AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 25. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven
|
|
- Timo Meinhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven Cuxhaven 29. Januar Jahrgang / Nr. 3 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises 25. Einladung zu einer Anhörung der Mitglieder des Ostedeichverbandes B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 26. Satzung der Stadt Cuxhaven vom 19. Dezember 2003 zur Dritten Änderung der Parkgebührenordnung vom 30. Januar Satzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. H 51 Hafen Schwarzenhütten Süd vom 15. Dezember Satzung der Stadt Langen, Landkreis Cuxhaven, zum Bebauungsplan Nr. 54 Grasacker - Erste Änderung - vom 08. Dezember Satzung der Stadt Langen, Landkreis Cuxhaven, zum Bebauungsplan Nr. 89 Nördlich Dorumer Straße Erste Änderung der örtlichen Bauvorschriften vom 08. Dezember Satzung der Stadt Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, über die Festlegung der Grenzen einer Außenbereichssatzung im Ortsteil Süderwisch vom 09. Oktober Haushaltssatzung der Stadt Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 18. Dezember Haushaltssatzung der Gemeinde Cappel, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 09. Dezember Haushaltssatzung der Gemeinde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 04. Dezember Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nordleda, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2003 vom 10. Dezember Haushaltssatzung der Gemeinde Odisheim, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 18. Dezember Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 12 Am Deich/Landstraße Ortsteil Wurthfleth, Gemeinde Sandstedt, Landkreis Cuxhaven 37. Haushaltssatzung der Gemeinde Steinau, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 10. Dezember Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln für das Haushaltsjahr 2002 C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften A. Bekanntmachungen des Landkreises 25. EINLADUNG zu einer Anhörung der Mitglieder des Ostedeichverbandes Nach einer Änderung des Nds. Deichgesetzes vom 20. November 2003 werden die bisherigen Ostedeichverbände III und IV mit ihren Flächen links der Oste zu einem gemeinsamen Ostedeichverband zusammengelegt. Das Gründungsverfahren von Amts wegen sieht eine Anhörung der Mitglieder des zukünftigen Verbandes vor. Der Landkreis Cuxhaven lädt zu einer Anhörung der Mitglieder des Ostedeichverbandes am 02. März 2004, Uhr in der Aula des Gymnasiums Bremervörde und am 03. März 2004, Uhr in der Ostehalle in Geversdorf jeweils mit folgender Tagesordnung ein: 1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Begrüßung der Teilnehmer 2. Darstellung des Sachverhaltes 3. Anhörung der Mitglieder und Erörterung des vom Landkreis Cuxhaven erarbeiteten Entwurfes der Satzung des Ostedeichverbandes 4. Ausblick 5. Schließung der Mitgliederversammlung Der um die Anlage II ergänzte Satzungsentwurf zu Tagesordnungspunkt 3 liegt in der Zeit vom 30. Januar 2004 bis einschließlich 01. März 2004 an folgenden Stellen während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus: - Landkreis Cuxhaven, Amt Wasser- und Abfallwirtschaft, Zimmer 405, Vincent-Lübeck-Straße 2, Cuxhaven, - Landkreis Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, Amtsallee 7, Bremervörde - Geschäftsstelle des Ostedeichverbandes III, Buchenstr. 1, Bremervörde - Geschäftsstelle des Ostedeichverbandes IV, Oestinger Weg 40, Hemmoor, - Samtgemeinde Am Dobrock, Am Markt 1, Cadenberge, - Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstraße 20, Lamstedt, - Stadt Bremervörde, Rathausmarkt 1, Bremervörde, - Samtgemeinde Geestequelle, Bohlenstr. 10, Oerel - Samtgemeinde Hemmoor, Rathausplatz 5, Hemmoor, - Samtgemeinde Selsingen, Bahnhofstr. 8, Selsingen Das Mitgliederverzeichnis liegt für die Teilbereiche der Altverbände Ostedeichverband III und IV in der jeweiligen Geschäftsstelle für die Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Teilnahmeberechtigt an den Mitgliederversammlungen für die Anhörung zur Satzung sind die Mitglieder des Ostedeichverbandes. Bei Zweifeln über die Verbandszugehörigkeit kann der flurstücksmäßige Verlauf der Verbandsgrenze für den Bereich des Ostedeichverbandes III bei der Geschäftsstelle des Ostedeichverbandes III, Buchenstr. 1, Bremervörde, eingesehen werden. Für den Bereich des Ostedeichverbandes IV kann bei der Geschäftsstelle des Ostedeichverbandes N, Oestinger Weg 40, Hemmoor, Einsicht genommen werden. Anträge sowie Einwendungen müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens im Verhandlungstermin vorbringen. 17
