Vorlage zur Beschlussfassung

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1 Drucksache 17/ Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung über die Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von öffentlichen Sportflächen, Hartriegelstr. 77 im Bezirk Treptow- Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.

2 Der Senat von Berlin InnSport - IV B 34 - Tel.: 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über die Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von öffentlichen Sportflächen, Hartriegelstr. 77 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger A. Problem: Der Bezirk Treptow-Köpenick beabsichtigt für das Grundstück des seit 2005 aufgegebenen Schulstandortes, auf dem sich die Sportflächen befinden, die Bestellung eines Erbbaurechtes (Laufzeit 40 Jahre) mit dem Ziel der Einrichtung einer Kreativschule mit Hort und Kita durch einen privaten Schulträger. Der Antrag zur Aufgabe der Sportflächen gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) liegt mit Schreiben der Abteilung Bürgerdienste, Bildung und Sport -Sport AL- vom vor. Da es sich bei Erbpacht um einen eigentumsähnlichen Status handelt, stellt der Abschluss eines Vertrages zur Begründung eines Erbbaurechts mit einem privaten Trägerverein eine Aufgabe öffentlicher Sportfläche im Sinne des 7 Abs. 2 SportFG dar und ist daher nur unter den Voraussetzungen möglich, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der anderen Nutzung vorliegt und das Abgeordnetenhaus der Aufgabe zustimmt. B. Lösung: Der Bezirk begründet seinen Antrag wie folgt: Der Schulstandort soll von dem privaten Trägerverein Die Kappe e.v. Verein für soziale Alternative übernommen werden, der ihn als BIP-Schule (Begabung - Intelligenz - Persönlichkeit) inklusive Sporteinrichtungen nach dem Konzept der Kreativpädagogik des Leipziger Professors Mehlhorn betreiben will. Den Antrag auf besondere Förderungswürdigkeit dieses Trägers hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schreiben -II D 31- vom positiv beschieden. Die Genehmigung der BIP-Kreativ- Grundschule als Ersatzschule indes liegt auf Antrag vom , zuletzt ergänzt am , erst mit Schreiben der vorgenannten Senatsverwaltung -II C 2- vom vor. Die Voraussetzungen für den wirksamen Abschluss des Erbpachtvertrages sind hiermit - bis auf die Zustimmung gemäß SportFG - erfüllt. Es handelt sich bei den Sportflächen auf dem Schulstandort um eine Sporthalle und um Sportfreiflächen. Die Halle (knapp 500 m²) ist seit Mitte 2007 nicht mehr in Betrieb. Der nutzende Verein war infolge der Aberkennung seiner Förderungswürdigkeit zur Weiternutzung Seite 1 von 6

3 nicht in der Lage. Für den öffentlichen Sport besteht kein Bedarf an der Halle. Sie ist inzwischen in einem schlechten baulichen Zustand. Zudem ist die Versorgung des Bezirks mit gedeckten Sportflächen - trotz sieben geschlossener Sporthallen - voll ausreichend. Die ehemals vorhandenen Sportfreiflächen - im Wesentlichen zwei Kleinspielfelder ohne Standardabmessungen, insgesamt ca m² - sind über einen noch längeren Zeitraum weder bespielt noch gepflegt worden und in einem entsprechend nicht mehr nutzbaren Zustand. Sie werden für den öffentlichen Sportbetrieb nicht benötigt. Im Rahmen der Anhörung gemäß 7 Abs. 4 SportFG am wurde geklärt, dass der Verein SSV Köpenick Oberspree e.v. sein zunächst geäußertes Interesse an der Übernahme der Sporthalle angesichts des Kostenaufwandes für Sanierung und Unterhaltung der Halle zurückgenommen hat. Die Vertreter des organisierten Sports, Landes und Bezirkssportbund, haben der Aufgabe bzw. Privatisierung der Sportflächen daraufhin zugestimmt. Die Zustimmung zu der Aufgabe der Sportanlage wird erbeten. C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung: Der Wiederaufnahme eines öffentlichen Sportbetriebs steht Nachfrage gegenüber. Der finanzielle Aufwand wäre insofern nicht begründbar. Hingegen besteht von Seiten privater Träger Bedarf an der Wiederaufnahme einer schulischen und sportlichen Nutzung. Daraus ergeben sich für den Berliner Landeshaushalt unverzichtbare Pachteinahmen. D. Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter: Die Auswirkung der Wiederinbetriebnahme des bislang brachliegenden Schul- und Sportstandortes durch einen privaten Trägerverein ist für die Gesamtbevölkerung vorteilhaft und, auf die Geschlechter bezogen, als neutral zu bewerten. E. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen: F. Gesamtkosten: Keine. Das Grundstück soll wie es steht und liegt von dem privaten Schulträger, der alle anfallenden Kosten zu tragen hat, in Erbpacht übernommen werden. G. Flächenmäßige Auswirkungen Keine H. Auswirkungen auf die Umwelt Die Umnutzung des Grundstücks wird in ihren Auswirkungen auf die Umwelt neutral sein, andernfalls im Rahmen des Baurechts durch Ersatzmaßnahmen auszugleichen sein. I. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: J. Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 2 von 6

