Mitteilungsblatt der Universität Kassel
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- Helmut Bretz
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1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident /053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Kassel veröffentlicht im StAnz. 35/003 S in Kraft getreten am:
2 Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen der Universität Kassel vom Inhalt 1 Rechtsgrundlage Studienvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Studienbeginn 5 Ziel des Studiums 6 Fachgebiete 7 Gliederung des Studiums 8 Das Grundstudium 9 Das Hauptstudium 10 Erweiterungsprüfung 11 Inkrafttreten Anhang Studientafel Erg. Lief. vom
3 1 Rechtsgrundlage Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter vom 03. April 1995 (GVBl. I, S. 33), zuletzt geändert am 08. Dezember 1999 (GVBl. I, S. 481) Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen (L1) sowie für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (L). Studienvoraussetzungen Voraussetzung für die Einschreibung für beide Teilstudiengänge Evangelische Religion ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine nach dem Hessischen Hochschulgesetz als gleichwertig anerkannte Vorbildung. 3 Studiendauer Der Fachbereich regelt das Studium so, dass die Erste Staatsprüfung nach sechs Semestern absolviert werden kann. 4 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. Es wird empfohlen, das Studium im Wintersemester zu beginnen. 5 Ziel des Studiums (1) Das Studium beider Teilstudiengänge vermittelt die wissenschaftliche und pädagogisch-didaktische Qualifikation, wie sie von der entsprechenden Prüfungsordnung für das Lehramt gefordert ist. () n der Prüfung soll der Bewerber/die Bewerberin nachweisen, dass er/sie die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Voraussetzungen für das Amt eines Lehrers/einer Lehrerin der entsprechenden Schulform, insbesondere im Hinblick auf den Eintritt in die zweite Ausbildungsphase, erfüllt. Erg. Lief. vom
4 6 Fachgebiete (1) Die Studieninhalte gestalten sich nach folgenden Gebieten: I. Biblische Theologie II. Historische Theologie III. Systematische Theologie IV. Religionspädagogik/Praktische Theologie () Diesen Gebieten sind jeweils mehrere Einzeldisziplinen zugeordnet. 7 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (zwei Semester) und in das Hauptstudium (vier Semester). () Wird Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen im Fach für die Klassen 1 4 und für die Klassen 5 10 (Wahlfach) gewählt, hat das Studium einen Stundenumfang von 40 Semesterwochenstunden (SWS). Als zweites oder drittes Fach umfasst das Studium 1 bzw. 18 SWS. (3) Der Teilstudiengang Evangelische Religion L umfasst 40 SWS. (4) Das Grundstudium wird für alle Lehrämter in Evangelischer Religion gemeinsam angeboten, um die Durchlässigkeit der Studiengänge nach dem Grundstudium zu gewährleisten. 8 Das Grundstudium (1) Im Grundstudium werden die für ein angemessenes Lehramtstudium in Evangelischer Religion erforderlichen grundlegenden Fragestellungen und methodischen Zugangswege über entsprechende Lehrveranstaltungen aus den Gebieten der Biblischen Theologie, der Systematischen Theologie und der Religionspädagogik eröffnet. () Im Grundstudium ist die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen in die Biblische Theologie, in die Systematische Theologie und in die Religionspädagogik verpflichtend. Über die Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Erg. Lief. vom
5 (3) Das Grundstudium umfasst mindestens vier SWS in jedem Semester. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen und Einführungsveranstaltungen (mit Übungen) gem. 8 Abs. 1 in den theologischen Gebieten. Die jeweilige Art der Lehrveranstaltung wird von dem Leiter bzw. der Leiterin unter Beachtung der Maßgaben dieser Studienordnung festgelegt. 9 Das Hauptstudium (1) Im Hauptstudium wird auf der Grundlage der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Methoden die fachtheologische und religionspädagogische Kompetenz erweitert und vertieft. