Allgemeine Programmanleitung aus dem EPD-Programm der Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts
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- Hans Benjamin Hertz
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1 Allgemeine Programmanleitung aus dem EPD-Programm der Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts Version 1.1, Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Ziele und Geltungsbereich Programmstruktur Verwaltung des Programmbetriebs Erstellung von Produktkategorieregeln Aufstellen von Umweltproduktdeklarationen Deklaration eines durchschnittlichen Produkts eines Herstellers Branchen-EPDs Verifizierung der EPDs Vertraulichkeit der Daten Unabhängiger Sachverständigen-Ausschuss (SVA) ANNEX A Anleitung zur Erstellung von PCR Seite 2
3 Abkürzungsverzeichnis CFP Carbon Footprint, dt. CO2-Fußabdruck EPD Environment Product Declaration, dt. Umweltproduktdeklaration LCA Life Cycle Assessment, dt. Ökobilanz PCR Product Category Rules, dt. Produktkategorieregeln Seite 3
4 1. Einleitung Dieses Dokument stellt die Basis für den allgemeinen Programmbetrieb der Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts mit Sitz in Nürnberg dar und regelt die administrativen und operativen Prozesse zur Erstellung und Veröffentlichung von Typ III Umweltproduktdeklarationen (EPDs) gemäß ISO Die allgemeinen Programmanleitungen werden alle drei Jahre aktualisiert, um den Programmbetrieb stetig an die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Standardisierung, Ökobilanzierungsmethode etc. anzupassen. Bisher erschienene Versionen: : Version 1.0 Seite 4
5 2. Ziele und Geltungsbereich Hauptziel des EPD-Programms ist es, Unternehmen, Verbände oder Organisationen dabei zu unterstützen, quantifizierbare Umweltinformationen für Produkte und Dienstleistungen auf europäisch harmonisierter, wissenschaftlicher Basis zu kommunizieren. Hierzu bietet die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts einen ganzheitlichen Programmbetrieb, der jeglichen Organisationen, Unternehmen, Verbänden etc. offensteht, um Umweltproduktdeklarationen (EPDs) nach ISO und EN sowie Carbon Footprints (CFPs) nach ISO/TS zu veröffentlichen. Die verifizierten Umweltinformationen können sowohl für die business-to-business, als auch für die business-to-consumer-kommunikation bestimmt sein. Sie können sich auf ein spezifisches oder ein durchschnittliches Produkt (z. B. Branchen-EPD) beziehen. Die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts erarbeitet und veröffentlicht unter Mitarbeit eines unabhängigen Sachverständigen-Ausschusses (SVA) die Produktkategorieregeln (PCR). Außerdem erarbeitet die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts die erforderlichen Dokumentenvorlagen für die Erstellung der EPDs und regelt die administrativen und organisatorischen Aufgaben eines Programmbetreibers nach ISO Die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts legt hierbei besonderen Wert auf die einfache und praktische Umsetzung bei gleichzeitiger Erfüllung der Anforderung der ISO Seite 5
6 3. Programmstruktur Der Programmbetrieb basiert auf einer Organisationsstruktur, die mehrere interne und externe Gruppen auf unterschiedlichen Ebenen miteinbezieht. Jede Gruppe hat ihre spezifische Funktion und Verantwortlichkeit im laufenden Programmbetrieb. Die Organisationsstruktur wird in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Darstellung der Organisationsstruktur im laufenden Programmbetrieb nach ISO Im Wesentlichen werden von den verschiedenen Gruppen vier Hauptaufgaben erfüllt: 1. Verwaltung des Programmbetriebs 2. Erstellung und Prüfung der PCR 3. Aufstellen von EPDs 4. Unabhängige Verifizierung der EPDs Der Programmbetreiber, bestehend aus einem Sekretariat und einem Technischen Komitee, leitet und verwaltet das Umweltprogramm. Die durch den Programmbetreiber im Entwurf erstellten PCR werden vom unabhängigen Sachverständigenausschuss geprüft und zur Nutzung freigegeben. Der Abstimmungsprozess steht allen interessierten Kreisen zur Diskussion offen. Dazu werden die Entwürfe der PCR auf der Homepage des Programmbetreibers ( veröffentlicht. Die Hersteller (Unternehmen, Verbände, etc.) erstellen die EPDs, die abschließend von einem unabhängigen Dritten geprüft und vom Programmbetreiber veröffentlicht werden. Seite 6
