A) Mündliche Universitätsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung Februar 2019
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- Swen Lars Schmitz
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1 Universität Konstanz Fach Konstanz Fachbereich Rechtswissenschaft Ständiger Prüfungsausschuss Universitätsstraße 10 D Konstanz Fax A) Mündliche Universitätsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung Februar 2019 Seite: 1/5 1) Ausschreibung Die Universitätsprüfung wird nach der Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs RECHTSWISSENSCHAFT UniPrO vom 16. Oktober 2003 in der Fassung der letzten Änderungen vom 6. März 2017 durchgeführt. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung JAPrO. 2) Zeitpunkt der Prüfung / Prüfungsort Die mündliche Prüfung in der Universitätsprüfung findet im Februar 2019 im Universitätsgebäude statt. Der Termin der mündlichen Prüfung wird mit individueller schriftlicher Ladung mitgeteilt. Die mündliche Prüfung wird von einer Prüferin/einem Prüfer in Gegenwart einer Beisitzerin/eines Beisitzers oder von zwei mündlichen Prüfern/Prüferinnen abgenommen. Sie kann als Gruppenprüfung mit bis zu drei Prüflingen durchgeführt werden. Die mündliche Prüfung dauert etwa 20 Minuten je Prüfling. Auf Anordnung der Prüferin/des Prüfers kann eine Vorbereitungszeit von bis zu 15 Minuten hinzutreten. Bitte rechnen Sie bei Ihrer persönlichen Zeitplanung mit der mündlichen Prüfung im gesamten Monat Februar.
2 Seite 2/5 3) Zulassungsantrag und Meldefrist Die Zulassung zur mündlichen Prüfung in der Universitätsprüfung ist bis zum 30. November 2018 beim Zentralen Prüfungsamt der Universität Konstanz, Frau Löffler- Stohrer, Raum C 401, zu beantragen. Formulare für den Zulassungsantrag erhalten Sie dort oder auf der Homepage des Fachbereichs unter: Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Zentralen Prüfungsamt. Bei Anträgen, die nach Fristablauf eingehen, wird die Zulassung versagt. 4) Verhalten bei Prüfungsunfähigkeit Grundsätzlich gilt 14 UniPrO. Wer wegen Krankheit oder einem wichtigen Grund gehindert ist, an der mündlichen Prüfung teilzunehmen, muss einen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung stellen. Hat die Prüfung begonnen, findet 14 Abs. 2 Anwendung. Ein Rücktritt kann nicht genehmigt werden, wenn eine Prüfungsteilnehmerin/ein Prüfungsteilnehmer sich in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis über ihre/seine Prüfungsunfähigkeit der Prüfung unterzogen hat.
3 Seite 3/5 B) Bekanntmachung des Ständigen Prüfungsausschusses vom über die in der mündlichen Schwerpunktprüfung zugelassenen Hilfsmittel 1. Zugelassen sind für die einzelnen Schwerpunktbereiche und Vertiefungsmodul folgende Hilfsmittel: SP 1 Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht a) dtv-beck-texte Nr. 5009, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht b) dtv-beck-texte Nr. 5538, Urheber- und Verlagsrecht c) dtv-beck-texte Nr. 5563, Patent- und Musterrecht d) Schönfelder, Deutsche Gesetze oder e) dtv-beck-texte Nr. 5014, Europa-Recht SP 2 Arbeits- und Sozialrecht a) dtv-beck-texte Nr. 5024, Sozialgesetzbuch b) dtv-beck-texte Nr. 5006, Arbeitsgesetze SP 3 Europäisches und Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht in der Rechtspraxis b) Jayme / Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, C.H. Beck- Verlag SP 4 Umwelt- und Planungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht und Strafrecht b) dtv-beck-texte Nr. 5014, Europa-Recht oder Sartorius Bd. II, Internationale Verträge Europarecht c) Sartorius Bd. I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze oder Nomos Gesetze Öffentliches Recht d) Ergänzungsband zu Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze e) Dürig, Gesetze des Landes Baden-Württemberg SP 5 Strafrechtspflege: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie, Europäisierung und Praxis und Strafrecht b) dtv-beck-texte Nr. 5014, Europa-Recht oder Sartorius Bd. I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze oder Nomos Gesetze Strafrecht
4 Seite 4/5 SP 6 Personen- und Unternehmenssteuerrecht a) Beck sche Steuergesetze I (Textsammlung) oder dtv-beck-texte Nr. 5765, Steuergesetze oder Deutsche Steuergesetze, NWB-Verlag oder Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnung, NWB-Verlag b) OECD-Musterabkommen (2010/2014) Text (als Ausdruck) c) Schönfelder, Deutsche Gesetze oder d) Sartorius Bd. I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze oder Nomos Gesetze Öffentliches Recht SP 7 Internationales und Europäisches Recht a) Rolf Schwartmann (Hrsg.), Völker- und Europarecht, C.F. Müller b) Eine öffentlich-rechtliche Textsammlung unter Einschluss von GG, VwGO und VwVfG. c) Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten vom (ABl L 158/77) d) Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen (Anlage zu GA Res. 56/83) (verlinkt im Dokument auf der Homepage) SP 8 Unternehmen und Finanzierung a) dtv-beck-texte Nr. 5585, Gesellschaftsrecht und dtv-beck-texte Nr. 5001, Bürgerliches Recht oder Schönfelder, Deutsche Gesetze oder b) dtv-beck-texte Nr. 5783, Kapitalmarktrecht Die Gesetzestexte müssen sich für die mündlichen Prüfungen, die in der ersten Jahreshälfte stattfinden, auf dem Stand vom Oktober des Vorjahres befinden; für die mündlichen Prüfungen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, müssen sich die Gesetzestexte auf dem Stand vom April desselben Jahres befinden. Für den Fall, dass die Gesetzessammlungen einen Stand April oder Oktober nicht ausdrücklich ausweisen, ist der letzte davor liegende Stand maßgeblich. Der Gebrauch von Hilfsmitteln mit abweichendem Stand wird nicht beanstandet.
5 Seite 5/5 Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer haben jeweils ein Exemplar der zugelassenen Hilfsmittel zu der mündlichen Prüfung mitzubringen. Wenn einzelne Hilfsmittel nicht mitgebracht werden, wird dies nicht beanstandet, geht aber zulasten der Prüfungsteilnehmerin bzw. des Prüfungsteilnehmers. Neben den hier benannten Hilfsmitteln können die Prüferinnen und Prüfer weitere Gesetzestexte in der Prüfung ausgeben. 2. Zulässiger Inhalt der Hilfsmittel: Es gilt vollinhaltlich das Hinweisblatt des Landesjustizprüfungsamts für die staatliche Pflichtfachprüfung / Erste juristische Staatsprüfung, Stand: Juli 2016: el%20-%20juli% pdf Achtung Ausweispflicht: Am Prüfungstag bringen Sie bitte den Personalausweis oder Ihren Reisepass und Ihren Studierendenausweis mit. Legen Sie diese Dokumente bitte zur Einsichtnahme bereit. Gez. Dr. Strasser-Gackenheimer Geschäftsführer des Ständigen Prüfungsausschusses Rechtswissenschaft
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