2 Die jetzt ausgelegten Unterlagen weichen lediglich in der nunmehr zusätzlich ausgelegten Anlage II von den in der Zeit vom 19. Dezember 2003 bis 23. Januar 2004 ausgelegten Unterlagen ab. Cuxhaven, den 29. Januar 2004 Landkreis Cuxhaven Der Oberkreisdirektor Jochimsen Kreisrat Die ursprünglich für den 27. und 28. Januar 2004 vorgesehenen Anhörungstermine entfallen. Amtsbl. Lk Cux Nr. 3 v B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 26. der Stadt Cuxhaven vom 19. Dezember 2003 zur Dritten Änderung der Parkgebührenordnung vom 30. Januar 1997 Aufgrund des 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung vom 05. März 2003 (BGBl. I S. 310) in Verbindung mit der Niedersächsischen Verordnung über Parkgebühren vom 29. Juni 1981 (Nds. GVBl. S. 145), geändert durch Verordnung vom 16. Juli 1992 (Nds. GVBl. S. 197), und 6 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Unternehmensrechts vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), hat der Rat der Stadt Cuxhaven am 27. November 2003 beschlossen: Artikel I Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven in Kraft. Cuxhaven, den 19. Dezember Stadt Cuxhaven Heyne Oberbürgermeister der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. H 51 Hafen Schwarzenhütten Süd vom 15. Dezember 2003 Auf Grund des Abs. 3 und des 0 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 0 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Hemmoor den Bebauungsplan Nr. H 51 Hafen Schwarzenhütten Süd, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Hemmoor, den 15. Dezember 2003 Stadt Hemmoor Grube Golloch Stadtdirektor Der vom Rat der Stadt Hemmoor in der Sitzung am 15. Dezember 2003 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. H 51 Hafen Schwarzenhütten Süd wurde aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor entwickelt und bedarf gemäß 0 Abs. 2 Baugesetzbuch somit keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in Hemmoor, Gemarkung Warstade, Flur 1. Er ist auf dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Die Parkgebührenordnung der Stadt Cuxhaven vom 30. Januar 1997 (Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven, Seite 150), zuletzt geändert durch die Zweite Änderungssatzung, wird wie folgt geändert: Die und 2 a erhalten folgende Fassung: Wer den Parkraum in Anspruch nimmt, hat folgende Gebühren zu zahlen: Parkscheinautomat - Innenstadt Parkdauer bis 15 Minuten 0,20 Euro Parkdauer bis 30 Minuten 0,50 Euro Parkdauer bis 1 Stunde 1,00 Euro Parkdauer bis 2 Stunden 2,00 Euro Parkscheinautomat - Strandbereiche Döse, Duhnen und Sahlenburg Parkdauer bis 15 Minuten 0,20 Euro Parkdauer bis 30 Minuten 0,50 Euro Parkdauer bis 1 Stunde 1,00 Euro Parkdauer bis 2 Stunden 2,00 Euro Parkdauer bis 8 Stunden 3,00 Euro a Der an einem Parkscheinautomat im Bereich Innenstadt gelöste Parkschein ist für seine Geltungsdauer an allen öffentlichen Parkplätzen im Bereich Innenstadt der Stadt Cuxhaven gültig, an denen das Parken nur mit einem Parkschein zulässig ist. Insoweit darf das Fahrzeug den Parkplatz beliebig oft wechseln. Der Bebauungsplan mit seiner Begründung kann gemäß 0 Abs. 3 BauGB im Rathaus Hemmoor, Hemmoor, Rathausplatz 5, während der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. 18
3 Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. H 51 Hafen Schwarzenhütten Süd in Kraft. Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nach 15 BauGB dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hemmoor geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit der Bekanntmachung gegenüber der Stadt Hemmoor geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder Mängel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Hemmoor, den 29. Januar Stadt Hemmoor Der Stadtdirektor Golloch der Stadt Langen, Landkreis Cuxhaven, zum Bebauungsplan Nr. 54 Grasacker - Erste Änderung - vom 08. Dezember 2003 Aufgrund des Abs. 3 und des 0 sowie des 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.v.m. 0 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Langen den Bebauungsplan Nr. 54 Grasacker - Erste Änderung -, Ortschaft Langen, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Langen, den 08. Dezember 2003 Stadt Langen Stölting Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 Grasacker - Erste Änderung - ist im nachfolgenden Übersichtsplan durch Umrandung und Schraffur gekennzeichnet. Der Bebauungsplan und seine Begründung können gemäß 0 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Langen, Zimmer D 1.05, OG, Sieverner Straße 10, Langen, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 54 Grasacker - Erste Änderung - in Kraft. Hinweise Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beim Zustandekommen des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Vorschriften über die Genehmigung und Bekanntmachung ist gemäß 15 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Langen geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind nach 15 Abs. 1 BauGB ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Langen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschrift des 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Langen, den 13. Januar Stadt Langen Stölting der Stadt Langen, Landkreis Cuxhaven, zum Bebauungsplan Nr. 89 Nördlich Dorumer Straße Erste Änderung der örtlichen Bauvorschriften vom 08. Dezember 2003 Aufgrund des Abs. 3 und des 0 des Baugesetzbuches (BauGB), der 6, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung und des 0 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Langen den Bebauungsplan Nr. 89 Nördlich Dorumer Straße - Erste Änderung der örtlichen Bauvorschriften, Ortschaft Neuenwalde, bestehend aus den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Langen, den 08. Dezember 2003 Stadt Langen Stölting Der Bereich des Bebauungsplan Nr. 89 Nördlich Dorumer Straße - Erste Änderung der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Übersichtsplan (S. 20) durch Umrandung und Schraffur gekennzeichnet. Der Bebauungsplan und seine Begründung können gemäß 0 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Langen, Zimmer D 1.05, OG, Sieverner Straße 10, Langen, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 89 Nördlich Dorumer Straße - Erste Änderung der örtlichen Bauvorschriften in Kraft. Hinweise Bebauungsplan Nr. 54 Grasacker - Erste Änderung -, Ortschaft Langen, Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beim Zustandekommen des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Vorschriften über die Genehmigung und Bekanntmachung ist gemäß 15 Abs. 1 BauGB un- 19
4 beachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Langen geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind nach 15 Abs. 1 BauGB ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Langen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschrift des 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Langen, den 13. Januar 2004 Stadt Langen Stölting Amtsbl. Lk Cux Nr. 3 v S der Stadt Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, über die Festlegung der Grenzen einer Außenbereichssatzung im Ortsteil Süderwisch vom 09. Oktober 2003 Aufgrund des 5 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 0 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Otterndorf in seiner Sitzung am 09. Oktober 2003 die Außenbereichssatzung Süderwisch, bestehend aus der Planzeichnung und den nebenstehenden textlichen Festsetzungen beschlossen. Otterndorf, den 13. Januar 2004 Stadt Otterndorf Zahrte Stadtdirektor Die vom Rat der Stadt Otterndorf in seiner Sitzung am 09. Oktober 2003 beschlossene Außenbereichssatzung Süderwisch ist der Bezirksregierung Lüneburg am 14. November 2003 zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Bezirksregierung Lüneburg hat diese gemäß 5 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 08. Januar 2004 (Az.: Cu46/ 35-1) genehmigt. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Süderwisch ist im nachfolgenden Übersichtsplan durch gestrichelte Umrandung dargestellt. Die Außenbereichssatzung Süderwisch und die Begründung können gemäß 0 Abs. 3 BauGB während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Hadeln, Hadler Haus, Marktstraße 21, Otterndorf, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Außenbereichssatzung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung Süderwisch in Kraft. Hinweise: Gemäß 15 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Otterndorf geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Otterndorf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 9 bis 43 BauGB und des 4 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Otterndorf, den 13. Januar 2004 Stadt Otterndorf Der Stadtdirektor Zahrte 20
5 31. HAUSHALTS der Stadt Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 18. Dezember 2003 Aufgrund der 0 und 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung geändert durch Gesetz vom 20. November 2001 (Nds. GVBl. S. 701), hat der Rat der Stadt Otterndorf in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für Umschuldungen werden in Höhe von Euro veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zu rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.h. b) für andere Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 325 v.h Eine Nachtragssatzung ist gemäß 87 NGO zu erlassen, wenn sich zeigt, dass a) ein Fehlbetrag von mehr als 2 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes entsteht, b) außer- und überplanmäßige Ausgaben von mehr als 3 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes geleistet werden sollen, c) Ausgaben für außerplanmäßige Baumaßnahmen sowie