Hilfestellung zur Auswahl eines ambulanten Dienstes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hilfestellung zur Auswahl eines ambulanten Dienstes"

Transkript

1 Hilfestellung zur Auswahl eines ambulanten Dienstes Soll ein pflegebedürftiger Mensch in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden, sind ambulante Pflegedienste eine wertvolle Unterstützung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bei der Bewältigung des Pflegealltags. Im Anhang dieser Hilfestellung finden Sie eine Checkliste als Entscheidungshilfe, mit der Sie verschiedene Angebote miteinander vergleichen können. Leistungen der Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege Versicherte der Pflegeversicherung erhalten auf Antrag bei der Pflegekasse Leistungen der Pflegeversicherung, wenn zumindest erhebliche Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten festgestellt worden ist. Die Leistungen der Pflegekasse sind nach drei Pflegestufen gestaffelt. Stufe Hilfebedarf Sachleistung Pflegegeld I Mehr als 90 Minuten, bis zu hierbei 45 Minuten Grundpflege II Mehr als 3 Stunden, bis zu hierbei 2 Stunden Grundpflege III Mehr als 5 Stunden, hierbei 4 Stunden Grundpflege bis zu Nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Sie wählen zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistungen. Pflegegeld wird bezahlt, wenn zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Bei Pflegesachleistung wird ein professioneller Pflegedienst tätig, die Pflegekasse trägt dabei die Kosten bis zu einem pauschalen Höchstbetrag. Möglich ist auch eine Kombination aus professioneller Betreuung und Geldleistung. Was ist eine Kombination von Geld- und Sachleistung? Der Pflegebedürftige kann die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombinieren. Dies ist sinnvoll, wenn der Höchstbetrag für die Sachleistung nicht vollständig ausgeschöpft ist. Der Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld besteht weiterhin. Der Sachleistungsbedarf muss allerdings feststehen und gleich bleiben.

2 Beispiel der Kombinationsleistung Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II benötigt monatlich gleichbleibende Sachleistungen durch den ambulanten Dienst im Wert von 624. Gemessen am Höchstbetrag der Pflegestufe II für den ambulanten Dienst (1040 ) beträgt dies 60 %. Anteiliges Pflegegeld kann somit in Höhe von 172 (40 % von 430 ) noch bezogen werden. Erläuterungen zur Auswahl eines ambulanten Dienstes 1. Grundsätzliche Anforderungen an einen Pflegedienst Die Pflegekassen dürfen ambulante Pflege nur durch Vertragspartner gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Mit der Zulassung sichert der Pflegedienst die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards bezüglich Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen zu. Außerdem haben die Pflegekassen mit den meisten Pflegediensten Vergütungsvereinbarungen getroffen. Die Pflegedienste sind im Rahmen der Preisgestaltung an diese Vereinbarungen gebunden und können direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Pflegekassen tragen die Kosten im Rahmen der üblichen Höchstsätze. Ein Pflegedienst ohne Vergütungsvereinbarung ist in seiner Preisgestaltung frei. Hier dürfen die Pflegekassen nicht die üblichen Höchstsätze sondern nur 80 % davon ersetzen. Wichtig ist auch, ob der Pflegedienst neben der Pflegekassenzulassung auch bei der Krankenkasse z. B. für die medizinische Behandlungspflege hat. 2. Qualitätssiegel und Zertifikate Einige ambulante Pflegedienste verfügen über so genannte Gütesiegel oder Zertifikate, die beispielsweise von Berufsverbänden, Technischen Überwachungsvereinen, Beratungsunternehmen oder anderen Einrichtungen vergeben werden. 3. Erstbesuch, Kontaktaufnahme und Beratung Ist der Pflegedienst zu einem möglichst kostenlosen Hausbesuch bereit, um Sie ausführlich über sein Angebot und seine Leistungen zu informieren? Bietet der Pflegedienst schriftliches Informationsmaterial an und vor allem einen schriftlichen Vertrag, der Ihnen vorab zwecks Prüfung überlassen wird? Verfügt der Pflegedienst über ein Pflegekonzept, das er Ihnen auch schriftlich aushändigen kann?

