Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine"

Transkript

1 Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Information 03/ FREIWILLIGE VEREINBARUNGEN Am haben sich die Kooperationslandwirte der Kooperationen Obere Leine und Obere Weser zu einer gemeinsamen Arbeitskreissitzung getroffen, um den aktuellen Maßnahmenkatalog 2016/2017 für Freiwillige Vereinbarungen (FV) zu besprechen. Folgende Ausgleichsbeträge (Herbst 2016) wurden vereinbart: Wirtschaftsdüngeranalysen (I.D) Aktive Begrünung (I.E) Leguminosenfreier Zwischenfruchtanbau Leguminosenfreier Zwischenfruchtanbau, mit Greening Bodenruhe nach Raps Fruchtfolgegestaltung (I.F) Leguminosenfreie Begrünung Leguminosenfreie Begrünung, mit Greening Nachsaat von Grasflächen (I.H) Reduzierte Stickstoffdüngung (I.I) Precision Farming ( Raps-Scannen ) 65,00 /Untersuchung 150,00 /ha 75,00 /ha 84,00 /ha 650,00 /ha 400,00 /ha 33,00 /ha 10,00 /ha ZWISCHENFRUCHTANBAU Der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen ist in der Kooperation TWS Obere Leine seit mehreren Jahren ein gut etablierter Bestandteil der Fruchtfolgen. Bei der Wahl der Zwischenfrucht dominierte in der Vergangenheit die Reinsaat von Senf. Die Aufweitung von Fruchtfolgen (z.b. Anbau von Raps in Zuckerrübenfruchtfolgen), aber auch die Vorgaben des Greenings haben seit dem letzten Jahr zu einer Anpassung der bisherigen Praxis geführt. In den Trinkwassergewinnungsgebieten gilt für eine Förderung des Zwischenfruchtanbaus weiterhin die Vorgabe der Leguminosenfreiheit! Die Aussaat von Leguminosen oder aber von leguminosenhaltigen Zwischenfruchtmischungen kann daher nach wie vor nicht im Rahmen von Freiwilligen Vereinbarungen gefördert werden (Ausnahmen werden nur für ökologisch wirtschaftende Betriebe gemacht). Seit dem letzten Jahr gibt es aufgrund landesweiter Vorgaben folgende prinzipielle Auflagen: Auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln muss verzichtet werden. Eine Startdüngung bleibt zulässig. Die Zwischenfrüchte oder Untersaaten vor Sommerungen dürfen frühestens ab dem 15. Februar eines jeden Jahres, das auf das Jahr der Aussaat oder Untersaat folgt, umgebrochen oder aktiv beseitigt werden. Der aus den Zwischenfrüchten oder Untersaaten entstandene Aufwuchs darf auch nach diesem Zeitpunkt nur mechanisch beseitigt werden.

2 - 2 - Diese weitergehenden Einschränkungen gelten generell und sind unabhängig davon, ob der Zwischenfruchtanbau zusätzlich zur Erfüllung der Greening-Verpflichtungen herangezogen wird oder nicht. Auch wenn der Zwischenfruchtanbau zur Erfüllung der Greening-Verpflichtungen herangezogen werden soll, ist eine Förderung im Rahmen von Freiwilligen Vereinbarungen möglich. Allerdings müssen von dem ursprünglich vorgesehenen Ausgleichsbetrag 75 abgezogen werden. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Greening. Es ist zu beachten, dass ein Gemisch von mindestens 2 Arten ausgesät wird. Das Mischungsverhältnis darf maximal 60/40 betragen, wobei sich der Mischungsanteil nicht auf das Gewicht, sondern auf die Anzahl der ausgesäten Körner bezieht!! Eine mineralische Andüngung der Zwischenfrüchte mit Stickstoff ist nicht erlaubt. Die Andüngung mit Wirtschaftsdüngern oder Gärresten ist möglich. Auch hier gilt ein Umbruchverbot bis zum Um ein mögliches Aussamen zu vermeiden, kann ein Schröpfschnitt vorgenommen werden. Von allen Saatgutfirmen werden inzwischen greeningfähige Fertigmischungen angeboten. Folgende Bewirtschaftungsbedingungen sind beim Abschluss einer Freiwilligen Vereinbarung einzuhalten: Einsaat einer leguminosenfreien Zwischenfrucht bis spätestens zum , Düngung zur Zwischenfrucht max. 40 kg N/ha; bei Abfuhr des Aufwuchses bis max. 80 kg N/ha, keine Andüngung mit Stickstoff im Herbst, wenn Grünroggen ausgesät wird, die N-Düngung zur Zwischenfrucht ist mit 100 % in die Düngeplanung zur Nachfrucht einzubeziehen, sofern der Aufwuchs nicht abgefahren wird, Beweidung der Zwischenfrüchte ist unzulässig. Ausgleichsbetrag: 150 /ha (ohne Greening) 75 /ha (mit Greening) Hinweis zur Andüngung: Bei der Berechnung der Obergrenze (max. 40 kg N/ha) wird eine Anrechenbarkeit des Stickstoffes aus Güllen und/oder Gärresten von 70% vorausgesetzt. Folgende Rechenbeispiele sollen dies verdeutlichen: Gärrest (5,5 kg N/m 3 ): 40 kg N/ha / 5,5 kg N/m 3 / 0,7 = 10 m 3 /ha Gülle (3,8 kg N/m 3 ): 40 kg N/ha / 3,8 kg N/m 3 / 0,7 = 15 m 3 /ha Bei der Wahl der Ansaatmischung sind in jedem Fall pflanzenbauliche Aspekte zu beachten, da z.b. beim Anbau von Senf Krankheiten (Kohlhernie) bzw. Schädlinge (Rübennematoden) vermehrt werden, die zu einem Befall der nachfolgenden Hauptkultur führen können. Empfehlungen: Zuckerrübenfruchtfolgen (ohne Raps): Zuckerrübenfruchtfolgen (mit Raps): Maisfruchtfolgen: Ölrettich, Gelbsenf, Phacelia Phacelia, Rauhafer, (Ölrettich) Keine besonderen Einschränkungen In Zuckerrübenfruchtfolgen sollte kein Buchweizen zur Aussaat kommen, da er obwohl er sicher bei niedrigen Temperaturen abfriert notreif werden kann. Auflaufender Buchweizen ist in Zuckerrüben schwer bekämpfbar! Kommt es zum Anbau von Mischungen mit nur zwei oder drei Mischungspartnern, so wird der sich entwickelnde Bestand durch die dominanteste Art geprägt. Es kann durchaus sein, dass bei der Aussaat einer Mischung aus Senf, Ölrettich und Phacelia letztendlich überwiegend Senf aufschlägt und die anderen Mischungspartner unterdrückt. Daher ist es in jedem Fall notwendig, die Einkaufsbelege aufzubewahren.