7 3.1 Verwaltung des Programmbetriebs Die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts tritt als Programmbetreiber auf. Damit übernimmt die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts alle Aufgaben, die dem Umweltprogramm nach ISO obliegen. Diese werden im Folgenden aufgeführt: Bereitstellen und Vermitteln der allgemeinen Programmanleitungen Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Typ III Umweltdeklarationen befolgt werden Veröffentlichung der Organisationen, die an der Programmentwicklung beteiligt sind Anpassung des Umweltprogramms an die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Standardisierung, Ökobilanzierungsmethodik, etc. Einbindung interessierter Kreise Bereitstellen und Aufrechterhalten eines Verfahrens, das die Datenkonsistenz innerhalb des Programms sichert Bereitstellen öffentlich zugänglicher Listen von PCRs und EPDs des Programms Veröffentlichung der PCRs und der EPDs Auswahl und Vorschlag kompetenter unabhängiger Prüfer und Mitglieder für den Sachverständigen-Ausschuss Einführung eines transparenten Verfahrens für die PCR-Prüfung, in dem der Umfang der Prüfung, die Einzelheiten der Prüfung und das Verfahren, wie das Prüfgremium zusammengestellt wird, enthalten sind Entwicklung von Verfahren, die den Missbrauch der ISO als Referenz des Typ III Umweltdeklarationsprogramms verhindern Das Umweltprogramm steht interessierten Kreisen offen. Interessierte Kreise sind eingeladen, EPDs zu veröffentlichen, zu lesen oder aber auch an den PCRs mitzuwirken. Die sogenannten Stakeholder sind eingeladen, aktiv an der Entwicklung des Programms teilzunehmen indem sie sich an der Entwicklung von PCRs beteiligen interessierte Organisationen über das Umweltprogramm selbst sowie die Erstellung von EPDs und PCRs informieren Seite 7
8 Rückmeldungen geben zu aktuellen Aktivitäten des Programms, um somit an der kontinuierlichen Verbesserung des Programms mitzuwirken 3.2 Erstellung von Produktkategorieregeln Da sich Produktgruppen teilweise stark in ihrer Umweltperformance unterscheiden, müssen spezifische Regeln für die einzelnen Produktgruppen entwickelt werden, sogenannte PCR. Die PCR stellen zusammen mit der Allgemeinen Programmanleitung die Grundlage für EPDs dar. Der Prozess zur Erstellung von PCR wird durch den Programmbetreiber organisiert. Dieser ist auch dafür verantwortlich, dass die aufgestellten PCR den Anforderungen der ISO entsprechen. Vor Freigabe erfolgt eine Prüfung durch den unabhängigen Sachverständigen-Ausschuss. Es steht interessierten Kreisen offen, an der Entwicklung von PCR teilzunehmen. Die PCR werden in deutscher Sprache erstellt und veröffentlicht. Die Erstellung von PCRs umfasst folgende Aufgaben: Definition aussagekräftiger Produktkategorien Recherche zu bereits vorhandenen PCRs anderer Programmbetreiber Einbeziehung interessierter Kreise in die Entwicklung von PCRs Aufstellen der PCRs und Bereitstellen des finalen Entwurfs Prüfung der PCR durch den Beratenden Ausschuss Die PCR setzt die Kriterien fest, nach der eine EPD in einer bestimmten Produktkategorie aufgestellt werden soll. Dazu gehören die beschreibenden Parameter (z. B. die technischen Kenndaten), die deklarierte bzw. funktionelle Einheit, die Anforderungen an die Datenqualität sowie für die Erhebung der Sachbilanzdaten und spezifische Rechenregeln. Außerdem legt die PCR fest, welche Art von Informationen in der EPD veröffentlicht werden sollen. Das PCR-Dokument sollte folgende Punkte beinhalten: Definition und Beschreibung der Produktkategorie (z. B. Beschreibung der Funktion, der technischen Kenndaten und der Anwendung) Zielsetzung und Umfang der PCR (z. B. Angabe der deklarierten bzw. funktionellen Einheit, der Systemgrenzen, Angabe der Sachbilanzdaten und Be- Seite 8