3 Erhalten Sie für die geplanten Hilfen einen kostenlosen Kostenvoranschlag, aus dem ersichtlich wird, welchen Anteil die Kranken- und Pflegekasse übernimmt und welchen Anteil Sie selbst zahlen müssen? Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Fragen freundlich und kompetent beantwortet wurden? Gibt es einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen und Beschwerden? 4. Pflegedokumentation Der Pflegedienst sollte eine Pflegedokumentation führen, die beim Pflegebedürftigen verbleibt. Diese sollte erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses an den Pflegedienst zurückgehen. In dieser wird die aktuelle Pflegesituation dokumentiert und jede Veränderung aufgeführt, die möglicherweise andere Pflegedienstleistungen erforderlich macht. 5. Erreichbarkeit des Pflegedienstes Kann der Pflegedienst gewährleisten, Sie im Bedarfsfall möglichst schnell aufzusuchen (Anfahrtszeit)? Gibt es einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst? 6. Anzahl und Qualifikation des Personals Wie viel Personal beschäftigt der Pflegedienst und ist die Betreuung durch ein festes Pflegeteam möglich? Gibt es Mitarbeiter, die sich spezialisiert haben auf die Pflege von z. B. an Demenz erkrankten Personen, Intensivpatienten oder auf die Versorgung von Sterbenden? Kann der Pflegedienst auch an Sonn- Feiertagen und bzw. nachts, die von Ihnen gewünschten Leistungen erbringen? Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von examiniertem Personal zu nicht ausgebildetem Personal? Welche Arbeiten werden überwiegend von Pflegefachkräften und welche von angelerntem Personal erbracht? Sollte sich Ihr Pflegebedarf erhöhen, ist der Pflegedienst in der Lage, dies personell abzudecken und auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen? 7. Leistungen und Vergütungen Im Pflegevertrag und hier im Kostenvoranschlag müssen Art, Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen aufgeführt sein. Pflegebedürftige müssen im Einzelnen nachvollziehen können, welche Leistungen konkret vom Pflegedienst übernommen und an welchen Tagen und mit welcher Häufigkeit diese durchgeführt werden.

4 Allgemeine Formulierung wie häusliche Krankenpflege oder Grundpflege allein genügen nicht. Aus dem Pflegevertrag muss klar ersichtlich sein, wie hoch ein ggf. verbleibender Eigenanteil ist. Hierbei darf der Pflegedienst für seine Leistungen, die den von der Pflegekasse festgelegten Höchstbetrag übersteigen, keine höheren Vergütungen berechnen, als die, die in der einheitlichen Vergütungsvereinbarung ausgehandelt worden sind. Der ambulante Pflegedienst sollte eine konkrete, fallbezogene Beispielrechnung stellen. Außerdem sollte der Pflegevertrag eine Vereinbarung enthalten, bis zu welchem konkreten Zeitpunkt ein Pflegeeinsatz von Ihnen abgesagt werden kann, ohne dass Kosten anfallen. Wenn Sie vergessen, einen Einsatz abzusagen oder dies erst nach dem vereinbarten Zeitpunkt tun, müssen Sie die Vergütung zahlen, allerdings reduziert um den Betrag, den der Pflegedienst durch den Ausfall des Einsatzes gespart hat. Wir weisen darauf hin, dass hier nur die Anfahrtskosten berechnet werden sollten. 7.1 Leistungsnachweise Der Pflegedienst muss den Nachweis über konkret erbrachte Leistungen führen. Dies geschieht auf einem monatlich zu erstellenden Abrechnungsblatt (Leistungsnachweis). Der Leistungsnachweis muss vom Pflegebedürftigen oder dem Betreuer unterschrieben werden. Wir empfehlen Ihnen eine genaue Prüfung der abgerechneten Leistungen. Lassen Sie sich wenn möglich monatlich eine Kopie des Leistungsnachweises aushändigen. Sollten Sie sich für einen Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistung) entschieden haben, haben Sie neben der Sachleistung durch den ambulanten Pflegedienst einen Restanspruch auf Pflegegeld. In diesem Fall sollten Ihnen die abgerechneten Sachleistungen aufgeschlüsselt nachgewiesen werden. 7.2 Zusätzliche Serviceangebote Kann der ambulante Pflegedienst zusätzliche Serviceangebote wie z. B. Tages- oder Nachtpflege, Gesprächskreise für pflegende Angehörige, Betreuung für Demenzkranke, betreutes Wohnen, etc. anbieten? 8. Berücksichtigung individueller Pflegebedürfnisse Wird ein Pflegeplan mit Ihnen zusammen entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten z. B. Aufsteh- und Schlafenszeiten erstellt und werden Sie vorab informiert, falls dieser sich ändert? Werden Ihre religiösen und weltanschaulichen Gefühle und Bedürfnisse beachtet?

