Ausbau der Spyckstraße in Kleve, 1. BA von Goethestraße bis Bahnlinie hier: Antrag auf Befreiung gem. 75 LNatschG NRW in Verbindung mit 67 BNatschG

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1 STADT KLEVE Stadt Kleve Postfach Kleve DIE BÜRGERMEISTERIN Kreis Kleve Der Landrat Fachbereich 6 z.hd. Herrn Dr. H. Reynders Nassauerallee Kleve Organisationseinheit: Gebäude: Interimsrathaus Auskunft: Herr Klockhaus Zimmer: bernhard.klockhaus@kleve.de Telefon: 02821/ Fax: 02821/ Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 66 Datum: Ausbau der Spyckstraße in Kleve, 1. BA von Goethestraße bis Bahnlinie hier: Antrag auf Befreiung gem. 75 LNatschG NRW in Verbindung mit 67 BNatschG Sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag auf Befreiung nach dem Landesnaturschutzgesetz für die Eingriffe in die Allensubstanz im Zuge des Ausbaus der Spyckstraße möchte ich wie folget begründen: Derzeitige Situation Kanal- und Straße Der Kanal in der Spyckstraße (Baujahr 1933) ist abgängig und muss erneuert werden. Hiervon betroffen sind auch die Hausanschlüsse. Für den Neubau des Kanals und der Hausanschlüsse ist im Zuge der Bauzeit eine ständige Grundwasserabsenkung im Baustellenbereich erforderlich. Alternative Sanierungsmöglichkeiten z.b. Inlinerverfahren wurden auf ihre technische Umsetzung geprüft, erweisen sich aber aufgrund der erheblichen Schäden am Kanal als nicht durchführbar. Der vorhandene Oberbau der Straße entspricht nicht den aktuellen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RStO), somit ist auch die Tragfähigkeit der Fahrbahnkonstruktion nicht regelkonform. Die Asphaltdecke liegt auf gewachsenem Boden. Schotter- und Frostschutzschicht wurden in Erkundungen nicht vorgefunden. Darüber hinaus sind große Bereiche der Fahrbahn teerbelastet und müssen fach- und umweltgerecht entsorgt werden. Lieferanschrift: Bankkonten: Besuchszeiten: Landwehr Kleve Sparkasse Rhein-Maas (BIC: WELADED1KLE) IBAN: DE Telefonzentrale: ( ) stadt-kleve@kleve.de Volksbank Kleverland (BIC: GENODED1KLL) Internet: IBAN: DE Gläubiger ID: DE24ZZZ UST-IDNR: DE Weitere Bankkonten und Sonderregelungen der einzelnen Fachbereiche für Sprechzeiten finden Sie im Internet auf

2 Geplanter Ausbau Der geplante Neubau der Spyckstraße (siehe Lageplan 1) folgt den Grundsätzen und Richtlinien für eine verkehrsgerechte und sichere Verkehrsplanung. Hiervon profitieren insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger. Daneben sind die Ansprüche an den Klimaschutz und die Barrierefreiheit berücksichtigt. Im Ausbaubereich befindet sich ein Seniorenheim mit mobilitätseingeschränkten Bewohnern. Der Parkraum der Spyckstraße wird neu geordnet. Die Anpflanzung von 30 neuen Bäumen im 1. BA erfolgt alleenartig. Hierzu werden Baumscheiben in einer Größe von 4,00 m x 2,00 m angelegt. Zur Schaffung von Entwicklungsraum für die Wurzeln werden 12 m³ Substrat in die Baumscheiben eingebracht. Die Kanalbauarbeiten (Schmutz- und Regenwasserkanal) sowie die Hausanschlüsse werden in offener Bauweise durchgeführt. D.h., es werden umfangreiche Aufgrabungen erforderlich, die sich über den gesamten Querschnitt der Verkehrsflächen erstrecken (siehe Lageplan 2). Insbesondere vor dem Hintergrund der dichten Bebauung der Spyckstraße und der Lage der Hausanschlüsse ist hiervon der Verkehrsraum auf ganzer Breite betroffen. Die Abbildungen Nr. 1 und 2 zeigen die Ausmaße der Aufgrabungen bei vergleichbaren Baumaßnahmen. Lageplan Nr. 2 zeigt die Lage der Kanäle und der erforderlichen Baugruben. Hinzugerechnet muss ein ca. 1,00 m breiter Bereich für die Grundwasserhaltung (s. Abbildung 3). Baumstandorte Die Umweltbetriebe Kleve (USK) haben die vorhandenen Baumpflanzungen (Rot- und Weißdorn, Mehlbeere) mit unterschiedlichen Stammbreiten in den geplanten Bauabschnitten begutachtet (siehe auch Abbildungen 4, 5 und 6). Dies führt zu folgenden Aussagen: Rot- und Weissdorn verfügen nicht über Feinwurzeln in Stammnähe, sondern vielmehr über wenig ausgeprägte und weitreichende Wurzeln. Letztere werden durch die o.g. Tiefbaumaßnahmen tangiert und somit die schon "relativ wenigen" Wurzeln erheblich dezimiert (gekürzt). Die Versorgung der Bäume ist damit i.d.r. nicht mehr gewährleistet. Nach Erfahrungen bei ähnlichen Baumaßnahmen in der Vergangenheit führt dies mittelfristig (3-5 Jahre) zum Absterben des Baumes. Die Mehlbeere hat einen Wurzelteller mit sehr vielen Feinwurzeln, vom Stamm ausgehend bis über die Kronentraufe hinaus. Dies umfasst mithin eine relativ große Gesamtfläche. Im Zuge der Tiefbauarbeiten sind diese relativ großflächigen Wurzelbereiche betroffen. Dies hat nach Erkenntnissen der USK maßgebliche Auswirkungen auf die Standsicherheit der Bäume und auch die Versorgung der Bäume ist im Regelfall nicht mehr im notwendigen Maß gewährleistet, was auch in diesem Fall mittelfristig zu einem Absterben des Baumes führen kann. Aktuell in der derzeitigen Situation steht den vorhandenen Bäumen regelmäßig nur ein geringer Wurzelraum zur Verfügung. Die Pflanzstreifen haben eine Breite unter 90 cm. Dieser entspricht eigentlich nicht den heute üblichen Vorgaben und dies würde man in heutigen Planungen auch so nicht mehr anlegen. Im Übrigen mussten in der Vergangenheit bereits Bäume dort regelmäßig ausgetauscht werden und hiermit ist auch in der Zukunft zu rechnen. Auch aufgrund der i.d.r. begrenzten Lebenserwartung der Bäume