3 - 3 - BODENRUHE NACH RAPS / KÖRNERLEGUMINOSEN Die Bewirtschaftungsbedingungen für die Bodenruhe nach Raps bzw. Körnerleguminosen haben sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht geändert. Bei der Freiwilligen Vereinbarung zur Bodenruhe darf kein Herbizideinsatz zur Beseitigung des Aufwuchses erfolgen. Wer die Vereinbarung abschließen möchte, darf den Aufwuchs nur mechanisch beseitigen (z.b. Schlegeln). Eine Bodenbearbeitung ist nach wie vor erst ab dem erlaubt. Ausgleichsbetrag: 84 /ha. LEGUMINOSENFREIE BEGRÜNUNG (BRACHEN/STILLLEGUNG) Die Anlage von Brachen wird weiterhin durch Freiwillige Vereinbarungen gefördert. Betriebe, die Alt brachen umgebrochen haben, um sicher zu stellen, dass der Ackerstatus der Flächen erhalten bleibt, haben die Möglichkeit, die Flächen wiederum mit einer winterharten Gräsermischung zu begrünen. Die Flächen können als ökologische Vorrangflächen (im Jahr 2016) angemeldet werden, sofern sie aus der Produktion genommen werden. In diesem Fall müssen 250 /ha vom ursprünglich vorgesehenen Ausgleichsbetrag abgezogen werden. Inzwischen liegt die aktuelle Notifizierung des Maßnahmenkataloges durch die EU-Kommission vor. Entsprechend wurden die Ausgleichsbeträge in Absprache mit der Kooperation angepasst. Die Bewirtschaftungsbedingungen bleiben unverändert: Einsaat einer winterharten, leguminosenfreien Gräsermischung oder Beibehaltung einer entsprechenden Fläche mit einer winterharten, leguminosenfreien Gräsermischung, Führen einer Schlagkartei, bei nachfolgender Winterung ist Winterraps anzubauen, Umbruch der Fläche unmittelbar vor der Nachfruchtbestellung (frühestens ab 1.8.). Ausgleichsbetrag: 650 /ha (ohne Greening) 400 /ha (mit Greening) Letztendlich ist die Anlage von Brachflächen auf ertragsunsicheren, auswaschungsgefährdeten Standorten eine der effektivsten Grundwasserschutzmaßnahmen, die in den Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) der Kooperation TWS Obere Leine umgesetzt werden kann. Für die Aussaat empfehlen wir wie bisher eine Mischung von spätem Deutschen Weidelgras und einem ausläufertreibenden Rotschwingel (50/50). Die Aussaatmenge sollte zwischen 15 kg/ha bzw. max. 20 kg/ha liegen. Bestehende Brachen werden auch weiterhin gefördert. Wenn die Flächen aus der Produktion genommen und als ökologische Vorrangflächen genutzt werden, behalten sie in den Ackerstatus. Auch für die anderen Flächen wurden inzwischen bezüglich des Erhalts des Ackerstatus neue Rahmenbedingungen festgelegt (siehe Anlage). NACHSAAT VON GRÜNLANDFLÄCHEN / WIRTSCHAFTSDÜNGERANALYSEN Die Freiwillige Vereinbarung zur Nachsaat von Grünlandflächen (inkl. Feldgras) kann entweder im Frühjahr oder aber im Herbst abgeschlossen werden. Auch die Analyse von Wirtschaftsdüngern kann noch durchgeführt werden. Falls Sie Fragen zum Abschluss der oben genannten Freiwilligen Vereinbarungen haben sollten, melden Sie sich bitte im Büro.

