 2, BetrAVG) 5. Vorsichtsmaßnahme: Auch hier Tarifvertrag erforderlich. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbaren. 21 Abs. 3 BetrAVG ergänzt unverbindlich, dass ihnen der Zugang zur durchführenden Versorgungseinrichtung nicht verwehrt werden soll. Auch dürfen dazu keine sachlich unbegründeten nachteiligen Sonderkondiktionen vorgegeben werden. Kontraproduktiv, weil ausdrücklich nicht bindend. 6. Verhältnis zu bisherigen Zusagen Die Tarifverträge sollen nach 21 Abs. 2 BetrAVG bereits bestehende Betriebsrentensysteme angemessen berücksichtigen. Sie müssen insbesondere prüfen, ob Beiträge für eine reine Beitragszusage für eine andere Zusageart verwendet werden dürfen. Zweifelhaft, ob rechtlich bindend.
12 V. Fazit
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell
MehrNEWSLETTER 12/2016 NEWSLETTER 6/2016
Betriebsrentenstärkungsgesetz das soll sich ab 2018 ändern Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 4. November 2016 den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht und
MehrErweiterung der Steuervorteile der bav und die vorgesehenen Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht
Erweiterung der Steuervorteile der bav und die vorgesehenen Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht funktioniert das? AssCompact Forum betriebliche Versorgung 28. Juni 2017 Hans Ludwig Flecken Bundesministerium
MehrBerlin, Oktober Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Das ändert sich ab 2018
Berlin, Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Das ändert sich ab 2018 Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung der
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz
Dok.-Nr.: 1000710 DATEV-Serviceinformation Hintergrund Letzte Aktualisierung: 11.01.2018 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und
MehrRUNDSCHREIBEN 5 /2017
An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Berechnungswerte für das Jahr 2018 2. Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz 3. Jahresmeldung für das Jahr
MehrDezember Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung
MehrErneute Reform der Betriebsrente Was ändert sich für Arbeitgeber?
Erneute Reform der Betriebsrente Was ändert sich für Arbeitgeber? I. Einleitung Zum 01.01.2018 treten wesentliche Teile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft, das noch kurz vor Ende der Legislaturperiode
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Betriebsrentenstärkungsgesetz Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Im Sommer 2017 haben Bundestag und Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrService für Unternehmer und Personalverantwortliche Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt.
Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1.1.2018 in Kraft tritt, möchte der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung
MehrDie Betriebsrentenreform
Die Betriebsrentenreform Was ändert sich? Die Neuregelungen ab 2018 Ratgeber Handwerk / Soziale Sicherung Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 die ergänzende Altersvorsorge noch stärker gefördert,
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet!
Juli 2017 Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet! Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet und damit den Weg für eine Neuausrichtung der betrieblichen
MehrFür eine starke Betriebsrente
Für eine starke Betriebsrente Attraktive Chancen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz nutzen und klare Regelungen mit einer Versorgungsordnung schaffen Neuer Schwung für die Betriebsrente Ihre Mitarbeiter
MehrFrank Wörner, Jurist Grundsatzfragen Recht
Frank Wörner, Jurist Grundsatzfragen Recht 21.12.2016 Gesetzentwurf Kabinett 10.2.2017 Erster Durchgang Bundesrat 9./10.3.2017 Erste Lesung Bundesrat 27.3.2017 Anhörung Bundesrat 1.6.2017 zweite und dritte
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht * Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze bavs-93410 Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrentenstärkungsgesetz 1 Zeitplan Betriebsrentenstärkungsgesetz 01.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag 07.07.2017: Zweiter Durchgang im Bundesrat 01.01.2018: Inkrafttreten Unsere Empfehlung
Mehr// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Auswirkungen auf die kvw-zusatzversorgung Stand: Dezember 2017 Im Rahmen der aktuellen Rentenreform tritt am 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018
Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 22.11.17 www.die GeFrAgmbh.de 1 Stichwort Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
MehrInformationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte
Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte HDI Fachcenter bav; September 2017 Versprechen der Regierung Auszug Koalitionsvertrag: Die Alterssicherung steht im demografischen
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrentenstärkungsgesetz Überblick über die Änderungen ab 1. Januar 2018 Sebastian Rieger, Landshut Bernhard Bartsch, Landshut Bereich Grundsatz, Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrDie Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Versorgungsordnung. Ein Vortrag von. Markus Kirner
Die Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf die Versorgungsordnung Ein Vortrag von Markus Kirner Betriebsrentenstärkungsgesetz Auswirkungen der Neuregelungen auf Versorgungsordnungen Warum
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Vergleich traditionelle bav (bav I) und Sozialpartnermodell (bav II)
Betriebsrentenstärkungsgesetz Vergleich traditionelle bav (bav I) und Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells Einführung eines
MehrFachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v.