Instandsetzungen an Bauten oder Anlagen von über Euro im Sinne des 87 NGO zu leisten sind. 2. Gemäß 89 NGO sind vom Rat zu beschließen: a) überplanmäßige Ausgaben, wenn sie den Betrag von Euro überschreiten, b) außerplanmäßige Ausgaben, wenn sie den Betrag von Euro überschreiten. Otterndorf, den 18. Dezember 2003 Stadt Otterndorf Zahrte Stadtdirektor Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Otterndorf für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 20. Januar 2003 unter dem Aktenzeichen: erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO in der Zeit vom 02. Februar 2004 bis 10. Februar 2004 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Hadler Haus, Marktstraße 21, Otterndorf öffentlich aus. Otterndorf, den 29. Januar Stadt Otterndorf Der Stadtdirektor Zahrte HAUSHALTS der Gemeinde Cappel, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 09. Dezember 2003 Aufgrund der 0 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), hat der Rat der Gemeinde Cappel in seiner Sitzung am 09. Dezember 2003 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro festgesetzt. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 390 v. H. 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 500 Euro gelten als unerheblich im Sinne des 89 Abs. 1 NGO. Cappel, den 09. Dezember 2003 Gemeinde Cappel Hammann 21
6 Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Cappel für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), in der Zeit vom 02. Februar 2004 bis 10. Februar 2004 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Cappel öffentlich aus. Cappel, den 29. Januar 2004 Amtsbl. Lk Cux Nr. 3 v S Gemeinde Cappel Hammann HAUSHALTS der Gemeinde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 04. Dezember 2003 Aufgrund der 0 und 84 ff. der Nds. Gemeindeordnung (NGO) vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), hat der Rat der Gemeinde Lamstedt in seiner Sitzung am 04. Dezember 2003 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 Euro in der Ausgabe auf ,00 Euro im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 Euro in der Ausgabe auf ,00 Euro festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf ,00 Euro festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf ,00 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt: a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 420 % 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 350 % 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 1.500,00 Euro gelten als unerheblich im Sinne des 89 NGO, sofern der Haushaltsansatz nicht um mehr als 100 % überschritten wird. Lamstedt, den 04. Dezember 2003 Gemeinde Lamstedt Meyn Schiefelbein Gemeindedirektor Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Lamstedt für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 19. Januar 2003 unter dem Aktenzeichen: /29 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO in der Zeit vom 02. Februar 2004 bis 10. Februar 2004 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus, Schützenstraße 20 in Lamstedt öffentlich aus. Lamstedt, den 29. Januar Gemeinde Lamstedt Der Gemeindedirektor Schiefelbein ERSTE NACHTRAGSHAUSHALTS der Gemeinde Nordleda, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2003 vom 10. Dezember 2003 Aufgrund der 0 und 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung geändert durch Gesetz vom 20. November 2001 (Nds. GVBl. S. 701), hat der Rat der Gemeinde Nordleda in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 folgende Erste Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge erhöht vermindert gegenüber nunmehr um um bisher festgesetzt auf Euro Euro Euro Euro a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zu rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. Die bisherige Festsetzung der Steuerhebesätze wird nicht geändert. 22
7 Nordleda, den 10. Dezember 2003 Gemeinde Nordleda Böhm Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nordleda für das Haushaltsjahr 2003 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsische Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), in der Zeit vom 02. Februar 2004 bis 10. Februar 2004 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Nordleda öffentlich aus. Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Odisheim für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), in der Zeit vom 02. Februar 2004 bis 10. Februar 2004 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro Odisheim, Dorfstraße 49 in Odisheim öffentlich aus. Odisheim, den 29. Januar 2004 Gemeinde Odisheim Janssen Nordleda, den 29. Januar 2004 Gemeinde Nordleda Böhm HAUSHALTS der Gemeinde Odisheim, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 18. Dezember 2003 Aufgrund der 0 und 84 ff der Niedersächsischen Gemeindeordnung geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 folgende Haushaltssatzung beschlossen: BEKANNTMACHUNG des Bebauungsplanes Nr. 12 Am Deich/Landstraße Ortsteil Wurthfleth, Gemeinde Sandstedt, Landkreis Cuxhaven Bekanntmachung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 Am Deich/Landstraße. Die Gemeinde Sandstedt hat den Entwurf der des Bebauungsplanes Nr. 12 Am Deich/Landstraße fertiggestellt und die öffentliche Auslegung gemäß Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 des Baugesetzbuches beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 Am Deich/Landstraße liegt mit der Begründung in der Zeit vom 11. Februar 2004 bis 11. März 2004 während der Dienststunden im Gemeindebüro Sandstedt, Osterstader Straße 8, Sandstedt und im Rathaus der Samtgemeinde Hagen, Amtsplatz 3, Hagen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro festgesetzt. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 410 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. Odisheim, den 18. Dezember 2003 Gemeinde Odisheim Janssen 23
8 Während dieser Zeit können Anregungen zu dem Planentwurf, sowie zu der Begründung vorgebracht werden. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 Am Deich/Landstraße ist in der vorstehend abgedruckten Übersichtskarte (S. 23) gestrichelt umrandet dargestellt. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36) in der Zeit vom 02. Februar 2004 bis 10. Februar 2004 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro der Gemeinde Steinau, Norderende 3 in Steinau öffentlich aus. Sandstedt, den 20. Januar 2004 Gemeinde Sandstedt Meyer Steinau, den 29. Januar 2004 Gemeinde Steinau Mangels Amtsbl. Lk Cux Nr. 3 v S HAUSHALTS der Gemeinde Steinau, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2004 vom 10. Dezember 2003 Aufgrund der 0 und 84 ff der Niedersächsischen Gemeindeordnung geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2003 (Nds. GVBl. S. 36), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro festgesetzt. 38. FESTSTELLUNG des Jahresabschlusses des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln für das Haushaltsjahr 2002 Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2002 wurde durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 03. Dezember 2003 nach Durchführung der Pflichtprüfung unverändert festgestellt. Der Feststellungsvermerk der Bezirksregierung Lüneburg lautet wie folgt: Feststellungsvermerk: Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 13. Oktober 2003 abgeschlossener Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RA- TIONAL GmbH, Bremen, die Buchführung und der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln, Otterndorf, den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Lüneburg, den 17. November 2003 Kommunalprüfungsamt der Bezirksregierung Lüneburg /32/2002 Im Auftrage Oldeland Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 410 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. Der Jahresabschluss und der Bericht über die Durchführung der Pflichtprüfung liegen in der Zeit vom 02. Februar 2004 bis 06. Februar 2004 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln in Otterndorf, Raiffeisenstr. 10 öffentlich aus. Otterndorf, den 14. Januar 2004 Wasserversorgungsverband Land Hadeln Der Geschäftsführer Heitsch C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften Steinau, den 10. Dezember 2003 Gemeinde Steinau Mangels Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Steinau für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Das»Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven«erscheint nach Bedarf - Herstellung: H. Manthey, Cuxhaven 24
AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 10. November 2005 29. Jahrgang / Nr. 43 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrAmtsblatt für den Landkreis Diepholz
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
MehrAmtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrHaushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019
--- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde
MehrAmtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt
3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt
61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV
MehrNummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 96. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 6. März 2008 32. Jahrgang / Nr. 10 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt
77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung
MehrA) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION
MehrAmtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 03 Freitag, 15.02.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Satzung zur 1.