5 Erhalten Ihre Angehörigen Tipps und Beratung zur Pflege? Können Sie einzelne Pflegekräfte ablehnen und z. B. die Intimpflege nur von einer Pflegekraft Ihres Geschlechts vornehmen lassen? Wird Ihr Hausschlüssel bei Bedarf so verwahrt, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten? Wird ein Schlüsselvertrag angeboten? 8.1. Alltagshilfen Bietet der ambulante Pflegedienst Alltagshilfen, bzw. hauswirtschaftliche Dienste an, wie z. B. das Reinigen der Wohnung, kann er Vorratseinkaufe für sie erledigen oder ist er behilflich bei dem Stellen von Anträgen, z. B. bei der Kranken- bzw. Pflegekasse? Kann er Hilfen stellen zu Gartenarbeiten, etc.? 8.2 Serviceangebote von Kooperationspartner Bietet der ambulante Dienst Serviceangebote von Kooperationspartner an, d. h. kann er einen Menüservice leisten? Kann er einen Hausnotruf installieren, bzw. dieses Angebot erbringen lassen? Verfügt er über Kooperationspartner wie z. B. einer Fußpflege, einem mobilen Friseur, arbeitet er mit Ergotherapeuten oder Krankengymnasten eng zusammen oder bietet er Sterbebegleitung und/oder Hospizarbeit an? 9. Investitionskosten Manche Pflegedienste erheben für Pflegeleistungen zusätzlich einen Investitionskostenzuschlag. Fragen Sie den Pflegedienst, ob auch er diesen verteuernden Aufschlag erhebt. Beachten Sie hierbei folgendes: Pflegedienste, die nach Landesrecht gefördert werden, deren Förderung aber nicht ausreicht, bedürfen zur Erhebung von Investitionskosten einer Zustimmung der Landesbehörde. Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, benötigen eine solche Zustimmung nicht, sondern müssen der Landesbehörde lediglich eine Mitteilung darüber machen. Lassen Sie sich vom Pflegedienst, der seine Investitionskosten auf den Pflegebedürftigen abwälzen will, die Zustimmungs- bzw. Mitteilungserklärung vorlegen. 10. Rechnungen Rechnungen der ambulanten Pflegedienste sollten frühestens nach zwei Wochen fällig werden, wobei jeweils am Monatsanfang für den Vormonat abgerechnet werden sollte. Als Zahlungsart sollten Sie die Überweisung wählen, denn anders als bei Vorauskasse oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung bleibt hierbei gewährleistet, dass Sie Rechnungen kürzen können, wenn Leistungen nicht oder nicht zufriedenstellend erbracht wurden. Leistungen, die mit der Pflegekasse abzurechnen sind, sollten dieser direkt in Rechnung gestellt werden. Wenn möglich

6 vergleichen Sie nochmals den Leistungsnachweis mit der Rechnung. 11. Haftung Der Pflegedienst muss für Schäden haften, die durch seine Pflegekräfte oder durch seine eventuellen Kooperationspartner entstehen. Ein Haftungsausschluss für Gesundheitsschäden, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger PFLICHTVERLETZUNG des Pflegedienstes beruhen, ist unwirksam. Darüber hinaus darf der Pflegedienst seine Haftung auch nicht für sonstige während des Pflegebesuchs entstehende Schäden ausschließen, wenn die Pflichtverletzung auf grob fahrlässigem Verhalten des Pflegedienstes beruht. 12. Kündigungsfristen Der Pflegebedürftige kann innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz den Pflegevertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der Pflegevertrag erst nach dem ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt, läuft diese Zweiwochenfirst erst mit Aushändigung des Vertrages. Danach sollte für eine Kündigung durch den Pflegebedürftigen möglichst vereinbart werden, dass der Pflegebedürftige ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann oder höchstens mit einer 14-tägigen First ohne konkreten Kündigungstermin. Der Pflegevertrag sollte vorsehen, dass er bei Tod des Pflegebedürftigen oder endgültiger Aufnahme in ein Pflegeheim unmittelbar endet. Bei einem vorübergehenden Krankenhaus- oder Heimaufenthalt sollte er ruhen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit den Pflegedienstvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Beispiele für wichtige Gründe können sein: ein gestörtes Vertrauensverhältnis oder ein Zahlungsverzug des Pflegebedürftigen von mehr als zwei Monaten. Keinesfalls kann ein Pflegedienst die Pflege einstellen, weil Personalknappheit herrscht oder er andere Pflegebedürftige betreuen möchte. Räumt sich der Pflegedienst ein Recht auf fristlose Kündigung ein, so sollte geregelt werden, dass er so lange die vereinbarten Leistungen noch erbringt, bis die Pflege auf anderem Wege (z. B. andere Pflegedienst oder Heimunterbringung) gesichert ist Preiserhöhungen Rückwirkende Erhöhungen des Entgeltes sind unzulässig. Entgelterhöhungen sollten dem Pflegebedürftigen schriftlich mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt und ausführlich erläutert werden. Gleichzeitig muss der Pflegebedürftige auf sein Recht zur Vertragskündigung aufgrund der Entgelterhöhung hingewiesen werden. Der