4 - 4 - RAPS SCANNEN IM HERBST (VEGETATIONSENDE) Im vergangenen Herbst wurde in Zusammenarbeit mit den Kooperationslandwirten eine Erfassung des Biomasseaufwuchses von Winterraps mit dem N-Sensor der Fa. agricon durchgeführt (Raps-Scan). Die Ergebnisse zeigten, dass es innerhalb der untersuchten Schläge große Unterschiede hinsichtlich der aufgewachsenen Biomasse und entsprechend des in der Biomasse enthaltenen Stickstoffs gab. Auf der Grundlage der Biomasseaufwuchskarten wurden in einem zweiten Schritt Düngungskarten erstellt, der den in der Biomasse vorliegenden Stickstoff bei der Frühjahrsdüngung berücksichtigt. Diese Vorgehensweise ermöglicht insbesondere bei gut entwickelten Rapsbeständen eine deutliche Reduzierung der Stickstoffdüngung. Falls Sie Interesse an einer solchen Untersuchung haben sollten, melden Sie sich bitte im Büro, wir würden gerne ein erneutes Raps-Scannen in diesem Herbst organisieren. Im Rahmen von Freiwilligen Vereinbarungen wird ein Betrag von 10 /ha überfahrener Fläche gewährt. IHRE ANSPRECHPARTNER Detlef Seitz Fon: Mobil: seitz@geries.de Carsten Drewes Fon: Mobil: drewes@geries.de

5 Anlage Im Jahr 2015 haben wir viel versucht, um eine Rechtssicherheit zum Erhalt des Ackerstatus von dauerhaft begrünten Flächen zu erreichen. Die letztlich notwendige Sicherheit konnte seinerzeit nicht hergestellt werden und viele Flächen sind im vergangenen Jahr umgebrochen worden. Zum Teil wurden die Flächen wieder angesät. Inzwischen ist seitens der Agrarförderung eine weitgehende Klärung herbeigeführt worden, so dass die Begrünung auch über einen Zeitraum von 5 Jahren hinaus nicht zur Schaffung von Dauergrünland führt, wenn dort Agrarumweltmaßnahmen oder Freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Für Ihre Unterlagen lassen wir Ihnen hiermit den entsprechenden Auszug aus der Veröffentlichung der LWK Niedersachsen vom zukommen: ( Sammelantrag Sonderregelungen zum Dauergrünland Ausweisung von Bracheflächen als ökologische Vorrangfläche Auch Bracheflächen, die durch die Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind, erhalten den Status Dauergrünland. Hatte eine solche Brachefläche 2015 den Status pdgl10, konnte deren Ackerstatus erhalten werden, wenn diese 2015 als ökologische Vorrangfläche im Sammelantrag ausgewiesen wurde. Im Antragsjahr 2016 gilt diese Regelung entsprechend. D.h.: wird diese Fläche 2016 erneut mit dem Kulturcode 591 und einer gleichzeitigen Beantragung als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen, würde diese 2016 den Status pdgl11 erhalten. Dieser würde im Sammelantrag (ANDI) 2017 entsprechend vorgedruckt. Generell wird bei Ausweisung einer Fläche mit dem Status pdgl als ökologische Vorrangfläche deren Status um ein Jahr verschoben. Ist z.b. eine Fläche in den Vorjahren Ackerland gewesen und in 2015 zum ersten Mal mit dem Code 591 und als ökologische Vorrangfläche beantragt, führt das zum Status pdgl16. Von den Regelungen zur Ausweisung von Bracheflächen - die mit Gras und/oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsen sind - als ökologische Vorrangflächen, darf nach den Vorgaben der EU-Kommission nur Gebrauch gemacht werden, wenn dieses nicht einzig dem Ziel dient, den Ackerstatus für die betroffenen Flächen zu erhalten. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen / Vertragsgebundene Vereinbarungen Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Erhaltung von Dauergrünland im Rahmen des Greenings bestehen außerdem für Flächen, die Bestandteil von bestimmten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) oder von freiwilligen Maßnahmen des Trinkwasserschutzes sind. In Niedersachsen/Bremen gilt dieses für die AUKM BS6 (mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan: einmalige Aussaat mehrjähriger Futterkulturen, Beibehaltung über mindestens 5 Jahre) und BS7 (Anlage von Erosionsschutzstreifen oder Gewässerschutzstreifen: einmalige Aussaat einer Gräser dominierten Mischung, Beibehaltung der Grasnarbe über mindestens 5 Jahre). Beim Trinkwasserschutz gelten die Regelungen zur Erhaltung des Ackerstatus bei einer Vertragsbindung von mindestens 5 Jahren für folgende freiwillige Vereinbarungen (FV): - FV I.F1 (Gewässerschonende Fruchtfolgegestaltung), wenn der Anbau von Ackergras/Feldgras mit Nutzung vereinbart wurde, - FV I.F2 (Brachen), wenn der Anbau von Ackergras/Feldgras ohne Nutzung ( Brachebegrünung ) vereinbart wurde, - FV II (Umwandlung von Acker in extensives Grünland). Das heißt, dass diese Flächen nach der Laufzeit dieser Maßnahme bzw. Vereinbarung nicht automatisch Dauergrünland werden, sondern der Status beibehalten wird, der vor der Teilnahme an der AUKM bzw. der vertraglichen Bindung bestanden hat. Kontakt: Hilke Behrends Direktzahlungen Telefon: Telefax: hilke.behrends@lwk-niedersachsen.de Thomas Lihl Leiter Fachbereich Direktzahlungen, Datenschutzbeauftragter Telefon: Telefax: thomas.lihl@lwk-niedersachsen.de

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser Information 02/2017 14.07.17 AKTUELLE FREIWILLIGE VEREINBARUNGEN Wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Herbst

Mehr

Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand

Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand Gewässerschutzkooperation Dümmer / Obere Hunte Tabelle 1: Freiwillige Vereinbarungen 2018 Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand 02.02.2018 I.A a Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern

Mehr

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz www.nlwkn.niedersachsen.de Fragen-Antwort-Katalog (Stand: 02.03.2015) Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und