9 schreibung der Datenqualität, Angabe zu den getroffenen Annahmen und angewendeten Abschneidekriterien sowie zu verwendende Einheiten) Materialien und Substanzen, die in der EPD deklariert werden müssen Angaben zu den Ergebnissen der Sachbilanz (z. B. Datenerhebung, angewendete Rechenregeln, Allokationen) zu deklarierende Parameter zur Beschreibung der potenziellen Umweltauswirkungen Angabe der zu verwendenden Charakterisierungsfaktoren zur Berechnung der Wirkungskategorien Beschreibung der Informationen, die für die downstream-prozesse angegeben werden (Errichtungs-, Nutzungs- und Entsorgungsphase sowie Nutzen und Lasten außerhalb des Gebäudelebenszyklus ) Anleitung zu Inhalt und Gestaltung der EPD Gültigkeit des Dokuments Zur Förderung der Harmonisierung und um die Vergleichbarkeit zu EPDs anderer Programme zu gewährleisten, akzeptiert die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts auch PCR anderer Programmbetreiber nach ISO 14025, wenn diese die Anforderungen der Allgemeinen Programmanleitung erfüllen. Besonders hervorzuheben sind hier: Übereinstimmung mit den relevanten Normen Definition der funktionellen Einheit Nachvollziehbare Systemgrenzen Allokationsregeln Wirkungskategorien Ansatz zum Umgang mit Sekundärroh- und -brennstoffen (Recycling) Regeln zur Beschreibung eines durchschnittlichen Produkts Seite 9
10 3.3 Aufstellen von Umweltproduktdeklarationen EPDs werden von Produktherstellern (Unternehmen, Verbände, Organisationen etc.) mit oder ohne die Hilfe einer Ökobilanz (LCA)-Experten aufgestellt. Der Hersteller tritt als Deklarationsinhaber auf, d. h. er ist für den Inhalt der EPD verantwortlich. Die Erstellung von EPDs umfasst folgende Punkte: Zusammenstellen der prozessspezifischen Daten und anderen zusätzlichen Informationen, welche für die zugrundeliegende Ökobilanz und die zu veröffentlichende EPD gemäß entsprechender PCRs und den Allgemeinen Programmanleitungen relevant sind Erstellung eines Hintergrundberichts Überführung der zusammengestellten Daten in das EPD-Format der Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts Abstimmung der Verifizierung Das Format der EPD wird durch den Programmbetreiber vorgegeben, die Vorlage hierzu wird dem jeweiligen Ersteller der EPD zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich muss der Inhalt der EPD nachvollziehbar dargestellt werden und die Anforderungen der ISO erfüllen. EPDs für Bauprodukte müssen zusätzlich die Anforderungen der EN berücksichtigen. Die EPDs dürfen keine wertenden oder vergleichenden Aussagen enthalten. Jede EPD sollte folgende Inhalte umfassen: Titelseite (Produktname, kurze Produktbeschreibung, Abbildung des Produkts, Logo des Programmbetreibers, Deklarationsnummer, Erscheinungsdatum, Angabe zur Gültigkeit) Angaben zum EPD-Programm (Logo, Angabe der zugrundeliegenden PCR, Deklarationsnummer, Erscheinungsdatum, Angabe zur Gültigkeit, Angabe des betrachteten Betriebsjahres, geografischer Geltungsbereich) Produktbezogene Informationen (Eindeutige Bezeichnung des Produkts, Herstellerangaben inkl. Anschrift, Angabe der Herstellerwerke oder verschiedenen Hersteller für welche die EPD repräsentativ ist, Beschreibung der Anwendung, technische Beschreibung inkl. Angabe technischer Kenndaten, Angabe der Grund- und Hilfsstoffe, deklarierte bzw. funktionelle Einheit und ggf. die zu er- Seite 10
11 wartende Referenzlebensdauer des Produkts, kurze Erläuterung der Sachbilanzdaten) Angabe zu den betrachteten Lebenszyklusphasen (cradle-to-gate, cradle-togate mit Optionen oder cradle-to-grave) Die Ergebnisse aus Sachbilanz und Wirkungsabschätzung sind folgendermaßen anzugeben: Ressourcenverbrauch wie in PCR festgelegt, mindestens jedoch unterteilt in nicht- erneuerbare und erneuerbare energetische und stoffliche Primär- und Sekundärrohstoffe, Angabe in MJ (unterer Heizwert) und Süßwasserverbrauch potenzielle Umweltauswirkungen wie in PCR festgelegt, mindestens jedoch Erderwärmungspotenzial (GWP 100) in CO2 - eq. Versauerungspotenzial in SO2 - eq. und Eutrophierungspotenzial in PO eq. Abfallaufkommen wie in PCR festgelegt, mindestens jedoch gefährlicher Abfall zur Deponie, entsorgter nicht gefährlicher Abfall und radioaktiver Abfall in kg