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v. BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ Falk Schuster Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft Überblick Marktentwicklungen und Gesetzgebungsverfahren
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet: Das ändert sich im Recht der bav zum 1. Januar 2018
Informationen zum Recht vom DGB Bundesvorstand Abteilung Recht 24. Oktober 2017 Info Recht Arbeitsrecht Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet: Das ändert sich im Recht der bav zum 1. Januar 2018
MehrHintergrundinformationen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Hintergrundinformationen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) 1. Allgemeines Betriebsrenten stellen als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine wichtige Zusatzversorgung
MehrNeuer Schwung für die Betriebsrente: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht und Marktausblick
Neuer Schwung für die Betriebsrente: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht und Marktausblick Ziel der Politik Neuer Schwung für die Betriebsrente von Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen Neuer
MehrArbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg
Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Thema: betriebliche Altersversorgung Datum: 25.06.2018 Anlass: Info-Treff AK-Selbstständige, Karlsruhe 2 Inhaltsverzeichnis: Begriff
Mehr1. Pay-and-forget und Opting-out was sind die wesentlichen arbeitsrechtlichen Inhalte der Reform?
Mandanten-Informationen Arbeitsrecht März 2017 Aktueller Stand zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Erfüllt der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) die in das Reformvorhaben gelegten Hoffnungen?
MehrArbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,
MehrDLPQuarterly. Betriebsrentenstärkungsgesetz 3/2017. Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh. In dieser Ausgabe
DLPQuarterly 3/2017 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Betriebsrentenstärkungsgesetz Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist beschlossen, auch der Bundesrat hat als letzte Instanz am
MehrNeue Regeln, neue Chancen
Neue Regeln, neue Chancen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold - 07.03.2018 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen BRSG: Die Zielsetzung des Gesetzgebers
MehrHerzlich. Betriebsrentenstärkungsgesetz. Online-Seminar IKK classic Unternehmenspräsentation Max Mustermann
Herzlich IKK classic Unternehmenspräsentation 2010 Max Mustermann 01.01.2010 Betriebsrentenstärkungsgesetz Online-Seminar 10.10.2017 Seite 1 1 Mediaplan Herzlich Willkommen! Ihr Referent Uwe Frank Seite
MehrAn die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. - im Hause - Berlin, 7. Juni 2017 Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin An die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - im Hause - Berlin, 7. Juni 2017 Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
MehrStellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) Sozialverband
MehrVPK. Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden VPK Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches
MehrDer Überarbeitung werden die folgenden Ausführungen zugrunde gelegt werden:
Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08.11.2017 7. Beitragsrechtliche Beurteilung
Mehr1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt
MehrEXKLUSIV FÜR DEN ÖFFENTLCHEN DIENST
KVK ZusatzVersorgungsKasse, Postfach 10 41 44, 34041 Kassel An die Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungsKasse KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Fachbereich KVK Kundenservice Tel.:
MehrDRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE
DRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE Durch Gehaltsverzicht finanziert, vom Staat gefördert, aber den Erwartungswert der Bürger durch Einbehalte von bis zu 18,25 % zur
MehrDie neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung
Die neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung Positionspapier, 24. Juli 2017 Positionspapier als PDF herunterladen Positionspapier des Arbeitskreises Soziales, Gesundheit und Rente Verantwortlich:
MehrHandlungsempfehlung zur 15-prozentigen Zuschusspflicht gemäß 1 a Abs. 1 a BetrAVG
Handlungsempfehlung zur 15-prozentigen Zuschusspflicht gemäß 1 a Abs. 1 a BetrAVG I. Grundsätzliche Differenzierung zwischen tariflichem und gesetzlichem Anspruch auf Entgeltumwandlung Im Rahmen der Entgeltumwandlung
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Agenda 1. Neue Chancen durch neue Regeln 2. Das Problem und seine Lösung 3. Das BRSG im Überblick 4. Die wesentlichen Änderungen des BRSG 5. Fazit Seite 2 1. Neue
MehrFür Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je.
Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1. Januar 2018 Was ist die Absicht des Gesetzgebers? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize,
MehrAuswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die betriebliche Altersversorgung (bav) in den Unternehmen
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die betriebliche Altersversorgung (bav) in den Unternehmen Unternehmerfrühstück Pro Mittelstand Hamminkeln Hamminkeln, 06. September 2018 Dipl.-Ökonom
MehrFür Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je.
Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1. Januar 2018 Was ist die Absicht des Gesetzgebers? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize,
MehrDas neue Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz Fachtagung 05.10.2017 - Ameron Hamburg - Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz Veröffentlichung des Gesetzes am 17.08.2017
Mehr6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung TARIFVERTRAG ZUR FÖRDERUNG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG IN DER DRUCKINDUSTRIE 1 vom 26. November 2001 in der Neufassung vom 19. Juni
MehrWas steht hinter der Reform? Von Zusatzversorgung zum Lückenschluss Dr. Magnus Brosig Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik
Was steht hinter der Reform? Dr. Magnus Brosig Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik brosig@arbeitnehmerkammer.de Gliederung 1. Rückblick: Zusatzversorgung zur guten Rente 2. Gegenwart: Alterssicherung
MehrSenior Round Table. Pensions- Akademie. Frankfurt, Andreas Fritz
Pensions- Akademie Senior Round Table Frankfurt, 17.03.2016 Andreas Fritz 5 Durchführungswege Deckungsmittel in der Betrieblichen Altersversorgung 2013 28,5 Mrd. 58,9 Mrd. Pensionsfonds 279,0 Mrd. 135,1
MehrL o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )
L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Betriebsrentenstärkungsgesetz Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells
MehrArbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,
Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Mehrbav-tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter Attraktiver Arbeitgeberbeitrag - Neuer Tarifvertrag gilt ab beste bav-verkaufschancen schon in 2011
Vertriebsinformation bav-tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter Attraktiver Arbeitgeberbeitrag - Neuer Tarifvertrag gilt ab 1.1.2012 beste bav-verkaufschancen schon in 2011 Ab August 2011 mit der neuen
MehrEinführung in die betriebliche Altersversorgung
Einführung in die betriebliche Altersversorgung Bearbeitet von Von: Andreas Buttler, Markus Keller 8. Auflage 2017. Buch. XII, 305 S. Kartoniert ISBN 978 3 89952 979 1 Recht > Arbeitsrecht > Betriebliche
MehrArbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Am 1. Januar 2018 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,
MehrBeratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung. Postfach Berlin
Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung Postfach 82 02 35 12504 Berlin Tel. 030 76 77 1291 Fax 030 13 88 2972 service@bgbav.de www.bgbav.de Christian
MehrT a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung
T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim
MehrNeuerungen in der bav - Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) -
Neuerungen in der bav - Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) - 5. Münchner Finanzplanertag Sebastian Schäfer Betriebswirt bav (FH) Vertriebsunterstützung bav Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH München,
MehrPerspektiven aus der politischen Diskussion. Michael Littig
Perspektiven aus der politischen Diskussion. Michael Littig Bundesweite Unterstützung von Finanzdienstleistern insbesondere in der bav Michael Littig Mittelständler Kaiserslautern Leitung Kommission Arbeit
MehrAXA bav-symposium Die Zukunft nach Inkrafttreten des BRSG
AXA bav-symposium Die Zukunft nach Inkrafttreten des BRSG 8. März 2018 Hans Ludwig Flecken Bundesministerium für Arbeit und Soziales Die Zukunft nach Inkrafttreten des BRSG Aktuelle Bestandsaufnahme der
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege
Betriebsrentenstärkungsgesetz Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells
MehrMitarbeiterversammlung Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland
Mitarbeiterversammlung Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland Ref. Hubert Baalmann Dipl.-Jurist Arbeits und Sozialrecht Gewerkschaftssekretär 1 Rente!? Betriebsrentenstärkungsgesetz 2 Rente welche gibt es?
MehrDas neue Betriebsrentenrecht
NomosPraxis Das neue Betriebsrentenrecht Betriebsrentenverstärkungsgesetz und Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie Bearbeitet von Von Sebastian W. Droßel, Rechtsanwalt 1. Auflage 2018. Buch. 169 S. Softcover
MehrDas BRSG Inhalte und Tipps.