Mehr

Ergänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand

Ergänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ Ergänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand 1. Maßnahmenbereich: Beratung

Mehr

Kooperation Trinkwasserschutz Nordheide

Kooperation Trinkwasserschutz Nordheide Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Information 3/2017 09.05.2017 FREIWILLIGE VEREINBARUNGEN 2017 / 2018 Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Freiwilligen Vereinbarungen mit Ausgleichsbeträgen, zu

Mehr

Maßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2018 für das WSG Hille-Südhemmern

Maßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2018 für das WSG Hille-Südhemmern Maßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2018 für das WSG Hille-Südhemmern 1. Grundsätzliche Rahmenbedingungen 2. Kurzübersicht aller Maßnahmen 3. Bewirtschaftungsbedingungen und Ausgleichsbeträge Anlage 1:

Mehr

Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz

Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz Ergänzende Maßnahmen in Niedersachsen/Bremen hier: Förderung einer Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung durch Agrarumweltmaßnahmen

Mehr

Maßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2016 für das WSG Hille-Südhemmern

Maßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2016 für das WSG Hille-Südhemmern Maßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2016 für das WSG Hille-Südhemmern 1. Grundsätzliche Rahmenbedingungen 2. Kurzübersicht aller Maßnahmen 3. Bewirtschaftungsbedingungen und Ausgleichsbeträge Anlage 1:

Mehr

Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten?

Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten? Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten? Der Anbau von Zwischenfrüchten ist an sich nichts Neues. Er ist in vieler Hinsicht positiv, geht es um Nährstoffspeicherung,

Mehr

Blühstreifen und Blühflächen Finanzierung und Förderung. Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Blühstreifen und Blühflächen Finanzierung und Förderung. Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen Förderung von Blühflächen Förderprogramme..in der Landwirtschaft Einjährige Blühstreifen (BS1.1 und BS 1.2) Mehrjährige Blühstreifen (BS 2) Gewässerschutzstreifen

Mehr

Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Maßnahmenkatalog

Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Maßnahmenkatalog Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz nkatalog für Freiwillige Vereinbarungen im Einzugsgebiet des Dümmers/ Obere Hunte Ergänzende Bestimmungen zur Umsetzung Freiwilliger Vereinbarungen

Mehr

Referat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualitäten in NRW Vortrag 2. Febr.

Referat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualitäten in NRW Vortrag 2. Febr. Referat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualitäten in NRW Vortrag 2. Febr. 2012 Bild: DBV 1 Gliederung: Charakterisierung von Grünland

Mehr

Maßnahmenkatalog der Gesamtkooperation des Wasserverbandes Gifhorn

Maßnahmenkatalog der Gesamtkooperation des Wasserverbandes Gifhorn Maßnahmenkatalog der Gesamtkooperation des Wasserverbandes Gifhorn (Ergänzungen, Änderungen und neue Maßnahmen sind grau hinterlegt) Stand: 25.01.2017 Kurzübersicht der in 2017 abschließbaren Maßnahmen

Mehr

Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung

Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfruchtanbau in Zeiten von Greening und FAKT Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfrucht-Feldtag, LTZ- Außenstelle Forchheim 22. Oktober

Mehr

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick

Mehr

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015:

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015: Ein Überblick GAP seit 2015 Grundsätzliches Verfall der früheren Zahlungsansprüche zum 1.1.2015 Zuweisung neuer Zahlungsansprüche zur Mehrfachantragstellung

Mehr

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch ausstehende BundesVO 1 Ziele der GAP-Reform (EU) Ernährungssicherheit EU muss Beitrag

Mehr

WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts

WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts EG-WRRL Gewässerschutzberatung WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts Information 3/2017 18.07.17 ZWISCHENFRUCHTANBAU Der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen ist ein fest etablierter Baustein

Mehr

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick

Mehr

Möglichkeiten für Blühstreifen

Möglichkeiten für Blühstreifen Blühstreifen Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft

Mehr

Erfahrungen mit der Umsetzung von Schutzkonzepten

Erfahrungen mit der Umsetzung von Schutzkonzepten Erfahrungen mit der Umsetzung von Schutzkonzepten Hartmut Wintzenburg Sprecher der Kooperationslandwirte der Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine 1 Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Betriebsgemeinschaft

Mehr

Greening mit Zwischenfrüchten aus Erfahrungen lernen

Greening mit Zwischenfrüchten aus Erfahrungen lernen Greening mit Zwischenfrüchten aus Erfahrungen lernen Bedingt durch die Vorgaben der GAP-Reform liegen nun erste Erfahrungen aus dem Zwischenfruchtanbau zur Schaffung ökologischer Vorrangflächen im Rahmen

Mehr

Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen

Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000

Mehr

Herbst-Nmin-Gehalte nach der Ernte von Silomais als Parameter für erfolgshonorierte Maßnahmen

Herbst-Nmin-Gehalte nach der Ernte von Silomais als Parameter für erfolgshonorierte Maßnahmen Herbst-Nmin-Gehalte nach der Ernte von Silomais als Parameter für erfolgshonorierte Maßnahmen Geries Ingenieure GmbH - Dipl. Ing. agr. Bernd Masthoff Donnerstag, der 14. November 2013 1 Themen 1 Vorstellung

Mehr

Auflagen der ökologischen Vorrangflächen Stand:

Auflagen der ökologischen Vorrangflächen Stand: Auflagen der ökologischen Vorrangflächen Stand: 27.10.2015 Zwischenfrucht 0,3 Ökologische Vorrangflächen Stilllegung (Acker) Pufferstreifen Hektarstreifen an Waldrändern Feldränder (Streifen) 1,0 1,5 1,5

Mehr

Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Mischungen

Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Mischungen Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Mischungen +++ Ölrettich, Gelbsenf und Rauhafer +++ für den professionellen Ackerbau 2018 WEITERE INFOS: WWW.sortengreening.DE 1 Spitzensorten als hauptbestandteil

Mehr

Ökologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform

Ökologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform Greening Im Rahmen der GAP-Reform Greeninganforderungen Allgemein Greening 1.) Anbaudiversifizierung 2.) Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes 3.) Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse

Mehr

Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger

Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Mischungen +++ Ölrettich, Gelbsenf und Rauhafer +++ für den professionellen Ackerbau 2016 WEITERE INFOS: WWW.sortengreening.DE 1 Spitzensorten als hauptbestandteil

Mehr

Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung

Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Außenstelle Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Die Aussaat der Zwischenfrüchte (ZWF) steht an. Erste

Mehr

Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger

Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Mischungen +++ Ölrettich, Gelbsenf und Rauhafer +++ für den professionellen Ackerbau 5. AUflage WEITERE INFOS: WWW.sortengreening.DE 1 Spitzensorten als

Mehr

SPITZENSORTEN ALS HAUPTBESTANDTEIL GREENINGFÄHIGER MISCHUNGEN

SPITZENSORTEN ALS HAUPTBESTANDTEIL GREENINGFÄHIGER MISCHUNGEN SORTENGREENING SPITZENSORTEN ALS HAUPTBESTANDTEIL GREENINGFÄHIGER MISCHUNGEN +++ ÖLRETTICH, GELBSENF UND RAUHAFER +++ FÜR DEN PROFESSIONELLEN ACKERBAU 4. AUFLAGE WEITERE INFOS: WWW.SORTENGREENING.DE 1

Mehr

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015)

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Nach Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium hat der DBV die verschiedenen Termine und Anforderungen an Ökologische

Mehr

Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen

Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000

Mehr

Greening Informationsversammlung MBR Februar/März 2018

Greening Informationsversammlung MBR Februar/März 2018 Greening 2018 Informationsversammlung MBR Februar/März 2018 Greening 2018 Gliederung 1) Stand der Dinge 2) Auffrischung der allgemeinen Vorschriften Anbaudiversifizierung Erhalt von Dauergrünland Ökologisch

Mehr

LANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening)

LANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening) Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening) Grundsätzliches Die Regelungen zur Umwandlung von Dauergrünland nach LLG und Greening

Mehr

Greening mit Zwischenfrüchten Erfahrungen und Empfehlungen

Greening mit Zwischenfrüchten Erfahrungen und Empfehlungen Greening mit Zwischenfrüchten Erfahrungen und Empfehlungen Der Anbau von Zwischenfrüchten ist nach wie vor die beliebteste Maßnahme, um ökologische Vorrangflächen zu schaffen, obwohl umfangreiche gesetzliche

Mehr

PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die. Mulchverfahren im Ackerbau

PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die. Mulchverfahren im Ackerbau PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die Mulchverfahren im Ackerbau 3/2011 Impressum Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz

Mehr

Urheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen

Urheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen Urheber: Nora Kretzschmar Ökologische Vorrangflächen Bestimmungen/ Regelungen September 2015 Ökologische Vorrangflächen 2 Unter Vorbehalt weiterer Änderungen! Alle Informationen ohne jede Gewähr und Haftung!

Mehr

Wann Gülle fahren im Frühjahr?

Wann Gülle fahren im Frühjahr? 2 Wann Gülle fahren im Frühjahr? Gülle direkt einarbeiten oder innerhalb von 4 Stunden in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März

Mehr

Kleines Feldbuch 2017

Kleines Feldbuch 2017 Kleines Feldbuch 2017 Bitte beachten: Die Angaben, die sich auf die aktuelle Düngeverordnung (Fassung vom 27. Februar 2007) beziehen 1, gelten nur noch bis zur Novellierung der Düngeverordnung im Jahr

Mehr

Begrünung von Ackerflächen - grundlegende Änderungen

Begrünung von Ackerflächen - grundlegende Änderungen ÖPUL 2015 Begrünung von Ackerflächen Ansprechpartner: INVEKOS-Service, Tel 050/6902-1600 Stand: 2014-07-01 Die Begrünung von Ackerflächen ab Herbst 2014 erfolgt bereits aufgrund der Vorgaben des ÖPUL 2015.

Mehr

Grundwasserschutzversuch in Hamerstorf

Grundwasserschutzversuch in Hamerstorf Grundwasserschutzversuch in Hamerstorf Der Versuch in Hamerstorf (LK Uelzen) ist der Nachfolger des Versuchs aus Hohenzethen, der im Rahmen der landesweiten Aufgaben der LWK Niedersachsen im kooperativen

Mehr

Zwischenfruchtanbau/Untersaaten, mit und ohne Mulchsaat-Verfahren

Zwischenfruchtanbau/Untersaaten, mit und ohne Mulchsaat-Verfahren Folgende Zusatzpakete werden angeboten für Betriebe, welche die Maßnahmen aus dem Grundpaket in vollem Umfang und ohne Einschränkung durchführen. Die Zusatzpakete können ausschließlich für Ackerflächen

Mehr

Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus?

Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus? Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus? Thünen Institut für Ländliche Räume Seite Dresden 0 Juni 2016 Greening: Kurze Einführung Im Rahmen der GAP-Reform eingeführt: seit 1.1.2015

Mehr

BS 1 einjährige Blühstreifen BS 1.1 Grundförderung

BS 1 einjährige Blühstreifen BS 1.1 Grundförderung 34 BS 1 einjährige Blühstreifen BS 1.1 Grundförderung 50. Gegenstand der Förderung Gefördert wird die Anlage und Pflege von einjährigen Blühstreifen bzw. Blühflächen auf Ackerland. 51. Höhe der Zuwendung

Mehr

21. Grundwasser-Workshop am 1. Juni 2016 in Cloppenburg

21. Grundwasser-Workshop am 1. Juni 2016 in Cloppenburg 21. Grundwasser-Workshop am 1. Juni 2016 in Cloppenburg Reduzierte Stickstoffdüngung auf Betriebsebene durch die Begrenzung des mineralischen N-Einsatzes am Beispiel von N90 Oliver Melzer, NLWKN Hildesheim

Mehr

Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis

Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis Matthias Feierler Telefon: 0 83 41 / 90 02-32 E-Mail: matthias.feierler@aelf-kf.bayern.de Allgäuer Zeitung vom 12.03.2015:

Mehr

Fachinformationsveranstaltung. 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators

Fachinformationsveranstaltung. 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators Fachinformationsveranstaltung 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators Fachinformationsveranstaltung 2 Themen: - Cross Compliance und Greening - Anforderungen an JGS Anlagen nach VO über Anlagen zum Umgang

Mehr

Greening und Freiwillige Vereinbarungen

Greening und Freiwillige Vereinbarungen Greening und Freiwillige Vereinbarungen Trinkwasserschutz in Niedersachsen 2015 Informationsveranstaltung für LehrerInnen der BBS Fachbereich Agrarwirtschaft Verden, 18. März 2015 Nr.: 1 Was verbirgt sich

Mehr

Aktualisierung der Tabellen und Abbildungen

Aktualisierung der Tabellen und Abbildungen Grundwasser Band 19 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aktualisierung der Tabellen und Abbildungen Stand: Oktober 17 Trinkwasserschutzkooperationen in Niedersachsen

Mehr

Netzwerk-Agrarbüro. Termine und Fristen Januar: Februar: März:

Netzwerk-Agrarbüro. Termine und Fristen Januar: Februar: März: Termine und Fristen 2017 Januar: Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung (BUBE): PRTR-Bericht ist für das Vorjahr ab dem 01.01. Antragstellung Agrardiesel für 2016 ab 01.01.! Ab 01.01. ÖVF, Zwischenfrucht/Grasuntersaat:

Mehr

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Information 2/216 11.3.16 FRÜHJAHRS-NMIN-ERGEBNISSE 216 ZU ZUCKERRÜBEN UND MAIS Die Nmin-Beprobung zu Zuckerrüben und Mais erfolgte

Mehr

Jederzeit möglich, z. B. zur Verhinderung der Samenreife oder zum Ausnutzen der Frostgare auf schweren Böden

Jederzeit möglich, z. B. zur Verhinderung der Samenreife oder zum Ausnutzen der Frostgare auf schweren Böden Zwischenfruchtanbau auch bei Greening (k)ein Problem? Für die Beantragung der Betriebsprämie 2015 standen viele Landwirte vor der Entscheidung, den Zwischenfruchtanbau wie gewohnt gestalten zu wollen,

Mehr

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand 27.10.2014 *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung 1 Arbeitsgebiet Roth Agrarhandel

Mehr

1. Anbaudiversifizierung

1. Anbaudiversifizierung 1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die einzeln betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle Flächen Wobei

Mehr

Übersicht bestehender und geplanter Maßnahmen zum Wasserschutz in Niedersachsen

Übersicht bestehender und geplanter Maßnahmen zum Wasserschutz in Niedersachsen Übersicht bestehender und geplanter Maßnahmen zum Wasserschutz in Niedersachsen Berechnungsbeispiele aus der Praxis Hilmar Gerdes Betriebswirtschaft und Markt Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg

Mehr

Zwischenfruchtmischungen Futtergewinnung 2017

Zwischenfruchtmischungen Futtergewinnung 2017 Übersicht Zwischenfruchtanbau konventionell Ernte 2017 Zwischenfruchtmischungen Futtergewinnung 2017 Sommerkleegras EW, 10 kg Saatstärke: 35-40 kg je ha Einj. Weidelgras, versch. Sorten 80% Alexandrinerklee

Mehr

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Irene Kirchner Referatsleiterin 32 im MLUL Auswertung AUKM und Greening

Mehr

Aktualisierung der Tabellen und Abbildungen

Aktualisierung der Tabellen und Abbildungen Grundwasser Band 19 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aktualisierung der Tabellen und Abbildungen Stand: Dezember 15 Trinkwasserschutzkooperationen in Niedersachsen

Mehr

Zwischenfrüchte in Reinsaat was leisten sie?