4 Der Senat von Berlin InnSport -IV B 34- Tel.: 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Beschlussfassung - über die Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Hartriegelstr. 77 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Hartriegelstr. 77 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger wird zugestimmt. A. Begründung: Die Voraussetzungen für eine Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus zur Aufgabe der Sportfläche sind erfüllt. Aus den im Folgenden aufgeführten Gründen überwiegt ein öffentliches Interesse an der Zielsetzung. Die Schule wurde aufgrund fehlenden Bedarfs mit Ablauf des Schuljahres 2004/2005 geschlossen. Der Schulstandort soll in Erbbaurecht (Laufzeit 40 Jahre) von dem privaten Trägerverein Die Kappe e.v. Verein für soziale Alternative übernommen werden, der ihn als Schule inklusive Sporteinrichtungen nach dem Konzept der Kreativpädagogik des Leipziger Professors Mehlhorn betreiben will. Die positiven Bescheide der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die besondere Förderungswürdigkeit des Trägers und über die Genehmigung der BIP-Kreativ-Grundschule als Ersatzschule liegen mit den Schreiben vom und vor. Der Standort verfügt über eine Sporthalle und Sportfreiflächen, an denen jeweils kein öffentlicher Nutzungsbedarf mehr besteht. Seite 3 von 6

5 Die Sporthalle (knapp 500 m²) war nur bis Mitte 2007 von einem Verein weitergenutzt worden. Sie ist inzwischen in einem schlechten baulichen Zustand. Die Versorgung des Bezirks mit gedeckten Sportflächen ist voll ausreichend. Die ehemals vorhandenen Sportfreiflächen (im Wesentlichen zwei Kleinspielfelder ohne Standardabmessungen, insgesamt ca m²) sind seit Schulschließung nicht mehr genutzt worden und entsprechend verfallen. Für öffentliche Sportzwecke werden sie nicht benötigt. Der Antrag des Bezirks - Abt. Bürgerdienste, Bildung und Sport - zur Aufgabe der Sportflächen gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) datiert vom Er wurde mit Schreiben vom mit erforderlichen Ergänzungen versehen. Der Inhalt der Beschlussvorlage ist mit des Bezirks vom bestätigt worden. Im Rahmen der Anhörung gemäß 7 Abs. 4 SportFG haben die Vertreter des organisierten Sports, Landes und Bezirkssportbund, der Aufgabe der Sportflächen bereits am zugestimmt. B. Rechtsgrundlage: 7 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes vom 6. Januar 1989 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (GVBl. S. 195) C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: D. Gesamtkosten: Keine. Das Grundstück soll wie es steht und liegt vom Erbbauberechtigten, der alle anfallenden Kosten zu tragen hat, übernommen werden. E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die Aufgabe der Sportflächen entlastete den Haushalt des Bezirks Treptow-Köpenick im Haushaltsjahr 2009 bei den kameralen Bewirtschaftungsausgaben um rd. 64,6 T / Jahr im Kapitel 5909 / Titel und bei den Ausgaben für die bauliche Unterhaltung um rd. 6,2 T / Jahr im Kapitel 5909 / Titel Mit Wirkung ist das Grundstück Hartriegelstraße 77 als Fachvermögen -allgemeine Schulen- erfasst. Der Bodenverkehrswert wurde zum Zeitpunkt mit ,00 ermittelt. Der Erbbauzins soll - entsprechend der vorliegenden Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen vom zur Anwendung eines geminderten Erbbauzinses - 3 % p.a. gerechnet vom Bodenverkehrswert betragen. Danach beträgt der jährlich zu zahlende Erbbauzins ,00. Dieser Erbbauzins wird im Bezirksamt im Kapitel 3306 / Titel gemäß 26a LHO vereinnahmt. Das durch die Kappe e.v. übernommene Gebäude wurde zum Zeitpunkt der Übernahme mit ,00 bewertet. Dieser Betrag ist bei Bestellung des Erbbaurechtes an das Land Berlin als Ablösesumme zu zahlen. Er wird bei der Landeshauptkasse vereinnahmt (Buchungszeichen Seite 4 von 6

6 2990/13102/365). Der Bezirk erhält daran Erlösbeteiligung. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: G. Flächenmäßige Auswirkungen: Keine H. Auswirkungen auf die Umwelt: Die Umnutzung des Grundstücks wird in ihren Auswirkungen auf die Umwelt neutral sein, andernfalls im Rahmen des Baurechts durch Ersatzmaßnahmen auszugleichen sein. Berlin, den Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Der Senat von Berlin Dr. Ehrhart Körting Senator für Inneres und Sport Seite 5 von 6

7 Schulstandort Hartriegelstr. 77 mit Sportplatz und Sporthalle Seite 6 von 6

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