Weitere Anforderungen an die Erstellung von EPDs werden in den entsprechenden PCRs festgehalten. Je nach Produkt kann es sinnvoll sein, weitere Informationen bereitzustellen. Nach ISO müssen außerdem folgende Angaben erfolgen: Nicht deklarierte Lebenszyklusphasen Folgende Aussage zur Vergleichbarkeit von EPDs für nicht-bauprodukte: EPDs innerhalb derselben Produktkategorie, aber aus verschiedenen Programmen sind möglicherweise nicht vergleichbar und für EPDs von Bauprodukten: Grundsätzlich ist eine Gegenüberstellung oder die Bewertung von EPD Daten nur möglich, wenn alle zu vergleichenden Datensatze nach EN erstellt wurden und der Gebäudekontext, bzw. die produktspezifischen Leistungsmerkmale, berücksichtigt werden. für andere Produktgruppen Seite 11
12 Außerdem muss die EPD folgende Information zur Verifizierung in dem dargestellten Format aufweisen Die CEN Norm EN dient als Kern-PCR (bei EPDs nach EN 15804) Verifizierung der EPD durch eine/n unabhängige/n Dritte/n gemäß ISO intern extern Name und Unterschrift des dritten und unabhängigen Prüfer Die Gültigkeit von EPDs wird in den jeweiligen PCRs festgelegt. Nach EN liegt die Gültigkeit einer EPD für Bauprodukte bei fünf Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann die EPD erneuert werden, hierzu ist eine erneute Prüfung durch den Verifizierer vorzunehmen. Sollte sich unabhängig von der Gültigkeit, einer der Umweltindikatoren aufgrund von Produktionsumstellungen um mehr als 10 % verschlechtern, ist die EPD anzupassen Deklaration eines durchschnittlichen Produkts eines Herstellers Die EPD kann auch für ein durchschnittliches Produkt aus einem oder mehreren Werken eines Herstellers angegeben werden. Folgende Bedingungen sollten hierzu erfüllt werden: Mehrere Produkte, welche unter dieselbe Produktkategorie fallen, können als ein durchschnittliches Produkt deklariert werden, wenn die angegebenen Indikatoren der einzelnen Produkte Unterschiede ± 10 % aufweisen. Die EPD sollte für ein repräsentatives Produkt erstellt werden, die Kriterien für die Auswahl dieses repräsentativen Produkts müssen angegeben werden Branchen EPDs Branchen-EPDs deklarieren ein durchschnittliches Produkt mehrerer Hersteller für einen eindeutig definierten Sektor und geografischen Referenzraum. Es ist möglich, ein repräsentatives Produkt einer oder mehrerer repräsentativer Hersteller auszuweisen. In einer Branchen-EPD müssen alle beteiligten Hersteller aufgeführt werden. Seite 12
13 Außerdem muss aufgeführt werden, dass sich die Werte auf ein durchschnittliches Produkt beziehen. 3.4 Verifizierung der EPDs Als Verifizierung wird die kritische Prüfung bezeichnet, welche die Qualität und die Konsistenz des Inhalts einer EPD sichert. Für die Veröffentlichung muss eine EPD die Verifizierung erfolgreich bestanden haben. Die Verifizierung kann intern oder extern erfolgen. Die unabhängigen Verifizierer für die externe Verifizierung werden durch den Programmbetreiber ausgewählt. Die Verifizierung umfasst die Prüfung der eingereichten EPD, insbesondere hinsichtlich der zugrundeliegenden Daten, welche für die Ökobilanzierung verwendet wurden der angewandten Rechenregeln und die Übereinstimmung mit den Anforderungen der PCRs die Darstellung der Umweltleistung in der EPD die Dokumentation der Ökobilanzierung im Hintergrundbericht Die Verifizierung erfolgt in jedem Fall durch einen unabhängigen Prüfer. Unabhängig davon, ob die Verifizierung intern oder extern erfolgt, sollte der Verifizierer nicht in die Aufstellung der Ökobilanz und der daraus resultierenden EPD involviert sein. Außerdem dürfen keine Interessenskonflikte in Abhängigkeit zu den Ergebnissen der EPD bestehen. Um der Aufgabe der Verifizierung gerecht zu werden, sollte der Verifizierer Arbeitserfahrungen im Bereich der Produkttypen, der entsprechenden Industrie und der relevanten Standards aufweisen. Mindestvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Ingenieursstudium. Die Anerkennung der Verifizierer erfolgt durch den unabhängigen Sachverständigen-Ausschuss. Die Verifizierung erfolgt sowohl für den formalen als auch für den inhaltlichen Teil der Dokumente. Für die Prüfung der formalen Angaben müssen Ökobilanz, Hintergrundbericht sowie EPD mit den Anforderungen der Allgemeinen Programmanleitung und den geltenden PCRs übereinstimmen. Bei der inhaltlichen Prüfung liegt der Fokus auf der Validität der Daten und Informationen, welche der Ökobilanz und der EPD zugrunde liegen. Die Prüfung wird stichprobenhaft durchgeführt, besonderes Augenmerk liegt auf den Prozessen und Annahmen, die großen Einfluss auf das Ge- Seite 13