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Kolloquien und Projekte (unter Betreuung eines/einer Lehrenden) in den theologischen Gebieten. Die jeweilige Art der Lehrveranstaltung wird von dem Leiter bzw. der Leiterin unter Beachtung der Maßgaben dieser Studienordnung festgelegt. Die inhaltlichen Anforderungen orientieren sich an den in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Anforderungen an die Studiengänge für das Lehramt in Evangelischer Religion und tragen der besonderen Situation der Lehrerausbildung an der Universität Kassel Rechnung. () Das Hauptstudium gem. 7 Abs. umfasst 3 SWS für das erste und 13 bzw. 10 SWS für das zweite und dritte Fach. Das Hauptstudium gem. 7 Abs. 3 umfasst 3 SWS. Die Studienanteile in den Einzeldisziplinen der Theologie sowie die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung werden in der Studientafel geregelt (Anhang 1a, b). Die Lehrveranstaltungen im Wahlbereich, in denen kein Leistungsnachweis gem. Abs. 3 in Verbindung mit Anhang 1 erworben werden muss, sind so zu gestalten, dass die Teilnahme für die Studierenden ohne nennenswerte Vor- und Nachbereitung möglich ist. (3) Während des Hauptstudiums sind folgende Leistungsnachweise im Rahmen von Seminaren mit jeweils zwei SWS zu erbringen: V. im L1-Teilstudiengang als zweites und drittes Fach VI. zwei fachwissenschaftliche Scheine (Biblische Theologie und Systematische Theologie) sowie VII. ein Schein in Religionspädagogik/Fachdidaktik Grundschule; VIII. im L1-Teilstudiengang als erstes Fach und im L-Teilstudiengang A. je ein Schein in Altes Testament und Neues Testament B. zwei Scheine in Systematische Theologie; davon ein Schein in Ethik oder Weltreligionen oder Religionsphilosophie sowie C. zwei Scheine in Fachdidaktik (im L1-Teilstudiengang je ein Schein mit Bezug zur Primarstufe und zur Sekundarstufe 1, im L-Teilstudiengang ein Schein mit Bezug zur Sekundarstufe 1 und ein Schein in Allgemeiner Religionspädagogik); Erg. Lief. vom
6 XI. im L1-Teilstudiengang als erstes und zweites Fach sowie im L- Teilstudiengang der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der fachdidaktischen Schulpraktischen Studien nach Maßgabe der Praktikumsordnung. (4) Ein Leistungsnachweis (Schein) wird in der Regel aufgrund eines Referats, einer Hausarbeit, eines Unterrichtsentwurfs, eines Projektberichts, einer Klausur oder eines Fachkolloquiums erworben. Die jeweils zulässige(n) Art(en) eines Leistungsnachweises wird bzw. werden zu Beginn der Lehrveranstaltung von deren Leiter bzw. Leiterin festgelegt. 10 Zusatz- und Erweiterungsprüfung Für die Zulassung zu einer Zusatzprüfung oder einer Erweiterungsprüfung gem. 5, 39 und 40 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter gelten die Maßgaben dieser Studienordnung in vollem Umfang entsprechend. 11 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Kassel, den 15. Juli 003 Die Dekanin des Fachbereichs Erziehungswissenschaft/Humanwissenschaften...Frauke Stübig (Prof. Dr. Frauke Stübig) Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaft/ Humanwissenschaften. Der Senat hat zugestimmt. Die Rechte der Landeskirche Kurhessen-Waldeck sowie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 94 Abs. 5 wurden gewahrt. Erg. Lief. vom
7 Anhang zur Studienordnung Studientafel für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen an der Universität Kassel Grundschule (L1 - Kurzfach = 1. bis 4. Klasse) Pflichtbereich Grundstudium Einführung Biblische Theologie Einführung Systematische Theologie Einführung Religionspädagogik Grund- und Hauptstudium Hauptvorlesung Biblische Theologie Hauptvorlesung Systematische Theologie Hauptvorlesung Religionspädagogik Hauptstudium Biblische Theologie Systematische Theologie Religionspädagogik (Fachdidaktik Grundschule) Stunden SWStd (T) (T) (T) 18 SWStd Fachdidaktische Schulpraktische Studien in Evangelischer Religion 3 SWStd Es ist je ein Leistungsnachweis in diesen Disziplinen zu erwerben: Altes Testament bzw. Neues Testament, Systematische Theologie und Religionspädagogik/Fachdidaktik Grundschule Erg. Lief. vom
8 Grundschule (L1 Fach für die Klassen 1 4 und für die Klassen 5 10 (Wahlfach) und Haupt- und Realschule (L) Pflichtbereich Grundstudium Einführung Biblische Theologie Einführung Systematische Theologie Einführung Religionspädagogik Grund- und Hauptstudium Hauptvorlesung Biblische Theologie Hauptvorlesung Systematische Theologie Hauptvorlesung Religionspädagogik Hauptstudium Altes Testament Neues Testament Systematische Theologie Religionswissenschaften Religionspädagogik Religionspädagogik der jeweiligen Stufe Wahlpflichtbereich Grund- und Hauptstudium Altes Testament Neues Testament Systematische Theologie Religionspädagogik Kirchengeschichte nach Wahl Stunden SWStd (T) (T) (T) SWStd 3 37 SWStd Fachdidaktische Schulpraktische 3 SWStd Studien in Evangelischer Religion Es ist je ein Leistungsnachweis in diesen Disziplinen zu erwerben: Altes Testament, Neues Testament, Systematische Theologie, Religionswissenschaften, Religionspädagogik und Religionspädagogik der jeweiligen Stufe Erg. Lief. vom
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