7 erhöhte Pflegesatz darf also erst frühestens 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung beim Pflegedürftigen berechnet werden. 13. Abschluss eines Pflegedienstvertrages Haben Sie sich nach der Prüfung verschiedener Anbieter für einen Pflegedienst entschieden, muss ein schriftlicher Pflegedienstvertrag abgeschlossen werden. Vor dem Unterzeichnen des Pflegedienstvertrages sollte Sie darauf achten, dass die nachfolgenden Punkte in dem Vertrag berücksichtigt werden. Kommt es daraufhin zum Vertragsabschluss, ist der Pflegedienst verpflichtet, Ihnen und der Pflegekasse unverzüglich eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages auszuhändigen. Im Pflegevertrag müssen beide Vertragspartner aufgeführt sein. Es sollte darauf geachtet werden, dass der vollständige Name des Pflegedienst- Inhabers mit Adresse angegeben ist. Vertragspartner des Pflegedienstes sollte nur der Pflegebedürftige sein. Ist ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der Lage, einen Vertrag abzuschließen, so muss dies ein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer für ihn übernehmen. Unterzeichnen zusätzlich zu dem Pflegebedürftigen auch Angehörige oder sonstige Personen den Vertrag, so haften diese mit, beispielsweise bei der Begleichung von Rechnungen. Schließen Angehörige für den Pflegebedürftigen eine so genannten Vertrag zugunsten Dritter ab, so verpflichten sie sich selbst zur Zahlung, sofern die Pflegeversicherung nicht eintritt. Checkliste für Pflegedienste Auswahl eines Pflegedienstes Bevor Sie auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst gehen, sollten Sie genau überlegen, welche Hilfe überhaupt für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist. In einem zweiten Schritt ist zu bedenken, welche Hilfe Sie evtl. mit Angehörigen, Nachbarn oder Freunden organisieren können und für welchen Bereich professionelle Hilfe erforderlich ist. Sie sollten die Leistungen und den Service verschiedener Anbieter vergleichen. Was ist das Ziel der Checkliste? In der Checkliste sind wichtige Qualitätsmerkmale von Diensten der Ambulanten Betreuung zusammengestellt. Die Liste soll eine Entscheidungshilfe sein. Wie soll mit dieser Checkliste verfahren werden? Lesen Sie die Checkliste bitte erst einmal aufmerksam durch. Persönliche Aspekte können im Feld Notiz vermerkt werden.

8 Worauf Sie bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst achten sollten! 1. Grundsätzliche Anforderungen an einen Pflegedienst Besteht ein Vertrag mit den Kranken- und Pflegekassen für Leistungen nach der Kranken- und Pflegeversicherung? Ist der Pflegedienst auch bei der Krankenkasse, z. B. für medizinische Behandlungspflege zugelassen? ja nein Notiz 2. Qualitätssiegel und Zertifikat ja nein Notiz Führt der ambulante Pflegedienst ein Qualitätssiegel oder hat er ein Zertifikat? Unter welchen Kriterien wurde der ambulante Pflegedienst geprüft? 3. Erstbesuch/Kostenvoranschlag ja nein Notiz Findet der Erstbesuch bei Ihnen zu Hause statt und ist dieser kostenlos? Bietet der ambulante Pflegedienst schriftliches Informationsmaterial an? Verfügt der Pflegedienst über ein Konzept, das er Ihnen schriftlich aushändigt? Erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag? Werden Ihre Fragen freundlich und kompetent beantwortet? Gibt es einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen und Beschwerden? 4. Pflegedokumentation ja nein Notiz Lässt der Pflegedienst eine Pflegedokumentation vor Ort (Mappe) 5. Erreichbarkeit ja nein Notiz Kann der Pflegedienst gewährleisten, Sie im Bedarfsfall möglichst schnell aufzusuchen (Anfahrtszeit)? Gibt es einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst? 6. Anzahl und Qualifikation des Personals Notiz Wie viel Personal beschäftigt der Pflegedienst? Ist die Betreuung durch ein festes Pflegeteam gewährleistet? Gibt es Mitarbeiter, die sich spezialisiert haben (Bereich)? Kann der Pflegedienst auch nachts und an Sonn- und Feiertagen die gewünschte Leistung erbringen? Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen examinierten Pflegekräften und Pflegehilfskräften? Welche Tätigkeiten führen examinierte Pflegefachkräfte durch?