Das BRSG Inhalte und Tipps. Zum 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Der Gesetzgeber will so die betriebliche Altersversorgung (bav) stärken und Vorteile für Arbeitgeber
MehrBetriebliche Altersversorgung
Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig
MehrAuswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. AVW Wohnwirtschaftliche Versicherungstagung 2017
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes AVW Wohnwirtschaftliche Versicherungstagung 2017 Altersversorgung in Deutschland die Ausgangssituation Lebenserwartung und Altersvorsorgebedarf in Deutschland
MehrMUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)
Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz: Großer Wurf oder doch nur ein Reförmchen?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Großer Wurf oder doch nur ein Reförmchen? Anne Fischer, LL.M. 13. Juni 2017, Forum V Versicherungsmathematisches Kolloquium an der FAU Allen & Overy 2017 Agenda 1 Einführung
Mehr2. Sozialpartnermodell 2.1. Reine Beitragszusage Neue Zusagenart
24. November 2016 Stellungnahme des Verbands öffentlicher Versicherer 1 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen eines Gesetzes zur Stärkung
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen. Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker
Betriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie Heidenheim
MehrSo wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus
(BETRIEBLICHE) ALTERSVERSORGUNG So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz aktuell: steuerlicher Förderrahmen und Arbeitgeber-Zuschuss
Betriebsrentenstärkungsgesetz aktuell: steuerlicher Förderrahmen und Arbeitgeber-Zuschuss "Tag der Versicherungswirtschaft" am 19. September in der IHK zu Schwerin Berater für betr. Altersversorgung -
MehrInhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel
Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: die BetrAVG-Bestimmungen sind unabdingbar 3. Abweichende Regelungen möglich, 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG 4. Wirkung
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz (bav-reform)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (bav-reform) Das Betriebsrentenstärkungsgesetz Was Unternehmen wissen müssen Essen, 14.11.2017 ZGV / SERVICON Vorstellung compertis Die Beratungsgesellschaft für betriebliches
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg
MehrBETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ
BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ > Enthaftung von Unternehmen hat ihren Preis! Bitte noch ein Bild in der RVM Format Toolbar auswählen!!! BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ (BRSG) AB 1. JANUAR 2018 IN KRAFT Nachdem
MehrFAQ Katalog zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Seite 1 von 8 FAQ Katalog zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Themenfeld: Förderfähiger Höchstbeitrag und automatische Anpassung Frage Wie verändert sich der geförderte Höchstbeitrag nach 3 Nr. 63 EStG?
MehrDas BRSG aus arbeitsrechtlicher Prespektive: Möglichkeiten und Grenzen
AXA bav-symposium 2017 Das BRSG aus arbeitsrechtlicher Prespektive: Möglichkeiten und Grenzen Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M. Köln, 16.03.2017 Inhalt 1 Das Ziel und der lange Weg 2 Kernpunkte
MehrStellungnahme. des Kommissariats der deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin und
Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin und des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Referentenentwurf
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich
METALL NRW, Verband der Metall - und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung
MehrBetriebliche Altersversorgung. Leistung verdient Anerkennung: Mitarbeiter stärken mit der LVM-Förder-Rente
Betriebliche Altersversorgung Leistung verdient Anerkennung: Mitarbeiter stärken mit der LVM-Förder-Rente Ihre Mitarbeiter sind es wert: Die LVM-Förder-Rente Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben im
MehrMerkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG)
Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG) Allgemein Steuer Sozialabgaben Die Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und ist eine Versicherung auf das
MehrBisher können die Träger der gesetzlichen. zum Aufbau einer staatlich
Betriebsrentenstärkungsgesetz und betriebliche Altersversorgung Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz - BRSG) beschlossen.
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung und zur Altersvorsorge für den Bereich der Textilen Dienstleistungen
Zwischen dem Industrieverband Textil Service intex e. V. Frankfurter Strasse 10 14, 65760 Eschborn, und der Tarifpolitischen Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (TATEX) im Deutschen Textilreinigungs-Verband
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrInformationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Wesentliche Inhalte & Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber HDI, Februar 2018 Marketing-Unterlage Betriebsrentenstärkungsgesetz warum eigentlich? GRÜNDE
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag Entgeltumwandlung. Edelmetallindustrie Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Entgeltumwandlung Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündbar zum: 31.12.2012
MehrInfo Firmenvorsorge für Vertriebspartner
Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet: Neue Chancen in der bav nutzen! Am 07.07. hat der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet und damit den Weg für eine Neuausrichtung
MehrDIE FAMILIENUNTERNEHMER e.v. Tel Stand: 7. Dezember 2016 René Bohn Charlottenstraße 24
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) 1 Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
MehrTarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung. zwischen
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.v., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main und dem Verband medizinischer Fachberufe
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. gültig ab
Betriebsrentenstärkungsgesetz gültig ab 01.01.2018 Koalitionsvertrag Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die
MehrZukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge
Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Zu den Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wegweiser für die neuen Regelungen in der betrieblichen Altersvorsorge.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wegweiser für die neuen Regelungen in der betrieblichen Altersvorsorge. Aktuelles Gesetz. Worum es geht. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird am 1. Januar 2018 in Kraft
Mehr