Mehr32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28. Inhalt
AMTSBLATT fur den Landkreis Harburg 32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28 Bekanntm. vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Sitzung Kreisbehindertenbeirat - Bekanntmachung - Gemeinde
MehrAmtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung
MehrAmtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten
MehrA. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung
MehrAMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
Mehr27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde
MehrAmtsblatt für den Landkreis Schaumburg
Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N
MehrAmtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.11.2014 38. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 1. Nachtragshaushaltssatzung
MehrAmtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 45 - Amtsblatt für den und für die Stadt Emden Herausgeber:, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 4 Freitag, 30. Januar 2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Jahresabschluss 2013
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung
MehrBestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010
MehrA) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 5. JANUAR 2006 NR. 1 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 300 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 24 Freitag, 8. Juni 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N HA
MehrAmtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung
MehrAMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im
MehrB. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Dienstag, 15.03.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer 65. Änderung des
MehrAmtsblatt für den Landkreis Goslar
Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 2 Lfd. Nr. INHALT 27. Januar 2011 Seite Landkreis Goslar 7 Einziehung der Kreisstraße 49 17 8 Abstufung von Teilstücken der Bundesstraße 82 17 Stadt Seesen 9 Haushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010
Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm
I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm
I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Matzker-Steiner Geschäftsführerin. Matzker-Steiner Geschäftsführerin
77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 29. Juni 2018 Nr. 12 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg für
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 239 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 21 Freitag, 27. Mai 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich
MehrFeststellung des Gesamtabschlusses zum und des Gesamtlageberichtes sowie die Entlastung des Bürgermeisters
Feststellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 und des Gesamtlageberichtes sowie die Entlastung des Bürgermeisters Der Rat der Gemeinde Kürten hat einstimmig in seiner Sitzung am 25.02.2015 gem. 116
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark
AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012
MehrAusgabe 9/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 9/2018 Rhede,
Ausgabe 9/218 Amtsblatt der Stadt Rhede 25.7.218 AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 15. Jahrgang Ausgabe 9/218 Rhede, 25.7.218 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt
MehrAmtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang
Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 2/2012 31.01.2012 17. Jahrgang INHALT Seite 6/2012 Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 11 und über die
MehrAmtsblatt für den Landkreis Schaumburg
Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 28.09.2007 Nr. 11/2007 Inhaltsverzeichnis: Seite A B Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan
MehrHaushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2012 folgende
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt
Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung
MehrBekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)
MehrBekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mehr42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 02.06.2016 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg Bekanntmachung über den Diebstahl eines Dienstsiegels
MehrAmtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich Zentrale Dienste - Rathausplatz 2-7 67227 Frankenthal (Pfalz) www.frankenthal.de Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche
MehrAMTSBLATT der Stadt Querfurt
AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 68 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 7 Freitag, 9. Februar 2018 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich
Mehr2018 Ausgegeben in Meppen am Nr. 9
2018 Ausgegeben in Meppen am 15.03.2018 Nr. 9 Inhalt A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Seite 84 Haushaltssatzung und Bekanntmachung
MehrAmtsblatt für das Amt Odervorland
Amtsblatt für das Amt Odervorland Nr. 171 Ausgegeben zu Briesen/Mark am 1. Juli 2007 Nr. 6, 15. Jahrgang Inhalt 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Odervorland S. 1 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
MehrAMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 07. Juli 2006 Jahrgang 11 Nummer 14 Inhaltsverzeichnis
MehrAmtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte
Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014
MehrAMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2011 hannover, 16. Juni 2011 nr. 23 inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 101 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 10 Freitag, 2. März 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA
MehrGemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite
MehrAmtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 13/2016 vom 25. Mai 2016 Inhaltsverzeichnis: Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Satzung über die erste Verlängerung
MehrAmt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.
Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch
MehrAMTSBLATT für den Landkreis Harburg
AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 38. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 12.03.2009 Nr. 10 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Frühjahrsdeichschauen Gemeinde Drage Nachtragshaushaltssatzung
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad
MehrAmtsblatt für den Landkreis Schaumburg
Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 29.04. Nr. 4/ Inhaltsverzeichnis: Seite A B en des Landkreises Schaumburg --- en der kreisangehörigen
MehrAmtsblatt. für den Salzlandkreis. Amtliches Verkündungsblatt. 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T
Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Hinweisbekanntmachung
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:
MehrAmtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde
Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 12.12.2017 Nr. 78 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt
MehrAmtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses
Mehr1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1.
Nr. 2 46. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 6. Februar 2017 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Haushaltssatzung der Gemeinde Vechelde für das 2017 mit Verkündung 14 Bebauungsplan Nr.
Mehr41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 7c. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 23.06.2015 Nr. 7c Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden
Mehrder Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017
I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.
MehrAmtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -
Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 514 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 19. September 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises
Mehr32. Jahrgang Braunschweig, den 10. Mai 2005 Nr. 5
32. Jahrgang Braunschweig, den 10. Mai 2005 Nr. 5 Inhalt Seite Satzung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke in der, Gemarkung Geitelde, Bereich Bahnhof Beddingen...
Mehrder Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017
I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrErster Nachtragshaushaltsplan
Erster Nachtragshaushaltsplan Stadt Hemmoor Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr vom Aufgrund der 40 und 84 ff. insbesondere 87 der Niedersächsischen
MehrHaushaltssatzung 2017
Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrAmtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be
Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2019 11.04.2019 Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und
MehrAmtsblatt für den. Landkreis Peine. Nr Jahrgang. Peine, den 21. Januar 2008
Nr. 01 7. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 21. Januar 2008 Landkreis Peine 1 Nachtragshaushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2007 für die Bereiche Trinkwasser solidar,
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr
Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 137 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 12 Freitag, 16. März 2018 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich
MehrAmtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 11. Februar 2009 Nummer 8 I N H A L T
Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 20. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. Februar Nummer 8 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts- und
MehrHAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom 21.02.2017 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung
MehrA. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 10
Amtsblatt Nr. 03 Dienstag, 15.02.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 10 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden,
Mehrfür den Landkreis Freyung-Grafenau
Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
MehrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 06/2010 20. Jahrgang 05. März 2010 Inhaltsverzeichnis 26 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Genehmigung
MehrAMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2015 hannover, 03. dezember 2015 nr. 45 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 74. Jahrgang 15. März 2017 Nr. 15 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 62/2017 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 28. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Januar 2011 35. Jahrgang / Nr. 4 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises 28. Erste Satzung
MehrFÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVII/26. Teil I
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 25.06.2018 Jahrgang/Nummer XXXXVII/26 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 21 0143.2 Sitzung des Schulausschusses
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter
Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:
Mehr12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 39. Jahrgang Nummer 18 23.10.2013 INHALTSVERZEICHNIS 73/2013 Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung vom 07.11.2013 74/2013 1. Nachtragssatzung und Bekanntmachung
Mehr