9 Welche Tätigkeiten führen Pflegehilfskräfte durch? 6.1 Verfügbarkeit des Personals ja nein Notiz Sollte sich ihr Pflegebedarf erhöhen, ist der Pflegedienst in der Lage, dies personell abzudecken? 7. Leistungen und Vergütungen ja nein Notiz Krankenpflege Grundpflege Intensivpflege Heimbeatmung Palliativpflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsleistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz z. B. für Demenzkranke, psychisch Kranke, Kinder Pflegeberatung Kurse für Pflegende Angehörige Art, Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen sind im Kostenvoranschlag, bzw. im Pflegevertrag aufgeführt? Entgeltverzeichnis wurde vorgelegt Verbleibender Eigenanteil wurde ausgerechnet und mitgeteilt? Enthält der Pflegevertrag eine Vereinbarung, bis zu welchen Zeitpunkt ein Pflegeeinsatz abgesagt werden kann? 7.1 Zusätzliche Serviceangebote ja nein Notiz Tages- und/oder Nachtpflege Betreutes Wohnen Wohngruppen Betreuungsangebot für Demenzkranke Gesprächskreise für pflegende Angehörige Kultursensible Pflege (Migranten) 8. Berücksichtigung individueller Pflegebedürfnisse ja nein Notiz Wird ein Pflegeplan entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten erstellt? Werden Sie vorab informiert, falls sich der Pflegeplan ändert? Werden Ihre religiösen und weltanschaulichen Gefühle und Bedürfnisse beachtet? Erhalten Sie Tipps zur Pflege? Können Sie einzelne Pflegekräfte ablehnen? Wird Ihr Hausschlüssel so verwahrt, dass nur berechtigte Personen Zugang haben? 8.1 Alltagshilfen wie: ja nein Notiz

10 Wohnungsreinigung, Treppenhausreinigung, Fenster putzen, Gardinen waschen, Wäsche waschen, bügeln, kleine Besorgungen, Vorratseinkauf, Hilfe bei Antragstellung (bei Pflege- Krankenkasse, Sozialamt usw.), Hilfe bei Gartenarbeiten, Schlüsselaufbewahrung, Haustierversorgung und betreuung, etc. 8.2 Serviceangebote von Kooperationspartner ja nein Notiz Menüservice bzw. Essen auf Rädern Hausnotruf Mobile Fußpflege Mobiler Friseur Ergotherapeut/Krankengymnast Begleit- und Besuchsdienst (z. B. durch Zivildienstleistende oder Ehrenamtliche) Hospizarbeit 9. Investitionskosten ja nein Notiz Erhebt der Pflegedienst einen Zuschlag für Investitionskosten? 10. Rechnungen ja nein Notiz Fälligkeit der Rechnung frühestens nach zwei Wochen - Abrechnung am Monatsanfang für den Vormonat? Leistungsnachweis mit Rechnung unbedingt vergleichen 11. Haftung ja nein Notiz Hat der Pflegedienst eine Haftpflichtversicherung für seine Pflegekräfte abgeschlossen? 12. Kündigungsfristen ja nein Notiz Kann mit dem Pflegedienst eine Pflege auf Probe vereinbart werden? Sind ordentliche Kündigungsfristen für den Pflegebedürftigen und für den Pflegedienst vereinbart? Kann der Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden? 12.1 Preiserhöhungen Werden Entgelterhöhungen mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt? Wurde bei einer Entgelterhöhung auf das Recht der Vertragskündigung hingewiesen? 13. Abschluss eines Pflegevertrages ja nein Notiz Sind beide Vertragspartner im Vertrag namentlich mit Anschrift aufgeführt?

