SCHULRECHT NRW. Was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen VORWORT 11 DERAUTOR 13 ใ SCHULE U N D RECHT 15
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1 SCHULRECHT NRW Was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen Inhaltsübersicht VORWORT 11 DERAUTOR 13 ใ SCHULE U N D RECHT Kulturhoheit der Länder า 6 า.2 Vorbehalt des Gesetzes im Schulwesen Rechtsquellen des Schulrechts ใ Das neue Schulgesetz Weitere Entwicklung des Schulgesetzes 26 2 STAATUCHEGESAAATVERANTWORTUNG FÜR DỈE SCHULISCHE BILDUNG U N D ERZIEHUNG 31 2.Ί Staatliche Schulaufsicht und Schulhoheit Schulaufsicht über Schulen in freiertragerschaft Dreistufiger Aufbau der Schulaufsicht Qualitätsanalyse an Schulen Zentrale Enrichtung für pädagogische Dienstleistungen 43
2 3 DIE SCHULVERFASSUNG Mitwirkung an der B ild u g su n d Erziehungsarbeit der Schule Die Schulkonferenz als zentrales Mitwirkungsgremium Die Vertretung der Lehrkräfte Elternvertretung Schülervertretung 56 4 DIESCHULLEITUNG 61 4٠า Schlüsselolle in der eigenverantwortlichen Schule Professionalisierung des Führungsnachwuchses Besetzung von Schulleitungsstellen Dienstrechtliche Stellung Allgemeine Leitungsaufgaben Sorge für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit 7O 4.7 Schulleiter als Vorgesetzter 7า 4.8 Schulleitung als Team Leitungszeit 75 5 LEHRERINNEN U N D LEHRER Rechtsstellung 8O 5.2 Lehrereinstellung 8า 5.3 Lehrkräfte im Beamtenverhältnis als Regel Lehrkräfte imtarifbeschaftigungsverhältnis als Ausnahme Pädagogisches und sozialpädagogisches Personaieg 5.6 Besondere Rechte Und Pflichten von Lehrkräften Personalvertretung 99
3 6 ELTERNRECHTUNDSTAATUCHERERZIEHUNGSAUFTRAGi 〇 Gemeinsamer Auftrag zur B i l d Erziehung Der schulrechthche Elternbegriff Partnerschaftliche Zusammenarbeit Konflikte zwischen Elternrecht und staatlichem Erziehungsauftrag ใ ๆ Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung STAAT,SCHULE U N D REUGION Religionsunterricht als or Unterrichtsfach Zunehmende religiöse Vielfalt Angebot für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel Bekenntnisschule SONDERPÄDAGOGISCHEFÖRDERUNGUND.NKLUSION Entwicklung eines hochdifferenzierten Förderschulsystems Inklusive schulische Bildung und Erziehung alsregelfall Schulanmeldung Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung 4 3
4 و AUFSICHT U N D UNFALLVERHÜTUNG Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags derschule Gesamtverantwortung der Dienstpflicht der Lehrkräfte Zeitliche und räumliche Grenzen Kriterien für die Aufsichtsführung Aufsicht bei Schulfahrten Unfallverhütung und wirksame erste Hilfe Schülerunfallversich^^^ Haftung LEISTUNGSBEWERTUNG Rechtsgrundlagen für die L e _ Maßstab für die Leistungsbewertung 10.3 Hilfsmittel io.4allgemeine Bewertungsgrundsätze 10.5 Nachteilsausgleich be Behinderungen und Teilleistungsstörungen io.6bewertung nach Noten 10.7 Nachholen von Leistungsnachweisen und Leistungsverweigerung io.8tauschung und Täuschungsversuch 10.9Information überden Leistungsstand ใ 〇.า 〇 Gerichtliche Überprüfung ๑
5 П ZEUGNISSE, VERSETZUNGEN U N D PRÜFUNGEN Zeugniserteilung in der Schule Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten า 9ไ 11.3 Fehlzeiten ใ Außerunterrichtliches Engagement Ehrenamtliches Engagement außerhalb derschule ใ 95 ไ ไ.6 Versetzungen 196 ไ ไ.7 Schulische Abschlussprüfungen Externenprüfung ERZIEHERISCHE EINW IRKUNGEN U N D ORDNUNGSMASSNAHMEN Allgemeines Erzieherische Einwirkungen O rd_gsm aßnahm en 206 i2.4zuständigkeiten und Verfahren RECHTSSCHUTZIMSCHULVERHÄLTNIS 217 ใ 3٠ใ Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit Formlose Rechtsbehelfe Widerspruch gegen schulische Verwaltungsakte Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Vorläufiger Rechtsschutz 224
6 ใ 4 W E R B U N G Allgemeines Werbeverbot Schulfremde Druckschriften Schulsponsoring 230 ٦4.4Pol t sche Werbung 231 ใ 5 SCHULGESUNDHEIT Für jede Schule gibt es einen Schularzt Ausnahmen von dem generellen Alkoholverbot kann nur die Schulkonferenz beschließen Das Rauchverbot gilt ausnahmslos Zur Gesundheitserziehung gehört die Sucht- und Drogenvorbeugung Medikamentengabe DATENSCHUTZ U N D INFORMATIONSFREIHEIT Datenschutz begrenzt die Verarbeitung personenbezogener Daten Besondere Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten von Schülern und ihren Etern Besondere Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten von Lehrkräften 249 i 6-4 Neue Herausforderungen^ Nutzung von sozialen Netzwerken 252 i6i6lnformationsfreiheit macht das Handeln der Verwaltungtransparenter 253
7 17 FAZIT Das Schulgesetz macht es allen Beteiligten leichter. Rechte und Pflichten wahrzunehmen und Schule aktiv zu gestalten 257 DOWNLOADBEREICH 260 Unter finden Sie: ใ า.า ไ.2 ใ.3 ไ.4 SCHULTRÄGERSCHAFT Gemeinden alsträger der öffentlichen Schulen Äußere Schulangelegenheiten Schulentwicklungspla^^^ als Rahmen für schulorganisatorische Maßnahmen Errichtung, Änderung und Auflösung einer öffentlichen Schule 2 SCHULFINANZIERUNG 2.า Aufteilung der Kosten 2.2 Schulgeldfreiheit 2.3 Lernmittelfreiheit 2.4 Schülerfahrkostenerstattung 2.5 Sponsoring und Werbung 3 SCHULEN IN FREERTRÄGERSCHAFT 3.1 Privatschulfreiheit 3.2 Ersatzschulen sind den öffentlichen Schulen gleichgestellt 3.3 Ergänzungsschulen ergänzen das öffentliche Schulangebot 3.4 Freie Unterrichtseinrichtungen sind keine Schulen Q
8 4 AUFBAU U N D GLIEDERUNG DES SCHULWESENS 4.1 Allgemeines 4.2 Weiterentwicklung der Organisation des Schulwesens 4.3 Aufbau nach Schulstufen 4.4 Gliederung in Schulformen 4.5 Sonstige Einrichtungen und Schulversuche UTERATUR- U N D LINKHINWEISE 262 ABKÜRZUNGSVERZECHNIS 266 STICHWORTVERZEICHNIS 269
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