14 samtergebnis der Ökobilanz haben. Außerdem wird überprüft, ob die vorgegebenen Rechenregeln eingehalten und die Ökobilanz nachvollziehbar dokumentiert wurden. Hierzu sollte der Verifizierer prüfen, ob die Berechnungen auf den angegebenen Daten der Sachbilanz basieren und die vorgegebenen Wirkungsfaktoren angewendet wurden. Bezüglich der EPD soll geprüft werden, ob die Hintergrundinformationen transparent, nachvollziehbar und verständlich dargestellt werden die Darstellung glaubhaft und neutral ist die EPD das vorgegebene Format aufweist Die Ergebnisse der internen oder externen Prüfung sollten in einem Verifizierungsbericht transparent und übersichtlich dargestellt werden. Der Verifizierer sollte unabhängig sein und folgende Anforderungen erfüllen: allgemeine Kompetenzen im Bereich der Produktzertifizierung (nach DIN EN ISO/IEC 17065: 2012) allgemeine Kenntnisse der Industrie sowie der produktbezogenen Umweltfragen gute Prozess- und Produktkenntnisse einschließlich relevanter Standards innerhalb der zu verifizierenden Produktbranche vertiefende Kenntnisse der Ökobilanzierungsmethode nach ISO und vertiefende Kenntnisse der relevanten Standards im Bereich der Umweltdeklarationen einschließlich ISO Kenntnisse der ISO/TS 14071: Prozesse der Kritischen Prüfung und Kompetenzen der Prüfer Kenntnisse in dem allgemeinen Gesamtzusammenhang, in dem das Konzept der EPDs eingeführt wurde Erfahrungen in der kritischen Prüfung von Ökobilanzen und / oder Verifizierung von EPDs Seite 14
15 3.5 Vertraulichkeit der Daten Der Hintergrundbericht enthält firmeninterne, betriebsgeheime und nicht öffentlich zugängliche Werksdaten, die ausschließlich für Mitarbeiter des Programmhalters sowie für den vom Beratenden Ausschuss bestellten zuständigen unabhängigen Prüfer zur Verifizierung bereitgestellt werden. Der Hintergrundbericht steht aufgrund seiner vielfältigen und detailreichen Information lediglich zur Bearbeitung und nicht zur Veröffentlichung bereit. 3.6 Unabhängiger Sachverständigen Ausschuss (SVA) Der unabhängige Sachverständigen-Ausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen für die Dauer von drei Jahren einen Vorsitzenden. Die Einberufung neuer Mitglieder erfolgt durch einstimmige Wahl durch die Mitglieder des SVA. Wesentliche Aufgaben des SVA sind die Begleitung des Programmbetriebes, die Prüfung und Freigabe der PCR-Entwürfe, die Ernennung der unabhängigen Verifizierer, die Weitergabe von Informationen an den Programmbetreiber zu neuesten Erkenntnissen, Forschungsergebnissen, Aktivitäten auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit zur Gewährleistung eines stets aktuellen Programmbetriebs. Seite 15
16 ANNEX A Anleitung zur Erstellung von PCR Die Erstellung von PCR erfolgt in der Regel in fünf Schritten: 1. Initiierung einer PCR für eine bestimmte Produktkategorie, in dieser Phase wird auch geprüft, ob ggf. PCR anderer Programmhalter geeignet sind und die Ankündigung der PCR-Erstellung auf der Internetseite der Kiwa BCS Öko- Garantie GmbH - Ecobility Experts. 2. Vorbereitung bzw. Aufstellen der PCR. 3. Konsultation (internetbasiert), wobei die PCR zur öffentlichen Diskussion bereitgestellt wird, Kommentare können der Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH - Ecobility Experts direkt mitgeteilt werden. 4. Prüfung durch den unabhängigen Sachverständigen-Ausschuss und Veröffentlichung durch den Programmbetreiber. 5. Update der PCR nach spätestens fünf Jahren bzw. bei wesentlichen Veränderungen oder Kommentaren, die eine Anpassung der PCR bedingen. Seite 16
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