Zwischenfrüchte in Reinsaat was leisten sie? Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - Außenstelle Rheinstetten-Forchheim - Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Zwischenfrüchte in Reinsaat was leisten sie? Zwischenfrüchte, Reinsaaten, Biomassebildung,

Mehr

Antrag auf Genehmigung der Umwandlung oder des Pflegeumbruches von Dauergrünland (DGL)

Antrag auf Genehmigung der Umwandlung oder des Pflegeumbruches von Dauergrünland (DGL) Teilumwandlung Antrag auf Genehmigung der Umwandlung oder des Pflegeumbruches von Dauergrünland (DGL) I,,,,,,,,,,, I EU-Betriebsnummer (BNRZD,12stellig) Name, Vorname / Betriebsbezeichnung; Ort Empfänger

Mehr

Kooperation Trinkwasserschutz Hagen und Schneeren

Kooperation Trinkwasserschutz Hagen und Schneeren Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Hagen und Schneeren Information 01/2017 15.02.17 FRÜHJAHRS-NMIN-WERTE AUS DEN TGG HAGEN UND SCHNEEREN Die diesjährige Probenahme erfolgte

Mehr

Cross Compliance und Direktzahlungen: aktueller Stand in der GAP in Bezug auf Dauergrünland

Cross Compliance und Direktzahlungen: aktueller Stand in der GAP in Bezug auf Dauergrünland Cross Compliance und Direktzahlungen: aktueller Stand in der GAP in Bezug auf Dauergrünland Seminar Grünland in der GAP-Reform am 29.08.2013 bei der NNA in Schneverdingen 1 I. Aktuelle Regelungen zum Dauergrünland

Mehr

Übersicht Agrarumweltmaßnahmen

Übersicht Agrarumweltmaßnahmen BV - Betriebsbezogene Fördermaßnahmen BV1 Ökologischer Landbau - Grundförderung Einführung/Beibehaltung Acker 364/234 /ha Grünland 364/234 /ha Gemüse 900 /390 /ha DK 1275 /750 /ha ab 2016 gelten neue Fördersätze

Mehr

Möglichkeiten des Greenings in Sojafruchtfolgen

Möglichkeiten des Greenings in Sojafruchtfolgen Soja-Tagung 2017 Soja im Spannungsfeld von Anbau, Politik und Wirtschaft Dr. Andreas F. Butz Referat Pflanzenbau, Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Rheinstetten- Forchheim; E-Mail:

Mehr

Erhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung. Praxisbeispiele Ergänzende Informationen

Erhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung. Praxisbeispiele Ergänzende Informationen Erhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung Praxisbeispiele Ergänzende Informationen Erhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend Ackerfutter (Kleegras,

Mehr

B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN

B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN 4 B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN M I S C H U N G E N ZF Standard Mit der ZF Standard wird eine schnelle Begrünung nach der Ernte erreicht. Die Mischung kann in Getreide und Maisfruchtfolgen

Mehr

Anlegen von Blühflächen und Blühstreifen

Anlegen von Blühflächen und Blühstreifen Anlegen von Blühflächen und Blühstreifen Grundsätzliche Infos und förderrechtliche Aspekte Stand: 4. Mai 2018 Die nachfolgenden Informationen sind für Bäuerinnen und Bauern gedacht, die auf ihren Flächen

Mehr

1. Anbaudiversifizierung

1. Anbaudiversifizierung 1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die unabhängig voneinander betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle

Mehr

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf Fachinformation LFB M-V: Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs im Herbst nach der Ernte zu Wintergerste, Winterraps, Zwischenfrüchten und Feldfutter (außer mehrschnittiges Feldfutter) In der Sperrzeit

Mehr

Anlage c_3 Informationsvermittlung, Wissenstransfer Wasserschutz im Gartenbau

Anlage c_3 Informationsvermittlung, Wissenstransfer Wasserschutz im Gartenbau Anlage c_3 Informationsvermittlung, Wissenstransfer Wasserschutz im Gartenbau Versuche zum grundwasserschutzorientierten Gartenbau Versuch zum Mineralisationsverhalten auf Umbruchflächen nach langjährigem

Mehr

GAP PRÄSENTATIONSTITEL 1

GAP PRÄSENTATIONSTITEL 1 GAP 2014-2020 13.01.2015 PRÄSENTATIONSTITEL 1 Greening Ziel: Zusätzliche Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Erhalt von Arten, Erhalt sowie Schaffung einer vielfältigen Kulturlandschaft und

Mehr

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS MLUL, Referat 32 19.03.2018 Schulung BWB und Berater - AFA

Mehr

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt

Mehr

Agrarförderung Änderungen. Dorit Herr

Agrarförderung Änderungen. Dorit Herr Agrarförderung 2018 Änderungen Dorit Herr 04.04.2018 1 Was ist neu in diesem Jahr? Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2018 - Dokument ist im WebClient im Dokumentenbaum als PDF zu

Mehr

Chancen für Öko-Betriebe und Umsteller: Agrarumweltmaßnahmen 2014

Chancen für Öko-Betriebe und Umsteller: Agrarumweltmaßnahmen 2014 Cncen für Öko-Betriebe und Umsteller: Agrarumweltmaßnahmen 2014 Übersicht über Prämien für Bio-Betriebe und solche, die es werden wollen - Kombinationsmöglichkeiten und Rechenbeispiele Am 02.04.2014 t

Mehr

Infoveranstaltung. N min -Werte zur Sickerwasserperiode 2017 Hinrich Sparringa, LWK Nds., Bezirksstelle Ostfriesland, Außenstelle Leer

Infoveranstaltung. N min -Werte zur Sickerwasserperiode 2017 Hinrich Sparringa, LWK Nds., Bezirksstelle Ostfriesland, Außenstelle Leer WIR BEGRÜSSEN SIE HERZLICH ZUR Infoveranstaltung der Am 14. Februar 18 in Hesel Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Die wird mit Programm N min -Werte zur Sickerwasserperiode 17 Hinrich Sparringa,

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3911

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3911 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3911 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3594 - Was hat die Landesregierung getan, um den

Mehr

Saatguthandelstag am 11./12. Juni 2015

Saatguthandelstag am 11./12. Juni 2015 Saatguthandelstag am 11./12. Juni 2015 Greening und Agrarumweltmaßnahmen eine Herausforderung für die Feldsaatenbranche Dietmar Schaab Greening und Agrarumweltmaßnahmen eine Herausforderung für die Feldsaatenbranche

Mehr

Tab. 1: Gräser-, Klee- und Hülsenfruchtgemenge für den Zwischenfruchtanbau. Juli bis 10. August bzw. bis Mitte September für Winterzwischenfr.