Kurzinformationen zur Pflegeberatung Ambulante Pflegedienste

Kurzinformationen zur Pflegeberatung Ambulante Pflegedienste Kurzinformationen zur Pflegeberatung Ambulante Pflegedienste Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin; Stand: Januar 2008. Das Netzwerk Pflegeberatung ist eine Kooperation

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten ambulanten Pflegedienstes. Sie sollten diese Fragen unbedingt abklären.

Mehr

Checkliste für die Auswahl eines Pflegedienstes

Checkliste für die Auswahl eines Pflegedienstes Datum:... Name des Pflegedienstes:... Adresse:... Ansprechpartner:... Telefonnummer:... Internetadresse:... Welche Grundleistungen bietet der Pflegedienst? Krankenpflege...... Grundpflege...... Intensivpflege......

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen:

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Körperpflege angepasst auf Ihre individuelle häusliche Situation Hauswirtschaft Pflegeberatung für Patienten, die Geldleistungen erhalten Wir bieten Ihnen... SGBV

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg

Mehr

Jetzt auch in Wardenburg!

Jetzt auch in Wardenburg! Sozialstation/ Ambulante Dienste Jetzt auch in Wardenburg! Wir informieren Sie gern! Für ein kostenloses und fachkundiges Informations- und Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Das Büro

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestufen Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich, wenn sie nicht als Pauschale gezahlt werden, an der Pflegestufe. Die Unterstützung orientiert sich

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Zu Hause pflegen: Vorbereitungen

Zu Hause pflegen: Vorbereitungen k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum)

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum) Leistungspreise zum Produktblatt 1: Körperpflege Leistungen Körperpflege 1 Pflegekasse (auch private Pflegekasse) Preise 2 (auch Unfallversicherung und BG) Pflegefachkraft Pflegehilfskraft Pflegefachkraft

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang. Gruppenbild im Park Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Einklinker DIN lang Logo ELDERCARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Preisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der

Preisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Preisliste Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Freiräume ohne schlechtes Gewissen

Freiräume ohne schlechtes Gewissen Familienzentrum Menschenkinder Freiräume ohne schlechtes Gewissen Über die herausfordernde Aufgabe der Versorgung älterer Menschen in der heutigen Zeit Dagmar Schallenberg -lich willkommen! Worum es uns

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

PLÖTZLICH EIN PFLEGEFALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN?

PLÖTZLICH EIN PFLEGEFALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN? PLÖTZLICH EIN FALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN? 26.02.2014 1 26.02.2014 1 ÜBERBLICK > Wie organisiere ich die Pflege? > Wie finanziere ich die Versorgung? > Worauf muss ich bei pflegerischen Handgriffen

Mehr

Betreuung und Pflege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause. Überall in Deutschland

Betreuung und Pflege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause. Überall in Deutschland Betreuung und Pflege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause Überall in Deutschland 2 3 Erfahrung seit 1986 Wo immer Sie in Deutschland betreut werden wollen mit uns haben Sie einen starken und zuverlässigen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung

Mehr

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie fragen? Was müssen Sie tun? LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Die absehbare oder

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Ambulante Pflege und Assistenz

Ambulante Pflege und Assistenz 24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung

Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Zwischen Frau / Herrn und dem ambulanten Krankenpflegedienst im folgenden Pflegebedürftige benannt MitHilfe GmbH & Co. KG Pflege von Mensch zu Mensch Unterdörnen

Mehr

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Pflegestützpunkte im Land Bremen: Bremen-Vahr Bremen-Vegesack Bremerhaven Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 13.30

Mehr

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich:

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft

Mehr

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen

Mehr

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

AGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes:

AGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes: AGB/Pflegevertrag 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Pflegedienst hat einen Versorgungs- Auftrag nach 72 SGB XI und hält alle gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ein. Er ist berechtigt, die Leistungen

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Türkischsprachige Informationen zur Pflegeversicherung Machen Sie sich schlau,

Mehr

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse?

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse? 1 Zuerst zur Pflegekasse Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse? Notdienste Notdienste Notdienste Wichtig! Ein formloses Schreiben genügt als Erstantrag Der Pflegebedürftige muss selbst unterzeichnen

Mehr

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine

Mehr