3 Im Lageplan Nr. 3 sind die Baumstandorte in orange eingefärbt, bei denen der Baumstandort in der Kanalbaugrube oder sich dicht daneben (bis ca. 1,00 m) befindet und daher beseitigt werden muss. Daneben sind die Bäume mit den Nummern 54 und 62 Bäume, die bereits geschädigt sind (Halimaschbefall, absterbende Borke) und daher ebenfalls in absehbarer Zeit abgängig sein werden. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Freihaltung des Lichtraumprofils ist nicht mit der stark in den Verkehrsraum hineinragenden Krone der Bäume Nr. 48 und 106 vereinbar. Aus dieser Sicht notwendige erhebliche Schnittmaßnahmen im Starkastbereich würden die Bäume dauerhaft in ihrer Vitalität schädigen und die Reststandzeit erheblich verkürzen. In der anliegenden Baumliste sind die einzelnen Baumstandorte unter Angabe von Beeinträchtigungen/Schäden sowie dem Abstand zur Baugrube benannt. Daraus folgt, dass rd. 2/3 der Bäume entweder im Bereich der Baugrube stehen bzw. nicht unbeschadet die Baumaßnahme überstehen werden. 20 Baumstandorte (im Lageplan unmarkiert) befinden sich im späteren Ausbauquerschnitt. Die Planung des Querschnitts richtet sich nach den vorliegenden Zwangspunkten: z.b. Leitungslagen und Zufahrtsbereiche. Ein Erhalt dieser Bäume würde bedeuten, dass der Gehweg nicht den Mindestanforderungen an Barrierefreiheit entspricht. Darüber hinaus haben die derzeitigen Standorte nicht den gem. aktuellem technischen Regelwerk geforderten Mindestabstand zur Versorgungsleitung (1,50 m). Aus den Ausführungen geht unzweifelhaft hervor, dass eine Baumsicherung im Zuge der Baumaßnahme aufgrund des erheblichen Eingriffs in den Straßenraum nicht möglich ist. Es ist eher zu erwarten, dass die Bäume absterben und zukünftig eine Verkehrsgefahr darstellen werden. Daher ist vorgesehen, 64 Bäume im 1. Bauabschnitt zu entfernen. Im ersten Bauabschnitt werden Ersatzpflanzungen (30 Stck.) an der Spyckstraße vorgenommen, weitere Ersatzpflanzungen können auf Kompensationsflächen durchgeführt werden. Die Realisierung der Verkehrsanlagen an der Spyckstraße liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse, dient dem Wohl der Allgemeinheit und ist sowohl aus Gründen der Sicherheit im Verkehrsablauf, der Barrierefreiheit, als auch aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht dringend notwendig. Die Baumstandort-Planungen des Ausbauzustands können somit als nachhaltig gesehen werden. Denn aufgrund der vorgesehenen großen Pflanz- bzw. Wurzelbereiche dürften sich positive Effekte auf eine potentielle Lebenserwartung und auch Entwicklung der Bäume einstellen (siehe Abbildung 7). Ich bitte um die entsprechende Befreiung für die Baumfällungen gem. Landesnaturschutzgesetz NRW. Mit freundlichen Grüßen (Rauer) Anlagen - 3 -

4 - 4 - Abbildung 1

5 - 5 - Abbildung 2

6 Abbildung 3 Abbildung 4-6 -

7 - 7 - Abbildung 5

8 - 8 - Abbildung 6

9 - 9 - Abbildung 7

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