Tab. 1: Gräser-, Klee- und Hülsenfruchtgemenge für den Zwischenfruchtanbau. Juli bis 10. August bzw. bis Mitte September für Winterzwischenfr. Zwischenfruchtanbau Arten und Mischungen Tab. 1: Gräser-, Klee- und Hülsenfruchtgemenge für den Zwischenfruchtanbau Pflanzenart bzw. Gemisch Saatmenge /ha Trockenmasseertrag Wurzeltrockenmasse Gräser und

Mehr

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Informationen zur Umsetzung ÖVF- eine Komponente des Greenings 1 ÖVF- Basisinformationen Die Berechnung der 5% erfolgt auf folgender Basis: Ackerland (kein GL und kein

Mehr

ENTWICKLUNGS- PROGRAMM EULLE

ENTWICKLUNGS- PROGRAMM EULLE ENTWICKLUNGS- PROGRAMM EULLE Entwicklungsprogramm "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EULLE) CCI Nr.: 2014DE06RDRP017 EULLa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für Beibehaltung

Mehr

Es gelten das Düngegesetz und die gesetzlichen Vorschriften der Düngeverordnung.

Es gelten das Düngegesetz und die gesetzlichen Vorschriften der Düngeverordnung. Stand 29.11.2017 Folgende Zusatzpakete werden angeboten für Betriebe, welche die Maßnahmen aus dem Grundpaket in vollem Umfang und ohne Einschränkung durchführen. Zusatzpaket 1 Zwischenfruchtanbau, Untersaaten

Mehr

An die Landwirte im Maßnahmenraum Guxhagen und Umgebung

An die Landwirte im Maßnahmenraum Guxhagen und Umgebung IfÖL Dr. Beisecker Windhäuser Weg 8 34123 Kassel An die Landwirte im Maßnahmenraum Guxhagen und Umgebung Dr. Richard Beisecker Windhäuser Weg 8 34123 Kassel Telefon: +49 (561) 70 15 15 17 Telefax: +49

Mehr

Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016

Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016 Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Greening für das Jahr 2016 Seit dem 1. Januar 2015 müssen Betriebsinhaber, die die Basisprämie (Anlage A zum Sammelantrag)

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Zwischenfruchtversuch 2012

Zwischenfruchtversuch 2012 - 1 - Zwischenfruchtversuch 2012 Im Jahr 2012 führte die Wasserkooperation und die Landwirtschaftskammer Minden- Lübbecke Feldversuche zur N-Bindung verschiedener Zwischenfrüchte durch. Weitere Kooperationspartner

Mehr

Landesprogramm Ländlicher Raum Schleswig-Holstein Sitzung des Umwelt und Agrarausschusses am 25. März 2015

Landesprogramm Ländlicher Raum Schleswig-Holstein Sitzung des Umwelt und Agrarausschusses am 25. März 2015 Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/4190 Landesprogramm Ländlicher Raum Schleswig-Holstein 2014-2020 45. Sitzung des Umwelt und Agrarausschusses am 25. März 2015 ELER-Budget in Schleswig-Holstein

Mehr

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening)

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) Weiterführende Informationen zu den Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) im Zusammenhang mit der Web Anwendung Greening-Check Stand: 28.09.2015 Betriebe, die Zahlungen

Mehr

Beweidung mit Schafen oder Ziegen zulässig

Beweidung mit Schafen oder Ziegen zulässig Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP), geförderten Aufforstungsflächen, Flächen

Mehr

B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN

B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN 4 B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN MISCHUNGEN ZF Standard plus Mit der ZF Standard Plus wird eine schnelle Begrünung nach der Getreideernte erreicht. Die Mischung kann in Getreide und Maisfruchtfolgen

Mehr

B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN

B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN 6 B-GRÜN ZWISCHENFRUCHT- UND GREENINGMISCHUNGEN M I S C H U N G E N ZF Standard Plus Mit der ZF Standard Plus wird eine schnelle Begrünung nach der Ernte erreicht. Die Mischung kann in Getreide und Maisfruchtfolgen

Mehr

Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016

Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Stand 25.02.2016 Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen, daher wird für den Inhalt dieser Präsentation keine Gewähr übernommen.

Mehr

Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016

Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Wie in jedem Jahr hat die Landwirtschaftskammer auf den 73 repräsentativen Ackerflächen des saarländischen Nitratkatasters Bodenproben gezogen, die von

Mehr

HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen

HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen Öko-Landbau Warum wird gefördert? Der ökologische Landbau dient in besonderer Weise den Zielen Klima-, Wasser- und Bodenschutz

Mehr

Düngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand

Düngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand Düngevorausplanung Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018 Stand 02.06.2017 Inhalt Düngevorausplanung Datenbeschaffung Beispiel Silomais Beispiel Winterroggen Beispiel Grünland

Mehr